Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Rz. 108 Dieses Thema ist immer noch weitgehend tabuisiert; Gerichtsentscheidungen finden sich hierzu selten. Allerdings hat sich das BVerfG im Jahr 2007 mit einem Fall befasst, in dem sich ein vierjähriges Kind in einem Wachkoma – einem apallischen Zustand – befand. Die Eltern wollten ihr Kind nach fünfmonatiger Behandlung nach Hause holen, wo es unter ärztlicher Aufsicht du...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Vorbemerkungen

Rz. 102 Im Rahmen der familiengerichtlichen Regelung des Umgangs ist der Kindeswille als Ausdruck seines Persönlichkeitsrechts mit den Rechte seiner beiden Elternteile abzuwägen (siehe im Einzelnen § 1 Rdn 304 ff.).[371] Dem Alter und Reifestand des Kindes kommt hierbei wesentliche Bedeutung zu.[372] Bei einem kleineren Kind stehen stärker objektive Kriterien im Blickpunkt, ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / V. Inhalt der elterlichen Sorge

Rz. 26 Aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG folgt die allumfassende Elternverantwortlichkeit für die Entwicklung des Kindes. Aufgabe der Eltern ist es, das Kind zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gesellschaft zu befähigen[75] (siehe auch §§ 1626 Abs. 2, 1627 BGB, § 1 SGB VIII). Der staatlichen Gemeinschaft obliegt es aufgrund ihres aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG folgenden Wächteram...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1685 BGB

Rz. 19 Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragsteller– Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Antr...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Beteiligtenstellung und Anhörung der Pflegeperson (§ 161 FamFG)

Rz. 447 Über den früheren § 50c FGG hinausgehend ermöglicht § 161 Abs. 1 FamFG die amtswegige Hinzuziehung der Pflegeperson als Beteiligte (siehe dazu auch Rdn 366) im Interesse des Kindes, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege (§ 1632 Abs. 4, siehe dazu § 4 Rdn 23 ff.) lebt. Damit wird sichergestellt, dass die Pflegeperson vollumfänglich vom Verfahrensablauf in...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Enge Bezugspersonen

Rz. 121 § 1685 Abs. 2 BGB räumt engen Bezugspersonen, die für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen oder getragen haben, so dass daraus eine sozial-familiäre Beziehung entstanden ist,[448] ein Umgangsrecht ein, wenn dies dem Kindeswohl dient (zur Dienlichkeit siehe Rdn 120). Rz. 122 Ausschlaggebend ist, ob die Person für das Kind in der Vergangenheit eine enge Bezugsperso...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Mitwirkung des Jugendamts als Umgangsbegleiter

Rz. 70 Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt An das Verwaltungsgericht _________________________ _________________________ Az _________________________ In der Angelegenheit der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbev...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

Rz. 196 Anders als noch § 1666 Abs. 1 BGB a.F. sieht § 1666 Abs. 1 n.F. die Tatbestandsalternativen missbräuchliche Sorgerechtsausübung, Vernachlässigung des Kindes und unverschuldetes Versagen der Eltern nicht mehr vor. Diese Fallgruppen elterlichen Erziehungsversagens wollte der Gesetzgeber[675] nicht mehr im Normtext verschriftet sehen, um Defizite beim Kinderschutz zu be...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemac...mehr

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§ 13 Formularteil / e) Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 11 Muster 13.10: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.10: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (c) Elternfeindbild-Syndrom (PAS)

Rz. 288 Dieser Aspekt unterfällt der Bindungstoleranz (siehe dazu Rdn 298). Bedenken gegen die Erziehungseignung eines Elternteils können sich daraus ergeben, dass dieser im Verhältnis zum anderen Elternteil eine unüberwindbare hasserfüllte Einstellung besitzt[1084] und diese Einstellung offen durch Abfälligkeiten und Entwertungen austrägt.[1085] Über die ohnehin bereits ein...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / c) Wechselmodell

Rz. 326 Bei diesem Modell[1201] erfolgt die Betreuung des Kindes abwechselnd und für ungefähr gleich lange zeitliche Phasen[1202] im Haushalt jeweils eines Elternteils, der in dieser Zeit für die Betreuung haupt- und eigenverantwortlich ist. Das wesentliche Problem dieses Modells besteht darin, dem Kind ausreichende Zeiträume zu eröffnen, damit es zu jedem Elternteil eine fe...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 92 Aus § 1631b BGB folgt, dass eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Kindes nur auf der Grundlage einer entsprechenden familiengerichtlichen Genehmigung zulässig ist (zur jugendhilferechtlichen, mit Freiheitsentziehung verbundenen Inobhutnahme siehe § 12 Rdn 107 ff.).[306] Erfasst wird hiervon primär die Unterbringung in einem Heim, einem Kranke...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 35 Im Rahmen der Wohlverhaltensklausel ist der betreuende Elternteil verpflichtet, auf das Kind, vor allem wenn es noch jünger ist, dahingehend einzuwirken, dass der persönliche Umgang nicht als belastend empfunden wird. Hierzu kann etwa gehören, dass die Übergabe des Kindes so ausgestaltet wird, dass das Kind den Eindruck gewinnt, der übergebende Elternteil wünsche selb...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Unverschuldetes Versagen der Eltern

Rz. 202 Auch bei einem unverschuldeten Versagen [720] der Eltern greift die Schutznorm des § 1666 BGB ein, was durch die Neufassung von § 1666 BGB noch klarer herausgestellt wurde. Typische Beispielsfälle – die Grenzen zur Vernachlässigung können teilweise fließend sein – sind etwa:mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingangs des Rückführungsverfahrens

Rz. 47 Muster 13.44: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingangs des Rückführungsverfahrens Muster 13.44: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingangs des Rückführungsverfahrens An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 1...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Abweisungsantrag des berechtigten Elternteils

Rz. 36 Muster 13.34: Abweisungsantrag des berechtigten Elternteils Muster 13.34: Abweisungsantrag des berechtigten Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Auskunftserteilung

Rz. 30 Muster 13.28: Antrag auf Auskunftserteilung § 1686 BGB, § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB Muster 13.28: Antrag auf Auskunftserteilung § 1686 BGB, § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 1686 BGB bzw. § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB des ______...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / c) Abänderung einer Sorgerechtsregelung

Rz. 48 Lässt sich der sorgeberechtigte Elternteil von Ordnungsmitteln nicht in seinem Handeln beeinflussen, so kann das schwerwiegende Zweifel an seiner Erziehungseignung begründen.[185] In diesem Fall liegt es sehr nahe, die bestehende Sorgerechtsentscheidung im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 1696 Abs. 1 BGB zu überprüfen, wobei das Familiengericht von Amts wegen...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / III. Der Auskunftsanspruch nach § 1607 Abs. 4 BGB

Zwei Änderungen des BGB, die sich materiellrechtlich substantiell[23] auswirken werden, sind vorgesehen. Das ist zum einen der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter in § 1607 BGB sowie zum anderen eine Regelung zur Begrenzung des Zeitraums, für den Unterhaltsregress genommen werden kann (dazu unter IV.). Der Gesetzentwurf sieht vor, § 1607 BGB um einen neuen Ab...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter

Rz. 35 Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter Muster 13.33: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Dritter An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Regelung des Umgangsrechts der _________________________ – Antragstellerin/Großmutter – Verfahrensbevollmächtigter: ____...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Betreuungsmodelle (Residenzmodell, erweiterter Umgang, Wechselmodell, Nestmodell)

Rz. 87 Die Eltern sollten sich, soweit sie entsprechendes Einvernehmen erzielen und sie davon ausgehen, dass das auch umgesetzt werden wird, auf ein Betreuungsmodell einigen. Rz. 88mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Berechtigtes Interesse

Rz. 199 Voraussetzung für die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein berechtigtes Interesse des umgangsberechtigten Elternteils.[777] Dieses ist regelmäßig dann zu bejahen, soweit dem betreffenden Elternteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, um sich über die Entwicklung des Kindes – auch bei Dritten im Rahmen eines ihm zustehenden vollständigen oder teilwe...mehr

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§ 13 Formularteil / III. Regelung des Umgangsrechts

Rz. 57 Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts In der Familiensache des ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Ferien- und Feiertagsumgang

Rz. 122 Muster 9.15: Ferienumgang Muster 9.15: Ferienumgang Der Vater hat das Recht und die Pflicht, das Kind in den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien jeweils in der zweiten Hälfte zu sich zu nehmen. Er bringt das Kind am Tag vor dem ersten Schultag um 16.00 zur Mutter zurück. Für die Zählung der Tage gilt hierbei Folgendes: Das erste zeitlich mit den Ferien zusamme...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB. Bei minderjährigen Kindern kann der Barunterhalt al...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Voraussetzungen

Rz. 191 Ein Eingriff in die Personensorge ist geboten, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes objektiv nachhaltig[643] gefährdet ist[644] und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[645] Oberster Maßstab für eine Maßnahme nach § 1666 BGB ist das Kindeswohl. Grundlage hierfür ist die normative Vorgabe in § 1697a BGB. Eine s...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Übertragung von Entscheidungsbefugnissen durch das Familiengericht

Rz. 116 Nach § 1628 BGB kann einem Elternteil zu einer einzelnen Angelegenheit das Alleinvertretungsrecht übertragen werden. Voraussetzung ist neben dem diesbezüglichen Antrag eines Elternteils, dass zwischen den Eltern über eine einzelne Angelegenheit kein Einvernehmen erreicht werden kann und es sich hierbei um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind hand...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Allgemeines

Rz. 148 Neben der Personensorge umfasst die elterliche Sorge auch das Recht und die Pflicht, für das Vermögen des Kindes Sorge zu tragen,[531] insbesondere durch Verwaltung der Vermögensgegenstände des Kindes und der hieraus fließenden Erträge. Ebenso wie im Rahmen der Personensorge ist auch bei der Vermögenssorge zwischen der tatsächlichen Fürsorge und der gesetzlichen Vert...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 3. Dauerhafte Trennung

Rz. 230 Voraussetzung für die Antragstellung nach § 1671 BGB ist stets die nicht nur vorübergehende Trennung der Eltern.[863] Es gilt hierbei der Maßstab des § 1567 BGB, der bei nicht miteinander verheirateten Eltern analog anzuwenden ist. Beruhen die äußerlichen Gemeinsamkeiten der Eltern allein auf der Wahrnehmung von Umgangskontakten des nicht betreuenden Elternteils, so ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 12. Vollstreckung

Rz. 143 Gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ ist die sofortige Rückgabe des Kindes anzuordnen. Die deutsche Fassung des HKÜ spricht von "Rückgabe", nach der – vom EGMR gebilligten – Rechtsprechung des BVerfG ist aber eine Auslegung des HKÜ, aufgrund derer ein Gericht dem entführenden Elternteil die persönliche Rückführung des Kindes aufgibt, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[45...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Wechselwirkungen Umgangsrecht und Unterhaltspflicht

Rz. 147 Die im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangs regelmäßig entstehenden Kosten, wie etwa Übernachtung und Verpflegung, können seitens des Umgangsberechtigten nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden, weder hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes noch des Kindesunterhaltes. Der Tabellenunterhalt ist auch dann zu leisten, wenn das Kind sich im Rahmen einer Ferien...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / D. Aufgaben des Verfahrensbeistandes im Verfahren

Rz. 30 Der Verfahrensbeistand[75] wird durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, § 158 Abs. 3 S. 2 FamFG. Die Beteiligtenstellung besteht automatisch auch im Rechtsmittelzug fort (siehe auch Rdn 39).[76] In § 158 Abs. 4 FamFG werden erstmals die Aufgaben des Verfahrensbeistandes näher präzisiert. Es obliegt ihm danach,mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / V. Ausnahmen

Rz. 21 Auch wenn ein Regelbeispiel nach § 158 Abs. 2 FamFG vorliegt, kann von der Bestellung eines Verfahrensbeistands im Einzelfall abgesehen werden (zur Begründungspflicht im Falle des Absehens von der Verfahrensbeistandsbestellung trotz Vorliegens eines Regelbeispiels nach § 158 Abs. 2 FamFG siehe Rdn 40). Rz. 22 Ausdrücklich vorgesehen hat der Gesetzgeber in § 158 Abs. 5 ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Problem 1: Die Verortung des Bedarfs und dessen Haftungsquote

Rz. 96 Der Bedarf eines Kindes ist eine wirtschaftliche Größe, auch wenn sie der Höhe nach im Einzelfall unterschiedlich bestimmt werden mag. Der Bedarf muss dort gedeckt werden, wo er entsteht. Dies ist beim Residenzmodell so und sogar beim Nestmodell, beim welchem das Kind zwar von beiden Eltern betreut wird, die aber ihrerseits wechseln und eben nicht das Kind. Nur beim W...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Unterhaltsvereinbarungen zugunsten Dritter

Rz. 182 Unterhaltsvereinbarungen zugunsten Dritter sind möglich und insbesondere bei volljährigen Kindern manchmal sinnvoll, etwa bei eigenem Auslandsaufenthalt, sodass die Rechtsverfolgung durch das volljährige Kind im Inland auch kraft vertraglicher Vereinbarung gesichert bzw. erleichtert ist. Das volljährige Kind ist dann nicht auf die prozessuale Darlegung der unterhalts...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 14 Nach allgemeinen Grundsätzen ("Titel, Klausel, Zustellung"), die auch bei der Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen Geltung beanspruchen, ist für die Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels dessen Zustellung an den Schuldner erforderlich, § 87 Abs. 2 FamFG. Eine Ausnahme gilt bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, dort kann nach § 53 A...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Großeltern und Geschwister

Rz. 116 § 1685 Abs. 1 BGB erfasst – nur – Großeltern [429] und Geschwister. Bei diesen wurde auf die in § 1685 Abs. 2 BGB für ein Umgangsrecht vorausgesetzte sozial-familiäre Beziehung verzichtet, weil davon ausgegangen wurde, dass Großeltern und Geschwister dem Kind regelmäßig nahestehen, jedenfalls aber der Aufbau einer zwischenmenschlichen Beziehung zwischen diesen und dem...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / d) Verfeindung der Eltern/Großeltern

Rz. 172 Eine entschiedene Ablehnung der Umgangskontakte durch die Mutter oder grundsätzlich schwerwiegende Spannungen zwischen den Eltern genügen nicht, um das Umgangsrecht auszuschließen.[656] Dies gilt insbesondere, wenn durch ein psychologisches Gutachten festgestellt werden konnte, dass die Kinder den Umgang mit einem Elternteil genießen. Es obliegt dann vielmehr dem bet...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (5) Bindungstoleranz

Rz. 298 Erhebliche Bedeutung besitzt bei der Prüfung der Erziehungseignung die Bindungstoleranz eines Elternteils, d.h. seine Fähigkeit, einen spannungsfreien Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil nicht nur – was selbstverständlich sein sollte – zuzulassen,[1116] sondern den persönlichen Umgang mit dem anderen Elternteil aktiv zu fördern.[1117] Seit Inkrafttreten der Kin...mehr

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FF 1/2017, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?" (Fortsetzung)

Christiane A. Lang Im Sommer 2013 hatte ich das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (BGBl I 2013, 2176 f.) zum Anlass genommen, die Frage das erste Mal zu stellen. Gut dreieinhalb Jahre und das Forum Abstammungsrecht unserer Arbeitsgemeinschaft später lässt mich die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des b...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 6. Modalitäten des Abholens/Zurückbringens

Rz. 90 Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs, vor allem Fragen zum Holen und Bringen des Kindes, ist wesentlicher Teil des Regelungsbedarfs.[335] Ist der Umgang indessen nach Art, Ort und Zeit ­hinreichend konkretisiert worden, so ist es nicht erforderlich, dass der Umgangstitel detailliert bezeichnete Verpflichtungen des betreuenden Elternteils, insbesondere zum Bereithalt...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung

Rz. 37 Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung der bestehenden Sorgerechtsentscheidung des _________________________ – ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 3. Ferienregelungen

Rz. 79 Durch einen Ferienumgang kann in besonderem Maße das Zusammensein von Kind und umgangsberechtigtem Elternteil normalisiert und vertieft werden,[300] da das Kind seinen Elternteil auch unter den dortigen Bedingungen erleben kann. Ebenso wie Übernachtungen bei diesem können Ferienumgänge auch zur Entspannung der Situation und damit zur Entlastung des Kindes beitragen.[3...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle und Anmerkungen, Stand 1.1.2017 II. Kindergeldanrechnungstabelle Tabelle Zahlbeträge III. Rechenbeispiele 1. Differenzmethode/Additionsmethode Mann (M): 3.500 EUR Nettoeinkommen; Frau (F): 700 EUR Nettoeinkommen 800 EUR Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen M, 600 EUR berücksichtigungsfähige Hauslasten, von M getragen Additionsm...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Unterhaltstabelle im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Leitlinien. B...mehr