Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Gefährdung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Zusätzlich kann ein Elternteil auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG – eine Minderung des Erwerbseinkommens vorausgesetzt – auch dann beziehen, wenn mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls i. S. v. § 1666 Abs. 1 und 2 BGB verbunden wäre. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Zuletzt hat Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] mit Wirkung zum 30.5.2017 in § 24i Abs. 3 Satz 1 nach den Wörtern "bei Mehrlings- und Frühgeburten" die Wörter "sowie in den Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den in § 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG genan...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Unmöglichkeit der Betreuung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 10 Auch bei der Unmöglichkeit der Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil kann ein Elternteil bei Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit für 2 Lebensmonate zusätzlich auch das Elterngeld für die Partnermonate nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG beziehen. Das Vorliegen der Unmöglichkeit der Betreuung nach Abs. 1 Nr. 3 ist anhand objektiver Umstände zu ermitteln. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 2 Versicherung aufgrund Satzungsregelung

Durch den Unfallversicherungsschutz kraft Satzung[1] wird kein unmittelbarer Versicherungsschutz begründet, sondern den Unfallversicherungsträgern eingeräumt, per Satzung einen genau bezeichneten Personenkreis in die Versicherung einzubeziehen: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, betriebsfremde Personen, die sich auf dem Betriebsgel...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 3. Rechtslage und Erbrecht adoptierter Kinder vor dem 1.1.1977

Rz. 9 Erfolgte die Adoption bis zum 31.12.1976, wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten nicht aufgehoben. Daher behielt das adoptierte Kind sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten, § 1964 BGB a.F. Daneben erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht auf das Ableben des Annehmenden, es sei denn di...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / III. Verwandtschaft und nicht eheliche Kinder

Rz. 13 Die Kinder nicht verheirateter Eltern und eheliche Kinder sind nach dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz zum 1.4.1998 gleichgestellt worden. Das anzuwendende Recht hängt vom Todestag ab: bis zum 1.7.1970 bestand zwischen dem Kind und dem Vater kein Erb- oder Pflichtteilsrecht mangels Verwandtschaft. Zwischen dem 1.7.1970 und dem 31.3.1998 bestand rechtlich eine Verwandt...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 3. Anhörung des Kindes

Eine herausgehobene Stellung kommt Art. 21 Brüssel-IIb-VO zu, der das Recht des Kindes auf Meinungsäußerung normiert und damit ein Verfahrensgrundrecht für das Erkenntnisverfahren kodifiziert.[27] Zwar war die Kindesanhörung schon allein deshalb, weil Art. 24 EU-GR-Charta und Art. 12 UN-KRK sowie Art. 6 und Art. 8 EMRK hierzu verpflichten, bereits unter der Geltung der Brüss...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Nichteheliche Kinder

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) [11] am 1.7.1998 sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719 bis 1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen.[12] Die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder wurde der der ehelichen vollständig angeglichen.[13] So wurde das bisher geltende Erbrecht nichtehelicher Kinder grundlegend revidier...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Zuständigkeiten

Die gesamte Neuregelung der Zuständigkeitsvorschriften zielt darauf ab, die räumliche Nähe zwischen dem Forum und dem Kind zu sichern.[14] Insofern ist es konsequent, dass nach Art. 7 Brüssel-IIb-VO die Zuständigkeit in erster Linie den Gerichten des Mitgliedstaates zufällt, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz basieren eb...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / dd) "Ehefrau oder Kinder" als Bezugsberechtigte

Rz. 99 Hat der Versicherungsnehmer "die Ehefrau oder die Kinder" als Bezugsberechtigte benannt, so ist zunächst die Ehefrau allein begünstigt und erst nach deren Tod die Kinder.[61] Rz. 100 Wenn der Versicherungsnehmer Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, so ist der Vorerbe auch Bezugsberechtigter.[62] Rz. 101 Merke: Auch wenn "Erbe" draufsteht, ist nicht Erbschaftserwerb dr...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) An Kinder oder Enkel (von Todes wegen)

Rz. 79 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG können auch Kinder oder Kinder vorverstorbener Kinder steuerfrei das Eigentum an dem Familienheim erwerben soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt.[132] Da dies allerdings nur für den Erbfall gilt, kommt eine Übertragung des Familienheims im Wege vorweggenommener Erbfolge gerade nicht in Betracht. Allerdings s...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder

Leitsatz Die zeitlich befristete Übertragung der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung durch unentgeltliche Bestellung eines befristeten Nießbrauchsrechts ist nicht missbräuchlich, wenn dem Zuwendenden, von der Verlagerung der Einkunftsquelle abgesehen, kein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht. BFH, Urt. v. 20.6.2023 – IX R 8/22 1 Tatbestand I. Klägerin und Revisionskläge...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des Kindes und das Kindeswohl in der Brüssel-IIb-VO

I. Einleitung Wenn sich Eltern streiten, sind Kinder meist die Hauptleidtragenden. Aufgabe der Familiengerichte ist es, die Konflikte zwischen den Eltern in Bezug auf das Kind rechtlich zu erfassen, die gegenläufigen Interessen auszugleichen und eine Lösung zu finden, die im größtmöglichen Umfang die Belange des Kindes schützt. Die Herausforderungen dieser bereits für sich ge...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / J. Besonderheiten bei minderjährigen Kindern als Erben des Unternehmers

I. Minderjährige und Unternehmensbeteiligung 1. Änderungen durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Rz. 142 Plant der Unternehmer sein minderjähriges Kind zum Erben einzusetzen,[215] ist danach zu differenzieren, in welcher Rechtsform das Unternehmen[216] geführt wird. Zudem können dann weitere Probleme dadurch entstehen, wenn z.B. der gesetzliche Vertreter Mi...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Leibliche Kinder

Rz. 5 Als Erben erster Ordnung i.S.d. § 1924 Abs. 1 BGB werden die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel etc., selbstverständlich durch das Pflichtteilsrecht geschützt. Dabei ist zu beachten, dass Ansprüche entfernterer Abkömmlinge ausgeschlossen sind, wenn der die Verwandtschaft vermittelnde nähere Abkömmling bei Eintritt des Erbfalls noch am Leben i...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Übertragung des Familienheims an Kinder von Todes wegen, § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

aa) Begriff des Familienheims Rz. 284 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist grundsätzlich nicht begünstigt. Eine...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Begriffsbestimmung

Mit dem Ziel der größeren Rechtsklarheit und Rechtssicherheit[7] im Interesse des Kindes bestimmt einleitend Art. 2 Abs. 2 Nr. 6 Brüssel-IIb-VO, dass Kinder im Sinne der Verordnung alle Personen unter 18 Jahren sind. Der herrschenden Ansicht zur Brüssel-IIa-VO, dass sich der Begriff des Kindes nach dem maßgeblichen Personalstatut bestimme, wurde durch diese autonome unionsre...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Vollstreckungsversagung

Das Vollstreckungsgericht kann allerdings die Vollstreckung aus bestimmten abschließend aufgezählten Gründen versagen.[48] Bei privilegierten Entscheidungen ist einziger möglicher Versagungsgrund nach Art. 50 Brüssel-IIb-VO die Unvereinbarkeit mit einer späteren Entscheidung. Bei nicht privilegierten Entscheidungen entsprechen die Gründe für eine Vollstreckungsversagung gem....mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Offene Punkte

Trotz der Präzisierungen und Klarstellungen verbleiben auch nach der Reform offene Fragen, die sich erst im Verlaufe der Zeit bei der praktischen Anwendung der neuen Normen beantworten lassen werden. Mit nicht wenigen Punkte wird sich dabei auch der EuGH befassen müssen.[86] Im Rahmen der Zuständigkeit ist insbesondere das Verhältnis zu Drittstaaten offen:[87] Unter welchen B...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Erbrechtliche und allgemeine Auswirkungen der Adoption

Rz. 187 Durch die Minderjährigenadoption erlöschen die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, vgl. §§ 1754 ff. BGB. Das minderjährige Kind verliert somit sein Erbrecht gegenüber seinen Eltern. Nach § 1755 BGB erlischt nicht nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seinen Verwandten wie Eltern und Großeltern etc., sondern auch für die Abkömmlinge des Kindes. Nimmt all...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / I. Einleitung

Wenn sich Eltern streiten, sind Kinder meist die Hauptleidtragenden. Aufgabe der Familiengerichte ist es, die Konflikte zwischen den Eltern in Bezug auf das Kind rechtlich zu erfassen, die gegenläufigen Interessen auszugleichen und eine Lösung zu finden, die im größtmöglichen Umfang die Belange des Kindes schützt. Die Herausforderungen dieser bereits für sich genommen anspru...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 3. Vollstreckungseinstellung oder -aussetzung

Statt einer Vollstreckungsversagung nach Art. 39 oder Art. 50 Brüssel-IIb-VO kann es auch zur Aussetzung oder Einstellung der Vollstreckung kommen. Hierfür ist nunmehr das Gericht des Vollstreckungsstaates zuständig. Unter der Brüssel-IIa-VO und der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH war dies anders: Eine Entscheidung musste anerkannt und vollstreckt werden, wenn das Ur...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / II. Behindertentestament

Rz. 204 Die richtige Gestaltung von letztwilligen Verfügungen für den Fall des Vorhandenseins eines behinderten Kindes gewinnt immer mehr an Bedeutung. Rz. 205 Erblassermotive von Eltern mit behinderten Kindern sind meist einerseits das Abwälzen der Kosten der notwendigen Heimunterbringung des Kindes auf die Allgemeinheit durch weitgehende Sicherung des Familienvermögens vor ...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Grundsätze

Die wohl größte Neuerung der Brüssel-IIb-VO ist die Abschaffung des Exequaturverfahrens für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat. Während die Brüssel-IIa-VO nur bei sog. privilegierten Entscheidungen, also solchen betreffend das Umgangsrecht oder die Rückgabe des Kindes, auf eine Vollstreckbarerklärung im anderen Mitgliedstaat verzichtete, ist ...mehr

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FF 12/2023, Auslegung und V... / 1 Gründe:

I. [1] In dem auf Anregung der Mutter vom 20.1.2023 eingeleiteten Umgangsverfahren 155A F 1049/23 schlossen die Eltern in Bezug auf ihren 10-jährigen Sohn M. im Termin am 26.1.2023 folgenden Umgangsvergleich: [2] “1. Der Kindesvater ist berechtigt, am 5.2.2023 und an einem Tag des Wochenendes vom 11./12.2.2023 mit M. bis zu sechs Stunden zusammen zu sein. Der Umgang wird von ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Voraussetzungen einer Minderjährigenadoption

Rz. 182 Verheiratete Paare können nach § 1742 BGB ein Kind nur gemeinsam annehmen. Eine Adoption nur von einem Ehepartner ist somit nicht möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zu machen, wenn es sich um eine Stiefkindadoption handelt, also das Kind des Ehepartners angenommen wird. Bei einer gemeinsamen Adoption muss ein Ehegatte das 24., der andere Ehegatte da...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 4. Kritische Würdigung des Wegfalls des Exequaturverfahrens

Es ist zweifelhaft, ob die völlige Abschaffung des Exequaturverfahrens in diesem sensibles Handeln erfordernden Bereich des Kindschaftsrechts tatsächlich das ausdrückliche Ziel der umfassenden Stärkung des Kindeswohlschutzes fördert.[77] Denn sicherlich dienen schnellere Verfahren und größere Rechtssicherheit den Interessen des Kindes[78] – insbesondere im Hinblick auf die s...mehr

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FF 12/2023, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. [1] Das Familiengericht hat im vorliegenden Scheidungsverfahren in dem gesonderten Beschl. v. 8.3.2023 den Wert der Ehescheidung auf 14.100 EUR und den Wert für den Versorgungsausgleich für sieben Anrechte auf 9.870 EUR festgesetzt. Dem Wert der Ehescheidung hat es gemäß § 43 FamKG das in drei Monaten gemeinsam erzielte Einkommen der Ehegatten zugrunde gelegt. Die Berücks...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 2. Probleme bei Minderjährigkeit

Rz. 12 Geschäftsunfähige oder nur beschränkt geschäftsfähige Erben bedürfen zur wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft grundsätzlich der gesetzlichen Vertretung.[14] Minderjährige Kinder werden dabei regelmäßig durch ihre Eltern vertreten (§ 1629 Abs. 1 BGB). Der gesetzliche Vertreter kann jedoch nach § 181 BGB von der Stellvertretung ausgeschlossen sein, das Familien- bzw. ...mehr

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Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / IV. Klärungsbedarf von Unklarheiten und Fragen

1. Offene Punkte Trotz der Präzisierungen und Klarstellungen verbleiben auch nach der Reform offene Fragen, die sich erst im Verlaufe der Zeit bei der praktischen Anwendung der neuen Normen beantworten lassen werden. Mit nicht wenigen Punkte wird sich dabei auch der EuGH befassen müssen.[86] Im Rahmen der Zuständigkeit ist insbesondere das Verhältnis zu Drittstaaten offen:[87]...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Erbquote und Pflichtteilsanspruch

Rz. 24 Die wichtigste Wirkung des Erbverzichts ist die Veränderung der Erbquote. Auf sie wird unmittelbar durch den Erbverzicht eingewirkt. Eine enterbende letztwillige Verfügung ist nicht notwendig. Der Verzichtende entfällt als Erbe (sog. Vorversterbensfiktion). Die Quoten der anderen Erben erhöhen sich. Es können auch völlig neue Personen Erben werden. Beispiel Der unverhe...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 1. Rechtsfolge bei Adoption Minderjähriger

Rz. 7 Bei der Adoption Minderjähriger erwirbt das adoptierte Kind den Status eines ehelichen Kindes, § 1754 BGB. Daraus erwächst dem adoptierten minderjährigen Kind ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Zu den bisherigen Verwandten erlischt laut § 1755 BGB das vormalige Verwandtschaftsverhältnis. Dies gilt selbst dann, wenn das adoptierte Kind seinerseits Abkömmlinge ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Verfahren und Einwilligungen

Rz. 184 Voraussetzung ist zunächst ein notariell zu beurkundender Antrag, der beim Familiengericht nach § 1750 BGB einzureichen ist. Die Erklärung der annahmewilligen Person hat höchstpersönlich zu erfolgen, so dass eine Bevollmächtigung nicht möglich ist. Der Antrag kann bis zum gerichtlichen Adoptionsausspruch jederzeit persönlich zurückgenommen werden. Die Gebühren für di...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / III. Präzisierungen im Fall der internationalen Kindesentführung

Im Fall einer Kindesentführung, also des Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes, durch das ein nach dem Recht des Herkunftsstaates bestehendes und tatsächlich ausgeübtes Sorgerecht verletzt wird (Art. 2 Abs. 2 Nr. 11 Brüssel-IIb-VO), kann es, wenn sowohl Herkunfts- als auch Zielstaat Mitgliedstaaten des Übereinkommens sind, zur Normkonkurrenz zwischen der Brüssel-IIb-VO...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Klärung durch den EuGH

Zur Klärung dieser offenen Aspekte durch den EuGH ist das Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV das einschlägige Instrument, das als objektives nicht-kontradiktorisches Zwischenverfahren der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts dient.[94] Stellt sich vor einem mitgliedstaatlichen Gericht eine solche, soeben skizzierte Auslegungsfrage bei der Anwendung von EU-Recht, die im k...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers und/oder einer familiengerichtlichen Genehmigung

Rz. 129 Grundsätzlich werden Kinder gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB von ihren Eltern gemeinschaftlich vertreten. Eine Vertretung ist jedoch gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB insoweit nicht möglich, als nach § 1824 BGB [213] ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist. Dies ist insbesondere der Fall bei einem Insichgeschäft gemäß § 1824 Abs. 2 BGB und bei Rechtsgeschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Überleitungsregress

Rz. 24 Gem. § 93 Abs. 1 SGB XI kann der Sozialleistungsträger durch schriftliche Anzeige (Verwaltungsakt) an einen Dritten Ansprüche, welche dem Hilfeempfänger oder einem Mitglied der (hier erweiterten[20]) Einsatzgemeinschaft gegen den Dritten zustehen, auf sich überzuleiten (im Bereich des SGB II, nachstehend Rdn 34 ff.), vollzieht sich dieser Übergang seit 1.8.2006 gar du...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Verfügungsziel

Rz. 128 Ausgangspunkt für Behindertentestamente[145] – dieser besonderen Verfügungsart – ist, dem meist in einer entsprechenden Einrichtung Lebenden und/oder von Hilfe zum Lebensunterhalt abhängigen Kind Leistungen aus dem Nachlass zugutekommen zu lassen, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden. Über die Nachlasssubstanz wird oft dahingehend verfügt, dass s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.4 Beteiligung von Angehörigen des GmbH-Gesellschafters als stille Gesellschafter

Tz. 1167 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Natürlich ist es auch möglich, dass statt des GmbH-Gesellschafters selbst dessen Angehörige als stille Gesellschafter beteiligt werden. Dies hat zB bei einer atypisch stillen Gesellschaft den Vorteil, dass die GF-Vergütungen des GmbH-Gesellschafters nicht zu Sonder-BE iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG führen. Bei Beteiligung minderjähriger Kinder als...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Bestattungszwang

Rz. 96 Die Bestattung ist die mit "religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente".[107] In der Bundesrepublik besteht grundsätzlich ein Bestattungszwang, dieser besteht für alle menschlichen Leichen und totgeborene oder in der Geburt verstorbene Kinder (Leibesfrüchte).[108] Dieser Bestattungszwang ist in allen Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Weiterer Verfahrensablauf

Rz. 191 Die Adoption wird durch einen Beschluss des Familiengerichts, in dessen Bezirk der/die Annehmenden wohnen, ausgesprochen und anschließend den Beteiligten zugestellt. Das Kind erhält nach § 1757 BGB als Geburtsnamen den Familiennamen der Annehmenden. Führen diese keinen gemeinsamen Ehenamen, ist der Geburtsname des Kindes durch notariell beglaubigte Erklärung gegenüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie

Rz. 808 Eine weitere allgemeine Ausnahme von der Besteuerung sieht § 3 Nr. 6 GrEStG für Erwerbe durch solche Personen vor, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Gleichgestellt sind Abkömmlinge, bei denen die Verwandtschaft durch ihre Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG) und die Ehegatten bzw. Lebenspartner de...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verwandtschaft als Grundlage des gesetzlichen Erbrechts

Rz. 1 Die §§ 1924 ff. BGB regeln die gesetzliche Erbfolge. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zurzeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund, § 1936 BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Stiller Gesellschafter ist nahe stehende Person des Anteilseigners

Tz. 1277 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es ist auch denkbar, dass der stille Gesellschafter eine dem AE der Kap-Ges nahe stehende Pers ist (allg zu nahe stehenden Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff). Dies hätte bei einer atypisch stillen Gesellschaft zB den Vorteil, dass die Vergütungen für die Geschäftsführung des Ges -GF bei diesem nicht als Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1...mehr