Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in kleinen und mittlere... / 7.2 Best-Practice – Dornseif

Das Dienstleistungsunternehmen Dornseif beschäftigt in seiner Firmenzentrale in Münster 47 Angestellte, die deutschlandweit Winterdiensteinsätze organisieren und koordinieren. Sobald sich Schnee ankündigt, ist die Einsatzleitzentrale im 3-Schichtbetrieb rund um die Uhr besetzt. Hier laufen vom Wetterbericht bis zu Anfragen von Kunden alle wichtigen Daten zusammen. Rund 1.400...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.1 Aktuelle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen

Angesichts der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg wurden die teilnehmenden Behörden gefragt, welche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung bzw. Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Organisationen tatsächlich durchgeführt werden. Hierzu wurde den teilnehmenden Behörden ein Katalog bestehend au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ta... / 7 Studienergebnisse: Personal gewinnen und halten in Steuerkanzleien

"Personal gewinnen und halten"[1] – unter diesem Motto haben Ulf Hausmann CONSULTING und entra in Kooperation mit dem NWB-Verlag 514 auswertbare Online-Fragebögen aus Steuerkanzleien gesammelt. Zwei Blickrichtungen waren dabei ausschlaggebend: Wie ist die interne Führung und was wird dem Personal geboten? Diese Aussagen dazu untermauern empirisch die bisherigen Ausführungen. W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungsunterhalt

Der Vater muss der Mutter für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.[1] Der Unterhaltsbedarf der nichtehelichen Mutter bemisst sich nach ihren Einkünften vor der Geburt des Kindes. Der Unterhaltsan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 1 Für welche Dienstleistungen und Dienstleister diese Pflichten gelten

Der Begriff "Dienstleistung" umfasst jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die i. d. R. gegen Entgelt erbracht wird.[1] Dienstleistungserbringer i. S. d. DL-InfoV ist jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, und jede in einem Mitgliedstaat niedergelassene juristische Person, die eine Dienstleistung anbietet oder erbringt.[2] Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Feststellungsinteresse in Bezug auf Wirksamkeit der Güterstandswahl

Rz. 522 OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.7.2004 – II-7 UF 227/03:[622] Zitat 1. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages ist auch bei möglicher Erhebung einer Leistungsklage im Rahmen des Scheidungsverbundes dann anzuerkennen, wenn die Durchführung des Feststellungsprozesses unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sachgem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.2.1 Überobligatorische Tätigkeit wegen Kinderbetreuung

Eine unzumutbare Tätigkeit wegen der Betreuung von Kindern liegt unzweifelhaft vor, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Aber auch bei der Betreuung älterer Kinder kann im Einzelfall eine unzumutbare Tätigkeit vorliegen, wenn trotz Fremdbetreuung des Kindes noch eine erhebliche persönliche Restbetreuung verbleibt.[31] Eine überobligatorische Tätigkeit ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.3.1.3 Ohne Kinderbetreuung

Hat der berechtigte Ehegatte keine Kinder zu betreuen, entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Trennungsjahres eine Erwerbsobliegenheit, die auf eine Vollzeittätigkeit gerichtet ist. Hat die Ehe bis zur Trennung weniger als drei Jahre gedauert oder leben die Ehegatten in beengten finanziellen Verhältnissen, kann diese Erwerbsobliegenheit auch schon früher einsetzen. Demgegenübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1.5 Unterhalt aus elternbezogenen Gründen

Soweit die Betreuung des Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen.[179] Wie sich schon aus der Systematik des § 1570 BGB ergibt, sind elternbezogene Verlängerungsgründe im Sinne des § 1570 Abs. 2 BGB allerdings erst nachran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1 Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB

Der § 1570 BGB wurde durch das Änderungsgesetz, welches zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist, grundlegend geändert. Nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens 3 Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen (sogenannter Basisunterhalt). Gemäß den § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.3.1 Kriterien zur Überprüfung der Rollenwahl

Liegt ein Fall, welcher nach der "Hausmann-Rechtsprechung" zu beurteilen ist, vor, ist in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob die von den neuen Ehegatten bzw. Partnern getroffene Rollenwahl für die unterhaltsrechtliche Bewertung akzeptiert werden kann. Minderjährigen unverheirateten Kindern aus einer früheren Ehe, die nicht innerhalb der neuen Familie leben, kommt die Hau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen daneben fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei beim Kindesunterhalt insbesondere bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen eine Erwerbso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 7.1.5 Kindergeldanrechnung

Gemäß § 1612b Abs. 1 S. 2 BGB ist beim Wechselmodell nur das hälftige Kindergeld anzurechnen. Das hälftige Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und kommt den Eltern im Ergebnis entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugute. Die auf die Betreuung entfallende Kindergeldhälfte verbleibt dagegen zunächst bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil und bedarf wegen der gle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.8 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei sowohl bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten als auch bei der Bedürftigkeit des Berechtigten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.3.2 Ermittlung der Leistungsfähigkeit

Ist die Rollenwahl in der neuen Beziehung nicht durch wirtschaftliche oder sonstige Gründe gerechtfertigt, ist dem Unterhaltspflichtigen ein fiktives Einkommen aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Der Unterhaltspflichtige muss sich so behandeln lassen, als ob er auch in der neuen Ehe einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachginge und mit den erzielbaren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.3 Übernahme der Haushaltsführung ("Hausmann-Rechtsprechung")

Schwierig zu lösen sind Fälle, in denen der gegenüber seinen Kindern aus erster Ehe Unterhaltsverpflichtete in der neuen Ehe die Haushaltsführung und ggfs. auch die Kinderbetreuung übernimmt. Diese sogenannte Hausmann-Rechtsprechung gilt im Übrigen auch für Hausfrauen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die unterhaltsrechtliche Verpflichtung zur Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.2 Zur Darlegungs- und Beweislast

OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.5.2020, NZFam 2020, 820 Liegen ehebedingte Nachteile vor, steht dieser Umstand einer Begrenzung oder Befristung von Unterhaltsansprüchen grundsätzlich entgegen. Den Unterhaltsberechtigten trifft aber im Hinblick auf die ehebedingten Nachteile eine sekundäre Darlegungslast. Er muss konkret seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und seine e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.2.1 Alter des Kindes

Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist. Der BGH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Soziale Effekte beim mobile... / 5 Arbeiten im Homeoffice – Vorteile und Nachteile

Vor- und Nachteile von mobilem Arbeiten sind in nachfolgender Tabelle einander gegenübergestellt:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütung neu denken / 2 Neue Vergütung, die Bedürfnisse erfüllt

Zukünftig brauchen Unternehmen daher verstärkt Systeme, die einerseits die individuellen Bedürfnisse von Mitarbeitern erfüllen und zum anderen aber auch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Unternehmens sichern. Die wichtigsten Kriterien für die Entscheidung für einen Arbeitgeber – neben einem attraktiven Grundgehalt – sind ein sicherer Arbeitsplatz, flexible Arbei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 74 Ansprüch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 74 regelt Ansprüche von Antragstellern mit Fiktionsbescheinigung, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG beantragt haben. Damit wurde nach der Gesetzesbegründung Nr. 12 Buchst. a des Beschlusses der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder v. 7.4.2022 über die Einbeziehung der aus der Ukraine geflüchte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 1.1 Rechtslage ab 1.7.2023

Rz. 2 § 15 regelt die Potenzialanalyse und die Erstellung von Kooperationsplänen ab 1.7.2023 nach dem Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen nach früherem Recht (bis längstens 31.12.2023, vgl. § 65 Abs. 4) der Agenturen für Arbeit mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Wurde ein Jobcenter zwischen einem kommunalen Träger und einer Agentur für Arbeit als gemeinsame Ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kurze Ehe bei Kinderbetreuung.

Rn 5 Nach bisherigem Wortlaut stand die Ehedauer der Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt beanspruchen kann. Dies bedeutet, dass man im Falle der Kinderbetreuung immer eine 15-jährige und damit eine lange Ehe hätte. Deswegen musste auch bei der Kinderbetreuung zunächst auf die tatsächliche Ehedauer abge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterhalt wegen Kinderbetreuung nach II S 1.

I. Bedarf der Mutter. Rn 4 Für den Bedarf ist gem III 1, § 1610 I die Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter maßgebend. Von Bedeutung ist ihr Einkommen, das sie ohne Geburt des Kindes gehabt hätte. Im Ergebnis darf sie mit eigenem Einkommen aber nicht mehr zur Verfügung haben als dem Unterhaltspflichtigen verbleibt (BGH FuR 10, 286). Nunmehr hat der BGH offen gelass...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. 2Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. 3Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechnung bei überobligatorischer Tätigkeit.

Rn 15 Erzielt der unterhaltsberechtigte Ehegatte Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit, sind diese Einkünfte um die üblichen Abzugsposten zu bereinigen (vgl Vor § 1577 Rn 45 ff). Hierzu zählen vornehmlich Steuern, Altersvorsorgeaufwendungen, Krankenvorsorgeaufwendungen, Erwerbsaufwand, vorrangige Unterhaltslasten, Verbindlichkeiten etc. Kinderbetreuungskosten sind im w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Dauer des Unterhalts.

Rn 7 Die Unterhaltsverpflichtung beginnt frühestens vier Monate vor und endet mindestens drei Jahre nach der Geburt. Die Verlängerungsmöglichkeiten entsprechen dem § 1570 I. Auf die dortigen Erläuterungen wird Bezug genommen. Damit sind beide Unterhaltsansprüche den Vorgaben des BVerfG gleichgeschaltet. Es gilt nicht § 1570 II, da darin die nacheheliche Solidarität zum Ausdr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nachbarschaftshilfe

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nachbarschaftsvereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege) sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, weil durch die gegenseitige Unterstützung in erster Linie eigenwirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedarf der Mutter.

Rn 4 Für den Bedarf ist gem III 1, § 1610 I die Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter maßgebend. Von Bedeutung ist ihr Einkommen, das sie ohne Geburt des Kindes gehabt hätte. Im Ergebnis darf sie mit eigenem Einkommen aber nicht mehr zur Verfügung haben als dem Unterhaltspflichtigen verbleibt (BGH FuR 10, 286). Nunmehr hat der BGH offen gelassen, ob dieser Halbtei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Betreuungsunterhalt.

Rn 18 Der Betreuungsunterhalt ist nicht zu begrenzen (BGH FamRZ 09, 1361). Davon ist jedoch der Aufstockungsteil eines einheitlichen Unterhalts zu unterscheiden. Ist der Unterhalt höher als das von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten erzielbare Einkommen, beruht der darüber hinaus gehende Teil des Unterhalts nichts auf der Kinderbetreuung, sondern darauf, dass dieser Ehegat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit nach dem UÄndG.

Rn 10 Das tradierte ›Altersphasenmodell‹ ist nicht mehr anwendbar (BGH FamRZ 11, 791; 11, 1209; 10, 1880; Hamm FamRZ 14, 1468). Maßgeblich ist die Frage, ab wann und in welchem Umfang der betreuende Elternteil eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, sind immer die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 12, 1040; 11, 1379). War in der Vergangenheit im Wesentlichen das Alter des zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nebenzweckprivileg.

Rn 10 Liegt nach den genannten Kriterien an sich ein wirtschaftlicher Verein vor, nimmt die hM gleichwohl einen Idealverein an, wenn die wirtschaftliche Betätigung unter das sog Nebenzweck- oder Nebentätigkeitsprivileg fällt (BGH NJW 17, 1943 Rz 29 ff; BGHZ 85, 84, 93; Reichert/Wagner Kap 2 Rz 98 ff; eingehend und kritisch Beuthien NZG 15, 449). Nichtwirtschaftlich ist ein V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Haushaltsführung für Dritte.

Rn 18 Haushaltsführung für Dritte stellt gleichfalls ein Surrogat dar (anders Oldbg FamRZ 02, 1488). Es kommt nicht darauf an, für wen die Leistung erbracht wird, sondern nur darauf, ob sie anstelle der ertraglosen Hausarbeit/Kinderbetreuung getreten ist (BGH FamRZ 04, 1173 = FuR 04, 497; BGH FuR 04, 1170; 04, 500).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit der Mutter.

Rn 5 Lohnfortzahlung gem § 11 MuSchG und Mutterschaftsgeld gem § 200 RVO mindern die Bedürftigkeit. Erziehungsgeld ist dagegen nicht anzurechnen (BVerfG 00, 1149). Elterngeld ist mit Ausnahme eines Sockelbetrages von 300,00 EUR anzurechnen. Stammen die Einkünfte im Hinblick auf die Betreuung des Kindes aus überobligatorischer Tätigkeit, kann ein Teil davon gem § 1577 II anre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Individuelle Kürzung.

Rn 14 Zunächst ist es möglich, den bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigenden Rechnungsposten (hier die monatliche Belastung aufgrund trennungsbedingter Schuld von 100,00 EUR) aufgrund einer Billigkeitsabwägung unter Berücksichtigung der konkreten Einzelfallumstände angemessen zu verteilen (BGH FamRZ 90, 260; 92, 1045). Rn 15 Dabei sind die Einkommens- und Vermögensverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pflicht zur Haushaltsführung und Funktionsteilung.

Rn 10 Das Recht und die Pflicht zur Haushaltsführung und Betreuung gemeinsamer oder einvernehmlich im Haushalt aufgenommener Kinder folgt nicht mehr aus einem gesetzlichen Leitbild der Ehe, sondern ist dem gegenseitigen Einvernehmen der Eheleute übertragen (§ 1356 I, 1618a). Fehlt es an einer Einigung, so folgt die Pflicht zur anteiligen Haushaltsführung und Mitwirkung beide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kindesbetreuung.

Rn 8 Die Pflicht des Unterhalt begehrenden Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird maßgeblich durch die Notwendigkeit der Kinderbetreuung beeinflusst. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet aus, wenn entspr den zu § 1570 entwickelten Grundsätzen wegen des Alters des oder der Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Das bis zum Inkrafttreten des UändG pr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subsidiarität.

Rn 13 Aufstockungsunterhalt nach § 1573 II ist wie der Anspruch nach I subsidiär ggü §§ 1570–1572 (BGH FamRZ 99, 708) und §§ 1575, 1576. Kommt wegen vorhandener Erwerbshindernisse keinerlei Berufstätigkeit in Betracht, beruht der Anspruch insgesamt auf §§ 1570–1572, bei einer Teilerwerbstätigkeit beruht der Anspruch auf §§ 1570 bis 1572, soweit die Einkommensdifferenz durch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ehebedingte Nachteile.

Rn 4 Eine Befristung scheidet aus, wenn der gesamte Unterhalt erforderlich ist, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. In diesem Fall kommt nur eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf in Betracht, wenn der Unterhalt höher als der ehebedingte Nachteil ist (BGH FamRZ 18, 1421). Dieser bestimmt sich nach den Einkünften, die der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe erz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zumutbarkeit der Änderung.

Rn 4 Das weitere Kriterium der Zumutbarkeit einer Änderung erlaubt eine flexible, an der Einzelfallgerechtigkeit orientierte Anpassung bestehender Unterhaltstitel und -vereinbarungen an die neue Rechtslage. Eine Abänderung muss dem anderen Teil zumutbar sein, womit bei einer Ausdehnung der Unterhaltsverpflichtung der Verpflichtete, bei ihrer Einschränkung der Berechtigte gem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haushaltsführung.

Rn 2 Die Ehegatten können in autonomer Selbstbestimmung darüber entscheiden, wer in welchem Umfang erwerbstätig ist und wer die Haushaltsführung und ggf die Kinderbetreuung übernimmt. Eingeschränkt wird die Freiheit ggf wegen bestehender Unterhaltspflichten (zur sog Hausmannsrspr vgl BGH FamRZ 06, 1827). Wird die Aufgabe einem Ehegatten allein übertragen, liegt eine Hausfrau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsfähigkeit des Vaters.

Rn 6 Dem Unterhaltsschuldner steht ein etwa gleich hoher Selbstbehalt zu, als wenn er mit der Mutter verheiratet wäre. Sein Selbstbehalt liegt zwischen dem notwendigen und dem angemessenen (BGH FamRZ 05, 354). Die Leitlinien enthalten dazu Regelungen unter Gliederungspunkt 23.3.1. Nunmehr hat der BGH offengelassen, ob der Selbstbehalt durch den Halbteilungsgrundsatz zu korri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Vermögensverlust.

Rn 21 War zum Zeitpunkt der Scheidung zu erwarten, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsgläubigers aus seinem Vermögen nachhaltig gesichert sein würde, fällt das Vermögen aber später weg, so besteht kein Anspruch auf Unterhalt, und zwar auch dann nicht, wenn zunächst ein Unterhaltsanspruch bestand, dieser aber wegen späteren Vermögenserwerbs erloschen ist. § 1577 IV entsprich...mehr