Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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AGS 12/2009, Scheidung und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen unbegründet. Die Antragstellerin hat die Vergütung für die Beratung von Frau D. nicht in einer, sondern in zwei Angelegenheiten verdient. Die Antragstellerin hat die Vergütung jedoch nicht für die Beratung in vier Angelegenheiten verdient. 1. Mit dem LG kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 16 N...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / IV. Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006; 25. Oktober 2006 – XII ZR 190/03 – FamRZ 2007, 200; vom 28. Februar 2007 – XII ZR 37/05 – FamRZ 2007, 793; vom 26. September 2007 – XII ZR 11/05 – FamRZ 2007, 2049 und – XII ZR 15/05 – FamRZ 2007, 2052; vom 23. Mai 2007 – XII ZR 245/04 – FamRZ 2007, 1232; vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 26. November 2008 – XII ZR 131/07 – FamRZ 2009, 406)

1. Nach § 1573 Abs. 2 a.F. BGB konnte ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er wieder voll berufstätig war, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 a.F. BGB) verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch konnte allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 a.F. BGB zeitlich begren...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / 3 Anmerkung

I. Umfang der Beiordnung Eine Besonderheit für das Verbundverfahren, die häufig übersehen wird, ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Eintrittspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils für die Kosten der Unterbringung eines Kindes in einer privaten Internatsschule. Die (am 26.10.1993 geborene) Klägerin ist die nichteheliche Tochter des Beklagten. Dieser ist auf Grund der Jugendamtsurkunde der Stadt Kempten (Allgäu) vom 9.12.1998, Urkunden-Nr. 415/1998, verpfl...mehr

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FF 07_08/2011, Umgangsregel... / 2 Anmerkung

Leitsatz 1: Im Unterhaltsrecht wird der Bedarf für den Unterhalt minderjähriger Kinder nach Unterhaltstabellen bestimmt. Sie dienen, als technisches Hilfsmittel, zur Bestimmung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, sind, auch für außergerichtliche Vereinbarungen, eine Orientierungsrichtlinie und gewährleisten zugleich die Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit von Unter...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / f) Fallgruppen

In welchen Fallgruppen eine unzumutbare grobe Unbilligkeit zu bejahen ist und nicht lediglich eine hinzunehmende einfache Unbilligkeit, bedarf weiterer Klärung. Eine Ausnahme von der Präklusion könnte bei Alttatsachen anerkannt werden, die im Vorverfahren keine Rolle spielten, aber aus Gründen der zukünftigen Rechtskraft des Urteils nach § 258 ZPO und des Zwecks des § 323 ZP...mehr

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AGS 03/2011, Zugewinn und V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten zweitinstanzlich über die Rückforderung gezahlten Anwaltshonorars. Der beklagte Rechtsanwalt war von der Klägerin u.a. Ende 2002 zur Geltendmachung von Trennungs- und Kindesunterhalt sowie Mitte 2003 zwecks Durchführung ihrer Ehescheidung mandatiert worden. Das Scheidungsverfahren der Klägerin und ihres damaligen Ehemanns wurde durchgeführt. Nacheheliche...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsrecht aktuell – Die Auswirkungen der Unterhaltsreform auf die Beratungspraxis

Lore Maria Peschel-Gutzeit, 1. Aufl. 2008, 171 Seiten, 29 EUR, Nomos Verlag Der von der Verfasserin gewählte Untertitel ist zugleich Programm: Die Unterhaltsreform wird aus der Sicht des Praktikers für den Praktiker und dessen Beratungsalltag dargestellt. Dieses durchaus ehrgeizige Unterfangen geht die Verfasserin nach einem den Ablauf der Reform kurz darstellenden Vorwort dur...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / I. Vorbemerkung

Das KindUG vom 6.4.1998[1] hat das Vereinfachte Verfahren (VV)[2] nach den §§ 645 ff. ZPO mit Wirkung vom 1.7.1998 neu eingeführt. Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhalts vom 21.12.2007[3] ergaben sich einige weitere Änderungen, die im Wesentlichen auf dem in § 1612a BGB festgesetzten neuen Mindestunterhalt und der geänderten Kindergeldverr...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / I. Praktische Auswirkungen

Wie mit den Kosten für andere Betreuungsarten zu verfahren ist, lässt sich der Formulierung des BGH nicht entnehmen. Ihre Behandlung hängt eng damit zusammen, wie man die Fremdbetreuungskosten qualifiziert, d.h. wem man sie zuordnet. Restriktionen gegenüber der Anerkennung der Kosten für eine Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung ließen sich allerdings nicht begründen...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Auf das Verfahren ist nach Art. 111 FGG-ReformG das FamFG anzuwenden, weil es nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist. a) Das Rechtsmittel des Antragsgegners ist als sofortige Beschwerde gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 269 Abs. 5 ZPO statthaft. Während bei den FamFG-Verfahren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Einigkeit herrscht, dass sich die isolierte Anfechtung de...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / 3 Anmerkung

Die mit Spannung erwartete erste Entscheidung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht betrifft den Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter, die 2 Kinder im Alter von 9 und 7 Jahren betreut, die aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hervorgegangen sind. Das Urteil enthält eine Reihe von wichtigen Aspekten, die allerdings im Rahmen dieser ersten Rezension nur kurz aufgegr...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 2 Entscheidungsgründe:

[6] Die Revision ist nicht begründet. [7] 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten sei der Unterhalt...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / VII. Vergleich mit dem Betreuungsunterhalt nach § 1615l II 2 BGB

Viele Leitlinien[14] und auch die Düsseldorfer Tabelle[15] legen für den Betreuungsunterhalt eines nichtehelichen Elternteils nach § 1615l II 2 BGB eine Untergrenze von 770 EUR fest. Das soll dem Problem Rechnung tragen, dass auch bei einer jungen Mutter, welche noch keinerlei Berufstätigkeit ausgeübt hat, das Existenzminimum gesichert werden muss, welches die Betreuung des ...mehr

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AGS 04/2009, Prozesskostenh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den im Tenor genannten Beschluss ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG jedenfalls kraft ausdrücklicher Zulassung zulässig. Sie hat Erfolg und führt unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung letztlich zur antragsgemäßen Festsetzung auch der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV aus einem Streitwert von 5.900,00 EUR (statt 3.000,...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung des LG ist im Hinblick darauf zulässig, dass das LG diese mit dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat – § 56 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG. Ob das OLG gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG bereits für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig gewesen wäre, kann im Hinblick auf die Zulassung der weiteren Beschwerde d...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / 1. Einkommensverschlechterungen

Mit dem Gebot der Teilhabe war kaum jemals die Vorstellung verbunden, dass der Unterhaltsberechtigte einmal mehr zur Verfügung haben sollte als der Unterhaltspflichtige selbst. Der Unterhaltsberechtigte sollte nach der Gesetzesbegründung an dem erreichten höheren sozialen Status teilhaben, nicht aber an einem Status, den der Unterhaltspflichtige selber auf Grund von Einkomme...mehr

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FF 07_08/2011, PKH-/VKH-Bei... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren als Prozessstandschafterin der gemeinsamen Tochter M. auf Kindesunterhalt in Anspruch. Das Amtsgericht hat der Antragstellerin mit Beschl. v. 28.3.2011 entsprechend Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin B. in H. "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" beigeordnet. Gegen diese E...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist kraft Zulassung gem. der §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und zulässig. In der Sache ist das Rechtsmittel teilweise begründet. Der angefochtene Beschluss des LG hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Antragstellerin steht für die Beratung in insgesamt vier Angelegenheiten eine Vergütung nach § 2 Abs...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: III. Nachehelicher Unterhalt Die Entscheidung beruht auf §§ 1573 Abs. 2, 1578, 1578b BGB. Grundsätzlich hat die Antragstellerin Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit reichen zur Deckung des vollen Unterhalts i.S.v. § 1578 BGB nicht aus. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Bis zu...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

Die Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen in einer familiären Auseinandersetzung ist nicht nur eine Angelegenheit i.S.d. §§ 2, 6 BerHG, 15 RVG, auch wenn nur ein Berechtigungsschein ausgestellt worden ist, sondern beinhaltet verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Beratung in Fragen des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts, des Umgangsrechts und des e...mehr

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FF 03/2011, Tabellen zur Fe... / 1. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens.[1] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlende Kindesunterhalts, das bereinigte Nettoeinkommen sowie das Bruttoeinkommen bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von 40 Wochenst...mehr

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FF 12/2010, Kein Vorrang pe... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Die 1971 geborene Antragstellerin und der 1970 geborene Antragsgegner hatten im September 1999 die Ehe geschlossen. Im September 2000 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Nach der Trennung im März 2005 wurde die Ehe auf den im Dezember 2006 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin mit Urt. v. 22.7.20...mehr

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FF 05/2008, Rechtsprechung ... / Allgemeines

Bei einer von einem Ehegatten allein getragenen Gesamtschuld sind Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Schuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts Berücksichtigung gefunden hat; anders ist es, wenn die alleinige Schuldentilgung bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt worden ist. Werden hingegen Unterha...mehr

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AGS 02/2009, Prozesskostenh... / 1 Sachverhalt

Die beiden minderjährigen Gläubiger betreiben wegen rückständigen und laufenden Kindesunterhalts nebst Zinsen aus einem Urteil des AG die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, ihren Vater. Der Unterhaltsrückstand belief sich im Februar 2008 einschließlich Zinsen auf rund 20.700,00 EUR. Die Gläubiger haben um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines...mehr

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AGS 08/2011, Zur Zulässigke... / 1 Sachverhalt

Die dreijährige Antragstellerin hat den Antragsgegner, ihren Vater, auf Zahlung monatlichen Kindesunterhaltes in Höhe von 225,00 EUR in Anspruch genommen. Erst in der mündlichen Verhandlung vor dem FamG hat der Antragsgegner auf eine Jugendamtsurkunde hingewiesen, die er bereits anlässlich des vorausgegangenen Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zugunsten der Antragstellerin...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger nimmt den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Erteilung von Auskunft und Zahlung höheren Kindesunterhalts in Abänderung einer Jugendamtsurkunde aus dem Jahr 1997 in Anspruch. [2] Der volljährige Kläger, der bei seiner Mutter lebt und sich jedenfalls bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 in der allgemeinen Schulausbildung befand, ist der Sohn des Beklagten au...mehr

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FF 07_08/2008, Keine zwangw... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass eine nach § 1684 Abs. 1 BGB titulierte Umgangspflicht eines Elternteils, der einen Umgang mit seinem Kind ablehnt, mit Zwangsmitteln durchgesetzt wird, deren Androhung und Verhängung § 33 Abs. 1 und 3 FGG ermöglicht. I. 1. a) Mit dem Gesetz zur Reform des Kindschaft...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 12/2008, Erwerbsobliegen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien streiten noch um nachehelichen Ehegattenunterhalt. Die Antragstellerin hat den Antragsgegner auf monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von zunächst 600 EUR und ab dem 21.12.2007 in Höhe von 544 EUR ab Rechtskraft der Ehescheidung in Anspruch genommen. Die Parteien haben am 6.3.1999 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Erfurt die Ehe mit...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts schuldet der Kläger dem Beklagten seit Zustellung der Abänderungsklage am 18.9.2003 keinen Kindesunterhalt mehr. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Beklagten richte sich nach ...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 02/2008, Gestern ist nicht heute

Jörg Kleinwegener Wie stellen wir uns den späten Abend des 21. Dezember 2007 in Berlin vor? Es steht dort ein großes, herrschaftliches Gebäude. Verschiedene Fenster sind erleuchtet. Hinter einem dieser Fenster, mit dicken Vorhängen versehen, sitzt ein Herr in den besten Jahren in gehobener Freizeitkleidung hinter seinem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er ein sehr teure...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 6. Nur Erstfestsetzung

Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 FamFG stellt klar, dass das VV nur für die Erstfestsetzung[45] des Kindesunterhalts eröffnet ist. Das Gericht muss daher bereits über den Unterhaltsanspruch in der Sache, mithin über seine Begründetheit entschieden haben. Sinn des VV ist es, dem minderjährigen Kind zu einem schnellen ersten Unterhaltstitel zu verhelfen, nicht jedoch schon bei ...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / IV. Inhalt des Antrages

Die an einen Antrag im VV zu stellenden inhaltlichen Anforderungen regelt § 250 Abs. 1 FamFG. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden, § 257 Satz 1 FamFG. Der Antragsinhalt ist in § 250 Abs. 1 Nr. 1–13 FamFG abschließend geregelt.[57] Gem. § 250 Abs. 1 Nr. 1 FamFG muss der Antrag u.a. die Bezeichnung der Beteiligten enthalten. Ohne An...mehr

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FF 02/2008, Unruhe im Paradies

Adam und Eva sind verheiratet und haben zwei Söhne, den Kain und den Abel. Eva kümmert sich um Haus und Apfelbaum, Adam geht seinen Interessen nach. Man kennt die Geschichte … Eines Tages gerät Adam in eine Midlifekrise und will fortan allein leben. Eva ist vom Donner gerührt: Wovon sollen sie nun leben? Da nur Adam Einkommen hat, muss er für die Familie Unterhalt zahlen. Rei...mehr

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AGS 02/2009, Einheitlicher ... / 2 Aus den Gründen

Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet der Rechtspfleger als Gericht des ersten Rechtszuges, weil Festsetzungsverfahren im Ra...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 2. Gegen den Festsetzungsbeschluss

Gegen den Festsetzungsbeschluss findet nach § 253 FamFG (grundsätzlich) die Beschwerde statt, § 256 Satz 1 FamFG. Insoweit gelten die Anforderungen nach den §§ 58 ff. FamFG. Die Beschwerde steht beiden Parteien zu.[118] Auch wenn in § 252 Abs. 1 Abs. 1 FamFG steht "der Antragsgegner kann Einwendungen geltend machen …", kann auch der Antragsteller die sofortige Beschwerde erh...mehr

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Vom Krankengeld des Unterhaltspflichtigen sind weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen. Im Rahmen der Leistungsfähigkeit gilt für ihn der Selbstbehalt eines Nichterwerbstäti...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / 3 Anmerkung

Diese Entscheidung des KG hat in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden. Zu Recht? "Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 ist der Mutter eines Kindes, das die vierte Grundschulklasse besucht, zuzumuten, innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten eine (fiktive) halbschichtige Tätigkeit auf eine Vollzeittätigkeit auszudehnen", so das AG Mönchengladb...mehr

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FF 06/2009, Abänderungsklag... / 3. Abänderungsklage als einheitlicher Rechtsbehelf

Ein Zwang zur Abänderungsklage ist durch das Interesse an einem einheitlichen Rechtsbehelf bei allen Unterhaltsrententiteln gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat die Jugendamtsurkunde geschaffen, um eine einfache und kostenlose Titulierung des Kindesunterhalts unter der sachkundigen Mitwirkung des Jugendamts zu ermöglichen. Ziel ist die Titulierung des gesetzlich geschuldeten ...mehr

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FF 06/2009, Bericht über den 67. Deutschen Juristentag in Erfurt

(v.l.n.r) Prof. Schwenzer, RA Kirmes, RA Schnitzler, VRinBGH Dr. Hahne Die zivilrechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages hat sich vom 23.–26.9.2008 in Erfurt mit der Frage befasst, ob unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) noch zeitgemäß sind. In den letzten Jahren sind die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte mit...mehr

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FF 01/2008, Haager Konferenz: Unterhaltsforderungen von Kindern international leichter durchsetzbar

Künftig können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland aufhält. 50 Staaten haben sich heute auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten. "Kinder sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft. Sie benötigen ...mehr

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FF 05/2009, Existenzminimum – was nun?

Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG, Oldenburg Das vor gut einem Jahr in Kraft getretene Unterhaltsrechtsänderungsgesetz hat den Regelbetrag durch den Mindestunterhalt abgelöst. Damit soll für minderjährige Kinder zumindest ein dem Existenzminimum entsprechender Unterhalt gewährleistet werden.[1] Der Gesetzgeber wähnte sich auf der sicheren Seite, als er den Steue...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 4. Halbteilung als unsichere Basis der Dreiteilung

Ausgangspunkt der Rechtsprechung ist der Gedanke der Halbteilung bereits bei der Bemessung des Bedarfs (zur Kritik Brudermüller, Eheliche Lebensverhältnisse und Drittelmethode, FF 2010, 134, 139 f.), den der BGH mit seinem Urt. v. 30.7.2008 (XII ZR 177/06, FamRZ 2008, 1911) im Sinne einer Gleichteilung weiterentwickelt hat. Das Ergebnis ist eine von der individuellen Lebenss...mehr