Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 71 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ist auf die Vorschriften des BewG zurückzugreifen.[1] Dies gilt auch, wenn es sich um eine nach ausl. Handelsrecht bewirkte Verschmelzung handelt (s. a. Rz. 44a f., Rz. 56a).[2] Bewertungsstichtag ist der steuerliche Übertragungsstichtag.[3] Rz. 72 Der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts bestimmt sich gem. § 9 Abs. 2 BewG nach dem P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.4 Abwärtsverschmelzung mit Schuldenüberhang

Rz. 190a Einer Buchwertfortführung steht ein Schuldenüberhang der abwärtsverschmolzenen Muttergesellschaft (ohne Berücksichtigung der Tochtergesellschafts-Anteile) nicht entgegen.[1] Dies kommt insbes. bei fremdfinanzierten Akquisitionen vor, wenn das Akquisitionsvehikel nur zu diesem Zweck bestand (s. a. Rz. 178b). In diesem Fall besteht aber die Gefahr, dass das FA eine vGA...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.4 Abgabeform und -frist, Änderungen, Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 45 Die steuerliche Schlussbilanz ist in elektronischer Form beim FA einzureichen.[1] Eine gesetzliche Grundlage hierfür existiert nicht, da § 5b EStG die eigenständige (Rz. 43) steuerliche Schlussbilanz i. S. d. § 11 UmwStG nicht erwähnt. § 5b EStG kann daher nach m. E. zutreffender Auffassung nur gelten, wenn im Fall der Buchwertfortführung die reguläre Steuerbilanz zur...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.4 Verteilung auf die einzelnen Wirtschaftsgüter

Rz. 83 Anschließend ist der (regelmäßig überbewertete (Rz. 82)) gemeine Wert der Sachgesamtheit auf die einzelnen Wirtschaftsgüter zu verteilen; nach Verwaltungsauffassung analog § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Verhältnis der Teilwerte,[1] nach m. E. zutreffenderer – weil systemgerechterer – a. A. anhand der gemeinen Werte der einzelnen übergehenden Wirtschaftsgüter.[2] In der prak...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2 Ermittlung des gemeinen Werts, Bewertungsverfahren

2.3.2.1 Allgemeines Rz. 71 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ist auf die Vorschriften des BewG zurückzugreifen.[1] Dies gilt auch, wenn es sich um eine nach ausl. Handelsrecht bewirkte Verschmelzung handelt (s. a. Rz. 44a f., Rz. 56a).[2] Bewertungsstichtag ist der steuerliche Übertragungsstichtag.[3] Rz. 72 Der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts bestimmt sich gem. § 9 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2 Sicherstellung der Besteuerung mit KSt (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

2.4.4.2.1 Allgemeines Rz. 104 Der Buch- oder Zwischenwertansatz ist nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen. Die Sicherstellung muss sich auf den Ertrag aus der (laufenden) Nutzung oder Veräußerung der Wirtschaftsgüter beziehen.[1] Beurteilungszeitpunkt ist der steue...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (Abs. 1)

2.3.1 Ansatz und Bewertung der übergehenden Wirtschaftsgüter 2.3.1.1 Allgemeines Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Auf Antrag: Buch- oder Zwischenwertansatz (Abs. 2 S. 1)

2.4.1 Allgemeines Rz. 86 Unter den Voraussetzungen der § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG (Rz. 99ff.) besteht für die übertragende Körperschaft ein antragsgebundenes Wahlrecht (Rz. 89 ff.), in der steuerlichen Schlussbilanz statt des gemeinen Werts einheitlich (Rz. 95ff.) die Buchwerte (Rz. 170ff.) fortzuführen oder einen höheren Wert als den Buchwert (einen "Zwischenwert", Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.6 Zwischenwertansatz

Rz. 173 Statt die Buchwerte fortzuführen, kann die übertragende Körperschaft einheitlich einen Zwischenwert (= jeder Wert über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert der Sachgesamtheit) ansetzen. Dies ist insbes. sinnvoll, wenn Verluste/Verlustvorträge vorhanden sind (weiter Rz. 191ff.). Der Zwischenwert kann im Antrag absolut oder prozentual angegeben werden (Rz. 93). Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4 Voraussetzungen des Wahlrechts

2.4.4.1 Allgemeines Rz. 99 Nach § 11 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann auf Antrag in der steuerlichen Schlussbilanz der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt werden, soweit (kumulativ) sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der KSt-Besteuerung unterliegen (Nr. 1; Rz. 104ff.), das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7 Besonderheiten bei der Abwärtsverschmelzung

2.4.7.1 Allgemeines Rz. 178 Anzuwenden sind die §§ 11ff. UmwStG auch auf die Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung oder "downstream-merger", Rz. 19). Insbes. zählen die Tochtergesellschafts-Anteile auch dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 UmwStG, wenn sie im Fall des Direkterwerbs durch die A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1 Ansatz und Bewertung der übergehenden Wirtschaftsgüter

2.3.1.1 Allgemeines Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts an den stillen Reserven (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

2.4.4.3.1 Allgemeines Rz. 123 Die Verschmelzung ist für diejenigen übergehenden Wirtschaftsgüter zum Buch-/Zwischenwert möglich, für die das deutsche Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bei der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Daher sind ("punktuell") nur die Wirtschaftsgüter, deren stillen Reserven nach der Verschmelzung nicht in selbem ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Steuerliche Schlussbilanz

2.2.1 Handelsrechtliche Schlussbilanz Rz. 42b Inl. übertragende Körperschaften müssen sowohl bei inl. Verschmelzungen (§ 2 UmwG) als auch bei grenzüberschreitenden Hinausverschmelzungen (§ 122a UmwG) der Handelsregisteranmeldung eine Schlussbilanz beifügen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften über den Jahresabschluss (§§ 238ff. HGB, also ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Anrechnung fiktiver KSt bei Betriebsstätte im EU-Ausland (Abs. 3)

Rz. 203 §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 3 UmwStG enthalten in Umsetzung von Art. 10 Abs. 2 FRL eine Sonderregelung für die grenzüberschreitende Hinausverschmelzung einer inl. Körperschaft mit einer EU-ausl. Anrechnungsbetriebsstätte (z. B. wegen einer im DBA vereinbarten Aktivitätsklausel oder § 20 Abs. 2 AStG). In diesem Fall sind diesbzgl. zwingend die gemeinen Werte anzusetzen, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3 Organgesellschaft

Rz. 202 Ist übertragende Körperschaft eine Organgesellschaft, unterliegt der Übertragungsgewinn nach Verwaltungsauffassung nicht mehr der organschaftlichen Einkommenszurechnung, sondern ist von der Organgesellschaft selbst als eigenes Einkommen zu versteuern.[1] Nach m. E. zutreffender a. A. ist auch der Übertragungsgewinn dem Einkommen des Organträgers zuzurechnen, da das h...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.3 Bewertungsvorbehalt für Pensionsverpflichtungen

Rz. 82 (Auch) bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Sachgesamtheit ist der Bewertungsvorbehalt für Pensionsrückstellungen (Rz. 70) zu beachten.[1] Nach Verwaltungsauffassung können die in den Pensionsverpflichtungen ruhenden stillen Lasten auch hier nicht wertmindernd berücksichtigt werden.[2] Das bedeutet, dass der im ersten Schritt ermittelte Unternehmenswert, in den d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.3 Zwischenwert

Rz. 93 Bei einem Zwischenwertansatz muss nach Verwaltungsauffassung ausdrücklich eine bestimmte Höhe oder ein bestimmter Prozentsatz aufzudeckender stiller Reserven angegeben werden (weiter Rz. 174).[1] Daher ist es m. E. für die Praxis jedenfalls beim Zwischenwert ratsam, einen ausdrücklichen Antrag einzureichen. Sind in einzelnen Wirtschaftsgütern stille Lasten vorhanden, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.2 Antragsfrist und -form, kein Antrag, Änderungen

Rz. 90 Der Antrag ist nach §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 2 S. 2 UmwStG spätestens bis zur (ausreichend: mit der)[1] erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz zu stellen (zur Antragstellung durch Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz Rz. 90b), die wiederum nicht fristgebunden ist (weiter Rz. 45a). D. h. solange diese nicht eingereicht ist, kann – innerhalb der Festsetzungsfris...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.1 Allgemeines

Rz. 178 Anzuwenden sind die §§ 11ff. UmwStG auch auf die Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung oder "downstream-merger", Rz. 19). Insbes. zählen die Tochtergesellschafts-Anteile auch dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 UmwStG, wenn sie im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der Mu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Zustellung an Behörden, juristische Personen usw. (§ 6 Abs. 2 VwZG)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass bei Zustellungen an Behörden an den Behördenleiter, an Körperschaften usw. an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen ist. Der Zusatz "z. Hd. des Behördenleiters/des Vorstands" ist nur erforderlich, wenn eine Ersatzzustellung ausgeschlossen sein soll; bei Fehlen dieses Zusatzes ist die Zustellung daher nicht unwirksam.[1] Die Bekanntgabe kann auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 4 Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 enthält als Alternative für bestimmte Formen der Zustellung im Ausland die Möglichkeit für die Behörde, die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu verlangen. Diese Möglichkeit kommt nur in Betracht, wenn die Zustellung nach Abs. 1 Nr. 2 (Zustellung unter Einschaltung der deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Juristische Personen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG)

Rz. 3 Durch § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG ist die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung bei juristischen Personen wesentlich erweitert worden. Bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, ist eine öffentliche Zustellung nämlich schon dann möglich, wenn eine Zustellung weder unter der eingetragenen A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 21 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.1 Gesetzgeberische Zielsetzung

Rz. 3 Die Vorschrift soll eine sinnvolle, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßige Zusammenarbeit öffentlicher und privater Jugendhilfe gewährleisten. Damit soll ein plurales Angebot geschaffen und so das in § 5 normierte Wunsch- und Wahlrecht verwirklicht werden. Damit werden zugleich verfassungsrechtliche Anforderungen in der durch das BVerfG gegebenen Inter...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.2 Logisch-systematische Interpretation

Rz. 9 Die logisch-systematische Interpretation berücksichtigt den Bedeutungszusammenhang, in dem ein Begriff verwendet wird, also den gesetzlichen Kontext. Dabei gilt das Postulat der Einheit der Rechtsordnung: Jede Norm muss sich widerspruchsfrei in die Rechtsordnung einfügen lassen. Rechtsvorschriften sind so auszulegen, dass keine andere Bestimmung überflüssig wird; tatsä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Weitere Evaluationsaufträge

Rz. 3 Neben der Evaluation nach § 23 gibt es eine laufende Evaluierung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission. Nach § 9 Abs. 4 MiLoG ist es deren Aufgabe, die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität laufend zu bewerten. Die da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.1 Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die "Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis" auf den Rechtsnachfolger über. Unter "Forderungen" sind die in § 37 Abs. 1 AO bezeichneten "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis", unter "Schulden" die ihnen auf der Schuldnerseite entsprechenden Verbindlichkeiten zu verstehen.[1] Beide Begrif...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Österreich

Rz. 77 [Autor/Stand] Vorzeitige Implementierung der Lizenzschranke. Österreich hat bereits vor Veröffentlichung des Abschlussberichts 5 des BEPS-Projekts das System der Lizenzschranke implementiert. Dies betrifft die mit Wirkung zum 1.3.2014 wirksam gewordene Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 10 öKStG n.F. (eingeführt durch das Abänderungsgesetz, entspricht den deutschen Jahresst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorfahrtsregelung (Satz 2)

„Eine Berücksichtigung der Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 liegt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen auch vor, wenn der andere Staat den Abzug der Aufwendungen bereits nach seinen Vorschriften nicht zulässt, die diesem oder den vorstehenden Absätzen entsprechen; dies gilt nicht, wenn der Abzug der Aufwendungen in einem anderen Staat auf Grund einer diesem Absatz entspreche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesellschaften

Rz. 103 [Autor/Stand] Wird eine Selbstanzeige für eine Personen- oder Kapitalgesellschaft abgegeben, so ist der Kreis der Begünstigten begrenzt[2]. Jedoch sind Selbstanzeigen auf der Ebene von Gesellschaften oft nicht auf die Gesellschaft begrenzt. Rz. 104 [Autor/Stand] Wird für eine Kapitalgesellschaft eine Steuerverkürzung infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung angezei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gesellschaft/Gesellschafter

Rz. 479 [Autor/Stand] Soll die Prüfung bei einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) durchgeführt werden, so sind davon nicht die einzelnen Gesellschafter in Bezug auf ihre persönlichen Steuern betroffen. Der BGH[2] hat grundsätzlich festgestellt, dass bei der Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO das Erscheinen des Prüfungsbeamten die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schachtelbeteiligungen (§ 50j Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Sobald es sich um KapErtr handelt, die einer beschränkt stpfl KapGes zufließen, welche mit mindestens 10 % am Nennkapital einer unbeschränkt stpfl KapGes gemäß § 1 Abs 1 Nr 1 KStG beteiligt ist, und diese beteiligte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat der Einkommens- oder Gewinnbesteuerung unterliegt und für sie dort kein Befreiungstatbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Europarecht

Rz. 40 [Autor/Stand] Maßstab der Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 56, 49 AEUV . Die Regelung des § 4j EStG stellt einen Verstoß gegen Europäisches Primärrecht in Form der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)[2] dar.[3] Rz. 41 [Autor/Stand] Versteckte (mittelbare) Diskriminierung. Zwar begrenzt der Geset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 62 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Gesellschaftsrechtlich (mit-)veranlasste, mithin fremdunübliche, Lizenzzahlungen von bzw. an Körperschaften werden im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage über § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG außerbilanziell korrigiert. Gleichzeitig können ebendiese Zahlungen einer Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG unterliegen. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

Regelung des § 32e AO Rz. 1 Anspruchsgrundlage eines Auskunftsersuchens können neben Art. 15 DSGVO grundsätzlich auch die Informationszugangsgesetze / Informationsfreiheitsgesetze / Transparenzgesetze des Bundes und der Länder (im Folgenden: Informationsfreiheitsgesetze – IFG) sein. § 32e AO regelt die Konkurrenz der datenschutzrechtlichen Informations- und Auskunftsrechte na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32c AO betrifft das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO und enthält bereichsspezifische Einschränkungen dieses Auskunftsrechts auf Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO. Die Vorschrift ist an die Regelung in § 34 Abs. 1 BDSG angelehnt. Sie benennt in Abs. 1 einzelne Ausnahmetatbestände, die die verantwortliche Finanzbehörde von ihrer Ausku...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 32a AO eröffnet das sechste Kapitel "Rechte der betroffenen Person", das bereichsspezifische Beschränkungen der Betroffenenrechte gem. Art. 12–22 DSGVO beinhaltet und Ausnahmen von den Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten regelt. § 32a AO ist damit Ausfluss der Informationspflichten des Verantwortlichen nach der EU-Datenschutzgrundverord...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift betrifft die in Art. 16, 17, 18, 21 DSGVO geregelten Rechte der betroffenen Person auf unverzügliche Berichtigung, Löschung, Einschränkung sowie Widerspruch und regelt bereichsspezifische, nationale Beschränkungen dieser Rechte, mithin eine Absenkung des Datenschutzniveaus durch den deutschen Gesetzgeber. Rz. 2 Art. 16 und 17 DSGVO sehen für die steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a: soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, und Müllverbrennung und -entsorgung

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei der Müllbeseitigung ist zunächst zu unterscheiden zwischen Abfällen zur Beseitigung (in der Regel der Hausmüll), den Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsgebieten als privaten Haushalten (gewerbliche Siedlungsabfälle, haushaltsnaher Gewerbemüll) und Abfällen zur Verwertung. Die Abfälle zur Beseitigung sind eine hoheitliche Tätigkeit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sitzverlegung

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zu unterscheiden ist zwischen der Verlegung der durch den Verein/die Körperschaft genutzten (Geschäfts-)Anschrift, der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes sowie der Verlegung des tatsächlich zu bestimmenden Orts der Geschäftsleitung (Verwaltungssitz). Die Anschriftsverlegung verlangt lediglich die Anmeldung der neuen Anschrift zum zuständigen Vere...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke

Tz. 7 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass alle Mittel nur ausschließlich für die gemeinnützigen Satzungszwecke der Körperschaft verwendet werden dürfen. Hierzu hat die steuerbegünstigte Körperschaft den gemeinnützigkeitskonformen Mitteleinsatz im Zweifel nachzuweisen. Dazu kann auch eine Mittelverwendungsrechnung dienen. Bedeutun...mehr