Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klärung praxisrelevanter Fr... / I. Einleitung

In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einiger offener Fragen, die in der Literatur auch in d...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / IV. Absage an die Existenz von fiktivem SBV – Implikationen für die Gestaltungspraxis

Kontrovers diskutiert wurde im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer für nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optierende Personenhandelsgesellschaften, die Frage, wie etwaiges SBV zu behandeln ist. Positive oder negative Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Gesellschafters stehen und bei einer nicht optierenden Personengesellschaft SBV I oder II darstellen wü...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / VI. Fazit

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung mit ihren Ländererlassen ihre Rechtsauffassung zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen der Ausübung zur Option mit Körperschaftsteuer dargestellt hat. Die in der Literatur teils kontrovers diskutierten Ansichten wurden somit für die Beratungspraxis klargestellt. Es ist zudem in den vorliegenden Ländererlas...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / V. Weitere Themen der Ländererlasse v. 5.10.2022

Die in der Literatur diskutierten Auswirkungen der Option zur Körperschafsteuer auf Nießbrauchskonstellationen (vgl. Stein, DStR 2022, 132; Storz/Wighardt, DStR 2022, 132, 134; Korezkij in BeckOK/ErbStG, § 13b Rz. 39) wurden in den Ländererlasse v. 5.10.2022 in Tz. 21–23 ebenfalls angesprochen. In Tz. 21 der Ländererlasse v. 5.10.2022 führt die Finanzverwaltung aus, dass es s...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / III. Auswirkungen des fiktiven Formwechsels auf Verwaltungsvermögen

Die Finanzverwaltung hat sich im Oktober 2022 ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Folgen Umstrukturierungsmaßnahmen für die Qualifikation als junges Verwaltungsvermögen bzw. junge Finanzmittel haben (vgl. Ländererlasse v. 13.10.2022). Dabei steht insb. die betriebs- bzw. gesellschaftsbezogene Sichtweise im Vordergrund, die darauf abzielt, ob sich die Zuordnung von ...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / [Ohne Titel]

Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*] In der ersten Ausgabe des ErbStB im Jahr 2022 haben sich die Autoren (Dörfler/Spitz, ErbStB 2022, 14) bereits mit den Herausforderungen für die Praxis i.R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer bzgl. des Optionsmodell zur Besteuerung mit Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften nach dem KöMoG beschäftigt. Aufgrund einige...mehr

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Genossenschaften und deren ... / III. Körperschaftsteuerrechtliche Grundlagen

Die in manchen Kanälen und sozialen Medien teilweise verbreitete Behauptung, dass mit Genossenschaften auf einfachste Art und Weise eine ertragsteuerliche Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vermieden werden kann und dass insoweit auch Luxusgegenstände den Gesellschaftern steuermindernd zugewendet werden können, hält einer genaueren – eigentlich schon oberfläc...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / II. Handelsrechtliche Kapitalkonten als Wertaufteilungsmaßstab optierender Personenhandelsgesellschaften

Im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, wie der gemeine Wert des Gesamtunternehmens, ermittelt nach den Regelungen des § 11 BewG, auf die (jeweils) übertragenden Gesellschafter aufzuteilen ist. Grundsätzlich sind zunächst die Kapitalkonten aus der steuerlichen Gesamthandsbilanz den Gesellschaftern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 43 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Steuerbefreiung hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss als solche nach den Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend anerkannt sein (subjektive Voraussetzung); der Grundbesitz muss unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Schwimm- und Heilbäder

Tz. 74 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der für ein öffentliches Schwimmbad benutzt wird, ist wegen unmittelbarer Benutzung zu gemeinnützigen Zwecken nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit (FMS vom 01.02.1983, Bew-Kartei § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG Karte 1). Die für Schwimmbäder geltenden Befre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Sport-/Yachthäfen der öffentlichen Hand

Tz. 77 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Juristische Personen des öffentlichen Rechts erfüllen stets die subjektiven Voraussetzungen einer Befreiung wegen Gemeinnützigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG, Anhang 12d). Es ist daher nur noch zu prüfen, ob objektiv mit der Unterhaltung eines Yacht- und Bootshafens ein gemeinnütziger Zweck im Sinne der §§ 51ff. AO (Anhang 2) verfolgt wird. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Körperschaftsteuer

In Klageverfahren gegen einen Körperschaftsteuerbescheid bildet grundsätzlich der strittige Steuerbetrag den Streitwert.[1] Bei verdeckten Gewinnausschüttungen beträgt der Streitwert 30/70 (= 42,85 %) des strittigen Gewinnausschüttungsbetrags.[2] Ab der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Jahr 2001 ist der Streitwert mit 25 % der strittigen Gewinnausschüttung zu bemess...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.6 Wertpapiere

Wertpapiere sind i. d. R. Anlagevermögen. Sie können Umlaufvermögen sein, wenn sie zur Veräußerung bestimmt sind. Eigene Anteile dürfen nicht aktiviert werden.[1] Bei Körperschaften hat die Frage der Zuordnung der Anteile zum Anlage- oder Umlaufvermögen Bedeutung, wenn es um die Anwendung der Regelungen des § 8b Abs. 1–6 KStG geht, wonach bestimmte Bezüge und Gewinne bei der ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus varbiabel verzinsten P...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12 % in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gest...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 1. Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen?

Steuererklärungen für das Jahr 2020: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) die Steuererklärungsfristen (nur) für beratene Steuerpflichtige gegenüber der bisherigen Regelung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 2035) um weitere 3 Monate v...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 13. Konnte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit ebenfalls in Anspruch nehmen?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft konnte die Zahlung von steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall wurde die Steuerfreiheit nicht gewährt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung lag vor, wenn für die Zahlung keine überzeugenden be...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 3. Besteht die Möglichkeit, für aktuelle Verluste aufgrund der Corona-Krise eine Einkommen- oder Körperschaftsteuerminderung im Wege eines vorweggenommenen, pauschal ermittelten Verlustrücktrags zu beantragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wurden Ihre Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2021 bereits auf null Euro herabgesetzt, kann auf Antrag bei der Jahressteuerfestsetzung für 2020 bereits ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag angesetzt werden. Dieser beträgt 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nich...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 5. An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?

Ansprechpartner für Anträge zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer oder zur Umsatzsteuer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern, für die Kirchensteuer in Bayern die Kirchensteuerämter. Für Fragen zur Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Kommunen - in den Stadtstaaten die Finanzämter -...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann: Antragsbefugt ist nur der Steuerpflichtige, dem gegenüber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist. Einem Feststellungsbeteiligten, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Beteiligten beig...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.4 Buchwertprivileg bei Entnahmen

Rz. 39 Die Entnahme kann wahlweise mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn das entnommene Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. § 10b A...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbare Ansprüche

Rz. 152 Ansprüche auf Erstattung von Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen sind grds. pfändbar (§ 46 Abs. 1 AO). Anders als im Rahmen der Pfändung von Arbeitseinkommen gibt es bei der Pfändung von Steuererstattungsansprüchen keine Schutzvorschriften; es handelt sich um öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche aus dem Steuerverhältnis (§ 37 AO), ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 1 KStG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 3 KStG Teil B Offene und verdeckte Einlage

Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997): Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 19 UmwStG (SEStEG) Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Gesetz zur Fortsetzung der UntStRef: Änderung des UmwStG, DB 1997, 2144; Haritz, Überraschende Änderung des UmwStG, GmbHR 1997, 783; Thiel/Eversberg/van Lishaut/Neumann, Der UmwSt-Erl 1998, GmbHR 1998, 397; Wienands, Gewstliche Behandlung von Umw – Änderungen der §§ 18, 19 UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, GmbHR 1999, 462; Hierstätter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vor § 5 Abs 1 Nr 2 KStG

Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auszug aus der Ges-Begr (s BT-Drs 20/3879) § 5 Abs 1 Nr 2: Der Landtag von SnA hat am 15.12.2021 das Ges zur Errichtung der Investitionsbank SnA als rechtlich selbständige Förderbank (IB ErrG, GVBl LSA S 598) beschlossen. Dieses Ges legt eine rechtliche Verselbständigung der Investitionsbank SnA zum 01.03.2023 fest. Gem § 1 Abs 1 IB ErrG errichtet das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Offene Einlagen

2.1 Offene Einlagen im Handelsrecht Tz. 11 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei einer offenen Einlage im hr-lichen Sinne handelt es sich um eine Vermögenszuführung, die einer Kö in Erfüllung einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung von ihren Gesellschaftern gegen Gewährung von Anteilsrechten gewährt oder die in die Kap-Rücklage zur freien Verfügung überlassen werden. Offene Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Einführung

1 Überblick über die Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 KStG fasst die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens zusammen, ohne dass die Vorschrift selbst einen Einkommensbegriff definiert. Vielmehr wird ergänzend zu § 7 KStG auf die Vorschriften des EStG sowie des KStG verwiesen. Innerhalb des KStG sind dies insbes die folgenden Regelungen: § 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Vertrauensschutzregelung für Altfälle

7.4.3.1 BMF-Schreiben vom 27.04.2017 und 29.03.2018 sowie die hierzu ergangenen Urteilen des BFH Tz. 593 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nachdem der BFH (s Beschl des GrS des BFH v 28.11.2016, BStBl II 2017, 393) den sog Sanierungs-Erl als gegen den Grundsatz der Ges-Mäßigkeit der Verw eingestuft hat, was zur Einf des § 3a EStG durch das Ges v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) führte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Einkommensermittlung und Verlustabzug

Ausgewählte Literaturhinweise Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlusta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Definition und Tatbestandsmerkmale der verdeckten Einlage

3.1 Definitionen Tz. 15 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hr-lich wird eine verdeckte (Sach-)Einlage angenommen, wenn eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtsch Betrachtung und aufgr einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede als Sacheinlage zu bewerten ist, die Gesellschaft also bei wirtsch Betrachtung einen Sachwert erhalten soll; zB s Urt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Einkommensermittlung bei eigenen Anteilen

Ausgewählte Literaturhinweise s Lit-Hinw vor § 28 KStG Tz 99 ff. Tz. 370 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Schrifttum besteht seit jeher hinsichtlich der hr-lichen und stlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile Rechtsunsicherheit. Dabei konkurrieren vor allem zwei Beurteilungen: zum einen die Beurteilung als Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft (sog "Anschaffungsgeschäftsth...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.4 Kapitalertragsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise: Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Pensionsverzicht und andere Möglichkeiten zur "Entsorgung" einer Pensionszusage

Ausgewählte Literaturhinweise: Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale

3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Rechtsfolgen eines Pensionsverzichts

7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Gesellschafter

3.2.2.1 Grundsatz Tz. 21 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Zuwendung des Vermögensvorteils muss durch den Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers erfolgen. Nur dann kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegen (Näheres dazu s Tz 50). Die Rechtsform des Gesellschafters ist nicht entsch; es kann sich bei ihm also um eine natürliche Pers, eine Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Einlagefähiger Vermögensvorteil

3.2.3.1 Grundsatz Tz. 26 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage erfordert, dass der Kö ein einlagefähiger Vermögensvorteil zugewendet wird. Einlagefähig sind nur WG, die bei der empfangenden Kö bilanziert werden können. Hierbei handelt es sich um Vermögensvorteile, die entweder einen Aktivposten schaffen oder erhöhen oder den Wegfall oder die Verminderung eines Pas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.5 Rückgängigmachung einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 123 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Rückgewähr einer oGA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.7.1 Erträge aus Investmentanteilen

Ausgewählte Literaturhinweise Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein prinzipiengeleitetes St-Recht, FR 2000, 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Bezüge einer Körperschaft aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3 Wertpapierleihe; Wertpapierdarlehen

3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Posten der Aktivseite

3.2.3.2.1 Allgemeines Tz. 29 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen auf der Aktivseite der Bil können in der Form von materiellen oder immateriellen WG erbracht werden. Die Mehrung des Aktivvermögens kann dabei darin bestehen (dazu zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl 1967 III, 733, v. 12.02.1980, BStBl II 1980, 495), dass der Gesellschafter auf "seine" Kö WG überträgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis der verdeckten Einlagen zu anderen Rechtsgebieten und Steuerarten

5.1 Zivilrecht Tz. 106 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bereits die Begrifflichkeiten sind unterschiedlich: Das StR spricht von einer verdeckten Einlage, das HR von einer verdeckten Sacheinlage. Daran zeigt sich, dass das HR mit einer Geldeinlage keinerlei Probleme hat; stlich führt aber auch die Zuwendung von Geld zu einer verdeckten Einlage iSv § 8 Abs 3 S 3 KStG. Auch die Zielse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines/Überblick

1.1 Rechtsgrundlagen Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen nicht. Eine Definition der verdeckten Einlagen enthält das KStG allerdings nicht; es handelt sich also um einen sog unbestimmten Rechtsbegriff (wie auch bei den vGA; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1). Ebenso findet sich im KStG keine Regelung, wonach offene ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.7.2 Erträge aus Anteilen an Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBG) und an Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften (WKB)

Ausgewählte Literaturhinweise Kürten, Die Besteuerung von UBG, DB 1991, 623; Ritzer-Angerer, Fünf Jahre neues UBGG – eine Bil, DB 2004, 2383. Tz. 132 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

3.1.1.1 Grundsätzliches zur Besteuerung von Kap-Erträgen bei Körperschaften; Rechtsentwicklung Tz. 59 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 sowie Abs 2 S 1 Nr 1, Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a und Abs 5 des EStG regeln "die andere Seite" der Besteuerung des von einer Kö erwirtschafteten und an die AE ausgekehrten Gewinns. Gem § 8 Abs 1 KStG gelten diese Regelungen auch fü...mehr