Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Übernahme von Aufwendungen des Gesellschafters

Tz. 439 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Handelt es sich nicht um wirtsch Leistungen der Kö, sondern im wes um Aufwendungen bzw Verbindlichkeiten, die die Kö zu Gunsten des Gesellschafters übernommen und als BA verbucht hat (zB private Reisekosten, Handwerkerrechnung für die Privatwohnung oÄ), ist die vGA grds nur iHd zu Unrecht übernommenen Ausgaben anzusetzen. Ein Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Keine Steuerpflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 L + F-Betriebe einer jur Pers d öff Rechts sind aufgr der Legaldefinition in § 4 Abs 1 KStG von der unbeschr KStPflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen einer gew Tätigkeit und Betrieben der L + F ist anhand der Kriterien des R 15.5 EStR 2012 vorzunehmen. Den L + F-Betrieben zuzurechnen sind auch die L + F-Nebenbetriebe (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines/Verhältnis der Rechtsfolgen zueinander

Tz. 350 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine vGA hat idR Rechtsfolgen auf mehreren Ebenen. Vorrangig ist dabei zunächst eine Einkommenskorrektur auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft vorzunehmen, die in § 8 Abs 3 S 2 KStG beschrieben ist. Diese Korrektur vollzieht sich außerhalb der St-Bil (dazu s Tz 351ff). Regelmäßig – aber nicht immer – führt eine vGA auch zu einem Vermöge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Rechtsfolgen einer nicht begünstigten dauerdefizitären Tätigkeit

Tz. 65 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Annahme einer vGA scheidet nur im Falle eines Verlustes aus einem Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG aus. Handelt es sich bei dem dauerdefizitären Geschäftsbereich der Kap-Ges jedoch nicht um ein "begünstigtes" Dauerverlustgeschäft im oa Sinne, sind hierauf die Grundsätze über die vGA anzuwenden. Hierzu s Urt des BFH v 22.08.2007...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Besitz und die Verwaltung von Anteilen an einer Kap-Ges ist keine wirtsch Tätigkeit iSd § 4 KStG (s R 4.1 Abs 2 S 2 KStR 2022), sondern – unabhängig von der Höhe der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts – grds Vermögensverwaltung. Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges stellt jedoch dann einen BgA dar, wenn die jur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % (§ 8a Abs 3 KStG idFd KrZwMG 2023 "min 25 %") beträgt. Dabei werden unmittelbare und mittelbare Beteiligungen berücksichtigt. Die mittelbare Beteiligung kann sowohl über eine Kap-Ges als auch über eine Pers-Ges oder andere Pers-Vereinigung bestehen. Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.4 Zurechnung von Bezügen, Gewinnen und Gewinnminderungen im Rahmen eines Gewinnanteils

Tz. 336 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 6 S 1 KStG sind die Abs 1–5für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen anzuwenden, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. Fraglich erscheint, ob der Begriff Gewinnanteil nur den Gewinnanteil iSd § 15 Abs 1 Nr 2 S 1, 1. HS EStG umfasst oder auch die Sondervergütungen iSd § 15 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 403 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8b Abs 10 KStG soll folgende, dem System des § 8b KStG immanente Gestaltung in Form der Wertpapierleihe bzw des Wertpapierpensionsgeschäfts verhindern: Eine Kö (Verleiher) überlässt Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG an eine andere Kö (Entleiher), bei der auf die geliehenen Anteile § 8b Abs 1 KStG anzuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Regelfall: Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 213 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Gesellschafter beherrscht eine Kap-Ges, wenn er den Abschluss des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts erzwingen kann. Im Regelfall setzt die Beherrschung einer Kap-Ges deshalb eine Beteiligung am Stamm- oder Grund-Kap von mehr als 50 % voraus. Üblicherweise ist mit einer solchen Mehrheitsbeteiligung auch die Mehrheit der Stimmrechte in der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Zinserträge

Tz. 224 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen aller Art und wirtsch gleichwertige Erträge iZm Kap-Forderungen, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. § 4h Abs 3 S 3 EStG wurde mit dem KrZwMG 2023 an die ATAD angepasst. Lt Entw eines Schr des BMFv 09.10.2024 (s Rn 11, 19) soll der Begriff der Zinserträge deckungsgleich mit dem Begriff der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.3 Zeitfaktoren / Kundenbeziehungen

Tz. 915 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Chancen, die ein Gesellschafter einer Kap-Ges bereits vor Gründung der Gesellschaft hatte, sind stets dem Gesellschafter und nicht der Kap-Ges zuzurechnen (zuletzt s Urt des BFH v 20.08.2008, BFH/NV 2009, 49 zu einem günstigen Mietvertrag; im Urt-Fall hatte der Gesellschafter ein Grundstück zum Marktentgelt an die Kap-Ges vermietet, obwohl e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.5 Vertragsänderungen

Tz. 1281 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) und bei Vertragsänderungen angemessen vereinbart ist. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11 Exkurs: Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tz. 514 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gewinntantiemen an Ges-GF von Kap-Ges sind nach den Anstellungsverträgen idR innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung fällig. Der BFH sieht auch eine Fälligkeitsabrede, die der Gesellschaft eine Zeitspanne von drei Monaten ab Bilanzerstellung zur Auszahlung einr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.6 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 2–5 KStG

Tz. 135 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das JStG 2007 eingeführten Regelungen zum materiellen Korrespondenzprinzip bei vGA sind erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach der Verkündung des JStG 2007, dh nach dem 18.12.2006, zufließen (s § 34 Abs 7 S 11 KStG idF des JStG 2007, der durch das URefG 2008 zu § 34 Abs 7 S 12 KStG geworden und durch das Kroatien-StAnpG entfalle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Die frühere steuerliche Behandlung dauerdefizitärer Betriebe gewerblicher Art

Tz. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 7 KStG hat seine Grundlage in einer lange geführten Diskussion, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitären Tätigkeit durch einen BgA (oder eine Eigengesellschaft; s Tz 9ff) zu einer vGA an dessen Träger-Kö (bzw. den öff-rechtlichen AE) führt. Tz. 4–5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bezüglich de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10 Entsprechende Anwendung der §§ 3a und 3c Abs. 4 EStG (steuerfreie Sanierungserträge) bei der Spartenrechnung

Tz. 34a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch das "Gesetz gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde, nachdem der BFH (s Beschl des GrS des BFH v 28.11.2016, BStBl II 2017, 393) den sog "Sanierungserlass" der Fin-Verw (s Schr des BMF 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; ergänzt durch Schr des BMF v 22.12.2009, BStBl I 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln

Tz. 288 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Gewinnermittlung von BgA durch BV-Vergleich im Allgemeinen s Tz 176ff. Nach dem Urt des BFH v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101) liegt eine Gewinnermittlung durch BV-Vergleich auch dann vor, wenn für vd Tätigkeiten einer jur Pers d öff Rechts (hier: Tätigkeiten "Verband", "BgA 1" und "BgA 2") lediglich eine Gesamtbilanz aufgestellt wird, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach schon älterer Rspr stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen; s Urt des BFH v 10.11.1998 (BStBl II 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.9 Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 328 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 iVm § 43 Abs 1 Nr 7c EStG führt die Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA zu einem kapstpfl Gewinn iSd Vorschrift. Aus dem Wortlaut und der Systematik des Ges folgt, dass sich der Begriff der Rücklage in § 20 Abs 1 Nr 20 Buchst b S 2 EStG nur auf Rücklagen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.3 Besteuerung auf überhöhten Pensionszusagen beruhender verdeckter Gewinnausschüttungen an ehemalige Gesellschafter

Tz. 606 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es stellt sich auch die Frage, wie überhöhte Pensionszusagen, die auf Ebene der Gesellschaft als vGA behandelt wurden, zu behandeln sind, wenn zB durch einen Anteilsverkauf die Pension zu einem Zeitpunkt zufließt, in dem der "verursachende" Ges-GF nicht mehr AE ist. Grds zu vGA an sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 KStG enthält keine Aussagen zu seiner Anwendung in Organschaftsfällen. Nach Rn 37 S 2 des BMF-Schr v 28.11.2017 unterliegt der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs 1 KStG auch "das noch nicht zugerechnete negative Organeinkommen, soweit es aufgr eines schädlichen Beteiligungserwerbs an einem OT zu einem mittelbaren schädlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 § 8b Abs 7 KStG 1999

Tz. 308 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 1998 ist grds § 3c Abs 1 EStG zu beachten. Nach Ansicht des EuGH (s Urt des EuGH v 23.02.2006, BStBl II 2008, 834 – Rs Keller Holding GmbH –) verstößt die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auf Aufwendungen, die auf Dividenden entfallen, die von einer TG in einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, gegen die Niederlassungsfreiheit . Hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Verhältnis zu sonstigen Verlustabzugsbeschränkungen

Tz. 28 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Verhältnis zu § 10d EStG und anderen ertragstlichen Verlustabzugsbeschränkungen (etwa §§ 2a, 15a, 15b EStG; §§ 8c, 8d, 8 Abs 9 KStG) ist die Zinsschranke vorrangig anzuwenden. § 4h EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift. Die genannten Verlustabzugsbeschränkungen aber setzen iRd Einkommensermittlung nach den gem § 4h EStG um die nabzb Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch die rückwirkende Neufassung des § 8c Abs 1 KStG durch das UStAVermG (s Tz 37) wurde die zuvor noch bestehende zweistufige Verlustabzugsbeschränkung aufgehoben. Nach § 8c Abs 1 KStG aF galt dabei folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.5 Behandlung der Kapitalerträge beim Empfänger

Tz. 282 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gläubiger der Kap-Erträge unterliegt mit den Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG der beschr KSt-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG. Mit Abzug der KapSt ist die KSt für diese Eink abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Die nach § 43 Abs 1 Nr 7b EStG zu erhebende KapSt ist definitiv; eine tw Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44a Abs 8 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Gesellschaftsrechtliche Beziehungen

Tz. 505 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sind insbes verbundene Unternehmen (zB MG, TG, GM, EG oder SchwGes). Gesellschaftsrechtliche Beziehungen können jedoch auch zu Pers-Ges bestehen, die vom Gesellschafter bzw mehreren Gesellschaftern beherrscht werden oder ihn bzw sie beherrschen. Grds zu vGA in Konzernstrukturen s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.4 Beteiligung von Angehörigen des GmbH-Gesellschafters als stille Gesellschafter

Tz. 1167 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Natürlich ist es auch möglich, dass statt des GmbH-Gesellschafters selbst dessen Angehörige als stille Gesellschafter beteiligt werden. Dies hat zB bei einer atypisch stillen Gesellschaft den Vorteil, dass die GF-Vergütungen des GmbH-Gesellschafters nicht zu Sonder-BE iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG führen. Bei Beteiligung minderjähriger Kinder als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Die handelnden Personen

Tz. 24 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann nur vorliegen, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf Rechtshandlungen oder auf rein tats Handlungen beruht, die der Kö zugerechnet werden können; s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 352. Handlungen ihrer Organe muss sich die Kö zurechnen lassen. Dies gilt sowohl für das Tätigwerden des GF also a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.3 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch einzelne Gesellschafter

Tz. 1458 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen nicht alle bisherigen AE an der Kap-Erhöhung teil, liegt eine nicht verhältniswahrende Kap-Erhöhung vor. Ein vGA-Problem ergibt sich in diesen Fällen dann, wenn die Einlage der an der Kap-Erhöhung teilnehmenden AE nicht dem Wert der erhaltenen Anteile entspricht; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Zurechnung der Anteile in Fällen der Wertpapierleihe (§ 8b Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 292 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Sind in den Fällen der Wertpapierleihe (s Tz 50, s Tz 223 und s Tz 403ff) die Anteile rechtlich und wirtsch dem Entleiher zuzurechnen (s Tz 50) werden sie nach § 8b Abs 4 S 3 KStG für die Anwendung des § 8b Abs 4 KStG dem Verleiher (= überlassende Kö) zugerechnet, wenn es sich bei dem Verleiher um eine Kö handelt. Dh natürliche Personen als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.2 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1553 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die begünstigte Person MU der übernehmenden Pers-Ges wird (und somit die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 oder 2 UmwStG anwendbar ist), sind die bisher als vGA angesetzten Beträge ab dem stlichen Übertragungsstichtag (also rückwirkend) als Entnahmen zu behandeln (und nicht mehr als Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Hierzu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters für die Kapitalgesellschaft

Tz. 938 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ob eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance mit eigenen Mitteln nutzt oder einen Dritten ("Subunternehmer") mit der Ausführung beauftragt, ist ihre eigene unternehmerische Entscheidung (s Urt des BFH v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81; v 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142; v 17.12.2003, BFH/NV 2004, 819; dazu auch s Pflüger, GStB 2004, 15). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art?

Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine angemessene Gegenleistung aus dem BV des BgA in den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung

Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichneten Kap oder als – uU verdeckte – GA zu qualifizieren. Sowoh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.5 Folge-Rechtsprechung des BFH und Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 671a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat die og Verw-Auff jedoch schnell verworfen (s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 930). Das obiter dictum im og Urt (s Urt des BFH v 07.11.2007, BStBl II 2008, 258) habe die Fin-Verw "über- und fehlinterpretiert" (s Viskorf, ZEV 2012, 442/446, und s Loose, DB 2013, 1080). Die Korrektur ist allerdings wiederum in einem obiter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.1 Anwendungsbereich und technische Verflechtung

Tz. 127b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 nennt in seinen einleitenden S als Haupt-Anwendungsfall einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht iSd § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 KStG die Zusammenfassung eines bereits bestehenden Versorgungsbetriebs mit einem Bäderbetrieb mittels eines BHKW. Zu einem Sachverhalt, in dem das BHKW nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.2 Zusammenfassung mehrerer Bäder mit dem Energieversorgungsbetrieb gewerblicher Art

Tz. 127g Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die in Tz 127f genannte Grenze bezieht sich nur auf den Wärmebedarf des Bades, das an das BHKW angeschlossen ist. Diese Aussage ist dann von Bedeutung, wenn der Bad-BgA aus mehreren Einzelbädern besteht, die als gleichartig nach § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG zusammengefasst sind. Die urspr Entw-Fassung des BMF-Schr enthielt insoweit noch die aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 36 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für eine Kap-Ges, die die Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG bereits erfüllt, ist § 8 Abs 9 KStG erstmals für den VZ 2009 anzuwenden (s § 34 Abs 6 S 9 KStG idF des JStG 2009), dh die Spartenrechnung ist erstmals für das Wj der Kap-Ges vorzunehmen, das in 2009 endet. Zu Problemen, die sich daraus ergeben, dass § 8 Abs 9 KStG erst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geld-Kap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkapital kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses

Tz. 818 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Werden im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder bei Liquidation der GmbH Abfindungen an den ausscheidenden Ges-GF wegen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten in der gleichen Situation ebenfalls eine Abfindung zugesagt hätte. Ein...mehr