Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ermittlung des Vertragsstatuts.

I. Regelanknüpfung: Vertragstypisierung (Abs 1). Rn 8 I enthält feste Anknüpfungsregeln für die in lit a–h spezifizierten Vertragstypen. Für eine anderweitige Beurteilung im Einzelfall ist damit kein Raum, soweit eine Korrektur nicht anhand von III zu rechtfertigen ist. Gedanklich liegt der Mehrheit der Fälle des I (vgl Rn 2) der Anknüpfungsgrundsatz des II zugrunde. Einen ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einwirkungen.

I. Gegenstand. Rn 6 Die von der Vorschrift erfassten Einwirkungen stimmen darin überein, dass sie in ihrer Ausbreitung weitgehend unkontrollierbar und unbeherrschbar sind, in ihrer Intensität schwanken und damit andere Grundstücke überhaupt nicht, nur unwesentlich oder auch wesentlich beeinträchtigen (BGHZ 117, 110, 112). In I 1 sind beispielhaft solche Stoffe genannt, deren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Rechtsstellung des Dritten.

I. Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter. Rn 12 Hinsichtlich der Rechtsstellung des Dritten unterscheiden sich der echte und der unechte Vertrag zugunsten Dritter (vgl schon Vor §§ 328–335 Rn 1): Beim echten Vertrag zugunsten Dritter hat der Dritte, wie das I voraussetzt, einen eigenen Anspruch auf die Leistung. Dagegen kann beim unechten Vertrag zugunsten Dritter der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besondere Voraussetzungen.

I. Anmietung zur Weitervermietung als Wohnung. Rn 3 Zweck des Hauptmietvertrages muss es – ggf nach einer konkludenten Änderung während der Vertragszeit – sein, die angemieteten Räume als Wohnraum weiter zu vermieten (Drasdo WuM 19, 1; LG Heidelberg WuM 22, 618). Ausreichend ist es, wenn beide davon ausgehen, dass die Wohnung vom Mieter an Dritte weitervermietet werden soll. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahrensfragen.

I. Beweislast. Rn 28 Nach den allgemeinen Beweislastregeln hat derjenige, der sich auf die Folgen der Anfechtung beruft, den Anfechtungsgrund, die Anfechtungserklärung und den Anfechtungszeitpunkt darzulegen und zu beweisen. Die Überschreitung oder Versäumung der Anfechtungsfrist, und damit den Ausschluss der Anfechtungsfrist sowie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Anfechtu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fortsetzungsanspruch, § 595 I und II.

I. § 595 I Nr 1. Rn 2 Die Betriebspacht muss im Wesentlichen die wirtschaftliche Lebensgrundlage/das Einkommen des Landpächters im Einzelfall sein. II. § 595 I Nr 2. Rn 3 Bei der Zupacht muss der Pächter auf die Pachtfläche ›zur Aufrechterhaltung des Betriebes angewiesen‹ sein, dh nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen muss der Wegfall der Pachtflächen wegen sinkender Rentab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zulässigkeit der Stellvertretung.

I. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte. Rn 26 Die Stellvertretung ist im rechtsgeschäftlichen Verkehr grds überall zulässig. Eine Ausn hiervon gilt für sog höchstpersönliche Rechtsgeschäfte. Ein Vertretungsverbot kann sich aus einem Gesetz oder Rechtsgeschäft mit dem künftigen Vertragspartner (›gewillkürte Höchstpersönlichkeit‹; BGHZ 99, 90, 94) ergeben. Str ist, ob auch aus de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

I. Unlauterer Wettbewerb, Art 6 I, II. Rn 4 Entscheidend für die Anknüpfung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist nach Art 6 I in erster Linie das Recht am Ort der Beeinträchtigung der Wettbewerbsbeziehungen bzw der kollektiven Interessen der Verbraucher (bzw – analog – bei Beeinträchtigung der kollektiven Interessen sonstiger Marktteilnehmer, Köhler FS Coest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Leistung.

a) Grundlagen. Rn 7 Die Leistung muss objektiv erbracht worden sein. Maßgebend für den Eintritt der Erfüllung ist der Leistungserfolg. Die Vornahme der Leistungshandlung genügt hingegen nicht ohne Weiteres (BGHZ 87, 156; NJW 99, 210). So bedarf es beim Versendungskauf nicht nur der Übergabe an einen Spediteur, sondern der Übergabe durch die Transportperson an den Käufer (BGHZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Eingrenzungen. Rn 2 Der Anwendungsbereich des Art 6 wird in I näher umschrieben und eingeschränkt: Es muss ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer vorliegen und eine der Anbahnungssituationen nach lit a) oder b) gegeben sein. Auf die Art des Vertrages kommt es anders als früher nur noch hinsichtlich der sachlichen Ausnahmen des IV an (s.u. Rn 25 ff). S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abgrenzung.

I. Auslegung. Rn 12 Ergibt die Auslegung, dass das Gewollte, also nicht das irrtümlich Erklärte, als Erklärungsinhalt gilt (BGHZ 71, 247), scheidet eine Anfechtung aus. Hat der Erklärungsempfänger den Irrtum erkannt, gilt das Gewollte (BGH NJW-RR 95, 859 [BGH 22.02.1995 - IV ZR 58/94]). II. Falsa demonstratio. Rn 13 Verstehen die Parteien die Erklärung abw von ihrer eindeutigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbotene Eigenmacht (Abs 1).

I. Begriff und Bedeutung. Rn 2 Zentraler Ausgangspunkt für den gesamten Besitzschutz ist die verbotene Eigenmacht, die in I als widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes ohne Willen des Besitzers definiert wird. Dabei bezieht sich die Norm wie der gesamte Besitzschutz nur auf den unmittelbaren Besitzer. Kein Tatbestandsmerkmal des gesamten Besitzschutzes ist das Verschuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abdingbarkeit.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

I. Außenverhältnis Mitbürge – Gläubiger. Rn 8 Die Mitbürgen haften dem Gläubiger im Außenverhältnis als Gesamtschuldner nach Maßgabe der §§ 421–425. Insb kann der Gläubiger jeden Mitbürgen nach § 421 nach seinem Belieben in Anspruch nehmen (Bayer ZIP 90, 1523, 1525). Er kann auch auf einen Anspruch aus Mitbürgschaft verzichten. II. Innenverhältnis zwischen Mitbürgen. Rn 9 Im In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand.

I. Sachmangel gem § 536 I. Rn 7 Ein Sachmangel ist nach dem Wortsinn jede für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglichen Soll-Zustand (BGH NJW 20, 2884), welcher sich bei Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen im Mietvertrag anhand des vertraglichen Nutzungszwecks unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach der Verkehrs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entlastung nach § 831 I 2.

1. Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen, Leitung der Verrichtung. Rn 16 Die Pflichten des Geschäftsherrn – und damit auch seine Entlastungsmöglichkeiten – richten sich nach Art und Umfang der dem Verrichtungsgehilfen übertragenen Tätigkeit, insb nach den damit verbundenen Gefahren (s etwa BGH VersR 58, 29, 30; NJW 78, 1681 f [BGH 14.03.1978 - VI ZR 213/76]; 03, 28...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anerkenntnis.

I. Begriff und Rechtsnatur. Rn 2 Ein Anerkenntnis ist jedes tatsächliche Verhalten, das unzweideutig darauf schließen lässt, dass dem Schuldner das Bestehen des Anspruchs – nicht nur zB einer Pflichtverletzung oder Schädigung (BGH 19.7.12 – IX ZR 157/09 Rz 3) – bewusst ist und dem Gläubiger die berechtigte Erwartung gibt, eine Berufung auf Verjährung werde nicht erfolgen (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Auslegungsziele.

I. Empirische Auslegung. 1. Grundsätze. Rn 16 Auslegungsziele und Auslegungsmethoden sind zu unterscheiden (Staud/Singer § 133 Rz 2). Als Ziel der Auslegung nennt § 133 den wirklichen Willen. Der Rechtsbegriff des wirklichen Willens darf nicht mit der psychischen Tatsache des inneren Willens gleichgesetzt werden. Ein innerer, in keiner Weise nach außen gedrungener Wille kann k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Normzweck. Rn 1 § 583a will die Schlechterstellung des Pächters, der Inventar zu Eigentum hat, abmildern. Ist der Verpächter nicht bereit, das Inventar des Pächters bei Vertragsende zum Schätzwert zu übernehmen, kann der Pächter hierüber verfügen, zB iRe Kreditsicherung. II. Anwendungsbereich. Rn 2 Nur bei Unternehmens- bzw (auch landwirtschaftlicher, § 585 II) Betriebspacht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsanspruch.

I. Inhalt, Umfang und Grenzen. 1. Auskunft über das Endvermögen. Rn 4 Der Auskunftsanspruch soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in die Lage versetzen, Existenz und Höhe seiner Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Deshalb kann er nach dem Wortlaut der Norm Auskunft über das Endvermögen beanspruchen, soweit das Ergebnis der Auskunftserteilung für deren Berechnung maßge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Sonderrechte eines Mitglieds können nicht ohne dessen Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung beeinträchtigt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmung durch den Schuldner.

I. Rechtsnatur. Rn 12 Die Tilgungsbestimmung ist ihrem eigenen Erklärungsgehalt nach auf die Herbeiführung bestimmter Rechtsfolgen, nämlich die Zuordnung der Erfüllungswirkung zu einer bestimmten von mehreren Forderungen gerichtet. Deshalb ist sie richtigerweise als Willenserklärung zu qualifizieren (Engelke/Luft ZJS 20, 114, str). Die Regeln über Willenserklärungen sind anwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsinhalt.

I. Abschneiden. Rn 16 Das Selbsthilferecht erlaubt dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten (Rn 3) das Abschneiden in das Grundstück hinüber gewachsener Wurzeln oder herüberragender Zweige. Die Abtrennung darf höchstens bis zur Grundstücksgrenze vorgenommen werden, auch wenn ein Abschneiden an anderer Stelle auf dem Nachbargrundstück aus gärtneri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Gewollte Vor- und Nacherbschaft. Rn 2 Es muss zunächst feststehen, dass sich aus der befristeten Berufung des (Vor-)Erben der Wille des Erblassers zur Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ergibt. II. Unbestimmtheit des Nacherben. Rn 3 Alsdann darf der Erblasser den Nacherben nicht bestimmt haben. Dieser darf sich auch nicht durch Auslegung der letztwilligen Verfügung ergeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss des Widerspruchsrechts.

I. Entfernung der Sachen nach den gewöhnlichen Lebensverhältnissen. Rn 7 Das Widerspruchsrecht des Vermieters ist nach § 562a 2 in folgenden Fällen ausgeschlossen, dh es erlischt das Vermieterpfandrecht mit Entfernung unabhängig von einem Widerspruch und auch bei vermieterseitiger Unkenntnis (letzteres ist str, wie hier Lammel § 562a Rz 22): Die Sachen werden den gewöhnlichen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Inhalt.

1. Allgemeines. Rn 27 Ein SNR kann aufgrund der Privatautonomie iRd Gesetze frei gestaltet werden (BGH ZMR 12, 795 Rz 11). Welchen Inhalt es hat, muss vereinbart werden. 2. Benutzung und Gebrauch. Rn 28 Die WEigtümer müssen zum Umfang des Gebrauchs nichts bestimmen (BGH ZMR 19, 518 Rz 27). Ohne besondere Abrede ist es dem Berechtigten erlaubt, das gemE – soweit es seinem SNR un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kriterien.

a) Art der Sache (Abs 3 S 1 Nr 1). aa) Vergleichsmaßstab. Rn 46d Die Kaufsache ist zu vergleichen mit Sachen der gleichen Art, dh Sachen derselben Kategorie (Vollkornbrot, Typklasse eines Autos: deutlich Ddorf NJW 06, 2858, 2859 f mwN), des vergleichbaren Standards (grüne Plakette begründet Erwartung der Einhaltung der entspr Vorgaben: Ddorf BeckRS 12, 04907), derselben Preisk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Das Grundbuch muss mindestens in zweifacher Hinsicht unrichtig sein: Der von der Grundbuchberichtigung nach § 894 Betroffene ist selber nicht oder nicht richtig im Grundbuch eingetragen. Bsp: Der Eigentümer ist verstorben und der Berechtigte eines zu Unrecht gelöschten Rechts will dessen Wiedereintragung erreichen. Zur Berichtigung ist die Bewilligung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Fragen.

1. Wiederverheiratungsklausel. Rn 9 Ist für den Fall der Wiederverheiratung des überlebenden Teils verfügt, dass der Nachlass an die Abkömmlinge fallen soll, dann ist bedingte Nacherbschaft angeordnet (RGZ 156, 181; BGH NJW 83, 278). Der Ehegatte ist nach BGHZ 96, 204 (aM Celle ZEV 13, 40) und hM (Staud/Avenarius § 2100 Rz 33 mwN; krit MüKo/Musielak Rz 58–60) auflösend beding...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Ansprüche aus dem BGB. Rn 2 Sofern nicht durch G oder Vereinbarung eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, ergreift die Regelverjährung grds alle privatrechtlichen Ansprüche (§ 194 Rn 4; Einheitsverjährung). Sie gilt sowohl für Primär- wie auch für Sekundärleistungsansprüche. Abweichende gesetzliche Bestimmungen finden sich in den Regelungen des Verjährungsrechts sel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehung durch Gesellschaftsvertrag.

1. Gesellschaftsvertrag, Änderung. Rn 13 Der Gesellschaftsvertrag begründet die Pflicht wenigstens zweier Vertragspartner, einen gemeinsamen Zweck in einer festgelegten Art und Weise zu fördern. Einmann-Personengesellschaften sind nicht möglich; bei Wegfall eines von zwei Gesellschaftern besteht keine Gesellschaft mehr. Der Vertrag bedarf regelmäßig keiner Form; Ausnahmen erg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen der Haftung.

I. Wirksame Bestellung. Rn 4 Der Vormund muss wirksam bestellt worden sein (Staud/Veit § 1833 aF Rz 20–23). II. Pflichtverletzung. Rn 5 Der Vormund muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gegen das allgemeine Gebot, die Vormundschaft treu und gewissenhaft zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gegen eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (auch solch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Eigenbedarf, § 573 II Nr 2.

I. Allgemeines. Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf – zum Reformbedarf Hinz NZM 23, 185 – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verwaltungsunterlagen.

a) Überblick. Rn 42 Zu den Verwaltungsunterlagen gehören sämtliche originären Unterlagen in Bezug auf die Verwaltung des gemE sowie sämtliche Unterlagen, die später entstanden sind, etwa aus der Geschäftsbesorgung des Verw, zB selbst angelegte Akten, sonstige Unterlagen und auch Dateien (BGH NJW-RR 04, 1290; LG Itzehoe ZMR 15, 54). Verwaltungsunterlagen müssen nicht schriftli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewirken der Leistung.

1. Grundlagen. Rn 6 Die Vorschrift setzt das objektive Vorliegen der Leistung, die sog reale Leistungsbewirkung, voraus. Es reicht demgemäß aus, dass die Leistung einer bestimmten Forderung zugeordnet werden kann (BGH NJW 07, 3488: unmittelbare Leistung des Subunternehmers an Auftraggeber). Ein weiteres subjektives Merkmal muss nicht vorliegen. Insb bedarf es keiner vertragli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WEigtümer.

1. Überblick. Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechnung.

1. Allgemeines. Rn 31 Drittmittel sind auch anzurechnen, wenn es sich um die Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung handelt (KG GE 02, 259; LG Berlin GE 04, 298). Veräußert ein Eigentümer die Mietwohnung, ohne eine ggü einer Förderstelle eingegangene Verpflichtung dem Erwerber aufzuerlegen, muss sich der Erwerber keine Drittmittel anrechnen lassen (BGH ZMR 04, 22, 23...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Testamentserrichtung.

1. Mitwirkung. Rn 4 Während der Errichtung des Testaments müssen der Bürgermeister und die beiden Zeugen anwesend sein (BGHZ 37, 87; 54, 93). Als erstes muss der Erblasser seinen letzten Willen erklären, und zwar mündlich oder durch anderweitige Verständigung. Die Erklärung wird in eine Niederschrift aufgenommen. Möglich ist auch die Übergabe einer (offenen oder verschlossene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterhaltsbedürftigkeit.

I. Minderjährige Kinder. Rn 1 Minderjährige Kinder sind – bis auf seltene Ausnahmefälle – bedürftig, weil sie entweder eine Schule besuchen oder für einen Beruf ausgebildet werden und daher nicht in der Lage sind, sich selbst angemessen zu unterhalten. II. Volljährige Kinder. Rn 2 Volljährige Kinder sind unterhaltsbedürftig, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder wegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kein Erlöschen.

I. Nachträglicher Erwerb. Rn 1 Wird der Inhaber eines – beschränkten dinglichen oder grundstücksgleichen – Rechts an einem Grundstück zugleich Eigentümer dieses Grundstücks, bleibt das Recht grds unverändert bestehen. Dies gilt sowohl, wenn der Eigentümer später das Recht erwirbt als auch wenn der Rechtsinhaber nachträglich das Eigentum erwirbt. Bei einer Verfügung über das G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen.

a) Schadensersatz. Rn 10 Zu ersetzen ist der durch die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung entstandene Schaden einschl bereits konkretisierter Erwerbsaussichten (zB auch Gefährdung von Ansprüchen gegen Dritte, BGH NJW 95, 1284, 1285f [BGH 12.01.1995 - III ZR 136/93]). Bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung im Zusammenhang mit einem Vertrag kann zweifelhaft sein, ob das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Medium.

1. Dauerhafter Datenträger, S 1. Rn 7 Die Textform verlangt nunmehr, dass eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Eine gesetzliche Definition des dauerhaften Datenträgers enthält S 2. Danach ist dies jedes Medium, welches es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Subjektive Anforderungen (Abs 2).

I. Allgemeines. Rn 10 II legt in Umsetzung des Art 6 WKRL die subjektiven Anforderungen an die Kaufsache fest. Es kommt insb auf die vereinbarte Beschaffenheit (Nr 1) und das Vorhandensein von vereinbartem Zubehör u Anleitung (Nr 3) an. Bekannt ist die Eignung zur vertraglich vorausgesetzen Verwendung (Nr 2). II. Vereinbarte Beschaffenheit (Abs 2 S 1 Nr 1). 1. Bedeutung. Rn 11 A...mehr