Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 34 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Barbier/Arbert, Grundsteuererlass gemäß § 33 GrStG bei strukturell bedingtem Leerstand, BB 2007, 1421; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Günther, Grundsteuererlas...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 35 Verfahren [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Grootens, Grundsteuergesetz, Kommentar, 2. Aufl., Herne 2022; Hubert, Die Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025, StuB 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 87 Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden

A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Aus dem Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich nach Berücksichtigung der Altersminderung i.S.d. § 86 BewG und der Berücksichtigung der Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden i.S.d. § 87 BewG der Gebäudesachwert, der die maßgebliche Grundlage für den Gebäudewert bildet. Für die Bemessung des Werts eines Grundstücks ist somit nebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 195 (ab 2023) Gebäude auf fremdem Grund und Boden

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 88 Ermäßigung und Erhöhung

Schrifttum: Mohr, Die Wertminderungen von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1971, 779; Mohr, Die Wertminderung von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1979, 930; Schendt, Ermäßigungen des Gebäudesachwerts bei der Einheitsbewertung BB 1980, 987. A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 169 Tierbestände

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 90 Angleichung an den gemeinen Wert

Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes [1] Auf Grund des § 90 Abs. 2 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren ist gem. § 83 Satz 1 BewG vo...mehr

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Literaturverzeichnis

Altmeppen, GmbHG – Kommentar, 11. Aufl. 2023 Anders/Gehle, ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen – Kommentar, 81. Aufl. 2023 (vormals Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle) Armbrüster/Preuß (Hrsg.), BeurkG mit NotAktVV und DONot – Kommentar, 9. Aufl. 2023 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz – Kommentar, 9. Aufl. 2022 Balser/Bögner/Ludwig, Volls...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 167 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Lage des Grundstücks (Abs. 2 Alt. 1)

1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nachteile voraus.[2] Rz. 32 [Autor/Stand] E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Werterhöhende Umstände (Abs. 3)

I. Ausnutzung des Grundstücks für Reklamezwecke Rz. 271 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 3 BewG ist die Ausnutzung eines Grundstücks für Reklamezwecke nur dann ein werterhöhender Umstand, wenn diese Nutzung nachhaltig und gegen Entgelt erfolgt. Das Erfordernis des Entgelts schließt die Anwendung der Vorschrift bei Nutzung des Grundstücks zu eigenen Reklamezwecken des Grundstückse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 35 GrStG regelt fragmentarisch das Verfahren für den Grundsteuererlass nach §§ 32–34 GrStG.[2] Die Vorschrift definiert den Erlasszeitraum, erläutert das Verfahren und regelt Besonderheiten für den Erlass nach § 32 GrStG.[3] Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners gewährt. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Einordnung in die Erlasstatbestände Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 GrStG ist die dritte Erlassvorschrift des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Sie erfasst Grundstücke, die entgeltlich überlassen, eigengewerblich genutzt oder teilweise eigengewerblich genutzt werden. Die Norm hat als Spe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Entstehung/Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 165 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert. Darüber hinaus ergibt sich aus Abs. 2 der mindestens anzusetzende Wert für den Wirtschaftswert. Abs. 3 beinhaltet eine Öffnungskla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Form und Frist für den Erlass der Grundsteuer (Abs. 2)

I. Form Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rohertragsminderung bei entgeltlich überlassenen bebauten Grundstücken

I. Bebaute Grundstücke Rz. 24 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich auf Rohrertragsminderungen bei bebauten Grundstücken. Ausgeschlossen sind unbebaute Grundstücke, sodass der bewertungsrechtlichen Abgrenzung nach §§ 246, 248 BewG entscheidende Bedeutung zukommt. Maßgeblich ist die bewertungsrechtliche Artfeststellung.[2] § 248 Satz 1 BewG enthält die Definition des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Entstehung und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 167 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt in Abs. 1 die Bewertung der Betriebswohnung und des Wohnteils unter Bezugnahme auf die Bewertung von Wohngrundstücken. Darüber hinaus ergibt sich aus § 167 Abs. 2 BewG der dabei zu berücksichtigende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (Abs. 2)

I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steuerschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unorganischer Aufbau (Abs. 2 Alt. 2)

Schrifttum: Brückendorf, Abschlag wegen unorganischen Aufbaus und Wertminderung wegen wirtschaftlicher Überalterung, DStR 1975, 522; Kilinger, Überlegungen zur Ermittlung angemessener Abschläge gem. § 88 Abs. 2 BewG wegen wirtschaftlicher Überalterung und unorganischen Aufbaus, DB 1979, 1010. 1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 51 [Autor/Stand] Gem. § 88 Abs. 2 Alt. 2 BewG kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundstücksart und Grundstücksgruppe (§ 2 WertVO)

1. Inhaltliche Differenzierung der Wertzahlen Rz. 51 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 der WertVO enthaltene Übersicht über die Wertzahlen sieht zunächst eine Differenzierung nach Grundstücksarten vor. Innerhalb der Gruppe Geschäftsgrundstücke wird weiter zwischen den einzelnen aufgeführten Grundstücksgruppen unterschieden. Soweit Warenhäuser, Geld- und Kreditinstitute, übrige ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 36 [Autor/Stand] Zum Verhältnis des § 10 BewG zu anderen Normen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Rz. 1 bis 2, 14 und 60 ff. verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 10 BewG stellt gegenüber § 9 BewG die speziellere Regelung (lex specialis) dar. Er erklärt für das Betriebsvermögen (für "die einem Unternehmen dienenden" Wirtschaftsgüter) den grundsätzlichen Ansatz des Teilwerts für maßgebend. Unter dem Teilwert ist der Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rechtslage ab 1.1.2009

1. Vorgeschichte Rz. 48 [Autor/Stand] Angesichts der oben (Rz. 38 ff.) dargelegten Kritik an der vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 geltenden Rechtslage, insbesondere an der Anknüpfung der Bewertung des Betriebsvermögens an die Steuerbilanzwerte, konnte es nicht verwundern, dass der BFH in seinem Beschluss v. 22.5.2002 – II R 61/99 [2] diesen Rechtszustand für verfassungswidrig (glei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermittlung des Teilwerts

I. Merkmale und Prämissen des Teilwertbegriffs 1. Allgemeines Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 10 Sätze 2 und 3 BewG ebenso wie im inhaltsgleichen § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthaltene Teilwertdefinition geht von folgenden Prämissen aus:[2] (1) von der Annahme der Veräußerung des ganzen Unternehmens (Betriebes); vgl. Rz. 128; (2) von der Annahme, dass der Erwerber das Unternehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bedeutung des Teilwerts für die Bewertung des Betriebsvermögens

I. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 1. Bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freiberufler Rz. 256 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG ordnet an, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nur dann mit dem Teilwert anzusetzen sind, wenn "nichts anderes vorgeschrieben ist". Etwas "anderes vorgeschrieben" war für bilanzierende Gewerbetreibende und bilanzierende Freib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Zweck und Inhalt der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 168 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, fast die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zusammen. Gleichzeitig stellt § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG aber auch die Klammer zum Erbschaftsteuerrecht dar. Über § 13b ErbStG gehört nämlich nur d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Teilwertvermutungen – Teilwertober- und -untergrenzen

1. Allgemeines Rz. 146 [Autor/Stand] Um den Schwierigkeiten der Teilwertermittlung Herr zu werden, die mit der Quantifizierung des funktionsbezogenen Werts eines Wirtschaftsguts für den Betrieb verbunden sind, und um der Praxis handhabbare und praktikable Orientierungshilfen zur Bewältigung des (ertragsteuerrechtlichen) Massenphänomens der Teilwertermittlung an die Hand zu ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2015. Du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anteile an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Abs. 3–6)

I. Allgemeines (Abs. 3) Rz. 48 [Autor/Stand] Wird der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen einer Gemeinschaft oder in Form einer Personengesellschaft geführt, so ist im Falle des Übergangs einzelner Anteile der Grundbesitzwert auf den einzelnen Anteil aufzuteilen. § 168 Abs. 3 BewG verweist bezüglich des Aufteilungsmaßstabes auf die Vorschriften des § 168 Abs. 4 b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Differenz zwischen Bodenwertverzinsung und Nutzungsentgelt

1. Grundsätzliches zum Bodenwertanteil Rz. 69 [Autor/Stand] Eine weitere Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 BewG die über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Differenz aus dem angemessenen Verzinsungsbetrages des Bodenwertes des fiktiv unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich verein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vieheinheiten und Nutzfläche (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 12 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG grenzt die Tierbestände, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht überschritten werden dürfen, nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab. Der Begriff "Vieheinheit" ist dabei ein steuertechnischer Begriff, der einerseits den Futterbedarf der Tiere und andererseits von der Ertragsfähigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wertmindernde Umstände (Abs. 2)

I. Lage des Grundstücks (Abs. 2 Alt. 1) 1. Begriff und Anwendungsbereich Rz. 31 [Autor/Stand] Die Lage eines Grundstücks kann seinen Wert je nach den Umständen des einzelnen Falles sowohl nach oben als auch nach unten beeinflussen. Abschläge aufgrund der Lage des Grundstücks setzen eine ungünstige Grundstückslage, räumliche Abgelegenheit oder anderweitige standortgebundene Nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Weitere Fallgruppen (Abs. 2)

1. Keine erschöpfende Aufzählung Rz. 136 [Autor/Stand] § 88 Abs. 2 BewG enthält keine erschöpfende Aufzählung der Ermäßigungsgründe (vgl. Rz. 21, 31). Nachfolgend werden weitere durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannte Fallgruppen dargestellt. 2. Übermäßige Raumhöhe a) Begriff und Anwendungsbereich Rz. 137 [Autor/Stand] Der Abschlag wegen übermäßiger Raumhöhe ist in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erlassentscheidung und Erlasszeitraum (Abs. 1)

I. Entscheidung über den Erlass Rz. 19 [Autor/Stand] Über den Erlass, der Teil des Erhebungsverfahren ist, entscheidet grds. die hebeberechtigte Gemeinde.[2] In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für die Stadtgemeinde Bremen ist das Finanzamt als Landesfinanzbehörde für den Erlass zuständig.[3] Über den Antrag auf Erlass kann die Behörde erst nach Ablauf des Kalenderja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

1. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 7 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sowohl Erlassregelungen bei wesentlicher Ertragsminderung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für bebaute Grundstücke. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 15 ff. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Neufassung des GrStG gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalender...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Verfahren für den Erlass nach § 32 GrStG (Abs. 3)

I. Erstantrag Rz. 39 [Autor/Stand] § 35 Abs. 3 GrStG sieht Besonderheiten beim Grundsteuererlass nach § 32 GrStG vor. Die Norm regelt den Erlass der Grundsteuer bei Kulturgut und Grünanlagen. Für drei Tatbestandsgruppen besteht bei Vorliegen differenzierter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Voll- oder Teilerlass der Grundsteuer. Der Steuerpflichtige beantragt den Erlass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu vertretende Rohertragsminderung

1. Grundlagen Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass ist als Ausnahmefall für besondere Situationen konzipiert.[2] Er setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen.[3] Die Ertr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erläuterungen zur WertVO über die Festsetzung der Wertzahlen

I. Anwendbarkeit (§ 1 WertVO) Rz. 41 [Autor/Stand] Die WertVO einschließlich der in der WertVO festgesetzten Wertzahlen sind gem. § 1 WertVO nur anwendbar bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte im Wege des Sachwertverfahrens auf den 1.1.1964 sowie bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen (§ 22, § 23 BewG) innerhalb dieses Hauptfeststellungszeitraumes. Aufgrund dieser ...mehr