Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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Kennzahlen für das Personal... / 2.1.3 Bindung: Engagement und Fluktuation

Die Fluktuation gibt an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen schon verlassen haben. Das Engagement setzt sehr viel früher an und misst das arbeitsbezogene Wohlbefinden. Dieses steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Fluktuationsquotemehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Grenzüberschreitender Verlustabzug im Konzern – Abzugsbeschränkungen bei Beteiligung an bzw. der Gründung von ausländischen Kapitalgesellschaften

3.4.1 Problem Wegen der eigenständigen Steuerrechtsfähigkeit von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften ist ein originärer Abzug von Verlusten der Tochtergesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Eine mittelbare steuerliche Verlustberücksichtigung scheitert regelmäßig bei kapitalistischen Strukturen an der Nichtabzugsfähigkeitsregel des § 8b Abs. 3 KStG. Bei natürlichen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Reagiert der Gesetzgeber?

Bereits im 12-Punkte-Plan der Bundesregierung vom Frühjahr 2012 war die Absicht dargestellt, die Frage der finalen Auslandsverluste gesetzlich zu regeln. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum JStG 2013 eine solche gesetzliche Regelung eingefordert. Die Bundesregierung hatte eine Prüfung zugesagt, verwies jedoch darauf, dass beim EuGH noch das Verfahren "A Oy" anhängig ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Offene Fragen

Unterschiedliche Ausgestaltung der Konzernbesteuerung Der EuGH musste nicht entscheiden, ob sämtliche innerstaatlichen Einzel-Voraussetzungen des Mitgliedstaats der Muttergesellschaft für eine grenzüberschreitende steuerliche Verlustverrechnung zu erfüllen sind. Unklar bleibt damit, welche "Mindest-"Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung vorliegen mü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfung der Zuordnung von Auslandsverlusten – Verrechnungspreisfragen bei Anlaufverlusten

Auslandsverluste entstehen häufig in einer Anlaufverlustphase beim Einstieg in einen ausländischen Markt oder bei der Verteidigung eines ausländischen Marktes. Bei der steuerlichen Beurteilung einer ausländischen Vertriebseinheit (Vertriebsgesellschaft oder Vertriebsbetriebsstätte) ist vorab zu prüfen, ob nicht das deutsche Stammhaus bzw. Mutterunternehmen entsprechende Koste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.4 Folgerechtsprechung des BFH

Der BFH hat die Frage der Endgültigkeit bei Verlusten von Tochtergesellschaften faktisch "vertagt". Er lässt einen Abzug "finaler" Verluste einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft allenfalls im "Finalitätsjahr" zu[1]: Unterstellt, ein Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochterkapitalgesellschaft bei ihrer inländi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 EuGH-Grundsatzentscheidung "Marks und Spencer"

In der Rechtssache Marks & Spencer hat der EuGH[1] ein auch für das deutsche Recht richtungweisendes Urteil verkündet. Darin beschäftigt er sich mit der Frage, ob der im britischen Gruppenbesteuerungsrecht vorgesehene Ausschluss von Verrechnungsmöglichkeiten der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen der inländischen Muttergesellschaft mit den EG-Grundfrei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.1 Problem

Wegen der eigenständigen Steuerrechtsfähigkeit von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften ist ein originärer Abzug von Verlusten der Tochtergesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Eine mittelbare steuerliche Verlustberücksichtigung scheitert regelmäßig bei kapitalistischen Strukturen an der Nichtabzugsfähigkeitsregel des § 8b Abs. 3 KStG. Bei natürlichen Personen ist ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Weiterführende Literatur

Pyszka, Gestaltungsüberlegungen zum grenzüberschreitenden Ausgleich von Betriebsstättenverlusten bei DBA mit Aktivitätsklausel, IStR 2002 S. 342; Kessler/Schmitt/Janson, Berücksichtigung abkommensrechtlich befreiter Betriebstsättenverluste?, IStR 2001, 729-737 und IStR 2003 S. 307; Balmes/Grammel/Sedemund, Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten trotz Freistellungsmethod...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 29 Mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und Qualität der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht zu erhöhen, wird die bisherige Ausnahmeregelung für die Inhalte der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts gestrichen, nach der diese gem. § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB bislang nicht Gegenstand der gesetzlichen Lageberichts- bzw...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 2.1 Funktionsweise der Zinsschranke und aktuelle Regelungen

Die Zinsschranke gem. § 4h EStG verbietet den steuerlichen Abzug, soweit die Zinsaufwendungen die Zinserträge und eine steuerliche EBITDA-Größe (verrechenbares EBITDA gem. § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG) eines Betriebs überschreiten werden. Ab einem bestimmten Verhältnis von Zinssaldo zur Ertragskraft des Betriebs, sind Zinsaufwendungen somit aufgrund der Zinsschranke nicht abzugsf...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Weiterführende Literatur

Baumüller/Nguyen, Zur Operationalisierung des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung – Rechtliche Anforderungen und erste Befunde aus der Praxis, PiR 2018, S. 197 Baumüller/Haring/Merl, Ausblick auf die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: die Arbeitspapiere vom Januar 2022, IRZ 2022, S. 125 Baumüller/Scheid/Mül...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 2.2 Im Gesetzentwurf des Wachstumschancengesetz vorgesehene Änderungen

Mit dem Wachstumschancengesetz plant der Gesetzgeber gleich mehrere Anpassungen der Zinsschranke. Als Begründung wird angeführt, dass die Zinsschranke durch das Wachstumschancengesetz an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) angepasst wird. Die deutsche Regelung zur Zinsschranke entspricht den Vorgaben der ATAD allerdings bereits weitestgehend. Die Änderungen sollen ...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.2 Ort der Arbeitsleistung

Als wesentliche Arbeitsbedingung stellt sich für den Arbeitnehmer der Sitz des Betriebs oder der Ort der Arbeitsstätte im Sinne einer politischen Gemeinde dar, an dem er seine arbeitsvertraglichen Leistungen zu erfüllen hat. Aber auch die Zuordnung zu einer organisatorischen Einheit kann hierunter fallen. Wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 4.1 Anwendungsbereich

Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sollen regelmäßig überprüfen, ob das Entgeltgleichheitsgebot eingehalten ist.[1] Dazu sollen betriebliche Prüfverfahren entwickelt und angewendet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht indessen nicht; das Verfahren ist freiwillig. Allerdings kann das nicht über die Berichtspflicht gemäß den §§ 21 ff. Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.2 Strategische Agilität

Jede Unternehmensstrategie basiert auf der Beobachtung und Analyse von (externen) Kontextfaktoren und der Ausgestaltung von unternehmerischen Handlungsparametern. Wichtig ist, dass Strategien nicht unverrückbar bleiben, nur weil sie einmal formuliert und beschlossen wurden. Strategien müssen überprüft werden – nur mit einer solchen strategischen Kontrolle[1] werden Unternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.3 Verhältnis zu den Vorschriften des GewStG

Rz. 8d Die KGaA unterliegt stets und in vollem Umfang der GewSt-Pflicht (§ 2 Abs. 2 S. 1 GewStG) und ist als Unternehmerin Steuerschuldnerin (§ 5 S. 1 GewStG). Das Halten von Komplementärsanteilen an einer KGaA allein vermittelt keinen stehenden Gewerbebetrieb i. S. d. § 2 GewStG.[1] Der Komplementär einer KGaA kann aber aus anderen Gründen als seiner Eigenschaft als Komplem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.7 Bildungsgutscheinverfahren; Feststellung der relevanten Anzahl von Beschäftigten (Abs. 6)

Rz. 35 Seit dem 1.1.2021 waren die früheren Abs. 6 und 7 als Folge des neu in Kraft getretenen Abs. 6 zu den Abs. 7 und 8 geworden. Zuvor war zum 1.10.2020 der frühere Abs. 4 als Folge der Einfügung der Abs. 4 und 5 (neu) zum Abs. 6 (bis zum 31.12.2020) geworden. Seit dem 1.4.2024 ist Abs. 7 der neue Abs. 6, ohne dass weitere Änderungen vorgenommen worden wären. Abs. 6 Satz ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Insolvenz im Konzern, Insolvenz der GmbH & Co.KG

1. Konzerninsolvenz Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzr...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Besonderheiten im Konzern

a) Besonderheiten bei der Aufsichtsratswahl (§ 2 Abs. 1 DrittelbG) Rz. 149 § 2 Abs. 1 DrittelbG gibt Auskunft zu der Frage, ob Arbeitnehmer eines abhängigen Konzernunternehmens berechtigt sind, an der Wahl zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens teilzunehmen. Vorrangig ist also zu prüfen, ob für das herrschende Unternehmen die Voraussetzungen für die Bildung eines mitb...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 9 Personalrabatte im Konzern

Sachverhalt Ein großer Energieversorger beliefert alle Mitarbeiter verbilligt Strom und Gas. Im Laufe des Jahres wird der Versorger in einen Konzern eingebracht. Die einzelnen Betriebszweige werden verselbstständigt in: ABC Stromversorgung GmbH ABC Gas GmbH ABC Netz und Versorgungsleitung AG ABC Holding AG Der verbilligte Bezug von Strom und Gas gilt weiter für alle Mitarbeiter d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Existenzvernichtender Eingriff, qualifiziert faktischer Konzern, Unterkapitalisierung

Rz. 1017 Nach der bisherigen Rspr. und Lit. zum GmbH-Recht lag ein qualifiziert faktischer Konzern vor, wenn das herrschende Unternehmen seinen Einfluss auf die abhängige Gesellschaft derart ausübt, dass ein Einzelausgleich der schädigenden Maßnahmen nicht mehr möglich ist. Das herrschende Unternehmen haftete in diesen Fällen bisher "analog §§ 302, 303 AktG".[3007] Der BGH h...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Konzern

(1) Enger Anwendungsbereich der Betriebsaufspaltungsgrundsätze Rz. 207 Die kapitalistische Betriebsaufspaltung ist nach der hier vertretenen Sichtweise ein Fall der Einheitsbetriebsaufspaltung, d.h. eine beherrschende Mutterkapitalgesellschaft überlässt ihrer beherrschten Tochterkapitalgesellschaft eine oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung.[401] Es treten i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Doppelinsolvenz, etwa im Konzern

Rz. 390 Bei Doppelinsolvenz des darlehensgebenden Gesellschafters und der darlehensnehmenden Gesellschaft, etwa bei Doppelinsolvenz von Mutter- und Tochtergesellschaft, wird der Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft der Darlehensforderung der Muttergesellschaft regelmäßig den Nachrang nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenhalten und etwaige Rückzahlungen nach § 135 Abs. 1...mehr

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§ 13 Konzernrecht / c) Besonderheiten im GmbH-Konzern

Rz. 46 § 293 AktG und § 130 AktG gelten nur für die AG/SE und KGaA, jedoch nicht für die GmbH. Es bedarf dennoch eines beurkundeten Gesellschafterbeschlusses der Untergesellschaft.[127] Unternehmensverträge i.S.d. § 291 AktG ändern die Zweckrichtung der abhängigen GmbH. Mit Wirksamkeit des Unternehmensvertrages hört diese auf, unabhängig am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen un...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Befreiung innerhalb eines Konzerns

Rz. 36 Eine Sonderthematik ergibt sich bei Befreiungen von den Beschränkungen des § 181 BGB im Konzern. Beschließt der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH in der Gesellschafterversammlung der Enkel-GmbH die Befreiung der Geschäftsführung der Enkel-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB, muss der Geschäftsführer der Tochter-GmbH selbst ebenfalls wirksam von den Beschränkung...mehr

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§ 13 Konzernrecht / b) Teilgewinnabführungsvertrag im GmbH-Konzern

Rz. 56 § 294 AktG gilt nur für die AG/SE und KGaA. Eine entsprechende Bestimmung kennt das GmbHG nicht. Die Eintragungspflicht eines Gewinn- oder Beherrschungsvertrages mit einer GmbH als Untergesellschaft ergibt sich vielmehr aus seiner satzungsüberlagernden Wirkung, also aus dem Umstand, dass der Unternehmensvertag die Zweckrichtung der beherrschten Gesellschaft ändert und...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) "Squeeze-Out"

Rz. 1945 Nach §§ 327a ff. AktG [4888] können Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung aus der Gesellschaft[4889] ausgeschlossen werden, wenn dem Hauptaktionär mehr als 95 % der Aktien[4890] gehören, sog. Squeeze-Out.[4891] Dies ist auch noch im Liquidationsstadium zulässig.[4892] Zulässig ist der aktienrechtliche Squeeze-Out bei allen AGs und KGaAs. Eine Börsennotierung ist ni...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Konzernvoraussetzungen i.S.d. Zinsschranke

Rz. 239 Das durch die Vorschrift eingeführte Betriebsausgabenabzugsverbot findet nur auf "Betriebe" i.S.d. § 4h EStG Anwendung. Die Zinsschrankenregelung enthält in § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG selbst bei Überschreiten der Freigrenze eine Befreiungsvorschrift: Bei "Betrieben", die Personenunternehmen sind, können hiernach Zinsaufwendungen oberhalb der Freigrenze ohne E...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVIII. Konzernverhältnisse

Rz. 95 Das auf den grenzüberschreitenden Konzern anwendbare Recht wird grds. an das Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft angekoppelt. Im Unterordnungskonzern [164] unterliegen Begründung, Wirkungen und Auflösung des Konzernrechtsverhältnisses daher ausschließlich dem Recht dieser Gesellschaft. Dies gilt gleichermaßen für den vertraglichen wie auch für den faktische...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Absichtsmitteilung

Rz. 469 Die GesRRL gibt zunächst vor, dass die Anteilsinhaber innerhalb einer Frist von maximal einem Monat nach der Gesellschafterversammlung "ihre Entscheidung erklären müssen, das Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben"; diese Erklärung muss elektronisch erfolgen können (Art. 86i Abs. 2, 126a Abs. 2, 160i Abs. 2 GesRRL). Bei dieser "Erklärung" muss es sich nach der...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Nachbesserung bei Parallel- und Nacherwerben

Rz. 341 Eine weitere Besonderheit bei Übernahmeangeboten besteht darin, dass der Bieter eine Nachbesserung in Geld schuldet, wenn er, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen parallel zum Angebot (§ 31 Abs. 4 WpÜG) oder innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Veröffentlichung des Angebotsergebnisses (§ 31 Abs. 5 WpÜG) Aktien der Zielgesellschaft e...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 7. Siebte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 154 Die Richtlinie (83/349/EWG) vom 13.6.1983 über den konsolidierten Abschluss (Konzernrechnungslegungsrichtlinie) ergänzt die Vierte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Bilanzrichtlinie). Sie soll durch Einführung eines konsolidierten Jahresabschlusses im Konzern die Transparenz dadurch erleichtern, dass nun ein Abschluss für den gesamten Konzern erfolgt, in dem der Ko...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Spaltungsplan

Rz. 415 Für den Mindestinhalt des Spaltungsplans erklärt § 322 Abs. 2 UmwG zunächst die § 307 Abs. 2 Nr. 1–14, 16 UmwG über den Mindestinhalt des Verschmelzungsplans für entsprechend anwendbar. Darüber hinaus muss der Spaltungsplan in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UmwRL gem. § 322 Abs. 2 Nr. 1 UmwG – ebenso wie der Formwechselplan nach § 335 Abs. 2 Nr. 5 UmwG – einen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Annahme des Barabfindungsangebots

Rz. 471 Für die Annahme des Barabfindungsangebots gilt eine Frist von zwei Monaten nach dem Umwandlungsbeschluss (§§ 313 Abs. 3 Satz 1, 327 Satz 1, 340 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Ein Registervollzug vor Ablauf dieser Frist ist ausdrücklich ausgeschlossen (§§ 316 Abs. 2 Satz 1, 329, 343 Abs. 2 Satz 1 UmwG).[940] Während die Absicht zur Annahme des Angebots also binnen eines Monats ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Klassische Betriebsaufspaltung mit Allein-Besitzunternehmer oder einer Besitz-GmbH & Co. KG

Rz. 240 Problematisch ist die Einordnung der klassischen Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzeinzelunternehmen und einer beherrschten Betriebsgesellschaft. Nach den gesetzlichen Konzernvoraussetzungen i.V.m. § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG liegt im Fall des HGB als anzuwendendem Rechnungslegungsstandard gem. § 4h Abs. 2 Satz 8 EStG kein Konzern vor. Nach dem HGB kann eine natür...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Mehrheitserfordernisse

Rz. 451 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber bedarf bei allen drei Formen der grenzüberschreitenden Umwandlung einer qualifizierten Mehrheit. Wie dargestellt richten sich nach Art. 86h, 126, 160h GesRRL die Anforderungen an den Umwandlungsbeschluss grds. nach nationalem Recht. Für den Spaltungsbeschluss und den Formwechselbeschluss macht die UmwRL jedoch – anders als ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Besonderheiten bei der Aufsichtsratswahl (§ 2 Abs. 1 DrittelbG)

Rz. 149 § 2 Abs. 1 DrittelbG gibt Auskunft zu der Frage, ob Arbeitnehmer eines abhängigen Konzernunternehmens berechtigt sind, an der Wahl zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens teilzunehmen. Vorrangig ist also zu prüfen, ob für das herrschende Unternehmen die Voraussetzungen für die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates vorliegen, wobei für den Schwellenwert vo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Darlehensgewährung und Cash-Pool

Rz. 456 Die Gewährung eines Darlehens an einen Gesellschafter stellte schon nach früher ganz h.M. jedenfalls dann eine Auszahlung i.S.d. § 30 Abs. 1 GmbHG dar, wenn der Darlehensrückzahlungsanspruch nicht werthaltig ist.[1506] Der BGH hat dies mit dem sog. "November-Urteil" insoweit verschärft, als er die rein bilanzielle Betrachtungsweise aufgab und eine verbotene Rückzahlu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Geltung von Konzernbetriebsvereinbarungen im Joint Venture

Rz. 103 Ist die Joint Venture-Gesellschaft in den Konzern eines der Partner (bzw. dessen Konzernobergesellschaft) einbezogen, gelten die dort bestehenden Konzernbetriebsvereinbarungen grds. auch für das Joint Venture, sofern die einzelne Vereinbarung keinen engeren Anwendungsbereich definiert.[91] Ob die Joint Venture-Gesellschaft betriebsverfassungsrechtlich einem Konzern z...mehr