Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.1 Leistungsbegrenzung bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Rz. 65 Die Kasse ist nur dann eine soziale Einrichtung, wenn die Höhe der laufenden Leistungen und beim Sterbegeld der einmaligen Leistungen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 KStDV bestimmten Beträge nicht übersteigt.[1] Die Vorschrift ist folgendermaßen aufgebaut: in 4 % der Fälle darf die Leistung bei Pensionen, Witwen- und Waisengeld unbeschränkt hoch sein;[2] in weiteren 8 % de...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 4.3 Persönliche Klärungen

Im begründeten Einzelfall ist mit dem Wohnungseigentümer persönlich am Telefon, aber auch (besser) durch Hausbesuch oder im Büro des Verwalters zu klären, warum es zu dem Rückstand oder der mangelnden Kontodeckung gekommen ist. Schriftliche Mahnungen werden häufig ignoriert.[1] Eine persönliche Ansprache hat hingegen – abhängig von den Gründen – häufig eine höhere Erfolgsquo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.3 Sterbekassen

Rz. 31 Sterbekassen sind Einrichtungen, die die Versicherung auf den Todesfall betreiben und den Leistungsempfängern einen Rechtsanspruch auf die Leistung gewähren.[1] Die Leistung besteht in der einmaligen Zahlung eines der Höhe nach begrenzten Sterbegelds[2], das zur Deckung der mit dem Todesfall verbundenen Aufwendungen bestimmt ist. Versicherungseinrichtungen, die auch d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Exklusive Abschiedsfeier führt zu nicht abziehbarem Repräsentationsaufwand

Leitsatz Das FG Nürnberg entschied, dass die Kosten für eine Abschiedsfeier im Stile einer Zirkusveranstaltung nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen sind, wenn die Veranstaltung aufgrund ihres Austragungsorts und Rahmens derart exklusiv ist, dass sie sich von einer gewöhnlichen Feierlichkeit abhebt. Sachverhalt Der klagende Gesellschafter-Geschäftsführer hatte aufgrund...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Inhalt der Lebensakte nach betrieblicher Praxis

Rz. 207 Darüber hinausgehend wird der Betreiber sinnvollerweise auch noch fordern, dass die Einsatzfähigkeit des Messgerätes maximiert wird und somit sowohl die Wartungsdauer als auch die Ausfallwahrscheinlichkeit im Betrieb minimiert wird. Rz. 208 Aus der Sicht des Betreibers sind dies selbstverständlich auch legitime Gesichtspunkte, da kein Gerätebetreiber ein teures Gerät ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Zulassungsprüfung

Rz. 226 Um die Messsicherheit zu gewährleisten, wird die Bauart eines Messgerätes zunächst durch die PTB zur Eichung zugelassen und dann regelmäßig durch ein Eichamt technisch geprüft. Dies gilt nicht für WVZ-Anlagen. Rz. 227 Die PTB stellt hierzu in den PTB-Anforderungen (PTB-A 12.12)[29] im Kapitel 1.7.2 lapidar fest: Zitat "Geschwindigkeitsmessgeräte dürfen nur an Wechselver...mehr

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Nachhaltige Veränderung zu ... / 2 Hochrisikogebiet: Wenn Nachhaltigkeit nur ein Feigenblatt ist

Klassischerweise rufen Vorstände bzw. Geschäftsführungen betriebliche Veränderungsprozesse aus und treiben diese voran. So auch beim Thema Nachhaltigkeit bzw. Corporate Sustainability.[1] Und da gibt es aus Change-Sicht eine wichtige Regel. Solange es auf dieser Ebene keinen wirklichen Treiber und Promotor für den Wandel gibt, geht einem Change-Prozess schnell die Luft aus. ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.2 Bemessungsmaßstab / Bemessungsziel

Rz. 232 Nach Auffassung des niedersächsischen Landesgesetzgebers bietet sich i. S. d. des Äquivalenzprinzips die Fläche als Anknüpfungspunkt und Maßstab der Lastenverteilung innerhalb der Gemeinde an, da dem einzelnen Grundstücksinhaber i. d. R. umso mehr Aufwand für bestimmte lokale öffentliche Leistungen seiner Gemeinde, wie z. B. den Schutz des Privateigentums durch Brand...mehr

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§ 1 Messverfahren / 6. Prüfmöglichkeiten über das standardisierte Messverfahren hinaus

Rz. 867 Die vorstehend genannten Prüfmöglichkeiten im standardisierten Messverfahren gehen davon aus, dass unter den Bedingungen der Gerätezulassung und Gebrauchsanweisung immer, im Rahmen der Verkehrsfehlertoleranz, korrekte Werte zustande kommen, die auch immer dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden. Rz. 868 Interna des Gerätes werden vom Gerätehersteller unter Verschluss...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 49 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer birgt verfassungsrechtliche Risiken. Eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer löst sich von der herkömmlichen Ausgestaltung der Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude umfasst. Dies löst Bedenken aus, ob der Typusbegriff der Grundsteuer im Sinne d...mehr

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§ 1 Messverfahren / gg) Dezember 2014: PTB-A 18.19

Rz. 410 Mit der im Dezember veröffentlichten PTB-A 18.19 für Verkehrs-Kontrollsysteme werden die Anforderungen an diese Art von Messgerät erstmals konkretisiert. Wie nicht anders zu erwarten, finden sich darin die gleichen Vorgaben, die schon Bestandteil der zuvor zitierten PTB-A 18.11 und PTB-A 18.13 waren, wie durch nachfolgende Auszüge belegt. PTB-A 18.19, 3 zum Kapitel 4.3...mehr

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§ 1 Messverfahren / bb) Digitale Auswertung

Rz. 1754 Das Auswerteprogramm bietet die Möglichkeit der tabellarischen Auswertung, sowie der Ausgabe der Geschwindigkeit in Form von graphischen Geschwindigkeitsverläufen. Rz. 1755 Außerdem sind im Ereignisprotokoll des Kontrollgerätes die Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert und können in Tabellenform ausgegebenen werden. Abbildung 7: tabellarische Auswertung der Ge...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Testdurchführung

Rz. 1260 Der Gebrauchsanweisung zu diesem Messgerät ist zu entnehmen, dass das Messgerät nach dem Einschalten einen Selbsttest durchführt, bei dem in einem ersten Testabschnitt RAM, ROM, I/O- und Kommunikationsbausteine getestet werden. Tritt dabei ein Fehler auf, wird eine Fehlermeldung angezeigt und der Gerätebetrieb wird eingestellt. Im zweiten Testabschnitt erfolgt die P...mehr

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§ 1 Messverfahren / 5. Aktuelle Umsetzung

Rz. 309 An dieser Stelle liegt es nahe, die in Betrieb befindlichen Messgeräte mit den vorgenannten Anforderungen zu vergleichen. Dies taten auch die Autoren in früheren Auflagen dieses Buches. Das Ergebnis war und wäre eine Auflistung von Abweichungen, wie zum Beispiel:mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2 Flächenmodelle

Rz. 60 Im Gegensatz zum Bodenwertmodell (vgl. Rz. 11 ff.) halten die Flächenmodelle an einer verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage sowohl den Grund und Boden als auch die Gebäude einbezieht, fest. Da die Besteuerung nach den Flächenmodellen an das Innehaben von Grundbesitz anknüpft und persönliche Verhältnisse außer Betracht bleiben, handelt es sich dem Steuerty...mehr

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Nachhaltige Veränderung zu ... / 6 Wo soll die Reise hingehen? Nachhaltigkeitskriterien definieren

CO2-neutrale Reisen, Investitionen in Klimaschutzprojekte, Plastik vermeiden, erneuerbare Energien? Was genau soll Nachhaltigkeit im Unternehmen umfassen? Wen und was muss bzw. soll es betreffen? Die Beantwortung dieser Frage ist am Anfang ein zentraler Schritt für ein Unternehmen. Jedes Unternehmen muss diese individuell für sich selbst beantworten. Es gilt, ein gemeinsames ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Anspruch auf Einsichtnahme in nicht bei der Akte befindliche Unterlagen

Rz. 182 Will der Verteidiger Einsicht in andere Unterlagen nehmen als diejenigen, die sich bei der Akte befinden, also insbesondere in solche Unterlagen, die er – bzw. ein von ihm ggf. zu beauftragender Privatgutachter – benötigt, um insbesondere die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen (Messunterlagen, s.o.), so kann er diesen Anspruch nicht mit dem Recht...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 113 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als reine Flächensteuer i. S. d. BayGrStG birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Auf die Darstellung zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Flächenmodelle auf der Grundlage des Äquivalenzprinzips wird hingewiesen (vgl. Rz. 62-66). Auch hinsichtlich des BayGrStG bestehen Zweifel, ob die für die s...mehr

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§ 1 Messverfahren / V. Handlaser mit Bilddokumentation: XV2 und XV3

Rz. 815 Als auch in der täglichen Praxis "in der Hand gehaltene" Messgeräte mit Fotoeinrichtung existierten in Deutschland nur die Geräte der LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH vom Typ XV2 (Zulassungszeichen 18.11/94.03) und das XV3 (Zulassungszeichen 18.11/09.04). Rz. 816 Verkauf und Kundenbetreuung wurden beim XV2 vom Gerätehersteller schon vor geraumer Zeit eingestellt. In Konse...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Wesentliche Gerätevarianten

Rz. 1197 In der ursprünglichen Ausführung der Messanlage erfolgt(e) die fotografische Dokumentation registrierter Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einer herkömmlichen Kamera unter Verwendung eines Negativfilms, Typ ROBOT-Motor-Recorder mit (Daten-)Einspiegelungssystem, Film-Negativformat 24 × 36 mm. Mit dem 5. Nachtrag zur 1. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bau...mehr

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§ 1 Messverfahren / III. TRUVELO Geschwindigkeitsüberwachungsanlage M42

Rz. 1231 Wichtige Entscheidungen: Rz. 1232 Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage TRUVELO M42 ist unter dem Zulassungszeichen 18.12/79.03 von der PTB zur Eichung zugelassen. Das Messprinzip dieses Geschwindigkeitsmessgeräte...mehr

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§ 1 Messverfahren / 2. Definitionen

Rz. 282 In den folgenden Ausführungen führen wir wichtige Begriffe wie Datensicherheit, Integrität, Authentizität und Datenschutz ein. Da deren Abgrenzung voneinander sehr fein ist und sie sich auch teilweise überlappen, konkretisieren wir alle Begrifflichkeiten und geben anschauliche Beispiele. Weiter stellen wir die wichtigsten kryptografischen Verfahren vor. Rz. 283 Der ze...mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Offizielle Anforderungen der PTB

Rz. 301 In ihren Anforderungen misst die PTB der Manipulationssicherheit von Messdaten und entsprechender Software offenbar einen hohen Stellenwert zu. So finden sich in allen für Verkehrsüberwachungsgeräte relevanten PTB-A entsprechende Abschnitte, z.B.:mehr

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Nachhaltige Veränderung zu ... / 5 Modell der 12 Erfolgsfaktoren in Change-Prozessen

"[Uns] ist es ein besonderes Anliegen, unsere Umwelt und die soziale Gemeinschaft durch eine nachhaltige und ökologisch verträgliche Wirtschaftsweise für die nächsten Generationen zu erhalten", so heißt es in einem Leitbild eines Unternehmens, das sich als ökologisch, sozial und erfolgreich positioniert. Weiter heißt es: "Unsere gemeinsamen Anstrengungen und konsequente Umse...mehr

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§ 1 Messverfahren / 7. CAN-Bus Problematik

Rz. 1362 Bei der in 2007 bekannt gewordenen CAN-Bus Problematik hat sich gezeigt, dass aufgrund des Fortschreitens des Einsatzes elektronischer Bauteile im Fahrzeugbau, insbesondere dem Einsatz eines CAN-Bus, die anhand der Raddrehzahlsensoren gewonnenen Wegstreckensignale erst nach einer digitalen Weiterverarbeitung der Messeinrichtung zugeführt werden.[77] In der bis 2007 g...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2022 – Tipps und Gestaltung

1 Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflege, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Rz. 470 In der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" können Steuerpflichtige Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eig...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 412 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage Energetische Maßnahmen 2022 – Leitfaden

Allgemeines Rz. 55 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tages...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 482 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 633 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 471 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.4 Handwerkerleistungen

Rz. 485 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9] Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, sind nach § 35a Abs. 3 EStG durch eine Steuerermäßigung begünstigt, wenn die Arbeiten in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dazu zählen z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade und an Garagen. Die Repa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.9 Kinderbetreuungskosten

Rz. 581 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 76–82] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.6 Arbeitszimmer

Rz. 671 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 675). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich und auch wenn das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2022 – Leitfaden

1 Allgemein Rz. 47 Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick]mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 687 [Fortbildungskosten → Zeile 46] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 416) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–51] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 847 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr