Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenrechnung

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.3.6 Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Kosten- und Erlösrechnung

Auf Grundlage der Chancen-Risiken-Abwägung und der in Abb. 20 identifizierten Fragen im Zusammenhang mit der Servitization lassen sich Handlungsempfehlungen für das Controlling ableiten. So bedingt die Erweiterung des Leistungsumfangs des Unternehmens vom reinen Produktgeschäft auf Produkt-Service-Systeme[1] eine Anpassung des Geschäftsmodells. Dies erfordert die Neuausricht...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.3.1 Der Übergang zur Servitization hat Folgen für die Kosten- und Erlösrechnung

Diesen Chancen stehen jedoch auch Herausforderungen gegenüber, die insbesondere auf der Notwendigkeit zur Veränderung des Controllings als Reaktion auf diese neuen Geschäftsmodelle basieren. Dies betrifft speziell die Kostenrechnung, da die Einführung von Produkt-Service-Systemen, wie in den Schritten 1 und 2 des Servitization Wachstumsmodells (s. Abb. 2) skizziert, die Bere...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.3.2 Die Servitization stellt neue Kostenarten in den Fokus

In vielen produktzentrierten Unternehmen orientiert sich die angewandte klassische Kosten- und Erlösrechnung an der industriellen Produktion, bei der die Einzelkosten den Kern der Kostenbewertung darstellen. Diese klassischen Verfahren zur Kosten- und Erlösrechnung sind jedoch nicht auf Dienstleistungen anzuwenden, da hier die Aktivität der Serviceerbringung im Mittelpunkt d...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.5.4 Integrierter Lösungsanbieter – Rollen und Aufgaben im Controlling zum Schritt 3

Hauptmerkmale dieses Servitization-Schrittes hin zum integrierten Lösungsanbieter sind, dass Nutzen und Mehrwert durch die Services entstehen. Verkauft werden Dienstleistungen. Dabei bleiben die Produkte im Eigentum des Herstellers. Wesentliche Teile der Wertschöpfungskette werden gemeinsam mit Partnern erbracht, die integraler Bestandteil des Kundenprozesses sind. Laptopher...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.6.1 Weiterentwicklung zum Dienstleistungscontrolling

Diese Zusammenstellung zeigt, dass die wesentlichen Punkte der notwendigen Weiterentwicklung des Controllings bereits anhand der drei Weiterentwicklungsaspekte in den einzelnen Fachprozessen besprochen wurden. Dennoch sollen einige Anmerkungen eher grundsätzlicher Art zur Anpassung des industriell geprägten Controllings an ein Dienstleistungscontrolling gemacht werden. Laut ...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 7 Literaturverzeichnis

Abele/Dervisopoulos/Kuhrke, Bedeutung und Anwendung von Lebenszyklusanalysen bei Werkzeugmaschinen, in Schweiger, S. (Hrsg.) Lebenszykluskosten optimieren – Paradigmenwechsel für Anbieter und Nutzer von Investitionsgütern, Gabler, 2009, S. 51-80. Arnold, Wie monetarisiere ich digitale Servicegeschäftsmodelle?, 2021, https://service-lobby.com/monetarisierung-digitale-services,...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.5.3 Full-Service-Dienstleister – Rollen und Aufgaben im Controlling zum Schritt 2

Die Unternehmen haben erste Erfahrungen mit der Erbringung von Serviceleistungen gesammelt. Die Kunden ebenfalls. Sie entwickeln ihre Bedarfe weiter und die Nachfrage nach diesen Leistungen wächst. Abb. 25: Rollen und Aufgaben im Controlling – Schritt 2: Full Service Dienstleister Eine erfolgreiche und gewinnbringende Preisstrategie für beide Seiten zu finden, wird damit bei F...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.6 Weiterentwicklung von Organisation, Instrumenten & Systemen

Im Zusammenhang mit dem Prozess "Weiterentwicklung der Organisation, Prozesse, Instrumente und Systeme" des IGC-Prozessmodells gibt es vielfältige Herausforderungen, um den Servitization-Prozess der durch das Controlling effektiv unterstützen zu können. Es geht hierbei um die folgenden Aspekte der Weiterentwicklung, die besondere Beachtung finden sollten: Aspekt 1: Wie passe ...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / E. Einreichung von Schutzschriften beim ZSSR

Rz. 17 Schutzschriften können wie nachstehend beim ZSSR eingereicht bzw. zurückgenommen werden:[15]mehr

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§ 1 Einleitung / IV. Das Vorgehen bei Erstellung einer Kostenrechnung

Rz. 14 Wer eine zutreffende Kostenrechnung erstellen will, muss die nachfolgenden Schritte beachten. Wer diese einzelnen Schritte nicht beachtet oder einzelne Schritte überspringt, wird im Zweifel zu einer unzutreffenden Abrechnung kommen und Gebühren verschenken. Der Anwalt sollte sich daher die nachfolgenden Schritte einprägen und stets – auch in scheinbar einfachen Fällen...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 13. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 45 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung. Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimilestempel...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VII. Kosten der Abrechnung

Rz. 59 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 RVG) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach Nr. 7001...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / V. Entsprechende Anwendung auf Vergütungsvereinbarungen

Rz. 55 Für Vergütungsvereinbarungen gilt die Vorschrift des § 10 RVG grundsätzlich ebenfalls.[39] Welche Angaben die Kostenrechnung dann enthalten muss, ist der jeweiligen Vergütungsvereinbarung zu entnehmen. Beschränkt sich z.B. die Vergütungsvereinbarung lediglich auf die Vereinbarung eines höheren Gebührensatzes oder eines höheren Streitwertes, dann ist § 10 RVG uneingesc...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Einzeltätigkeiten

Rz. 127 Für bloße Einzeltätigkeiten gilt Nr. 5300 VV.mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Welche Auslagen sind angefallen?

Rz. 142 Die Auslagen, die der Anwalt abrechnen kann, richten sich nach den Nrn. 7000 ff. VV. a) Allgemeine Geschäftskosten Rz. 143 Es gilt der Grundsatz, dass die allgemeinen Geschäftskosten durch die Gebühren gedeckt sind (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur soweit ausdrücklich angeordnet, erhält der Anwalt Auslagenersatz. b) Ersatz von Aufwendungen (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV) Rz. 1...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VIII. Fehlen einer ordnungsgemäßen Abrechnung

Rz. 60 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10 RVG, ist die Vergütung nicht einforderbar, es sei denn, der Auftraggeber hat auf eine ordnungsgemäße Berechnung verzichtet.[42] Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass er sein Honorar einfordern und durchsetzen kann, ohne dem Mandanten eine Berechnung mit näheren Angaben mi...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / c) Problem: Notarkostenbeschwerde

Rz. 35 Strittig war die Abrechnung in Verfahren der sog. "Notarkostenbeschwerde" (§ 156 KostO). Zum Teil wurde früher die Auffassung vertreten, dass es sich um eine gewöhnliche Beschwerde handele, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu behandeln sei.[7] Das LG Berlin[8] hatte dagegen auch früher schon die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV zugesprochen. Da es sich jetzt um gewöhnl...mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Betriebsgebühr

(a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nrn. 2300, 2303 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 VV) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2100 VV). Diese Gebühren entstehen für das "Betreiben des Geschä...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / bb) Sonderfall: Mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung

Rz. 60 Nach § 16 Nr. 10 Buchst. a) RVG zählen mehrere Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz einerseits und mehrere Erinnerungsverfahren im Kostenfestsetzungsverfahren andererseits als eine Angelegenheit. Hier wiederum gilt Folgendes:[21]mehr

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§ 1 Einleitung / a) Allgemeine Geschäftskosten

Rz. 143 Es gilt der Grundsatz, dass die allgemeinen Geschäftskosten durch die Gebühren gedeckt sind (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur soweit ausdrücklich angeordnet, erhält der Anwalt Auslagenersatz.mehr

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§ 1 Einleitung / e) Reisekosten

Rz. 147 Reisekosten erhält der Anwalt nach Nrn. 7003 ff. VV erstattet.mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 84 Hinzukommen kann schließlich noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Zu den Voraussetzungen siehe § 13 Rdn 172.mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Welche Gebühren sind angefallen?

Rz. 37 Ist die Frage geklärt, in wie vielen Angelegenheiten der Anwalt tätig geworden ist und um welche Angelegenheiten es sich handelt, gilt es, die Gebührentatbestände festzustellen. Dabei ist zu differenzieren: a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. ...mehr

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§ 1 Einleitung / c) Gebühren in Strafsachen

Rz. 99 In Strafsachen wird grundsätzlich nach Betragsrahmengebühren abgerechnet. Allerdings sind hier auch Wertgebühren vorgesehen. Rz. 100 Zunächst ist zu fragen, ob der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Teil 4 Abs. 1 VV beauftragt worden war oder nicht. aa) Nicht als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellt...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 102 War der Anwalt (Voll-)verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV, so ist in jeder Angelegenheit wie folgt vorzugehen: (1) Grundgebühr Rz. 103 Zunächst einmal kommt die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV in Betracht (ausgenommen in der Strafvollstreckung). Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. In welcher Angelegenheit ist der Anwalt tätig geworden? Liegen gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vor?

Rz. 15 Der erste Schritt einer jeden Kostenabrechnung muss sein, zu klären, in welcher Angelegenheit der Anwalt überhaupt tätig geworden ist und ob hier nicht gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vorliegen. a) Welche Angelegenheit Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gericht...mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, später nicht mehr. Rz. 130 Die Grundgebühr ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Anwalt bereits in einem Strafverfahren wegen derselben Ta...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Ersatz von Aufwendungen (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV)

Rz. 144 Nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. § 670 BGB kann der Anwalt Ersatz von Aufwendungen verlangen. Hierunter fallen vorgelegte Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Meldeamtsgebühren etc.mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Terminsgebühr

Rz. 134 Darüber hinaus erhält der Anwalt Terminsgebühren. Hier wird – im Gegensatz zu den Strafsachen – nicht zwischen der Teilnahme an der Hauptverhandlung und Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, etwa Vernehmung vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde (Vorbem. 5.1.2, 5.1.3 VV), unterschieden. Rz. 135 Auch die Höhe der Terminsgebühren ist im Verfahren vor der Verwalt...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung

Rz. 58 Soweit der Anwalt konkret abrechnet, sind sämtliche Einzelbeträge (netto) in der Kostenrechnung aufzulisten und abzurechnen. Hierauf ist Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV) zu erheben. Rz. 59 Eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen. Die konkrete Abrechnung kann also – und nur dann macht sie Sinn – über dem Höchstbetrag der Nr. 7002 VV von 20,00 EUR liegen. Beispiel 3...mehr

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§ 1 Einleitung / (5) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 139 Darüber hinaus kann eine weitere zusätzliche Gebühr nach Nr. 5116 VV entstehen, und zwar eine 1,0-Wertgebühr, wenn der Anwalt auch hinsichtlich Einziehung und verwandter Maßnahmen tätig wird. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Gegenstands. Auch diese Gebühr entsteht nicht bei Werten unter 30,00 EUR (Anm. Abs. 2 zu Nr. 5116 VV). Rz. 140 Mehrere Auftraggeber sind...mehr

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§ 1 Einleitung / cc) Ermittlung der Gebührentatbestände

Rz. 48 Sind danach die Gegenstände und Gegenstandswerte ermittelt, ist weiter danach zu fragen, welche Gebührentatbestände ausgelöst worden sind. (1) Betriebsgebühr (a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäf...mehr

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§ 1 Einleitung / d) Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 146 Soweit dem Anwalt während der Bearbeitung des Mandats Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, kann er diese wahlweise konkret abrechnen (Nr. 7001 VV) oder in Höhe einer Pauschale von 20 % der gesetzlichen Gebühren (Nr. 7002 VV). Die Pauschale entsteht in jeder Angelegenheit gesondert (siehe hierzu § 38 Rdn 75 ff.).mehr

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§ 1 Einleitung / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 98 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Betracht (siehe dazu § 31 Rdn 182 ff.).mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Hat der Anwalt an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung teilgenommen, erhält er nach Nr. 4102 VV eine Terminsgebühr. Diese deckt bis zu drei Termine je Verfahren ab (Anm. zu Nr. 4102 VV). Rz. 112 Befindet sich der Beschuldigte (oder der Vertretene) während einem der abgegoltenen Termine nicht auf freiem Fuß, entsteht die Terminsgebühr mit Zuschlag (ausgenommen Termi...mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 137 Hinzu kommen kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV bei vorzeitiger Erledigung ohne Hauptverhandlung oder dann, wenn nach § 72 OWiG im Beschlussverfahren ohne Hauptverhandlung entschieden wird. Rz. 138 Auch hier sind mehrere Auftraggeber gebührenerhöhend zu berücksichtigen (Nr. 1008 VV).mehr

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§ 1 Einleitung / (5) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV

Rz. 117 Erledigt sich das Verfahren ohne Hauptverhandlung, so kann der Anwalt bei entsprechender Mitwirkung eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV verdienen. Diese Gebühr entsteht immer in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr, wobei allerdings hier eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt. Rz. 118 Ein H...mehr

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§ 1 Einleitung / f) Haftpflichtversicherungsprämie

Rz. 148 Soweit der Gegenstandswert nach § 22 Abs. 2 RVG oder § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG oder § 33 Abs. 2 FamGKG begrenzt ist, kann der Anwalt auch anteiligen Ersatz seiner Haftpflichtversicherungsprämie verlangen (Nr. 7007 VV) (siehe hierzu § 38 Rdn 106 ff.).mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV

Rz. 128 Für die Tätigkeit als Verteidiger oder als Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV gilt Folgendes: (1) Grundgebühr Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, spä...mehr

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§ 1 Einleitung / d) Bußgeldsachen

Rz. 126 Bußgeldverfahren sind unabhängig von den Strafsachen in Teil 5 VV geregelt. Auch in Bußgeldverfahren ist wieder danach zu unterscheiden, ob der Anwalt Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV oder ob er nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden war. aa) Einzeltätigkeiten Rz. 127 Für bloße Einzeltätigkeiten gilt Nr. 5300 VV. bb) Verteidig...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt

Rz. 85 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt, sieht das Gesetz Betragsrahmengebühren vor. Hier ist also nicht nach dem Gegenstandswert abzurechnen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG); die Höhe der Gebühr im Einzelfall bestimmt der Anwalt vielmehr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. aa) Betriebsgebühr Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betri...mehr

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§ 1 Einleitung / e) Hebegebühren

Rz. 141 Vereinnahmt der Anwalt Gelder oder Kostbarkeiten und leitet er diese weiter, so erhält er hierfür Hebegebühren nach Nr. 1009 VV. Die damit verbundene Tätigkeit ist jeweils eine eigene Angelegenheit, so dass hierfür gesonderte Gebühren entstehen. Die Hebegebühren entstehen nicht "in einer Angelegenheit"; die diesbezügliche Tätigkeit des Anwalts ist vielmehr eine eigen...mehr

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§ 1 Einleitung / c) Dokumentenpauschalen

Rz. 145 Für Ablichtungen, die der Anwalt fertigt, erhält er Dokumentenpauschalen nach Nr. 7000 VV (siehe im Einzelnen § 38 Rdn 11 ff.).mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Nicht als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 101 War der Anwalt nicht als Vollverteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV beauftragt, so kommen für ihn nur die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 RVG sowie die Prüfungsgebühr nach Nr. 2102 VV in Betracht und Verfahrensgebühren für Einzeltätigkeiten nach Nrn. 4300 ff. VV, Ausnahme Adhäsionsverfahren (Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV).mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 3. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 14 In der Kostenrechnung muss die abgerechnete Angelegenheit genau bezeichnet werden. In manchen Fällen mag die Angabe der Parteien zur Konkretisierung ausreichen. Der Klarheit und Nachvollziehbarkeit dient es aber auch hier, in einem Betreff anzugeben, was Gegenstand der Tätigkeit war. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Mandant die Rechnung steuerlich gelt...mehr

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§ 1 Einleitung / (7) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nrn. 4143, 4144 VV

Rz. 122 Werden im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht (Adhäsionsverfahren), so erhält der Anwalt nach Nrn. 4143, 4144 VV zusätzliche Gebühren, die sich wiederum nach dem Wert richten. In erster Instanz beträgt die Gebühr 2,0, in der Rechtsmittelinstanz 2,5. Rz. 123 Mehrere Auftraggeber sind auch hier erhöhend zu berücksichtigen, wobei hier wiederum dersel...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Betriebsgebühr

Rz. 106 Neben der Grundgebühr entsteht in jeder Angelegenheit – auch in der Strafvollstreckung, in der eine Grundgebühr nicht entstehen kann – immer eine Betriebsgebühr. In der Regel handelt es sich um eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts entsteht und bereits mit Entgegennahme der Information ausgelöst wird (Vorbem. 4 Abs. 2 VV). Nur für die Vorbereitun...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / III. Steuerliche Anforderungen an die anwaltliche Rechnung

Rz. 52 Auf der Grundlage der seinerzeitigen Richtlinie 2001/115 EG des Rates[34] werden seit dem 1.1.2004 strengere Anforderungen an die anwaltliche Rechnung gestellt.[35] Angegeben werden müssen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) sowie der Zeitpunkt der Leistung. Entspricht die Kostenrechnung nicht den steuerlichen Anforderungen, so ha...mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 113 Darüber hinaus erhält der Anwalt für jeden Kalendertag, an dem er an einem Hauptverhandlungstermin teilnimmt, eine Terminsgebühr. Rz. 114 Diese Gebühr entsteht auch dann, wenn der Termin ausfällt (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV). Rz. 115 Zu beachten ist, dass im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren die Höhe der Verfahrensgebühr von der Zuständigkeit des Gerichts abhängt...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr