Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenrechnung

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§ 1 Einleitung / (6) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV

Rz. 119 Ist der Anwalt auch mit der Einziehung oder verwandten Maßnahmen beauftragt, so entsteht nach Nr. 4142 VV zusätzlich eine 1,0-Wertgebühr aus dem Wert des betreffenden Gegenstands, sofern dieser nicht niedriger ist als 30,00 EUR (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Rz. 120 Im vorbereitenden Verfahren und im gerichtlichen Verfahren entsteht die Gebühr insgesamt nur einmal (Anm...mehr

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§ 1 Einleitung / (b) Ermittlung der Gebührensätze

Rz. 52 Zu beachten ist ferner, dass die Betriebsgebühr gegebenenfalls aus einzelnen Teilwerten zu unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen kann. Solche Regelungen sind insbesondere in den gerichtlichen Verfahren enthalten (Nrn. 3100/3101 VV; Nrn. 3200/3201 VV; Nrn. 3305/3306 VV etc.). Der Anwalt muss daher stets prüfen, ob hinsichtlich des betreffenden Gegenstands die volle...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 1 Einleitung / (8) Einigungsgebühren

Rz. 125 Auch im Strafverfahren kommen Einigungsgebühren in Betracht.mehr

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§ 1 Einleitung / cc) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 96 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Vorgesehen sind hier keine Gebührenrahmen; vielmehr richtet sich die Höhe der Einigungsgebührmehr

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§ 1 Einleitung / bb) Terminsgebühr

Rz. 92 Neben der Verfahrensgebühr entstehen auch in sozialgerichtlichen Verfahren Terminsgebühren. Rz. 93 Es gilt wiederum Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin, einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin oder an außergerichtlichen Verhandlungen. Rz. 94 Auch hier ist eine Terminsgebühr im schriftl...mehr

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§ 1 Einleitung / (a) Ermittlung der Betriebsgebühr

Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nrn. 2300, 2303 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 VV) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2100 VV). Diese Gebühren entstehen für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 8. Gegenstandswert

Rz. 34 Bei Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, 3 Abs. 2 RVG), muss der Wert angegeben werden, aus dem sich die jeweilige Gebühr berechnet. Richten sich alle Gebühren nach demselben Wert, reicht es aus, eingangs der Kostenrechnung den Gegenstandswert voranzustellen. Sind dagegen für einzelne Gebühren nur Teilwerte oder geringere We...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Eine oder mehrere Angelegenheiten?

Rz. 21 Weiterhin ist zu fragen, ob nicht gegebenenfalls die Tätigkeit des Anwalts mehrere Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 RVG umfasst. Das Mandat und der Auftrag dürfen nicht ohne Weiteres mit dem Umfang der Angelegenheit gleichgesetzt werden. Ein Mandat besteht häufig aus mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, was dazu führt, dass gesondert...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IV. Mitteilung

Rz. 53 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist nicht erforderlich.[37] Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er, der Anwalt, die Kosten dem Gegner zur Bezahlung aufgegeben habe, reicht demgegenüber wiederum nich...mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 103 Zunächst einmal kommt die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV in Betracht (ausgenommen in der Strafvollstreckung). Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit entstehen, später nicht mehr. Rz. 104 Befindet sich der Beschuldigte (oder der Vertretene) während der ersten Einarbeitung nicht auf frei...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist

Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 RVG) abzurechnen ist, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Gegenstands, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt (Gegenstandswert – § 2 Abs. 1 RVG). Vorzugehen ist dann wie folgt:mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Verfahrensgebühren

Rz. 131 Auch in Bußgeldsachen erhält der Verteidiger zunächst einmal in jeder Angelegenheit eine Verfahrensgebühr. Dies gilt sowohl für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde als auch für die gerichtlichen Verfahren, das Wiederaufnahmeverfahren (Vorbem. 5.1.3 Abs. 2 VV) und für Tätigkeiten in der Vollstreckung (Anm. Abs. 5 zu Nr. 5200 VV). Rz. 132 Im Verfahren vor der Verwa...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Ermittlung der Werte

Rz. 43 Ist danach festgestellt, hinsichtlich welcher Gegenstände der Anwalt tätig war, sind diese nach den §§ 22 ff. RVG jeweils einzeln zu bewerten. Dabei wird gem. § 23 Abs. 1 RVG vor allem auf die Wertvorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG abzustellen sein. Rz. 44 Die Werte mehrerer Gegenstände sind anschließend nach § 22 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1, 2 RVG i.V.m. §§ 3...mehr

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§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 38 Auslagen / aa) Ein Auftraggeber

Rz. 22 Beispiel 3: Einfache Abrechnung Der Anwalt ist beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadensregulierung eine Ablichtung der strafrechtlichen Ermittlungsakten anzufertigen. Diese umfassen 40 Seiten. Der Anwalt erhält für jede Seite 0,50 EUR.mehr

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§ 1 Einleitung / (d) Anrechnung vorangegangener Gebühren

Rz. 55 Sind danach die Gebühren und Gebührensätze ermittelt, ist die Frage der Anrechnung zu prüfen. Das RVG ordnet in vielen Fällen an, dass vorangegangene Betriebsgebühren auf die Betriebsgebühren eines nachfolgenden Verfahrens anzurechnen sind, wenn der Gegenstand derselbe ist (so z.B. § 34 Abs. 2 RVG; Anm. zu Nr. 3305 VV; Anm. zu Nr. 3307 VV; Vorbem. 2.3 Abs. 4–6 VV; Vor...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Welche Angelegenheit

Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gerichtliche Tätigkeit (I) Der Anwalt ist mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR beauftragt. Er schreibt den Gegner an, der allerdings nicht reagiert. Daraufhin wird Klage erhoben. Das außergerichtliche Aufforderungss...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Ermittlung der Gegenstände

Rz. 39 Der Anwalt muss sich, bevor er sich an die Gebührentatbestände begibt, zunächst einmal darüber klar werden, hinsichtlich welcher Gegenstände er in der betreffenden Angelegenheit tätig geworden ist. Bereits hier werden häufig Fehler gemacht, indem einzelne Gegenstände übersehen werden, mit denen der Anwalt befasst war. Rz. 40 Der Anwalt sollte daher stets sorgfältig prü...mehr

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§ 1 Einleitung / (c) Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 53 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig war und damit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eingetreten sein kann. Da hier nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, reicht eine Auftraggebermehrheit alleine allerdings noch nicht aus. Der Anwalt muss auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig geworden sein. Liegt ein solche...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Einigungs-, Erledigungs- oder Aussöhnungsgebühr

Rz. 77 Als weitere Gebühr kommt eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV oder in Verwaltungssachen auch eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV in Betracht. Rz. 78 In Familiensachen kommt darüber hinaus die Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) in Betracht (siehe dazu § 28 Rdn 222). Rz. 79 Auch hier ist zunächst festzustellen, über welche Gegenstände die Parteien eine Einigung getroffe...mehr

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§ 1 Einleitung / (e) Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG

Rz. 64 Sind danach die Gebührensätze festgestellt und eventuelle Anrechnungen vorgenommen worden, so ist § 15 Abs. 3, 2. Hs. RVG zu beachten. Sofern unterschiedliche Gebührensätze angefallen sind, also im Fall einer teilweisen vorzeitigen Erledigung oder bei Protokollieren oder Verhandeln nicht anhängiger Ansprüche oder auch bei teilweiser Vertretung mehrerer Auftraggeber, i...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / a) Der Fall

Rz. 205 Die Parteien stritten um Ansprüche auf Erstattung restlicher vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nach einem Verkehrsunfall. Der Pkw des Klägers wurde bei einem Verkehrsunfall im April 2015 beschädigt. Für den dem Kläger dabei entstandenen Schaden hatte die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners dem Grunde nach voll einzustehen. Der Kläger holte ein...mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) waren verheiratet, haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder und leben seit Anfang 2019 getrennt. [2] Der Beteiligte zu 3) war ursprünglich mit der Beurkundung eines Ehevertrages und Übertragungsvertrages beauftragt. Er übersandte letztmalig am 2.11.2020 einen auf den 12.10.2020 datierten überarbeiteten Entwurf eines Ehevertrages u...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 2 Aus den Gründen:

[8] … II. 1. Die Beschwerde des Klägers ist statthaft gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG. Unabhängig davon, ob dem Kläger zwischenzeitlich eine Kostenrechnung zugegangen und sein Antrag auf Niederschlagung der Sachverständigenkosten in eine Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG umzudeuten ist (vgl. hierzu BeckOK-KostR/Dörndorfer, § 21 GKG Rn 9 m.w.N. [Stand: 1.1.2022]), findet gegen ein...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 3 Der Praxistipp

Richtigen Rechtsweg einschlagen Der Rechtsanwalt hatte hier sowohl die Kostenansatzbeschwerde nach § 5 GvKostG als auch die Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Die beiden Rechtsmittel dürfen aber nicht vermischt werden. Das LG ist – zugunsten des Gläubigers – dem Weg über § 5 GvKostG gefolgt. Bei den Rechtsmitteln ist zwischen der Kostenerinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GvKostG...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / III. Kostenfestsetzung

Rz. 32 Für die Kostenfestsetzung sind die §§ 103–107 ZPO entsprechend anzuwenden, § 85 FamFG. a) Welche Kosten sind erstattungsfähig? Kosten, "die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren", z.B. Fahrtkosten, Anwaltsgebühren, Kopiekosten etc. b) Verfahren, § 104 ZPO Beteiligter A reicht Kostenrechnung ein; Beteiligtem B wird rechtliches Gehör gewährt; ...mehr

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Die Prinzipien von SAP S/4H... / 1 Nicht allein das System löst das Problem – Ihre BI- und Datenstrategie ist entscheidend!

Die Einführung von SAP S/4HANA bietet Potenziale, die in einer dynamischen und komplexen Welt einen hohen Nutzen versprechen. Ein wesentlicher Vorteil ist das Universal Journal, in dem sich quasi in einer riesigen Tabelle sämtliche transaktionalen Daten befinden, die als Basis für die Finanzbuchhaltung, externe Berichterstattung und auch für die Ergebnisrechnung und interne ...mehr

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AGS 09/2022, Bedeutung der ... / II. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Das LG ist mit dem AG der Auffassung, dass die Grundgebühr Nr. 4100 VV nur i.H.v. 110,00 EUR festzusetzen ist. Bei Rahmengebühren bestimme gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände. Sei die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, sei die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Schlussmethode(Art. 74 Abs. 3 UZK)

Rz. 187 Die Zollwertermittlung nach Art. 74 Abs. 3 UZK wird Schluss- oder Schätzmethode genannt; Schlussmethode deshalb, weil sie erst zur Anwendung gelangt, wenn sämtliche andere Methoden versagt haben (Art. 74 Abs. 3 UZK). Gegen den Begriff "Schätzmethode" wird eingewendet, dass Art. 74 Abs. 3 UZK keine andersartige Ermittlungsmethode, sondern lediglich eine flexiblere Han...mehr

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Kostenaufschlagsmethode – A... / 3 Beratungshinweise

Bei Verwendung der Kostenaufschlagsmethode wird die Kostenrechnung zu einer steuerlich relevanten Unterlage, die nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO der Finanzverwaltung im Rahmen des Datenzugriffs zugänglich zu machen ist. Da die Kostenrechnungssysteme in den jeweiligen Unternehmen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, sollten schon im Vorfeld einer Betriebsprüfung Überlegungen an...mehr

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Kostenaufschlagsmethode – A... / 2.2 Anwendungsbereiche

In der Praxis hat die Kostenaufschlagsmethode erhebliche Bedeutung. Die weite Verbreitung dieser Methode ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Kosten als verlässliche Grundlage für die Bestimmung von Verrechnungspreisen gelten. Die Finanzverwaltung ist nicht berechtigt, dem Stpfl. eine bestimmte Kalkulationsmethode vorzuschreiben oder ihn zu zwingen, eigens für steu...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.6 Prüfungszeitraum

Rz. 41 Da der Abschlussprüfer jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt, gewählt werden soll[1] und der Auftrag zur Prüfung unverzüglich nach seiner Wahl zu erteilen ist,[2] kann schon vor Ende des zu prüfenden Geschäftsjahres mit der Vorprüfung begonnen werden. Die gesetzlichen Vertreter großer sowie mittelgroßer Kapitalgesellsch...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 116 Grundlegende Skizzierung des Konzepts Die Beurteilung des Risikos stellt schon seit Langem einen wichtigen Bestandteil des prüferischen Handelns dar. In jüngerer Zeit steht jedoch die risikoorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der Planung eines Prüfungsauftrages im Zentrum der Betrachtung. Der aus dem amerikanischen Schrifttum stammende Begriff "Internal Control" w...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.8 Aufteilung der Vorsteuer in Mischfällen

Rz. 54 Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen kann voll abgezogen werden, wenn damit auf der Ausgangsseite des Unternehmens in vollem Umfang steuerpflichtige Lieferungen/sonstige Leistungen, Ausfuhren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen bewirkt werden. Werden sie hingegen für das Erbringen steuerfreier Leistungen verwendet,[1] die den Vorsteuerabzug au...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.2 Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 14 § 22 UStG ("Aufzeichnungspflichten") ordnet für Zwecke der Umsatzbesteuerung bestimmte Aufzeichnungen hinsichtlich der großen Zahl an umsatzsteuerlich relevanten Vorgängen der betrieblichen Praxis an. Die Norm wird durch die §§ 63-68 UStDV ergänzt. Als Grundforderung (Generalklausel) bestimmt § 63 Abs. 1 UStDV, dass die Aufzeichnungen so beschaffen sein müssen, dass e...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.4 Ausstrahlungswirkung auf andere Unternehmen

Rz. 25 Angesichts des hohen bürokratischen Aufwands, welcher mit der Offenlegung der nichtfinanziellen Erklärung verbunden ist,[1] hat die Gesetzgebung im Rahmen der in § 289c Abs. 3 Nr. 4 HGB geforderten Angaben zu Risiken aus den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen einen doppelten Wesentlichkeitsvorbehalt eingebaut. So müssen die Risiken wesentlich sein un...mehr

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AGS 07/2022, Keine Vergütun... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte den Sachverständigen T. mit der Erstattung eines Gutachtens zu der Frage des Vorliegens der medizinischen Voraussetzungen der §§ 20, 21, 64 StGB beim Verurteilten beauftragt. Bei Auftragserteilung wurde der Sachverständige T. darauf hingewiesen, dass er sich seiner Mitarbeiter bedienen kann, wenn er bereit sei, die Verantwortung für den Inhalt de...mehr

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ZErb 07/2022, Zur Gerichtsg... / 1 Gründe

I. Die zwischen dem … und … 2016 verstorbene Erblasserin setzte mit privatschriftlichem Testament vom 7.3.2016 den Kinderhospiz X e.V. sowie den Y-Kinderdörfer e.V. je hälftig als Erben ein. Zur Testamentsvollstreckerin ernannte sie die Beteiligte zu 1). Die Beteiligte zu 1) nahm die Testamentsvollstreckung an und beantragte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses...mehr

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AGS 06/2022, Waldner, GNotKG für Anfänger

Von Notar a.D. Wolfram Waldner. 10. Aufl., 2021. Verlag C. H. Beck, München. XIX, 195 S., 35,00 EUR In seinem nunmehr bereits in 10. Aufl. erschienenen Handbuch gibt Waldner eine praxisgerechte Einführung in das Notarkostenrecht. Bewusst hat der Autor auf die Behandlung der ebenfalls im GNotKG geregelten Gerichtsgebühren verzichtet und sich auf die Probleme des Notarkostenrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.1 Ansatz und Ausweis

Rz. 110 Vorbemerkungen Die Entwicklung von Software ist im Regelfall mit hohen Kosten verbunden. Für den Hersteller stellt sich die Frage, wie diese Kosten bilanziell zu behandeln sind, insbesondere, ob es sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens oder um steuerrechtlich nicht aktivierungsfähige bzw. handelsrec...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1.2.1 Berichterstattung über die Geschäftssegmente

Rz. 166 IFRS 8.23 Satz 1 schreibt nur vor, dass ein Unternehmen stets "a measure of profit or loss for each reportable segment" (d. h. Offenlegung des bzw. eines Segmentergebnisses) zu berichten hat; eine inhaltliche Abgrenzung oder Definition wird – als unmittelbare Folge des Management Approach [1]- für diese Berichtsposition jedoch nicht gegeben. Weiterhin sind die folgend...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des ehemaligen Angeklagten. Er begehrt die Festsetzung weiterer gesetzlicher Gebühren. Die Staatsanwaltschaft Verden hat am 11.2.2019 Anklage gegen den ehemaligen Angeklagten wegen Betruges beim AG erhoben. Dem Angeklagten wurde ein Betrug über die Internetplattform eBay vorgeworfen. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung waren bei der Staat...mehr