Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / 3.1 Kooperationen in der betrieblichen Prävention

Im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sind folgende verschiedene Akteure tätig: staatliche Arbeitsschutzbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt), Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Verbände der Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Innu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / Zusammenfassung

Begriff Unter Prävention versteht man im Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Auftreten von Krankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch gezielte Interventionsmaßnahmen weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Prävention zielt zudem darauf ab, Beschäftigte zu befähigen, gesundheitsgefährdende Risikofaktoren zu erkennen und zugle...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 3 Pflichten des Arbeitgebers

Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.[1] Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.[2] Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.1 Grundsatz

Rz. 9 Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Jahresurlaub ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachweist. Dieses Zeugnis muss jedoch kein amtsärztliches Zeugnis sein. Hinweis Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG kann der Arbeitnehmer den Nachweis einer kran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ...mehr

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Umgang mit psychisch auffäl... / 2 Relevanz des Themas

Mit dem Verschieben des Belastungsprofils hat sich das Gesundheitsprofil verändert: Früher wurden Beschäftigte häufiger wegen körperlicher Beschwerden arbeitsunfähig, heute sind es oftmals psychische Beeinträchtigungen, die es einem Mitarbeiter nicht mehr erlauben, seiner Beschäftigung nachzugehen. Dieser Trend hält schon seit Jahren an und wird von allen Krankenkassen berich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Verletzung der Mitteilungs- und/oder Nachweispflicht nach § 5 Abs. 2 EFZG

Rz. 12 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, steht dem Arbeitgeber bei Verletzung der in § 5 Abs. 2 EFZG genannten Mitteilungs- und Nachweispflichten durch den Arbeitnehmer ebenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG zu. Dies betrifft sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 2 EFZG gegenüber dem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 3.2 Prüfung anderer Angehöriger durch Arbeitgeber

Andere Angehörige, die von dem Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle nicht erfasst werden, sind vom Arbeitgeber zu beurteilen. Praxis-Tipp Unterstützung durch Einzugsstelle Wie bei allen anderen Arbeitnehmern besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch die Einzugsstelle (Krankenkasse) herbeizuführen. Dabei fehlt es allerdings grundsätzlich an der leistungsrechtl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Verletzung der Nachweispflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG

Rz. 7 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgen...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.4.3 Sonderzuwendungen mit Garantieteil und Variable

Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Meinung, dass bei Sonderzuwendungen, die sich aus einem garantierten Anteil sowie aus einem variablen Anteil zusammensetzen, nur der garantierte Anteil zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehört.[1] Denn nur dieser Garantieteil wird in der Zukunft mit hinreichender Sicherheit gezahlt. Demgegenüber stehen variable Arbeitsentgelt...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Beitragsschaden der Krankenkasse

Rz. 435 Der Schaden, den eine Krankenkasse dadurch erleidet, dass ein Mitglied einer früheren Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, wodurch sich dann der Krankenkassenbeitrag verringert, ist als mittelbarer Schaden nicht erstattungsfähig.[326]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9 Kostenerstattung an die Krankenkasse durch das jeweilige Bundesland

Die Länder haben den Krankenkassen die entstandenen Kosten zu ersetzen. Das Nähere einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens und der Behördenzuständigkeit regeln die Länder. Zuständig für die Kostenerstattung nach § 22 SchKG ist das Land, in dem die Schwangere wohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten erhalten die Krankenka...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Krankenkasse

Rz. 916 Wechselt der Geschädigte seine Absicherung für den Fall der Krankheit und/oder Pflege, hat der jeweiligen Nachfolger eigene Schritte zur Sicherung der Forderung gegen Verjährung zu unternehmen (Rdn 480 f.).[936] Rz. 917 Die Kenntnis vom Schadenfall des Rechtsvorgängers wirkt gegen den Rechtsnachfolger. Anzumerken ist, dass auch der Geschädigte selbst Rechtsnachfolger ...mehr

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Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 7 Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung

Nach § 20 Abs. 1 SchKG i. V. m. § 24b Abs. 4 Satz 3 SGB V übernehmen die Krankenkassen für eine nach dem SchKG anspruchsberechtigte Frau auftragsweise für das jeweilige Bundesland die Kosten, welche die Krankenkasse nur bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch tragen würde. Bei einem stationären Schwangerschaftsabbruch sind dies die mittleren Kosten der Leistun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 8 Durchführung/Zuständigkeit/Verfahren

Die Leistungen sind nach § 21 Abs. 1 SchKG auf Antrag durch die gesetzliche Krankenkasse zu gewähren, bei der die Frau gesetzlich krankenversichert ist. Ist die Frau nicht gesetzlich krankenversichert, wählt sie eine Krankenkasse am Wohn- oder Aufenthaltsort. Das Verfahren wird auf Wunsch der Frau schriftlich durchgeführt. Die Krankenkasse stellt, wenn die Voraussetzungen de...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Zusätzlicher Beitragssatz

Rz. 275 Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, muss sie von ihren Mitgliedern einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen (§ 242 SGB V). Rz. 276 Soweit der Beitragssatz nicht ausreicht, die Kosten der Krankenkasse zu decken, haben die Krankenkassen-Mitglieder die Finanzierungslücke durch einen kassenindividu...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Beamtenrechtlicher Dienstherr

Rz. 511 Bis zum Erwerb der beamtenrechtlichen Stellung verbleibt häufig der Geschädigte selbst noch Inhaber der Schadenersatzforderungen. Er ist dann Rechtsvorgänger des Dienstherrn, sodass seine Handlungen (wie Abfindung, Fristversäumnis) auch den Regress des Dienstherrn ausschließen. Rz. 512 Die beamtenrechtliche Beihilfe ist Rechtsnachfolgerin (§ 2 Rdn 1326) einer gesetzli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 4 Beitragstragung

Die Beiträge werden von der Krankenkasse und dem Versicherten jeweils zur Hälfte getragen, soweit sie auf die Leistung (Zahlbetrag des Krankengeldes) entfallen. Der darüber hinausgehende Beitrag geht ausschließlich zulasten der Krankenkasse. Hinweis Leistungen nach dem SGB III Wenn sich das Krankengeld nach den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) richtet, werden die...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 919 Einer Krankenkasse kann die Verjährungseinrede entgegengehalten werden, wenn zunächst die Berufsgenossenschaft die Heilbehandlung übernommen hatte, der Verletzte aber bei erneuter Erkrankung Leistungen der Krankenkasse erhält (Rdn 485 f.). Rz. 920 Wechselt im Laufe der Schadenabwicklung (z.B. bei schwerem Personenschaden) die Zuständigkeit des primär zuständigen Unfal...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Rechtsnachfolge des abgefundenen Leistungsträgers

Rz. 1322 Bei einem Wechsel des zuständigen SVT übernimmt der nachfolgende SVT den Regressanspruch in dem Zustand, in dem er sich beim Wechsel der Zuständigkeit befand.[1355] Einreden und Einwendungen, Vergleiche und Anerkenntnisse können der Forderung des Rechtsnachfolgers daher entgegengehalten werden.[1356] Rz. 1323 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen ein...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 3 Dauer

Übergangsgeld ist für die Dauer einer Leistung zu zahlen.[1] Eine Beurlaubung während der Dauer einer Leistung ist für das Übergangsgeld unschädlich. Hinweis Interkurrente Erkrankung Wenn eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch eine Krankenhausbehandlung zulasten einer Krankenkasse unterbrochen wird, ist während der Unterbrechung durch die Krankenkasse ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Heilbehandlung, Pflege

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.5 Verwaltungskostenersatz

Zu den von den Ländern gegenüber den Krankenkassen zu erstattenden Kosten zählen auch die Verwaltungskosten. Sie beinhalten nicht nur die den Krankenkassen entstehenden Personal- und Sachmittelkosten (z. B. Vordrucke für die Antrags- und Abrechnungsbearbeitung), sondern auch die mit der Vorfinanzierung einhergehenden Zinsverluste. Als Verwaltungskosten sind (in Anlehnung an d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.2 Abrechnung auf der Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)

Ärzte und Einrichtungen erhalten die Vergütung, die die Krankenkasse auch für ihre Mitglieder bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch zahlen würde (Vertragssätze nach dem EBM – nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte). Demzufolge haben die Berechtigten auch nur die Wahl unter den Ärzten und Einrichtungen, die sich bereit erklären, ihre Leistungen zu Vertragss...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / II. Heilbehandlung

Rz. 621 Beispiel 1.15 Die Krankenkasse hat lebenslang monatliche Aufwendungen für Medikamente und Hilfsmittel i.H.v. 100 EUR für den Verletzten (Mann, "heute" 35 Jahre alt, keine verkürzte Lebenserwartung). Der KF beträgt 17,64.[555] In 10 Jahren ist mit dem Wechsel einer Prothese zu rechnen, die dann später (also in 10 Jahren) voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.4 Kostenerstattung bei einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen einer stationären Behandlung

Bei vollstationärer Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs übernimmt die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Dieser Betrag ist beim stationären Schwangerschaftsabbruch auch durch die Bundesländer zu erstatten. Der Finanzierungsanteil der Länder beruht auf den mittleren Kosten eines typischen Behandlungsfalls eines stationär...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 2 Ambulante Leistungen zur Prävention/Nachsorge in zeitlich geringem Umfang

Versicherte, die ambulante Leistungen zur Prävention[1] oder Leistungen zur Nachsorge[2] in zeitlich geringem Umfang[3] erhalten, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld. Wenn gleichzeitig ein Anspruch auf Krankengeld[4] besteht, wird von der Krankenkasse trotz des ruhenden Anspruchs[5] das Krankengeld ausgezahlt.[6] Die Krankenkasse erhalten ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Drittleistungsträger

Rz. 507 Auch Drittleistungsträger sind hinweispflichtig (z.B. Hinweis auf Beantragung der vorgezogenen Altersrente für einen ALG II-Empfänger[605]). Rz. 508 RVT haben, wenn sie Regressansprüche beim Schadenersatzpflichtigen anmelden, darauf hinzuweisen, dass der Verletzte durch Zahlung freiwilliger Beiträge seine Leistungsansprüche aufrecht erhalten hat. Ansonsten kann sich d...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / g) Sozialhilfeempfänger

Rz. 1054 Die Krankenbehandlung von Sozialhilfeempfängern, die nicht versichert sind, wird von der Krankenkasse übernommen (§ 264 Abs. 2 SGB V). Zuständig ist diejenige Kasse, die sich die genannten Leistungsempfänger gewählt haben (§ 264 Abs. 3 SGB V). Rz. 1055 Bei Wegfall der Bedürftigkeit meldet der SHT diesen bei der Krankenkasse ab (§ 264 Abs. 5 SGB V). Rz. 1056 Ausländer,...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Allgemeines

Rz. 482 Findet der Forderungsübergang im Unfallzeitpunkt statt (z.B. § 116 SGB X, ähnlich § 81a BVG, beamtenrechtliche Vorschriften [siehe auch Fußnote zu Rdn 488][471]), ist die Kenntnis des Rechtsnachfolgers (und zwar des dort für den Regress zuständigen Mitarbeiters) maßgeblich (Rdn 488 ff.). Rz. 483 Die Anmeldung des Geschädigten kann auch für einen SHT hemmende Wirkung e...mehr

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Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.1 Abrechnungsverfahren

Der Arzt oder die Einrichtung rechnet die Leistungen mit der Krankenkasse ab, die die Kostenübernahmeerklärung ausgestellt hat. Auch die Einschaltung von Abrechnungsstellen (u. a. der Kassenärztlichen Vereinigungen) ist nicht ausgeschlossen. Mit der Abrechnung hat der Arzt oder die Einrichtung im Übrigen zu bestätigen, dass der Abbruch der Schwangerschaft in einer Einrichtung...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitragspflichtigen Ei...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Wiedereintritt in Verhandlungen

Rz. 628 Hinweis Rdn 574 ff. Rz. 629 Allein die Erklärung des Ersatzpflichtigen, die Angelegenheit nochmals zu prüfen, führt nicht dazu, eine bereits abgelaufene Verjährung erneut in Gang zu setzen.[644] Rz. 630 Werden die Verhandlungen nach einer zunächst schriftlichen Ablehnung (z.B. sofortiges Ablehnungsschreiben vor Austausch von Argumenten) erneut aufgenommen, entfällt die...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Prozessuales

Rz. 60 Veränderungen sind prozessual u.U. noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung einzubeziehen. Eine gerichtliche Hinweispflicht auf die Möglichkeiten einer gewillkürten Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) oder einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs besteht nicht.[41] Wichtig sind u.a. die zur Aktivlegitimation aufgezeigten Aspekte (Rdn 276 ff., § 3 Rdn 44 ff., 117 ff...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 7. Prozessstandschaft, Einziehungsermächtigung

Rz. 202 Trotz eines Forderungsüberganges auf den SHT verbleibt dem Geschädigten die Ermächtigung, vom Schädiger die Ersatzleistung einzufordern (Nachrang der Sozialhilfe). Ein rechtskräftiges, vom Geschädigten erstrittenes Feststellungsurteil wirkt ebenso wie ein titelersetzendes Anerkenntnis zugunsten – aber auch zulasten – des SHT.[265] Rz. 203 Berechtigter ist nicht nur de...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Rückübertragung

Rz. 891 Grundsätzlich kann der Drittleistungsträger über die auf ihn übergegangene Forderung auch durch weitere Übertragung verfügen. Rz. 892 Die Forderung kann auch auf den ursprünglich Verletzten im Wege der Abtretung übertragen werden. Dazu bedarf es eines (Abtretungs-)Vertrages, da die Abtretung ein zweiseitiges Geschäft ist; ein nur einseitiger Akt des Drittleistungsträg...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 502 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[599] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[600] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[601] Rz. 503 Der Schadenersatz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Rechtsänderungen

Rz. 1400 Hinweis Siehe auch Rdn 1338 ff. Rz. 1401 Einleitend ist Dr. Gerda Müller (VRiBGH, VI. Zivilsenat)[1470] (ADAC-Juristen-Congress am 25.10.2002 in Dortmund) zu zitieren: Zitat Kürzlich erkundigte sich ein Kollege aus einem Strafsenat bei mir quasi hinter vorgehaltener Hand, ob es den § 823 BGB noch gebe, und ich war froh, dies auf Anhieb bejahen zu können, ohne ihm sagen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Überzahlung

Rz. 1023 Auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt späterer Rückforderungen kann im Einzelfall der Ersatzpflichtige nach weiterer Sachaufklärung Rückzahlung (§ 812 BGB)[1098] verlangen, wenn er aufgrund "einstweiliger" Abrechnung und "ohne Präjudiz" zahlte.[1099] Das Abrechnungsschreiben des Haftpflichtversicherers enthält, jedenfalls wenn die Haftungsquote nicht streitig ist, kein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Sicherung

Rz. 1316 Derjenige Drittleistungsträger, der erst mit seiner jeweiligen Leistung die Schadenersatzforderung erwirbt (privater Kranken- und Pflegeversicherer, Arbeitgeber), ist für eine Feststellungsklage oder ein Verjährungsverzichtsbegehren nicht aktivlegitimiert.[1345] §§ 86 VVG (§ 67 Abs. 1 VVG a.F.), § 6 EFZG, § 179 Abs. 1a SGB VI bieten keine Grundlage für einen zukünft...mehr

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Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 9.3 Inanspruchnahme eines Vertrags-/Nichtvertragsarztes/ambulantes Operieren im Krankenhaus

Die Kostenübernahme bei der Inanspruchnahme eines Vertrags- oder Nichtvertragsarztes bzw. beim ambulanten Operieren im Krankenhaus nach § 115b SGB V richtet sich nach den von der KBV bekannt gegebenen Gebührenpositionen (EBM-Ziffern).mehr

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§ 5 Verjährung / c) § 113 SGB VII

Rz. 213 § 113 SGB VII – Verjährung (ab 1.1.1997) 1Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechts...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 478 Die Leistungen für häusliche Pflegehilfe der Krankenkasse nach §§ 53 ff. SGB V a.F. und der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI sind kongruent zu den vermehrten Bedürfnissen und dementsprechend auf den Haushaltsführungsschaden anzurechnen, soweit dieser auf die Eigenversorgung (§ 843 BGB) entfällt.[365]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten

Rz. 1113 Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten aus einem Prozess mit unmittelbar Geschädigtem (oder dessen Ersatzempfängern wie Rentenversicherung oder Krankenkasse) sind nicht zu ersetzen. Die einem Gesamtschuldner in einem Rechtsstreit entstandenen Kosten sind grundsätzlich von diesem selbst zu tragen, weil er den Gläubiger nicht streitlos befriedigt hat.[1150] Anderes gi...mehr