Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 4 Der Begriff Dauerschuldverhältnis stammt aus der Rechtslehre und ist gesetzlich erstmals in den §§ 10 Nr 3, 11 Nr 1 und 12 AGBG aufgenommen worden. Charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis ist: Während seiner Laufzeit entstehen für die Parteien fortlaufend neue Leistungs- und Schutzpflichten; der Gesamtumfang der zu erbringenden Leistung ist also zunächst unbestim...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949für Baden, Landesgesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art. 13 ROM II 1; Art. 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 280 59; 15 AGG 7; 8 ProdHaftG 1 im internationalen Deliktsrecht Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung (Abs 3 S 3–5).

Rn 15 Für die Verjährung (§§ 195, 199) der Ansprüche auf Darlehensrückzahlung u auf Zinsen enthält III 3–5 besondere Regelungen; diese sind auf Ansprüche aus Schuldbeitritt entsprechend anwendbar (Celle WM 07, 1319, 1323). Nach III 3, der auch für Immobiliardarlehen gilt, ist ihre Verjährung vom Eintritt des Verzugs nach I an (Frankf NJW-RR 13, 566, 567; Dresd ZIP 17, 221, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unentgeltlichkeit.

Rn 17 Diese ist – anders als nach I die Verfügung über ein Grundstück (s Rn 8) – nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (Soergel/Harder/Wegmann § 2113 Rz 18 und 19; Staud/Avenarius § 2113 Rz 22; zum Schutz des Käufers und zur Prüfungspflicht des Grundbuchamts Kollmeyer NJW 22, 3543). Rn 18 Anders als bei §§ 516 ff ist auch unerheblich, ob sich die Parteien über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Pfandleiher.

Rn 12 Die Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher v 1.2.61 idF v 1.6.76 (BGBl 1334, zuletzt geändert am 28.4.16 (BGBl I 1046); dazu Damrau Pfandleihverordnung 2. Aufl 05; Staud/Wiegand Anh zu § 1257 Rz 30 ff; Hammen WM 95, 185; Schulze-Werner/Hendricks GewArch 00, 269) enthält, gestützt auf § 34 GewO, öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Schutze d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Informationspflichten (Abs 2).

Rn 7 II erlegt dem Darlehensvermittler ggü dem Verbraucher, nicht auch Dritten, in Umsetzung von Art 5 I 4b, VI u Art 6 I 2 VerkrRL 2008 zur Schaffung von Transparenz zusätzlich zum Darlehensgeber die vollen, rechtzeitig vor Abschluss des Vermittlungsvertrages zu erfüllenden Informations- u Erläuterungspflichten aus § 491a u aus Art 247 § 13 II EGBGB auf, seit dem 30.7.10 au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Änderungsvorbehalt (Nr 4).

Rn 32 Durch die Einschränkung der Möglichkeit, formularmäßig Änderungsvorbehalte zu vereinbaren, soll Störungen des Äquivalenzverhältnisses entgegengewirkt und Sekundäransprüche des Kunden wegen der ursprünglich geschuldeten Leistung gesichert werden (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 4 Rz 1). Nr 4 betrifft nur Leistungen des Verwenders und erfasst alle Klauseln, die unmittelbar oder m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Genussrechte

Rn. 1108 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Genussrechte sind typischerweise schuldrechtlich begründete Vermögensrechte, die eine Beteiligung am Gewinn (oder am Liquidationserlös, praktisch nicht vorkommend), nicht aber an beiden wegen § 8 Abs 3 S 2 KStG gewähren; die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Kapital durch den Genussrechtsinhaber an den Genussrechtsemittenten. Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen der Hauptschuld.

Rn 5 Die Bürgenschuld erlischt in dem gleichen Umfang, in dem die Hauptschuld erlischt (BGH NJW 99, 2113f [BGH 06.05.1999 - IX ZR 430/97]). Dabei ist es unerheblich, weshalb die Hauptschuld untergeht. Unter § 767 I fallen insb die Erfüllung (§ 362; Soergel/Gröschler § 767 Rz 5; auch durch Dritte, vgl BGH JZ 76, 24f [BGH 22.10.1975 - VIII ZR 80/74]), Erfüllungssurrogate (für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsentwicklung

Rz. 1201 [Autor/Stand] Die Frage, ob Wirtschaftsgüter, die den Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Gesellschaft dienen (Gesellschaftervermögen), in die Bewertung des Betriebs einzubeziehen waren, war seit jeher Gegenstand rechtlicher Überlegungen gewesen. Das RBewG 1931 hatte diese Frage in § 44 Abs. 2 Ziff. 3 ausdrücklich so geregelt, dass zum gewerblichen Betrieb e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zumutbarkeit für den Ausgleichspflichtigen (Abs 2).

Rn 5 Der Abfindungsanspruch ist gem II an die Voraussetzung geknüpft, dass die Zahlung dem ausgleichspflichtigen Ehegatten (wirtschaftlich) zumutbar ist. Bei dieser Prüfung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Einerseits soll eine zu weitgehende Belastung des Ausgleichspflichtigen vermieden, andererseits aber dem Ausgleichsberechtigten möglichst eine eigenstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung.

Rn 66 Außer bei vertraglicher Kündigungsmöglichkeit ist die Bürgschaft nur eingeschränkt kündbar: (1) bei einer Bürgschaft auf unbestimmte Zeit nach Ablauf eines gewissen Zeitraums nach Treu und Glauben und bei Beachtung einer angemessenen Frist (BGH WM 59, 855, 856; NJW 85, 3007, 3008 [BGH 04.07.1985 - IX ZR 135/84]; NJW-RR 93, 944, 945; s DerlKnopsBa/Knops § 25 Rz 81); (2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nachholung von Pflichtangaben; verlängerte Widerrufsfrist (Abs 6).

Rn 17 Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt nach dem ab 13.6.14 geltenden § 356b I u II, in dem die bisher in §§ 355 III 2, 495 II Nr 2b, 492 VI 4 u 494 VII 2 aF enthaltenen Regelungen ohne sachliche Änderung zusammengefasst werden, nicht vor Vertragsschluss sowie Aushändigung einer Vertragsurkunde, einer Abschrift dieser Urkunde, des schriftlichen Antrags des Darlehensnehmers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Hypothek.

Rn 13 Die Hypothek ermöglicht die Zwangsvollstreckung in das Grundstück und in die nach §§ 1120–1130 mithaftenden Gegenstände. Andere im Voraus getroffene Verwertungsabreden sind unzulässig (§ 1149). Am gleichen Pfandobjekt können für dieselbe Forderung nicht mehrere Hypotheken bestellt werden (Verbot der Doppelsicherung, Köln NJW-RR 96, 1106, 1107 [OLG Köln 23.10.1995 - 2 W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 7 § 241a setzt die Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer iSv § 14 I an einen Verbraucher iSv § 13 voraus. Da der Verbraucher nicht bestellt hat, ist § 13 nicht unmittelbar anwendbar; entscheidend ist die hypothetische Betrachtung, ob der Empfänger Verbraucher wäre, hätte er bestellt (Oppermann/Müller GRUR 05, 280, 288), nur dass bei § 241a der Verbraucher imme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen und Anwendungsbereich.

Rn 7 Wortlaut und systematische Stellung der Norm legen auf erste Sicht den Schluss nahe, dass die Kondiktionssperre nur für den in 1 normierten Sondertatbestand der Leistungskondiktion gelten soll. Dann wäre sie allerdings wegen der regelmäßig durch §§ 134, 138 begründeten Nichtigkeit des solcherart gesetzes- oder sittenwidrigen Verpflichtungsgeschäftes und der sich daraus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entgeltregelungen für Neben- und Zusatzleistungen.

Rn 37 Kontrollfrei sind auch Entgeltregelungen für Neben- oder Zusatzleistungen, wenn sie sich nicht auf rechtlich fixierte Leistungsbestandteile beziehen (BGHZ 137, 30; 116, 119; NJW 02, 2386), zB für Bankauskunft (Frankf ZIP 19, 1856). Nach neuem Zahlungsdiensterecht ist sind Entgelte für Ein- und Auszahlungen am Bankschalter kontrollfrei (BGH NJW 19, 3371 [allerdings für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick: Normzweck, Bedeutung, Abdingbarkeit.

Rn 1 Befriedigt der Bürge den Gläubiger, so ordnet § 774 I 1 einen gesetzlichen Forderungsübergang ( cessio legis ) an (vgl Mot II 673: subrogatio, cessio ficta). Die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner geht auf den Bürgen über, dessen Regressanspruch aufschiebend bedingt bereits mit der Bürgschaftsübernahme entsteht (BGH NJW-RR 08, 1007, 1008 [BGH 13.03.2008 - I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge bei Verstoß (inkl § 766 S 3).

Rn 17 Eine formunwirksame Bürgschaftserklärung ist nach § 125 1 nichtig. Im Falle der Teilunwirksamkeit, zB bei einer formunwirksamen Nebenabrede (vgl Rn 6), findet § 139 Anwendung. Fehlen notwendige Angaben in der Bürgschaftsurkunde (vgl Rn 10 ff), ist die Bürgschaft wegen Formmangels nichtig, selbst wenn die Parteien sich iÜ über den Inhalt der Erklärung einig waren (BGH W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erläuterungspflichten (Abs 3).

Rn 28 Neben die Pflichten aus I u II treten seit 2010 bei Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen Erläuterungspflichten des Darlehensgebers. Danach hat er – nicht nur ›auf Verlangen‹– dem Darlehensnehmer den Vertrag vor dessen Abschluss mit seinen Bedingungen verständlich zu machen. Inhalt u Reichweite der Pflicht sind streitig. Ein Teil der Literatur sieht darin quasi e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Forfaitierung

Rn. 1030 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Zur Refinanzierung verkauft der Leasinggeber häufig seine künftig fällig werdenden Leasingraten unter Übergabe des Bonitätsrisikos (Forfaitierung) Diese Gestaltung erklärt sich aus dem sog Bankenprivileg des § 19 GewStDVO: Der Forfaiteur – eine Bank – braucht anders als der Leasinggeber die Refinanzierungszinsen nicht anteilig zur Ermittlun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 5 Die Annahme der Anweisung nach § 784 ist ein abstraktes Schuldversprechen (s § 784 Rn 2). Ebenso die durch Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff) verbrieften Forderungen (München WM 98, 1716, 1717; Köln NJW-RR 99, 557 [OLG München 22.01.1997 - 7 U 4544/96]). Das Saldoanerkenntnis iRe Kontokorrentverhältnisses (§ 355 HGB; zu den Voraussetzungen Köln BKR 07, 170 [OLG Kö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelung ist erstmals für nach dem 31.12.2002 geleistete Aufwendungen anzuwenden. Die diesen zugrunde liegenden Leistungen dürfen also erst im VZ 2003 erbracht worden sein. Die Abzugsmöglichkeit für Handwerkerleistungen und Pflege- und Betreuungskosten ist erstmalig für Leistungen im VZ 2006 gegeben, § 52 Abs 50b EStG aF. Aufgrund der Ände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 12 Die Anerkenntniserklärung des Schuldners ggü dem Zessionar (Abtretungsbestätigung) stellt idR ein deklaratorisches Anerkenntnis dar (BGH NJW 73, 2019 [BGH 25.05.1973 - V ZR 13/71]; 83, 1903, 1904 [BGH 23.03.1983 - VIII ZR 335/81]); ebenso die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten (LAG Köln 4.4.12 – 9 Sa 797/1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäfte zum Zwecke der Erfüllung.

Rn 28 § 762 II erweitert den Anwendungsbereich des I auf ›zum Zwecke der Erfüllung‹ einer Spiel- oder Wettschuld abgeschlossene Vereinbarungen: Auch sie begründen allenfalls unvollkommene Verbindlichkeiten, können aber Rechtsgrund für eine deshalb nicht rückforderbare Leistung sein (s.o. Rn 2). Rn 29 Die Regelung in II nennt explizit das Schuldanerkenntnis (§ 781). Sie gilt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs 3 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, können ab 01.01.2006 (§ 52 Abs 50b EStG aF) ebenfalls auf Antrag 20 %, höchstens aber EUR 1 200 (bis 2008: EUR 600) pro Jahr abgezogen werden. Begünstigt sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung.

Gesetzestext Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: Rn 1 Wird die Sollvorsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderfälle (Abs 2).

Rn 13 II 1 u 2 enthalten vom Darlehensgeber zu beweisende Privilegierungstatbestände für Überziehungskredite. Soweit in II nichts anders bestimmt, gelten für diese die §§ 491 ff u die Regelungen des I. Zusätzlich ist Art 247 § 2 I, II 1, § 10 EGBGB zu beachten, der Besonderheiten für die vorvertragliche Information u die Mitteilung des Vertragsinhalts vorsieht. Die Angabe de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 7 Eine Quittung oder ein Empfangsbekenntnis ist, unabhängig von der Form, jedes Dokument, welches den Empfang der Leistung bestätigt. Deshalb besteht kein Anspruch über den tatsächlichen Leistungsempfang hinaus (BGH NJW-RR 10, 1135 [BGH 29.10.2009 - I ZR 168/06]). Der Begriff der Quittung entspricht weitgehend dem des Empfangsbekenntnisses in § 309 Nr 12b (Kobl NJW 95, 33...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 2 Gegenstand des Vermittlungsvertrages sind nur Verbraucherdarlehen (§ 491) einschl solcher an Existenzgründer (§ 655e II) u ab 11.6.10 auch entgeltliche Finanzierungshilfen ( § 506 I u II) wie Finanzierungsleasing-, Teilzahlungsgeschäfte u Stundungen (§§ 506 III, 507; Grüneberg/Retzlaff Rz 3; Koch MDR 16, 1417, 1418), nicht aber Ratenlieferungsverträge (§ 510), Versicheru...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / dd) Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 16 Die Frage, wann im Einzelfall eine Ausstattung vorliegt, kann nur auf den jeweils konkret vorliegenden Fall beantwortet werden. Die relativ spärliche Rspr., die hierzu ergangen ist, stammt größtenteils aus dem familienrechtlichen Bereich. Rz. 17 LG Mannheim NJW 1970, 2111 (Überlassung einer Wohnung): Das LG Mannheim[15] hat in einem Fall entschieden, dass die Überlassu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch auf Ausbildung.

Rn 3 Die Vorschrift bezweckt den Ausgleich ehebedingter Ausbildungsnachteile, indem die Voraussetzungen zur Erlangung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit – auf dem ehebedingt nicht erreichten Niveau – geschaffen werden. Ausbildung ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es muss sich um einen anerkannten Ausbildungsgang handeln, der sich nach einem bestimmten Ausbildungsplan r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt § 1805 aF in konkretisierter und modifizierter Form. Sie dient dem Schutz des Vermögens des Betreuten (I) und regelt dessen Verwendung für den Betreuer (II). Nach dem Trennungsprinzip sollen die Vermögensmassen des Betreuten und des Betreuers strikt getrennt gehalten werden. Eine Ausnahme vom Trennungsgebot soll nach I 2 allerdings für ein bei B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenseitige Verträge.

Rn 3 Gegenseitige Verträge sind unter den Typenverträgen des BGB Kauf, Tausch, Teilzeit Wohnrechteverträge, Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag mit Reisevertrag, weiter die Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 I sowie Zahlungsdiensteverträge nach 675f ff, bei Entgeltlichkeit auch Darlehen und Verwahrung (weitere Einzelfälle bei Grüneberg/Grüneberg Rz 9). Rn 4 Notwendig ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Selbstständige Arbeit

Rn. 186d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Beteiligung eines freiberuflichen Architekten an einer Bauträger-AG kann zum notwendigen BV des Architekten gehören. Die Beteiligung ist betrieblich veranlasst und deshalb notwendiges BV, wenn sie etwas anderes ist als ein "übliches" (im Original) Geldgeschäft, insb der Betrieb der KapGes der freiberuflichen Tätigkeit des Anteilsinhabe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr