Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 1. Gründe für einen arbeitnehmerseitigen Auflösungsantrag

Rz. 17 § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG bestimmt, dass ein Auflösungsantrag dann begründet ist, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund i.S. des § 626 Abs. 1 BGB, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, macht stets auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG unzumutbar. Andererseits können sch...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Prognoseprinzip

Rz. 52 Maßgeblich für die Beurteilung einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse zum Zeitpunkt ihres Zugangs. Später eintretende Umstände können die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht mehr beeinflussen.[118] Andererseits können Kündigungsgründe, die erst nach Zugang der Kündigung entstanden sind, nur Anlass für eine erneute Kündigung bilden, eine bereits aus...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / b) Ausnahme bei Betriebs- oder Betriebsteilstilllegung

Rz. 103 Im Falle einer Betriebsstilllegung macht das KSchG vom absoluten Kündigungsverbot eine Ausnahme und lässt gem. § 15 Abs. 4 KSchG auch die ordentliche Kündigung zu, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht.[214] Maßgeblich ist allein der Betriebsbegriff des KSchG. § 15 Abs. 4 KSchG ist daher bereits dann anwendbar,...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / L. Klageabweisendes Urteil im Kündigungsschutzprozess

Rz. 81 Weist das Gericht die Kündigungsschutzklage mit dem Antrag nach § 4 S. 1 KSchG ab, weil es die Kündigung für sozial gerechtfertigt erachtet bzw. im Fall der Nichtgeltung des KSchG die Kündigung nicht aus anderen Rechtsgründen unwirksam ist, so steht mit Rechtskraft dieses Urteils die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch diese bestimmte Kündigung fest. Durch die Ei...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / I. Allgemeines

Rz. 10 Gem. § 4 S. 1 KSchG muss ein Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Entspricht der Feststellun...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / c) Ersetzung der Zustimmung

Rz. 116 Hat der Betriebsrat seine Zustimmung zur Kündigung verweigert, kann der Arbeitgeber nach § 103 Abs. 2 BetrVG beim Arbeitsgericht deren Ersetzung beantragen. Bei der Antragstellung sind in zeitlicher Hinsicht bestimmte Vorgaben zwingend zu beachten. So darf der Antrag gem. § 103 Abs. 2 BetrVG einerseits nicht vor erfolgter Zustimmungsverweigerung oder dem Ablauf der d...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Klagebegründung

Rz. 40 Die Klagebegründung sollte in jedem Fall vollständige Angaben zu den Sozialdaten des Arbeitnehmers enthalten, also sein Geburtsdatum, das Datum des Eintrittes in den Betrieb, die Unterhaltsverpflichtungen und eine etwaige Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung benennen. Unprofessionell wirkt es, wenn in der Klage keine Angaben über den monatlichen Bruttoverdienst des A...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / B. Normzweck

Rz. 6 Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers innerhalb der zur Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen einheitlichen Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage, tritt die Wirkung des § 7 KSchG ein; danach gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, wenn die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht r...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / A. Einführung

Rz. 1 Im Insolvenzfall gilt das Arbeitsrecht zunächst ohne Einschränkung fort. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des KSchG, des BetrVG und des § 613a BGB. Ergänzend trifft die Insolvenzordnung einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend, insbesondere in den §§ 113, 120 ff. InsO, die im Wesentlichen die Sanierung des angeschlagenen Unternehmens erleichtern sollen. D...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung und der Abrechnung von Provisionen

Rz. 145 In Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Schuldner einen titulierten Anspruch auf abschließende Berechnung seiner Vergütung und Erteilung einer entsprechenden Lohnabrechnung und auch die Erteilung einer elektronischen Steuerbescheinigung[128] haben. Rz. 146 Auch hier gilt für die Unterscheidung, ob eine vertretbare oder eine unvertretbare H...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Verfahrensarten

Rz. 5 Die Insolvenzordnung hält gegenwärtig zwei Verfahrensarten bereit, deren Unterscheidung in der Praxis gerade in arbeitsrechtlichen Fragen erhebliche Bedeutung zukommt. Der Praktiker sollte daher bei allen Fragen im Kontext eines Insolvenzverfahrens zunächst nicht nur prüfen, in welchem Stadium man sich befindet (vor oder nach Insolvenzeröffnung) sondern auch, um welche...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / III. Parteien des Arbeitskampfs (im engeren Sinne)

Rz. 4 Wie sich aus dem Zusammenhang des Art. 9 Abs. 3 GG ergibt, ist das Recht zum Arbeitskampf zunächst einmal den Koalitionen, d.h. den Tarifparteien vorbehalten. Rz. 5 Damit können Streiks auf Arbeitnehmerseite zwar grundsätzlich nur durch die Gewerkschaften durchgeführt werden; die Rechtsprechung billigt aber auch nicht organisierten Arbeitnehmern das Recht auf Streikteil...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Grundzüge der Zwangsvollstreckung einer vertretbaren Handlung

Rz. 162 Gelangt der Bevollmächtigte zu dem Ergebnis, dass die titulierte Handlung als vertretbare Handlung einzustufen ist, so richtet sich die Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO. Rz. 163 Nach § 887 Abs. 1 ZPO kann der Gläubiger zur Ersatzvornahme der vertretbaren Handlung auf Kosten des Schuldners ermächtigt werden. § 887 Abs. 2 ZPO erlaubt, dass der Schuldner zur Vorauszahl...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 9 Der über § 62 Abs. 2 ZPO [7] anwendbare § 750 ZPO verlangt für den Beginn der Zwangsvollstreckung, dass Rz. 10 Diese Voraussetzungen umschreiben die...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Vollstreckungstitel

Rz. 13 Jede Zwangsvollstreckung setzt einen Vollstreckungstitel voraus. In Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess kommen hier insbesondere Urteile der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte oder vor diesen geschlossene Prozessvergleiche in Betracht.[10] Praxishinweis Kommt es außergerichtlich zu einer Einigung, sind allerdings auch Anwaltsvergleiche oder notari...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 45 Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen. Der Begriff des Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht definiert. Maßgeblich ist der abhängig Beschäftigte im arbeitsrechtlichen Sinn.[50] Rz. 46 Arbeitnehmer i.S.d. §§ 165 ff. SGB III sind demnach Personen, die eine Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber ausüben. Dazu gehö...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Vorläufiges Insolvenzverfahren: Bestellung eines sog. "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Bestellung eines sog. "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um _____________________...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Rechtliche Grundlagen der Herausgabevollstreckung

Rz. 127 Für die Zwangsvollstreckung eines Titels auf Herausgabe oder Leistung von Sachen müssen zunächst die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 750 ZPO vorliegen, d.h. insbesondere eine vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels, der dem Schuldner zuvor oder gleichzeitig mit der Zwangsvollstreckung zugestellt wurde. Rz. 128 Zuständig für die Zwangsvoll...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Eröffnetes Verfahren

Rz. 21 Mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. Muster unter Rdn 149) geht die Verfügungsbefugnis und damit die Arbeitgeberfunktion automatisch auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), es sei denn, die Eigenverwaltung wäre angeordnet. In diesem Fall hat der Verwalter nur eine Überwachungsfunktion mit eingeschränkten Befugnissen.[30] Gleichzeitig geht die Zuständigkeit des Richt...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 2. Voraussetzungen des rechtmäßigen Streiks

Rz. 16 Die Rechtmäßigkeit aller zulässigen Streikformen beurteilt die Rechtsprechung mangels gesetzlicher Regelungen anhand folgender Kriterien: Rz. 17 Zunächst muss es sich um eine von der Gewerkschaft organisierte oder zumindest geleitete kollektive Arbeitsniederlegung handeln.[14] Nach der Rechtsprechung kommt es für die Rechtmäßigkeit des Streiks nicht darauf an, ob er vo...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Hauptverwaltungssitz innerhalb der EU

Rz. 139 Auf Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen, die ihren Sitz im Gebiet eines Mitgliedstaats haben, findet seit dem 31.5.2002 die Europäische Insolvenzverordnung ("EuInsVO")[144] unmittelbar Anwendung. Grundsätzlich gilt danach für das gesamte Verfahren von der Eröffnung bis zur Verteilung des Schuldnervermögens das Insolvenzrecht des Eröffnungsstaats, Art....mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / b) "Vorfinanzierung" von Insolvenzgeld gem. § 170 Abs. 4 SGB III

Rz. 64 Bei der Vorfinanzierung gewährt nicht die Arbeitsverwaltung den Vorschuss aus eigenen Mitteln, sondern der Verwalter handelt mit seiner Hausbank, einer anderen Bank oder einem Betriebserwerber einen Kredit in Höhe der künftigen Insolvenzgeldansprüche aus. Daraus bezahlt er die Nettolöhne im Insolvenzgeldzeitraum. Im Gegenzug treten die betroffenen Arbeitnehmer ihren A...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 54 Aus dem Vollstreckungstitel muss hervorgehen, wer Schuldner und wer Gläubiger ist und welche Leistungen vollstreckt werden können. Rz. 55 Zur genauen Bezeichnung der Parteien gehören der vollständige Name und die vollständige Anschrift. Auf diese Angaben sollte gerade der Gläubiger achten, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Zustellung des Vollstreckungstitels und ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Form

Rz. 142 § 102 Abs. 3 BetrVG verweist hinsichtlich der Frist auf § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG. Nach einhelliger Auffassung gilt diese Verweisung ebenfalls für das Erfordernis der Schriftform, denn wenn bereits für die Äußerung jedweder Bedenken Schriftform erforderlich ist, muss dies erst recht für den "rechtlich gravierenderen" Widerspruch des Betriebsrats gelten. Dies bedeutet,...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 1. Niedrigeres Angebot

Rz. 47 Der Hinweis auf die Höhe der Abfindung gehört nicht zu den essentialia negotii des Angebots nach § 1a Abs. 1 KSchG. Nimmt der Arbeitgeber ungeachtet dessen eine konkrete Abfindungshöhe in sein Angebot auf und macht gleichzeitig deutlich, dass es sich um ein Angebot nach § 1a KSchG handeln soll, tritt die gesetzlich fixierte Rechtsfolge des § 1a Abs. 2 KSchG ein.[53] D...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Erforderlichkeit einer Abmahnung – Steuerbares Verhalten

Rz. 264 Nach der Rspr. des BAG ist eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten, steuerbaren Verhaltens gekündigt werden soll.[649] Dies gilt, wenn erwartet werden kann, dass in Zukunft eine Wiederherstellung der Vertragstreue und des Vertrauens erwartet werden kann.[650] Die frühere Unterscheidung zwischen Störungen im Leistungsbereich einerseits un...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Klageanträge

Rz. 34 Mit dem Klageantrag muss eine bestimmte Kündigung angegriffen werden. Es empfiehlt sich, in Anlehnung an den Wortlaut des § 4 S. 1 KSchG den Antrag dahin gehend zu fassen, "... festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom … nicht aufgelöst ist". Rz. 35 Um der Gefahr vorzubeugen, dass der Arbeitgeber weitere Kündigungen ausspricht, die etwa deshalb ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Sonstige anerkannte mildere Mittel

Rz. 109 Bei einem nur vorübergehend verringerten Personalbedarf kann die Erforderlichkeit der Kündigung schon daran scheitern, dass eine Personalauslastung in absehbarer Zeit wieder zu erwarten ist. In diesem Fall kann eine Arbeitsstreckung ein durchaus geeignetes, milderes Mittel darstellen.[261] Rz. 110 Nach der Rspr. des BAG kommt eine Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / d) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach Fortbildung oder Umschulung

Rz. 149 Der Widerspruch ist schließlich begründet, wenn der Betriebsrat ihn darauf stützen kann, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist. Die Zumutbarkeit richtet sich daher sowohl nach zeitlichen und finanziellen Kriterien als auch nach den Erfolgsaussichten der Umschulung. Auch muss eine hinreichend...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Änderungskündigung

Rz. 151 Das Recht des Betriebsrats zu widersprechen, besteht grundsätzlich auch bei einer Änderungskündigung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Widerspruch dann, wenn der Arbeitnehmer das in der Änderungskündigung enthaltene Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommen hat, für den Arbei...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 14. Checkliste "Allgemeiner Mindestinhalt"

Rz. 115 Will man halbwegs auf der sicheren Seite sein, sollte – zumindest vorsorglich – regelmäßig Folgendes als Mindestinformation mitgeteilt werden:mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Frist

Rz. 141 Der Betriebsrat muss innerhalb einer Woche widersprechen gem. § 102 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 1 BetrVG. Die Frist beginnt, wenn dem Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen vertretungsberechtigten Mitglied des Betriebsrats die Erklärung des Arbeitgebers über die Kündigungsabsicht zugegangen ist. Für die Fristberechnung gelten die allgemeinen Vorschriften (vgl. §§ 18...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / e) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Rz. 150 Der Betriebsrat kann schließlich gem. § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG widersprechen, wenn der Arbeitnehmer zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden kann. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sein Einverständnis hierzu erklären. Dieses Einverständnis muss bei Zugang des Widerspruchs beim Arbeitgeber vorliegen. Es kann sowohl dem Betriebsrat als auch dem Arbeitgebe...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / a) Kenntnis des Betriebsrats

Rz. 67 Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gilt als allgemeiner Grundsatz, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über diejenigen Umstände zu informieren hat, die dem Betriebsrat bereits bekannt sind. Für die Wissenszurechnung ist der Kenntnisstand der Personen entscheidend, die zur Entgegennahme von Erklärungen nach § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG berechtigt oder hierzu ausdrückl...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / c) Datenschutz

Rz. 69 Wie bei sonstigen Beteiligungstatbeständen des BetrVG gilt auch im Zusammenhang mit § 102 BetrVG, dass der Arbeitgeber sich nicht zur Einschränkung seiner Mitteilungspflichten auf datenschutzrechtliche Tatbestände gegenüber dem Betriebsrat berufen kann. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Betriebsrat seinerseits den gesetzlichen Bindungen und insbesondere einer sp...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Rechtsfolgen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren

Rz. 65 Weder das nationale Recht noch die MERL treffen ausdrückliche Regelungen über die Rechtsfolge von Fehlern im Massenentlassungsverfahren. Das BAG[115] ging früh davon aus, dass das Fehlen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige vor Ausspruch der Kündigungen deren Unwirksamkeit zur Folge habe. Dies berücksichtige Sinn und Zweck der in Umsetzung der MERL geregelten Konsu...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / B. Anspruchsinhalt und Anspruchsvoraussetzungen

I. Gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Anspruch? Rz. 5 Umstritten ist in der Literatur, ob die Konsequenz des § 1a KSchG ein gesetzlicher oder ein rechtsgeschäftlicher Anspruch ist. Auswirkungen hat diese Streitfrage auf die Möglichkeit, die rechtserhebliche Erklärung anzufechten. Unterschiede ergeben sich weiter, wenn der Arbeitnehmer Klage erhebt und diese dann später zu...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / II. Voraussetzungen des Anspruchs

1. Geltung des Kündigungsschutzgesetzes Rz. 11 § 1a KSchG steht in systematischem Zusammenhang mit § 1 KSchG. Grundlegende Voraussetzung dafür, dass der Anspruch auf dem gesetzlich fixierten Wege entstehen kann, ist daher die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes gem. § 23 KSchG .[20] Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass § 23 KSchG auch in seiner dem § 1a KSchG nachfolgen...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / IV. Einzelprobleme

1. Niedrigeres Angebot Rz. 47 Der Hinweis auf die Höhe der Abfindung gehört nicht zu den essentialia negotii des Angebots nach § 1a Abs. 1 KSchG. Nimmt der Arbeitgeber ungeachtet dessen eine konkrete Abfindungshöhe in sein Angebot auf und macht gleichzeitig deutlich, dass es sich um ein Angebot nach § 1a KSchG handeln soll, tritt die gesetzlich fixierte Rechtsfolge des § 1a A...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / Literaturtipps

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / VI. Steuerliche Rahmenbedingungen

Rz. 58 Die im Rahmen eines Anspruchs nach § 1a KSchG gezahlte Abfindung ist wie jede Abfindung auch vollständig steuerbelastet, jedoch im Rahmen der Tarifermäßigung gem. §§ 34, 24 Nr. 1b EStG privilegiert.mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / B. Entgeltansprüche des Arbeitnehmers

I. Klage auf Bruttoentgelt Rz. 2 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich i.d.R. aus den §§ 611, 615 S. 1 BGB i.V.m. §§ 293 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kü...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / VI. Checkliste

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