Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.5. Irrelevanz des Auslösers der Nachversteuerung

Rz. 132 Aus welchen Gründen die Nachversteuerung ausgelöst wird, ist unerheblich (BFH vom 26.02.2014, BStBl II 2014, 581; BFH vom 22.07.2015, BStBl II 2016, 230); Ausnahmen scheiden somit aus, auch auf dem Billigkeitswege (R E 13a.12 Abs. 1 Satz 1 ErbStR; BFH vom 04.02.2010, BStBl II 2010, 663). Folglich kommt es u. a. im Falle der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen oder V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Die schädliche Nutzungsüberlassung an Dritte (S. 1)

Rz. 122 Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG werden erst dann als Verwaltungsvermögen eingestuft, wenn sie an Dritte zur Nutzung überlassen werden. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass diese an Dritte überlassenen Objekte im Verband eines Betriebs weder der Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirken, s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1.1 Zivilrechtliche Ausführungen zur Testamentsvollstreckung

Rz. 19 Ein Testamentsvollstrecker ist eine i. d. R. vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen hat (s. §§ 2197 bis 2228 BGB). Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum AktG, § 291 AktG Rn 72; Grunewald, in Lutter, UmwG, 5. A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.3 Rechtsfolgen

Rz. 731 Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 7 ErbStG gegeben, so wird fingiert, dass eine Schenkung vorliegt (erste Fiktion), die sich auf die Differenz zwischen dem steuerlichen Wert des Anteils und der Minderabfindung beläuft (zweite Fiktion). Zwar fingiert § 7 Abs. 7 ErbStG eine gemischte Schenkung, da in der (Minder-)Abfindung ein Teilentgelt zu sehen ist, gleichwohl i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs

Rz. 13 Schließlich ist weitere Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs, dass der Mieter ungeachtet der Abmahnung, d. h. trotz ihrer Kenntnis, den vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt. Mehr als diese Fortsetzung ist nicht erforderlich. Der Unterlassungsanspruch setzt weder Wiederholungsgefahr noch Verschulden auf Seiten des Mieters voraus (Palandt/Weidenkaff, § 541 Rn. 9). Ei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.7 Forderungen und Rechte, die grundpfandrechtlich gesichert sind (§ 121 Nr. 7)

Rz. 60 Als Inlandsvermögen gelten Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, sofern sie durch inländischen Grundbesitz, inländische grundstücksgleiche Rechte oder Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind (§ 121 Nr. 7 BewG). So zählt die Norm insb. Hypotheken und Grundschuld...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Vertragliche Rückforderungsrechte

Rz. 25 Der Schenker hat häufig ein Interesse, sich ergänzend zu den gesetzlichen Rückforderungsrechten für bestimmte Fälle eine Rückgängigmachung der Schenkung vorzubehalten. Dies kann in Form eines Rückforderungsrechts oder auch durch einen Widerrufsvorbehalt erfolgen. Der Schenker hat in diesen Fällen ein Gestaltungsrecht. Der übertragene Vermögensgegenstand fällt nur bei ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Bestandteile des Endvermögens und Bewertung

Rz. 5 Das bei Begründung der Zugewinngemeinschaft vorhandene Vermögen ist im Zeitpunkt der Begründung, das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen ist im Zeitpunkt des Erwerbs zu bewerten (BGH vom 20.05.1987, BGHZ 101, 65). Das Endvermögen ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zugewinngemeinschaft zu bewerten (§ 1376 Abs. 2 BGB). Nach der Rspr. des BGH (BGH vom 09.03.19...mehr

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zfs 06/2022, Zur Berücksich... / 2 Aus den Gründen:

… [7] II. Die beantragte Prozesskostenhilfe ist zu versagen, weil die Rechtsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 ZPO). Die bereits eingelegte, aber noch nicht begründete Rechtsbeschwerde ist zwar gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft. An ihre Zulassung ist der Senat gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO – unabhängig davon, ob das Beschwerdegericht die Voraus...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.1 Aktive Vermögenswerte

Rz. 22 Beim erbrechtlichen Vermögensübergang aktiver Vermögenswerte ist zu beachten: Aktive Werte sind sämtliche vermögensrechtlichen Güter (in der Sprache des BGB: Sachen, Rechte, Anwartschaften, Forderungen etc.). Ebenso sind die (in der Sprache des Steuerrechts) immateriellen Wirtschaftsgüter wie der Geschäfts- und Firmenwert oder ein immaterielles Einzel-Wirtschaftsgut vo...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Abmahnung

Rz. 11 Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist in der Regel, dass der Vermieter den Mieter zunächst abmahnt (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1). In der Abmahnung muss der Mieter aufgefordert werden, den beanstandeten, vertragswidrigen Gebrauch einzustellen (LG Aachen, Urteil v. 18.9.1987, 5 S 207/87, WuM 1988, 55). Die Abmahnung muss die vertragswidrige Handlung genau...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.4 Einzelfälle des bedingten Erwerbs

Rz. 60 Der bedingte Erwerb ist ein Rechtsgeschäft unter der Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht (vgl. § 158 BGB). Für aufschiebend bedingte Erwerbsgegenstände und Erwerbe gilt im Einzelnen Folgendes: Gewinnansprüche aus GmbH-Anteilen und Dividendenansprüche aus Aktien fallen nicht unter § 9 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Zinserträge bei unverzinslic...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 WEG erfasse als Ausnahmevorschrift nur bestimmte Fälle der Interessenkollision. Es solle den Wohnungseigentümer nicht schlechthin daran hindern, an Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken. Da das Stimmrecht ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheite...mehr

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Grundlagen des Human-Resour... / 2.2 Kennzahlen

Saubere Definition von Kennzahlen als wichtige Grundlage Neben den Berichten werden in vielen Unternehmen einzelne Kennzahlen erhoben. Diese werden häufig in der Anfangsphase eines HR-Controllings nur fallweise und in "unterschiedlichen" Versionen betrachtet. Mit unterschiedlichen Versionen ist gemeint, dass gerade anfänglich im Unternehmen keine klare Definition einer Kennz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigung zur Unzeit

Rz. 7 In § 627 Abs. 2 BGB ist ein Kündigungsverbot für den Fall geregelt, dass die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Adressat ist allein der Dienstverpflichtete. Dem Dienstberechtigten steht dagegen ein uneingeschränktes Kündigungsrecht zu. Unzeitigkeit ist zu bejahen, wenn die Kündigung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem es dem Dienstberechtigten nicht mehr möglich ist, sich di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Außerordentliche Kündigung

Rz. 4 Der Anspruch auf Teilvergütung setzt eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB oder § 627 BGB voraus. Ob diese wirksam erklärt werden muss, hat die Rechtsprechung nicht entschieden. Es ist jedoch wenig überzeugend, bei Wirksamkeit der Vertragsbeendigung eine Minderung der Vergütung vorzunehmen, während der Dienstverpflichtete im Fall einer unwirksamen Kündigung ke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Kündigung

Rz. 3 Als Kündigung sind ordentliche und außerordentliche sowie Änderungskündigungen zu verstehen. Darüber hinaus findet § 629 BGB entsprechende Anwendung auf Dienstverhältnisse, die aufgrund Fristablaufs, auflösender Bedingung, Zweckerreichung oder eines Aufhebungsvertrags enden.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung

1 Allgemeines Rz. 1 § 627 BGB gewährt für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, ein Recht zur fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB. Anders als bei § 626 BGB kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Eventuellen Missbräuchen wird aber durch § 627 Abs. 2 BGB und § 628 BGB entgegengewirkt.[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung

1 Allgemeines Rz. 1 § 628 BGB dient der Abwicklung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, die durch außerordentliche Kündigung (§§ 626, 627 BGB) beendet wurden. Die Norm versteht das gekündigte Dienstverhältnis als reines Abwicklungsverhältnis, das keine persönlichen Leistungspflichten beinhaltet, sondern nur noch bestehende gegenseitige finanzielle Ansprüche ausgleichen soll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolge

Rz. 8 Als Rechtsfolge sieht § 627 BGB die Auflösung des Dienstverhältnisses mit sofortiger Wirkung vor. Eine Begründung der Kündigung ist nicht erforderlich.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 627 BGB gewährt für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, ein Recht zur fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB. Anders als bei § 626 BGB kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Eventuellen Missbräuchen wird aber durch § 627 Abs. 2 BGB und § 628 BGB entgegengewirkt.[1] Die erleic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Voraussetzungen

2.1 Kein Arbeitsverhältnis Rz. 2 § 627 BGB bezieht sich, wie der Wortlaut eindeutig klarstellt, ausschließlich auf freie Dienstverhältnisse und gilt somit nicht für Arbeitsverhältnisse. 2.2 Kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen Rz. 3 Vom Anwendungsbereich des § 627 BGB nicht erfasst werden dauernde Dienstverhältnisse mit festen Bezügen. Sind beide Voraussetzungen k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Kein Arbeitsverhältnis

Rz. 2 § 627 BGB bezieht sich, wie der Wortlaut eindeutig klarstellt, ausschließlich auf freie Dienstverhältnisse und gilt somit nicht für Arbeitsverhältnisse.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Herabsetzung der Vergütung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Der Teilvergütungsanspruch kann gem. § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB gekürzt werden bzw. vollständig entfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer der in Satz 2 genannten Alternativen. Alternative 1 ist einschlägig, wenn der Dienstverpflichtete ohne vertragswidrigen Anlass der Gegenseite gekündigt hat. Dagegen betrifft Alternative 2 den Fall, dass die Kündigung des Dienstbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 9 § 628 Abs. 2 BGB räumt dem durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils veranlassten Kündigenden einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens ein. § 628 Abs. 2 BGB ist dabei eine Spezialregelung für materielle Schadensersatzansprüche wegen Auflösungsverschuldens infolge nicht ordnungsgemäßer Beendigung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Dienste höherer Art

Rz. 6 Erforderlich sind Dienste höherer Art. Hierzu zählen Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftlicher Bildung, eine hohe geistige Fantasie oder Flexibilität voraussetzen oder die den persönlichen Lebensbereich betreffen, sodass sie ein erhöhtes Maß an Diskretion erfordern.[1] Darunter fallen insbesondere Ärzte,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen

Rz. 3 Vom Anwendungsbereich des § 627 BGB nicht erfasst werden dauernde Dienstverhältnisse mit festen Bezügen. Sind beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt, ist das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausgeschlossen. Ein "dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen" erfordert, dass das Dienstverhältnis ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Erheblichkeit und persönlicher Bindung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 628 BGB dient der Abwicklung von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, die durch außerordentliche Kündigung (§§ 626, 627 BGB) beendet wurden. Die Norm versteht das gekündigte Dienstverhältnis als reines Abwicklungsverhältnis, das keine persönlichen Leistungspflichten beinhaltet, sondern nur noch bestehende gegenseitige finanzielle Ansprüche ausgleichen soll.[1] In Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Berechnung

Rz. 5 Ausschlaggebend für die Berechnung des Vergütungsanspruchs sind die bisher erbrachten Leistungen des Dienstverpflichteten. Für den im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Teil der Dienstleistung stehen ihm – anders als im Werkvertragsrecht (§ 648 Satz 2 und 3 BGB) – weder Vergütungs- noch Entschädigungsansprüche zu.[1] Die bislang erbrachten Leistungen sind zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Urlaubsverlangen

Rz. 4 Der Dienstverpflichtete muss die Freistellung von der Arbeit ausdrücklich und rechtzeitig verlangen, da der Dienstberechtigte nicht von sich aus zur Gewährung verpflichtet ist. Unzulässig ist insofern die eigenmächtige Inanspruchnahme von Freizeit durch den Dienstverpflichteten zwecks Stellensuche.[1] Andererseits darf der Dienstberechtigte ihn nicht auf noch offene Ur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Vorauszahlung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 8 Satz 3 findet Anwendung, wenn entgegen der Regel des § 614 BGB die Vergütung im Voraus entrichtet wurde. In diesem Fall hat der Dienstverpflichtete den gegenüber der geschuldeten Teilleistung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 überschießenden Betrag zurückzugewähren. Hinweis Die Vorschrift stellt eine eigene Anspruchsgrundlage dar, infolgedessen die Verweise auf das Rücktrittsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolge

Rz. 4 § 624 Satz 2 BGB gibt dem Dienstverpflichteten ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 6-monatiger Frist. Die Kündigung muss allerdings nicht unmittelbar nach Ablauf der 5 Jahre erfolgen, sondern kann zu jedem danach liegenden Zeitpunkt ausgesprochen werden.[1] Dabei handelt es sich um eine Höchstkündigungsfrist, die im Interesse des Kündigenden liegt und angesichts d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 12 Die Darlegungs- und Beweislast für das Begehren gem. § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB trifft den Arbeitnehmer als Dienstverpflichteten. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Einwendung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB ist hingegen der Arbeitgeber als Dienstberechtigter beweisbelastet.[1] Auch hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs gem. § 628 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Arbeitgeber dar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Voraussetzungen

Rz. 3 § 624 BGB räumt dem Dienstverpflichteten ein Recht zur Kündigung ein, wenn das Dienstverhältnis auf Lebenszeit oder für eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist. Auf Lebenszeit bedeutet dabei, dass der Vertrag mit dem Tod des Dienstverpflichteten, des Dienstberechtigten oder eines Dritten enden soll. Die 5-Jahres-Frist beginnt nicht bereits mit Abschlu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Ablauf des Dienstverhältnisses

Rz. 3 § 625 BGB setzt den Ablauf des Dienstverhältnisses voraus, wobei die Art des Beendigungstatbestands unerheblich ist. Aufgrund von § 15 Abs. 5 TzBfG, der den Anwendungsbereich des § 625 BGB im Fall der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, sowie nach Zweckerreichung oder nach Eintritt einer auflösenden Bedingung einschr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Als Ausfluss der allgemeinen Fürsorgepflicht ist der Dienstberechtigte verpflichtet, den Dienstverpflichteten nach Ausspruch der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses für eine angemessene Zeit von seiner Dienstleistungspflicht zum Zweck der Stellensuche freizustellen. Dies soll dem Dienstverpflichteten ermöglichen, unmittelbar im Anschluss an das beendete Diens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Dauerndes Dienstverhältnis

Rz. 2 Die Vorschrift findet auf alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse Anwendung. Notwendig ist ein dauerndes Dienstverhältnis, wobei der Begriff der "Dauer" wie in §§ 617, 627, 630 BGB zu verstehen ist. Entscheidend ist somit, ob das Dienstverhältnis rechtlich oder faktisch auf eine längere Zeit angelegt ist, von unbestimmter Dauer sein sollte oder faktisch bereits längere Ze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvermietung

Rz. 17 Der Vermieter ist im Falle der Gebrauchsverhinderung des Mieters grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache weiterzuvermieten (BGH, Urteil v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06, GE 2007, 841). Er handelt auch nicht treuwidrig, wenn er die Weitervermietung an einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter ablehnt. Auch der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Befreiung von der Miete bei anderweitiger Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Mieter wird jedoch von seiner Mietzahlungspflicht frei, wenn der Vermieter infolge der Überlassung der Mietsache an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren. Dies gilt insbesondere bei endgültiger Weitervermietung der Mietsache. Hätte der Vermieter trotz Gebrauchsüberlassung den vertragsgemäßen Gebrauch jederzeit wiedereinräumen können, g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 35 Der Vermieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 1 darlegen und beweisen, dass er zur Gebrauchsgewährung in der Lage war (Blank-Börstinghaus § 537 Rn. 27). Der Mieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 2 darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mietgebrauch anderweitig verwertet hat, dass ihm hieraus Vorteile entstanden sind oder dass er sich Aufwendungen ersp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Wohnungseigentü... / 3.4 Kündigungspflicht des Wohnungseigentümers?

Zwar ist der Vermieter verpflichtet, ein Verhalten seines Mieters zu unterbinden, das zu Belästigungen der Hausbewohner und übrigen Wohnungseigentümer führt bzw. gegen die Hausordnung verstößt. Wie er seinen Mieter aber dazu bringt, sich gesellschafts- und gemeinschaftskonform zu verhalten, muss letztlich ihm überlassen bleiben. Dem vermietenden Wohnungseigentümer kann grund...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz Der Wegfall der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt nicht die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung voraus. Fehlt es an einer wirksam bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zum Lohnabschlag und Lohnvorschuss

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Gewährt ein > Arbeitgeber ein Darlehen (> Rz 2) zu Sonderkonditionen, die der > Arbeitnehmer ohne das Dienstverhältnis nicht erhalten würde (> Arbeitslohn Rz 44 ff), kann besonders in einer Zinsverbilligung ein geldwerter Vorteil liegen, der dem LSt-Abzug unterliegt (> Rz 18 ff), soweit er nicht steuerfrei bleibt (> Rz 25 ff, > Rz 40). Zuweile...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 1.117b sind die (sonstigen) angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, im Anhang anzugeben. Bei dieser Abwägung der Relevanz der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zu berücksichtigen, ob deren Offenlegung für das Verständnis der Wiedergabe von im Abschluss dargestellten Geschäftsvorfällen, ...mehr