Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2 Kündigungsschutz

Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, sind das deutsche Kündigungsschutzgesetz und ggf. das Betriebsverfassungsgesetz mit der Beteiligung des Betriebsrats anwendbar.[1] Hierzu muss der im Ausland tätige Arbeitnehmer jedoch weiterhin dem in Deutschland gelegenen Betrieb angehört.[2] Es geht dabei nicht um eine unzulässige Ausstrahlung des BetrVG bzw. des Kündigungs...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.1 Kündigungsmöglichkeit

Problematisch ist bei einem Auslandseinsatz die Erklärung von Kündigungen. Dies gilt insbesondere, wenn damit lediglich die Entsendung beendet werden soll, das Arbeitsverhältnis i. Ü. aber bestehen bleiben soll. Insoweit ist zwischen dem Einvertragsmodell und dem Zweivertragsmodell zu unterscheiden. Kündigung beim Einvertragsmodell Handelt es sich wie beim Einvertragsmodell re...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2.1 2.4 Kosten der Rückabwicklung

Eine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung von Umzugskosten bei einem Auslandseinsatz umfasst regelmäßig auch die Kosten des "Rückumzugs".[1] Eine rechtlich unzulässige Beendigungshandlung des Arbeitgebers löst jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers im Hinblick auf die dadurch entstandenen besonderen, auslandsbezogenen Mehrkosten und Belastung...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.2 Mittelbare Auswirkungen auf Kündigungsschutz

Rz. 13 § 10 TzBfG kann im Rahmen des Kündigungsschutzrechts Bedeutung erlangen. Verweigert ein Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme und stützt er im Rahmen einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung seine Auswahlentscheidung auf die geringere oder gar fehlende Qualifikation des teilzeitbeschäftigten...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 4 Ermittlung der Beschäftigtenzahl eines Betriebs unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung

Verschiedene gesetzliche Bestimmungen knüpfen bei der Anwendbarkeit einzelner Regelungen oder des Gesetzes an die Zahl der insgesamt im Betrieb Beschäftigten als Schwellenwert an. Damit stellt sich die Frage, wie Teilzeitbeschäftigte zur berücksichtigen sind. Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (insbesondere für die Größe des Betriebsrats) und die Vorschriften de...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.4.7 Berücksichtigung bei Sozialauswahl

§ 10 Nr. 6 und 7 a. F. AGG (gültig bis 11.12.2006) wurden durch Art. 8 des 2. Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes wieder gestrichen.[1] Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es sich hier nur um eine redaktionelle Anpassung an § 2 Abs. 4 AGG handeln. Gemäß § 10 Nr. 6 a. F. AGG war eine Berücksichtigung des Alters bei der Sozialauswahl (auch im Rahmen der Bildun...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

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Antidiskriminierung / 2.1 Anwendungsbereich des AGG

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruflichen Aufstieg, den Beschäfti...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Betriebsrats und...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach Abs. 2

Rz. 4 Dem Vermieter steht gemäß Abs. 2 auch dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der vom Mieter genutzte Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst genutzten Wohnung liegt. Die Frage, welcher Wohnraum als "innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung" i.S.d. Sonderkündigungsrechts nach § 573a Abs. 2 BGB anzusehen ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung (BGH, Ur...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach Abs. 1

Rz. 2 Voraussetzung für die erleichterte Kündigungsmöglichkeit des Vermieters im Sinne von § 573a Abs. 1 ist, dass die Wohnung des Mieters in dem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude liegt und das Gebäude über nicht mehr als zwei Wohnungen verfügt. Hinweis Beginn des Mietverhältnisses entscheidend Die Voraussetzungen für die Kündigung einer derartigen Wohnung müssen bereits ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.3 Kündigungsschutz (Abs. 1b)

Rz. 169 Die Regelung des Abs. 1b hat Schutzfunktion. Sie soll sicherstellen, dass die Möglichkeit zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten (z. B. § 2 Abs. 1 AltersteilzeitG) im Kündigungsschutz nicht zum Nachteil des Beschäftigten berücksichtigt wird (BR-Drs. 1000/97 S. 18). Dies wird dadurch erreicht, dass das Gesetz mittels einer Fiktion (zum Unterschied von Fiktionen und ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 11 Rationalisierungsmaßnahmen

Außerbetriebliche Gründe (z. B. Fortschritt der technologischen Entwicklung, Veränderung der Marktstruktur, Entwicklung neuer Fabrikations- oder Arbeitsmethoden) können den Arbeitgeber dazu veranlassen, organisatorische oder technische Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen Rationalisierungsmaßnahmen nicht auf ihre Notwendigkeit oder ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 7 Insolvenzverfahren

Zur Abwendung des Insolvenzverfahrens kann der Arbeitgeber die entsprechenden unternehmerischen Entscheidungen fällen, die ihrerseits einen Überhang an Arbeitskräften zur Folge haben können. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die zu einem Fortfall von Arbeitsplätzen führen (z. B. Einstellung eines ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 5 Betriebsstilllegung

Der Arbeitgeber wird durch den allgemeinen Kündigungsschutz der §§ 1–14 KSchG nicht daran gehindert, seinen Betrieb (z. B. wegen Unrentabilität) ganz oder teilweise stillzulegen. Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen eine entsprechende Entscheidung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit nach.[1] Vorübergehende Einstellungen der Produktion (z. B. infolge des Ausbleibens von Zubehörtei...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Gegenüber einem Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fällt, ist eine ordentliche Kündigung u. a. dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dieser Beitrag behandelt die Voraussetzungen der be...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Gegenüber einem Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes fällt, ist eine ordentliche Kündigung u. a. dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftige übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechende höhere Vergütung. Der Beschäftige wird nicht mehr nur in ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz gilt nur für Mietverhältnisse über Wohnraum – einschließlich der in § 549 Abs. 2 und 3 aufgeführten Mietverhältnisse und für Wohnungen gem. §§ 576, 576b (Schmidt-Futterer/Streyl, § 572 Rn. 2) – und soll verhindern, dass die zwingenden, zum Schutz des Mieters erlassenen Kündigungsvorschriften umgangen werden. Zwar ist in § 572 Abs. 2 nicht ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wohnungen, die im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis vermietet worden sind, unterliegen den Sondervorschriften der §§ 576–576b. Durch diese Vorschriften wird der Kündigungsschutz für diese Wohnungen gelockert, sobald das Arbeits- oder Dienstverhältnis beendet ist. Durch diese Lockerung soll einerseits der Bau von Wohnungen für Betriebsangehörige gefö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 In § 565 ist der bis zum 1.9.2001 geltende § 549a mit dem Bestandschutz des Untermieterverhältnisses bei gewerblicher Weitervermietung mit bloßen sprachlichen und redaktionellen Änderungen übernommen worden. Der bis zum 1.9.2001 geltende § 549a war durch Art. 4 Nr. 2 des 4. MietRÄndG v. 21.7.1993 (BGBl. I S. 1257) eingefügt worden, trat jedoch rückwirkend bereits zum 1...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.2 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG in der Fass...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2 Sachgrund (§ 14 Abs. 1 und 4)

Rz. 7 Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag bedarf immer eines Sachgrunds. Dies wird dadurch deutlich, dass nach § 21 TzBfG zwar § 14 Abs. 1 TzBfG, nicht aber dessen Absätze 2, 2a und 3 entsprechend anwendbar sind.[1] Hinweis Anders als vor dem Inkrafttreten des TzBfG bedarf eine auflösende Bedingung nicht nur dann einer Rechtfertigung, wenn durch die Bedingung zwingende kün...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.3 Verbot der Benachteiligung

Rz. 8 Abs. 3 regelt lediglich, dass Sicherheitsfachkräfte nicht benachteiligt werden dürfen. Vorteile genießen sie wegen ihrer Tätigkeit nicht. Sie erhalten keine gesonderte Vergütung, werden nicht wegen ihrer Aufgaben freigestellt und haben keinen besonderen Kündigungsschutz.mehr

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DRK-TV / 2.3.4 Probezeit (§ 3 Abs. 3 DRK-TV)

Hier hat der DRK-Reformtarifvertrag zwei Änderungen gebracht: Keine Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung War im Tarifvertrag a. F. auf eine Probezeit verzichtet worden, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis von mindestens 2-jähriger Dauer in derselben Dienststelle eingestellt wurde, fällt nunmehr die 2-jähri...mehr

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DRK-TV / 2.10.3.2 Betriebsübergang

§ 10 Abs. 3 Satz 2 DRK-TV verweist auf die Anwendbarkeit des § 613 a BGB sowie den gesetzlichen Kündigungsschutz. Ein Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter an einen Dritten entliehen hat, ist nicht gehindert, seinen Betrieb im Wege eines Betriebsübergangs zu veräußern. Dies hat zur Folge, dass der Übernehmer in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehe...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Unternehmensfeindlicher Reglementierungsdrang der Bundesregierung

Rz. 14 Während die OECD ungeachtet der derzeitigen Stabilität unseres Arbeitsmarktes seit Jahren mehr Flexibilität für das deutsche Arbeitsrecht fordert, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, setzen die letzten und die aktuelle Bundesregierung unverändert auf verstärkte Reglementierung unseres ohnehin stark regulierten Arbeitsmarktes. Das ist schon deshalb ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 3. Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftsbetriebs in der Praxis

Rz. 86 Zunächst besteht ein Vorteil bei der Implementierung eines Gemeinschaftsbetrieb darin, dass die unerwünschten Folgen des AÜG vermieden werden. Dabei handelt es sich auch nicht um eine Form der Gesetzesumgehung, weil sich Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb schlicht bereits tatbestandlich ausschließen. Rz. 87 Unternehmen können auf diese Weisenach hier vert...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis zum 1.4.2017

Rz. 249 In § 9 Nr. 1 AÜG a.F. ist für die illegale Arbeitnehmerüberlassung geregelt, dass Verträge zwischen dem Verleiher und dem Entleiher und zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam sind. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. wird in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert. Die Vorschrift dient dabei insbesonder...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Beendigung des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 146 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Entleiherbetrieb geltenden Vorschriften und sonstigen Regelungen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fiktion des § 10 AÜG Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der das fingierte Arbeitsverhältnis als befristet gilt, wenn die Tätigkeit beim Entleiher nur befristet vorgesehen war und für das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / C. Motive für Solo-Selbstständige und Auftraggeber

Rz. 20 Verträge mit Solo-Selbstständigen, sei es als Werkverträge[45] oder als Dienstverträge, sind sehr weit verbreitet. Dies gilt sowohl in Zweipersonen- wie in Dreipersonen-Vertragsverhältnissen. Bei vielen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Solo-Selbstständige auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Motivlage, der zw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verhältnis zwischen Vermieter und Untermieter

Rz. 20 Zwischen (Haupt-)Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, Beschluss v. 17.1.2001, XII ZB 194/99, NZM 2001, 286). Der (Haupt-)Vermieter hat gegenüber dem Untermieter keinen Anspruch auf Duldung von ihm beabsichtigter Modernisierungsarbeiten; diesen muss vielmehr der Mieter gegen den Untermieter geltend machen, der seinerseits zur Duldung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter

Rz. 26 Auf den Untermietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter finden alle Vorschriften über die Miete Anwendung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2002, 24 U 200/01, ZMR 2003, 102 [103]), auch § 550 (BGH, Urteil v. 15.6.1981, VIII ZR 166/80, BGHZ 81, 46). Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen, bedarf er daher der Schriftform (BGH, VIII ...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[116] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten ›Werkes‹ zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.2 Freie Mitarbeit und Werkverträge

Freie Mitarbeiter können ebenfalls eingesetzt werden, um eine Organisation agil zu gestalten. Ein freier Mitarbeiter ist jemand, der selbstständig eine unternehmerische Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen auf dienst- oder werkvertraglicher Grundlage ausführt.[111] Um die Gefahr einer ›verdeckten‹ Arbeitnehmerüberlassung und der damit verbundenen rechtlichen Folgen zu verme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar im Mutterschutzgesetz (MuSchG) den"arbeitsrechtlichen" Schutz (z.B. arbeitszeitlicher, betriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Immissionssc... / 1.1 Definition

Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG sind Immissionen "Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnliche Umwelteinwirkungen". Wichtig Unterschied zwischen Immission und Emission Emission ist der Austrag bzw. Ausstoß von Luftverunreinigungen in Form von Dampf, Gasen oder Partikeln sowie Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen, die bei Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1.2 Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

Stimmt der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung oder der Versetzung eines Betriebsratsmitglieds nicht zu , hat der Arbeitgeber einen Zustimmungsersetzungsantrag an das zuständige Arbeitsgericht zu stellen.[1] Der Arbeitgeber muss zunächst so rechtzeitig die Zustimmung bei dem Betriebsrat beantragen, dass er bei ihrer Nichterteilung noch innerhalb der 2-Wochenfrist des ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Anhang zu § 55 BPersVG: Überblick über den Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG

§ 15 KSchG Der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung sowie für Wahlbewerber oder Mitglieder des Wahlvorstands richtet sich nach § 15 KSchG. Gemäß § 15 Abs. 2 KSchG ist die ordentliche Kündigung – hiervon sind auch Änderungskündigungen erfasst – eines Mitglieds der Personalvertretung, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.4 Anderweitige Verfahrenserledigung

Endet der Kündigungsschutz eines durch § 55 Abs. 1 BPersVG geschützten Arbeitnehmers bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Personalrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr. Endet z. B. die Amtszeit des zu kündigenden Personalratsmitglieds, tritt eine Erledi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausnahmen für Beamte im Vorbereitungsdienst und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung

Gemäß § 55 Abs. 3 BPersVG gilt für Beamte im Vorbereitungsdienst (d. h. für Widerrufsbeamte, die den vorgegebenen oder üblichen Vorbereitungsdienst ableisten) und für Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung (dies sind Arbeitnehmer, die grundsätzlich bei mehreren Dienststellen nach Weisung der Stammdienststelle tätig sind, die über die Einstellung sowie über die Ausbi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Mecklenburg- Vorpommern

§ 40 PersVG M-V In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 40 PersVG M-V den Schutz der Personalratsmitglieder gegen Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 verweist zunächst auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG (vgl. zu § 15 KSchG entsprechende Kommentierung in 1.6 zu § 55 BPersVG). Über § 127 BPersVG, der unmittelbar auf Länderebene gilt, ist zudem der Schutz ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Berlin

§ 44 PersVG BE Schutzvorschrift für Personalratsmitglieder ist in Berlin § 44 PersVG BE. Für den Kündigungsschutz wird hier auf § 127 BPersVG bzgl. der außerordentlichen Kündigung (vgl. hierzu die Kommentierung der entsprechenden Vorschrift des § 55 Abs. 1 BPersVG) und bzgl. der ordentlichen Kündigung auf § 15 KSchG (vgl. hierzu entsprechende Kommentierung in 1.6)) verwiesen....mehr