Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialabgabe

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5 Künstlersozialabgabe bei GmbH- und KG-Gesellschaftern

Für künstlerisch oder publizistisch tätig GmbHs und KGs gibt es einige Besonderheiten, die für diese Rechtsformen wirtschaftlich von höchster Bedeutung sind. Bei der GmbH beispielsweise betreffen sie die Frage, ob die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Künstlersozialabgabe unterliegen. 3.5.1 GmbH Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer Gm...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.1 Die Künstlersozialkasse

Das KSVG beruht auf zwei Säulen: der Versicherungspflicht und der Abgabepflicht. Die KSK prüft aufseiten der Versicherten, ob die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach dem KSVG vorliegen, und errechnet die Zuschusshöhe zu den Beiträgen der Versicherungen. Sie sammelt die Beiträge der Versicherten und führt sie mit dem Zuschuss als sog. Gesamtsozialversicherungsbeitra...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.6.2 Jährliche Meldung der Entgeltsumme

Wenn die Abgabepflicht eines Unternehmens feststeht, hat es in einem zweiten Schritt fortlaufend einmal im Jahr jeweils zum 31. März der KSK die Summe der Entgelte zu melden, die im vorangegangenen Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt wurden. Anhand dieser Angaben berechnet die KSK die Höhe der Künstlersozialabgabe. Die Meldung ist auch abzugeben, ...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.6.3 Monatliche Vorauszahlungen

Zwar müssen die Entgeltzahlungen der KSK nur einmal im Jahr gemeldet werden. Die Unternehmen sind aber gem. § 27 Abs. 2 KSVG verpflichtet, monatliche Vorauszahlungen an die KSK zu leisten. Damit soll zum einen die tatsächliche Zahlung der Abgabe sichergestellt werden. Zum anderen muss die KSK selbst die monatlichen Beitragszuschüsse zusammen mit dem Beitragsanteil der Versic...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.1 Nicht nur gewinnorientierte Unternehmen sind betroffen

Irritation entsteht immer wieder auch durch den Begriff des abgabepflichtigen "Unternehmens". Das KSVG betrifft nicht nur gewerbliche, gewinnorientierte Unternehmen im engeren Sinne. Die Abgabe müssen nach der Rechtsprechung des BSG vielmehr auch Städte und Gemeinden, Stiftungen und gemeinnützige Vereine zahlen. Denn gerade auch gemeinnützige Einrichtungen sind oft im Kultursekt...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.1 Gut gedacht – auch gut gemacht?

Zu sagen, dass vieles nicht aufeinanderpasst, ist zwar etwas übertrieben, aber einige logische Brüche bietet das KSVG nach 30 Jahren Rechtsprechung dem Anwender in der Unternehmenspraxis durchaus. Und doch sei der Leser beruhigt: Für die Unternehmenspraxis der Verwerter lässt sich das Thema der Künstlersozialabgabe soweit einkochen und vereinfachen, dass kaum noch logische B...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.3.4 Vertragsklausel zur KSA

Die Übernahme der KSA kann auch vertraglich zwischen den beteiligten Unternehmen geregelt werden. Eine solche Vereinbarung ist zwar nicht bindend für die KSK, gilt aber gleichwohl zivilrechtlich zwischen den Vertragspartnern. Auf die rechtliche Bewertung durch die KSK oder die DRV hat dies also keinerlei Einfluss – man kann die gesetzliche Abgabepflicht nicht durch zivilrech...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.5 Statistisches

Die KSK hat seit ihrer Gründung im Jahr 1983 eine rasante Entwicklung vollzogen: Mit der Zahl der Versicherten stiegen auch die zu leistenden Zuschüsse und damit der Haushalt, während die Zahl der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen nicht im gleichen Tempo mitzog – der Anstieg des Abgabesatzes war die notwendige Folge. Die Zahl der nach dem KSVG Versicherten lag zu Begi...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.4 Berechnen der Künstlersozialabgabe

Wenn die Summe der meldepflichtigen Entgelte im Sinne des § 25 KSVG für ein Kalenderjahr erst einmal vorliegt, ist die Abgabeschuld schnell und sehr einfach berechnet. Die Entgeltsumme muss nur noch mit dem jeweiligen Vomhundertsatz der KSA multipliziert werden: Honorarsumme × Abgabesatz = Abgabeschuld Da die Abgabeschuld erst nach fünf Kalenderjahren verjährt, muss ein abgabe...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.2 Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund

Durch eine Änderung des KSVG wurde – wie bereits erwähnt – der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) neben der KSK die Erfassung und Prüfung abgabepflichtiger Unternehmen übertragen. Die DRV verfügt über eine entsprechend große Datenbank mit den gemeldeten Arbeitgebern und kann diese auf die Abgabepflicht hin überprüfen, ohne erst in öffentlich zugänglichen Quellen nach Ad...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.2 Die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten

Die KSK dient einem guten Zweck: Der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Normalerweise müssen sich Selbstständige, soweit nicht privat krankenversichert, bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichern. Der Nachteil: Die Tarife sind absurd teuer. Neben dem hohen Mindestbeitrag von fast 200 EUR schlägt zu Buche, dass – anders als bei pfl...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / Zusammenfassung

Wer als Verwerter mit der Künstlersozialkasse zu tun hat und sich mit der Frage plagt, was etwa nun Kunst im Sinne des KSVG sei oder wie Nebenleistungen einzustufen seien, kann sich häufig des Gefühls nicht erwehren, auf ausgesprochen schwammigem Boden zu stehen. Vieles wirkt unverständlich oder sogar unlogisch: Warum sind künstlerische Fotografen Handwerker, aber Werbefotog...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4 Künstlersozialkasse und DRV

Die KSK ist keine Versicherung und kein Versicherungsträger, die nach dem KSVG versicherten Künstler sind auch nicht "Mitglieder" in der KSK. Die KSK ist vielmehr eine zwischen die versicherten Künstler und die Versicherungsträger (gKV, gRV) geschaltete Behörde, der gem. § 37 KSVG die Durchführung des KSVG obliegt und die die Voraussetzungen der Versicherungs- und der Abgabe...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.6 Das Verwaltungsverfahren im Überblick

Das Verwaltungsverfahren zur Erhebung der Abgabe verläuft in mehreren Stufen: Zunächst wird ein bislang noch nicht gemeldeter Verwerter durch die KSK oder durch die DRV erfasst. Zumeist gleichzeitig wird die Höhe der Nachzahlung für die vergangenen fünf Kalenderjahre ermittelt. Anschließend muss das Unternehmen für jedes Kalenderjahr der KSK bis zum 31.3. des Folgejahres die En...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.6.1 Die Erfassung durch KSK und DRV

Die nach § 24 KSVG abgabepflichtigen Verwerter müssen sich aktiv bei der KSK melden. Parallel suchen KSK und DRV jedoch nach solchen Unternehmen und erfassen sie. Bei der ersten Erfassung sind verschiedene Angaben zum Unternehmen zu machen, anhand derer die KSK bzw. die DRV über die Abgabepflicht dem Grunde nach entscheidet (also darüber, ob das Unternehmen zum Kreis der abga...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.6 Ausgleichsvereinigungen

Mehrere Abgabepflichtige können sich zu einer sog. Ausgleichsvereinigung (AV) zusammenschließen, um das Verfahren der Abgabeerhebung zu vereinfachen. Der Hauptvorteil einer solchen AV aus Sicht der Verwerter: Die Höhe der Künstlersozialabgabe richtet sich nicht mehr nach den konkreten Honorarzahlungen in einem Kalenderjahr. Sie wird vielmehr anhand einer pauschalen und verei...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / Zusammenfassung

Wie hoch die KSA ist, die ein abgabepflichtiges Unternehmen an die KSK zu zahlen hat, richtet sich nach der Summe der Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten geleistet wurden. Diese (Netto-)Honorarsumme bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Künstlersozialabgabe. Damit die KSK die Höhe der Abgabeschuld berechnen kann, müs...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1 Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers

In die Bemessungsgrundlage sind nur solche Honorare einzubeziehen, die an gegenüber dem Auftraggeber selbstständig tätige Künstler und Publizisten gezahlt werden. Es kommt nicht darauf an, ob der beauftragte Künstler im Hauptberuf selbstständig tätig wird oder ob er etwa über die KSK versichert ist. Es kommt nur darauf an, ob er den konkreten Auftrag des Unternehmens diesem ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.4.1 Bandleader

Bandleader nehmen häufig eine Mittlerstellung ein zwischen ihrer Band und dem Veranstalter. Sie erhalten von den Mitmusikern Rechnungen für ihre Mitwirkung und stellen dem Veranstalter die Gesamtrechnung für den Auftritt. Entsprechend unterliegt die Gesamtrechnung der Abgabepflicht beim Veranstalter und unterliegen die Einzelrechnungen der Mitmusiker an den Bandleader bei di...mehr

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6 Anhänge / 6.2 Beitragsüberwachungsverordnung (KSVG-BÜVO)

Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Vom 13. Oktober 1994 (BGBl. I S 2972) zuletzt geändert durch Art. 155 des Gesetzes vom 29.3.2017, BGBl. I S. 626 Aufgrund des § 35 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705) verordnet das Bundesministe...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.1.1 Verlage

Den Begriff des Verlags definiert das BSG unter Rückgriff auf § 1 Verlagsgesetz (Urteil vom 10.10.2000, Az. B 3 KR 31/99): "Kennzeichnend für eine verlegerische Tätigkeit ist (...) die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur, der Presse und der Tonkunst." Der Abgabepflicht unterliegen alle Erscheinungsformen verlegerischen Handelns wie z. B.: Buchverlage, Press...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1 GmbH

Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer GmbH treffen sich beide Säulen, auf denen das KSVG beruht: die Versicherungspflicht als selbstständiger Künstler bzw. Publizist und die Künstlersozialabgabe auf das Geschäftsführergehalt (GF-Gehalt). Der Gesellschafter einer GmbH kann also ggf. als versicherungspflichtiger Künstler die Zuschüsse der KSK zur Rent...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.2 Der Abgabebescheid und Verrechnung der Vorauszahlungen

Nach der Meldung der Entgeltsumme für das abgelaufene Kalenderjahr legen KSK bzw. DRV in einem Bescheid die Höhe der KSA rechtsverbindlich fest, § 27 Abs. 1a KSVG. Die Festlegung der Abgabeschuld wird saldiert mit den monatlich geleisteten Vorauszahlungen des Unternehmens (zu den Vorauszahlungen nachfolgend Kapitel 4.3). Diese Vorauszahlungen werden die nachträglich für ein K...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.3 Rücknahme eines Abgabebescheids

Jede Sorgfalt und Kontrolle vermag fehlerhafte Angaben oder Berechnungen im Einzelfall durch das abgabepflichtige Unternehmen oder die KSK bzw. DRV nicht auszuschließen. Deshalb soll der Verwaltung nach der gesetzlichen Regelung die Möglichkeit bleiben, einen inhaltlich unrichtigen Verwaltungsakt unter bestimmten Bedingungen auch nach Ablauf der Widerspruchs- und der Klagefr...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.4 Reisekosten und Bewirtungskosten

Zum Entgelt nach § 25 Abs. 2 KSVG gehört die Erstattung von Reisekosten des Künstlers bzw. Publizisten nur, soweit sie die steuerlichen Freigrenzen überschreiten. Wenn sich die Erstattungen innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bewegen, gehören sie nicht zur Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG. Dies gilt aber nur für die persönlichen Reisekosten des Künstlers bzw. des Publiz...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.1 Wiederholt ausgeübte Tätigkeit und Einnahmeerzielungsabsicht

Das BSG hat entschieden, dass sich die Auslegung des Begriffs "Unternehmer" angesichts dieses Fehlens einer gesetzlichen Definition in Anlehnung an das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) am Zweck des KSVG zu orientieren habe. Dieser bestehe darin, alle natürlichen oder juristischen Personen zu erfassen, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publiz...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.2 Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich

Ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, ist für den Unternehmensbegriff des KSVG laut BSG unerheblich. Selbst wenn gar kein Gewinn erzielt werden soll oder ein Verlust erwirtschaftet wird, kann die Abgabepflicht bestehen (BSG Urteil vom 20.3.1997, Az. 3 RK 17/96): Zitat Der Begriff des ‘professionellen’ Vermarkters findet sich im Gesetz nicht. (...) Der Begriff de...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.1 Inhalt der Meldepflicht

Die Meldung der Entgeltsumme für ein Kalenderjahr hat spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres zu erfolgen, § 27 Abs. 1 S. 1 KSVG. Dabei ist der hierfür vorgesehene Vordruck der KSK zu verwenden (ein beispielhaftes Formular finden Sie im Anhang). Er wird den gemeldeten Unternehmen automatisch zum Ende eines Kalenderjahres zusammen mit Informationen über den für das kommende ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.5 Die unmittelbaren Folgen der Erfassung

Wenn die KSK bzw. die DRV feststellt, dass die Abgabepflicht dem Grunde nach besteht, teilt sie dem Unternehmen eine Abgabenummer zu, unter der es fortan bei der KSK geführt wird. Außerdem trifft das Unternehmen ab jetzt eine Reihe von Pflichten: es muss die festgesetzte Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen (Ratenzahlungen sind möglich); künftig muss es der KSK jährlich die ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / Zusammenfassung

Die KSK berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe zunächst anhand der jährlichen Meldungen, die sie von dem jeweiligen Unternehmen bekommt, ohne das Zustandekommen der Meldung zu kontrollieren. Daher obliegt es gem. § 35 KSVG der KSK auch, die "rechtzeitige und vollständige Entrichtung (...) der Künstlersozialabgabe" zu überwachen. Hierfür müssen alle abgabepflichtigen Unt...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.2 Kommanditgesellschaft und GmbH & Co KG

Durch drei Urteile des BSG ist die Kommanditgesellschaft (KG) bzw. die GmbH & Co KG in der jüngsten Zeit zu einer interessanten, da kostensparenden Gesellschaftsform für Künstler geworden. Die Eckdaten der drei Urteile des BSG lauten: der Kunde einer (GmbH & Co.) KG muss auf die an die KG gezahlten Entgelte keine Abgabe leisten, die Gewinnentnahmen eines KG-Gesellschafters unt...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.1 Gegenstand der Prüfung

Die Überprüfung bezieht sich gem. § 2 KSVG-BÜVO auf alle Zitat (...) tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die maßgebend sind für die Feststellung der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und der Beitragszuschüsse (Beitragsgrundlagen), der Abgabepflicht und der Höhe der Künstlersozialabgabe (Abgabegrundlagen). Im Mittelpunkt einer Betriebsprüfung steht die Kontrolle ...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.4 Typischer Verwerter, Eigenwerber oder Generalklausel – der Kreis der abgabepflichtigen Verwerter

Das KSVG unterscheidet in § 24 KSVG zwischen drei verschiedenen Tatbeständen für die Abgabepflicht: den "typischen" Verwertungen (§ 24 Abs.1 S. 1), der Werbung für das eigene Unternehmen (sog. Eigenwerbung, § 24 Abs. 1 S. 2) und der Generalklausel, die als Auffangtatbestand dient und alle sonstigen Verwertungen abdeckt (§ 24 Abs. 2). Ein Unternehmen kann durchaus nach mehreren T...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1 Betriebsprüfungen durch die KSK und die DRV

Sowohl die KSK also auch die DRV übernehmen die Erfassung und Prüfung der abgabepflichtigen Verwerter. Dadurch kam es in der Vergangenheit zu einer differierenden Verwaltungspraxis beider Behörden auch hinsichtlich des Kunstbegriffs. Dies soll künftig durch eine durch § 28p Abs. 4 SGB IV vorgegebene enge Abstimmung und eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe vermieden werden. Di...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.1 Überblick

Gemäß § 25 Abs. 1 KSVG sind Bemessungsgrundlage der KSA Zitat die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein Abgabepflichtiger zahlt. Als "Entgelt" definiert § 25 Abs. 2 KSVG: Zitat (...) alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift ge...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.2 Delegation an Mitarbeiter

Eine wichtige Möglichkeit zur Gestaltung hat das BSG in einem Urteil aus dem Jahr 2003 erschwert. Bis dahin war es möglich, künstlerische und publizistische Tätigkeiten an feste und freie Mitarbeiter zu delegieren. Der Geschäftsführer konnte sich so auf die kaufmännische Führung der GmbH konzentrieren, das Gehalt wurde nicht in die Bemessungsgrundlage des § 25 KSVG einbezoge...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2 Die jährliche Meldung der Entgeltsumme

Ein abgabepflichtiges Unternehmen muss der KSK gem. § 27 Abs. 1 KSVG für jedes Kalenderjahr die Summe der Entgelte melden, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbstständige Künstler und Publizisten geleistet wurden. Diese Honorarsumme ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgabeschuld, also der Höhe der an die KSK zu leistenden Künstlersozia...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.4 Verjährung der Abgabe

Die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden ist, § 31 KSVG i. V. m. § 25 SGB IV. Da die Abgabe eines Kalenderjahres erst im Folgejahr fällig wird (die Abgabe für das Jahr 2019 erst zum 31.3.2020), beträgt die Verjährung damit faktisch fünf Kalenderjahre. Beispiel Ein überregionaler Bäcker...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.9 Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Kunst und Publizistik

Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG sind Unternehmen, die Aus- und Fortbildung für künstlerische und publizistische Tätigkeiten betreiben, abgabepflichtig. Das KSVG umfasst alle denkbaren Arten von privaten und öffentlichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Dazu gehören insbesondere: Ballettschulen, Fachhochschulen, Journalistenschulen, Kunst(hoch)schulen, Malschulen, Musik(hoch)sc...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.6.1 Galerien und Kunsthandel

Galerien und Kunsthandel sind nach der Rechtsprechung des BSG Unternehmen, die (Urteil vom 21.6.2012, Az. B 3 KS 2/11): Zitat (...) mit Werken der Bildenden Kunst Handel treiben. Wesentliches Merkmal ist damit der beabsichtigte Handel mit Kunstwerken. Das reine Ausstellen von Kunstwerken ohne Verkaufsabsicht genügt nicht. Dies gilt sowohl für Galerien wie auch für den Kunsthand...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.3.1 Berechnung der Vorauszahlungen

Die monatlich zu leistenden Vorauszahlungen errechnen sich gem. § 27 Abs. 3 KSVG aus zwei Zahlen: aus 1/12 der Entgelthöhe des vergangenen Kalenderjahres und dem Vomhundertsatz der KSA für das laufende Kalenderjahr. Auf eine einfache Formel gebracht, errechnet sich die (jeweils ab April geltende) monatliche Vorauszahlung grundsätzlich folgendermaßen: Entgelte (Vorjahr) × % Satz ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.5 Kommissionsgeschäfte, Vertretung und Vermittlung

Gerade im Kunsthandel sind Kommissionsgeschäfte an der Tagesordnung. Bei einem Kommissionsgeschäft wird der (Kunst-)Händler im eigenen Namen für Rechnung des Künstlers tätig. Gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 KSVG gehören auch die Preise, die einem Künstler (oder Publizisten) aus solchen Kommissionsgeschäften zustehen, zur Bemessungsgrundlage des § 25 KSVG. Es ist also auf den an den Kü...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.4 Lehre von Publizistik

Der Begriff der Lehre von Publizistik umfasst das Unterrichten an Journalistenschulen und die Studiengänge der Publizistik und der Journalistik an Hochschulen, aber auch publizistischen Unterricht etwa an Volkshochschulen. Allerdings hat das BSG für die Tätigkeit von Dozenten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere Lehrtätigkeiten wie z. B. Museumsführungen eine wi...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.2 Klage vor dem Sozialgericht

Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren kann das betroffene Unternehmen Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das oben erläuterte Widerspruchsverfahren ist aber in jedem Fall durchzuführen – ohne vorheriges Widerspruchsverfahren ist eine Klage in der Regel unzulässig! Auch für die Klageerhebung sind Anforderungen an Form und Frist zu beachten. Die Klage ist schriftlich un...mehr

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6 Anhänge / Zusammenfassung

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Rechtstexte, die im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe benötigt werden, also das KSVG selbst in den für die Abgabepflicht relevanten Auszügen, die Beitragsüberwachungsverordnung als Grundlage der Betriebsprüfungen und den sog. Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Sozialversicherung zur Unterscheidung von Selbstständigkeit ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.7 Künstlerische Leistungen im Ausland

Auch Entgelte für künstlerische Leistungen im Ausland können, wie bereits oben erwähnt, beim inländischen Verwerter der Künstlersozialabgabe unterliegen. Beispielsweise sind die Zahlungen eines inländischen Verlags an einen im Ausland ansässigen Autoren abgabepflichtig; ob der Verlag das Buch dann tatsächlich auf den Markt bringt, ist für die Abgabepflicht unerheblich (BSG U...mehr

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Einführung

Die Künstlersozialkasse (KSK) steht kurz vor ihrem 40. Geburtstag nach der Gründung im Jahr 1983 – und sie ist eine Erfolgsgeschichte: Der Zustrom an Versicherten ist ungebrochen, und dieser Zustrom zeigt, dass die KSK für viele freie Künstler wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung ist. 2023 jährt sich zum 15. Mal auch die parallele Zuständigkeit der Deutschen Rentenvers...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.5.3 Aufbewahrungsfrist

Die Aufzeichnungen sind für mindestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entgelte fällig geworden sind, aufzuheben. Die Frist für die Aufbewahrung beginnt also nicht bereits mit dem Datum der Zahlung des Entgelts, sondern erst mit Ablauf des 31.12. des Kalenderjahres, in dem diese Zahlung fällig wurde. Beispiel Ein Unternehmen zahlt 2021 insgesamt 30.000 EU...mehr