Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialkasse

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AGS 05/2023, Angemessener V... / V. Anrechnung des überschießenden Betrages auf den Schonvermögensbetrag, § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Gem. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII ist der hilfebedüftigen Partei ein sog. Schonvermögensbetrag zu belassen. Die hierzu erlassene Durchführungsverordnung (Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 11.02.1988 (BGBl. I, 150), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes v. 16.12.2022 (BGBl. I, 2328) und die hierin enthaltenen Regularie...mehr

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AGS 05/2023, Angemessener V... / I. Sachverhalt

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschl. des AG – Familiengericht –Homburg v. 27.12.2022 (17 F 256/22 EAGS) wurde als unbegründet zurückgewiesen (§ 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO). Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Die Antragstellerin hat beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. Das Familiengericht hat die...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 513 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.3 Liste der förderfähigen Fixkosten (aus FAQ 2.4. des BMWi)

Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrü...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.1 Träger der Sozialversicherung

Rz. 3 Die Träger der Sozialversicherung sind in den §§ 21 bis 23 SGB I genannt. In diesen Vorschriften erfolgt zugleich eine Aufgabenübertragung durch Benennung eines Leistungskatalogs. Bis zur Errichtung einer Unfallkasse des Bundes durch das HZvNG v. 21.6.2002 nahmen die Ausführungsbehörden bis zum 31.12.2002 eine Sonderstellung ein. Sie waren keine Sozialversicherungsträg...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.1 Die Künstlersozialkasse

Das KSVG beruht auf zwei Säulen: der Versicherungspflicht und der Abgabepflicht. Die KSK prüft aufseiten der Versicherten, ob die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach dem KSVG vorliegen, und errechnet die Zuschusshöhe zu den Beiträgen der Versicherungen. Sie sammelt die Beiträge der Versicherten und führt sie mit dem Zuschuss als sog. Gesamtsozialversicherungsbeitra...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4 Künstlersozialkasse und DRV

Die KSK ist keine Versicherung und kein Versicherungsträger, die nach dem KSVG versicherten Künstler sind auch nicht "Mitglieder" in der KSK. Die KSK ist vielmehr eine zwischen die versicherten Künstler und die Versicherungsträger (gKV, gRV) geschaltete Behörde, der gem. § 37 KSVG die Durchführung des KSVG obliegt und die die Voraussetzungen der Versicherungs- und der Abgabe...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.2 Die Entscheidung der KSK/DRV

Die Entscheidung der KSK oder DRV über einen Widerspruch liegt zunächst beim jeweiligen Sachbearbeiter und, wenn dieser bei seiner Entscheidung bleibt und dem Widerspruch nicht abhilft, beim Widerspruchsausschuss. Jeder Widerspruchsausschuss der KSK besteht aus drei Mitgliedern: jeweils einem Vertreter der KSK, der Verwerter und der Versicherten. Ein solcher Widerspruchsauss...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1 Die erstmalige Erfassung durch die KSK bzw. die DRV

Die erstmalige Erfassung bei der KSK kann auf zwei Arten angestoßen werden: die KSK oder DRV finden das Unternehmen und schreiben es aktiv an oder das Unternehmen meldet sich aktiv und freiwillig bei der KSK. 4.1.1 Grundsätzliches Formal betrachtet muss sich ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen aktiv bei der KSK melden. Dies bestimmt § 27 Abs. 1 KSVG. Jedes abgabepfli...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.2 Form und Inhalt der Meldung bei der KSK

Für die erstmalige aktive Meldung eines Unternehmens bei der KSK sind keine Formvorschriften zu beachten. Die Meldung kann schriftlich per Post, Telefax oder auch per E-Mail erfolgen, sie kann aber auch mündlich vorgenommen werden. Sie kann sehr schlicht gehalten sein, eine Bitte um Übersendung des "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht" genügt. In diesem...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.6.1 Die Erfassung durch KSK und DRV

Die nach § 24 KSVG abgabepflichtigen Verwerter müssen sich aktiv bei der KSK melden. Parallel suchen KSK und DRV jedoch nach solchen Unternehmen und erfassen sie. Bei der ersten Erfassung sind verschiedene Angaben zum Unternehmen zu machen, anhand derer die KSK bzw. die DRV über die Abgabepflicht dem Grunde nach entscheidet (also darüber, ob das Unternehmen zum Kreis der abga...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1 Betriebsprüfungen durch die KSK und die DRV

Sowohl die KSK also auch die DRV übernehmen die Erfassung und Prüfung der abgabepflichtigen Verwerter. Dadurch kam es in der Vergangenheit zu einer differierenden Verwaltungspraxis beider Behörden auch hinsichtlich des Kunstbegriffs. Dies soll künftig durch eine durch § 28p Abs. 4 SGB IV vorgegebene enge Abstimmung und eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe vermieden werden. Di...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

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6 Anhänge / 6.2 Beitragsüberwachungsverordnung (KSVG-BÜVO)

Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Vom 13. Oktober 1994 (BGBl. I S 2972) zuletzt geändert durch Art. 155 des Gesetzes vom 29.3.2017, BGBl. I S. 626 Aufgrund des § 35 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705) verordnet das Bundesministe...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.1 Grundsätzliches

Formal betrachtet muss sich ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen aktiv bei der KSK melden. Dies bestimmt § 27 Abs. 1 KSVG. Jedes abgabepflichtige Unternehmen hat dieser gesetzlichen Pflicht "freiwillig" nachzukommen, also insbesondere auch ohne Nachfrage seitens der KSK. Wichtig Das Unterlassen der Meldung kann gem. § 36 Abs.  2 KSVG eine Ordnungswidrigkeit darstel...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.4.2 Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund

Durch eine Änderung des KSVG wurde – wie bereits erwähnt – der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) neben der KSK die Erfassung und Prüfung abgabepflichtiger Unternehmen übertragen. Die DRV verfügt über eine entsprechend große Datenbank mit den gemeldeten Arbeitgebern und kann diese auf die Abgabepflicht hin überprüfen, ohne erst in öffentlich zugänglichen Quellen nach Ad...mehr

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Einführung

Die Künstlersozialkasse (KSK) steht kurz vor ihrem 40. Geburtstag nach der Gründung im Jahr 1983 – und sie ist eine Erfolgsgeschichte: Der Zustrom an Versicherten ist ungebrochen, und dieser Zustrom zeigt, dass die KSK für viele freie Künstler wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung ist. 2023 jährt sich zum 15. Mal auch die parallele Zuständigkeit der Deutschen Rentenvers...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.2 Die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten

Die KSK dient einem guten Zweck: Der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Normalerweise müssen sich Selbstständige, soweit nicht privat krankenversichert, bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichern. Der Nachteil: Die Tarife sind absurd teuer. Neben dem hohen Mindestbeitrag von fast 200 EUR schlägt zu Buche, dass – anders als bei pfl...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.4 Antrag auf Befreiung von der Meldepflicht

Soweit ein Verwerter bei der KSK gemeldet ist, aber absehbar keine selbstständigen Künstler mehr beauftragen wird, kann bei der KSK die Befreiung von der jährlichen Entgeltmeldung des § 28 KSVG beantragt werden. Die KSK bewilligt diese Befreiung in der Regel, verbunden mit der Auflage, dass sich das Unternehmen aktiv bei der KSK melden muss, sobald doch wieder abgabepflichti...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.3 Abgabepflicht "dem Grunde nach" und "der Höhe nach"

Zwei Normen des KSVG sind für die abgabepflichtigen Unternehmen von besonderer Bedeutung: § 24 regelt, welche Unternehmen abgabepflichtig sind, § 25 regelt die konkrete Höhe der Abgabeschuld[1]. Beispiel Die KSK schreibt einen Berufsverband an mit der Aufforderung, den "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht" auszufüllen und zurückzusenden. Nach der Rücksendu...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.4 Verjährung der Abgabe

Die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden ist, § 31 KSVG i. V. m. § 25 SGB IV. Da die Abgabe eines Kalenderjahres erst im Folgejahr fällig wird (die Abgabe für das Jahr 2019 erst zum 31.3.2020), beträgt die Verjährung damit faktisch fünf Kalenderjahre. Beispiel Ein überregionaler Bäcker...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.6 Ausgleichsvereinigungen

Mehrere Abgabepflichtige können sich zu einer sog. Ausgleichsvereinigung (AV) zusammenschließen, um das Verfahren der Abgabeerhebung zu vereinfachen. Der Hauptvorteil einer solchen AV aus Sicht der Verwerter: Die Höhe der Künstlersozialabgabe richtet sich nicht mehr nach den konkreten Honorarzahlungen in einem Kalenderjahr. Sie wird vielmehr anhand einer pauschalen und verei...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2 Die Selbstständigkeit bei Einzelunternehmern

Die Künstlersozialabgabe wird nur fällig, wenn ein Künstler oder Publizist für den Auftraggeber selbstständig tätig wird, also nicht auf den an Arbeitnehmer gezahlten Lohn. Viele Auftraggeber glauben nun, dass KSK-Versicherte per se als "selbstständig" gelten. Das ist jedoch ein Irrtum, denn natürlich kann auch ein KSK-Versicherter als Arbeitnehmer fest angestellt werden. De...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.5.4 Auskunfts- und Vorlagepflichten

Für ihre Tätigkeit ist die KSK in erster Linie auf die Informationen und Auskünfte der Abgabepflichtigen und der versicherten Künstler und Publizisten angewiesen. Deshalb bestimmt § 29 S. 1 1. HS KSVG, dass der Abgabepflichtige der KSK auf Verlangen Auskunft geben muss über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Abgabepflicht dem Grunde nach (§ 24 KSVG) und der Höhe der ...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.5 Statistisches

Die KSK hat seit ihrer Gründung im Jahr 1983 eine rasante Entwicklung vollzogen: Mit der Zahl der Versicherten stiegen auch die zu leistenden Zuschüsse und damit der Haushalt, während die Zahl der gemeldeten, abgabepflichtigen Unternehmen nicht im gleichen Tempo mitzog – der Anstieg des Abgabesatzes war die notwendige Folge. Die Zahl der nach dem KSVG Versicherten lag zu Begi...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.5 Die unmittelbaren Folgen der Erfassung

Wenn die KSK bzw. die DRV feststellt, dass die Abgabepflicht dem Grunde nach besteht, teilt sie dem Unternehmen eine Abgabenummer zu, unter der es fortan bei der KSK geführt wird. Außerdem trifft das Unternehmen ab jetzt eine Reihe von Pflichten: es muss die festgesetzte Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen (Ratenzahlungen sind möglich); künftig muss es der KSK jährlich die ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.2 Der Abgabebescheid und Verrechnung der Vorauszahlungen

Nach der Meldung der Entgeltsumme für das abgelaufene Kalenderjahr legen KSK bzw. DRV in einem Bescheid die Höhe der KSA rechtsverbindlich fest, § 27 Abs. 1a KSVG. Die Festlegung der Abgabeschuld wird saldiert mit den monatlich geleisteten Vorauszahlungen des Unternehmens (zu den Vorauszahlungen nachfolgend Kapitel 4.3). Diese Vorauszahlungen werden die nachträglich für ein K...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / Zusammenfassung

Die Erfassung eines Verwerters und dessen Meldung der abgabepflichtigen Entgeltzahlungen erfolgt in mehreren Schritten: Am Anfang steht die erstmalige Erfassung eines Verwerters durch die KSK oder die DRV. Im Zuge der erstmaligen Erfassung erfolgt auch die Prüfung und Festsetzung der Nachzahlung für die vergangenen fünf Kalenderjahre. Ist ein Verwerter bei der KSK erfasst, erhä...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / Zusammenfassung

Wie hoch die KSA ist, die ein abgabepflichtiges Unternehmen an die KSK zu zahlen hat, richtet sich nach der Summe der Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten geleistet wurden. Diese (Netto-)Honorarsumme bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Künstlersozialabgabe. Damit die KSK die Höhe der Abgabeschuld berechnen kann, müs...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / Zusammenfassung

Wer als Verwerter mit der Künstlersozialkasse zu tun hat und sich mit der Frage plagt, was etwa nun Kunst im Sinne des KSVG sei oder wie Nebenleistungen einzustufen seien, kann sich häufig des Gefühls nicht erwehren, auf ausgesprochen schwammigem Boden zu stehen. Vieles wirkt unverständlich oder sogar unlogisch: Warum sind künstlerische Fotografen Handwerker, aber Werbefotog...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.3 Die monatlichen Vorauszahlungen

Die KSK überweist die Beitragszuschüsse für die versicherten Künstler und Publizisten zusammen mit deren Beitragsanteilen monatlich an die zuständige Krankenkasse (als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Für die Finanzierung der Künstlersozialversicherung würde es daher nicht genügen, wenn die Abgabepflichtigen ihre Zahlungen erst zu Beginn des Folgejahr...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.3 Beginn der Abgabepflicht

Die Abgabepflicht beginnt nach der Rechtsprechung des BSG bereits mit dem Betreiben der unternehmerischen Tätigkeit, d. h. mit der Gründung des Unternehmens und der Aufnahme der Betätigung im Rechtsverkehr (Urteil vom 20.7.1994, Az. 3/12 RK 49/92). Dabei kommt es nicht darauf an, ob künstlerische Leistungen tatsächlich auch schon genutzt und verwertet werden (BSG a. a. O.): Z...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1.1.1 Frist

Grundsätzlich gilt: Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung. Falls diese Frist aber schuldlos versäumt wurde, gibt es die Möglichkeit, dennoch den Widerspruch wirksam einlegen zu können (sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe bei der KSK eintreffen....mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.1 Gut gedacht – auch gut gemacht?

Zu sagen, dass vieles nicht aufeinanderpasst, ist zwar etwas übertrieben, aber einige logische Brüche bietet das KSVG nach 30 Jahren Rechtsprechung dem Anwender in der Unternehmenspraxis durchaus. Und doch sei der Leser beruhigt: Für die Unternehmenspraxis der Verwerter lässt sich das Thema der Künstlersozialabgabe soweit einkochen und vereinfachen, dass kaum noch logische B...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.6 Zahlungen von Dritten und an Dritte

In die Bemessungsgrundlage sind gem. § 25 Abs.  1 Satz 2 KSVG auch Entgelte einzubeziehen, die von einem Dritten an den Künstler oder Publizisten gezahlt werden, damit das Unternehmen das Werk oder die Leistung verwerten kann. Dies gilt aber nur, wenn der Dritte nicht selbst abgabepflichtig ist. Anderes gilt nur, wenn der Dritte selbst ein abgabepflichtiges Unternehmen ist. ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.4 Messestände/Architectural Design

Nach Auffassung der KSK ist beispielsweise das Gestalten von Messeständen oder die Ausstellungsgestaltung nicht künstlerisch. Dies übersieht, dass Architectural Design und Raumgestaltung lange an den künstlerischen Hochschulen angekommen sind. Beispiel Ein Industriedesigner beantragt bei der KSK die Versicherungspflicht. Er gestaltet hauptsächlich Messestände für Möbelherstel...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.2 Ort der Prüfung und Ankündigung

Es gibt gem. § 1 Abs. 2 KSVG-BÜVO zwei Möglichkeiten der Überprüfung: eine schriftliche Überprüfung, eine Außenprüfung im Unternehmen. Bei einer schriftlichen Prüfung fordern KSK bzw. DRV die zu prüfenden Unterlagen beim Unternehmen an und prüfen diese an ihrem Amtssitz. Eine Außenprüfung findet dagegen im Unternehmen selbst oder auch an einem anderen Ort statt, beispielsweise i...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3.4 Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit der Künstlersozialabgabe?

Verschiedentlich stützen sich Verwerter in Gerichtsverfahren gegen die Abgabepflicht auf das Argument, dass die Künstlersozialabgabe tatsächlich eine Umsatzsteuer sei und als solche gegen das EU-Recht verstoße. Insbesondere der Bund der Steuerzahler verficht diese Auffassung. Allerdings hatte sich das BVerfG mit dieser Frage schon befasst und war in seinem Urteil des Jahres ...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.1.4 Praktische Durchführung der Prüfung

Auch die praktische Durchführung einer Prüfung ist gesetzlich festgelegt. Die Regelung der §§ 10, 11 KSVG-BÜVO lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: die Prüfer der KSK müssen sich ausweisen, die Außenprüfung im Unternehmen erfolgt während der Betriebszeiten, der Abgabepflichtige hat einen geeigneten Raum oder Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ebenso sind erforderliche H...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.1 Der Grundsatz: Mindestmaß an freier schöpferischer Gestaltung

Das BSG setzt sich in seiner Rechtsprechung laufend mit dem Kunstbegriff des KSVG auseinander. Ausgangspunkt der Überlegungen des BSG zum Kunstbegriff im KSVG ist der Zweck des Gesetzes: Es soll die soziale Absicherung freier Künstler (und Publizisten) verbessern, die wegen der oft geringen und zudem stark schwankenden Einkünfte nicht besonders ausgeprägt ist. Denn der Ausga...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.4 Der Feststellungs- und Festsetzungsbescheid

Anhand der Angaben im Meldeverfahren entscheiden KSK bzw. DRV, ob die Abgabepflicht gegeben ist oder nicht. Gleichzeitig wird anhand der Angaben geprüft, ob die Abgabepflicht ggf. auch schon für einen zurückliegenden Zeitraum besteht und entsprechende Nachforderungen erhoben werden müssen. Die Verwaltung setzt in dem Bescheid dann auch gleich die Höhe der Nachforderung für d...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / Zusammenfassung

Die KSK berechnet die Höhe der Künstlersozialabgabe zunächst anhand der jährlichen Meldungen, die sie von dem jeweiligen Unternehmen bekommt, ohne das Zustandekommen der Meldung zu kontrollieren. Daher obliegt es gem. § 35 KSVG der KSK auch, die "rechtzeitige und vollständige Entrichtung (...) der Künstlersozialabgabe" zu überwachen. Hierfür müssen alle abgabepflichtigen Unt...mehr