Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.2 Funktion des Ausbilders

Der Ausbilder ist im Idealfall der Dreh- und Angelpunkt für den Auszubildenden und damit Ansprechpartner für sämtliche Belange des Auszubildenden. Gleichzeitig ist er Lehrer und dafür zuständig, die Verpflichtungen des Ausbildenden aus § 14 BBiG zu erfüllen. Dazu gehört, den Auszubildenden am ersten Ausbildungstag durch den Betrieb zu führen und mit der Fach- und Personalabt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 411 BGB – Gehaltsabtretung.

Gesetzestext 1Tritt eine Militärperson, ein Beamter, ein Geistlicher oder ein Lehrer an einer öffentlichen Unterrichtsanstalt den übertragbaren Teil des Diensteinkommens, des Wartegelds oder des Ruhegehalts ab, so ist die auszahlende Kasse durch Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger ausgestellten, öffentlich oder amtlich beglaubigten Urkunde von der Abtretung zu b...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Rechtsanwaltskanzleien

Rz. 224 Ähnlich wie für Arztpraxen besteht auch für Rechtsanwaltskanzleien ein Leitfaden zur Bewertung, den die Bundesrechtsanwaltskammer[402] (BRAK) zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert hat.[403] Die BRAK favorisiert das sog. Umsatzverfahren,[404] nach dem sich der Wert einer Anwaltskanzlei aus zwei Komponenten zusammensetzen, nämlich dem Substanzwert (bestehend aus Anlagevermö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 297 BGB – Unvermögen des Schuldners.

Gesetzestext Der Gläubiger kommt nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots oder im Falle des § 296 zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außer Stande ist, die Leistung zu bewirken. Rn 1 Ist die Leistung unmöglich (§ 275 I) oder hat der Schuldner die Leistung endgültig verweigert (§ 275 II, III), gelten die Regeln über den Ausschluss der Leist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Regelungsinhalt und Folgen

Rn. 1754 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die bisherige Regelung § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG sah seit dem In-Kraft-Treten des StÄndG im VZ 2007 einen Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann vor, wenn dieses Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete. Diese Regelung war verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat jetzt für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung

Rn. 1770 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 Nr 6b S 2 EStG nF ist ein auf 1 250 EUR begrenzter Abzug der Aufwendungen möglich, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. "Anderer Arbeitsplatz" iSd Abzugsbeschränkung ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist (BFH BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Durch vertragliche Übernahme, § 832 II.

Rn 5 Die vertragliche Übernahme einer Aufsichtspflicht kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Der Vertrag kann mit dem Aufsichtsbedürftigen oder einem Dritten geschlossen werden (Köln OLGE 34, 120, 121); er muss wirksam sein (hM, BeckOK/Spindler § 832 Rz 12 mwN; aA Soergel/Krause § 832 Rz 14; Staud/Bernau § 832 Rz 47 f mwN; näher § 831 Rn 23), Anfechtbarkeit schadet nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631a BGB – Ausbildung und Beruf.

Gesetzestext 1In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes nehmen die Eltern insb auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. 2Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden. Rn 1 Die Vorschrift ist eine Ausprägung des Grundsatzes der partnerschaftlichen Erziehung (vgl § 1626 Rn 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsnatur und deliktsrechtliche Ansprüche.

Rn 4 Die elterliche Sorge ist als höchstpersönliches Recht unvererblich und nur zur Ausübung (BGH FamRZ 20, 1171; Bremen FamRZ 18, 689; Ddorf FamRZ 18, 693), aber nicht an sich übertragbar (Grüneberg/Götz § 1626 Rz 3; Hoffmann FamRZ 11, 1544 eingehend zur Sorgerechtsvollmacht; Kobl FamRZ 19, 298; vgl Saarbr FamRZ 19, 985; Frankf FamRZ 19, 1144). Wegen der bestehenden Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Maßnahmen gegen Dritte.

Rn 37 Das FamG kann in Angelegenheiten der Personensorge gem IV auch Maßnahmen mit unmittelbarer Wirkung gegen Dritte treffen (vgl Brandbg FamRZ 16, 1282). Als Dritter kommt jede nichtsorgeberechtigte Person in Betracht, also auch der Stiefvater oder die Geschwister (Frankf FamRZ 19, 1865: Kontaktverbot; Staud/Coester § 1666 Rz 237). Die Eltern sind daher nicht gezwungen, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 670 begründet eine Ersatzpflicht des Auftraggebers ggü dem Beauftragten für Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung des Auftrags entstanden sind, also nicht bei Gefälligkeiten (BGH NJW 15, 2880 [BGH 23.07.2015 - III ZR 346/14]: Gefälligkeitsfahrten zu Sportveranstaltungen). Der Aufwendungsersatzanspruch hat keinen Einfluss auf die Unentgeltlichkeit des Auftrags, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Gewerbe in zu Wohnzwecken angemieteter Wohnung.

Rn 169 Unter den nach der Verkehrsanschauung zu bestimmendem Begriff des ›Wohnens‹ fallen auch solche berufliche Tätigkeiten, die der Mieter – etwa im häuslichen Arbeitszimmer – in einer nicht nach außen in Erscheinung tretenden Weise ausübt (BGH NJW 13, 1806 Rz 14), zB die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten, die schriftstellerische Täti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entscheidungen des täglichen Lebens.

Rn 6 Was Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind, versucht I 3 näher zu beschreiben. Demnach weisen diese regelmäßig zwei Merkmale auf: die Entscheidungen müssen häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Dabei ist das Merkmal der Häufigkeit nicht ganz unproblematisch, weil der Gesetzgeber sicherlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Beteiligung von Verwaltungsträgern.

Rn 26 Darüber hinaus ist die Anwendbarkeit der GoA auch im Öffentlichen Recht anerkannt (etwa BVerwGE 18, 221; 80, 170; BGH NJW 04, 513). Eine öffentlich-rechtliche GoA liegt nur vor, wenn das Geschäft bei Vornahme durch den Geschäftsherrn dem Öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (BGHZ 191, 325; 138, 281; BGH NJW 71, 1218: privatrechtliche GoA bei Erfüllung der Streupflicht du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unterscheidung.

Rn 13 Für die Einordnung als Wohnraummietverhältnis ist der vereinbarte Nutzungszweck entscheidend (stRspr, etwa BGH ZMR 21, 468Rz 23; NJW 20, 331 Rz 21). Wohnraummiete liegt vor, wenn die Räume dem Mieter vertragsgemäß zur Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse und/oder der Wohnbedürfnisse seiner Familie dienen sollen (BGH ZMR 21, 468 Rz 23; NJW 20, 331 Rz 231). Wohnrä...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

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Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

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Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

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Musikschullehrer / 3.1 Musikschule

Die Nr. 1 enthält auch eine Legaldefinition des Begriffs Musikschule. Danach sind Musikschulen Bildungseinrichtungen, die die Aufgabe haben, ihre Schüler an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern und ihnen bei entsprechender Begabung gegebenenfalls eine studienvorbereitende Ausbildung zu erteilen. Auf die rechtliche Ausges...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

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Berufsausübung in der Wohnung / 1.1 Zulässige Berufstätigkeiten in der Wohnung

Es gibt keine gesetzliche Regelung. Fehlen besondere vertragliche Vereinbarungen, ist davon auszugehen, dass der Mieter in seiner Wohnung diejenigen Tätigkeiten ausüben darf, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden. Das ist zunächst das Wohnen und keine gewerbliche Tätigkeit. Entscheidend ist, dass das Vertragsverhältnis der Wohnraumnutzung nicht geändert wird. Grunds...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.6 Lehrer an privaten Ersatzschulen (Nr. 5)

Rz. 42 Nr. 5 regelt – der Personengruppe der Beamtenähnlichen nach Nr. 2 vergleichbar – die Versicherungsfreiheit von Lehrern an staatlich genehmigten Ersatzschulen, wenn diese beamtenähnlich im Krankheitsfall versorgt sind (vgl. Rz. 26 ff.). Rz. 43 Voraussetzung ist hier, dass der Lehrer hauptamtlich an der Ersatzschule beschäftigt ist. Eine gesetzliche Konkretisierung der H...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.7 Empfänger von Ruhegehalt (Nr. 6)

Rz. 45 Mit der Regelung in Nr. 6 wird die vorherige Versicherungsfreiheit der Beamten, Beamtenähnlichen, Geistlichen und Lehrer an privaten Ersatzschulen auf die Zeit erstreckt, ab der diese Personen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge haben und wenn sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben. Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 ist die zentrale Vorschrift über den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personenkreis. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die bisher in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Es ist jedoch teilweise dabei verblieben, dass die Versicherungspflicht selbst in anderen Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 5.4.3 WASH – für den Zugang zu sauberem Trinkwasser

Der Mensch braucht Wasser zum Trinken, zur Sanitärversorgung und zur Hygiene (WASH). Aktuell haben 2,1 Mrd. Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und 4,3 Mrd. Menschen können keine sicheren Sanitäranlagen nutzen. Äthiopien ist von Wasserproblemen besonders betroffen. Hier setzt das Tchibo WASH-Projekt an, das in der Gegend angesiedelt ist, aus der der Bio-Kaffee kom...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Gesetzliche Privilegierung

Rz. 397 Die §§ 104 ff. SGB VII können auch Ansprüche eines verletzten Kindes ausschließen, wenn dieses z.B. von der Kindergärtnerin, einem Mitschüler oder Lehrer verletzt wurde.[465] Rz. 398 Dasselbe gilt für Ansprüche des Nasciturus (siehe dazu Rdn 432 ff.).mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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Pfändung von Lohn / 10.2 Anzeige der Abtretung an den Arbeitgeber

Für die Wirksamkeit des Abtretungsvertrags ist die Anzeige der Abtretung an den Arbeitgeber ohne Belang. Solange er aber keine Kenntnis von der Abtretung hat, darf er mit befreiender Wirkung an den Arbeitnehmer oder aber auch an einen der Abtretung nachrangigen Pfändungsgläubiger leisten. Die Abtretung wird gegenüber dem Arbeitgeber also erst in Vollzug gesetzt, wenn er von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.12.2 Unterstützungsstreik

Mit einem Unterstützungsstreik (zum Teil gleichbedeutend mit Sympathiestreik oder Solidaritätsstreik[1], zum Teil wird hier unterschieden[2]) werden Aktionen in fremden Tarifgebieten gegen Arbeitgeber(verbände), von denen man selbst nichts fordert, unterstützt. Diese waren nach der älteren Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig, da der bestreikte Arbeitgeber dem Arbeitskamp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mentoring: Konzepte, Ziele ... / 1.1 Mentoring

Mentoring: Abgrenzung zum Coaching Auch wenn sich die Wirkungen verschiedener Techniken der Personal- und Persönlichkeitsentwicklung teilweise überschneiden, so lassen sie sich doch oft voneinander abgrenzen. Insbesondere zum Coaching muss sich das Mentoring abgrenzen. Die Unterschiede zwischen Mentoring und Coaching sind vielfältig und zum Teil offensichtlich. Die folgende Au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1.2 Personensorgeberechtigte

Rz. 10 Personensorgeberechtigte sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII Personen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. Sie ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.2.3 Selbstständige

Für Selbstständige, die kraft Gesetzes (z. B. Handwerker, Hebammen, Krankenpflegepersonen, Lehrer und Erzieher, Solo-Selbstständige) und auf Antrag (Antragspflichtversicherung) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gilt, sofern die Beiträge nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen gezahlt werden, eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage i. H. v. 538 EU...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versorgungsempfänger (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die ehemals öffentlich-rechtlich Bedienstete iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erhalten (V 1.3 Abs 2 DA-KG 2023), werden gezahlt nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus Mitteln des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt sind natürliche Personen, die von der künftigen Absenkung des Renten- bzw. Versorgungsniveaus betroffen sind. Hierzu zählen in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, bestimmte im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit inländischen Bezügen, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, bestimmte Per...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 2. Für die betriebliche oder berufliche Betätigung steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

Rz. 31 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige auch in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1...mehr