Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / 69.1

A. Allgemeines Rz. 2013 Das Transportrecht verwirklicht den Schutz des Kunden vor unangemessenen Vertragsklauseln primär nicht durch eine Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB, sondern indem es festlegt, welche gesetzlichen Bestimmungen überhaupt der Abänderung durch AGB (und durch Einzelvereinbarung) zugänglich sind. Soweit eine Abänderung durch AGB möglich ist, unterliegen ...mehr

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Lexikon / 2. Einzelfälle

a) Klauseln zur Überlassung der Mietsache Rz. 1508 Eine Formularklausel, nach der das Mietverhältnis mit der Fertigstellung des Gebäudes beginnt, ist unwirksam, wenn sich nicht durch Auslegung des Mietvertrages ein bestimmter Anfangstermin ergibt.[2977] Rz. 1509 Klauseln, nach denen der Mieter den mangelfreien Zustand der Mietsache bei Mietbeginn bestätigt oder anerkennt, sind...mehr

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Lexikon / 2. Transparenzgebot

Rz. 272 Zu etwaigen Zweifeln im Hinblick auf die Transparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) wird verwiesen.[579]mehr

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Lexikon / 31.1

A. Allgemeines Rz. 1165 Die inländischen ABB Flugpassage/Beförderungsbedingungen entsprechen im Wesentlichen der IATA-Empfehlung 1013. Sofern der Luftfrachtführer keine Verantwortung für das Erreichen von Anschlüssen übernehmen will, verstößt dies gegen § 309 Nr. 7b und Nr. 8 BGB.[2433] Rz. 1166 Eine Bestimmung, wonach einseitig Flugpläne und Zwischenlandungspunkte geändert, a...mehr

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Lexikon / B. Klauselkatalog

I. Anrechnungsvorbehalte Rz. 25 Anrechnungsvorbehalte sollen dem Arbeitgeber ermöglichen, übertarifliche Leistungen mit späteren Tariferhöhungen zu verrechnen. Mit der Zahlung einer übertariflichen Vergütung müssen dann tarifliche Lohnerhöhungen solange nicht umgesetzt werden, wie die gezahlte Vergütung tatsächlich den Tariflohn übersteigt. Rz. 26 Der Arbeitgeber kann nach stä...mehr

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Lexikon / IV. Übertragungsrecht

1. § 309 Nr. 10 BGB Rz. 311 Eine Verbrauchereigenschaft ist allenfalls bei Eigentümererklärungen oder Mithaftungserklärungen Dritter denkbar. § 309 Nr. 10 BGB gilt im Übrigen auch im Unternehmerverkehr (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB).[646] 2. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB Rz. 312 Im Zusammenhang mit einem auf mehrere Jahre abgeschlossenen Automatenaufstellvertrag, der neben mietvertraglichen E...mehr

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Lexikon / XX. Überstundenanordnung/Arbeit auf Abruf

1. Anordnung von Überstunden Rz. 139 Eine Vereinbarung über die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden soll dem Arbeitgeber das Recht einräumen, bei vorübergehendem zusätzlichem Arbeitsbedarf den Arbeitnehmer auch über das eigentlich vereinbarte Maß hinaus einzusetzen.[319] Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Anordnungsbefugnisklauseln wird nur sehr zurückhaltend probl...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Das AGB-Recht als arbeitsrechtliches Neuland Rz. 7 Die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht stellt eine vergleichsweise neue rechtliche Betrachtungsweise dar. Bis zum 31.12.2001 waren vorformulierte arbeitsrechtliche Vertragswerke nach § 23 Abs. 1 AGBG vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts ausgenommen. Erst im Zuge der Schuldrechtsreform, die zum 1.1.2002 in Kraft getreten und mit...mehr

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Lexikon / B. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sportarbeitsrecht

I. Allgemeines Rz. 1877 Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sportarbeitsrecht bedingt zunächst den Abschluss von Arbeitsverträgen. Diese werden vor allem zwischen Sportklubs als Arbeitgebern und professionellen Sportlern und Trainern im Mannschaftssport als Arbeitnehmern geschlossen. Rz. 1878 Im Bereich des professionellen Sports wird bisweilen die Sinnha...mehr

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Lexikon / g) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 2300 Die die Verwirkung der Vertragsstrafe auslösenden Tatbestände müssen für den Schuldner aus dem Klauselinhalt konkret erkennbar sein.[4277]mehr

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Lexikon / B. Auswirkungen des § 308 Nr. 8 BGB

I. Ergänzungen zu § 308 Nr. 3 BGB; insbesondere unverzügliche Hinweispflicht Rz. 1842 Ergänzend zu den zuvor (vgl. Rdn 1826 ff.) dargestellten Wirksamkeitsvoraussetzungen verlangt § 308 Nr. 8 BGB zudem, dass der Verwender bei einem Vorbehalt aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Leistung dazu verpflichtet ist, seinen Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu i...mehr

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Lexikon / 52.1

A. Einleitung Rz. 1760 Soweit Inhalte nicht zwingend einem nationalen Sachrecht unterliegen (wie z.B. Gesellschaftsrecht, Sachenrecht, Insolvenzrecht etc.), ist die Wahl des Vertragsstatuts insbesondere in grenzüberschreitenden Verträgen eine Möglichkeit, der teils langwierigen und folglich häufig kostspieligen Suche nach dem anwendbaren Sachrecht aus dem Weg zu gehen. Ein we...mehr

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Lexikon / 22.1

A. Allgemeines I. Der Begriff und das Wesen des Franchise Rz. 887 Infolge der Pronuptia-Entscheidung[1855] hatte die Kommission im Jahr 1988 (siehe hierzu Rdn 927 f.) eine eigene Franchise[1856]-GVO[1857] erlassen.[1858] In dieser wurden Franchisevereinbarungen an bestimmte Mindestvertragsbestandteile, wie die "Benutzung eines gemeinsamen Namens oder Zeichens" oder die "Mittei...mehr

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Lexikon / Rechtsanwalts-AGB

51.1 A. Einleitung Rz. 1749 Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts kommt in der Regel ein entgeltlicher Dienstvertrag zustande, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 BGB).[3209] Ausnahmsweise kann der Tätigkeit auch ein Werkvertrag zugrunde liegen, etwa bei der Erstellung eines Gutachtens, Vertrags oder Legal Due Diligence Reports.[3210] Die Verwendun...mehr

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Lexikon / VI. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit

1. Geltungserhaltende Reduktion Rz. 20 Grundsätzlich gilt auch im Arbeitsrecht das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, § 306 Abs. 2 BGB.[37] Eine gesetzliche Ausnahme zu diesem Prinzip wird aus § 110 GewO i.V.m. § 74a Abs. 1 HGB für Wettbewerbsverbote hergeleitet, die auch dann auf ein angemessenes Maß reduziert werden können, wenn sie nur formularvertraglich vereinbart...mehr

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Lexikon / Laufzeit

A. Allgemeines Rz. 1305 Die Laufzeit von Verträgen unterliegt unterschiedlichen Regelungen, abhängig davon, ob der unternehmerische oder der verbraucherbezogene Bereich berührt ist. Rz. 1306 Letzterer ist in § 309 Nr. 9 BGB teilweise für bestimmte Dauerschuldverhältnisse geregelt; für außerhalb dieses Bereichs liegende Dauerschuldverhältnisse im privaten Rechtsverkehr wie auch...mehr

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Lexikon / X. EC-Karten und Scheckverkehr

Rz. 420 Klauseln, nach denen die Bank für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks ein Entgelt verlangen kann, sind unwirksam.[829]mehr

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Lexikon / 1. Vermittlungsprovision

a) Beschränkungen bei bloßer Mitursächlichkeit Rz. 1109 Gemäß § 87 Abs. 1 HGB erhält der Handelsvertreter eine Provision für vom Unternehmer abgeschlossene Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Ausreichend ist Mitursächlichkeit,[2329] auch wenn der Unternehmer selbst und/oder Dritte, z.B. andere Handelsvertreter, ebenfalls zum Abschluss beigetragen haben.[23...mehr

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Lexikon / C. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB

I. Geschäftsverkehr mit Verbrauchern 1. Kriterien zur Inhaltskontrolle a) Prüfungsmaßstab Rz. 2292 Soweit formularmäßige Vertragsstrafeversprechen nicht dem Anwendungsbereich von § 309 Nr. 6 BGB unterfallen, unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Klauselverwender missbräuchlich eigen...mehr

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Lexikon / B. Kollisionsrechtliche Regelung je nach Datum des Vertragsabschlusses

I. Verträge mit Vertragsabschluss bis 17.12.2009 Rz. 1761 Es gelten die damaligen Art. 27 ff. EGBGB a.F. Diese sehen das Prinzip freier Rechtswahl vor. Das bedeutet jedoch nicht, dass die grundsätzlich freie Wahl uneingeschränkt im Wege von AGB erfolgen kann.[3260] Für die Frage, ob die AGB insgesamt wirksam in den Vertrag miteinbezogen wurden, bleibt es bei der Beurteilung n...mehr

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Lexikon / I. Inhalt und Umfang der Ausschließlichkeit

1. Grundsatz Rz. 605 Gegen die Verpflichtung des Gastwirts, die Getränke ausschließlich über den Getränkelieferanten zu beziehen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass im Gaststättengewerbe Getränkelieferungsverträge mit auch langjähriger Bezugsbindung unter Einschluss einer Ausschließlichkeitsvereinbarung bekanntermaßen durchaus nicht ...mehr

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Lexikon / I. Anwendbarkeit

Rz. 1387 Zur Anwendbarkeit im Falle der Beurteilung einer Klausel nach § 308 Nr. 1 BGB vgl. oben (siehe Rdn 1354). Rz. 1388 Zur Anwendbarkeit im Falle der Beurteilung einer Klausel nach § 308 Nr. 3 BGB vgl. unten (siehe Rdn 1827 f.).mehr

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Lexikon / 1. § 309 Nr. 9a BGB

Rz. 292 Entgegen Überschrift und Wortlaut ist die Bestimmung nicht auf typische Dauerschuldverhältnisse wie Automatenaufstellverträge anzuwenden.[613]mehr

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Lexikon / III. Dienstleistungen/Schulungen

Rz. 2246 Kosten für Schulungen können nicht verlangt werden, wenn keine Verpflichtung bestand, diese Schulungen wahrzunehmen. Hierbei kommt dem Status als selbstständiger Vertragshändler oder Servicepartner besondere Bedeutung zu. Nachdem der Händler das Insolvenzrisiko trägt, muss diesem ein Kernbereich an wirtschaftlich relevanten Entscheidungen verbleiben können.mehr

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Lexikon / II. Inhaltskontrolle

1. Providerverträge a) Erreichbarkeitsklauseln Rz. 1208 In Providerverträgen finden sich oft Haftungsbeschränkungen für Netzausfälle. Die AGB enthalten dann beispielsweise den Satz, dass für Funktionsausfälle keine Haftung übernommen wird oder eine Regelung, der zufolge lediglich eine Erreichbarkeit des Internet (Access Provider) oder des Internetservice (z.B. Online-Banking) ...mehr

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Lexikon / X. Sanktionsklauseln bei Minderbezug

1. AGB-Charakter Rz. 710 Sanktionsklauseln für den Fall eines Minderbezuges haben große praktische Bedeutung.[1414] Für eine AGB sprechen zumeist der abstrakte Inhalt und das äußere Erscheinungsbild der Regelung.[1415] Dagegen handelt es sich bei einer vorformulierten Regelung einer "Pachtentschädigung" in Höhe von 25 % der nicht erreichten Abnahme an Bier durch den Pächterga...mehr

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Lexikon / XXXI. Umwandlung Oder-Konto

Rz. 451 Nach Auffassung des OLG Hamm[891] kann auch formularmäßig vorgesehen werden, dass durch einen Partner ein Oder-Konto in ein Und-Konto umgewandelt wird.mehr

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Lexikon / Leistungsbestimmungsrechte und Leistungsvorbehalt

39.1 A. Grundsätzliches zum Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) Rz. 1348 Einseitige Leistungsbestimmungsrechte sind häufig eingesetzte Instrumentarien, die in der Regel dazu dienen, einen Vertrag (nachträglich) praktischen Erfordernissen anzupassen. Neben Inhalt und Umfang der Leistung sind auch ­Regelungen an der Tagesordnung, die einer Partei erlauben, z.B. den Leistungs...mehr

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Lexikon / II. Leistung

1. Vorleistungsklausel Rz. 540 Mit Vorleistungsklauseln in den AGB von Unternehmern wird der Besteller verpflichtet, vor der Erbringung der Werkleistung durch den Unternehmer die Leistung ganz oder teilweise zu bezahlen. Dies ist nur zulässig, soweit nicht mehr als 5 Prozent der Auftragssumme vorzuleisten sind, da im Bauvertragsrecht grundsätzlich die Abschlagszahlungen mit d...mehr

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Lexikon / III. Vorrang der Individualabrede

Rz. 2132 Auch im UN-Kaufrecht gilt der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede.[3965] Dies entspricht auch Art. 2.1.21 der UNIDROIT-Grundregeln für internationale Handelsverträge (Principles of International Commercial Contracts – PICC).mehr

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Lexikon / C. Wirksamkeit einzelner Klauseln

I. Vergütung 1. Einheitspreisvertrag Rz. 535 Klauseln zur Vereinbarung von Einheitspreisen sind in der Regel der Inhaltskontrolle entzogen, da es sich um Preisabreden gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB handelt.[1032] Sie dürfen allerdings nicht die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder Ansprüche aus c. i. c. (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) ausschließen.[103...mehr

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Lexikon / Kfz-Verkauf

34.1 A. Allgemeines Rz. 1245 Es sind zunächst zu unterscheiden: Verkauf von Neufahrzeugen vom Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und sodann unternehmensbezogener Rechtsverkehr und der Verkauf an Private. Rz. 1246 Ebenfalls kann das Vorliegen von AGB zweifelhaft sein. Die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB gilt hier nur, wenn AGB vorliegen. AGB sind von unverbindlichen Er...mehr

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Lexikon / b) Unangemessenheit (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB)

Rz. 756 Das Äquivalenzverhältnis ist auch insofern zu beachten.[1488]mehr

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Lexikon / C. Fitnessstudioverträge

I. Rechtsnatur Rz. 1881 Als Fitnessstudio- oder auch Sportstudioverträge versteht man die zwischen einem Fitnessstudio und einem Verbraucher geschlossenen Verträge. Die Verträge sind grundsätzlich als Mietverträge zu qualifizieren, wenn wesentlicher Inhalt das Zurverfügungstellen der Fitnessgeräte und die Nutzung der Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist.[3459] Auch eine Einw...mehr

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Lexikon / 7. Teilkündigung

a) Einbeziehung Rz. 741 Bei der Formulierung von Teilkündigungsklauseln[1466] ist auf eine klare Formulierung der Alternative Teilkündigung Wert zu legen. Der häufige Einschub – "auch teilweise" – ist unklar und geht gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders. b) Grundlagen der Inhaltskontrolle Rz. 742 Im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB [1467] ist das...mehr

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Lexikon / 1. Kriterien zur Inhaltskontrolle

a) Prüfungsmaßstab Rz. 2292 Soweit formularmäßige Vertragsstrafeversprechen nicht dem Anwendungsbereich von § 309 Nr. 6 BGB unterfallen, unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Klauselverwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ...mehr

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Lexikon / Sport- und Fitnessverträge

64.1 A. Sportliche Regelwerke und Allgemeine Geschäftsbedingungen Rz. 1874 Sportvereine und -verbände haben die sich aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG ergebende Befugnis, für ihre Mitglieder verbindliches Recht zu setzen.[3443] Die Vereinigungsfreiheit beinhaltet demnach insbesondere auch das Satzungsrecht, d.h. das Recht zur Schaffung eigener Regelungen du...mehr

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Lexikon / Grundschulddarlehen

27.1 A. Einleitung Rz. 1051 Als Grundschulddarlehen werden in der Praxis Darlehen bezeichnet, deren Rückzahlung durch eine Sicherungsgrundschuld abgesichert wird. Nach der Legaldefinition des Gesetzgebers in § 1191 BGB liegt eine Grundschuld vor, wenn ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsu...mehr

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Lexikon / c) Die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter

aa) Allgemeines Rz. 1519 Die Vereinbarung, dem Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen aufzuerlegen, verstößt in zweierlei Hinsicht gegen die gesetzlichen Vorgaben. Zum einen hat in diesem Fall der Mieter, entgegen des Wortlautes des § 538 BGB, doch für die Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die durch seinen vertragsgemäßen Gebrauc...mehr

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Lexikon / 2. Schadensersatz

a) Abgrenzung zur Vertragsstrafe Rz. 712 Wie stets erfolgt die Abgrenzung von Vertragsstrafen- und Schadensersatzklauseln im Wege der Auslegung.[1421] Die Formulierungen "Schadensersatz", "entgangener Gewinn", "… entschädigung" und ähnliche sprechen für eine Pauschale. Gleiches dürfte wohl auch für eine hl-bezogene Pauschalierung gelten, etwa "… EUR/hl", gelten.[1422] Nennt d...mehr

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Lexikon / 67.1

A. Allgemeines/Abgrenzungsfragen/Systematik Rz. 1942 Das Vertragswerk, das das Verhältnis zwischen Tankstellenbetreiber und Mineralölgesellschaft regelt, wird oftmals als Tankstellenvertrag, Tankstellenverwaltervertrag oder Tankstellenstationärvertrag bezeichnet. Grundsätzlich lassen sich zwei Konstellationen unterscheiden. Zum einen gibt es Tankstellenbetreiber, die selbst E...mehr

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Lexikon / B. Internet

Rz. 1194 Wird ein Vertrag über das Internet geschlossen, gelten spezifische Anforderungen an eine Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Typische Klauseln in Online-Verträgen werfen typische Fragen der Inhaltskontrolle auf. I. Einbeziehung Rz. 1195 Um Allgemeine Geschäftsbedingungen in einen Vertrag einbeziehen zu können, muss der Vertragspartner gemäß § 305 Abs. 2 BGB...mehr

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Lexikon / 3. Fremdbezug

a) Auslegung Rz. 693 Vertragsstrafenklauseln dienen insbesondere zur Abwehr eines Fremdbezuges.[1385] Ggf. bedarf es sorgfältiger Prüfung, ob eine (bloße) Schadenspauschale oder nicht tatsächlich ein verdecktes Vertragsstrafenversprechen vorliegt.[1386] b) Einbeziehung Rz. 694 Zunächst sind insbesondere die Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB [1387] sowie des § 305c Abs. 1...mehr

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Lexikon / 4. Einstellung des Getränkebezuges

a) § 307 Abs. 2 Nr. 1 Rz. 702 Eine Vertragsklausel des Inhalts, dass die Vertragsstrafe bei Einstellung des Getränkebezugs fällig wird ohne (ausdrücklichen) Hinweis auf das erforderliche Verschulden, ist wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Leitbild des Verschuldens (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. §§ 339 S. 1, 286 Abs. 4 BGB) unwirksam. Im Übrigen dürfte es bereits an einer w...mehr

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Lexikon / 1. Anfängliche Benennung

Rz. 646 Nur äußerst ausnahmsweise dürfte insofern der sachliche Anwendungsbereich des AGB-Rechts (§ 305 Abs. 1 BGB) eröffnet sein.[1293]mehr

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Lexikon / II. Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen in der Geschäftsraummiete

1. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen von vertraglichen Vereinbarungen Rz. 1606 Wie alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen auch Vereinbarungen im Rahmen von Geschäftsraummietverträgen dem Grundsatz, dass ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Nichtigkeit der Vereinbarung führt, § 134 BGB. Die gleiche Rechtsfolge tritt ein, wenn die vertragliche Vereinbarung ...mehr

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Lexikon / I. Vertragsschluss

Rz. 215 Keine der Parteien darf formularmäßig festlegen, dass auch getrennte Unterschriften auf Angebot und Annahme ausreichen, denn dies stellt einen Verstoß gegen §§ 125, 126 BGB dar.[473]mehr

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Lexikon / 2. Inhaltskontrolle

a) Transparenzgebot Rz. 755 Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot liegt nicht vor, wenn die Rechte und Pflichten des Getränkefachgroßhändlers eindeutig und verständlich dargestellt sind und sich dieser bei Vertragsschluss hinreichend über die rechtliche Tragweite der Vertragsbedingungen klar werden konnte.[1486] Dies gilt umso mehr, als im Unternehmerverkehr die Anforderunge...mehr

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Lexikon / VOB

78.1 A. Einleitung I. Bedeutung Rz. 2315 Die Abkürzung VOB steht für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und ist ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes, durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffenes dreiteiliges Klauselwerk. In dem Teil A (VOB/A) mit der Bezeichnung "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistu...mehr

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Lexikon / 35.1

A. Allgemeines Rz. 1280 Kindertagesstätten werden mehr und mehr bedeutsam: Sie werden öffentlich-rechtlich[2605] stärker gefördert, um Familien eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile zu ermöglichen. Zudem bestehen wenig Vorbehalte, das Kind vor dem 3. Lebensjahr einer Tagesstätte anzuvertrauen. Rz. 1281 Die Situation der Kitas ist jedoch oft so, dass zu viele Bewerber auf ei...mehr