Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / 40.1

A. Leistungsverweigerungsrechte (§ 309 Nr. 2 BGB) Rz. 1396 In § 309 Nr. 2 BGB wird zum Zwecke der Sicherung von vertraglich vereinbarter Leistung und Gegenleistung (Äquivalenz) geregelt, dass eine AGB-Klausel, welche ein bestehendes Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners (Nr. 2a) oder ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht (Nr. 2b) einschränkt, grundsätzlich unwirksa...mehr

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Lexikon / 5. Verlängerungsfiktionen

a) Grundsatz Rz. 297 Grundsätzlich zulässig sind Verlängerungsklauseln, wonach sich der Vertrag nach Ablauf seiner Laufzeit automatisch verlängert.[624] Ähnlich wie eine Kündigungsklausel muss auch eine formularmäßige Verlängerungsklausel aber in angemessener Relation zur Erstlaufzeit stehen. Zu den umstrittenen Fragen der zeitlichen Grenzen siehe v. Westphahlen.[625] Sie bir...mehr

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Lexikon / E. Brief- und Paketdienste

I. Briefe und briefähnliche Sendungen Rz. 2039 Briefe sind adressierte schriftliche Mitteilungen.[3720] Briefähnliche Sendungen sind den Briefen verwandte Sendungen wie Infopost, Postwurfsendungen, Zeitungen, Zeitschriften und Päckchen,[3721] nicht Pakete. Rz. 2040 Ihre Beförderung unterfällt grundsätzlich dem Frachtrecht (arg. § 449 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 HGB). Für den intern...mehr

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Lexikon / 5. Anspruch sui generis

Rz. 723 Die h.M. lehnt diesen Ansatz aus verschiedenen Gründen zu Recht ab.[1441]mehr

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Lexikon / 23.1

A. Allgemeines Rz. 944 AGB-Klauseln, mit denen sich der Verwender von seiner Haftung gegenüber der Verwendergegenseite freizeichnen will, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach § 309 Nr. 7 und § 307 BGB. Hinsichtlich der von § 309 Nr. 7 BGB erfassten Klauselverbote unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen. Allerdings werden beide A...mehr

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Lexikon / V. Preise

1. Grundsatz Rz. 649 Preis- und (Rück-)Vergütungsvereinbarungen sind gemäß § 307 Abs. 3 BGB dem kontrollfreien Bereich zuzuordnen.[1298] Sie unterliegen nicht der Angemessenheitskontrolle, sondern nur dem Transparenzgebot (§§ 307 Abs. 3 S. 2, Abs. 1 S. 2 BGB).[1299] Preisnebenabreden sind demgegenüber einer Inhaltskontrolle zugänglich, wie § 309 Nr. 1 BGB zeigt. 2. Preisänderu...mehr

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Lexikon / I. Unangemessene Benachteiligung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

1. Wesentliche Vertragspflichten Rz. 949 Haftungsfreizeichnungen für Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrläs­sigkeit beruhen, werden – mit Ausnahme der Freizeichnung für die schuldhafte Verursachung von Körperschäden – nicht vom Klauselverbot des § 309 Nr. 7 BGB erfasst. Ihre Zulässigkeit beurteilt sich nach § 307 BGB. Danach sind Haftungsfreizeichnungen unwirksam, wen...mehr

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Lexikon / III. Vergütung (§ 2 VOB/B)

1. § 2 Abs. 5 S. 1 VOB/B Rz. 2340 Nach § 2 Abs. 5 S. 1 VOB/B ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten dann zu vereinbaren, wenn durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert werden. Rz. 2341 Diese Regelung hält auch einer uneingeschränkten Inhal...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Bedeutung Rz. 2315 Die Abkürzung VOB steht für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und ist ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes, durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffenes dreiteiliges Klauselwerk. In dem Teil A (VOB/A) mit der Bezeichnung "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" werden die An...mehr

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Lexikon / 2. Widerrufsbelehrung

a) Hinweis auf Widerrufsrecht Rz. 751 Bei dem Hinweis auf das Widerrufsrecht handelt es sich nicht lediglich um eine für den Vertragsinhalt bedeutungslose Belehrung. Vielmehr ist er Teil des gedruckten Textes und damit vorformuliert i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Vertragspartner dürfe annehmen, er schließe ein Geschäft ab, das er widerrufen kann. Dies unabhängig davon, ob ...mehr

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Lexikon / Handelsvertreter

28.1 A. Einführung I. Rechtsrahmen der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Han...mehr

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Lexikon / L. ADSp

I. Allgemeines Rz. 2090 Die ADSp existieren seit der Transportrechtsreform in Fassungen von 1999, 2002, 2003[3805] und 2016.[3806] Die beiden letzteren Fassungen unterscheiden sich erheblich voneinander.[3807] Eine weitere Neufassung 2017 steht bevor. Rz. 2091 Es handelt sich um AGB, grundsätzlich mit allen Konsequenzen. Sie sind insbesondere unwirksam, wo das Gesetz AGB-fest ...mehr

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Lexikon / II. Paketdienste

1. Allgemeines (Deutsche Post AG, DHL) Rz. 2047 Auch hier gilt für den internationalen Verkehr der Weltpostvertrag, der seit 1999 auch den Paketdienst regelt.[3739] Dem Postpaketübereinkommen[3740] gehört Deutschland seit 2002 nicht mehr an.[3741] Rz. 2048 Im Übrigen gilt das Frachtrecht des HGB. Eine Privilegierung wie nach § 449 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 HGB für Briefsendungen ...mehr

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Lexikon / C. EDV-Recht

I. Einbeziehung 1. Schutzhüllenverträge (Shrink-Wrap-Agreements) Rz. 1225 Um unmittelbare Vereinbarungen mit dem Anwender schließen zu können, werden in der Softwareindustrie immer noch Schutzhüllenverträge eingesetzt. Der Hersteller schweißt Nutzungsbedingungen in die Schutzhüllen ein, in die die Datenträger verpackt sind. Rz. 1226 In einem Aufreißen der Schutzhülle kann kein ...mehr

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Lexikon / 7. Kumulative Sanktionen

Rz. 725 Soweit Mindermengenausgleichsklauseln in ein umfassendes Sanktionensystem eingebettet sind, bedarf es ebenfalls einer kritischen Würdigung.[1443]mehr

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Lexikon / II. Allgemeine Bestimmungen des AGB-Rechts in ihrer Anwendung auf Handelsvertreter

1. Objektive Auslegung Rz. 1089 AGB sind "nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden".[2284] Entstehungsgeschichte oder individuelle oder einzelfallbezogene Umstände des Vertragsschlusses sind grundsätzlich ni...mehr

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Lexikon / B. Einzelfälle

I. Einstandszahlung Rz. 1096 Eine Vereinbarung, wonach ein Handelsvertreter für die Einräumung eines Vertriebsrechts eine Zahlung an den Unternehmer zu leisten hat, ist grundsätzlich rechtmäßig.[2298] Vielfach wird einschränkend gefordert, dass dies nur dann gelte, wenn der Handelsvertreter dafür einen gewichtigen Vorteil erlange.[2299] Solche gewichtigen Vorteile können, müs...mehr

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Lexikon / IX. Darlehensvermittlungsverträge

Rz. 419 Darlehensvermittlungsverträge sind zunächst anhand der gesetzlichen Bestimmungen, die zugunsten des Kunden zwingend sind, zu überprüfen, § 655e Abs. 1 BGB.mehr

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Lexikon / 7. Verjährung

Rz. 1673 Die Verlängerung von Verjährungsfristen ist auch durch Formularklausel zulässig. Insofern gelten die gleichen Grundsätze wie sie bei der Wohnraummiete dargestellt sind.[3131]mehr

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Lexikon / 7.1

A. Grundlagen I. Anwendungsbereich Rz. 264 Zu AGB-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Automatenaufstellverträgen ist eine vielfältige Rechtsprechung zu finden.[575] 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 265 Allein die Tatsache, dass der Gastwirt bzw. Spielhalleninhaber sich mit einer bestimmten – für unabdingbar erklärten – Klausel einverstanden erklärt, begründet keineswegs, d...mehr

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Lexikon / 2. Preisänderungsklauseln

a) Prüfungsumfang Rz. 650 Preisänderungsklauseln unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 S. 2 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB, soweit sie nicht § 309 Nr. 1 BGB unterfallen.[1300] b) Inhaltskontrolle Rz. 651 Im Zusammenhang mit Getränkelieferungsverträgen erfolgt eine Inhaltskontrolle[1301] von Preisänderungsklauseln über §§ 310 Abs. 1, 14 Abs. 1 BGB im Rahmen d...mehr

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Lexikon / 4. Klauseln über den Gewährleistungsausschluss des Mieters

a) Minderungsausschluss Rz. 1646 Das Recht, gemäß § 536 BGB die Miete zu mindern, kann in Geschäftsraummietverträgen auch durch Formularklauseln eingeschränkt werden. Allerdings ist jegliche Klausel, die die Minderung vollständig ausschließt, unwirksam. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn der Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag formularmäßig bestimmt, dass ...mehr

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Lexikon / C. Auslegung

I. Auslegung und Europarecht Rz. 356 Die Mitgliedstaaten der EU sind berechtigt strengere Regeln zu missbräuchlichen Klauseln zu erlassen. Die Gerichte haben diese auch von Amts wegen zu berücksichtigen.[712] Auch in einem Prozess mit Bankkunde/Bank hat damit das Gericht von Amts wegen unwirksame Bedingungen außer Acht zu lassen.[713] Ist eine Klausel unwirksam, so kann das Ge...mehr

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Lexikon / III. Anwendbares Recht

1. AGB-Recht Rz. 496 Vorformulierte Vertragsbedingungen in Bauträgerverträgen müssen die Anforderungen der §§ 305 ff. BGB erfüllen. Klauseln sind vorformuliert, wenn sie für eine mehrfache Verwendung schriftlich aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert sind.[960] Dabei genügt bereits die bloße Absicht mehrfacher Verwendung.[961] Rz. 497 Alleine der Verwender kann sich nic...mehr

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Lexikon / C. Privilegierung der VOB/B

Rz. 2327 Der Aspekt, ob und inwieweit die Regelungen der VOB/B eine Privilegierung erfahren sollen, war jahrelang umstritten und zog eine Reihe von Urteilen des BGH nach sich. Zwischenzeitlich ist die Rechtslage seit der Einführung des Forderungssicherungsgesetzes[4347] weitgehend geklärt. I. Rechtslage Rz. 2328 Die ursprünglich im AGBG enthaltenen Befreiungen von der Inhaltsk...mehr

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Lexikon / A. Einführung

I. Rechtsrahmen der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Handelsvertreters zwin...mehr

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Lexikon / XXV. Zugangsfiktionen/Tatsachenerklärungen/fingierte Erklärungen

1. Zugangsfiktionen Rz. 187 Zugangsfiktionen und fingierte Erklärungen kommen in der Praxis der Arbeitsvertragsgestaltung in verschiedenen Gewändern daher. Mit einer weit verbreiteten Klausel wird den Arbeitnehmern auferlegt, Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse und damit auch Ihrer Postanschrift unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nachteile aus der Verletzung die...mehr

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Lexikon / Architektenverträge

3.1 A. Einleitung I. Rechtsnatur des Architektenvertrags Rz. 192 Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, in dessen Rahmen als Hauptleistung die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks geschuldet ist.[412] Er wird nur ausnahmsweise als Dienstvertrag anzusehen sein, wenn etwa der Architekt sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, sondern zur wirts...mehr

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Lexikon / G. Eisenbahnfrachtrecht

I. National Rz. 2063 Für die Beförderung von Gütern mit der Eisenbahn im Inland gelten die §§ 407–450 HGB.[3772] Die Deutsche Bahn AG hat dazu Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) formuliert. Die EVO gilt seit der Transportrechtsreform für den Güterverkehr nicht mehr. II. International Rz. 2064 Es gilt das COTIF.[3773] Das eigentliche Frachtrecht findet man in zwei Anhängen hi...mehr

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Lexikon / Zins- und Zinsberechnungsklauseln

83.1 A. Inhaltskontrolle Rz. 2408 Klauseln über reguläre und vorzeitige Fälligkeit, Stundungsvergütungen,[4437] Verzugs-, Fälligkeits- und Vorfälligkeitszinsen,[4438] Klauseln über die Zinsberechnung,[4439] Bereitstellungszinsen, Wechselspesen, Bearbeitungs-, Überweisungs- und Abbuchungskosten unterliegen der Inhaltskontrolle. Klauseln über Verzugszinsen in Höhe von 4 % über...mehr

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Lexikon / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Der unternehmerische Handelsvertreter (§ 84 HGB) Rz. 1084 Handelsvertreter i.S.d. § 84 HGB ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften für einen Dritten betraut ist. Auf solche Handelsvertreter (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB) finden die §§ 305 Abs. 2 und 3, 308 und 309 BGB grundsätzlich keine Anwendung. Etwas anderes...mehr

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Lexikon / IV. RL 93/13/EWG

Rz. 1375 Zu den Auswirkungen der Richtlinie 93/13/EWG auf klauselmäßige Änderungsvorbehalte und insbesondere deren Auslegung vgl. oben (siehe Rdn 1365).mehr

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Lexikon / III. Grundlagen der Inhaltskontrolle

1. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Rz. 270 Je stärker der Gerechtigkeitsgehalt der vom Gesetzgeber aufgestellten Dispositivnormen ist, ein desto strengerer Maßstab muss an die Vereinbarkeit von Abweichungen in AGB nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angelegt werden.[578] Rz. 271 Soweit Klauseln in Rede stehen, welche ausschließlich mietvertraglichen Charakter aufweisen, wird man im...mehr

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Lexikon / g) Mindermengenausgleichsklauseln

aa) Haftung dem Grunde nach Rz. 765 Unwirksam ist eine verschuldensunabhängige Verpflichtung zur Zahlung eines Deckungsausgleichsbetrages bei Minderbezug.[1499] Sollte die Ausgleichsregelung im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass der Getränkefachgroßhändler insbesondere verschuldensunabhängig und auch ohne Möglichkeit des Gegenbeweises gleichsam garantieartig in Anspruch genom...mehr

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Lexikon / 3. Ausgewählte Klauseln

a) Ausschließlichkeitsverpflichtung Rz. 757 Zwar verlangt das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) zur Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung, dass die vertraglichen Bestimmungen klar und verständlich sind, insbesondere der Verwender die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darstellt. Auch muss die Klausel wi...mehr

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Lexikon / II. Einzelfälle

1. Ausgleichsanspruch Rz. 1155 Hinsichtlich der Möglichkeit den Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB gegenüber Handelsvertretern auszuschließen, die ihren Tätigkeitsbereich außerhalb der EU und des EWR haben, wird teilweise vertreten, dass dies AGB-rechtlich nur möglich sei, wenn der Ausschluss nach dem Recht des Einsatzlandes zulässig ist.[2403] Dies kann bei Anwendbarkeit deu...mehr

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Lexikon / B. Einzelfälle

I. Kaufvertragsrecht Rz. 1450 Im Kaufrecht muss vor allem zwischen dem Kauf gebrauchter und neuer Sachen differenziert werden, da der Regelungsbereich des § 309 Nr. 8b aa–ff BGB nur für neue Sachen Anwendung findet (siehe zum Begriff "neue Sachen" die Kommentierung zu § 309 Nr. 8b Rdn 5). Unabhängig von den Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 309 Nr. 8b aa–ff BGB sind auf Mänge...mehr

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Lexikon / 41.1

A. Allgemeines Rz. 1416 Die Vermittlung oder der Nachweis von Wohnraum oder Grundstücken erfolgt zumeist in zwei verschiedenen Formen: entweder dem Makleralleinauftrag oder dem klassischen Maklervertrag, wie er im Grundsatz in § 652 BGB geregelt ist. Der alleinbeauftragte Makler ist abweichend von § 652 BGB verpflichtet, in angemessener Weise tätig zu werden.[2877] Gleichwohl...mehr

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Lexikon / III. Laufzeit- und Kündigungsbestimmungen

Rz. 917 Franchising ist typischerweise auf langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet.[1946] In der Regel werden die Verträge über eine Erstlaufzeit von zehn Jahren abgeschlossen.[1947] Deshalb spielen Laufzeit- und Kündigungsklauseln als eigene Kategorie eine wichtige Rolle in Franchiseverträgen. 1. Laufzeiten Rz. 918 Franchiseverträge werden grundsätzlich für eine bestimmte Ze...mehr

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Lexikon / 3. Periodische Mindestabnahmemenge

a) Individualabrede versus Klausel Rz. 607 Da Mindestabnahmepflichten regelmäßig individualvertraglich vereinbart werden, kommt § 307 Abs. 1 BGB nur selten zur Anwendung.[1212] Zur Abgrenzung kann auf die reichhaltige Rechtsprechung verwiesen werden.[1213] b) Inhaltskontrolle Rz. 608 Sind Mindestabnahmemengen ausnahmsweise formularmäßig vorgesehen, so ist § 307 BGB zu prüfen. D...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Rechtsnatur des Architektenvertrags Rz. 192 Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, in dessen Rahmen als Hauptleistung die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks geschuldet ist.[412] Er wird nur ausnahmsweise als Dienstvertrag anzusehen sein, wenn etwa der Architekt sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, sondern zur wirtschaftlichen Beratu...mehr

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Lexikon / II. Inhaltskontrolle

1. Aufspaltungsverbot Rz. 1229 Nach Auffassung des OLG Karlsruhe fehlt es an einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden bei einem Aufspaltungsverbot in den AGB eines Softwareüberlassungsvertrags. Ein solches Aufspaltungsverbot, das dem Nutzer nur eine vollständige Weitergabe der erworbenen Software gestattet, weiche von wesentlichen Grundgedanken des Urheberrechts nicht ...mehr

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Lexikon / 4. Vertragsstrafe

Rz. 1232 Eine Vertragsstrafenklausel, nach der der Anwender bei verspäteter Rückgabe des Computerprogramms eine Vertragsstrafe in Höhe der zwölffachen monatlichen Nutzungsgebühr zu zahlen hatte, ist unter Hinweis auf das Missbrauchsrisiko als wirksam beurteilt worden.[2528]mehr

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Lexikon / 11. Rechtsfolgen bei Verstoß.

Rz. 671 Die Unwirksamkeit einer Rechtsnachfolgeklausel berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.[1335]mehr

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Lexikon / Versicherungsverträge

75.1 A. Grundsätzliches Rz. 2173 Die Versicherungswirtschaft gehört historisch betrachtet zu den ersten Verwendern von AGB.[4047] Eine Vielzahl verschiedener Bedingungswerke haben sich zwischenzeitlich entwickelt,[4048] etwa die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, die besonderen Bedingungen und Risiko...mehr

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Lexikon / 15.1

A. Grundfragen I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen ab, s...mehr

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Lexikon / VII. Nachfolge auf Seiten des Gebundenen

1. Einbeziehung und Transparenz Rz. 657 Um die Einbeziehungshürde der Nichtigkeit wegen einer überraschenden Klausel (§ 305c Abs. 1 BGB) und eine Nichtigkeit wegen Intransparenz (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Rechts- und Geschäftsnachfolge im Getränkelieferungsvertrag ausdrücklich zu regeln. Dadurch wird dem Kunden die Verpflichtung zur Übertragu...mehr

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Lexikon / Eigentumsvorbehalt

18.1 A. Allgemeines I. Entstehen eines Eigentumsvorbehalts Rz. 847 Der Eigentumsvorbehalt ist im kaufmännischen und nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ein übliches Mittel zur Sicherung der Lieferung, wenn der Verkäufer in Vorleistung tritt. Die Vereinbarung ist in der Regel schuldrechtlicher Natur. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Za...mehr

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Lexikon / D. Verkehr zwischen Unternehmern

I. Die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB 1. Indizwirkung des § 309 Nr. 7 BGB Rz. 964 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern finden die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB keine unmittelbare Anwendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB). Haftungsklauseln unterliegen lediglich der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Dabei ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Bräuche angemesse...mehr

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Lexikon / 5.1

A. Allgemeines Rz. 250 Gemäß § 387 BGB kann gegen gleichartige Forderungen mit fälligen Gegenforderungen aufgerechnet werden, sodass die Hauptforderung erlischt. Diese Aufrechnungsbefugnis kann individualvertraglich oder formularmäßig beschränkt, aber auch erweitert werden. Zu den Aufrechnungsverboten siehe auch die Kommentierung zu § 309 Nr. 3 BGB. B. Einzelheiten I. Beschränk...mehr