Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / 73.1

A. Bedeutung Rz. 2153 Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. Nach deren Eintritt ist der Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern; die Verjährung führt daher faktisch zu einem Untergang des Anspruchs. Durch das im Jahre 2001 erlassene Schuldrechtsmodernisie...mehr

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Lexikon / Bauträgerverträge

11.1 A. Einleitung I. Begriff Rz. 485 Im Rahmen eines Bauträgervertrags verpflichtet sich der Bauträger zur Planung und Errichtung eines Bauwerks in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung, § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4a GewO. Anschließend wird das Baugrundstück– üblicherweise schlüsselfertig – dem Erwerber übertragen.[940] Dies ist gleichzeitig der wesentliche Unterschied zu...mehr

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Lexikon / 44.1

A. Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Mietverträge I. Formularmietverträge Rz. 1458 Sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsraummiete hat das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305–310 BGB, eine überragende Bedeutung. In der Regel werden Mietverträge als Formularmietverträge abgeschlossen. Soweit innerhalb dieser Formularmietverträge die Möglichkeit be...mehr

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Lexikon / 2. Wiederbeschaffungswertklauseln

a) Schranke des § 309 Nr. 5a BGB Rz. 773 Die Zulässigkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Getränkelieferanten, wonach für nicht zurückgegebenes Leergut dessen Wiederbeschaffungswert bzw. ein prozentualer Anteil hiervon als Ersatz zu zahlen ist, ist seit langem umstritten. Im Rahmen der Vorteilsaufgleichung (Abzug neu für alt) werden in der Rechtsprechung ...mehr

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Lexikon / VII. Mängelansprüche (§ 13 VOB/B)

1. § 13 Abs. 4 VOB/B Rz. 2357 In § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B wird bestimmt, dass, sofern für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart ist, diese für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre beträgt. Zudem legt § 13 ...mehr

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Lexikon / IV. Umgehung

Rz. 359 Auch Umgehungstatbestände sind bei Bankenbedingungen sorgfältig zu prüfen.[721]mehr

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Lexikon / C. Verträge mit Handelsvertretern außerhalb EU und EWR

I. Maßstab der Inhaltskontrolle Rz. 1150 Gemäß § 92c Abs. 1 HGB kann im Verhältnis zu Handelsvertretern, die ihren Tätigkeitsbereich außerhalb der EU und der weiteren Staaten des EWR haben (Island, Norwegen, Liechtenstein), von allen Bestimmungen der §§ 84–92b HGB abgewichen werden. Sie stehen also zur Disposition der Parteien. § 92c HGB findet nur Anwendung, wenn der Handels...mehr

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Lexikon / B. Isolierte Inhaltskontrolle einzelner Regelungen in Bauträgerverträgen

I. Vertragsschlussklauseln Rz. 505 Nach § 308 Nr. 1 BGB ist eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält, unwirksam. Welche Frist angemessen ist, ist nach Inhalt und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertrags unter Berücksichtigu...mehr

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Lexikon / D. Isolierte Inhaltskontrolle einzelner Regelungen

I. Grundsätzliches Rz. 2335 Die Privilegierung von VOB/B kommt nur in Verträgen mit Verbrauchern zum Tragen oder in dem Fall, dass sie im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht vollständig, d.h. unverändert, vereinbart wurde. Die Vereinbarung der VOB/B in einem Bauvertrag wird allerdings selten ohne jegliche Veränderung erfolgen. Insoweit unterliegt auch die Mehrzahl der au...mehr

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Lexikon / 2. Schadensersatzpauschalierungen

a) Abgrenzung zur Vertragsstrafe Rz. 678 Es bedarf ggf. sorgfältiger Prüfung, ob Schadensersatzpauschalierungen[1345] nicht tatsächlich verdeckte Vertragsstrafenversprechen enthalten.[1346] Während die Schadenspauschalierung allein den Schadensbeweis ersparen soll, hat die Vertragsstrafe einen doppelten Zweck.[1347] Erstens besteht ihr Zweck darin, die Erfüllung der Hauptverb...mehr

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Lexikon / 9.1

A. Allgemeines Rz. 347 Die Banken und Sparkassen-AGB wurden durch die umfassende Rechtsprechung vor allem des BGH in den letzten zehn Jahren weitgehend an das AGB-Recht bzw. die §§ 307 ff. BGB angepasst.[704] Rz. 348 Wesentlich ist zunächst, dass der Kunde der Bank i.d.R. als Verbraucher gegenübertritt.[705] Rz. 349 Obwohl die AGB der Banken und Sparkassen seit fast 35 Jahren G...mehr

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Lexikon / II. Laufzeit

1. Laufzeit und § 305 Abs. 1 BGB Rz. 614 Im Zusammenhang mit Getränkelieferungsverträgen bedarf es einer besonders sorgfältigen Prüfung im Einzelfall, ob eine Laufzeitregelung als AGB i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB angesehen werden kann.[1224] Vor diesem Hintergrund ist es nur erklärlich, wenn gerade von häufiger mit Fragen des Getränkelieferungsvertrags befassten Gerichten festgest...mehr

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Lexikon / I. Transport zu Wasser

I. Seefrachtrecht (Seehandelsrecht) Rz. 2073 Dieses ist seit 21.4.2013[3785] in den §§ 481–535 HGB geregelt. Seefrachtrecht ist auch anzuwenden, wenn der Frachtvertrag die Beförderung des Gutes ohne Umladung sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern zum Gegenstand hat und entweder ein Konnossement ausgestellt oder die auf Seegewässern zurückzulegende Strecke die größere is...mehr

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Lexikon / XI. Kündigungsklauseln

1. AGB-Charakter und Einbeziehung Rz. 728 Zum AGB-Charakter einer Kündigungsklausel kann verwiesen werden.[1448] Um nicht an der Einbeziehungshürde des § 305c Abs. 1 BGB zu scheitern, sollten Kündigungsgründe nicht unter der Überschrift "Schadensersatz" aufgeführt werden und umgekehrt.[1449] Zu beachten sind weiter § 305c Abs. 2 BGB und das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S...mehr

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Lexikon / A. Allgemeines

I. Entstehen eines Eigentumsvorbehalts Rz. 847 Der Eigentumsvorbehalt ist im kaufmännischen und nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ein übliches Mittel zur Sicherung der Lieferung, wenn der Verkäufer in Vorleistung tritt. Die Vereinbarung ist in der Regel schuldrechtlicher Natur. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreise...mehr

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Lexikon / B. Einzelne Klauseln

I. Inhalt und Umfang des ausschließlichen Aufstellrechts 1. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB Rz. 277 Entscheidend ist, dass der Aufsteller ein berechtigtes Interesse am rentablen Einsatz der regelmäßig recht teuren Geräte hat, was durch eine Ausschließlichkeitsbindung[584] tendenziell eher erreicht wird.[585] Bei der Interessenabwägung sind die beiderseitigen Interessen zu bilanzieren un...mehr

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Lexikon / Einkaufsbedingungen

19.1 A. Allgemeines Rz. 862 Bereits aus dem Verwendungszweck von Einkaufsbedingungen folgt, dass diese lediglich im unternehmerischen Geschäftsverkehr eingesetzt werden. Unternehmen verwenden Einkaufsbedingungen, um sich gegenüber ihren Lieferanten oder anderen Vertragspartnern, von denen sie Leistungen in Anspruch nehmen, eine vorteilhafte Rechtsposition zu verschaffen. Bei...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Begriff Rz. 485 Im Rahmen eines Bauträgervertrags verpflichtet sich der Bauträger zur Planung und Errichtung eines Bauwerks in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung, § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4a GewO. Anschließend wird das Baugrundstück– üblicherweise schlüsselfertig – dem Erwerber übertragen.[940] Dies ist gleichzeitig der wesentliche Unterschied zum Bauvertrag. Der B...mehr

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Lexikon / 3. Richtige Beklagte

Rz. 1178 Die Fluggesellschaft, aber auch die Versicherung, die überwiegend in Anspruch genommen wird, sind richtige Beklagte.mehr

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Lexikon / Subunternehmerverträge

66.1 A. Einleitung I. Begriff und Rechtsnatur Rz. 1916 Mit einem Subunternehmervertrag beauftragt der Generalunternehmer einen dritten Unternehmer, den Nach- oder Subunternehmer, mit der Erbringung von Leistungen, die der Generalunternehmer gegenüber dem Bauherrn schuldet.[3523] Der Subunternehmer oder auch Nachunternehmer steht nur mit dem Generalunternehmer in einem Vertrag...mehr

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Lexikon / E. Rechtsfolgen bei der Verwendung unwirksamer AGB

I. Abmahnung und Schadensersatz nach UKlaG Rz. 373 Der Verwender haftet bei der Verwendung unwirksamer AGB nach den Grundsätzen der Verletzung von Nebenpflichten, c.i.c. bzw. pVV;[748] die Verwendung unwirksamer AGB kann zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen und abgemahnt werden.[749] Auch Dritte können in den Schutzbereich des Vertrags fallen und bei unwirksamen Bedin...mehr

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Lexikon / Steuerberater-AGB

65.1 A. Allgemeines Rz. 1908 Bei Steuerberaterverträgen handelt es sich regelmäßig um Dienstverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben (§§ 611, 675 BGB).[3503] Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere auch für die Beauftragung bzgl. der Erledigung aller Steuersachen, selbst wenn diese die Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklä...mehr

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Lexikon / 3. Subsidiäre Ausfallhaftung sowie Bürgschaftsklausel

Rz. 318 Die vorstehend skizzierten Grundsätze (siehe oben Rdn 313–317) sind auch insofern von Bedeutung.[656]mehr

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Lexikon / VI. Weitere AGB-typische Klauseln

Rz. 937 Auch Standardklauseln, wie sie typischerweise zu grundlegenden Fragen des Vertrages – wie Schriftform, Gerichtsstand, Rechtswahl und Schiedsgericht – aufgenommen werden, können in Franchiseverträgen mit Problemen verbunden sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Franchisenehmer oftmals Existenzgründer ist. 1. Schriftformklauseln Rz. 938 Schriftformklauseln sin...mehr

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Lexikon / 38.1

A. Allgemeines Rz. 1329 Der typische Fall des Leasings ist das Finanzierungsleasing. Dessen Hauptfunktion ist die Finanzierung der Anschaffung des Leasingobjekts, welches dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.[2670] Der Finanzierungsleasingvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass "der Leasingnehmer für die Amortisation der vom Leasinggeber für die Anschaffung der Leas...mehr

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Lexikon / B. Wichtige Erscheinungsformen des Architektenvertrags und daran anknüpfende AGB

Rz. 201 Der Architektenvertrag kann in verschiedenen Erscheinungsformen geschlossen werden.[436] I. Vorvertrag Rz. 202 Durch einen Vorvertrag verpflichten sich die Parteien, zukünftig einen Hauptvertrag mit einem vom Vorvertrag unterschiedlichen Vertragsgegenstand abzuschließen;[437] konkret vereinbaren Auftraggeber und Architekt, dass dem Architekten auf der Grundlage eines n...mehr

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Lexikon / Mängelhaftung

42.1 A. Allgemeines Rz. 1449 Die Zulässigkeit einer Beschränkung oder eines Ausschlusses der Mängelhaftung durch den Verwender ist an §§ 309 Nr. 7 und 8b, 307 BGB zu messen. Die Mängelrechte dürfen weder komplett ausgeschlossen noch durch die Haftung Dritter ersetzt werden, eine Beschränkung auf ein Nacherfüllungsrecht ist nur zulässig, wenn Rücktritt und Minderung subsidiär...mehr

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Lexikon / III. Entgeltregelungen

1. Nutzungsentgelt Rz. 305 Ist z.B. das um eine wie auch immer gestaltete (zusätzliche) Gebühr erhöhte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung/Nutzung unabhängig davon zu bezahlen, ob eine Reparatur/Wartung der Automaten erforderlich ist, dann liegt bereits darin eine Abweichung vom dispositiven Recht des § 535 Abs. 1 BGB, weil der Betriebsinhaber als Mieter in diesen Fällen zur...mehr

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Lexikon / 2. Grundlagen der Inhaltskontrolle

a) § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Rz. 729 Da Darlehens- und Getränkelieferungsverträge ein Dauerschuldverhältnis begründen, ist § 314 BGB als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Jede Abweichung stellt nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB einen Verstoß gegen das gesetzliche Leitbild des § 314 BGB dar.[1451] aa) Verschulden Rz. 730 Formularmäßig ist es auch durch § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht geboten...mehr

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Lexikon / 56.1

A. Rücktrittsvorbehalte (Grundsatz des § 308 Nr. 3 BGB) Rz. 1826 Ein Rücktrittsvorbehalt i.S.v. § 308 Nr. 3 BGB liegt immer dann vor, wenn durch AGB auch noch nach erfolgtem Vertragsschluss die Möglichkeit eingeräumt werden soll, eine nachträgliche Lösung vom Vertrag einseitig vorzunehmen. Ein Rücktrittsvorbehalt kann – aufgrund der grundsätzlichen Bindungswirkung von Vertrag...mehr

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Lexikon / IX. Ergebnis

Rz. 2227 Die Primärarztklausel ist unwirksam. Die Tarifwahl führt weder zu einem Aushandeln der Klausel noch zu einer Kompensation der Unangemessenheit. Die Krankenversicherung hat generell die Kosten des Facharztes zu tragen, soweit dessen Inanspruchnahme erforderlich war.mehr

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Lexikon / Bürgschaft

16.1 A. Einleitung Rz. 776 Die Bürgschaft zählt zur Absicherung von Bankkrediten und im Baugewerbe trotz mittlerweile zahlreicher funktional gleichartiger Personalsicherheiten, wie dem Garantievertrag oder der Patronatserklärung, zu den in der Praxis meistverwendeten Sicherungsmitteln. Ein Bürge übernimmt gegenüber dem Gläubiger eines Dritten die Verpflichtung, für dessen Sc...mehr

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Lexikon / 32.1

A. Einführung Rz. 1193 Internetgeschäfte sind Massengeschäfte und daher ohne den Einsatz Allgemeiner Geschäftsbedingungen undenkbar. Auch der Vertrieb von Software ist heutzutage auf der Basis von Individualverträgen nicht mehr vorstellbar. B. Internet Rz. 1194 Wird ein Vertrag über das Internet geschlossen, gelten spezifische Anforderungen an eine Einbeziehung Allgemeiner Gesc...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

I. Begriff und Rechtsnatur Rz. 1916 Mit einem Subunternehmervertrag beauftragt der Generalunternehmer einen dritten Unternehmer, den Nach- oder Subunternehmer, mit der Erbringung von Leistungen, die der Generalunternehmer gegenüber dem Bauherrn schuldet.[3523] Der Subunternehmer oder auch Nachunternehmer steht nur mit dem Generalunternehmer in einem Vertragsverhältnis, mit de...mehr

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Lexikon / B. Wirksamkeit einzelner Klauseln

I. Vertragsschluss Rz. 1920 Der Subunternehmervertrag wird als selbstständiger Vertrag zwischen dem Generalunternehmer und dem Unternehmer geschlossen.[3528] Der Unternehmer verpflichtet sich hiermit, jedenfalls einen Teil der vom Generalunternehmer gegenüber dem Bauherrn geschuldeten Bauleistungen zu erbringen.[3529] Der Subunternehmer ist aus Sicht des Bauherrn Erfüllungsge...mehr

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Lexikon / Bauverträge

12.1 A. Allgemeines I. Rechtsnatur Rz. 528 Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB, der auf die Herstellung eines körperlichen Arbeitsergebnisses, das Bauwerk, ausgerichtet ist.[1013] Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Die Regelungen zum Werkvertrag stellen daher das gesetzliche Leitbild dar, an denen sich AGB messen la...mehr

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Lexikon / D. Inhaltskontrolle

I. Verwendung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern Rz. 360 Fällt eine Klausel bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unter § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverk...mehr

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Lexikon / B. Einzelfälle

I. Vertragsschluss Rz. 1331 In der Regel sucht der spätere Leasingnehmer das zu leasende Objekt selbst aus und schließt auch den Kaufvertrag mit dem Lieferanten ab. Erst im Anschluss erfolgt die Einschaltung des Leasinggebers, was für den Leasingnehmer das Risiko beinhaltet, dass kein Eintritt des Leasinggebers in den Kaufvertrag erfolgt.[2679] Dieses Risiko kann durch die Ve...mehr

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Lexikon / 70.1

A. Einführung Rz. 2113 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980,[3908] kurz auch als UN-Kaufrecht bzw. als CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) bezeichnet, ist ein internationales Übereinkommen zwischen mittlerweile 86 Vertragsstaaten.[3909] In Deutschland ist das UN-Ka...mehr

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Lexikon / 77.1

A. Allgemeines I. Begriff und Zweck der "Vertragsstrafe" 1. Begriff Rz. 2281 Der BGH hat den Begriff der Vertragsstrafe in anschaulicher Weise wie folgt definiert: "Unter einer Vertragsstrafe wird das Versprechen einer Zahlung (§ 339 BGB) oder einer anderen Leistung (§ 342 BGB) durch den Schuldner verstanden für den Fall, dass dieser eine Verbindlichkeit nicht oder in nicht geh...mehr

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Lexikon / Unterrichtsverträge

Rz. 2141 Im Rahmen der Unterrichtsverträge müssen zwei Typen auseinander gehalten werden: der Direktunterricht (z.B. Internat, Tagesschule, Erwachsenenbildung, Musikschule, Fahrschule etc.) und der Fernunterricht. Für Letzteren besteht eine spezielle Gesetzesgrundlage, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Dieses Gesetz ist auf Direktunterrichtsverträge nicht anzuwenden...mehr

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Lexikon / 1. Zugangsfiktionen

Rz. 187 Zugangsfiktionen und fingierte Erklärungen kommen in der Praxis der Arbeitsvertragsgestaltung in verschiedenen Gewändern daher. Mit einer weit verbreiteten Klausel wird den Arbeitnehmern auferlegt, Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse und damit auch Ihrer Postanschrift unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nachteile aus der Verletzung dieser Pflicht sollen ...mehr

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Lexikon / K. Lagerrecht des HGB

Rz. 2086 Hier findet sich die Vorschrift über die Dispositivität in § 475h HGB. Soweit die Vorschrift darauf abstellt, dass der Einlagerer Verbraucher ist, kommt dies in der Praxis vor allem bei der Einlagerung von Heirats- und Umzugsgut vor. Rz. 2087 Danach kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers von § 475a HGB abgewichen werden, der die Verjährung regelt. § 475a HGB verwei...mehr

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Lexikon / e) Schadensersatzpauschalierungsklauseln

Rz. 763 Gegen eine Pauschalierung auf 60,00 EUR/hl wurde nichts erinnert.[1496] Ein zulässiges Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO scheidet von vornherein aus, soweit es um den von der Brauerei behaupteten Abgabepreis an den Getränkefachgroßhandel geht. Als ehemaliger Getränkefachgroßhändler, über den zudem die Getränkelieferungen an die streitgegenständliche A...mehr

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Lexikon / kk) Haushaltsgeräte

Rz. 1561 Da es heute zum allgemein üblichen Gebrauch gehört, Haushaltsgeräte zu verwenden, ist eine Klausel, die einen generellen Ausschluss bestimmter Haushaltsgeräte vorsieht, gemäß § 307 BGB un­wirksam.[3032]mehr

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Lexikon / 2. ENTER-Vereinbarungen

Rz. 1227 Die ENTER-Vereinbarungen sind die moderne Variante der Schutzhüllenverträge. Beim erstmaligen Laden einer Software wird der Nutzer per Bildschirmanzeige aufgefordert, den ihm bislang unbekannten Nutzungsbedingungen zuzustimmen.[2523] Rz. 1228 Bei einer ENTER-Vereinbarung steht das Erklärungsbewusstsein des Nutzers außer Frage. Er wird ausdrücklich zur Zustimmung aufg...mehr

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Lexikon / I. Abschlussgebühr

Rz. 375 Die Zulässigkeit der Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme[753] beim Abschluss von Bausparverträgen hat zunächst positiv bestätigt, dass die Abschlussgebühr der Inhaltskontrolle unterliegt.[754] Abschlussgebühren für Darlehensverträge u.a. sind gleichwohl unwirksam, weil sich die Rechtsprechung insoweit nicht übertragen lässt und nach dem Vertragszweck der Verdien...mehr

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Lexikon / IX. Laufzeit

Rz. 1959 Aufgrund der im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Tankstellenbetriebs nicht unerheblichen Investitionskosten haben Tankstellenstationärverträge häufig eine von § 89 HGB abweichende deutlich längere Mindestlaufzeit und/oder längere Kündigungsfristen. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass eine Vertragsbindung von zehn oder mehr als zehn Jahren allerdings vorauss...mehr

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Lexikon / XXVII. Schriftformklausel

Rz. 446 Auch doppelte Schriftformklauseln sind unwirksam, also selbst dann, wenn in AGB vereinbart wurde, dass Änderungen der Schriftformklausel wiederum nur schriftlich möglich sind.[884] Eine Schriftformklausel für Änderungen und Ergänzungen eines Wohnraummietvertrags gilt nicht für das Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB.[885] Rz. 447 Zur Unwirksamkeit von Schriftformkl...mehr

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Lexikon / aa) Verschulden

Rz. 730 Formularmäßig ist es auch durch § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht geboten, dass der Getränkelieferant die für die außerordentliche Kündigung erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen unter Beachtung der Tatbestandselemente der §§ 281, 323 BGB formuliert.[1452]mehr