Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Lieferungen (§ 3 dUStG)

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das uUStG unterscheidet steuerbare Lieferungen danach, ob sie gegen Entgelt oder ohne Entgelt ausgeführt werden. In beiden Fällen unterliegen sie der Umsatzsteuer. 3.1.1 Entgeltliche Lieferungen Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Grundregel liegt eine Lieferung vor, wenn ein in Besitz nehmbarer Gegenstand gegen Entgelt übertragen und dab...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.5 Inzahlungnahme von Gebrauchtgegenständen

Rz. 124 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Inzahlungnahme eines Gegenstands beim Verkauf eines Neugegenstands mit Zuzahlung ist als Einkaufspreis der – anteilige – tatsächliche Wert des dafür hingegebenen Wirtschaftsguts anzusetzen (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG) – nicht aber der vertraglich vereinbarte Preis des Gebrauchtgegenstands/der Wert des erworbenen Gegenstands (Abschn. 25a.1. Ab...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 151 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14 Abs. 5 S. 1 UStG gelten § 14 Abs. 1–4 UStG sinngemäß, wenn der Unternehmer das Entgelt oder einen Teil des Entgeltes für eine Lieferung oder sonstige Leistung vor Ausführung der Leistung vereinnahmt. Die Vorschrift steht i. Z. m. den Vorschriften über die Entstehung der Steuer (§ 13 UStG) und des Vorsteuerabzuges (§ 15 UStG). Nach ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.8.6 Rückzahlung der Gegenleistung

Rz. 157 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 02.09.2010 (Az: V R 34/09, BStBl II 2011, 991) hat der BFH entschieden, dass auch in Fällen des § 17 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 UStG bei bereits vereinnahmtem Entgelt die Rückzahlung Voraussetzung der Berichtigung ist. Rz. 158 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit der leistende Unternehmer für die zwischenzeitliche Nutzung des Liefergeg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6.3 Mietervereine, Vermietervereine (Haus- und Grundbesitzervereine)

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein eingetragener Verein, der lt. Satzung dem Zusammenschluss von Mietern bzw. Vermietern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Interessen dient (Mieterverein bzw. Vermietervereinigung) und der seinen Mitgliedern evtl. Versicherungsschutz vermittelt und Rechtsberatung in außergerichtlichen mietrechtlichen Streitigkeiten durchführt, unterliegt mi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter die Steuerbefreiung fallen sowohl Lieferungen als auch Werklieferungen (vgl. § 3 Abs. 4 UStG und Abschn. 6.4. Abs. 1 S. 3, 4 UStAE). Die Ausfuhrlieferung umfasst auch unselbstständige Nebenleistungen (vgl. Abschn. 3.10. UStAE). Als typische Nebenleistungen in Zusammenhang mit einer Ausfuhrlieferung kommen z. B. in Betracht: Verpackung d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift geht auf § 50d der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) zurück. Steuerfrei war danach die ehrenamtliche Tätigkeit, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit oder bei Ausübung mehrerer ehrenamtlicher Tätigkeiten das Entgelt für jede dieser Tätigkeiten nicht mehr als 1200 DM jährlich betrug. Überstieg das Entgelt diesen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6.1 Aufnahmegebühr, Vereins- und Mitgliedsbeiträge

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Vereinsbeiträgen gilt, dass eine Leistung gegen Entgelt i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (nur) vorliegt, wenn die Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbracht wird und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Entgelt besteht (BFH vom 07.05.1981, Az:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Ermittlung des Änderungsbetrages

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus § 10 Abs. 1 S. 2 UStG. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, jedoch abzüglich der USt. Dementsprechend ergibt sich der Änderungsbetrag i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG aus dem Betrag (brutto), den der Leistungsempfänger...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Rechnungsstellung

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Verlangen des Leistungsempfängers hat die steuerpflichtige Person eine Rechnung auszustellen, die sämtliche nachstehend aufgeführten Angaben enthält (Art. 26 Abs. 2 MWSTG): Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, sowie die Nummer, unter der er im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist (Bu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§§ 10–11 ff. dUStG)

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen gilt als Bemessungsgrundlage das Entgelt, also die Gegenleistung des Abnehmers, wobei neben der vereinbarten Gegenleistung auch freiwillige Leistungen zu berücksichtigen sind. In die Bemessungsgrundlage sind auch andere Steuern, Zölle und Gebühren, die sich auf die Ware oder Dienstleistung be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Freiwillige und unfreiwillige zusätzliche Aufwendungen des Leistungsempfängers

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Entgeltdefinition ist geklärt, dass auch freiwillige oder unfreiwillige Leistungen des Leistungsempfängers zum Entgelt gehören, wenn sie zugunsten des Leistenden und für die Leistung erbracht werden. Darunter fallen z. B. Bedienungs- oder Trinkgelder an den leistenden Unternehmer. Auch ausschließlich freiwillige Zahlungen können eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 286 Steuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 286 Steuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgeltlichen Transak...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Entnahme und unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b UStG, vgl. § 3 Rz. 54) ist gemein, dass ihnen eine Gegenleistung fehlt, sodass ein Entgelt als Bemessungsgrundlage nicht infrage kommt. Deshalb bedarf es – wie beim i. g. Verbringen eines Gegenstandes (vgl. Rz. 108) – einer "Ersatzbemessungsgrundlage". Diese ergibt sich a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.4 Abtretung von Forderungen

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Abtretung einer Forderung unter dem Nennwert ist für sich im Hinblick auf die Berichtigungspflichten des § 17 UStG unerheblich. Entscheidend für die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist allein, ob und inwieweit die Forderung gegen den Leistungsempfänger (Kunde) uneinbringlich ist. Insbesondere ist die Unterscheidung zwischen echt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.2 Beispiele für nachträgliche Entgelterhöhungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über- oder Doppelzahlung: Mit Urteil vom 19.07.2007 (Az: V R 11/05, BStBl II 2007, 966) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Erfassung von Über- und Doppelzahlungen als Entgelt i. S. d. § 10 UStG bestätigt. Anders als bei einer Fehlzahlung besteht bei einer Über- oder Doppelzahlung ein Zusammenhang zwischen der Leistung und der Zahlung, auch ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4.2 Aufteilung des Kaufpreises

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist die Garantiezusage des Händlers keine unselbstständige Nebenleistung zum Fahrzeugverkauf, sondern eine eigenständige Leistung, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreit ist. Veräußert ein Kfz-Händler daher einen Pkw einschließlich der Garantiezusage, muss er das Entgelt aufteilen in einen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.5.2 Insolvenz des leistenden Unternehmers

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einordnung von Umsatzforderungen als Insolvenzforderungen oder Masseforderung hängt davon ab, ob die Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" i. S. d. § 38 InsO sind. Der V. Senat des BFH knüpft dabei nicht an die Leistungsausführung an (so noch der VII. Senat des BFH, Urteil vom 16.01.2007, Az: VII R 7/06, BStBl II 2...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / A. Einführung

Rz. 1 Bei der Kündigung des Dienstvertrags von Organmitgliedern juristischer Personen (hier: AG/GmbH) ist zwischen dem gesellschaftsrechtlichen/körperschaftlichen Bestellungs- und dem schuldrechtlichen/vertragsrechtlichen Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Dies ergibt sich u.a. aus dem Wortlaut der §§ 84 Abs. 3 S. 5 AktG, 38 Abs. 1 GmbHG. Rz. 2 Auch wenn Organstellung un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze (§§ 10, 12 ff. dUStG)

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundlage für die Abrechnung der Mehrwertsteuer (nachfolgend: "Steuerbemessungsgrundlage") ist alles, was Entgelt darstellt (in Form von Geld, Sachbezügen oder Dienstleistungen), das der Steuerpflichtige vom Kunden, Auftraggeber oder Dritten für den erfolgten Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen erhält oder erhalten hat, einschließlich der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen an das mit der Betreuung und Erziehung beauftragte Personal

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen für geleistete Dienste von Personen, die an Erziehungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. a UStG oder Betreuungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. b UStG beteiligt sind, werden nach § 4 Nr. 23 S. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entsprechende Leistungen an Personen, die Verpflegu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache fallen keine Gerichtsgebühren an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie etwa für den Antrag auf Bestellung des Sequesters nicht erneut an. Infolge seiner gerichtlichen Bestellung steht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Weitere Gerichtsgebühren, etwa für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache, fallen nicht an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.1 Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Elektrizität

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ( EEG, Gesetz vom 25.10.2008, BGBl I 2008, 2074) bzw. Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG, Gesetz vom 21.07.2014, BGBl I 2014, 1066, zuletzt geändert durch Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023, B...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. Ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berücksichtigung von Werbungskosten

Tz. 35 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Arbeitnehmer kann Aufwendungen, die mit dem pauschal besteuerten Arbeitslohn zusammenhängen, nicht als Werbungskosten abziehen (s. R 40a.1 Abs. 1 Satz 5 LStR, Anhang 8a). Der zu pauschalierende Arbeitslohn ist auch nicht um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (s. § 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, Anhang 10) zu kürzen, auch nicht anteilig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Rn 5 Auf der Grundlage des bereinigten Bruttoeinkommens ist sodann das Nettoeinkommen des Schuldners zu bestimmen. Vom Einkommen sind dazu die Beträge abzuziehen, die unmittelbar aufgrund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind, § 850e Nr 1 S 1 Hs 2. Der Drittschuldner muss die gesamten a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Taktik und Fallstricke... / II. "Rücknahme" der Kündigung

Rz. 48 Die bereits oben angesprochene Erklärung, aus der Kündigung keine Rechte mehr herleiten zu wollen, beschränkt sich in ihrem taktischen Anwendungsbereich nicht auf die Fälle, in denen der Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Sie kann insbesondere auch dann sinnvoll sein, wenn die Kündigung an nicht zu übersehenden Mängeln leidet. Der Arbeitgeber g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer

Rz. 213 Kündigt nicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sondern kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers haben. Ist dessen Kündigung unwirksam oder jedenfalls für einen Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist gestellt, so kann[184] ein – dann auch titulierter – Anspruch auf Erfüllung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunterbrechung / 1 Aufzeichnung Großbuchstabe U im Lohnkonto

Der Arbeitgeber muss am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] In das Lohnkonto sind die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bzw. die sich aus einer entsprechenden Bescheinigung des Finanzamts ergebenden Merkmale zu übernehmen[2]. Die Anzahl der Großbuchstaben U ist aufzuzeichne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 75 Gem. § 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt seine Entscheidung innerhalb eines Monats ab Antragseingang treffen. Wird die Frist überschritten, hat dies auf die Wirksamkeit der Entscheidung keinen Einfluss. Die Zustimmungserklärung wird dadurch auch nicht entbehrlich. Unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Gegen die Entsche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Spendenabzug

Tz. 4 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zuwendungen, die auf ein für die Hilfe von Corona-Betroffene eingerichtetes Sonderkonto von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem amtlich anerkannten inländischen Verband der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen eingezahlt werden, können ohne betragsmäßige Begrenzung im Rahmen des vereinfach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 2 Dies sind einseitige (BGH NJW 86, 3142) Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus demselben Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH NJW 07, 294), wie Ansprüche auf Rente nach §§ 759, 843 II, 844 II, 912 ff BGB, Unterhalt (BGH NJW 07, 2249 [BGH 28.03.2007 - XII ZR 163/04]), Kapitalzins od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst alle Arten von Konten, also insb Giro- und Sparkonten (BTDrs 16/7615, 16). Die Zweckrichtung und Art der Forderung sind unerheblich, weswegen das Konto weder allg dem Zahlungsverkehr noch speziell als Lohn- oder Gehaltskonto dienen muss. Eine teleologische Reduktion scheidet aus. Von der Bestimmung sind deswegen auch Pfän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Rechtsfolgen bei Betriebsverpachtung/Verpachtung von Einzelflächen

Rn. 191 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Während Pachtverträge mit fremden Dritten regelmäßig steuerlich anzuerkennen sind, gilt dies bei Verträgen mit Angehörigen nur dann, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis zivilrechtlich wie steuerrechtlich wirksam abgeschlossen ist. Wegen der Voraussetzungen hierzu im Einzelnen s H 4.8 EStH 2016 "Miet- und Pachtverträge zwischen Ang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Konnte jede Zahlung des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise angesehen werden?

Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei auszahlen. Voraussetzung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Aktivierung

Rn. 9f Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 141 Abs 1 S 4 AO brauchte sich die (jährliche) Bestandsaufnahme nicht auf das stehende Holz zu erstrecken. Diese Aussage bezog sich aber lediglich auf den (jährlichen) Holzmengenzuwachs und darf nicht so verstanden werden, dass angefallene AK oder HK für den Holzbestand nicht zu aktivieren gewesen wären. Das in § 141 Abs 1 S 4 AO ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.2 Aktuell: Arbeitnehmereinsatz für private Zwecke: Umsatzsteuerfalle durch geschickte Vertragsgestaltung umgehen

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt greift die Finanzverwaltung derzeit i. R. v. Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und auch Lohnsteuer-Außenprüfungen – Letztere allerdings im Rahmen von Kontrollmitteilungen – Fallgestaltungen auf, in denen Arbeitnehmer im Privatbereich ihres Arbeitgebers und damit für außerunternehmerische Zwecke zum Einsatz kommen: Prax...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Festlegung der Ziele

Rz. 53 Die im Kündigungsschutzverfahren verfolgten Ziele richten sich maßgeblich danach, welche Aussichten der Arbeitnehmer besitzt, zukünftig ein neues Beschäftigungsverhältnis begründen zu können. Rz. 54 In manchen Fällen ist es dem Arbeitnehmer bereits gelungen, ein Anschlussarbeitsverhältnis zu begründen. Teilweise haben Arbeitnehmer einen solchen Vertragsschluss noch nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Sind nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) begünstigte Tätigkeiten eines Arbeitnehmers auch dann steuerfrei, wenn wegen der Corona-Krise eine im Ausland geplante Tätigkeit im Sinne des ATE nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden kann? Wie wirkt es sich auf die Steuerfreiheit nach dem ATE aus, wenn die begünstigte Tätigkeit stattdessen im Inland ausgeführt oder fortgesetzt wird?

Nach dem ATE setzt die Steuerfreiheit von begünstigten Tätigkeiten unter anderem voraus, dass die jeweilige Tätigkeit für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Monaten in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Dies gilt jedoch nur, wenn Deutschland mit dem betroffenen Staat kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, in das Einkünfte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahlungstitel.

Rn 7 Vollstreckungansprüche auf Zahlung genügen dem Bestimmtheitserfordernis, wenn der Zahlungsbetrag im Titel entweder genannt wird oder sich doch rechnerisch aus ihm ermitteln lässt (BGHZ 165, 223, 228 = NJW 06, 695, 697). Bei der Berechnung dürfen offenkundige Quellen, namentlich das Bundesgesetzblatt oder das Grundbuch ausgewertet werden (BGH NJW 95, 1162). Zahlungsanspr...mehr