Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Die Kosten der notariellen Tätigkeit (Notarvergütung)

1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung? Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in d...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / III. Beratungshilfe

Rz. 52 In keinem Verhältnis zu der Verantwortung, den Anforderungen an den Anwalt und die Haftungsrisiken stehen naturgemäß die Beratungshilfegebühren, die dem Rechtsanwalt lediglich eine Vergütung von 15 EUR brutto (!) (vgl. VV 2500 RVG) durch den Mandanten und weitere 38,50 EUR (vgl. VV 2501 RVG) zuzüglich Mehrwertsteuer aus der Staatskasse zusprechen. Hierbei ist zunächst...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 2. Die Gegenstandswerte im Einzelnen

a) Generalvollmacht Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch ...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / A. Einleitung

Rz. 1 Wer das Mandat erhält, bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen zu beraten oder entsprechende Entwürfe zu fertigen bzw. als Notar anschließend zu beurkunden, sieht sich hohen Herausforderungen gegenüber, bei denen hohe Fachkompetenz ebenso gefragt ist wie Sozialkompetenz. Die insoweit abgefragte Fachkompetenz gilt es ständ...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / III. Vergütungshöhe und Zahlungsdauer

Rz. 35 Die Parteien können eine freie, einvernehmliche Höhe vereinbaren. Eine dem Grunde nach geschuldete Vergütung muss mit einer Höhenangabe konkretisiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hierzu reicht es nicht aus, eine übliche Vergütung ohne Höhenangabe festzulegen.[53] Die Vergütungshöhe sollte grundsätzlich angemessen sein. Wobei als Orientierung die Ste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Berechnung der Mindestlohnsumme

Rz. 149 Die Mindestlohnsumme wird also durch bloße Vervielfachung der Ausgangslohnsumme mit dem entsprechenden Faktor (z.B. 400 % bzw. 700 %) ermittelt. Die vor Einführung der Lohnsummenregelung ursprünglich einmal geplante Indexierung der Ausgangslohnsumme wurde im Zuge des seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahrens zum ErbStG 2009 gestrichen. Selbst ein Inflationsausgleich fin...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 4. Energiepreispauschale als einzusetzendes Einkommen

Ist die Energiepreispauschale (EPP) pfändbar und ist sie damit ggf. auch als Einkommen i.S.d. BerHG zu berücksichtigen? Diese Frage stellten sich viele im September 2022. Die Antwort darauf ist ernüchternd. Trotz einer "Sonderhilfe" hatte es der Gesetzgeber[9] versäumt, die EPP als unpfändbar einzustufen. Liest man die "FAQ" des BMF[10] hierzu, so könnte man eigentlich stets ...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 4 Arbeitszeit und Mehrarbeit

Arbeitsverträge mit AT-Angestellten enthalten in der Regel keine Festlegung der Arbeitszeit. Trifft der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung über die Dauer der Arbeitszeit, ist auch bei AT-Angestellten davon auszugehen, dass die Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis auf der Basis der betriebsüblichen Arbeitszeit eingehen wollen. Die betriebsübliche Arbeitszeit ist di...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Relevante Beschäftigte

Rz. 99 Das Lohnsummenkriterium (oder auch die Lohnsummenvergleichsberechnung) kommt nur dann zur Anwendung, wenn das übertragene Unternehmen ("der Betrieb") im Besteuerungszeitpunkt (§§ 9 Abs. 1, 11 ErbStG) mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähige V...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / b) Generalvollmacht kombiniert mit Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und Betreuungsverfügung

Rz. 80 Der Notar wird beauftragt, in einer einheitlichen Urkunde dem Bevollmächtigten eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung zu errichten. Hinsichtlich der Betreuungs- und Patientenverfügung kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe Rdn 75, 77). Diese sind gegenstandsgleich und sollen bei der nachfolgenden Ber...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / I. Allgemeines

Rz. 30 In der Regel wird der Anwalt die ihm übertragene Vollmacht nicht als Gefälligkeit kostenlos, sondern gegen Entgelt ausüben. Ohne eine ausdrückliche Regelung der Vergütung hat der Anwalt keine direkt zu benennende Anspruchsgrundlage für eine Entlohnung seiner Tätigkeit, wenn er sie nicht als Anwaltsmandat deklarieren und nachweisen kann. Eine fehlende Verfügungsvereinb...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 5.5 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

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Programmkurzbeschreibung / 7.6 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

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Programmkurzbeschreibung / 9.6 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

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Programmkurzbeschreibung / 6.5 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

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Programmkurzbeschreibung / 8.5 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen

Auf Basis der errechneten voraussichtlich festzusetzenden Steuer sowie unter Berücksichtigung der festgesetzten Vorauszahlungen sowie der ggf. geschätzten Lohn- und Kapitalertragsteuer wird automatisch berechnet, ob ein Herabsetzungspotenzial besteht. Ein Antrag einschließlich der Berechnungsgrundlagen kann in ein Worddokument exportiert und dort ggf. weiter bearbeitet werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 12 Als Inländer gelten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländischen...mehr

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FoVo 01/2023, Die Anlage Inkassokosten zu den neuen Antragsformularen nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Inkassokosten müssen dargelegt werden Der Schuldner hat die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO zu erstatten. Nach § 13e Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) richtet sich auch die Erstattung der Vergütung von Inkassodienstleistern nach § 788 ZPO. In der Höhe sind sie nach dem neuen § 13e Abs. 1 RDG auf die Kosten eines Rechtsanwalts nach dem RV...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ausländischer Grundbesitz, Abs. 7

Rz. 65 § 12 Abs. 7 ErbStG bestimmt für ausländischen Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögen, dass dessen Wert nach § 31 BewG zu ermitteln ist. Ausländischer Grundbesitz (und ausländisches Betriebsvermögen) kann mangels Zuständigkeit der deutschen Finanzverwaltung im ausländischen Belegenheitsstaat nicht Gegenstand gesonderter Feststellungen sein. Aus diesem Grunde mus...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Hinweispflichten

Rz. 12 Offenbar geprägt und geleitet von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Katalog anwaltlicher Hinweispflichten immer mehr erweitert und intensiviert. Ein eindrucksvolles Beispiel bietet hierfür der Aufsatz von Jung, in dem über zehn Seiten hinweg die verschiedenen Hinweispflichten und dankenswerterweise auch di...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Vorüberlegungen

Rz. 55 Es wurde bereits angesprochen, dass der Mandant die Wahl hat, eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung oder ohne durch einen Rechtsanwalt entwerfen und erstellen zu lassen, ohne dass es anschließend der notariellen Beurkundung oder einer Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Dies gilt freilich mit der Einschränkung, dass die Verbindung von Vorsorgevollmacht und Patie...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / VII. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH reiht sich in eine Reihe wenig verwalterfreundlichen Entscheidungen ein. Die Entscheidung beinhaltet gleich mehrere bedeutende Aspekte, die offensichtlich werden lassen, dass der BGH seiner stringenten Linie bei der Verwaltervergütung "treu" bleibt und offensichtlich versucht, dem Zuschlagschaos Herr zu werden. Vergütungen in Insolvenzverfahren stehe...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / IV. Vergütungsfälligkeit

Rz. 44 Grundsätzlich wird die Vergütung des Anwalts nach den Regeln des Auftragsrechts erst fällig, wenn der Auftragszweck erreicht oder aus einem sonstigen Anlass beendet ist.[58] In Anlehnung an §§ 675, 669 BGB kann eine Vorschussvereinbarung getroffen werden. Die Ausübung der Vollmacht erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, der auch mehrere Jahre andaue...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 1 Begriff des außertariflichen Angestellten

Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) sind Arbeitnehmer, die kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen.[1] Während der Begriff des leitenden Angestellten sich aus § 5 Abs. 3 BetrVG herleitet, kann der Begriff des AT-Angestellten nur der Beschreibung des persönlichen Geltungsbereichs des für den Betri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Einzubeziehende Betriebe/Gesellschaften

Rz. 115 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Daher sind grundsätzlich nur die Unternehmen bzw. Beteiligungen in die Lohnsummenbetrachtung einschließlich der Bestimmung der Beschäftigtenzahl einzubeziehen, die am Stichtag (Tag der Steuerentstehung) dem Betrieb zuzurechnen sind.[245] Auch solche nachgeordneten Unternehmen, die erst kurz vor dem Erbfall/...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 38 Vergleichszahl, Ertragsbedingungen § 38 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Die Unterschiede der Ertragsfähigkeit der gleichen Nutzung in den verschiedenen Betrieben werden durch Vergleich der Ertragsbedingungen beurteilt und vorbehaltlich der §§ 55 und 62 durch Zahlen ausgedrückt, die dem Verhältnis der Reinerträge entsprechen (Vergleichszahlen). (2) Bei dem Vergleich der Ertragsbedingungen sind zugrunde zu legenmehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Erfolgshonorar

Rz. 272 Grundsätzlich sind nach § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Nach der erweiterten...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 262 Wie einige gerichtliche Entscheidungen in jüngster Zeit zeigen, fehlt es beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung gelegentlich an der im eigenen Interesse erforderlichen Sorgfalt und an der Kenntnis bzw. Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Dies kann schnell unangenehme Folgen haben – neben dem zumindest teilweisen Verlust des Gebührenanspruchs kann d...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / II. Vergütungsvereinbarung

Rz. 34 Der Vollmachtgeber setzt im Einvernehmen mit dem bevollmächtigten Anwalt fest, dass die Arbeit als Bevollmächtigter von dem Vollmachtgeber vergütet wird. Diese Festlegung sollte sich auch auf die Modalität sowie die Höhe der Vergütung erstrecken. Muster 12.10: Vergütung Muster 12.10: Vergütung Die Parteien vereinbaren, dass der Bevollmächtigte seine Vollmachttätigkeit e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Ermittlung des Rohertrags (1. Schritt)

Rz. 2 Zunächst ist der Rohertrag des Grundstücks zu ermitteln. Was Rohertrag im hier verstandenen Sinne ist, wird in § 186 BewG definiert. Ermittlungsgrundlage ist das vereinbarte Entgelt (Miete/Pacht) nach Abzug der umgelegten Betriebskosten. "Vereinbartes" Entgelt bedeutet, dass es auf das Entgelt laut Miet- oder Pachtvertrag bzw. sonstige Nutzungsvereinbarung ankommt. Zu ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Abs. 1 Nr. 9: Zuwendung für Pflege- oder Unterhaltsleistungen

Rz. 71 Der Steuerfreibetrag für angemessene Zuwendungen für Pflege- oder Unterhaltsleistungen, für die der Leistende kein oder nur ein unzureichendes Entgelt erhalten hat, beläuft sich auf 20.000 EUR. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG findet sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei lebzeitigen Schenkungen Anwendung.[134] Voraussetzungen sind:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kapitalgesellschaft als Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 28 Kapitalgesellschaften können infolge ihrer Rechtsfähigkeit grds. Schenker und auch Beschenkte sein. Schenkungen an die Kapitalgesellschaft sind bei freigebigen Zuwendungen ohne Erlangung von irgendwelchen Beteiligungsrechten anzunehmen. Dies ist z.B. der Fall bei einer Schenkung an eine in Form einer GmbH geführte soziale, kulturelle oder religiöse Einrichtung.[26] Au...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. § 126 ZPO

Rz. 224 Vom PKH-Anwalt manchmal übersehen wird die Möglichkeit des § 126 ZPO. Der im Rahmen von Prozesskostenhilfe der Partei bestellte Rechtsanwalt ist berechtigt, die Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben mit der Folge, dass eine Einrede aus der Person der Partei nicht zulässig ist. Der Gegner kann nur mit Kost...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 50 Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe fällt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG aus 8.000 EUR nach der Wahlanwaltstabelle § 13 RVG an. Soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, geht diese in der nachfolgenden Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auf, da nach § 16 Nr. 2 RVG das PKH- und das Hauptsacheverfahren dieselbe Angelegenheit sind. Aufgrund der For...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Auftrag im eigenen Namen des Hauptbevollmächtigten

Rz. 181 Erfolgt die Beauftragung des Terminsvertreters durch den Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen, ist Grundlage der Abrechnung allein die zwischen den Rechtsanwälten intern vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung auf gesetzlicher Grundlage nach dem RVG kann in diesen Fällen durch den Terminsvertreter nicht geltend gemacht werden, da eine solche nicht anfällt. Dieser wir...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 22 § 15 Abs. 4 ErbStG, der durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) v. 7.12.2011[57] eingefügt worden ist, regelt die Rechtsfolgen der Schenkung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft auf Veranlassung einer unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft/Genossenschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erfindungen, Urheberrechte, Know-how

Rz. 46 Werden sie in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, ist eine vereinbarte einmalige Lizenzgebühr maßgebend. Andernfalls wird der Anspruch auf die vereinbarten Zahlungen kapitalisiert, soweit keine anderen geeigneten Bewertungsgrundlagen vorhanden sind. Bei unbestimmter Vertragsdauer und einer veränderlichen Lizen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 262 Die verdeckte Einlage einer begünstigt erworbenen Kapitalgesellschaftsbeteiligung in eine (andere) Kapitalgesellschaft steht der Veräußerung der Anteile gleich, § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 Hs. 2 ErbStG. Bei der verdeckten Einlage werden begünstigt erworbene Anteile auf eine andere Kapitalgesellschaft, an der der Steuerpflichtige oder eine ihm nahestehende Person ebenfall...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Ausgangslohnsumme

Rz. 133 Der Begriff der Ausgangslohnsumme ist in § 13a Abs. 3 S. 2 ErbStG legal definiert als durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre. Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen längeren Ermittlungszeitraum ist prinzipiell nachvollziehbar, da auf diese Weise gezielt Manipulationen vorgebeugt werden ka...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer (Abs. 7)

Rz. 20 Wie bei der Umsatz- und Lohnsteuer ist auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Berechnung der Steuer durch den Erwerber vorgesehen, ohne dass es eines Steuerbescheides bedarf. Ist wegen der eher unkompliziert zu ermittelnden Bemessungsgrundlage bei der Lohn- und der Umsatzsteuer eine Selbstberechnung noch eher zumutbar, dürfte dies für die Erbschaftsteuer in d...mehr

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FoVo 03+04/2023, (Keine) Au... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der Argumentation der Bank Rechtsfehlerhaft hat das LG angenommen, die Gutschriften vom 31.1. und 28.2.2018 hätten ein gesperrtes Guthaben i.S.v. § 835 Abs. 4 S. 1 ZPO a.F. begründet, obwohl im Zeitpunkt der Gutschriften der monatliche Pfändungsfreibetrag noch nicht ausgeschöpft war. Das P-Konto gewährt dem Kontoinhaber einen automatischen, nicht von einem Antrag abh...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Berücksichtigung besonderer Umstände

Rz. 10 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist für solche Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[34] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) BewG explizit geregelten Fällen insb. um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung und ...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / III. Struktur der Unterhaltstabelle

1. Nachdem die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 1.1.2022 mit der Erweiterung von bislang zehn auf heute 15 Einkommensgruppen geändert wurde[22] und schon zuvor, im Jahr 2018, praktisch die komplette, bis 2017 noch übliche Einkommensgruppe bis 1.500 EUR/Monat "herausgeschnitten" worden ist, so dass die Tabelle seit 2018 in der ersten Gruppe undifferenziert monatl...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 4. § 11 RVG

Rz. 229 Anders als bei der Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit, bei der dem Anwalt im Fall einer Nichtzahlung nur die Vergütungsklage bleibt, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einer vereinfachten Festsetzung. Der Anwalt kann damit ohne Kostenrisiko seine Vergütung gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen und einen Vollstreckungstitel erlangen....mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Keine gesetzliche Gebühr

Rz. 77 Schaut man sich den § 34 RVG einmal an, wird schnell klar, dass es für die Beratung – mit Ausnahme der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – seit 2006 keine gesetzliche Vergütung mehr gibt. Der Anwalt soll auf eine – frei auszuhandelnde – Gebührenvereinbarung hinwirken. Die Formanforderungen des § 3a Abs. 1 RVG gelten hierbei nach S. 4 nicht, aus Beweiszwe...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / I. Sachverhalt

Das AG eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte einen Insolvenzverwalter. Letzterer beantragte nach Fälligkeit, seine Vergütung nebst Auslagen unter Berücksichtigung eines Zuschlags i.H.v. 40 % zu der Regelvergütung auf insgesamt 52.202,32 EUR festzusetzen. Das AG hat die Vergütung auf insgesamt 52.219,05 EUR festgesetzt. Auf die sofort...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Bemessung

Rz. 78 Wurde keine Vereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Hier taucht das erste große Problem auf. Nach § 612 Abs. 2 BGB ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen, wenn die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Es gilt daher das m...mehr