Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 8 Besteuerung der Testame... / a) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 4 Die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten gehört nach der nicht abschließenden Aufzählung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit.[3] Die Tätigkeit umfasst sämtliche Aufgaben, die dem Testamentsvollstrecker durch die Anordnungen des Erblassers oder durch Gesetz zugewiesen sind.[4] Auch die Führung oder Überwachung ein...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Entlastung des Testamentsvollstreckers?

Rz. 82 Oft überschätzt wird die Frage der Entlastung des Testamentsvollstreckers. Es herrscht verbreitet die Ansicht, wer entlastet sei, hafte nicht mehr. Dies ist indessen falsch, denn eine Entlastung gilt immer nur für die Sachverhalte, die denjenigen, die entlastet haben, auch bekannt waren. Streitgegenstand sind aber i.d.R. gerade Sachverhalte, die erst später bekannt we...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / V. Anmerkung 5: Alternative Vergütungsformen

Rz. 13 Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, zum Beispiel für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 7. Professionelle Infrastruktur

Rz. 58 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der professionell agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / F. Oft übersehen: Haftungsgefahren für Testamentsvollstrecker

Rz. 64 Wer die Testamentsvollstreckung als Tätigkeitsfeld betrachtet, muss auch einen Blick auf die Haftungsgefahren bei der Ausübung eines Testamentsvollstreckeramtes werfen. Das ist vor allem deshalb erforderlich, weil nach unseren Erfahrungen diese Haftungsgefahren noch immer gerne übersehen werden. Überdies hat diese Frage Auswirkung auf die Vergütung des Testamentsvolls...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Dauervollstreckung

Rz. 48 Bei der Verwaltungsvollstreckung, die sich über die Konstituierung und die Erfüllung von Abwicklungsmaßnahmen hinauszieht, kann die Vergütung naturgemäß nicht auf den Grundbetrag beschränkt werden. Man unterscheidet zwei Arten, nämlich die Verwaltungsvollstreckung im engeren Sinne, bei welcher der Erblasser dem Testamentsvollstrecker keine anderen Aufgaben als die Ver...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Mögliche Typisierung

Rz. 40 Bei Testamentsvollstreckungen lassen sich typische Fallgestaltungen erkennen, die jeweils im Allgemeinen und stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Einzelfall eine andere Antwort auf die Frage nach der Angemessenheit der Vergütung rechtfertigen. Bei den Fallgruppen ist nach der Art der vom Testamentsvollstrecker erbrachten Leistungen zu differenzieren. Hierzu wu...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / III. Abschläge vom Vergütungsgrundbetrag

Rz. 53 Abschläge von der Grundvergütung sind angebracht, wo der Testamentsvollstrecker nur eine beaufsichtigende (defensive) Funktion hat. Wenn der Testamentsvollstrecker lediglich die Einhaltung einer Auflage (z.B. Veräußerungsverbot) zu überwachen hat, wird die Vergütung nach dem Tabellenwert regelmäßig zu hoch sein. Rz. 54 Gleiches gilt auch bei Nacherbenvollstreckungen ge...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / II. Von Anfang an unwirksame Testamentsvollstreckung

Rz. 44 Hierunter fällt der Beispielsfall, dass durch eine erst im Nachhinein aufgetauchte letztwillige Verfügung der (vermeintliche) Testamentsvollstrecker erfährt, dass er nie Testamentsvollstrecker sein sollte. Aus § 2221 BGB lässt sich ein Vergütungsanspruch nicht herleiten, da das für die Testamentsvollstreckung charakteristische gesetzliche Schuldverhältnis in diesem Fa...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / A. Empirisches zur Aktualität der DNotV-Empfehlungen

Rz. 1 Wie die vorstehenden Ausführungen der verschiedenen Autoren in den voranstehenden Kapiteln zeigen, ist das Konfliktpotential im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung signifikant hoch. Das überrascht nicht, sind doch ungeachtet der im Jahr 2000 entwickelten Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins und ihrer grundsätzlichen Akze...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 2. Bösgläubiger Testamentsvollstrecker

Rz. 46 Bestätigt sich später die von den Erben schon früher vertretene Auffassung, die Bestellung zum Testamentsvollstrecker sei zu Unrecht erfolgt, entfällt nach der Rechtsprechung der Vergütungsanspruch vollständig.[82] Diese Auffassung wird von Teilen des Schrifttums geteilt.[83] Ein Testamentsvollstrecker, dem die Bedenken gegen seine Ernennung bekannt seien, sei generel...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / a) Sockelbetrag und individuelle Anpassung bei großen Nachlasswerten

Rz. 72 Denkbar ist, mit einem Sockelbetrag, wie er sich aus den gängigen Tabellen für die bürgerlichen Nachlässe errechnet, und einem individuellen Zuschlag zu erheben, welcher der durch die Größe des Nachlasses bedingten Arbeit und Verantwortung des Testamentsvollstreckers entspricht. Es würde sich dann die Frage stellen, wie die über den Höchstwert hinausgehende Verantwort...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 7. Zwischenfazit

Rz. 32 Entscheidend für die Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung bei Zugrundelegung von Vergütungsempfehlungen ist stets der konkrete Einzelfall, wobei sich folgende Kriterien als besonders relevant herausgebildet haben:mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Berufsdienste

Rz. 60 Berufsdienstliche Leistungen, vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Maklern und Vermögensverwaltern im Rahmen einer Testamentsvollstreckung erbrachte Leistungen, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Tätigkeiten, die ein Berufsträger im Rahmen seiner Berufstäti...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Tabellen mit stufenweiser Berechnung

Rz. 31 Bei der Rheinischen Tabelle, der Möhring’schen Tabelle, der Berliner Praxistabelle, der Eckelskemper’schen Tabelle und der InsVV erfolgt die Berechnung stufenweise, wie in der Tabelle jeweils angegeben. Die Gesamtsumme der auf die einzelnen Stufen anfallenden Beträge ergibt die Vergütung. Beispiel: Berechnung der Gebühr nach der Rheinischen Tabelle Nachlasswert 268.000...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlich bei der Erbschaf...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 39 Vor dem Hintergrund der Lockerung des Verbotes der Vereinbarung erfolgsabhängiger Vergütungen insbesondere bei Rechtsanwälten und Steuerberatern wurde auf dem 1. Deutschen Testamentsvollstreckertag der AGT[77] am 29.11.2007 u.a. die Möglichkeit eines Erfolgshonorars für Testamentsvollstrecker diskutiert Auch der Bundesgerichtshof hat den Erfolg bei seinen Grundkriteri...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Testamentsvollstreckungsvertrag

Rz. 12 Als ein Lösungsansatz wurde in der Praktikerliteratur teilweise eine lebzeitig geschlossene Vergütungsvereinbarung zwischen Bank und Erblasser, der so genannte "Testamentsvollstreckungsvertrag" empfohlen.[18] Darin ließen sich nicht nur die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung, sondern beispielsweise auch die Zahlungsmodalitäten, die Vergütung weiterer eigener Lei...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Mutmaßlicher Erblasserwille

Rz. 28 Hat der Erblasser hierzu keine ausdrückliche, formgültige Regelung getroffen, so ist sein Wille im Wege der Auslegung zu ermitteln. Spätestens nach der Beratung im Rahmen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung sollte dem Bankkunden und späteren Erblasser klar geworden sein, dass die Testamentsvollstreckung ein zusätzliches Angebot zu den banküblichen Leistungen d...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 33 Vor dem Hintergrund des skizzierten Auslegungsspielraums empfiehlt es sich für jedes testamentsvollstreckende Kreditinstitut unbedingt, den späteren Erblasser bereits in der Anbahnungsphase unmissverständlich über die eigenen Honorarvorstellungen aufzuklären und ihm die voraussichtlich anfallenden Kosten transparent zu machen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / III. Sicht der Erben

Rz. 11 Aus der Sicht des Erben als regelmäßig Zahlungspflichtigem haben sich ebenfalls wesentliche Änderungen ergeben. Durch die Neufassung des § 2306 BGB seit dem 1.1.2010 ist es ihnen nunmehr sehr viel einfacher möglich, sich einer als missliebig empfundenen Testamentsvollstreckung zu entledigen. Art. 14 GG garantiert einem bestimmten Personenkreis eine Mindestbeteiligung ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zufluss von Arbeitslohn bei Nichtauszahlung von Gehaltsbestandteilen

Bei zum Zweck der ruhestandsnahen Freistellung nicht ausgezahlten Gehaltsbestandteilen ist nicht bereits deshalb von einem Zufluss von Arbeitslohn auszugehen, weil die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung keine Zeitwertkontengarantie enthält. Thür. FG v. 25.11.2021 – 4 K 122/18, EFG 2022, 120, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 28/21mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung einer verbilligt erworbenen Management-Beteiligung: Arbeitslohn?

Es gibt keinen Grundsatz, dass sämtliche Gewinne, die durch an Arbeitnehmer verbilligt überlassene Mitarbeiterbeteiligungen erwirtschaftet wurden, in vollem Umfang als Vorteile aus dem Dienstverhältnis gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren wären. Beteiligung als eigenständige Erwerbsgrundlage? Denn beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Grundlohn i.S.d. § 3b Abs. 2 S. 1 EStG bei Entgeltumwandlung

Der Begriff des laufenden Arbeitslohns in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG richtet sich nicht nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt, sondern – abweichend von dem arbeitsrechtlichen Begriffsverständnis – nach dem einkommensteuerrechtlich entscheidenden, tatsächlich zugeflossenen Entgelt. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse, die den Arbeitnehmern kein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zerlegungsmaßstab bei Gasversorger

Soweit bei einem Gasversorger durch das Leitungsnetz eine mehrgemeindliche Betriebsstätte besteht, erfolgt die gewerbesteuerliche Zerlegung nach den Faktoren "Arbeitslöhne" und "Gasabgabemenge". Hess. FG v. 19.9.2019 – 8 K 2444/13, EFG 2021, 2006, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 3/21 Hess. FG v. 19.9.2019 – 8 K 1734/14, EFG 2021, 2012, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 2/21 H...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Echte" Abfindung und Zuführung in Wertguthabenkonto

Eine aus Anlass des Arbeitsplatzverlustes zugesagte "echte" Abfindung kann mangels Vorliegens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (§ 14 SGB V) nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden. Die echte Abfindung kann nicht an der steuerfreien Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung nach § 3 Nr. 53 EStG ...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / a) Ausgangssituation

Im Streitfall X R 31/20[3] hatte der Steuerpflichtige mit notariellem Vertrag vom 29.4.2004 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Neben der Einräumung eines Wohnrechts für bestimmte Räume sowie eines "Mitbenützungsrechts" verpflichtete sich der Steuerpflichtige, seinen Eltern bzw. dem Längstlebenden zu zahlen: die Koste...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einkünfte aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")

Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan i.S.d. Sec. 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Code sind als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG zu versteuern. Leistungen aus Altersvorsorgeplänen, die – ggf. auch nur anteilig – wirtschaftlich von dem Steuerpflichtigen selbst durch Beitragszahlungen veranlasst worden sind, stellen weder Ruhegeh...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.6 Andere Kapitalforderungen (Zeilen 61 und 62)

In den Zeilen 61 und 62 sind die anderen Kapitalforderungen zu erfassen. Hierzu zählen z. B. am Todestag bereits beschlossene Dividenden sowie Ansprüche auf rückständige Gehälter und Löhne. Anzusetzen sind diese Kapitalforderungen mit dem Nennwert. Hierhin gehören des Weiteren noch nicht fällige Lebensversicherungen. Noch nicht fällige Versicherungen (Lebens-, Kapital- oder Re...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports

Leitsatz Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL hat keine unmittelbare Wirkung, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Golfclub Schloss Igling vom 10.12.2020 – C‐488/18, EU:C:2020:1013; Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG, Art. 132 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.2 Änderungen des Arbeitsvertrages

Mit der Einschränkung, dass es sich um "wesentliche" Änderungen des Arbeitsvertrages handelt, unterliegen diese nach § 68 Abs. 2 Nr. 2 PersVG M-V der Mitwirkung. Wesentlich sind sicher Eingruppierung, Aufgabenbeschreibung, Stundenumfang, Lage der Arbeitszeit und Entgelt.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.14 Sonstige Rechte (Zeile 79)

In der Zeile 79 sind sonstige Rechte, wie z. B. Urheberechte, Erfindungen, Patente o. Ä., anzugeben. Gehören Erfindungen und Urheberrechte nicht zu einem Betriebsvermögen, sind diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sind diese in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, wird der gemeine Wert – soweit keine anderen geeigne...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.5 Personalplanung und Stellenbewertung

Neben der § 87 Abs. 1 BPersVG entsprechenden Mitwirkung bei der Anmeldung des Dienstkräftebedarfs im Zuge der Haushaltsplanung sind durch § 90 Nr. 5 PersVG BE auch Änderungen des Stellenrahmens, aber auch Änderungen der Dienstposten – bzw. Arbeitsstellenbewertung mitwirkungspflichtig. Stellenbewertung hat unmittelbaren Einfluss auf die Vergütung und Aufstiegsmöglichkeiten de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

Leitsatz 1. Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz be­gren­zen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-­Urteil Finanzamt A vom 03.02...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: Der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.4 Inhalte der unterjährigen Lageberichtserstattung

Rz. 61a Entsprechend § 115 Abs. 4 WpHG hat der Zwischenlagebericht innerhalb des Halbjahresfinanzberichts mindestens folgende Informationen mit Bezug auf den Berichtszeitraum zu enthalten: Angabe wichtiger im Berichtszeitraum eingetretener Ereignisse sowie ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss, Beschreibung wesentlicher Chancen und Risiken für die dem Berichtszeitrau...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.7 Vergütungsbericht

Rz. 46 Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2005 ein sog. Vergütungsbericht aufzuführen. In der Regelung des § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der durch das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz im August 2005 in das HGB eingeführt wurde, ist darin auf die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft einzugehen. Seit dem CSR-RL-UG...mehr

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§ 2 Urheberrecht / f) Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen

Rz. 421 Die Rechtsinhaber haben einen Anspruch auf angemessene Vergütung der zuvor erwähnten gesetzlich erlaubten Nutzungen. Vervielfältigungen sind nach den §§ 54–54c UrhG zu vergüten (§ 60h Abs. 1 UrhG). Rz. 422 Die Ausnahmen von der Vergütungspflicht sind in § 60h Abs. 2 UrhG geregelt. Vergütungsfrei sind z.B. die Vervielfältigungen im Rahmen des Text und Data Mining für Zw...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / g) Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

Rz. 183 Da der Zweite Korb nunmehr Verträge über unbekannte Nutzungsarten gemäß § 31a Abs. 1 UrhG zulässt, wurde als finanzielle Kompensation für "die Wiederherstellung der Vertragsfreiheit für die Urheber"[246] ein neuer Vergütungsanspruch in § 32c UrhG geschaffen. Daneben bleiben die Regelungen der §§ 32 und 32a UrhG unberührt. Dieser zusätzliche gesetzliche Vergütungsansp...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

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§ 2 Urheberrecht / V. Gesetzlich erlaubte Nutzungen; Vergütung des Urhebers; Erstreckung von Erlaubnissen

Rz. 565 Da das Internet von großer Bedeutung für die Meinungs- und Informationsfreiheit ist, sollen die in Art. 17 Abs. 7 S. 2 DSM-RL vorgesehenen Schranken durch § 5 UrhDaG umgesetzt werden, womit auch die in §§ 9, 11 und 12 UrhDaG vorgesehenen Nutzerrechte garantiert sind. 1. Gesetzlich erlaubte Nutzungen (Schrankenregelung) Rz. 566 § 5 Abs. 1 UrhDaG lautet: Zulässig ist die...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / bb) Vergütungsansprüche des Urheber-Arbeitnehmers

Rz. 31 Im Hinblick auf die Vergütungsansprüche bezweckt § 43 UrhG, dem Arbeitgeber alle Nutzungsrechte, auf die er nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages Anspruch hat, zu sichern, ohne dass er eine besondere Vergütung zu zahlen braucht.[60] Nach der bis zum 30.6.2002 geltenden Fassung lag die Grenze dort, wo ein "grobes Missverhältnis" zwischen Nutzungseinräumung und Vergütung...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Öffentliche Wiedergabe (§ 52 UrhG)

Rz. 327 Gem. § 52 Abs. 1 S. 1 UrhG ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes dann zulässig, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler eine besondere Vergütung erhält. Grundsätzlich ist für die Wiederga...mehr