Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 6.1 Widerruf erteilter Auskünfte (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 22 Ist der Kollisionsfall bereits eingetreten und die widerstreitende Aussage der Finanzbehörde bereits in der Welt, kommt ein Widerruf dieser Aussage nach § 131 Abs. 4 AO in Betracht. Bereits im Rahmen der Antragstellung sind nach § 89a Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO Angaben zu ggf. einschlägigen Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO und Zusagen nach § 204 AO und § 42e EStG zu machen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 7.1 Verlängerung der Geltungsdauer (Abs. 6 Sätze 1 und 3)

Rz. 25 Bleibt der der Vorabverständigungsvereinbarung zugrunde liegende Sachverhalt im Wesentlichen gleich und die ursprünglich zu berücksichtigende Rechtslage im Wesentlichen unverändert, kann auf Antrag des Stpfl. die Geltungsdauer in die Zukunft verlängert werden. Der Antrag ist beim BZSt zu stellen, die das Einvernehmen mit dem ausländischen Vertragsstaat, sowie nach Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.1 Einleitung des Vorabverständigungsverfahrens (Abs. 1 S. 1 )

Rz. 3 Im Verhältnis der beiden im Vorabverständigungsverfahren zusammenzuführenden Länder muss ein DBA anwendbar sein, das ein dem Art. 25 OECD-MA entsprechendes Verfahren enthält. Weitere Voraussetzung ist, dass ein sog. DBA-berechtigter Stpfl. im Inland einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens stellt. Unschädlich ist, wenn der Antrag zusätzlich oder zunächst im ausländis...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 10 Fazit

Die Befürchtung vieler Arbeitnehmer, ein "gläserner Beschäftigter" zu werden oder bereits zu sein, ist nicht unbegründet. In einer digitalen Arbeitswelt gibt es viele Möglichkeiten der Steuerung von Arbeitsprozessen und natürlich der Überwachung derselben. Das Dilemma der Überwachung: Für den Arbeitgeber kann ein Monitoring der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Inform...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.3 Resilienz zum Thema machen

Zur Förderung der Resilienz von Mitarbeitern lassen sich auch andere Wege nützen, als reine Informationen oder Trainings. So könnte z. B. Resilienz für einen gewissen Zeitraum zu einem Schwerpunktthema im Unternehmen gemacht werden. Dafür können alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle genützt werden: Intranet, Betriebszeitung, Aushänge, Betriebsversammlungen, Teambespre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.1.2 Inhalte

Die in den Fortbildungsmaßnahmen vermittelten Inhalte hängen zum einen vom gewählten Resilienz-Modell und zum anderen von der Zielsetzung des Angebotes ab. Außerdem sollte geklärt werden, ob es lediglich um eine Einführung des Themas und eine Sensibilisierung gehen soll oder ob wirklich tiefgreifende Änderungen sowohl bei den Teilnehmern, als auch im Unternehmen gewünscht we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.1.3 Methoden

Maßnahmen zur Förderung der Resilienz bei einzelnen Menschen benötigen immer auch einen gewissen Input an theoretischem Hintergrundwissen. So sollten entsprechende Maßnahmen Informationen darüber anbieten, was Resilienz ist und wie sie im Verhältnis steht zur Stressbewältigung. Auch die Auswirkungen einer ausgeprägten Resilienz auf das psychische, körperliche und soziale Woh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Verhältnis zum Bundesdatenschutzgesetz und zur DS-GVO

Rz. 13 Auf einfache Papierakten findet die DS-GVO und das BDSG keine Anwendung.[1] Werden die personenbezogenen Arbeitnehmerdaten jedoch in einer Datei, etwa einer Urlaubskartei, Fehlzeitkartei, Pfändungskartei etc. verarbeitet oder genutzt, sind die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die in Art. 5 DS-GVO genannten Prinzipien Transparenz, Zweckbindun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Technik der Festbewertung

Tz. 70 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Durchführung der Festbewertung ist relativ einfach; Probleme sind jedoch bei der Anpassung des Festwerts im Zeitablauf denkbar. Der Kaufmann hat zunächst die zu einem Festwert zusammenzufassenden VG unter Zugrundelegung der unter HdR-E, HGB § 240, Rn. 64ff., genannten Kriterien abzugrenzen. Im Anschluss daran hat er eine körperliche Bestan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.1 Anforderungsprofil

Das Anforderungsprofil beschreibt die Anforderungen eines Arbeitsplatzes an die Beschäftigten und wird mithilfe einer methodischen Vorgehensweise ermittelt. Eine wesentliche Voraussetzung für ein zutreffendes Anforderungsprofil ist die genaue inhaltliche Kenntnis der zu erfüllenden Aufgabe, ihrer organisatorischen Einbindung (Einzel- oder Gruppenarbeitsplatz, Unter- oder Über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Bestimmtheit der Norm

Rz. 30 Die normative Definition des Stpfl. ist in § 33 AO nach all dem also wenig gelungen. Die Praxis hilft sich mit der Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm. Deshalb darf die Frage erlaubt sein, ob der Gesetzgeber im Rahmen der weiteren Modernisierung des Steuerrechts nicht auch den Regelungsinhalt des § 33 AO neu normieren sollte. Bei dieser Gelegenheit wäre dann auch de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / III. Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Die Geschäftsführung trifft in Krisensituationen ebenfalls ein erhebliches Haftungsrisiko. Um die sich daraus ergebenden Risiken für den mit der Feststellung des Jahresabschlusses/der Buchhaltung beauftragten Steuerberater zu verstehen, wird an dieser Stelle kurz auf das Haftungskonzept für die Geschäftsführerhaftung eingegangen. Gemäß § 15b Abs. 1 InsO dürfen u.a. Geschäftsf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Treibhausgasbilanz und Carb... / 1.2 Das sind die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS)

Deutschland möchte bis zum Jahr 2030 seinen Treibhausgas-Ausstoß gegenüber dem Jahr 1990 um 65 % verringern, bis zum Jahr 2050 um 100 %. Diesem Klimaziel vorausgegangen war eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte am 29.4.2021 das Deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete den Staat a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Begriff der Restlaufzeit

Rn. 200 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Restlaufzeit umschreibt den Zeitraum bis zu dem Fälligkeitstag der Forderung. Dieser Zeitpunkt ist i. d. R. vertraglich fixiert. Der Beginn der Restlaufzeit ist identisch mit dem BilSt. Dies bedeutet: Sofern der Fälligkeitstag einer Forderung mehr als ein Jahr vom BilSt aus gesehen in der Zukunft liegt, so ist deren Betrag in den Restlau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die erste Ausnahme vom Verrechnungsverbot ist ableitbar aus § 387 BGB, nach dem gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechenbar sind, sobald der einzelne Vertragspartner die "ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann". Eine Saldierung gleichartiger Forderungen und Verbindlichkeiten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14 Regelung für Umsätze mit und in Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden

Nach § 4 Nr. 4b UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand einführt. Die Steuerbefreiung gilt darüber hinaus auch für die der Einfuhrlieferung vorangegangenen Lieferungen. Bei den Befreiungen nach § 4 Nr. 4a und § 4 Nr. 4b UStG gibt es keine Vorrangstellung. Der U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 5 Bewilligung des Steuerlagers

Das Umsatzsteuerlager bedarf der Bewilligung des für den Lagerhalter zuständigen Finanzamts. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn ein wirtschaftliches Bedürfnis für den Betrieb des Umsatzsteuerlagers besteht und der Lagerhalter die Gewähr für dessen ordnungsgemäße Verwaltung bietet. Die Bewilligung bezieht sich auf die Einrichtung und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / Zusammenfassung

Begriff Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Herkunft aus demselben Erwerb

Rz. 56 Einbezogen wird das Vermögen, das mit dem Erwerb mitübertragen worden ist und das nicht zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört. Hierzu zählen Vermögensgegenstände, die nicht zum begünstigungsfähigen land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen BV oder zu den nicht begünstigungsfähigen Anteilen an KapG (Umkehrschluss aus § 13b ErbStG) gehören wi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Herkunft aus späteren Erwerben

Rz. 64 Weitere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren nach dem zu besteuernden Erwerb sind bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 28a Abs. 4 ErbStG zu berücksichtigen. Diese Regelung soll Gestaltungen vermeiden, die eine zeitlich gestreckte Übertragung – erst begünstigtes und später nicht begünstigtes Vermögen – vorsehen (BT-Drs. 18/5923, 35). Dadurch kann, je nac...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Herkunft aus vorhandenem Vermögen

Rz. 58 Auf der Ebene des Erwerbers ist zu klären, ob die Entrichtung der Steuer durch den Steuerschuldner zu einer Gefährdung des Betriebes führen würde. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Erwerber im Zeitpunkt der Steuerentstehung über genügend übrige eigene Mittel verfügt, um die Steuer zu entrichten. Beim Anlegen eines solchen Maßstabes bedarf es einer genauen Rechtfe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 § 15 Abs. 3 BewG

Rz. 15 Bei Nutzungen und Leistungen, deren Jahreswert ungewiss ist (wenn auf die Erzielung von Erträgen ausgerichtet) oder (bedeutend) schwankt, ist als Jahreswert der Betrag (Nettowert, Ausgaben sind zu berücksichtigen) anzusetzen, der nach den Verhältnissen zum Bewertungsstichtag (§ 11 i. V. m. § 9 ErbStG) im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt wird (Zukunftssch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.6 Oder-Konten und Oder-Depots

Rz. 50 Probleme ergeben sich insbesondere bei sog. Oder-Konten. Das sind Konten, über die mehrere Personen die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis besitzen. Diese werden häufig zwischen Ehegatten, aber auch zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vereinbart. Der Hauptunterschied zu einer reinen Kontovollmacht besteht darin, dass diese jederzeit durch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Folgen des Rspr-Wandels

Rn. 100b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die neue Rspr hat in Zukunft zur Folge, dass zumindest bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen einer Baumaßnahme diese als ag Belastungen geltend gemacht werden können (bestätigt durch BFH BFH/NV 2011, 1691; dies gilt jedoch nicht für den Erwerb eines Baugrundstücks, das mit einem behinderungsgerechten Bungalow bebaut werden soll, BFH B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.2 Wertpapierdepots

Rz. 529 Im Gegensatz zu Sparkonten, wo sich der Anspruch der Kontoinhaber gegen die Bank auf eine Forderung bezieht, ist Gegenstand von Wertpapierdepots eine Sache (Wirtschaftsgut). Dies hat zur Folge, dass bei gemeinschaftlichen Depotkonten sich die Eigentumsfrage im Zweifel nach § 1006 BGB richtet und § 742 BGB eine "schwach ausgeprägte" Auslegungsregelung für gleiche Ante...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Apotheker (Professiogramm) / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1] Nachweis der pharmazeutischen Ausbildung und bestandenen Prüfung und der gemäß Approbationsordnung erteilten Approbation als Apotheker, Betriebserlaubnis zur Führung einer Apotheke gemäß Abschn. 1 ApoG, exaktes Arbeiten bei Zubereitung und Ausgabe von Arzneien nach ganz bestimmten und sehr präzisen Regeln (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5 Grenzen der Gestaltung

Rz. 59 In der zur Güterstandsschaukel ergangenen BFH-Rspr. wurde vor allem die bürgerlich-rechtliche Gestaltungsfreiheit betont (vgl. insoweit auch R E 5.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR); so wurde die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft bei sofortiger Neubegründung einer Zugewinngemeinschaft ab dem nächsten Tag (sogar in derselben Urkunde) schenkungsteuerlich unter de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Künftige Entwicklungen

Tz. 40 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Für die absehbare Zukunft bestehen keine Absichten, IAS 10 grundlegend zu überarbeiten. Änderungen sind insoweit lediglich punktuell im Rahmen der Jährlichen Verbesserungsprojekte oder als Folgeänderungen neuer Standards zu erwartenmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Dauerhafte Zuordnung

Tz. 29 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der Arbeitgeber (hier: die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft) muss seine Arbeitnehmer dauerhaft einer Tätigkeitsstätte zuordnen (Prognose). Die typischen Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG (Anhang 10) die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.3 Gesamtbewertungsverfahren

Rz. 38 Gesamtbewertungsverfahren ermitteln den gemeinen Wert eines Unternehmens unter der Prämisse, dass es als (wirtschaftliche) Einheit fortgeführt wird. So ist die in Zukunft zu erwartende Ertragslage, und nicht die gemeinen Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter, die entscheidende Bewertungsgrundlage. Die Praxis kennt als Gesamtbewertungsverfahren insb.: Rz. 39 Discounted-C...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bereinigung des Ausgangswertes

Rz. 7 Der Ausgangswert (Bilanzgewinn) ist bewertungsrechtlich ggf. noch zu bereinigen, um nur solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zuzulassen, die durch den "gewöhnlichen" Betrieb verursacht werden. Damit wird der Ausgangswert des einzelnen Betriebsergebnisses hinsichtlich solcher Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen korrigiert, die einmalig sind oder ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Apotheker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse), Beratung zum Arbeitszeit-Pausen-Regime und Unterstützung bei der Organisation von Seminaren zur Stressbewältigung, Unterstützung bei Realisierung von Maßnahmen zur Suchtberatung und Programmen zu...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.1 Stiftungszweck

Rz. 9 Der Stiftungszweck wird gem. § 81 Abs. 2 BGB durch den Stifter vorgegeben. Der Zweck muss dem Stiftungsorgan (Vorstand) eindeutige Vorgaben zur Verwendung der Stiftungserträge machen, deren Einhaltung für die Aufsichtsbehörde nachprüfbar sein muss. Weder dem Vorstand noch der Aufsichtsbehörde soll eine eigene Willensentscheidung über den Zweck der Stiftung möglich sein...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.4.1 Steuerklassenprivileg, Freibetrag

Rz. 171 Bei der Dotation der Stiftung durch den Stifter bestimmt sich die Stkl. gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nach dem Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Stifter. Die Stkl. bestimmt den Freibetrag (§ 16 ErbStG) und den Steuersatz (§ 19 ErbStG). Rz. 172 Die FinVerw und das FG Münster stellen hierbei auf die potenzielle Berecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Auslegung letzt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Frankfurt betrifft grundlegende Fragen zur Auslegung letztwilliger Verfügungen im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit sowie deren Reichweite. Im Rahmen der Prüfung eines Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB analog hatte der 10. Zivilsenat die Frage zu beantworten, ob von der nach dem Tod des Erstversterbenden eingetretenen Bindungswirkung auch später...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 5.2 Erbstatut

Rz. 60 Kap. III der EU-Verordnung regelt das Kollisionsrecht. Hierbei gilt, dass das entsprechend den Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung ermittelte Recht auch dann anzuwenden ist, wenn es nicht das Recht eines der Mitgliedstaaten ist (Art. 20 EU-ErbVO). Die Verordnung ist somit "loi uniforme". Weiterhin wird ausdrücklich klargestellt, dass Rück- und Weiterverweisungen ang...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.5 Fazit

Rz. 45 Der gemeine Wert eines Anteils ist demzufolge nach den für die KapG auch für außersteuerliche Zwecke üblicherweise angewandten Bewertungsverfahren zu berechnen. I.d.R. wird zumindest bei Beteiligungen an großen KapG die Ertragswertmethode zur Anwendung kommen, weil sie von der Fragestellung ausgeht, welches Kapital ein gedachter Investor einsetzen würde, um aus seinem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Berücksichtigu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Erst aufgrund des "Digitalisierungsschubes" in der Corona-Pandemie wurde überhaupt vermehrt von der Nutzung von Videositzungen Gebrauch gemacht. Für die Zukunft werden daher Abrechnungsstreitigkeiten Anwaltschaft wie auch Gerichte beschäftigen. In jedem Falle solle bereits bei Antragstellung im Kosten- bzw. Vergütungsfestsetzungsantrag regelmäßig darauf hingewiesen werden, da...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Wahlrecht bei offensichtlich zutreffendem Ergebnis

Rz. 13 Die vorbestimmten Typisierungen im vereinfachten Ertragswertverfahren können dazu führen, dass bei der Anwendung des Verfahrens das ermittelte Ergebnis von dem gemeinen Wert abweicht (s. R B 199.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Gesetzliche Tatbestand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Die Befreiung... / 1

Die Befreiung des Familienheims hat seit der Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 u.a. eine Erweiterung auf die Kinder des Erblassers erfahren. Bis zum 31.12.2008 waren nur das Familienheim für die Ehegatten und in diesen Fällen auch nur bestimmte abgeschlossene Einheiten und nur von Todes wegen steuerbefreit. Nachdem die damals gültigen Regelungen vor allem auch der steuerlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 9a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein stets wiederkehrender Problemkreis bei dem Haftungstatbestand nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG ist die Haftung für den nicht vom AG berücksichtigten Lohn im Fall der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch einen ArbN. Dieser bedeutende Anwendungsfall soll im Folgenden näher dargestellt werden. Nutzt ein ArbN einen dienstlichen Pkw zu priva...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Sonstige steuerfreie Zuwendungen außerhalb des § 13 ErbStG

Rz. 291 Denkbar sind auch Steuerbefreiungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer außerhalb des Erbschaftsteuergesetzestextes. So sind private Zuwendungen an die rechtsfähige öffentlich-rechtliche "Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (Errichtungsgesetz vom 02.08.2000, BGBl I 2000, 1263) in § 3 Abs. 4 des Gesetzes ausdrücklich erbschaft- und schenkungsteuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Die Scheidung a... / II. Die Rechtslage unter Geltung der neuen Brüssel IIb-VO

Die Brüssel IIb-VO[12] führt neue Vorschriften für die grenzüberschreitende Anerkennung rechtsgeschäftlicher Scheidungen ein. Sie ist bereits am 22.7.2019 in Kraft getreten, wird aber erst ab dem 1.8.2022 für gerichtliche Verfahren, öffentliche Urkunden oder Parteivereinbarungen gelten, die an oder nach diesem Tag eingeleitet, förmlich errichtet bzw. eingetragen werden (Art....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Rechtslage ab 2016

Rz. 7 Nachdem das BVerfG (Urteil vom 17.12.2014, BStBl II 2015, 50) insb. die Verschonungsregelungen für BV nach §§ 13a und 13b ErbStG a. F. als zu weitgehend betrachtet und Änderungen an dem bisher geltenden Recht angemahnt hatte, war der Gesetzgeber gezwungen, dieses neu zu regeln. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsp...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Voraussetzungen für die Begünstigung und Besteuerung des Erwerbs des Schlusserben bzw. des Schlussvermächtnisnehmers

Rz. 63 § 15 Abs. 3 ErbStG ordnet für die Schlusserben (die "Dritten" i. S. d. § 2269 BGB) des Berliner Testaments – abweichend vom Erbrecht – an, dass sich die Steuerklasse für die Schlusserben nach dem Verwandtschaftsgrad zum erstverstorbenen Ehegatten richtet, soweit sein Vermögen beim Erbgang des letztverstorbenen Ehegatten noch vorhanden war. Dies setzt voraus, dass das ...mehr