Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IX. Haftung des Tierhüters gemäß § 834 BGB

Rz. 799 Der Tierhüter oder Tieraufseher haftet nach § 834 S. 1 BGB in gleicher Weise wie der Haustierhalter nach § 833 S. 2 BGB. Seine Haftung setzt ebenfalls voraus, dass sich in dem eingetretenen Schaden das Risiko eines der tierischen Natur entsprechenden selbsttätigen und willkürlichen Verhaltens des Tieres realisiert hat.[2420] Die Vorschrift unterscheidet – anders als ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

Rz. 318 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. Er ist verkehrssicherungspflichtig, weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann. Einen mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleit...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Weitere Rechtsprechung zur Eingliederung des Geschädigten

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / III. Bahnunternehmer

Rz. 22 Nur der Betriebsunternehmer ist dem durch einen Bahnbetriebsunfall Geschädigten ersatzpflichtig (§ 1 Abs. 1 HaftpflG; im Unterschied zum Anlageninhaber als Ersatzpflichtigen nach § 2 Abs. 1 HaftpflG; § 25 AtomG; § 1 UmweltHG). Im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftung (§ 18 StVG) kennt § 1 HaftpflG keine besondere Haftung für den Führer eines Bahnfahrzeugs. Personen, die ...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / b) Parteien (persönlicher Anwendungsbereich)

Rz. 74 Auf Klägerseite bestehen keine Einschränkungen: Im Gerichtsstand der Umwelteinwirkung kann jeder klagen, der behauptet (siehe unten Rdn 80 f.), durch eine solche einen Schaden erlitten zu haben.[128] Hierzu zählen auch Arbeiter, Angestellte, Besucher und andere Personengruppen, die sich innerhalb der betroffenen Anlage aufhalten.[129] Rz. 75 Beklagter kann dagegen nur ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Häuslicher Bereich des Abnehmers

Rz. 94 § 2 Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. HaftpflG schließt den häuslichen Bereich des Abnehmers von der Haftung aus.[334] Hiernach haftet der Anlageninhaber nicht für Schäden in einem Gebäude, wenn der Schaden auf eine in diesem Gebäude befindliche Anlage zurückzuführen ist. Beide Voraussetzungen müssen für den Ausschluss des Ersatzanspruchs erfüllt sein. Gebäude ist grundsätzlich je...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1071 Anspruchsberechtigt ist derjenige, gegen den der Eingriff gerichtet ist und der Inhaber der eigentumsrechtlich geschützten Position ist.[3227] Eine nur mittelbare nachteilige Folge eines gegen einen Dritten gerichteten Eingriffs ist in der Regel nicht anspruchsbegründend.[3228] Nach spezialgesetzlichen Entschädigungsregelungen können aber auch Mietern und Pächtern A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Notwehr (§ 227 BGB, § 32 StGB)

Rz. 102 Die Rechtswidrigkeit einer Rechtsverletzung kann durch Notwehr ausgeschlossen sein (§ 227 BGB). Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen (sog. Nothilfe) abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Dabei ist unter Angriff die von einem Menschen drohende Verletzung rechtl...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Verkehrssicherungspflicht des Architekten

Rz. 333 Den Architekten trifft in der Regel keine Verkehrssicherungspflicht, wenn ihm nur die Planbearbeitung und die Oberleitung übertragen wurden. Ein Architekt ist jedoch dann verkehrssicherungspflichtig, wenn von seiner Planung erkennbar Gefahren ausgehen können; diesen muss er vorbeugen und sie abwehren. Der Architekt ist gegenüber dem Bauherrn nicht nur vertraglich ver...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / C. Stillschweigender Haftungsverzicht/Gefälligkeitsfahrt/Probefahrt/­Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 30 Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen können auch stillschweigend/konkludent vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich ist auf Fälle der Gefährdungshaftung und einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Haftungsverzicht für grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ausdrückliche Abrede.[52] Die Rechtsprechung ist mit der Annahme stillschweigender Haftungsausschlüsse mi...mehr

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zfs 07/2021, Kein Ersatz fi... / 1 Aus den Gründen:

"… Dem Kl. steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch aus der Wohngebäudeversicherung sowie die verfolgten Nebenforderungen gegen die Bekl. nicht zu, da die von dem Leitungswasserschaden betroffene Wohnung im maßgeblichen Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2019 nicht vermietet war." Unstreitig – und durch das LG mit Tatbestandswirkung festgestellt – finden auf das Versicheru...mehr

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zfs 07/2021, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Im Ergebnis zu Recht legt das BG seiner Entscheidung unausgesprochen die Annahme zugrunde, dass der Kl. keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche nach §§ 437 ff. BGB wegen eines Sachmangels zustehen. (wird ausgeführt)" 2. Die Bekl. haften der Kl. auch nicht auf Schadensersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. a) Zutreffend...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 1. Fachliteratur

Jahnke [27] stellt dazu beim Schutzzweck zunächst fest, dass die Norm zum einen (vorrangig) den effektiven Schutz der Verkehrsopfer bezweckt, da ohne Haftpflichtversicherungsvertrag die Realisierung von Schadensersatzansprüchen kaum möglich ist. Geschützt sind zum anderen auch etwaige mitversicherte Personen, die sich auf wirksamen Versicherungsschutz verlassen. Weiter führt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Bedürftigkeitsgrenze (Abs. 1 Nr. 1 )

Rz. 8 Die Regelung setzt nach der Neufassung voraus, dass neben dem eigenen Lebensunterhalt des Schuldners nur auf den Lebensunterhalt derjenigen Personen abzustellen ist, denen er gesetzlich – nicht lediglich moralisch oder vertraglich – zum Unterhalt ("Personen, denen er gesetzlich (nicht vertraglich) zum Unterhalt verpflichtet ist, ...") verpflichtet ist (BT-Drucks. 19/23...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.1 Landwirtschaftliche Unternehmer (Nr. 5 Buchst. a Alt. 1)

Rz. 47 Schutz genießen nach Nr. 5 Buchst. a zunächst die Unternehmer selbst. Nach der Definition des § 136 Abs. 3 Nr. 1 ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Das Ergebnis des Unternehmens (Gewinn und Verlust) gereicht demjenigen zum Vor- oder Nachteil, der das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens unmittel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Behandlung von Wartungsgebühren beim Leasing

Leitsatz Wartungsgebühren für Leasinggegenstände sind gem. § 8 Nr. 1d GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, die Nutzfahrzeuge an Dritte im Rahmen eines Leasings überlässt. Für diese Fahrzeuge übernahm die Klägerin, wie vertraglich vereinbart, die Wartungsgebühren. Nach einer Außenprüfung rechnete das Finanzamt die Wartungsgebühren als...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3.4 Schimmelpilz

Keine Zwangsläufigkeit Aufwendungen zur Vermeidung oder Behebung gesundheitlicher Schäden durch Schimmelpilze können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn die Entstehung und somit die Beseitigung von Schimmelpilzen auf ein Verschulden des Eigentümers oder Mieters beispielsweise durch falsche oder mangelnde Belüftung oder a...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 2 Voraussetzungen

Außergewöhnliche und zwangsläufige Belastung § 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Der Steuerpflichtige ist belastet, wenn ein Ereignis in seiner persönlichen Lebenssphäre ihn zu Ausgaben zwingt, die er selbst endgültig zu tragen hat. Die Belastung tritt mit der Verau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.4 Mietverträge über Immobilien

Rz. 107 Die Vermietung von Wohnraum an ein unterhaltsberechtigtes Kind, das den Mietzins nur aus dem Barunterhalt der Eltern bestreiten kann, wurde früher als rechtsmissbräuchlich angesehen.[1] Diese Beurteilung hat der BFH inzwischen aufgegeben. Er sieht jetzt in der Leistung des Barunterhalts einerseits und dem Mietverhältnis andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirt...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Regress gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters

Die Rechtsprechung zum Regressverzicht resultiert aus einer ergänzenden Auslegung des Versicherungsvertrages zwischen dem Versicherungsnehmer als Vermieter und dem Gebäudeversicherer. Der Vermieter hat ein Interesse daran, dass der Mieter, auf den er in der Regel die Kosten der Versicherung abwälzt, bei fahrlässiger Schadensverursachung geschützt ist. Diese Grundsätze gelten...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Besteht ein Beschäftigungs...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.1 Begünstigte Maßnahmen

Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antrag eine Steuerermäßigung v...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VII. Unterschlagung

Ein Mieter, der ein gemietetes Fahrzeug nicht zurückgibt, begeht keinen versicherten Diebstahl, es liegt vielmehr eine – nicht versicherte – Unterschlagung vor. 1. Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges zur Durchführung einer unbegleiteten Probefahrt führt zu einem freiwilligen Besitzverlust, nicht zu einer Besitzlockerung. Es ist daher nicht von einem versicherten Diebstahl a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (vgl. Rdn 21). Das Gericht muss auch in verbundenen Verfahren für den Räumungsfristantrag auf Antrag gegebenenfalls einen Streitwert festsetzen. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem GKG, da nach dem Räumungsfristantrag keine gesonderten Gerichtsgebühren entstehen. Nach § 33 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Vergütung bei Bedingungseintritt (Nr. 2)

Rz. 36 Nach Abs. 2 Nr. 2 müssen die Parteien beim Abschluss der Erfolgshonorarvereinbarung auch angeben, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll. Die Vertragsurkunde muss demnach eine Definition des vereinbarten Erfolges ausweisen. Die Vergütung steht insoweit unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts bestimmter, von den Parteien definiert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütung

Rz. 9 Dem Anwendungsbereich des Abs. 1 unterfällt die Vereinbarung einer Vergütung. Sie umfasst nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 die Gebühren und Auslagen. Im außergerichtlichen Bereich ist daher nicht nur die Vereinbarung untertariflicher Gebühren möglich, sondern auch die Vereinbarung geringerer Auslagen nach den VV 7000 ff. Beide Vereinbarungen können auch kumulier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere selbstständige Räumungsfristverfahren

Rz. 26 Werden mehrere selbstständige Räumungsfristverfahren nacheinander eingeleitet, so handelt es sich jeweils um eigene Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 2. Beispiel: Im Räumungsrechtsstreit bewilligt das Gericht gemäß § 721 Abs. 1 ZPO eine Räumungsfrist nach gesonderter Verhandlung (siehe Rdn 10). Vor Ablauf der Räumungsfrist beantragt der Mieter die Verlängerung um weite...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.3 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)

450-EUR-Jobs Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger nur beanspruchen, wenn es sich bei dem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt. Das ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren teilnimmt. Haushaltshilfen, Putzfrauen, angestellte Hausmeister etc., die r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gemeinschaftliche Rechtsverteidigung

Rz. 66 Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich auch für den Beklagten nach dem Begehren des Klägers.[180] Bei einer gemeinschaftlichen Rechtsverteidigung von mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit ist bspw. der Gegenstand identisch, wenn dem Anwalt die Aufgabe zuteil wird,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnung

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass es sich – im Sinne einer bescheidenen Bleibe – um Räume handelt, die zum Bewohnen geeignet sind (BFH v 10.04.2013, I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909). Nicht erforderlich ist, dass es sich um ein Gebäude oder einen baulich abgeschlossenen Gebäudeteil handelt. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Räumung

Rz. 252 Nach richtiger Auffassung ergibt sich bei der Vollstreckung eines Räumungstitels gegen mehrere Schuldner (auch Eheleute) nichts anderes.[250] Die Argumente der abweichenden Auffassung,[251] es handele sich doch nur um ein einziges Vollstreckungsobjekt und eine einheitliche Amtshandlung des Gerichtsvollziehers, überzeugen nicht. Die Tatsache, dass trotz eines einheitl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Drohende Verluste

Rn. 66 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für schwebende Geschäfte gilt im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen die Vermutung der Ausgeglichenheit, d. h., es wird zunächst einmal davon ausgegangen, dass die künftigen Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sind. Diese kann aber entkräftet werden. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft ist dann zu erwarten, w...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 28 Im Verfahren auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (im folgenden Anordnungsverfahren) entsteht für das Betreiben des Geschäfts zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Unter den Voraussetzungen der VV 3101 ermäßigt sich die Gebühr auf 0,8. Rz. 29 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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zfs 06/2021, Wirksamkeitsko... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1 c) Die Revision der Kl. ist aber nicht begründet." aa) Widerklageantrag zu 1) Das BG hat den von der Kl. verwendeten § 4 (1) Buchst. c) ARB im Ergebnis zu Recht als unwirksam angesehen, soweit die Worte “und den Gegner' betroffen sind. [Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung gegnerischen Vorbringens] (1) Auslegung der Klausel Die Auslegung von § 4 (1) Buchst. c...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gleicher Rahmen

Rz. 32 Die Tätigkeit des Anwalts muss den gleichen Rahmen einhalten. Dies wiederum ist dann der Fall, wenn das Mandat einheitlich bearbeitet werden kann.[7] Der gleiche Rahmen wird in der Regel dann gegeben sein, wenn der Anwalt nur hinsichtlich eines einzigen Gegenstandes tätig wird. Liegen der Tätigkeit des Anwalts mehrere Gegenstände zugrunde, so wird auch dann noch von d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Erneuter Auftrag in derselben Angelegenheit (Abs. 5 S. 1)

Rz. 284 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit, in der er bereits tätig gewesen ist, erneut beauftragt, so erhält er nach Abs. 5 S. 1 nicht mehr an Gebühren, als wenn er von vornherein auch mit der weiteren Tätigkeit beauftragt gewesen wäre. Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 5 S. 1 ist, dass ungeachtet des weiteren Auftrags immer noch dieselbe Angelegenheit vorlie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einzelaspekte des Wohnens

Rz. 231 [Autor/Stand] Nach Ansicht der Finanzrechtsprechung ist für die Annahme einer Wohnung i.S.d. § 5 Abs. 2 GrStG entscheidend, dass fremde Dritte keinen freien Zugang zu den Räumlichkeiten haben.[2] Grundsätzlich ist damit eine abschließbare Eingangstür erforderlich. Dabei kann es sich aber auch nur um eine Tür der Raumeinheiten zu einem gemeinsamen Flur handeln.[3] In ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kündigung

Rz. 25 Streitig ist, wie es sich bei dem Auftrag an den Anwalt verhält, lediglich eine Kündigung zu erklären. Verschiedentlich wird angenommen, sie falle unter Abs. 1 S. 2, weil sie Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs sei, etwa einer Räumungsklage gegen den Mieter.[16] Diese Auffassung berücksichtigt nicht die Fassungsänderung des in § 23 Abs. 1 S. 3 übernomme...mehr