Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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AGS 1/2015, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Der Streitwert für den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Feststellung, dass er berechtigt ist, ab Februar 2012 die monatliche Miete um 25 % zu kürzen, ist gem. den §§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 ZPO mit 39.007,50 EUR zu bewerten. Zutreffend weist das LG in seinem Nichtabhilfebeschluss darauf hin, dass die Frage, wie der Gebührenstreitwert zu bemessen ist, wenn der Kläger di...mehr

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§ 21 Der Ordnungswidrigkeit... / VII. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 15 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes; zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Rz. 16 Zu den land- und forstwir...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 3. Mehrere Rechtsschutzfälle (gedehnter Versicherungsfall)

Rz. 62 Ergibt sich ein Rechtskonflikt aus einer Kette von Rechtsverstößen, so gilt gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB 2010 der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß als Rechtsschutzfall. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass er nicht länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn eingetreten ist. In der Praxis ist die Thematik mehrerer Rechtsverstöße von Bedeutung für den Bereich de...mehr

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§ 16 Steuer-Rechtsschutz vo... / VI. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 15 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Rz. 16 Zu den land- und forstwirtschaftliche...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Zession

Rz. 351 Übersicht 4.10: Überleitungsnormen zugunsten des Arbeitgebers Rz. 352 Die zum Verdienstausfall kongruente Schadenersatzforderung geht nach § 6 EFZG (in Altfällen § 4 LFZG[265]) auf den Arbeitgeber, beschränkt auf den...mehr

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§ 20 Der Straf-Rechtsschutz... / VII. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 18 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Straf-Rechtsschutz in beiden Alternativen betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes; zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Rz. 19 Zu den land- und ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 2. Einzelfälle der Vorvertraglichkeit

Rz. 25 Die Entscheidung, ob der Rechtsschutzfall vor Wirksamwerden der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist, also Vorvertraglichkeit vorliegt, erfordert im Einzelfall regelmäßig eine differenzierte Klärung des Sachverhaltes. In der Frage, wann genau der versicherte Rechtschutzfall eingetreten ist, hat der BGH die Rechte von Versicherungsnehmern gleich in mehreren Urteile...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / VII. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 18 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Schadenersatz-Rechtsschutz betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Zu den land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / b) Beispiel der Information durch ein Vorblatt für den Versicherungsnehmer

Rz. 38 Römer stellt einen Text in 10 Punkten vor zur Information des Versicherungsnehmers im Bereich der Rechtsschutzversicherung.[23] Der Vorschlag enthält folgenden Text: 10-Punkte-Vorschlag: Mit den nachfolgenden 10 Punkten möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Rechtsschutzversicherung geben. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus den beigefügten Allgemeine...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Ausschluss der Rechtsschutzdeckung im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 4 ARB 2010

Rz. 23 In § 23 ARB 2010 ist Gegenstand der Versicherung der private Bereich eines Gewerbetreibenden, Freiberuflers oder sonst selbstständig Tätigen.[19] In diesem Bereich ergeben sich Abgrenzungsprobleme. So besteht kein Privatrechtsschutz für Selbstständige bei Streit über Beratungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft als Familie...mehr

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§ 23 ARB 2012 / G. Der Versicherungsfall

Rz. 34 Zitat 2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht f...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 4. Die systematische Abgrenzung zwischen den primären und sekundären Risikobegrenzungen/Risikoausschlüssen

Rz. 5 Die primären Risikobegrenzungen sind im Allgemeinen Teil der ARB 2010 geregelt. Sie gelten für alle Leistungsarten. Demgegenüber sind die besonderen Risikoausschlüsse nur in den bestimmten Vertragskombinationen der §§ 21–29 ARB 2010 enthalten. Diese besonderen Risikoausschlüsse grenzen den Leistungsumfang der gesamten Rechtsschutzkombination ein. Zweck dieser Einschrän...mehr

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§ 15 Rechtsschutz im Vertra... / V. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 13 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht betroffen ist: Für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. Zudem besteht er für den privaten Bereich. Rz. 14 Zu den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören insbesondere di...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Quotenvorrecht

Rz. 1054 Zu beachten ist, dass der Versorgungsträger den Forderungsübergang auf sich nur unter Wahrung der Interessen des unmittelbar Verletzten geltend machen und eine dementsprechende Abtretungserklärung verlangen kann. Soweit (z.B. bei Mithaftung) die berufsständische Versorgung in Konkurrenz zu ihrem Mitglied tritt, wird man, sofern keine Regelung vorhanden ist, differen...mehr

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AGS 12/2014, Streitwert ein... / Leitsatz

Die Gebührenprivilegierung des § 41 Abs. 5 GKG greift nach Wortlaut und Zweck nicht nur bei Klagen des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung, sondern auch bei Feststellungsklage nach einer einseitigen Mieterhöhung und demzufolge auch bei einer negativen Feststellungsklage des Mieters, die gegen eine solche gerichtet ist (Bestätigung von Senat, Beschl. v. 16.7.2012 – 8 W...mehr

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AGS 08/09/2015, Klage auf F... / 1 Aus den Gründen

Das AG hat die Wertbemessung hinsichtlich der Feststellung der modernisierungsbedingten Mieterhöhung in Übereinstimmung mit der von der Kammer geteilten Rspr. des BGH (Beschl. v. 17.12.2014 – VIII ZR 89/13, GE 2015, 249) und des KG (Beschl. v. 25.9.2014 – 8 W 67/14, WuM 2014, 748 [= AGS 2014, 561]) zutreffend an § 41 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 GKG als lex specialis zu § 9 ZPO gemess...mehr

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§ 16 Steuer-Rechtsschutz vo... / B. Der Versicherungsumfang des Steuer-Rechtsschutzes vor Gerichten nach § 2e ARB 2010

Rz. 27 Versicherungsschutz besteht im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 2e ARB 2010 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Rz. 28 Diese Leistungsart wurde in die ARB 94 erstmalig eingeführt. Bis 1984 war die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Steuer- und sonstigem ...mehr

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Instandsetzung: Wann ist sie zwingend?

Leitsatz Für die Wohnungseigentümer besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Instandsetzung, wenn der Gebrauch/die Nutzung des vom Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums betroffenen Sondereigentums unmöglich ist. Das Problem Wegen einer mangelhaften Wärmedämmung kommt es trotz ordnungsgemäßem Lüftungsverhaltens im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K, das er an Mieter M ve...mehr

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Versammlung: Vertretung einer juristischen Person

Leitsatz Auch dann, wenn eine enge Vertreterklausel vereinbart ist, nach der sich ein Wohnungseigentümer nur durch seinen Ehegatten bzw. seinen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, einen Verwandten in gerader Linie, Geschwister, einen anderen Eigentümer oder den Verwalter vertreten lassen kann, kann sich eine juristische Person bzw. können sich Personenhandelsg...mehr

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Leerstand: Auswirkungen auf Umlageschlüssel

Leitsatz Auch bei hohen Wohnungsleerständen hat es grundsätzlich bei der anteiligen Umlage von Warmwasserkosten nach Verbrauch zu bleiben. Normenkette §§ 241 Abs. 2, 242 BGB; §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 4 HeizkostenV Das Problem B ist Mieterin einer 47,46 m2 großen Wohnung in einem 28-Familien-Haus. Da das Haus im Rahmen der Stadtplanung abgerissen werden soll, sind Ende 2011 von den ...mehr

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Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen. Normenkette § 6 Abs. 3 Satz 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1 EStG Sachverhalt An einer GmbH & Co. KG waren Vater und Sohn als...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand." [8] 1. Zutreffend geht das BG allerdings davon aus, dass der in den Allgemeinen Vermietbedingungen der Kl. vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, denn diese Klausel weicht von wesentlichen Grundg...mehr

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zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / Sachverhalt

Die klagende gewerbliche Kraftfahrzeugvermieterin nimmt den Bekl. auf Ersatz des Schadens in Anspruch, den er als Fahrer eines von seiner Ehefrau, der ehemaligen Bekl., am gemieteten Kfz der Kl. verursacht hat. In dem Mietvertrag ist eine Haftungsfreistellung für selbstverschuldete Unfälle mit einer Selbstbeteiligung von 350 EUR pro Schadensfall vereinbart. Die dem Mietvertr...mehr

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Zuständigkeit: Gerichtsstand für Mängel- und WEG-Ansprüche?

Leitsatz Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts ist nicht möglich, wenn aus Gründen der Prozessökonomie gegen einen einzigen Beklagten verschiedene Ansprüche einheitlich geltend gemacht werden sollen. Normenkette § 23 Nr. 2 GVG; § 36 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K macht vor dem AG Wiesbaden gegen die Bauträgerin und Verwalterin V Ansprüche geltend, in denen ...mehr

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Geschäftsveräußerung im Ganzen (i. G.) bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung

Leitsatz Ein vom Erwerber fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen - und damit eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. G. - liegt nicht vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfo...mehr

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zfs 11/2014, Schwacke-Mietp... / 2 Aus den Gründen:

" … Es ist nicht zu beanstanden, dass das AG die Angemessenheit der Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels von 2011 ermittelt hat." Die Kammer hält es ihrer Rspr. folgend weiter für sachgerecht, im Rahmen der Schadenermittlung nach § 287 ZPO zur Bestimmung der ortsüblichen Normaltarife für Mietwagen auf die im Mietpreisspiegel des Unternehmens Eurotax Schwacke ...mehr

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AGS 11/2014, Streitwert der... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des LG erhöht sich der Gegenstandswert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten, wenn – wie hier – neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder ähnliches verlangt wird. Dies entspricht der Rspr. des KG (Beschl. v. 19....mehr

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zfs 11/2014, Mittelwert aus... / 3 Anmerkung

Die nach wie vor große Zahl von Entscheidungen zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, die veröffentlicht werden (vgl. beispielhaft das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins "Der Verkehrsanwalt" und die Zusendungen an die Redaktion der zfs), zeigen die unveränderte Bedeutung der Problematik. 1. Die Entsche...mehr

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Funkbasierte Heizkostenverteiler: Wann entspricht der Einbau § 21 Abs. 4 WEG?

Leitsatz Der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn entgegen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für welche die erhobenen Verbrauchsdaten verarbeitet und genutzt werden sollen. Normenkette §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG; § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Wohnungseigentümer besch...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / K. § 29 ARB 2010 - Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Rz. 77 Die Rechtsschutzversicherung nach § 28 ARB 2010 stellt sich regelmäßig als Zusatzversicherung zu den Versicherungen der §§ 23, 24, 25, 26 ARB 2010 dar, wenn es sich um die selbst genutzte Mietwohnung, das gemietete Einfamilienhaus oder die eigene Eigentumswohnung oder das eigene Haus handelt. Der Anwalt sollte seinen Mandanten immer auch zum Abschluss dieser Zusatzver...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / B. § 21 Abs. 1 ARB 2010 - Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 8 1 VN = Versicherungsnehmer 2 Drei Monate Wartezeit Rz. 9 Versichert sind im Verkehrs-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als: Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeugs zu Lande. Das amtliche Kennzeichen wird ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / J. § 28 ARB 2010 - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 71 17 Versicherungsnehmer. 18 Drei Monate Wartezeit. Rz. 72 Der Versicherungsschutz des § 28 ARB 2010 bezieht sich auf: die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers und den Versicherungsnehmer oder eine andere im Versicherungsschein genannte Person, hier auf den privaten Bereich und auf die Ausü...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / II. Vereins-Rechtsschutz

Rz. 42 seine gesetzlichen Vertreter, seine Angestellten und seine Mitglieder, soweit sie satzungsgemäße Tätigkeiten für den Verein ausüben. Hierbei handelt es sich um den Vereins-Rechtsschutz des § 28 ARB 75. Versicherbar sind Vereine im Sinne der §§ 21 ff. BGB, wobei die Rechtsfähigkeit nach § 21 BGB nicht Voraussetzung für den Abschluss des Vereins-Rechtsschutzes ist. Nichtre...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / E. § 23 ARB 2010 - Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 29 7 Versicherungsnehmer 8 Drei Monate Wartezeit Rz. 30 Der Familien-Rechtsschutz des § 24 ARB 75 war sowohl für Selbstständige als auch für Nichtselbstständige (d.h. Arbeitnehmer) in gleicher Weise abschließbar. Die ARB 94 haben hier eine Trennung vorgenommen. So sind Versicherungen nach § 23 ARB 2010 nur für Selbstständige vorgesehen. Der Grund für die Trennung liegt im ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / G. § 25 ARB 2010 - Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)

Rz. 47 12 Versicherungsnehmer 13 Drei Monate Wartezeit Rz. 48 Voraussetzung für den Abschluss einer Versicherung nach § 25 ARB 2010 ist, dass weder der Versicherungsnehmer noch sein ehelicher oder nichtehelicher Lebenspartner einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Eine Ausnahme bilden nur selbstständige Tätigkeiten mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 6.000 EUR. Ansonsten...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / A. Allgemeines zum 4. Teil der ARB

Rz. 1 Es gibt keine Rechtsschutzversicherung, die die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in allen möglichen Lebenslagen decken kann. Auf Grund dessen sind im 4. Teil der ARB – in den §§ 21–29 ARB 2010 – besondere Versicherungspakete entwickelt worden, die die wichtigsten Lebensbereiche abdecken und die die meisten Versicherungsnehmer betreffen können. In den §§ 21-29 ARB ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / I. § 27 ARB 2010 - Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 64 Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz nach § 27 ARB 2010 stellt den umfangreichsten Versicherungsschutz für eine bestimmte Berufsgruppe dar, der sowohl den privaten wie auch den beruflichen Bereich des selbstständigen Landwirts als auch den Verkehrsbereich abdeckt. 15 Versicherungsnehmer 16 Drei Monate Wartezeit Rz. 65 Abschließbar ist diese Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / H. § 26 ARB 2010 - Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)

Rz. 55 14 Drei Monate Wartezeit. Rz. 56 Die Rechtsschutzversicherung nach § 26 ARB 2010 ist die umfangreichste, die die Rechtsschutzversicherer für den Nichtselbstständigen, also den Arbeitnehmer anbieten. Sie ist eine Kombination aus dem Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB 2010 und der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung nach § 25 ARB 2010. Die Versicherung nach § 26...mehr

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Anfechtungsklage: Finanzierung von Vorschüssen

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtscha...mehr

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Abrechnung: Verhältnis zum Mieter

Leitsatz Die Betriebskostenabrechnung für ein vermietetes Sondereigentum ist nicht ordnungsgemäß, wenn lediglich die WEG-Abrechnung "durchgereicht" wird. Normenkette § 556 Abs. 3 BGB Das Problem Wohnungseigentümerin K vermietet ihr Sondereigentum. Sie legt sämtliche ihr in der Hausgeldabrechnung gestellten Nebenkosten nach Miteigentumsanteilen auf Mieter B um, indem sie M ihre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 109 Schuldner als Mieter oder Pächter

Gesetzestext (1) 1Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Erklärung des Insolvenzverwalters gem. Abs. 1 Satz 2

Rn 24 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um die Wohnung des Schuldners, steht dem Insolvenzverwalter kein Sonderkündigungsrecht zu. Stattdessen kann er gegenüber dem Vermieter eine dahin gehende Erklärung abgeben, dass dessen Ansprüche auf Mietzahlung, die nach Ablauf einer Frist, welche der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht, fällig werden, nicht mehr im Insolvenzv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters (Abs. 1 Satz 1)

Rn 11 War dem Schuldner der Miet- oder Pachtgegenstand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits überlassen, hat nur der Insolvenzverwalter ein Sonderrecht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags aus Anlass des Insolvenzverfahrens, nicht jedoch der Vermieter bzw. Verpächter. Rn 12 Ein Recht des Vermieters bzw. Verpächters zur außerordentlichen Kündigung wegen Verzugs mit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 46 Eckert, Miete, Pacht und Leasing im neuen Insolvenzrecht, ZIP 1996, 897 ff.; Grote, Wohnraummiete und Arbeitseinkommen während des eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens, NZI 2000, 66 ff.; Marotzke, Die Wohnraummiete in der Insolvenz des Mieters, KTS 1999, 269; Pape, Ablehnung und Erfüllung schwebender Rechtsgeschäfte durch den Insolvenzverwalter, in: Kölner Schrift...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Soweit Miet- oder Pachtverhältnisse gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehen, regelt die Vorschrift Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung der Verträge für den Insolvenzverwalter, soweit der Schuldner Mieter oder Pächter ist. Bezieht sich das Mietverhältnis auf den Wohnraum des Schuldners, besteht kein Sonderkündigungsr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rücktrittsrecht für Vermieter/Verpächter und Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 27 War der Miet- oder Pachtgegenstand zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens dem Schuldner noch nicht überlassen, kann sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vermieter bzw. Verpächter von dem Vertrag zurücktreten. Rn 28 Der Rücktritt bestimmt sich nach §§ 346 ff. BGB, so dass die bis dahin einander gewährten Leistungen zurückzuerstatten sind.[28] Rn 29 Der Vermieter oder...mehr