Fachbeiträge & Kommentare zu Mietvertrag

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Inhalt des Anspruchs

Rz. 8 Der Mieter hat nur einen Anspruch auf Erlaubnis – gemeint ist Einwilligung (Schmidt-Futterer/Flatow, § 554 Rn. 25; Mersson, a.a.O., Anm. 4.4.; ders., NZM 2002, 313, 316), nicht auf Durchführung der Maßnahmen durch den Vermieter. Verweigert also der Vermieter die Erlaubnis, muss der Mieter auf deren Erteilung – nicht auf Duldung – klagen. Dazu gehört, dass er im Klagean...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 540 gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und Pachtverhältnisse (dort allerdings ohne das Kündigungsrecht, vgl. § 584a Abs. 1). Nur mit Erlaubnis des (Haupt-)Vermieters darf der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten überlassen, insbesondere die Sache weiter vermieten. Dieser Erlaubnisvorbehalt umfasst auch die Untermiete. Insoweit kommt es nicht darauf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsrecht des Mieters

Rz. 11 Verweigert der Vermieter generell die Erlaubnis zur Untervermietung, so kann der Mieter das Mietverhältnis – auch das auf längere Zeit abgeschlossene, befristete (LG Berlin, v. 22.8.1996, 67 T 71/96, MM 1996, 453) – außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen (LG Berlin, Urteil v. 28.5.2001, 67 S 443/00, GE 2002, 398), wenn nicht in der Person des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

Leitsatz 1. Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt. 2. Gibt ein Handelsunternehmen seinem mit ih...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Entfernungsanspruch des Vermieters

Rz. 10c Die Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung der gemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht – aufgrund einer aus § 242 herzuleitenden Nebenpflicht aus dem Mietvertrag – verpflichtet ist, die Anbringung der Parabolantenne durch den Mieter zu dulden. Für den Entfernungsanspruch des Vermieters reicht es da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verhältnis zwischen Vermieter und Untermieter

Rz. 20 Zwischen (Haupt-)Vermieter und Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, Beschluss v. 17.1.2001, XII ZB 194/99, NZM 2001, 286). Der (Haupt-)Vermieter hat gegenüber dem Untermieter keinen Anspruch auf Duldung von ihm beabsichtigter Modernisierungsarbeiten; diesen muss vielmehr der Mieter gegen den Untermieter geltend machen, der seinerseits zur Duldung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Vereinbarte Jahressollmiete

Rz. 12 Bei bestehenden Mietverhältnissen zum Bewertungsstichtag ist der Rohertrag das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Nutzung des bebauten Grundstücks aufgrund der zum Bewertungsstichtag bestehenden vertraglichen Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen haben (§ 186 Abs. 1 Satz 1 BewG). Dies gilt für alle vermietete Grundstücke (oder Grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Haftungsaussch... / 2 Aus den Gründen:

a) Die Kl. hat gegen die Bekl. Anspruch auf Zahlung von 6.670,84 EUR aus §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, 115 VVG i.V.m. § 1 PflichtVersG, § 398 BGB … bb) Die Haftung des Bekl. zu 2) folgt aus § 18 Abs. 1 Satz 2 StVG. (1) Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVG ist in den Fällen des § 7 Abs. 1 StVG der Führer des Kraftfahrzeugs oder des Anhängers zum Schadensersatz nach den Vorschriften der §§ 8 bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Zur Berücksich... / Sachverhalt

Die Klägerin ist Mieterin einer im Eigentum der Beklagten stehenden Wohnung. Den im Jahr 2013 geschlossenen Mietvertrag unterzeichnete auf Vermieterseite die Mutter der Beklagten, zu deren Gunsten ein bedingtes Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ab dem Jahr 2019 führte die Beklagte zu 4. die vorgerichtliche Korrespondenz mit der Klägerin, in der es insbesondere um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Keine Berücksi... / I. Sachverhalt

Die Klägerin ist Mieterin einer im Eigentum der Beklagten stehenden Wohnung. Den im Jahr 2013 geschlossenen Mietvertrag unterzeichnete auf Vermieterseite die Mutter der Beklagten, zu deren Gunsten ein bedingtes Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ab dem Jahr 2019 führte die Beklagte zu 4. die vorgerichtliche Korrespondenz mit der Klägerin, in der es insbesondere um...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Triple-Net-Vereinbarung

Rz. 17 Ist in einem Mietvertrag eine Triple-Net-Vereinbarung getroffen worden, ist der Mieter verpflichtet, auch die Kosten für die Wartung, die Instandhaltung und die Erneuerung der kompletten Mietsache zu übernehmen. Werden diese Instandhaltungskosten vom Mieter getragen, sind diese Kosten als nicht umlagefähige Betriebskosten ggf. mit einem pauschalen Zuschlag in die Jahr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1.1 Zivilrechtliche Konzeption, Begriffsbestimmung

Rz. 489 Schenkungen können nicht nur in zweiseitigen Rechtsverhältnissen bewirkt werden, vielmehr kann man hierfür auch mehrseitige Rechtsverhältnisse nutzen. Das Zivilrecht stellt hierfür die Rechtsfigur des Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328ff. BGB) zur Verfügung. Rz. 490 Danach kann durch Vertrag eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der Drit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Erlaubnis des Vermieters

Rz. 10 Der Mieter muss bei seinem Antrag auf Untervermietungserlaubnis den in Aussicht genommenen Untermieter identifizierbar benennen (Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer). Weiterhin ist der gewerbliche Mieter verpflichtet, über die berufliche oder sonstige Tätigkeit des Dritten Auskunft zu geben (BGH, Urteil v. 15.11.2006, XII ZR 92/04, GE 2007,142). Mehr als den Namen sow...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.2 Definition Vermietung (Nr. 1)

Rz. 38 Die zu Wohnzwecken überlassene Wohnung muss für die Verschonungsregelung des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG vermietet sein. Die Vermietung an sich ist erbschaftsteuerlich nicht definiert. Das Mietverhältnis ist zivilrechtlich das vertragliche Schuldrechtsverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Mieter, das auf Gebrauchsgewährung gegen Entgelt (die Miete) gerichtet und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Abmahnung

Rz. 11 Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs ist in der Regel, dass der Vermieter den Mieter zunächst abmahnt (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1). In der Abmahnung muss der Mieter aufgefordert werden, den beanstandeten, vertragswidrigen Gebrauch einzustellen (LG Aachen, Urteil v. 18.9.1987, 5 S 207/87, WuM 1988, 55). Die Abmahnung muss die vertragswidrige Handlung genau...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Die schädliche Nutzungsüberlassung an Dritte (S. 1)

Rz. 122 Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG werden erst dann als Verwaltungsvermögen eingestuft, wenn sie an Dritte zur Nutzung überlassen werden. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass diese an Dritte überlassenen Objekte im Verband eines Betriebs weder der Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirken, s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2 Immobilien-Vermietungs-Objekte gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG

Rz. 117 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, die Dritten zur Nutzung überlassen werden, Verwaltungsvermögen dar. Selbstgenutzte und leerstehende (vom Eigentümer nicht genutzte) Grundstücke sind kein Verwaltungsvermögen (vgl. Korezkij in BeckOK, ErbStG § 13b Rz. 121). Das gilt auch für Grundstücke, di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2 Nur bebaute Grundstücke

Rz. 32 Die Verschonungsregelung des § 13d ErbStG ist nur für bebaute Grundstücke anzuwenden. Bebaute Grundstücke sind nach § 180 Abs. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der fertig gestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Bei zum Besteuerungszeitpunkt unfertigen Gebäuden bzw. Gebäuden im Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4.4 Cloud Computing

Rz. 48 Unter Cloud Computing wird eine Vielzahl von Servicemodellen im Kontext von IT-Outsourcing verstanden. Ein großer Vorteil liegt in der flexiblen Skalierbarkeit der meisten Angebote. Kern dieser Servicemodelle ist, dass der in Rede stehende Service über ein Netz zur Verfügung gestellt wird, also grundsätzlich nicht lokal aufgebaut bzw. installiert ist.[1] Beim sog. Inf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ersatzvermietung

Rz. 17 Der Vermieter ist im Falle der Gebrauchsverhinderung des Mieters grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache weiterzuvermieten (BGH, Urteil v. 18.4.2007, VIII ZR 182/06, GE 2007, 841). Er handelt auch nicht treuwidrig, wenn er die Weitervermietung an einen vom Mieter gestellten Ersatzmieter ablehnt. Auch der Vermieter von Gewerberaum ist ohne eine vertragliche Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 538 gilt für jede Art von Mietvertrag. Bei gemischten Verträgen kommt es darauf an, ob der Schwerpunkt auf der Gebrauchsüberlassung liegt. Zeitlich ist § 538 BGB ab der Überlassung der Mietsache anwendbar (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 538 Rn. 6). Im unbeendeten Mietvertrag ist der Mieter nicht verpflichtet, Veränderungen der Mietsache durch vertragsgemäßen Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 7 Jedoch kann auch eine Haftung des Mieters für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, im Mietvertrag vereinbart werden. Die Klausel "Rückgabe der Sache in demselben Zustand wie übernommen" bedeutet jedoch keine Abweichung von § 538, sodass der Mieter für vertragsmäßige Veränderungen oder Verschlechterungen nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 537 ist anwendbar auf alle Arten von Mietverträgen. Problematisch ist die Anwendung auf Verträge mit gemischten Leistungen. Ist eine einheitliche Gegenleistung für ein Bündel von Leistungen versprochen, deren Bestandteil die Gebrauchsüberlassung ist, so ist § 537 nur anwendbar, wenn die Gebrauchsüberlassung Hauptbestandteil ist wie beim Hotelaufnahmevertrag (Schmidt-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Befreiung von der Miete bei anderweitiger Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Mieter wird jedoch von seiner Mietzahlungspflicht frei, wenn der Vermieter infolge der Überlassung der Mietsache an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren. Dies gilt insbesondere bei endgültiger Weitervermietung der Mietsache. Hätte der Vermieter trotz Gebrauchsüberlassung den vertragsgemäßen Gebrauch jederzeit wiedereinräumen können, g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Vertragsgemäßer Gebrauch

Rz. 3 Welcher Gebrauch vertragsgemäß ist, richtet sich nach dem Vertragsinhalt und dem Vertragszweck. Der Umfang des vertragsgemäßen Gebrauchsrecht ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 538 Rn. 12). Ist die Hausordnung wirksam Bestandteil des Mietvertrags geworden, so kann auch sie Einzelheiten des vertragsgemäßen Gebrauchs regeln. Auc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Gehen im Rahmen von Immobilienverkäufen auch Mietverträge auf den Erwerber über, der diese weiterführt, liegt grundsätzlich eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen[13] vor.[14] Die Parteien vereinbaren in der Regel, dass der Erwerber die Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern für das am Übergangstag laufende Kalenderjahr übernimmt und die bis zum Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Geht man dem EuGH folgend bei Versorgungsleistungen regelmäßig von selbständigen Hauptleistungen des Vermieters aus, stellt sich die Frage, inwieweit diese sinnvollerweise überhaupt in die interne Abrechnung der Betriebskosten zwischen Veräußerer und Erwerber einer vermieteten Immobilie einbezogen werden sollten. Wohnungsmieter verfügen in der Regel über einen eigenen Stroman...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dauerrechnung / 2 Inhalte einer Dauerrechnung

Für Dauerrechnungen bestehen keine besonderen gesetzlichen Anforderungen. Eine Dauerrechnung muss deshalb dieselben Angaben enthalten wie eine Einzelrechnung. Damit muss der leistende Unternehmer die folgenden Punkte in der Rechnung aufnehmen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Flächenbetrag Gebäudefläche "Wohnen" (Abs. 2)

a) Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) (Abs. 2 Satz 1) Rz. 224 [Autor/Stand] Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass ein Gebäude vorliegt. Der Gebäudebegriff deckt sich mit dem bundesrechtlichen, denn § 248 BewG wird explizit in Bezug genommen – ohnehin gilt er jedoch über § 2 Abs. 3 Nr. 2 HGrStG auch uneingeschränkt im hessischen Landesrecht. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zeitvergütung für den T... / G. Praxismuster für die Abrechnung eines Testamentsvollstreckers

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zeitlich begrenzte Eigentumsüberlassung als schädliches Nebengeschäft i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert, dass die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich Betriebsvorrichtungen beendet und durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft) ersetzt wird, kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Datenverarbeitungsverträge

Rz. 245 Aus dem bisher Dargelegten können folgende Typen von Datenverarbeitungsverträgen (DV-Verträgen) hergeleitet werden:[348]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Schulun... / 3.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er seine Vermietungsleistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehören seine sämtlichen Vermietungsleistungen. Praxis-Tipp Unternehmereigenschaft unabhängig von der Steuerpflicht der Umsätze Vermietungsleistungen führen immer zur Unternehmereigenschaft des Vermieters...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie

Leitsatz Wird nach Erwerb einer vom Voreigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie den Mietern der neue Vermieter mitgeteilt und gehen die Mieten nun auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, muss sich der neue Eigentümer die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit seinen Kontoaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Einseitige Kündigung bei gemeinsamem Mietvertrag

Rz. 188 Solange eine gemeinschaftliche Haftung für die Miete besteht, kann der Mietvertrag auch nur zusammen gekündigt werden; das Gesetz sieht für den Fall der Trennung jedenfalls keinen außerordentlichen Kündigungsgrund für den Einzelnen vor. Bei einem gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag stellt sich die Frage, unter welchen Umständen ein Ehegatte verpflichtet ist, einer K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / b) Eintritt in den Mietvertrag

Rz. 187 Der Vermieter, der Mieter und der nicht mietende Ehegatte können eine Mietvertragsübernahme vereinbaren. Der Eintritt in den Mietvertrag ist konkludent möglich. So ist ein Ehegatte, der im eigenen Namen Willenserklärungen gegenüber der Hausverwaltung abgibt und den Schriftverkehr im eigenen Namen führt, die Wohnung jahrelang alleine nutzt, Mietzahlungen leistet, Schö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Mietvertrag, Anspruch auf Begründung eines Mietvertrags, § 1568a Abs. 3 und Abs. 5 BGB

Rz. 348 Die Scheidung hat ebenso wie die Trennung der Eheleute keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mietverhältnisse an der bisherigen Ehewohnung. Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Mietwohnung, normieren Abs. 3 und Abs. 5 der Vorschrift Regelungen für die Fortführung der Mietverhältnisse und die Begründung von Mietverhältnissen. Rz. 349 Nach § 1568a Abs. 3 BGB kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Räumungspflichten bei wirksamer Kündigung

Rz. 190 Ist der Mietvertrag von beiden Ehegatten abgeschlossen worden, besteht auch eine Räumungspflicht einer bereits ausgezogenen Mitmieterin nach Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages und Fortdauer der Nutzung durch andere Mitmieter aufgrund der gesamtschuldnerischen Rückgabeverpflichtung.[239]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / K. Auswirkungen der Trennung auf die gemeinsame Mietwohnung

Rz. 170 Die in praktischer Hinsicht am häufigsten vorkommende Art der Trennung von Eheleuten ist der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Mietwohnung, wohingegen der andere dort (zumindest noch eine Zeit lang) wohnen bleibt. Dabei stellen sich folgende Fragen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / II. Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Rz. 172 Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete. Dies gilt nicht nur dann, wenn sie während der Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, sondern auch nach einem Auszug eines Partners. Kann der in der Wohnung verbleibende Ehegatte seinen Anteil an der Miete nicht mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / G. Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf die gemeinsame Wohnung

Rz. 342 Bei Trennung und Scheidung der Ehegatten verlässt meist ein Ehegatte freiwillig die bisherige Ehewohnung und überlässt die Räumlichkeiten dem anderen Ehegatten. Handelt es sich um eine Mietwohnung, übernimmt der verbliebene Ehegatte isR den Mietvertrag allein. Steht die Immobilie im Alleineigentum des anderen Ehegatten oder im Miteigentum beider Ehegatten, bietet es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / II. Voraussetzungen der gerichtlichen Wohnungszuweisung gem. § 1361b BGB

Rz. 195 Nach § 1361b BGB kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten im Falle der Trennung verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder Teile der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden, wobei eine unbillige Härte auch dann gegeben sein kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / I. Fortbestand des Mietverhältnisses

Rz. 171 Weder die Trennung noch die Scheidung an sich haben Einfluss auf den Bestand eines Mietverhältnisses unabhängig davon, ob beide Ehegatten die Wohnung angemietet hätten oder nur ein Ehegatte Mieter ist. Ist nur ein Ehegatte Mieter, ist der Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrages ist, nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zuschlagsverhandlung / H. Räumungsvollstreckung

Rz. 76 Aus dem Zuschlagsbeschluss kann jederzeit die Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner stattfinden. Für die Räumungsvollstreckung ist (aufgrund der Änderung ab 1.1.1999) keine besondere Durchsuchungsanordnung des Richters mehr erforderlich, § 758a Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch dann, wenn der Zuschlagsbeschluss vom Rechtspfleger erlassen wurde.[92] Hat der Schuldner eine...mehr