Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Mitverschulden

Rz. 335 Ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten ist nach § 4 HPflG i.V.m. § 254 BGB zu berücksichtigen.mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / VI. Forderungsübergang und Mitverschulden

1. Frühere Gesetzeslage Rz. 63 Bis zum 30.6.1983 bestand zugunsten aller Sozialversicherungsträger ein absolutes Quotenvorrecht nach § 1542 RVO mit der Folge, dass die gesamten Schadensersatzzahlungen des Schädigers zunächst dem Sozialversicherungsträger für dessen Aufwendungen zugutekamen und nur der verbleibende Teil dem Geschädigten verblieb. Beispiel Der Geschädigte erleid...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / II. Betriebsgefahr und Mitverschulden

Rz. 17 Haben sich bei einem Verkehrsunfall auf der einen Seite das Verschulden des Schädigers, auf der anderen Seite lediglich die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs des Geschädigten ursächlich ausgewirkt, kann sich die Betriebsgefahr, die ja keinerlei Verschulden voraussetzt, entgegen dem Gesetzeswortlaut bei der Haftungsabwägung dennoch nach § 254 BGB bemerkbar machen. Rz. ...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / III. Voraussetzungen eines Mitverschuldens

1. Deliktsfähigkeit Rz. 19 Ein Mitverschulden kann dem Geschädigten nur dann entgegengehalten werden, wenn er deliktsfähig ist. Dies ist bei Kindern unter sieben Jahren nach § 828 Abs. 1 BGB, bei Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres bei Unfällen im motorisierten Verkehr (§ 828 Abs. 2 BGB) überhaupt nicht, ansonsten bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem sieb...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 3. Rechtsfolge

Rz. 24 Erst wenn ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung unter den vorgenannten Voraussetzungen festgestellt oder unstreitig ist, kann eine Haftungsabwägung nach § 254 Abs. 1 BGB erfolgen.mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 4. Beweisfragen

Rz. 25 Die Beweislast für das Verschulden des Geschädigten und dessen Ursächlichkeit trägt der Schädiger (BGH NJW 1994, 3105). Soweit es aber um Umstände aus der Sphäre des Geschädigten geht, kann dieser unter Umständen an der Sachaufklärung mitwirken müssen, gegebenenfalls muss er im Rahmen einer sekundären Darlegungslast darlegen, was er zur Schadensminderung unternommen h...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / I. Allgemeines

Rz. 14 Das Mitverschulden nach § 254 Abs. 1 BGB setzt für eine Mithaftung des Geschädigten einen vorwerfbaren Verstoß gegen seine eigenen Interessen voraus. Den Geschädigten trifft also dann ein Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB, wenn er die Sorgfalt vernachlässigt hat, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigener Schäden anzuwenden pflegt (BGH VersR 1979, 5...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 5. Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht, Motorradschutzkleidung

Rz. 56 Einen Unfallverletzten kann ein Mitverschulden nach § 9 StVG, § 254 BGB treffen, wenn er entweder den Sicherheitsgurt entgegen §§ 21a Abs. 1, 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 5b StVO nicht angelegt oder entgegen § 21a StVO keinen Schutzhelm getragen hat. Nach OLG Brandenburg (VersR 2009, 1284) soll darüberhinausgehend die Annahme eines schmerzensgeldmindernden Mitverschuldens trotz...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 5. Nebentäterschaft

Rz. 28 Probleme im Rahmen des Mitverschuldens tauchen häufig auch in den Fällen der sog. Nebentäterschaft auf. Das sind die Fälle, in denen mehrere Verantwortliche durch verschiedene selbstständige Verkehrsverstöße einen Schaden herbeigeführt haben. Rz. 29 Nach § 840 Abs. 1 BGB haften sämtliche Nebentäter nebeneinander, sofern sie jeweils durch ihren Tatbeitrag den Schaden mi...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Rz. 40 Nach der Entscheidung des BGH vom 10.7.2007 (VI ZR 199/06 – VersR 2007, 1387 = zfs 2007, 678 = r+s 2007, 435 = DAR 2007, 636; bestätigt durch BGH v. 7.3.2017 – VI ZR 125/16 – VersR 2017, 830) muss sich der Leasinggeber bei der Verschuldenshaftung gem. § 823 Abs. 1 BGB ein Verschulden des Leasingnehmers nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen, weil er zwar Eigentümer,...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 1. Deliktsfähigkeit

Rz. 19 Ein Mitverschulden kann dem Geschädigten nur dann entgegengehalten werden, wenn er deliktsfähig ist. Dies ist bei Kindern unter sieben Jahren nach § 828 Abs. 1 BGB, bei Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres bei Unfällen im motorisierten Verkehr (§ 828 Abs. 2 BGB) überhaupt nicht, ansonsten bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem siebten bzw. zehnten un...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 4. Helmpflicht bei Radfahrern

Rz. 55 Bei Fahrrädern geht die Tendenz in der Rechtsprechung dahin, lediglich bei einem (auch hobbymäßigen) Rennradfahrer, bei dem die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund steht, eine Helmtragepflicht anzunehmen, nicht jedoch beim herkömmlichen Freizeitfahrradfahrer (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2007, 458 = NZV 2007, 619 = NJW 2007, 3075; OLG Saarbrücken VersR 2008, 9...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 6. Fahrt mit verkehrsuntüchtigem Fahrer

Rz. 71 Ein Fahrgast, der sich einem verkehrsuntüchtigen Fahrer anvertraut, muss sich ein Mitverschulden nach § 254 BGB nur dann anrechnen lassen, wenn sich ihm begründete Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Fahrers aufdrängten (BGH VersR 1972, 398; 1967, 288; 1967, 974; 1967, 282). Rz. 72 War dem verletzten Kfz-Insassen der vorangegangene Alkoholgenuss des Fahrzeugführers bek...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 2. Kausalität

Rz. 20 Weitere Voraussetzung einer Mithaftung nach § 254 BGB ist, dass sich der vorwerfbare Verstoß gegen eigene Interessen kausal auf den Schaden ausgewirkt hat (vgl. z.B. jüngst BGH v. 24.9.2013 – VI ZR 255/12 – VersR 2014, 80). Rz. 21 Dies führt dazu, dass sich beispielsweise ein geschädigter Motorradfahrer, der keinen Helm trug, Abzüge nur gefallen lassen muss, soweit sic...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 2. Fußgängerunfälle

Rz. 46 Bei Unfällen zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger ist in der Regel von einer alleinigen oder deutlich überwiegenden Haftung des Kraftfahrers auszugehen, wenn nicht dem Fußgänger ein schweres Mitverschulden anzulasten ist. Bei der Abwägung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB darf nur schuldhaftes Verhalten des Fußgängers verwertet werden...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / h) Regress der Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Neu geregelt ist auch der früher in § 640 RVO geregelte Regressanspruch gegen denjenigen, der einen Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dieser haftete nach § 640 Abs. 1 RVO für alles, was die Träger der Sozialversicherung nach Gesetz oder Satzung infolge des Arbeitsunfalls aufwenden mussten. Ohne Bedeutung war also, ob den Geschädigt...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Fahrt mit führerscheinlosem Fahrer

Rz. 75 Auch wer in das Fahrzeug eines Kraftfahrers einsteigt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ihm dies bekannt war und sich dieser Umstand auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat. Rz. 76 Beachte Den Fahrer trifft grundsätzlich eine größere Verantwortung am Unfallgeschehen als de...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / IV. Einzelprobleme der Abwägung

1. Kinderunfall Rz. 44 Bei der Beurteilung von Kinderunfällen im Straßenverkehr sind folgende Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / 3. Unterhaltsschäden

Rz. 45 Das Quotenvorrecht spielt bei der Berechnung von Unterhaltsschäden (Freyberger, DAR 2001, 385, 387, sowie ausführlich in MDR 2000, 117 ff.) dann eine Rolle, wenn den getöteten Ernährer der Familie bei dem Unfallereignis ein Mitverschulden trifft. Der Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen wird dann der Mithaftungsquote entsprechend gekürzt. Ist der überlebende Anspruch...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 6. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 34 Hiervon zu unterscheiden sind die Fälle der gestörten Gesamtschuld. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn einer von zwei Schädigern dem Geschädigten gegenüber aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses nicht haftet. Rz. 35 Beispiel Ein Gebrauchtwagenhändler überredet einen Kunden zu einer Probefahrt mit einem hochwertigen Fahrzeug. Das Fahrzeug ist nicht kaskov...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 1. Kinder unter sieben Jahren

Rz. 177 Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haften nach § 828 Abs. 1 BGB überhaupt nicht für einen Schaden, den sie einem anderen zufügen. Rz. 178 Dieser Grundsatz gilt auch im Straßenverkehr uneingeschränkt. Einem Kind unter sieben Jahren kann deshalb auch kein Mitverschulden entgegengehalten werden. Eine unmittelbare Ersatzpflicht eines Kindes unter...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / I. Allgemeines

Rz. 78 Der Geschädigte muss sich auch dann ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er es unterlässt, den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die diese weder kannten noch kennen mussten (§ 254 Abs. 2 BGB). Im Rahmen dieser Vorschrift bedeutet dies z.B.:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Höhere Gewalt

Rz. 244 Die Ersatzpflicht ist gem. § 7 Abs. 2 StVG nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Der Begriff der höheren Gewalt wurde dem § 1 Abs. 2 S. 1 des HPflG entnommen, der für Bahnbetriebsunfälle gilt. Rz. 245 Höhere Gewalt ist danach ein betriebsfremdes, außergewöhnliches, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter P...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 1. Frühere Gesetzeslage

Rz. 63 Bis zum 30.6.1983 bestand zugunsten aller Sozialversicherungsträger ein absolutes Quotenvorrecht nach § 1542 RVO mit der Folge, dass die gesamten Schadensersatzzahlungen des Schädigers zunächst dem Sozialversicherungsträger für dessen Aufwendungen zugutekamen und nur der verbleibende Teil dem Geschädigten verblieb. Beispiel Der Geschädigte erleidet einen Verdienstausfa...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Grad des Verschuldens

Rz. 128 Das Maß des Verschuldens des Schädigers ist im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Bei grober Fahrlässigkeit ist also ein höheres Schmerzensgeld festzusetzen als bei leichter (OLG Saarbrücken zfs 2015, 683). Das ist insbesondere bei einem alkoholisierten Schädiger der Fall (OLG Frankfurt zfs 2005, 597; siehe auch oben Rdn 92). In s...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / A. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Das so genannte Quotenvorrecht wurde von der Rechtsprechung schon sehr früh, nämlich vom Reichsgericht, entwickelt und vom BGH fortgeführt. Es ist eine Art Vorrecht des Begünstigten zu Lasten eines anderen. Die Anwendung führt im Endergebnis aber zu keiner Mehrzahlung des Zahlungspflichtigen. Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtungen ist § 86 VVG. Rz. 2 Es findet in f...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 3. Radfahrerunfälle

Rz. 50 Ein Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer führt meist zu einer überwiegenden Haftung des Kraftfahrers, da dieser zusätzlich mit der Betriebsgefahr belastet ist. Rz. 51 Eine Mithaftung des Radfahrers kommt demgegenüber nur bei dessen festgestelltem Verschulden in Betracht. Beachte Bei Fußgängern oder Radfahrern gibt es bekanntlich keine Betriebs...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / V. Schadensminderungspflicht

Rz. 165 Der Verletzte ist u.U. verpflichtet, operative Maßnahmen an sich vornehmen zu lassen, die geeignet sind, seine gesundheitliche Situation zu verbessern. Daher kann ein Mitverschulden darin bestehen, dass ein Geschädigter nicht "zur Heilung oder Besserung seiner Krankheit oder Schädigung die nach dem Stande der ärztlichen Wissenschaft sich darbietenden Mittel anwendet"...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 1. Kinderunfall

Rz. 44 Bei der Beurteilung von Kinderunfällen im Straßenverkehr sind folgende Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / c) Regress der Berufsgenossenschaft

Rz. 101 Nach § 640 RVO hatten jedoch diejenigen Personen, deren Ersatzpflicht durch §§ 636, 637 RVO beschränkt war, in den Fällen, in denen sie den Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hatten, den Trägern der Sozialversicherung, insbesondere dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), die ihnen infolge des Arbeitsunfalls entstandenen Aufwend...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 2. Heutige Gesetzeslage

Rz. 66 Ist der Schadensersatzanspruch durch ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit des Geschädigten begrenzt, geht auf den Sozialleistungsträger nur der der Haftungsquote des Schädigers entsprechende Anteil über (relative Theorie, § 116 Abs. 3 SGB X). Beachte Der Schädiger haftet für den entstandenen Schaden stets nur in Höhe seiner Haftungsquot...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Kinder über sieben und unter zehn Jahren beim Unfall im motorisierten Verkehr

Rz. 179 Durch das Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz sind Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seit dem 1.8.2002 für einen Schaden, den sie bei einem Unfall im motorisierten Verkehr, mit einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich – es sei denn, dass sie die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt haben. Rz. 1...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Einzelne Kriterien

Rz. 157 Zunächst dürfte das objektive Gewicht der Sorgfaltsverletzung zweifellos ein geeignetes Verschuldenskriterium darstellen. So lädt nach Felsch schwerere Schuld auf sich, wer durch einen Rotlichtverstoß einen Menschen tötet als derjenige, der durch grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Fahrrades verursacht (im "Goslarer Orientierungsrahmen", zfs 2010, 12, auch als ...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 4. Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X (der sog. Rentnertod)

Rz. 92 Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der relativen Theorie sind die Schadensfälle, in denen der Sozialleistungsträger aufgrund des Schadensereignisses dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor dem Unfall. Rz. 93 Müssen sich in diesen Fällen der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen ein Mitverschulden anrechnen ...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / c) Beispiele für den Anscheinsbeweis

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 2 Haftungsgrundlagen / III. Haftungsabwägung

Rz. 281 In den Fällen, in denen ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht wurde und die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, hängt im Verhältnis der Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen ab, inwieweit der Schaden vorwiegend vo...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Ansprüche mittelbar Geschädigter

Rz. 39 Mittelbar Geschädigte sind diejenigen, die selbst weder körperlich verletzt noch deren Sachen beschädigt worden sind, die aber dennoch einen Vermögensschaden erlitten haben. Ihnen stehen grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer zu, da die Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB die Verletzung eines der dort genannten Rech...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / c) Haftungsbeschränkung zugunsten der im Betrieb tätigen Personen

Rz. 131 § 105 SGB VII entspricht im Wesentlichen dem früheren § 637 Abs. 1 RVO. Er regelt die Haftungsbeschränkung zugunsten anderer im Betrieb tätiger Personen. Rz. 132 Im Gegensatz zu § 637 RVO, der eine Haftungsbeschränkung nur zugunsten derjenigen vorsah, die demselben Betrieb des Geschädigten angehörten und die durch eine betriebliche Tätigkeit den Schaden verursacht hat...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / Literaturtipps

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Schmerzensgeldvorstellungen

Rz. 58 Allerdings benötigt der Richter als Schlüssigkeitsvoraussetzung (OLG München zfs 1986, 175) für eine Schmerzensgeldklage jedenfalls Angaben zu den Vorstellungen des Geschädigten über die Größenordnung des Schmerzensgeldes. Es müssen also in jedem Falle in der Klagebegründung dem Gericht ein Mindest- oder Ungefährbetrag und zugleich die tatsächlichen Grundlagen für die...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Haftung für Sach- und Vermögensschäden

Rz. 301 Im Rahmen eines Arbeitsvertrages kommt eine Haftung des Arbeitgebers für Schäden am Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers dann in Betracht, wenn er den Arbeitnehmer vertraglich zur Benutzung seines Privatwagens verpflichtet oder aber der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt hat (...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VI. Billigkeitshaftung – § 829 BGB

Rz. 197 Nach § 829 BGB kann ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen eine Haftung der nach §§ 827, 828 BGB nicht verantwortlichen Personen begründet sein. Voraussetzung hierfür ist,mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Kinderhaftung

Rz. 44 Auch ein nicht deliktsfähiges Kind kann nicht schuldhaft handeln, weshalb ein Schmerzensgeldanspruch stets dann entfällt, wenn der Anspruch nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern gerichtet werden kann. Eine Ausnahme wäre allenfalls die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB. Rz. 45 Allerdings ist das Alter der Deliktsfähigkeit im Kraftfahrzeugverkehr neu ge...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 3. Fälle der Sozialhilfebedürftigkeit nach § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X

Rz. 88 Der Anspruchsübergang auf die Sozialleistungsträger nach der relativen Theorie ist in Fällen des Mitverschuldens ausgeschlossen, soweit der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen dadurch hilfsbedürftig im Sinne der Vorschriften des SGB XII werden. Rz. 89 Auch diese Ausnahme gewährt dem Geschädigten ein echtes Quotenvorrecht mit der Folge, dass sich das Vorrecht des Ges...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 3. Ausschließliche Feststellungsklage zum Haftungsgrund

Rz. 96 Der BGH hat in der vorgenannten Entscheidung (BGH v. 6.3.2012 – VI ZR 167/11 – r+s 2012, 461) auch noch einmal ausdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des BGH (BGH NZV 2017, 226; NZV 2016, 365; NJW-RR 2008, 1520; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1555; VersR 1991, 788) hingewiesen, wonach der Geschädigte bei einem noch in der Entwicklung befindlichen Schaden nicht ge...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 2. Quotenvorrecht des Geschädigten bei unzureichender Haftungshöchstsumme

Rz. 79 Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch Gesetz der Höhe nach begrenzt, so erfolgt ein Forderungsübergang auf den Sozialleistungsträger nur, soweit er nicht zum Ausgleich des Schadens des Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen erforderlich ist (§ 116 Abs. 2 SGB X). Rz. 80 Ebenso wie das Befriedigungsvorrecht des § 116 Abs. 4 SGB X ist das Quotenvorrecht des §...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / ee) Arbeitspflicht der Witwe

Rz. 122 Nimmt die Witwe nach dem Tod ihres Mannes tatsächlich wieder eine berufliche Tätigkeit auf, ist das dadurch erzielte Einkommen im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen. Rz. 123 Nimmt die Witwe keine berufliche Tätigkeit auf, obwohl sie dazu persönlich und tatsächlich in der Lage und es ihr zumutbar wäre, verstößt sie u.U. gegen ihre Schadensminderungspflicht....mehr

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zfs 12/2019, Regulierungszu... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die geltend gemachte Werklohnforderung i.H.v. 21.773,23 EUR ist durch die Hilfsaufrechnung des Bekl. wegen des brandbedingten Totalschadens an dem Feldhäcksler gem. §§ 387, 389 BGB erloschen. Das Schreiben der Versicherung vom 17.2.2015 stellt ein sowohl den Versicherer als auch die Kl. als Versicherungsnehmerin verpflichtendes deklaratorisches Anerkenntnis gegenüber d...mehr

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zfs 12/2019, Mithaftung bei Überschreitung der Annährungsgeschwindigkeit an eine Kreuzung (halbe Vorfahrt)

Hinweis Im Ergebnis hat der Bekl. den Unfall durch eine unangepasste Geschwindigkeit zu mindestens 1/3 mitverursacht und verschuldet. Zu beachten ist, dass der Bekl. sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befand, sondern dass für ihn lediglich die "halbe Vorfahrt" galt, d.h. dass er gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig war. Einmündungen, wie die hier streit...mehr