Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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Großbritannien: England und... / 2. Executor

Rz. 117 Auch bei ausländischem Domizil ist vom Gericht vorrangig die testamentarische Ernennung eines executor zu berücksichtigen, zumal England fördert, dass der ganze Nachlass möglichst durch die gleiche Person abgewickelt wird. Der executor kann für den gesamten Nachlass bestellt werden, kann aber auch – z.B. im Wege getrennter Testamente für die verschiedenen Teilnachläs...mehr

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Tschechien / 4. Haftung der Erben

Rz. 136 Mit dem Tod des Erblassers gehen alle seinen Verbindlichkeiten auf den Erben über. Er haftet auch für die Beerdigungskosten. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage haftet der Erbe nicht automatisch nur bis zum Wert der erworbenen Erbschaft. Vielmehr muss er sich ausdrücklich die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses vorbehalten, um seine Haftung auf den Nachlass zu b...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Erbschaftsannahme und Ausschlagung

Rz. 160 Das spanische Recht verlangt in romanischer Rechtstradition[246] – anders als das deutsche Recht, wonach das Vermögen des Erblassers mit seinem Tode, jedoch ohne Zutun der Erben auf diese übergeht (§ 1922 BGB) – zunächst die Annahme der Erbschaft, bevor der Erbe etwa aus der Erbschaft erwachsene Rechte ausüben kann. Mit anderen Worten: Mit dem Tod des Erblassers erwi...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / VI. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 168 Das Recht der Testamentsvollstreckung unterliegt dem Erbstatut und richtet sich – auch nach Inkrafttreten der EuErbVO – bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts weiterhin nach innerstaatlichem, spanischem Recht.[258] Rz. 169 Das spanische Recht kennt zunächst die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers (albacea; Art. 892 CC) sowie die des Nachlassteilers (contador/parti...mehr

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Ungarn / d) Feststellung des im Ausland belegenen Nachlassvermögens

Rz. 246 Abweichend von der früheren Rechtslage erfasst die internationale Zuständigkeit des Notars nun auch das im Ausland belegene Vermögen des Erblassers. Das Hetv. enthält sporadisch Vorschriften über die Handhabung des ausländischen Nachlassvermögens. Rz. 247 Gemäß §§ 43/A und 81/A Hetv. kann ein im Ausland befindlicher Vermögensgegenstand in das Nachlassverfahren einbezo...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 10 ErbStG (Steuerpflichtiger Erwerb)

• 2020 Pflichtteilsansprüche als Nachlassverbindlichkeiten / § 10 Abs. 5 ErbStG Insbesondere nach einem bereits eingetretenen Erbfall kann sich im Rahmen der generationenübergreifenden Nachfolge die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen empfehlen, um die Gesamtsteuerbelastung zum einen über die entsprechenden Freibeträge und zum anderen über die Berücksichtigung als Nachl...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.16 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Weitere erbschaftsteuerliche Aspekte

In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist ansonsten der Abzug einer latenten Einkommensteuerbelastung sowohl auf Bewertungsebene[13] als auch als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ausgeschlossen[14]. Aus dem Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG folgt deshalb eine "Brutto-Betrachtung" unter Ausschluss von latenten Steuern, ohne dass sich daraus ein Wertungswiderspruc...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.2 Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 10 Abs. 6 und 6b ErbStG)

Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher durch § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Rs. C-394/20), wirdl nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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§ 6 Haftung / a) Art der Nachlassverbindlichkeit

Rz. 27 Nach überwiegender Auffassung sind Bestattungskosten den Erbfallschulden zuzurechnen.[54] Diese entstehen mit dem Erbfall und gem. § 1968 BGB in der Person des Erben. Demgegenüber wird vertreten, dass es sich bei den Bestattungskosten um Nachlasskostenschulden handele.[55] Sie hätten ihre Ursache zwar im Erbfall, entstünden zeitlich aber erst später. Richtigerweise so...mehr

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§ 6 Haftung / B. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 7 Sowohl §§ 1967 ff. BGB als auch §§ 2058 ff. BGB beziehen sich auf "Nachlassverbindlichkeiten", weswegen die Einordnung bestehender Verpflichtungen am Anfang einer jeden Prüfung steht. Denn liegt schon keine Nachlassverbindlichkeit in diesem Sinne vor, kommt eine Haftungsbeschränkung a priori nicht in Betracht.[15] Ob allerdings Nachlassverbindlichkeiten oder aber eigen...mehr

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§ 6 Haftung / III. Gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 62 § 2058 BGB bestimmt ausdrücklich, dass die gesamtschuldnerische Haftung für gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten gilt. Zusätzlich zur Feststellung, ob eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt, bedarf es also noch der Prüfung, ob diese auch gemeinschaftlich ist. 1. Begriff Rz. 63 Mit gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten sind diejenigen Verbindlichkeiten gemei...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / b) Wegen ungewisser Nachlassverbindlichkeiten, § 2045 BGB

Rz. 21 Bei der Ungewissheit über Nachlassverbindlichkeiten bietet § 2045 BGB ebenfalls eine Ausnahme von § 2042 BGB und dem Recht eines Miterben, jederzeit die Auseinandersetzung zu verlangen. Die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten und somit auch die notwendige, abschließende Feststellung der betroffenen Gläubiger finden sinnvollerweise vor der Teilung des Nachlasses...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / III. Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, § 2046 BGB

Rz. 35 In einem ersten Schritt sind bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft "zunächst" die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen, § 2046 BGB. 1. Allgemeines Rz. 36 § 2046 BGB soll zugunsten der Miterben verhindern, dass der Nachlass vor Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten verteilt wird. Damit weicht § 2046 BGB von den allgemeinen Vorschriften der §§ 2042 Abs....mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / IV. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 58 Nachlassverbindlichkeiten sind aus dem sonstigen Nachlassvermögen zu erfüllen. Nach § 16 Abs. 2 GrdstVG kann das Gericht auf Antrag und mit Zustimmung des Gläubigers, dessen Forderung dinglich auf einem Betriebsgrundstück gesichert ist, bestimmen, dass für diese Forderung in Abweichung von § 2046 BGB, der Erwerber des Betriebs allein haftet.mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / c) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 116 Nachlassverbindlichkeiten, die der Hoferbe allein zu tragen hat, sind nach § 12 Abs. 3 HöfeO zunächst vom Hofeswert abzuziehen, der jedoch zu mindestens einem Drittel den Erben im Verhältnis der Erbteile nach der gesetzlichen Erfolge gebührt. Die Neuregelung ab dem 1.1.2025 reduziert diesen Anteil auf ein Fünftel.[150] § 15 HöfeO legt die Haftung für Nachlassverbindl...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. Voraussetzungen

Rz. 39 Was zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB gehört, ergibt sich aus § 1967 Abs. 2 BGB. "Streitig" oder "nicht fällig" ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB bereits dann, wenn nur unter den Miterben Streit über die Verbindlichkeit besteht.[39] Im Rahmen der "Zurückbehaltung" hat kein Miterbe Anspruch auf Hinterlegung.[40]...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Forderungen des Finanzamtes

Rz. 151 Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Nach Abs. 2 der Vorschrift haftet der Erbe für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des BGB über die Erbenhaftung.[127] Von praktischer Relevanz ist insbesondere die Frage, wie...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Erstattungsansprüche des Erben

Rz. 117 Nicht selten kommt es vor, dass ein (vorläufiger) Erbe, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger im Zeitraum zwischen Erbfall und Eröffnungsentscheidung einzelne Nachlassverbindlichkeiten befriedigt. Soweit er hierzu Nachlassmittel eingesetzt hat, handelt es sich um einen nachlassbilanziell neutralen Vorgang im Sinne einer Bilanzverkürzung, d.h. Nachlassaktiva und...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / VII. Haftung des Vorerben nach dem Nacherbfallseintritt

Rz. 10 Hat der Vorerbe ein entsprechendes Haftungsbeschränkungsrecht vor dem Eintritt des Nacherbfalls verloren, so haftet dieser für die Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner mit dem Nacherben.[16] Hierbei kann jedoch der Nacherbe seine Haftung auf den Nachlass nach den allgemeinen Grundsätzen beschränken. Der Nacherbe haftet auch nur gegenüber dem Vorerben beschrän...mehr

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§ 1 Grundlagen / 2. Erbrechtliche Aspekte

Rz. 63 Nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten werden alle Nachlassverbindlichkeiten im Grundsatz gleichberechtigt behandelt, sofern diese vom Nachlass vollständig befriedigt werden können, ohne dass eine Unterscheidung nach dem Entstehungsgrund der einzelnen Vermögenspositionen erfolgt.[125] Allerdings ist, wenn der Kostenersatzanspruch aus § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII im ...mehr

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§ 6 Haftung / 4. Betreuervergütung

Rz. 34 Die zum Todeszeitpunkt des Betreuten noch offene Vergütungsforderung eines Betreuers ist eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB.[71] § 1881 (§ 1836e a.F.) BGB enthält für diesen Fall eine besondere Haftungsbegrenzung – der bzw. die Erben haften lediglich mit dem zum Erbfall vorhandenen Nachlass. Der Nachlasswert ist durch Abzug der Verbindlichkeiten vom Aktivnac...mehr

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§ 6 Haftung / b) Umfang erstattungsfähiger Kosten

Rz. 28 Erstattungsfähig sind die Kosten einer Bestattung, die der Lebensstellung des Erblassers angemessen ist.[56] § 1968 BGB meint nach einhelliger Auffassung damit mehr als die bloße Beerdigung. Ob aber im Einzelfall eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt, ist umstritten. Kosten, die von § 1968 BGB nicht erfasst sind, können Nachlassverwaltungsschulden oder Nachlasserbensc...mehr

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§ 6 Haftung / 11. Unterhaltspflichten

Rz. 42 Soweit Unterhaltspflichten über den Tod hinaus bestehen, kann man sie als Nachlassverbindlichkeit qualifizieren,[88] denn sie sind immer bereits zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers begründet. a) Grundsatz §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB Rz. 43 Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten, §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB.[89] ...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 3. Klageantrag

Rz. 31 Die Klage ist gerichtet auf die Zustimmung zu einem bestimmten, vorzulegenden Teilungsplan. Von diesem Plan darf das Gericht nicht abweichen: Es darf nicht mehr oder weniger zusprechen als in dem Teilungsplan zur Zustimmung genannt ist.[92] Es wird vertreten, dass das Gericht im Rahmen des § 139 Abs. 1 ZPO "wegen der Schwierigkeiten" verpflichtet sein soll, auf sachge...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Abgrenzung zur Erbteilsschuld

Rz. 64 Keine gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten sind solche, die nur einzelne oder nicht alle Miterben belasten – sog. Erbteilsschulden.[127] Belastet die Erbteilsschuld mehrere Mitglieder der Erbengemeinschaft, kommt eine entsprechende Anwendung des § 2058 BGB bezüglich dieser Gruppe von Erben in Betracht[128] – für diese liegt dann eine gemeinschaftliche Nachlass...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Beerdigungskosten

Rz. 27 Fraglich erscheint auch, in welchem Maße Beerdigungskosten als Erbfallschulden zu sehen sind. Der Terminus "standesmäßig" aus § 1968 BGB wurde mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 entfernt. Jedoch behält der ursprüngliche Begriff seine Bedeutung bis heute.[37] Unter den Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" versteht man solche, die über das Notwendige hin...mehr

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§ 6 Haftung / 1. § 780 ZPO

Rz. 277 Das Gesetz bietet in § 780 ZPO die Möglichkeit des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung für reine Nachlassverbindlichkeiten, nicht für Eigenverbindlichkeiten des Erben.[516] Um eine Haftungsbeschränkung während der Zwangsvollstreckung geltend machen zu können, muss die beschränkte Haftung im Urteil [517] vorbehalten werden. Dazu muss der Erbe grundsätzlich bis zum...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / II. Klagepflegschaft

Rz. 4 Ein Nachlasspfleger kann außerdem auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestellt werden, der gegen den Nachlass einen Anspruch gerichtlich geltend machen will, § 1961 BGB. Diese Pflegschaft dient dem Schutz des Nachlassgläubigers, indem sie entgegen § 1958 BGB eine gerichtliche Geltendmachung von Nachlassverbindlichkeiten bereits vor Annahme der Erbschaft ermöglicht.[3] ...mehr

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§ 6 Haftung / 6. Erbschaftsteuer

Rz. 36 Ob die Erbschaftsteuer eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB in Form der Erbfallschuld oder eine Eigenschuld des Erben darstellt, war und ist umstritten.[74] Handelt es sich um eine Erbfallschuld, haben die Erben die Möglichkeit, die Haftung für die Steuer auf den Nachlass zu beschränken. Handelt es sich um eine Eigenschuld, ist dies nicht der Fall. Der Bundesfi...mehr

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§ 6 Haftung / c) § 1963 BGB – Unterhalt der Mutter des noch zu gebärenden Erben

Rz. 51 Eine weitere Besonderheit enthält § 1963 BGB. Danach ist der Nachlass verpflichtet, der bedürftigen Mutter eines noch zu gebärenden Erben Unterhalt bis zur Entbindung zu leisten. Liegt eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben vor, ist der Unterhalt aus dem Erbteil des Kindes zu bestreiten, § 1963 S. 1 a.E. BGB. Auch dies stellt eine Nachlassverbindlichkeit in Form de...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Passivprozesse

Rz. 65 Werden Ansprüche gegen den Nachlass wegen einer Nachlassverbindlichkeit gerichtlich geltend gemacht oder wird deren Feststellung beantragt, so sind die Erben prozessführungsbefugt, denn sie haften für Nachlassverbindlichkeiten, wenngleich die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass vorbehalten werden kann, §§ 780 Abs. 1, 781, 785 ZPO. Daneben ist auch der Testaments...mehr

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§ 6 Haftung / 13. Zugewinnausgleich

Rz. 53 In der Regel wird der Zugewinnausgleich durch Inanspruchnahme des pauschalen Viertels nach §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 3 BGB abgegolten. Sollte der überlebende Ehegatte aber den tatsächlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 und 3 BGB fordern, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld.[114] Der Zugewinnausgleich wurde in der Ehe d...mehr

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§ 6 Haftung / II. Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten

Rz. 310 Der Übergang öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen ist häufig spezialgesetzlich geregelt. Fehlen solche Vorschriften, ist zu überlegen, wie mit diesen Verpflichtungen umzugehen ist. Rz. 311 Überwiegend wird eine analoge Anwendung der Vorschriften des BGB angenommen.[604] Rz. 312 Verbindlichkeiten, die höchstpersönlicher Art waren, gehen nicht auf den Erben über.[605] ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Bindung an die Kompetenzordnung der Erbengemeinschaft

Rz. 50 Bei der Erbteilsvollstreckung nimmt der Testamentsvollstrecker nur die Rechte der betroffenen Erben im Rahmen der Erbengemeinschaft aus §§ 2034 ff. BGB wahr; er hat lediglich die Befugnisse, die der mit der Testamentsvollstreckung belastete Miterbe selbst hätte.[90] Er begründet zusammen mit den nicht belasteten Miterben den gesamthänderischen Mitbesitz an den Nachlas...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / bb) Verpflichtungen zur Sicherung der Nacherben im Überblick

Rz. 36 Vorerben unterliegen während der Zeit der Vorerbschaft diversen Verpflichtungen zur Sicherung des oder der Nacherben. Vor Eintritt des Nacherbfalls sind Vorerben auf Verlangen eines Nacherben verpflichtetmehr

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§ 20 Mietrecht / III. Haftung für die Sicherheitsleistung

Rz. 104 Die Erbengemeinschaft haftet für die eingezahlten Barkautionen nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner. Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. 1. Aussonderungspflicht Rz. 105 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverh...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / I. Einführung

Rz. 1 Beim Versterben des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Diese Übertragung kann nicht nur positive Folgen mit sich führen, sondern auch eine erhebliche Beeinträchtigung für den Erben darstellen. Durch den Erbfall werden zwei bisher getrennte Vermögensmassen gebündelt, so § 1922 BGB; damit sind die jeweiligen Aktiva und Passiva des Erb...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 6. Haftung

Rz. 30 ▪ Bosnien-Herzegowina Die Haftung der Erben ist in Bosnien-Herzegowina auf den Wert des ererbten Vermögens beschränkt. Die Haftung jedes einzelnen Erben bleibt dabei, unabhängig davon, ob sich die Erben bereits auseinandergesetzt haben oder nicht, auf den jeweiligen Erbteil des Miterben beschränkt. Die Haftung ist unabhängig von dem Umstand, ob die Erbschaft bereits au...mehr

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§ 6 Haftung / aa) § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 83 Nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB hat jeder Erbe die Möglichkeit, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten aus seinem Eigenvermögen zu verweigern, soweit es sich nicht um seinen Anteil an der Erbengemeinschaft handelt. Eine endgültige Haftungsbeschränkung kann hierdurch nicht erzielt werden.[165] Da die Berufung auf § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nur bis zum Zeitpunkt der Teil...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahrens

Rz. 44 Die Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahren ist eine weitere Schonungseinrede gem. § 2015 BGB. Hierbei kann der Erbe die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahren verweigern. Dafür muss aber innerhalb eines Jahres nach der Erbschaftsannahme (§ 455 Abs. 1, 3 FamFG) das Aufgebot der Gläubiger beantragt und vom Gericht zuge...mehr

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§ 6 Haftung / II. Überblick

Rz. 59 Nach der Annahme der Erbschaft haften die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten sowohl mit ihrem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass und zwar grundsätzlich unbeschränkt, aber beschränkbar.[123] Das Gesetz unterscheidet für die Haftung nach Annahme der Erbschaft zwischen der Situation vor und nach der Teilung des Nachlasses. Unabhängig vom Zeitpunkt gilt aber § 2...mehr

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§ 6 Haftung / VII. Haftung beim Erbteilskauf bzw. Erbschaftskauf

Rz. 323 Für jeden Miterben besteht die Möglichkeit, seinen Erbteil zu verkaufen, §§ 2371 ff. BGB. Haftungsrechtlich betrachtet bleibt er jedoch auch dann in seiner Position als Miterbe, denn gem. § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB haftet er weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten. Auch der Käufer haftet nach § 2382 BGB den Nachlassgläubigern. Eine wirksame Vereinbarung zwischen Verk...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Begriff

Rz. 63 Mit gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten sind diejenigen Verbindlichkeiten gemeint, für die alle Miterben im Verhältnis zum Nachlassgläubiger haften, was grundsätzlich der Fall ist.[124] Dies sind u.a. die vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserschulden).[125] Auch Erbfallschulden sind i.d.R. gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten, bspw. ein alle E...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / I. Allgemeines

Rz. 7 Unter Auseinandersetzung ist nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend den gesetzlichen oder/und testamentarischen Vorschriften zu verstehen: Vorrangig gehört die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten dazu, § 2046 BGB. Bevor die Nachlassverbindlichkeiten nicht vollständig beglichen sind, kann eine Verteilung des Vermögens nicht erf...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / 1. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 28 Die Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 Abs. 2 S. 1 InsO legal definiert: Zitat § 17 Zahlungsunfähigkeit (1) (…) (2) 1Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. 2Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Rz. 29 Grundsätzlich ist von einer Zahlungseinste...mehr