Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 21 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 312 Auch § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfasst Familienheime jeder Größenordnung, eine flächenmäßige Begrenzung besteht nicht. Rz. 313 Lasten auf dem steuerfrei erworbenen Familienheim noch Verbindlichkeiten, sind diese gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig und können daher nicht als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Inhalt testamentarischer Verfügungen

Rz. 271 In einem Testament kann der Erblasser folgende Anordnungen treffen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Aufgaben des Abwicklungsvollstreckers

Rz. 8 Zu den typischen Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehören im Rahmen der Abwicklungstestamentsvollstreckung neben der eigentlichen Auseinandersetzung des Nachlasses (§ 2204 BGB) auch die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten[13] sowie – besonders bedeutsam – der Vollzug von Vermächtnissen und Auflagen. Rz. 9 Muster 17.1: Abwicklungsvollstreckung Muster 17.1: Abw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Ausländische Steuer

Rz. 526 Angerechnet werden kann nur die Steuer, die im Ausland tatsächlich angefallen bzw. bezahlt wurde. Der Erwerber muss daher in dem ausländischen Staat überhaupt zu einer der Steuer herangezogen werden, die der deutschen Erbschaftsteuer entspricht. Gemeint sind hier solche ausländischen Steuern, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen fre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Erbauseinandersetzung durch Veräußerung und Teilung des Erlöses

Rz. 38 Gemäß §§ 2046 ff. BGB kann die Erbauseinandersetzung auch in der Weise durchgeführt werden, dass alle zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgüter veräußert werden und der nach Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Rest der Veräußerungserlöse entsprechend den Erbquoten unter den Miterben verteilt wird. Rz. 39 Im Bereich des Privatvermögens besteht eine St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / A. Die Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 1 Im Erbrecht des BGB gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) gemäß § 1922 BGB. Die Universalsukzession bewirkt, dass mehrere Erben in Gesamthand (zu Quoten) erben.[1] Der Erbe erhält automatisch, ohne dass weitere rechtsgeschäftliche Vollzugsakte erforderlich wären, das Eigentum an allen vererblichen Nachlassgegenständen, und zwar unabhängig d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Innerhalb der drei Hauptformen der Testamentsvollstreckung bildet die Abwicklungsvollstreckung den Regelfall.[11] Im Rahmen einer Abwicklungstestamentsvollstreckung fällt dem Testamentsvollstrecker lediglich die Aufgabe zu, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen sowie die Auseinandersetzung des Nachlasses einschließlich der Erfüllung der Nachlassverbi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / III. Nutzungszuweisung und Substanzzuweisung

Rz. 15 Ausgehend von den Wünschen und dem Willen des Mandanten ist eine Gesamtbetrachtung des Sachverhaltes vorzunehmen – im Folgenden anhand eines klassischen Sachverhaltes. Der Mandant oder die Mandanten als Eheleute verfügen i.d.R. über diverse Immobilien und sonstige Wertgegenstände und haben mehrere Kinder oder neben einem Kind andere Personen, die es zu bedenken gilt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / I. "Sicher-liquide-versorgt"

Rz. 12 Im Mittelpunkt jeder Beratung sollte der Grundsatz stehen, dass jede Gestaltung für den Mandanten "sicher" ist, dass der Mandant "liquide" bleibt und dass er oder aber auch sein Ehepartner "versorgt" ist. Auf diesen Grundsatz "sicher-liquide-versorgt" ist die jeweilige konkrete Gestaltung zu stützen, sei es zu Lebzeiten oder durch Verfügung von Todes wegen. So ist z.B....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 183 Als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer definiert § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb, der sich grundsätzlich folgendermaßen errechnet: Rz. 184mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Besteuerung des Verpflichteten

Rz. 275 Die Behandlung von Verpflichtungen zu wiederkehrenden Leistungen bringt seit dem Erbschaftsteuergesetz 2009 keine Besonderheiten mehr mit sich. Dies gilt in gleicher Weise auch für Belastungen mit Nießbrauchs- oder Wohnungsrechten. Denn alle diese Belastungen können mit ihrem nach § 12 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG ermittelten Wert als bereicherungsmindernde Nachlassve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Das Testament des Land... / 5. Abfindung der weichenden Erben

Rz. 26 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gemäß § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Schulden im Gesamthandsvermögen vermögensverwaltender Personengesellschaften

Rz. 187 Gehört zum Nachlass (oder zu einer Schenkung) eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich auch Schulden befinden, gilt für deren Berücksichtigung nach § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG eine Sonderregelung: "Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer anderen Gesam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 2. Erbeinsetzung einer juristischen Person

Rz. 45 Eine juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ist grundsätzlich erbfähig im Sinne des BGB, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls Rechtsfähigkeit besitzt.[85] Zu denken ist hier insbesondere an den eingetragenen Verein, eine selbstständige Stiftung, die GmbH sowie die Aktiengesellschaft. Entsteht die juristische Person erst nach dem Erbfall, dann ist nur e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 11 Da der Vermächtnisnehmer mangels Eintritts in die Gesamtrechtsnachfolge nicht für Nachlassverbindlichkeiten haftet, treffen ihn grundsätzlich auch keine Pflichtteilsansprüche. Allerdings gewährt § 2318 Abs. 1 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben in bestimmten Situationen das Recht, den Vermächtnisanspruch (wertmäßig) zu kürzen. Gemäß § 2318 Abs. 1 BGB kann d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Lastentragung

Rz. 105 Die Frage einer etwaigen Lastentragung darf bei Grundstücksvermächtnissen nicht außer Acht gelassen werden.[149] Da es sich bei auf einer Immobilie ruhenden Schulden im Regelfall um Nachlassverbindlichkeiten handeln dürfte, die von den Erben zu tragen sind, kann es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, ob der Vermächtnisnehmer oder die Erben die Verbindlichkeiten zu t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Problemaufriss

Rz. 105 Auch wenn nach der Erbrechtsverordnung die Erbfolge grundsätzlich einem einzigen Erbrecht unterliegt (Grundsatz der Nachlasseinheit), so kann es dennoch weiterhin in bestimmten Fällen zur Nachlassspaltung kommen, (z.B. aufgrund der bilateralen Abkommen mit der Türkei und der damaligen Sowjetunion, aufgrund einer gespaltenen Rück- bzw. Weiterverweisung bei gewöhnliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Vermögensübertragung

Rz. 55 Nach der Anerkennung hat der Stifter gem. § 82 S. 1 BGB der Stiftung das zugesicherte Vermögen zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung von Gesetzes wegen über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein anderer Wille des Stifters ersichtlich ist, § 82 S. 2 BGB. Bewegliche Sachen und anderes V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Vor- und Nacherben... / II. Die Nutzungen und Kosten bei der Vorerbschaft

Rz. 3 Nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB stehen dem Vorerben die Nutzungen der Erbschaft zu.[3] Als Ausgleich dafür hat der Vorerbe aber die gewöhnlichen Erhaltungskosten nach § 2124 Abs. 1 BGB zu tragen. Was Nutzungen sind, bestimmt sich nach § 100 BGB. Zu beachten gilt, dass Nutzungen nicht in den Nachlass fallen, sondern unmittelbar an den Vorerben (in dessen Eigenvermögen).[4] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VIII. Das Universalvermächtnis/Quotenvermächtnis

Rz. 78 Unter einem Universalvermächtnis versteht man die Zuwendung des gesamten Nachlasses unter der ausdrücklichen Bezeichnung als Vermächtnis mit der Folge, dass im Übrigen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Nach einer Mindermeinung[110] ist auch dies gemäß § 2087 Abs. 1 BGB als Erbeinsetzung anzusehen. Die herrschende Meinung hingegen hält ein solches Universalvermächtnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses

Rz. 12 Gemäß § 2205 S. 1 und § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses zu sorgen. Im Rahmen dieser ordnungsgemäßen Verwaltung ist er (sogar) berechtigt, für den Nachlass Verbindlichkeiten einzugehen (§ 2206 Abs. 1 S. 1 BGB). Den oder die Erben persönlich zu verpflichten, ist er aber nicht befugt.[15] Typischerweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.5.5 Erbschaftskauf (§ 2383 BGB)

Rz. 65 Der eine notarielle Beurkundung erfordernde schuldrechtliche Vertrag, mit dem ein Erbe den Nachlass, ein Miterbe seinen Miterbenanteil[1] oder ein Nacherbe sein Anwartschaftsrecht verkauft, wird Erbschaftskaufvertrag genannt. Ein Erbschaftskauf ist auch dann gegeben, wenn nicht der gesamte Nachlass, sondern die wesentlichen Nachlassgegenstände verkauft werden. Ein Erb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.1 Einteilung nach dem Haftungsgrund

Rz. 11 Der Haftungsanspruch kann sich aus einer Rechtsnorm oder aus einem zwischen dem Haftenden und der Verwaltung abgeschlossenen Vertrag [1] ergeben. Diese Unterscheidung ist für den Charakter und die Geltendmachung der Haftung von Bedeutung. Die Haftung aufgrund einer Rechtsnorm ist unabhängig vom Standort dieser Vorschrift (Steuerrecht oder Zivilrecht) öffentlich-rechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Anträge

Rz. 226 Ein wesentlicher Bestandteil der Schriftsätze sind die darin enthaltenen (Sach-)Anträge, auf die in der mündlichen Verhandlung regelmäßig nur Bezug genommen wird (§ 297 ZPO).[901] Der Rechtsanwalt hat für eine sachgerechte Antragstellung zu sorgen.[902] Die Anträge müssen geeignet sein, den vom Auftraggeber geäußerten Willen und dessen Interessen umzusetzen.[903] Sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Schadensersatz statt der ganzen Leistung

Rz. 18 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht, wenn die Pflichtverletzung des Beraters erheblich ist (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Den Rechtsberater trifft die Beweislast für eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; das geht aus der Fassung der Vorschrift deutlich hervor. Rz. 19 Hat ein Rechtsberater seine geschuldete Dienstleistung zu einem abtrenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anspruchsgrundlagen / 5. Nichtleistung oder Teilleistung

Rz. 24 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der Leistung kann nach §§ 280 Abs. 3, 281 BGB auch entstehen, "soweit" der Anwalt oder Steuerberater die mögliche und "fällige Leistung nicht … erbringt"; es handelt sich also um eine vollständige Vorenthaltung der geschuldeten (fälligen) Leistung.[25] Eine (vollständige) Nichtleistung liegt auch dann vor, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht / I. Umfang der Haftung

Rz. 52 Grundsätzlich gilt, dass die Haftung des Erben unbeschränkt , d.h. nicht allein auf den Umfang der Erbschaft bezogen ist. Der Erbe haftet also nicht nur mit der Erbschaft, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht / II. Haftung mehrerer Erben

Rz. 61 Oben ist dargestellt worden, dass der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Gibt es mehrere Erben nach einem Erbfall, so haften die Erben entsprechend dem Wesen der Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner , d.h. der Nachlassgläubiger kann seinen Anspruch bei allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft voll geltend machen. Insgesamt kann er die Leistung aber nur einmal v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht / II. Haftungsbeschränkungen

Rz. 53 Als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers übernimmt der Erbe auch dessen Schulden und muss für diese sowohl mit dem Nachlass als auch mit seinem Eigenvermögen einstehen (§ 1967 Abs. 1 BGB). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Nachlass zu beschränken . Zu den Haftungsbegrenzungsverfahren,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zustellung finanzgerichtlicher Urteile – Abziehbarkeit vergeblicher Rechts­verfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die erkennenden Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam. 2. Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers eingeklagt hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug vergeblicher Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG steht dem Abzug nicht entgegen. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 1, § 11 ErbStG Sachverhalt Der am 24.2.1999 versto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Die durch eine Beauftragung des Erben nach dem Tod des Erblassers anfallenden Steuerberatungskosten für die Berichtigung bereits vor Eintritt des Todes erstellter Einkommensteuererklärungen sind als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar. 2. Für die Räumung der Eigentumswohnung des Erblassers nach dessen Tod anfallende Kosten sind weder im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Sachverhalt

Streitig ist, ob Kosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind. Der Erblasser, Herr X., ist am xx.xx.2013 verstorben. Alleinerbin wurde die Klägerin (Kl). Der Prozessbevollmächtigte reichte für die Kl am 28.4.2014 eine Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Leitsatz

1. Die durch eine Beauftragung des Erben nach dem Tod des Erblassers anfallenden Steuerberatungskosten für die Berichtigung bereits vor Eintritt des Todes erstellter Einkommensteuererklärungen sind als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar. 2. Für die Räumung der Eigentumswohnung des Erblassers nach dessen Tod anfallende Kosten sind weder im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.1.3 Haftung bei erbrechtlicher Nachfolge

Rz. 617 Gesellschaftsrechtliche Haftung Bei der Haftung des Nachfolgers eines verstorbenen Kommanditisten ist zu differenzieren, auf welche Weise er seinen Kommanditanteil erwirbt. Ist der Kommanditistennachfolger Erbe[1] des verstorbenen Kommanditisten, erwirbt er den Anteil im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge. Die Rechtsstellung des verstorbenen Kommanditisten geht als Ganz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. § 222 AO

Rz. 37 [Autor/Stand] Während Entscheidungen über Anträge nach § 222 AO Ermessensentscheidungen sind, hat der Steuerpflichtige nach § 28 ErbStG einen Rechtsanspruch auf Stundung.[2] In den Fällen, in denen eine Stundung nach § 28 ErbStG ausscheidet, kommt die Stundung nach § 222 ErbStG in Betracht.[3] Rz. 38 [Autor/Stand] Eine Stundung nach § 222 AO soll i.d.R. von einer Siche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berechnung des Entlastungsbetrags (Abs. 3 und 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Entlastungsbetrags erfolgt rechnerisch in folgenden fünf Schritten: 1. Steuerberechnung nach tatsächlicher Steuerklasse, § 19a Abs. 4 Satz 1 1. Halbs. ErbStG; 2. Aufteilung der Steuer im Verhältnis des begünstigten Vermögens nach Anwendung des § 13a ErbStG und nach Abzug der zu diesem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufbringung der Steuer nur durch Veräußerung

Rz. 33 [Autor/Stand] Eine Stundung kommt nur in Betracht, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des begünstigten Immobilienvermögens aufbringen kann. Deshalb scheidet die Stundung aus, soweit der Erwerber die Steuer aus weiterem erworbenen Vermögen, eigenem Vermögen oder unter Aufnahme eines Kredites tragen kann.[2] Damit ist die Stundung der auf den Erwerb ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / IV. Hinterziehungszinsen als Nachlassverbindlichkeit?

Vom Erblasser hinterzogene Steuern können nach dem im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangenen Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2002[41] als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich festgesetzt worden sind oder werden. Das gilt auch dann, wenn die Steuerhin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Verlängerung ... / Aus den Gründen

Insoweit weist der Senat auf folgendes hin: 1. Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Beteiligte zu 2 (das Nachlassgericht habe die von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme betreffend den Antrag des Beteiligten zu 1 auf Verlängerung der Frist vor seiner Entscheidung nicht abgewartet und so am 31.1.2019 vor Eingang des Schriftsatzes ihres Verfahrensbevollmächtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2019, Örtliche Zust... / Aus den Gründen

Die Entscheidung beruht auf § 281 Abs. 1 ZPO. Das angegangene Gericht ist örtlich unzuständig. Auf Antrag des Klägers hat sich das angegangene Gericht für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Gericht zu verweisen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach §§ 12, 13 ZPO, d. h. nach dem Wohnsitz des Beklagten. Ein anderer Gerichtsstand ist ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Ist ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben, verpflichtet, das Erbe an einen Dritten weiterzuleiten, stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG dar. Normenkette § 10 Abs. 5 ErbStG, § 32 Abs. 3 und 4 PfDG EKD Sachverhalt Der Kläger ist Pfarrer in der Kirchengemeinde X...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Die vom Erblasser herrührenden Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren oder die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen noch begründet hat, sind Nachlassverbindlichkeiten. 2. Steuerschulden können nicht abgezogen werden, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellen. 3. An d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2019, Anwendung von... / Sachverhalt

A. 1. Die Beteiligten streiten uber die Erteilung eines gegenstandlich beschrankten Teil-Erbscheins nach dem am 12.2.2016 verstorbenen J. Der Erblasser war turkischer Staatsangehoriger. Sein gewohnlicher Aufenthalt war zuletzt in T. Er war in erster Ehe mit Frau H verheiratet. Die Ehe wurde 1977 rechtskraftig geschieden. Bei den Beteiligten zu 1) bis 5) handelt es sich um die...mehr