Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Verfahren bzgl. Verkauf der Immobilie(n) der SCI

Es wird grundsätzlich empfohlen, den Verkauf der Immobilie auch in die Satzung zu schreiben. Grundsätzlich führt der Verkauf nicht automatisch zur Auflösung der Immobilie. Letztere bedarf des oben geschilderten Verfahrens. Der Geschäftsführer der SCI (hier: gérant-associé) muss eine außerordentliche Generalversammlung oder Jahresversammlung zwecks Beschlusses des Verkaufs de...mehr

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ZErb 05/2019, Benennung des... / Sachverhalt

Die kinderlos verstorbene Erblasserin war mit dem am 23.1.1994 vorverstorbenen X2 verheiratet. Die Eltern der Erblasserin sind vorverstorben. Neben der Erblasserin hatten die Eltern vier weitere Kinder: Die Erblasserin hat eine letztwillige Ve...mehr

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ZErb 05/2019, Keine freihän... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Annahme des Grundbuchamtes und des Beschwerdegerichts, die beantragte Eintragung der Erbteilsübertragung auf die Beteiligte zu 4 setze eine entsprechende Anordnung des Vollstreckungsgerichts oder eine (formgerechte) Genehmigung des...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Gründe

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft (§ 58 Abs. 1 FamFG) und zulässig; sie ist insbesondere innerhalb der Monatsfrist des § 63 Abs. 1 FamFG eingelegt worden und der Beschwerdewert von 600 EUR gemäß § 61 Abs. 1 FamFG – der auch in Nachlasssachen gilt (Rojahn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auf...mehr

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ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Enkelkinder des am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblassers T, geboren am ... . ... .1924. Der Erblasser war verheiratet mit T2, geboren am ... . ... .1920. Die Ehefrau ist am ... . ... . 1989 vorverstorben. Aus der Ehe ist der Sohn T3, der Vater der Antragsteller, als einziges Kind hervorgegangen. Der Antragsteller zu 1. ist am ... . .....mehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus dem Teil-Anerkenntnisurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 3.5.2017, in dem die Schuldnerin durch Aufrechterhaltung eines Teil-Versäumnisurteils vom 22.3.2017 unter anderem verpflichtet worden ist, Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 13.5.2014 verstorbenen Erblasserin C... L..., geb. S..., "insbesondere ...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 793, 888, 891, 567 ZPO zulässig. Sie ist nicht begründet. Die Schuldnerin hat ihre im Teil-Anerkenntnisurteil vom 3.5.2017 titulierte Verpflichtung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 erfüllt. 1. Das Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 verpflichtet die Schuldnerin, allgemein Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach C... L... ...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Leitsatz

Der Pflichtteilsberechtige hat neben dem Anspruch auf Auskunftserteilung durch notarielles Nachlassverzeichnis einen Anspruch auf Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens hinsichtlich der im Nachlass vorhandenen Gegenstände. Beide Ansprüche sind voneinander zu trennen. Wird der Erbe dazu verurteilt, Auskunft mittels notariellem Nachlassverzeichnis zu erteilen, insbesondere au...mehr

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zfs 04/2019, Wolfgang Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2018, 578 S., 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1555-9

Wellner – er sitzt im sechsten Zivilsenat des BGH – hat die Neuauflage stark erweitert. Die sieben Themenbereiche betreffen: problematische Personenschäden beim psychischen Primär- und Folgeschaden; die facettenreichen sozialversicherungsrechtlichen Haftungsausschlüsse (§§ 104–108 SGB VII); sonstige Haftungsausschlüsse und Haftungserleichterungen (Familienprivileg); Anspruchs...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / IV. Ende der Diskriminierung für alle!

Die Bedeutung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe liegt vor allem in ihrer Rückwirkung, die die frühere (Rest-)Diskriminierung beseitigen soll. Allerdings muss dies dann konsequent durchgehalten werden und betrifft deshalb z.B. auch die Versagung sozialer Leistungen, über die neu entschieden werden muss.[103] Der Abbau von Diskriminierungen muss auch für Leben...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / f) Kinder – Mitelternschaft und Adoptionen

Eine Ehe gleichgeschlechtlicher Paare und damit auch ein Statuswechsel zur Ehe eröffnen nach derzeitiger Rechtslage[99] keine Mitelternschaft.[100] Sogar bei einer konsentierten Elternschaft, insbesondere der Kinderwunscherfüllung eines lesbischen Paares mittels einer Samenspende oder einer Eizellenspende der Partnerin, wird die Partnerin der gebärenden Frau nicht Mitelternt...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / A. Einführung

Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)[1] regelt, welches Erbrecht in einem europäischen[2] Erbfall anzuwenden ist (Erbstatut), welche Gerichte und vergleichbare Einrichtungen (z. B. Notare) in Erbsachen innerhalb der Mitgliedstaaten zuständig sind, ob und wie ausländische erbrechtliche Urkunden/Entscheidungen anzuerkennen und zu vollstrecken sind. Die EU-ErbVOmehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / E. Europäisches Nachlasszeugnis

Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein bezeugt ist.[37] Für die deutschen Finanzbehörden ist der Nachweis der Rechtsnachfolge von Todes wegen neben dem Erbschein auch durch das Europäische Nachlasszeugnis verbindlich (europaweit gültige Urkunde; Art. 62 EU-ErbVO).[38] ME gelten die zur Beweiskraft und Verbindlichke...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / VIII. Fazit

Das Urteil des BGH zum digitalen Nachlass hat für Rechtsklarheit gesorgt und die Verunsicherung, die das KG Berlin mit seiner Entscheidung verursacht hat, im Wesentlichen beseitigt. Trotzdem werden wir uns in der Beratungspraxis vermehrt mit dem digitalen Nachlass und dessen Organisation beschäftigen müssen. Wie sichere ich Daten und deren Zugriff? Wie teile ich meinen Erben...mehr

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zfs 03/2019, (Un-)Entschuld... / J. Rechtsprechungsübersicht: Ausreichende Entschuldigung

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ZErb 03/2019, Zur sittliche... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Annehmenden ist statthaft gemäß § 58 Abs. 1 FamFG. Sie ist auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere formund fristgerecht (§§ 63, 64 FamFG) eingelegt. 2. Die Beschwerde ist begründet. a) Gemäß § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwi...mehr

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AGS 03/2019, Burandt/Rojahn, Erbrecht – Kommentar zu den erbrechtlichen Vorschriften (BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO)

Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und VRiOLG a.D. Dieter Rojahn, 3. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXI, 2.050 S., 249,00 EUR Die Zeiten, in denen sich im Erbrecht "nicht viel tut", sind längst vorbei. Die Welt wird "kleiner", die rechtlichen Sachverhalte haben oftmals Auslandsbezug und sind länderübergreifend. Daher ist der erbrechtliche Berate...mehr

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1. Kapitel: Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender

§ 1 Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender Rz. 1 Der Minderjährige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann gemäß § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten. Er bedarf dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2229 Abs. 2 BGB). Ein geschäftsunfähiger Minderjähriger (§ 104 Nr. 2 BGB) kann auch dann nicht testieren, wenn er 16 Jahre alt ist.[1]...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / D. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben: gerichtliche Genehmigung

Rz. 239 Beispiel Die Erbengemeinschaft besteht aus dem minderjährigen Erben, der zu ⅛ am Nachlass beteiligt ist, sowie aus drei anderen Miterben, die zu ⅜, 2/8 und 2/8 Miterben sind. Gegen die Stimme des Minderjährigen, vertreten durch seine Eltern, wird beschlossen, einen Kredit aufzunehmen, um den anstehenden kostspieligen Neuanstrich des Hauses zu bewältigen. Ferner soll ...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / § 2 Der Minderjährige als Erbvertrag-Erblasser

Rz. 5 Der 16-jährige Minderjährige kann zwar ein Testament errichten (siehe Rdn 1), aber als Erblasser keinen Erbvertrag abschließen (§ 2275 BGB). Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 (BGBl I S. 1429) können nur noch unbeschränkt Geschäftsfähige Erbverträge abschließen (§ 2275 BGB n.F.).[1] Die folgenden Ausführungen gelten also nur noch für Erbve...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Die Wahrnehmung der Rechte der minderjährigen Miterben bei den Verträgen: Vertretung

Rz. 234 Ebenso wie Eltern bei der Willensbildung in der Erbengemeinschaft mehrere Kinder vertreten können (siehe Rdn 224 ff.), ebenso können sie für diese auch rechtsgeschäftlich handeln und brauchen dafür grundsätzlich keinen Ergänzungspfleger, wenn sie diese Rechtsgeschäfte mit Außenstehenden tätigen. Es handelt sich bei ihren rechtsgeschäftlichen Erklärungen um gleichgeri...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Sachverhalt

Die ursprünglich eingetragene Eigentümerin verstarb am 21. April 2004 und wurde durch ihren am 12. März 2007 nachverstorbenen Sohn (im Folgenden: Erblasser) als Alleinerben beerbt (Erbschein des Amtsgerichts Linz am Rhein vom xx.xx. 2009 – x VI xx/08). Die Erben des Erblassers sind inzwischen auf Anweisung des Senats im Verfahren 1 W 219/13 in Erbengemeinschaft in Abt. I des...mehr

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Unternehmensnachfolge: Plan... / 2 Herausforderungen und Möglichkeiten der externen Unterstützung

Die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge ist ein hochkomplexer Vorgang, bei dem sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Motive eine Rolle spielen. Insbesondere bei Familienunternehmen treten neben den Firmenbelangen auch private Faktoren (Erbregelung, Steuerbelastung, Altersabsicherung) bei der Vorbereitung und Umsetzung der Betriebsübergabe auf. Abb. 2 zeigt das ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 2. Anzeigepflicht und Wegzug des Erblassers in die Schweiz

Lebte ein deutscher Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in der Schweiz, stellt sich die Frage, ob der Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gem. § 30 Abs. 1 ErbStG anzuzeigen ist. Die Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb (§ 1 ErbStG) handelt. Der Erwerber ist verpflichtet, binnen einer Frist v...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / I. Steuerstrafrechtliche Fallstricke im deutsch-schweizerischen Erbfall

Lebte ein Erblasser bis zu seinem Tode ausschließlich in Deutschland und stellen seine in Deutschland wohnhaften Erben im Zuge der Auskunftsbegehren Vermögenswerte in der Schweiz fest, so bewirkt der Erbanfall und zum Nachlass gehörendes Auslandsvermögen grundsätzlich das Entstehen einer Anzeigepflicht für die Erben gem. § 30 Abs. 1, 3 S. 1, 2. Halbs. ErbStG.[1] Aufgrund des...mehr

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AGS 02/2019, MüKo zum BGB – Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 1. Teilband

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker und Bettina Limperg. 8. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 1828 S., 179,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk liegt nunmehr der 2. Band der 8. Aufl. vor. Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen weiteren Rspr. insbesondere des EuGH und der Rspr. auf dem Gebiet...mehr

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zfs 02/2019, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht: StVR, C.H. Beck, 25. Aufl. 2018, 1823 S., 119 EUR, ISBN 978-3-406-70386-7

In der nun schon 25. Auflage ist der Kommentar "Straßenverkehrsrecht" von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke neu erschienen. Dieses Werk im praktischen "Thomas/Putzo-Format" erscheint alle zwei Jahre. Dabei fällt positiv auf, dass nicht nur alle neuen Entscheidungen aufgenommen werden, sondern auch überholte Rechtsprechung gelöscht wird. Dadurch bleibt der Text kurz, prägnant und ...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von den Beklagten Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 19. Dezember 2011 verstorbenen Erblasserin durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses. Die Klägerin ist die Tochter des vorverstorbenen Sohnes, die Beklagten sind zwei weitere Kinder der Erblasserin. Diese setzte mit notariellem Erbvertrag vom 20. November 1981, best...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 1. Informationsbedarf des Finanzamts bei Auslandsvermögen und Erbschaften aus dem Ausland

Bei Auslandsvermögen bzw. Erbschaften aus dem Ausland erhält das zuständige Finanzamt in Deutschland nicht automatisch Auskunft über den Erbfall. Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt sind zwar adressiert an Vermögensverwalter sowie mit der Nachlassabwicklung befasste Gerichte, Behörden und Notare (§§ 33, 34 ErbStG); abgesehen von dem Fall, dass ein deutsches Generalkonsu...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für die Revision noch von Bedeutung – ausgeführt, die Klage sei mit dem zuletzt gestellten Antrag zulässig und weitestgehend begründet. Die Klägerin sei gemäß §§ 2307 Abs. 1 Satz 1, 2303 Abs. 1, 1589, 1924 Abs. 3 BGB pflichtteils- und damit auskunftsberechtigt. Sie sei auch nach privatschriftlicher Ausku...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / cc) Empfehlungen

Rz. 458 Aufgrund fehlender Konturen der Ansicht, dass es zur Eindämmung von Missbrauchsgefahren erforderlich sei, über objektive Korrekturen des § 72 ZPO eine verjährungshemmende Wirkung nur dort anzunehmen, wo eine berichtigte oder verständliche Vorgreiflichkeit aus Sicht des Streitverkünders angenommen werden kann,[399] haften der Streitverkündung auch insoweit verjährungs...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Aus den Gründen

III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat den Vollstreckungsantrag der Gläubigerin mit Recht zurückgewiesen. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Verurteilung des ...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Sachverhalt

I. Die Gläubigerin ist die nichteheliche Tochter des am 24. Juni 2014 verstorbenen Erblassers. Die Schuldnerin ist dessen Witwe. Die Gläubigerin machte einen Pflichtteilsanspruch gegen die Schuldnerin als Vorerbin nach dem Erblasser geltend und erwirkte ein Urteil, mit dem die Schuldnerin verurteilt wurde, der Gläubigerin Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblasse...mehr

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AGS 01/2019, Adoption eines... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Wertfestsetzung des AG in der vorliegenden Adoptionssache hat auch in der Sache Erfolg. Das AG hat den Wert zu gering bemessen. Da das FamGKG für Adoptionssachen keine gesonderte Wertvorschrift enthält, ist hinsichtlich der Wertfestsetzung § 42 Abs. 2 FamGKG heranzuziehen. Hiernach ist der Wert unter Berücksichtigung alle...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 4. Der Pflichtteilsberechtigte als Auskunftsgläubiger?

Nach deutschem Recht ist der Pflichtteilsberechtigte, mit Ausnahme der §§ 2305, 2306 BGB am Nachlass nicht beteiligt. Ihm wird nur ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben gewährt. In der Schweiz hingegen stellt das Pflichtteilsrecht grundsätzlich ein echtes materielles Erbrecht, ein sog. Noterbrecht, dar.[47] Der auf den Pflichtteil gesetzte Erbe ist anders als nach d...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Leitsatz

1. Die Pflicht des Erben zur Erteilung der Auskunft über den Nachlassbestand mittels Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB stellt eine unvertretbare Handlung dar, deren Vollstreckung sich nach § 888 Abs. 1 ZPO richtet, auch wenn der Erbe zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verurteilt wurde. 2. Eine wiederholte Zwangsgeldfestsetzung bedarf eines...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 5. Klageantrag

Geht man davon aus, dass eine grundsätzliche Zulässigkeit der Verbindung einer Stufenklage und eines teilbezifferten Zahlungsantrags besteht, so muss dies bei der Antragstellung zwingend in Gestalt der Anbringung einer offenen Teilklage beachtet werden. Dies führt dazu, dass neben der üblichen Antragstellung einer Stufenklage nach § 254 ZPO der bezifferte Teil als Leistungsa...mehr

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zfs 01/2019, Falsches Blinken

Hinweis "Die Haftungsquote zugunsten unseres Mandanten beträgt 2/3. Zwar trifft es zu, dass unser Mandant kurz vor der von rechts einmündenden Straße, aus der Ihr Versicherungsnehmer in den bevorrechtigten Verkehr und damit in den Pkw unseres Mandanten fuhr, kurz rechts geblinkt hatte. Hierdurch hat unser Mandant sein Vorfahrtsrecht aber nicht verloren. Insbesondere hat unse...mehr

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AGS 01/2019, Adoption eines... / Leitsatz

Bei der gem. § 42 Abs. 2 FamGKG vorzunehmenden Bemessung des Verfahrenswertes für ein Adoptionsverfahren ist u.a. auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten abzustellen. Einen Aufschluss über die Höhe des Verfahrenswertes kann insbesondere anhand der seitens des Notars seiner Kostennote zugrunde gelegten Geschäftswerts gewonnen werden. OLG Düsseldorf, Beschl...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 4. Folgen für den Pflichtteilsprozess

Betrachtet man die vorstehend dargestellten Entscheidungen genauer, so dürfte im Regelfall eine Kombination einer bezifferten Teilklage mit einer Stufenklage zwar prozessual möglich sein, jedoch nicht durch Teilurteil über die bezifferte Teilklage entschieden werden können. Gegen eine Kombination der beiden Teilklagen sind keine durchgreifenden prozessualen Bedenken ersichtl...mehr