Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Nachlassspaltung

Rz. 443 Tritt Nachlassspaltung ein, weil ein Teil des Nachlasses sich im Ausland befindet und dort ausländischem Erbrecht unterliegt, so wird jeder Teil nach den jeweils geltenden Auseinandersetzungsregeln des betreffenden Erbrechtsstatuts geteilt. Dabei handelt es sich nicht um eine Teilauseinandersetzung, da die durch Aufspaltung entstandenen Nachlassteile grundsätzlich al...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Annahme des Amtes und Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 19 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gemäß § 2202 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. Die Annahme und die Ablehnung des Amtes erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Annahme kann erst nach dem Erbfall, aber bereits vor der Testamentseröffnung erklärt werden und ist unabhängig von der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Nach dem Tod des Vertragspartners

Rz. 578 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. oben Rdn 575 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus, § 2297 BGB. Ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausges...mehr

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§ 32 Mediation / I. Haftung

Rz. 18 Wenn der Mediator im Grundberuf Rechtsanwalt ist, ist er als Mediator gemäß § 18 BORA anwaltlich tätig. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm[4] haftet ein Anwalt, der als Mediator tätig ist, aus positiver Vertragsverletzung, wenn er seine Aufgaben schlecht erfüllt und dadurch einem der Konfliktpartner einen Schaden zufügt. Bei erbrechtlichen Mediationen besteht ein Haf...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VII. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 122 Im Rahmen der Ausschlagung kann eine Pflichtverletzung beispielsweise darin liegen, dass der Rechtsanwalt den Mandanten nicht auf den bevorstehenden Ablauf von Ausschlagungs- oder Annahmefrist (§ 1944 BGB) hinweist. Oftmals wird in der Praxis auch nicht erkannt, dass – mit Ausnahme der Fälle der §§ 2306, 2307 BGB und § 1371 Abs. 3 BGB – die Ausschlagung der Erbschaft ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Reichweite des Errichtungsstatuts

Rz. 313 Errichtet der Erblasser eine letztwillige Verfügung mit Auslandsberührung, stellt sich die Frage, welche Regelungsbereiche zum Errichtungsstatut gehören. Zum Errichtungsstatut gehören die Zulässigkeit und Wirksamkeit eines Testaments sowie beim Erbvertrag und gemeinschaftlichen Testament zusätzlich die Bindungswirkung und die Voraussetzung der Auflösung. Rz. 314 Die E...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / VI. Klage im Urkundenprozess bei Geldvermächtnis

Rz. 93 Bei einem Geldvermächtnis [59] kommt zur Beschleunigung der Sache eine Klage im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO in Betracht. Das Vermächtnis muss immer auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen, insofern liegt immer eine Urkunde vor, und zwar gleichgültig ob als notarielles oder privatschriftliches Testament. Lediglich die Beweiskraft ist unterschiedlich: § 415 Z...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Der Anwaltsvertrag als Dienstvertrag

Rz. 6 In den meisten Fällen liegt dem Auftrag ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zugrunde. Der Rechtsanwalt leistet für seinen Mandanten "Dienste höherer Art",[8] die ihm aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses übertragen werden. Er wahrt die Rechte seines Mandanten und setzt diese sowohl in außergerichtlicher als auch in prozessualer Hinsicht durch. Rz. 7 Einen best...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 6

Auf einen Blick Der Europäische Gerichtshof hat die Spielregeln für internationale Erbfälle einmal mehr auf den Kopf gestellt. Nach den Rechtsachen Kubicka und Mahnkopf ging es in dem Fall Oberle um die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte. Der Anwendungsvorrang der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt auch für die nicht streitigen Verfahren der freiw...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 2. Rechtslage seit 2015

Für alle Erbfälle seit dem 17.8.2015 ist vorrangig die Europäische Erbrechtsverordnung anwendbar. Diese enthält u. a. auch Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit. Art. 4 EuErbVO regelt die allgemeine Zuständigkeit wie folgt: "Für Entscheidungen in Erbsachen sind für den gesamten Nachlass die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Ze...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

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zerb 9/2018, Testamentsausl... / Sachverhalt

Die am 2.3.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.2.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen. Die Erblasserin hat am 28.4.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 dA), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 ...mehr

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zfs 9/2018, zfs in Printversion – noch zeitgemäß?

Selbst ein (mit der Zeitschrift sicherlich überdurchschnittlich identifizierter) Schriftleiter und Mitherausgeber kommt nicht um die gelegentliche Frage herum: Ist unsere zfs in der vorliegenden Printversion tatsächlich noch zeitgemäß? Zunehmend bedient sich die Anwendungspraxis nicht nur der Rechtsanwälte der ständig zunehmenden Möglichkeiten der Onlinemedien, sei es bei de...mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Sachverhalt

Das Verfahren betrifft die öffentliche Bekanntmachung einer von den Beteiligten zu 1 und 2 bei Gericht eingereichten Erklärung, mit der sie als Rechtsnachfolger des Vollmachtgebers eine zu notarieller Urkunde erteilte Vollmacht für kraftlos erklären. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die alleinigen Erben des am ... 10.2015 verstorbenen Vollmachtgebers. Dieser hatte zu notariell...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / 3. Zwischenergebnis

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird in vielen Fällen dazu führen, dass die Erteilung nationaler Erbzeugnisse in Erbfällen mit Auslandsberührung faktisch nicht mehr in Betracht kommt. Es führt dann kein Weg an dem (komplizierten und aufwändigen) Europäischen Nachlasszeugnis[15] mehr vorbei. Das Urteil stärkt somit das Europäische Nachlasszeugnis und schwächt d...mehr

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zerb 9/2018, Internationale... / A. Einführung

Für alle Erbfälle mit Auslandsbezug gilt seit dem 17.8.2015 die Europäische Erbrechtsverordnung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Ursprünglich war erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis der Europäische Gerichtshof über deren Auslegung entscheiden wird. Nunmehr ging es jedoch überraschend schnell. Innerhalb von nicht einmal drei Jahren sind bereits drei Grundsatzentsc...mehr

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zerb 8/2018, Der deutsch-po... / 1. Letztwillige Verfügungen

Das portugiesische Recht unterscheidet vergleichbar dem deutschen Recht öffentliche und private Testamente.[12] Das öffentliche Testament (testamento publico)[13] vor einem Notar ist von diesem in einem besonderen Buch zu beurkunden. Eigenhändige Testamente sind nach portugiesischem Recht grundsätzlich nur in Form eines so genannten verschlossenen Testaments (testamento cerra...mehr

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zerb 8/2018, Handbuch Pflichtteilsrecht

Jörg Mayer/Rembert Süß/Manuel Tanck/Jan Bittler (Hrsg.) 4. Auflage 2018, 1162 Seiten, gebunden, 129 EUR ISBN 978-3-95661-072-1 Das Handbuch Pflichtteilsrecht ist inzwischen ein altbewährter Klassiker der erbrechtlichen Literatur, der nunmehr in seiner vierten Auflage erschienen ist. Es bietet einen gelungenen Rundumschlag durch das Pflichtteilsrecht und beleuchtet das Pflichtte...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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Schenkungsteuererklärung (v... / 1.6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen im Zusammenhang mit der schenkweisen Grundstücksübertragung Erwerbsnebenkosten, dann sind diese keine Gegenleistung, sondern Folgekosten der Schenkung. Im Falle einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter Auflage sind sie in vollem Umfang als Minderung der Bereicherung zu berücksichtigen. Erwerbsnebenkosten sind insbesondere: Kosten für den Notar, das Grundbuch ...mehr

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zerb 8/2018, Eidesstattlich... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begrundet. 1. Auf Verfahren zur Erteilung von Erbscheinen nach einem Erblasser, der vor dem 17. August 2015 verstorben ist, sind das Burgerliche Gesetzbuch und das FamFG in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden (Art. 229 § 36 EGBGB). 2. Der Bevollmachtigte der Beteiligten ist berechtigt, die Richtigkeit der zur Begrundung des Erbschein...mehr

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zerb 8/2018, Der deutsch-po... / 1. Gewöhnlicher Aufenthalt

Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt, dass auf Erbfälle nach dem 17. August 2015 das Erbrecht des Staates angewandt wird, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dabei hat der Gesetzgeber den Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" nicht definiert. Der gewöhnliche Aufenthaltsort ist ein Anknüpfungspunkt, der in verschiedenen Verordnungen des EuIPR ve...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Sachverhalt

Die Erblasserin errichtete am 7. August 1989 ein handschriftliches Testament, das von ihr und ihrem am 19. Februar 1996 vorverstorbenen Ehemann unterzeichnet ist. Dieses lautet auszugsweise wie folgt (Akten über Verfügungen von Todes wegen des Amtsgerichts Neukölln 61 IV 308/99, im Folgenden: Beiakte – BA-, Bl. 3): Zitat ”Testament Im Fall des Ablebens eines Ehepartners geht un...mehr

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zerb 7/2018, Erbrechtliche ... / Sachverhalt

(...) Am 29. August 2015 verstarb Herr Mahnkopf Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. Die Eh...mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch aufgrund Erbeinsetzung als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Der Erbschaft lag ein in notariell beglaubigter Kopie vorliegendes, öffentliches Testament vom 7.7.1986 zugrunde, in der die Erblasserin den Wunsch äußerte, dass ihr Vermögen auf die Dauer von 20 Jahren nicht veräußert wird. Die bei Eintragung vom Grundbuchamt erholte Ko...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner (geb. am ... 1966) auf der ersten Stufe ihres Stufenbegehrens Auskunft im Hinblick auf etwaige, ihr in Anwendung des § 13 HöfeO zustehende Nachabfindungsansprüche. Die Beteiligten sind Abkömmlinge des am ...2006 verstorbenen M1, geb. am ...1927, und der am ...2016 verstorbenen M2, geborene T, geb. am ...1935. Weitere Abkömmlinge s...mehr

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zerb 7/2018, (Teil)unentgel... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1) hat insoweit Erfolg, als den Klägerinnen kein Grundbuchberichtigungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Auflassung und Herausgabe des Grundstücks Zug um Zug gegen Rückzahlung der Gegenleistung zusteht. Im Übrigen war die Berufung des Beklagten zu 1) zurückzuweisen. Die zulässige Berufung des Beklagten zu 2) ist unbegründet und war in...mehr

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zfs 7/2018, Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, Deutscher Anwaltverlag, 4. Aufl. 2018, 556 Seiten, 64 EUR, ISBN 978-3-8240-1489-7Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2016, 440 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1455-2

Wellner, er gehört dem VI. Zivilsenat des BGH an, hat mit diesen beiden Bänden eine Novität auf den verkehrsrechtlichen Literaturmarkt gebracht. Wer die Rechtsprechungssammlung in die Hand nimmt, erkennt schnell, wie viel Zeit man bei der Beurteilung von Haftungsschäden in Straßenverkehrsunfällen spart. Auf der Basis seiner langjährigen Erfahrung hat er die ausgewählten Ents...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat auch in der Sache Erfolg. Ihr Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins, der sie als Miterbin am Nachlass nach ihrer Mutter zur Hälfte ausweist, ist begründet; denn sie ist nach ihrer Mutter testamentarische Miterbin zur Hälfte geworden. 1) Dies ergibt die Auslegu...mehr

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zerb 7/2018, Nachweis der P... / Aus den Gründen

Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 73 GBO) hat in der Sache Erfolg, da der Unrichtigkeitsnachweis geführt ist. 1. Die von der Beteiligten zu 1 beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) durch Löschung (§ 46 Abs. 1 GBO) des Nacherbenvermerks zugunsten des Beteiligten zu 2 setzt grundsätzlich eine Bewilligung des ...mehr

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zerb 7/2018, Löschung des N... / Sachverhalt

Die Beteiligten Ziff. 1 und 2 sind die Eltern der (...) verstorbenen XXX. Diese hatte mit ihrem Ehemann, dem Beteiligten Ziff. 3, (...) einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in welchem sie für den Fall, dass sie vor dem Ehemann stirbt, diesen zu ihrem Alleinerben hinsichtlich ihres gesamten Vermögens einsetzte. Der überlebende Ehemann wurde jedoch nur als – befreiter – Vore...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Anzeigeverpflichteter (mitteilungspflichtige Stellen, § 138b Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 4 Das Gesetz legt in § 138b Abs. 1 S. 1 AO abschließend als mitteilungspflichtige Stellen die "Verpflichteten i. S. des § 2 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 und 6 GwG" fest.[1] Mitteilungspflichtige Stellen sind Kreditinstitute nach § 1 Abs. 1 KWG [2] und Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Abs. 1a KWG [3] sowie Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute nach § 1 Abs. 2a des ZAG s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 138b AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt.[1] Die Vorschrift regelt eine Mitteilungspflicht an das FA für "Finanzdienstleister"[2], wenn durch sie eine Beziehung eines inländischen Stpfl. zu Gesellschaften außerhalb der EU und EFTA herstellt oder vermittelt wird. Ein mitteilungspflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare

ErbStDV – Auszug zu § 34 ErbStG A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Auch auf offiziellem Weg werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter über steuerrelevante Vorgänge i.S. des § 1 ErbStG informiert. § 34 Abs. 1 ErbStG verpflichtet grundsätzlich alle deutschen Gerichte, Behörden, Beamte und Notare ihnen dienstlich zur Kenntnis gelangte, möglicherweise erbschaft-/schenku...mehr

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zerb 6/2018, Die Hinzuziehu... / 2. Hinzuziehung zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses – Fazit

Die Erstellung des privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses obliegt dem Erben;[26] diejenige des notariellen Nachlassverzeichnisses obliegt dem Notar auf Basis der durch den Erben erteilten Auskünfte nebst den durch den Notar selbst auszuführenden Ermittlungen.[27] Der Pflichtteilsberechtigte selbst hat auch im Rahmen der Hinzuziehung zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. bei Schenkungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die gesetzliche Anzeigepflicht der Notare [2] besteht bei Beurkundung von Schenkungen (§ 518 Abs. 1 BGB/§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG) und bei ehevertraglich oder durch Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbarter Gütergemeinschaft (§§ 1410, 1415 BGB/§ 7 LPartG; § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Sie wird in § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ErbStDV a...mehr

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zerb 6/2018, Die Hinzuziehu... / I. Die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB

Zur Berechnung seiner Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gemäß §§ 2303, 2325 ff BGB ist der Pflichtteilsberechtigte auf die Mitwirkung des Erben angewiesen. Hierzu gewährt § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten mehrere nebeneinanderstehende, sich nicht bedingende Ansprüche gegenüber dem Erben. Entsprechend § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Erbe dem Pflichtteilsbe...mehr

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zerb 6/2018, Die Hinzuziehu... / c) systematische und teleologische Auslegung

Nach alledem ist ein genauerer Blick auf Systematik sowie Sinn und Zweck der Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten zur Aufnahme des (notariellen) Nachlassverzeichnisses erforderlich, um eine abschließende Wertung der konkreten Ausgestaltung des Anspruchs auf Hinzuziehung zur Aufnahme des (notariellen) Nachlassverzeichnisses vornehmen zu können. Hierbei ist insbesondere zu...mehr

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zerb 6/2018, Die Hinzuziehu... / 3

Auf einen Blick Eine Konkretisierung, welches Recht der Anspruch auf Zuziehung bei der Aufnahme des nach § 260 BGB vorzulegenden Verzeichnisses umfasst, ist bislang durch die Rechtsprechung nicht ersichtlich. Aufgrund dessen ist der Umfang des Beteiligungsrechtes des Pflichtteilsberechtigten in der Praxis umstritten. Unter Zugrundelegung der durch die Rechtsprechung und Lite...mehr

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zerb 6/2018, Entgeltlichkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 4 ist aufgrund testamentarischer Erbfolge im Grundbuch als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Das Grundstück ist bebaut mit einem voll unterkellerten Ferienhaus mit Erdgeschoss und nicht ausbaubarem Dachgeschoss und hat eine Wohnfläche von 75 m². In Abteilung II unter lfd. Nr. 3 ist ein Nacherbenvermerk eingetragen wie folgt: Zitat Nacherbfolge ist ange...mehr

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zfs 6/2018, Böhme/Biela/Tomson: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, C.F. Müller, 26. Aufl. 2018, 653 Seiten, 109,99 EUR, ISBN 978-3-8114-4518-5

Biela, Tomson – sie haben die Verantwortung für das Handbuch übernommen, Kröger und Mergner, alles Fachleute, haben die Neuauflage geschrieben. In 18 Kapiteln haben die Verfasser Haftung, Schadensumfang, Schadensminderung, übergegangene Ansprüche, Steuern, Vergleich, Kosten, Verjährung, Unfälle im Ausland oder mit Beteiligung von Ausländern, Verkehrsopferhilfe, Teilungs- und...mehr

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zerb 6/2018, Die Hinzuziehu... / Einführung

Der Pflichtteilsberechtigte hat zur Berechnung seines Pflichtteilsanspruchs einen Anspruch auf Vorlage eines privatschriftlichen und eines notariellen Nachlassverzeichnisses. In § 2314 Abs. 1 S. 2 1. HS BGB heißt es: "Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnis der Nachlassgegenstände zugezogen [...] wird....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Anzeigepflichten bei Zuwendungen der öffentlichen Hand

Rz. 21 [Autor/Stand] Zuwendungen der öffentlichen Hand sollen nur ausnahmsweise schenkungsteuerbar sein.[2] Folge dieser dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechenden, von der Finanzverwaltung akzeptierten BFH-Rechtsprechung ist eine sich unmittelbar aus § 34 Abs. 1 ErbStG ergebende Anzeigepflicht aller Amtsträger (§ 7 AO), die mit der Vereinbarung und Durchführung solcher...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. nach Erbfällen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Mitteilungspflichten der Nachlassgerichte [2] gegenüber den zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämtern korrespondieren mit ihren Aufgaben nach Erbfällen (§§ 342 ff. FamFG; § 3 Nr. 2 Buchst. c, § 16 RPflG). Wenn sie letztwillige Verfügungen eröffnen (§§ 348 ff. FamFG), Erbscheine oder Europäische Nachlasszeugnisse erteilen (§§ 2353 bis 2370 BGB, Art. 62 ff...mehr