Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 1. Der gemeinsame Widerruf

Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist der gemeinsame Widerruf, beim Erbvertrag die Aufhebung des Erbvertrages (§ 2290 BGB), zu empfehlen, die ergänzend in die ehevertragliche Vereinbarung aufgenommen werden sollte. In ihr kann auch jeder Ehegatte seine früheren einseitigen Testamente widerrufen. Praxis-Beispiel Formulierungsbeispiel: Alle Verfügungen von Todes wegen, die ...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Ziele eines Mediationsverfahrens

Ein Mediationsverfahren strebt die einvernehmliche Beilegung eines Konflikts an (§ 1 MediationsG [1]). Es wird wohl auch in Zukunft eine Ausnahme sein, dass eine Partei nicht erst den Weg zu einem Rechtsanwalt beschreitet, um Rat und Hilfe in einem Konflikt zu erhalten, sondern sogleich einen (zertifizierten) Mediator um Vermittlung bittet. Und nun wird der Rechtsanwalt in ge...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 3. Inhaltskontrolle

Praxis-Beispiel Der Ehemann, Unternehmer und vielfacher Millionär, hat vor der Eheschließung mit seiner schwangeren Ehefrau, einer vermögenslosen Studentin, einen Ehevertrag mit einem "Totalverzicht" auf alle Scheidungsfolgen geschlossen, weiterhin einen Erbverzichtsvertrag. Nach dem Tode des Ehemannes beruft sich die Ehefrau auf die Sittenwidrigkeit des Erbverzichtsvertrage...mehr

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zerb 11/2013, Vermächtniswe... / 2. Übernahmerecht

Wirtschaftlich ähnlich, aber von der rechtlichen Konstruktion her anders, ist die vermächtnisweise Zuwendung eines Übernahmerechts. Hier wird dem Vermächtnisnehmer nicht der Grundbesitz, sondern nur ein Recht auf Übertragung des Grundbesitzes gegen Erbringung einer Gegenleistung zugewandt. Im nachstehend dargestellten Beispiel ist die Besonderheit berücksichtigt, dass das Üb...mehr

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AGS 11/2013, Niemals geht man so ganz, irgendwas von Dir bleibt hier!

Diese Zeilen fallen einem sofort ein, wenn man an den im Mai in aller Stille von uns gegangenen großen Kollegen Wolfgang Madert denkt. Sein Leben war alles andere als still. Am 28.2.1931 in der Nähe von Kempen geboren entdeckte er weitaus früher als seine Liebe zur Jurisprudenz die Liebe zur Musik. Folgerichtig studierte er zunächst katholische Kirchenmusik, um als Organist u...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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zerb 1/2014, Die Unvereinbarkeit des Amtes des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben

Roman Sprenger Duncker & Humblot, Berlin, 2011, 156 Seiten, 78,– EUR ISBN: 978-3-428135-69-1 Blickt man in das BGB, so regelt dies das Recht der Testamentsvollstreckung in 32 Paragrafen offenbar sehr ausführlich. Doch wie so oft trügt auch hier der erste Anschein. Dies belegen die zahlreichen Entscheidungen und Veröffentlichungen, die in den letzten Jahren zu diesem durchaus se...mehr

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zerb 1/2014, Keine generell... / Aus den Gründen

(...) 1. Der Kläger hat gegen die Beklagte gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG einen Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verwendung der angegriffenen Regelungen in Nr. 5 Abs. 1 der AGB. a) Entgegen der Ansicht der Revision ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die streitigen Bestimmungen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle unterliegen...mehr

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zerb 1/2014, Die neue EU-Erbrechtsverordnung – Einführung in die neue Rechtslage

Prof. Dr. Jutta Müller-Lukoschek zerb verlag 2013, 328 Seiten, kartoniert, 39,– EUR ISBN: 978-3-941586-84-0 Die Europäische Erbrechtsverordnung ist bereits am 4. Juli 2012 vom Rat verabschiedet worden. Sie stellt das internationale Erbrecht in Deutschland am 16. August 2015 auf völlig neue Beine. Die Umstellung auf die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt führt dazu, dass ...mehr

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FoVo 1/2014, Nachweis der deliktischen Forderung wird einfacher

Vertragliche Ansprüche sind beizutreiben … Soll eine Forderung beigetrieben werden, ist zu fragen, welche Anspruchsgrundlage die Forderung begründet. In der Vielzahl der Fälle wird es sich um vertragliche Ansprüche handeln, etwa aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. In großem Umfang sind dabei Telekommunikations-, Versandhandels-, Energieversorgungs- und Vers...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1. Die Pflicht zur Erfüllung der Einigung

Der Auslegungsvertrag beschränkt sich nicht darauf, eine bestimmte Auslegung der Verfügung von Todes wegen festzuschreiben, er beinhaltet stillschweigend auch die Verpflichtung, alles zur Durchführung der vereinbarten Auslegung Erforderliche zu tun.[64] So müssen – wenn keine andere Regelung im Vergleich getroffen ist – Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren zurückgenommen werd...mehr

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FF 1/2014, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Dr. Gerhard Ring2. Auflage 2012, 1.415 Seiten, 139 EUR, zerb verlag Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellen den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationale Scheidungsfälle i...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenfreihei... / Leitsatz

Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel. BGH, Beschl. v. 7.5.2014 – XII ZB 540/13mehr

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AGS 9/2014, Gebührenfreihei... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unstatthaft. … (wird ausgeführt) … Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Der Gesetzgeber wollte mit Einführung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG; BGBl I S. 2586) nichts an dem durch § 128b S. 1 KostO ausdrücklich geregelten Zustand ...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 6. Die Auswirkungen der eingeschränkten Wirkungen von Einigungen im Mediationsverfahren für den Zivilprozess

Nach § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (nach dem ÄnderungsG vom 21.7.2012) soll eine Klageschrift die Angabe enthalten, ob der Versuch einer Mediation unternommen wurde und ob einem Mediationsverfahren Gründe entgegenstehen. Stellt die mangelnde Vollstreckbarkeit eines Mediationsvergleichs, weil eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist (s. o. Teil I 2 d), einen solche...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 3. Der Widerruf eines Einzeltestaments

Jeder Ehegatte kann nach § 2253 BGB sein Einzeltestament jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss dem Formerfordernis eines Testaments entsprechen (§ 2254 BGB). Er kann in einem eigenhändigen Testament (§ 2247 BGB) oder zur Niederschrift eines Notars (§ 2232 BGB) erklärt werden. Das reine Widerrufstestament nach § 2253 BGB ("Die Erbeinsetzung meines Ehemannes widerrufe ich“) i...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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Verkauf eines Anteils an der Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann einem Sondernachfolger seinen Anteil an der Instandhaltungsrückstellung veräußern Das Problem K kauft von V ein Wohnungseigentum. Nach dem Kaufvertrag soll K dem V seinen Anteil an der Instandhaltungsrückstellung abtreten. Als K feststellt, dass die Instandhaltungsrückstellung geringer bemessen ist, verlangt er von V 8.821,10 EUR Schadense...mehr

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Klausel über die bindungsfreie Fortgeltung

Leitsatz Eine Klausel, wonach der Erwerber für 4 Wochen an ein Angebot "gebunden" ist, es auch später angenommen werden kann, allerdings "die Bindung" hieran erlischt, ist unwirksam, wenn sie vom Bauträger gestellt ist Normenkette §§ 148, 152 Satz 1, 812 BGB Das Problem Mit notarieller Erklärung vom 12. Dezember 2007 bietet ein Bauträger den Kauf eines Wohnungseigentums an. Da...mehr

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Kein Vorkaufsrecht des Mieters bei Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

Leitsatz Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 Abs. 1 BGB entsteht grundsätzlich nicht, wenn ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung gemäß § 3 WEG begründen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen, es sich also um ei...mehr

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Umwidmung von Teil- in Wohnungseigentum

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann in der Gemeinschaftsordnung ermächtigt werden, Teil- in Wohnungseigentum umzuwidmen Normenkette §§ 1 Abs. 2, Abs. 3, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1 WEG Das Problem Der jeweilige Eigentümer des "Lagerraums 30" ist ermächtigt, ihn zu verändern und entsprechend den behördlichen und baulichen Bestimmungen als zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken (Hob...mehr

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Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung

Leitsatz Es ist mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 MaBV unvereinbar, die Verpflichtung der kreditgebenden Bank zur Pfandfreistellung an die Bedingung zu knüpfen, den Auftraggeber dürfe hinsichtlich der Nichtvollendung des Bauvorhabens kein Verschulden treffen. Enthält die Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine solche Bedingung, muss dies nicht zwingend zu ihrer Unwi...mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Rückblick: Die Principles des ehelichen Güterrechts

Die Principles of European Familiy Law Regarding Property Relations Between Spouses sind in drei Kapitel untergliedert – ein Kapitel über generelle Rechte und Pflichten der Ehegatten, ein zweites über güterrechtliche Vereinbarungen und ein drittes über Güterrechtssysteme. Zunächst gab Prof. Dr. Katharina Boele-Woelki einen Überblick über die generellen Rechte und Pflichten de...mehr

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ZFS 11/2013, Böhme/Biela: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 25. Aufl., Verlag C.F. Müller, 589 Seiten, 99,99 EUR, ISBN 978-3-8114-7201-3

Mit der Jubiläumsauflage kann das anerkannte Handbuch auf fast 60 Jahre zurückblicken. Der Verlag hat für die Neubearbeitung einen Co-Autor, den Fachanwalt für Versicherungs- und für Verkehrsrecht Christian Tomson, gewinnen können. Er hat die Kapitel Kosten, Verjährung, Auswirkungen des Strafverfahrens für die Schadensbearbeitung, Unfälle im Ausland oder mit Ausländern und K...mehr

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ZErb 10/2013, Funktionelle ... / Sachverhalt

Der Erblasser war verheiratet mit Frau F geborene U, die am 18.5.1986 vorverstorben ist. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind die aus dieser Ehe hervorgegangenen Söhne. Am 26.4.1996 heiratete der Erblasser die Beteiligte zu 1). Der Erblasser und seine erste Ehefrau hatten am 12.8.1967 vor dem Notar Dr. C in F (UR-Nr. ##1/19##) einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, in dem sie die ...mehr

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ZErb 10/2013, Geschäftswert... / Leitsatz

Der Geschäftswert einer Patientenverfügung kann nicht deshalb mit einem über 3.000 EUR hinausgehenden Betrag bemessen werden, weil der Notar eine gewichtende Differenzierung zu anderen nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten (hier: im Verhältnis zu einer mitbeurkundeten Betreuungsverfügung) für angemessen hält. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013 – I-15 W 113/13mehr

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FF 10/2013, Dinglicher Arre... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung aus abgetretenem Recht die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das gesamte Vermögen des Antragsgegners. Die Ehe des Antragsgegners mit seiner früheren Ehefrau ist durch Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 28.9.2011 – 131 F 5658/11 – seit dem 15.11.2011 rechtskräftig geschieden worden. Zu di...mehr

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ZErb 10/2013, Steuerliche P... / (a) Anzeigepflichtige Person

Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist gem. § 30 Abs. 1 ErbStG vom Erwerber innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Pflicht zur Anzeige durch den Erwerber entfällt, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht, § 30...mehr

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ZErb 10/2013, Geschäftswert... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. In der hier allein streitigen und entscheidenden Frage, wie eine sog. Patientenverfügung im Rahmen des § 30 KostO zu bewerten ist, hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung an seiner bereits vom Landgericht angeführten Rechtsprechung fest. Diese entspricht der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur. Für den...mehr

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zfs 10/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Bad Bramstedt / balladins Superior Hotel Datum: Samstag, 16.11.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Els...mehr

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ZErb 10/2013, Auslegung ein... / Sachverhalt

In dem eingangs genannten Grundbuch sind die Ehegatten C2 und C3 geb. C8 zu je 1/2 Anteil als Miteigentümer eingetragen. Die Ehegatten schlossen zu notarieller Urkunde vom 10.8.1999 (UR-Nr. 245/1999 Notar C7 in Warendorf) einen Erbvertrag, der auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "§ 1 Erbeinsetzung " Wir setzen uns wechselseitig zu Alleinerben ein und nehmen diese Erbeinsetzun...mehr

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ZErb 10/2013, Erbvertrag: W... / Anmerkung

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht interessant, aber auch richtungweisend. Soweit das OLG Frankfurt die Wechselbezüglichkeit der jeweils getroffenen Verfügungen geprüft und im Ergebnis verneint hat, handelt es sich allerdings eher um eine Einzelfallentscheidung, die zugegebenermaßen deswegen interessant ist, weil der Testator selbst ein erfahrener Notar und nach Zeu...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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ZErb 10/2013, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar (§ 15 GBO) eingelegte Beschwerde ist nach §§ 71, 73 GBO zulässig (vgl. Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn 11) und begründet. Der Senat legt den Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten vom 2.5.2013 dahin aus, dass sie als Eigentümer in Erbengengemeinschaft zu je ? Anteil eingetragen werden wollen; denn eine Umwandlun...mehr

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"Doppelte" Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerungen? - richtig "vertreten"

Leitsatz Grunderwerbsteuer entsteht neben "normalen" Grundstückskäufen auch bei Zwangsversteigerungen. Aufpassen, sollte man allerdings, dass die Grunderwerbsteuer nicht 2 Mal anfällt. Hierzu kam es in einem Fall, den das Sächsische FG zu entscheiden hatte. Das GrEStG hält im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen 2 Steuertatbestände bereit: Das Meistgebot und die Abtretung d...mehr

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Neuzuordnung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Die Versammlung der Eigentümer kann zwar Nutzungsregelungen hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums aufstellen, nicht aber in das Sondereigentum eingreifen Normenkette § 21 Abs. 3 WEG Das Problem Ein Bauträger behält sich vor, die Gemeinschaftsordnung dahin gehend zu ändern, dass die Sondernutzungsrechte an den ober- und unterirdischen Pkw-Abstellplätzen bestimm...mehr

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FF 09/2013, Was bringt das ... / 1. Wertvorschriften

mehr

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Rechtsmissbräuchlicher Zwischenerwerb zur Umgehung der Grunderwerbsteuer

Leitsatz Die formale Zwischenschaltung eines Dritten bei einem Veräußerungsvorgang ist steuerrechtlich dann unbeachtlich, wenn hierdurch in unzulässiger Weise die anderenfalls verwirkte Steuer i. S. d. § 42 Abs. 1 Satz 1 AO umgangen wird. Sachverhalt Der Kläger war Eigentümer zweier unbebauter Nachbargrundstücke in A. Für eine Teilfläche an beiden Grundstücken war im Grundbuc...mehr

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ZErb 08/2013, Beschwerdeber... / Aus den Gründen

Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Der Beschluss des Beschwerdegerichts ist daher aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen. 1. Das Beschwerdegericht nimmt zu Unrecht an, dass die Beschwerde der Beteiligten zu 5 unzulässig sei. Beschwerdeberechtigt gemäß § 59 Abs. 1 FamFG ist derjenige, der dur...mehr

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ZErb 08/2013, Beschwerdeber... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Töchter des am 4. Mai 2006 verstorbenen Erblassers Paul G., die Beteiligten zu 3 und 4 sind Söhne der Beteiligten zu 2. Durch notarielles Testament vom 20. Mai 2003 bestimmte der Erblasser die Beteiligte zu 1 zu 1/2, die Beteiligte zu 2 zu 1/4 und die Beteiligten zu 3 und 4 zu je 1/8 als Erben. Außerdem setzte er zugunsten der Beteiligten zu 5...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Die Testamente vom 20.8.2010 und vom 14.9.2010 sind nichtig, weil die Erblasserin zur Überzeugung des Senats bei deren Errichtung testierunfähig war. 1. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist Mitte Mai 2011 im Alter von 65 Jahren verstorben; sie litt an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Vom 5.8.2010 bis zum 1.9.2010 wurde sie stationär behandelt, ab 1.9.2010 lebte sie im Pflegeheim. Ihr Ehemann ist Anfang September 2010 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist ihr einziger Sohn. Der Beteiligte zu 2 ist eine gemeinnützige Organisation. Es liegen m...mehr

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FoVo 08+09/2013, Bestimmthe... / 3 III. Der Praxistipp

Grundsätze zur Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung Im Antrag auf Erlass eines PfÜB muss insbesondere die zu pfändende Forderung genau bezeichnet werden, um die Identität der Forderung in Abgrenzung zu anderen Forderungen unzweifelhaft feststellen zu können. Die Feststellung muss dabei allerdings nicht jedem beliebigen Dritten möglich sein, sondern es reicht aus, wenn der...mehr

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ZErb 09/2013, Die Stiftung: aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Ein Bericht der Fachtagung Stiftungsrecht der DVEV 2013 am 14. Juni 2013 in Würzburg Das Stiftungsrecht ist nicht nur aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Anerkennungsfähigkeit der Verbrauchsstiftung (§ 80 Abs. 2 BGB) durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 ein aktuelles Thema. Auch Neuigkeiten im "Stiftungssteuerrecht" geben Anlass, sich mit Fragen rund um die St...mehr

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FoVo 08+09/2013, Ausschlagu... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: Erbe haftet für Verbindlichkeiten Verstirbt der Schuldner, ist zunächst zu sehen, dass entgegen der landläufigen Meinung der Erbe die Erbschaft nicht annehmen muss, sondern der Anfall – auch ohne Wissen des Erben – kraft Gesetzes geschieht. Die Erbschaft geht also nach § 1942 BGB unbeschadet des Rechts, sie auszuschlagen, auf den berufenen Erben über (Anfall de...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

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zfs 08/2013, zfs aktuell / 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Am 1.8.2013 ist das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG v. 23.7.2013 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2.586). Danach wird die Kostenordnung durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) und die Justizverwaltungskostenordnung durch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Echte Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 5 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Bei der ‚echten‘ Lohnzahlung durch Dritte erbringt der Dritte Leistungen an den ArbN, ohne dass eine Auftrags-Beziehung der unter > Rz 2 bezeichneten Art zum ArbG besteht. Der Dritte gewährt in diesen Fällen dem ArbN > Arbeitslohn oder einen geldwerten Vorteil (> Sachbezüge), ohne im ausdrücklichen Auftrag des ArbG zu handeln. Gleichwohl bleib...mehr

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Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

Leitsatz 1. Erbauseinandersetzungskosten sind als Anschaffungsnebenkosten i.S.d. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB im Wege der AfA abziehbar, wenn sie der Überführung der bebauten Grundstücke von der fremden in die eigene Verfügungsmacht und damit der alleinigen Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftserzielung dienen. 2. § 11d Abs. 1 EStDV orientiert sich an den Werten des Rechtsv...mehr