Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 6. Die Auswirkungen der eingeschränkten Wirkungen von Einigungen im Mediationsverfahren für den Zivilprozess

Nach § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (nach dem ÄnderungsG vom 21.7.2012) soll eine Klageschrift die Angabe enthalten, ob der Versuch einer Mediation unternommen wurde und ob einem Mediationsverfahren Gründe entgegenstehen. Stellt die mangelnde Vollstreckbarkeit eines Mediationsvergleichs, weil eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist (s. o. Teil I 2 d), einen solche...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenfreihei... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unstatthaft. … (wird ausgeführt) … Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Der Gesetzgeber wollte mit Einführung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG; BGBl I S. 2586) nichts an dem durch § 128b S. 1 KostO ausdrücklich geregelten Zustand ...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 3. Der Widerruf eines Einzeltestaments

Jeder Ehegatte kann nach § 2253 BGB sein Einzeltestament jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss dem Formerfordernis eines Testaments entsprechen (§ 2254 BGB). Er kann in einem eigenhändigen Testament (§ 2247 BGB) oder zur Niederschrift eines Notars (§ 2232 BGB) erklärt werden. Das reine Widerrufstestament nach § 2253 BGB ("Die Erbeinsetzung meines Ehemannes widerrufe ich“) i...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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Verkauf eines Anteils an der Instandhaltungsrückstellung

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann einem Sondernachfolger seinen Anteil an der Instandhaltungsrückstellung veräußern Das Problem K kauft von V ein Wohnungseigentum. Nach dem Kaufvertrag soll K dem V seinen Anteil an der Instandhaltungsrückstellung abtreten. Als K feststellt, dass die Instandhaltungsrückstellung geringer bemessen ist, verlangt er von V 8.821,10 EUR Schadense...mehr

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Klausel über die bindungsfreie Fortgeltung

Leitsatz Eine Klausel, wonach der Erwerber für 4 Wochen an ein Angebot "gebunden" ist, es auch später angenommen werden kann, allerdings "die Bindung" hieran erlischt, ist unwirksam, wenn sie vom Bauträger gestellt ist Normenkette §§ 148, 152 Satz 1, 812 BGB Das Problem Mit notarieller Erklärung vom 12. Dezember 2007 bietet ein Bauträger den Kauf eines Wohnungseigentums an. Da...mehr

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Kein Vorkaufsrecht des Mieters bei Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

Leitsatz Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 Abs. 1 BGB entsteht grundsätzlich nicht, wenn ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück verkauft wird und erst die Erwerber durch Teilungsvereinbarung gemäß § 3 WEG begründen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn die Erwerber beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen, es sich also um ei...mehr

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Umwidmung von Teil- in Wohnungseigentum

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann in der Gemeinschaftsordnung ermächtigt werden, Teil- in Wohnungseigentum umzuwidmen Normenkette §§ 1 Abs. 2, Abs. 3, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1 WEG Das Problem Der jeweilige Eigentümer des "Lagerraums 30" ist ermächtigt, ihn zu verändern und entsprechend den behördlichen und baulichen Bestimmungen als zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken (Hob...mehr

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Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung

Leitsatz Es ist mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 MaBV unvereinbar, die Verpflichtung der kreditgebenden Bank zur Pfandfreistellung an die Bedingung zu knüpfen, den Auftraggeber dürfe hinsichtlich der Nichtvollendung des Bauvorhabens kein Verschulden treffen. Enthält die Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine solche Bedingung, muss dies nicht zwingend zu ihrer Unwi...mehr

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FF 11/2013, Bericht über di... / Rückblick: Die Principles des ehelichen Güterrechts

Die Principles of European Familiy Law Regarding Property Relations Between Spouses sind in drei Kapitel untergliedert – ein Kapitel über generelle Rechte und Pflichten der Ehegatten, ein zweites über güterrechtliche Vereinbarungen und ein drittes über Güterrechtssysteme. Zunächst gab Prof. Dr. Katharina Boele-Woelki einen Überblick über die generellen Rechte und Pflichten de...mehr

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ZFS 11/2013, Böhme/Biela: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 25. Aufl., Verlag C.F. Müller, 589 Seiten, 99,99 EUR, ISBN 978-3-8114-7201-3

Mit der Jubiläumsauflage kann das anerkannte Handbuch auf fast 60 Jahre zurückblicken. Der Verlag hat für die Neubearbeitung einen Co-Autor, den Fachanwalt für Versicherungs- und für Verkehrsrecht Christian Tomson, gewinnen können. Er hat die Kapitel Kosten, Verjährung, Auswirkungen des Strafverfahrens für die Schadensbearbeitung, Unfälle im Ausland oder mit Ausländern und K...mehr

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ZErb 10/2013, Funktionelle ... / Sachverhalt

Der Erblasser war verheiratet mit Frau F geborene U, die am 18.5.1986 vorverstorben ist. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind die aus dieser Ehe hervorgegangenen Söhne. Am 26.4.1996 heiratete der Erblasser die Beteiligte zu 1). Der Erblasser und seine erste Ehefrau hatten am 12.8.1967 vor dem Notar Dr. C in F (UR-Nr. ##1/19##) einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, in dem sie die ...mehr

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ZErb 10/2013, Geschäftswert... / Leitsatz

Der Geschäftswert einer Patientenverfügung kann nicht deshalb mit einem über 3.000 EUR hinausgehenden Betrag bemessen werden, weil der Notar eine gewichtende Differenzierung zu anderen nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten (hier: im Verhältnis zu einer mitbeurkundeten Betreuungsverfügung) für angemessen hält. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013 – I-15 W 113/13mehr

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FF 10/2013, Dinglicher Arre... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt wegen einer Zugewinnausgleichsforderung aus abgetretenem Recht die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das gesamte Vermögen des Antragsgegners. Die Ehe des Antragsgegners mit seiner früheren Ehefrau ist durch Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 28.9.2011 – 131 F 5658/11 – seit dem 15.11.2011 rechtskräftig geschieden worden. Zu di...mehr

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ZErb 10/2013, Steuerliche P... / (a) Anzeigepflichtige Person

Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist gem. § 30 Abs. 1 ErbStG vom Erwerber innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Pflicht zur Anzeige durch den Erwerber entfällt, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht, § 30...mehr

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ZErb 10/2013, Geschäftswert... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. In der hier allein streitigen und entscheidenden Frage, wie eine sog. Patientenverfügung im Rahmen des § 30 KostO zu bewerten ist, hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung an seiner bereits vom Landgericht angeführten Rechtsprechung fest. Diese entspricht der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur. Für den...mehr

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zfs 10/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Bad Bramstedt / balladins Superior Hotel Datum: Samstag, 16.11.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Els...mehr

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ZErb 10/2013, Auslegung ein... / Sachverhalt

In dem eingangs genannten Grundbuch sind die Ehegatten C2 und C3 geb. C8 zu je 1/2 Anteil als Miteigentümer eingetragen. Die Ehegatten schlossen zu notarieller Urkunde vom 10.8.1999 (UR-Nr. 245/1999 Notar C7 in Warendorf) einen Erbvertrag, der auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "§ 1 Erbeinsetzung " Wir setzen uns wechselseitig zu Alleinerben ein und nehmen diese Erbeinsetzun...mehr

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ZErb 10/2013, Erbvertrag: W... / Anmerkung

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht interessant, aber auch richtungweisend. Soweit das OLG Frankfurt die Wechselbezüglichkeit der jeweils getroffenen Verfügungen geprüft und im Ergebnis verneint hat, handelt es sich allerdings eher um eine Einzelfallentscheidung, die zugegebenermaßen deswegen interessant ist, weil der Testator selbst ein erfahrener Notar und nach Zeu...mehr

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FF 10/2013, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2013

21. bis 23. November 2013 in Karlsruhe 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Programm Donnerstag, 21. November 2013mehr

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ZErb 10/2013, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar (§ 15 GBO) eingelegte Beschwerde ist nach §§ 71, 73 GBO zulässig (vgl. Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn 11) und begründet. Der Senat legt den Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten vom 2.5.2013 dahin aus, dass sie als Eigentümer in Erbengengemeinschaft zu je ? Anteil eingetragen werden wollen; denn eine Umwandlun...mehr

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"Doppelte" Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerungen? - richtig "vertreten"

Leitsatz Grunderwerbsteuer entsteht neben "normalen" Grundstückskäufen auch bei Zwangsversteigerungen. Aufpassen, sollte man allerdings, dass die Grunderwerbsteuer nicht 2 Mal anfällt. Hierzu kam es in einem Fall, den das Sächsische FG zu entscheiden hatte. Das GrEStG hält im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen 2 Steuertatbestände bereit: Das Meistgebot und die Abtretung d...mehr

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Neuzuordnung von Sondernutzungsrechten

Leitsatz Die Versammlung der Eigentümer kann zwar Nutzungsregelungen hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums aufstellen, nicht aber in das Sondereigentum eingreifen Normenkette § 21 Abs. 3 WEG Das Problem Ein Bauträger behält sich vor, die Gemeinschaftsordnung dahin gehend zu ändern, dass die Sondernutzungsrechte an den ober- und unterirdischen Pkw-Abstellplätzen bestimm...mehr

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FF 09/2013, Was bringt das ... / 1. Wertvorschriften

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Rechtsmissbräuchlicher Zwischenerwerb zur Umgehung der Grunderwerbsteuer

Leitsatz Die formale Zwischenschaltung eines Dritten bei einem Veräußerungsvorgang ist steuerrechtlich dann unbeachtlich, wenn hierdurch in unzulässiger Weise die anderenfalls verwirkte Steuer i. S. d. § 42 Abs. 1 Satz 1 AO umgangen wird. Sachverhalt Der Kläger war Eigentümer zweier unbebauter Nachbargrundstücke in A. Für eine Teilfläche an beiden Grundstücken war im Grundbuc...mehr

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ZErb 08/2013, Beschwerdeber... / Aus den Gründen

Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Der Beschluss des Beschwerdegerichts ist daher aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen. 1. Das Beschwerdegericht nimmt zu Unrecht an, dass die Beschwerde der Beteiligten zu 5 unzulässig sei. Beschwerdeberechtigt gemäß § 59 Abs. 1 FamFG ist derjenige, der dur...mehr

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ZErb 08/2013, Beschwerdeber... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 und 2 sind Töchter des am 4. Mai 2006 verstorbenen Erblassers Paul G., die Beteiligten zu 3 und 4 sind Söhne der Beteiligten zu 2. Durch notarielles Testament vom 20. Mai 2003 bestimmte der Erblasser die Beteiligte zu 1 zu 1/2, die Beteiligte zu 2 zu 1/4 und die Beteiligten zu 3 und 4 zu je 1/8 als Erben. Außerdem setzte er zugunsten der Beteiligten zu 5...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Nachlassgericht hat zu Recht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Die Testamente vom 20.8.2010 und vom 14.9.2010 sind nichtig, weil die Erblasserin zur Überzeugung des Senats bei deren Errichtung testierunfähig war. 1. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung...mehr

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ZErb 09/2013, "Luzides Inte... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist Mitte Mai 2011 im Alter von 65 Jahren verstorben; sie litt an der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung. Vom 5.8.2010 bis zum 1.9.2010 wurde sie stationär behandelt, ab 1.9.2010 lebte sie im Pflegeheim. Ihr Ehemann ist Anfang September 2010 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist ihr einziger Sohn. Der Beteiligte zu 2 ist eine gemeinnützige Organisation. Es liegen m...mehr

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FoVo 08+09/2013, Bestimmthe... / 3 III. Der Praxistipp

Grundsätze zur Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung Im Antrag auf Erlass eines PfÜB muss insbesondere die zu pfändende Forderung genau bezeichnet werden, um die Identität der Forderung in Abgrenzung zu anderen Forderungen unzweifelhaft feststellen zu können. Die Feststellung muss dabei allerdings nicht jedem beliebigen Dritten möglich sein, sondern es reicht aus, wenn der...mehr

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ZErb 09/2013, Die Stiftung: aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Ein Bericht der Fachtagung Stiftungsrecht der DVEV 2013 am 14. Juni 2013 in Würzburg Das Stiftungsrecht ist nicht nur aufgrund der nunmehr gesetzlich verankerten Anerkennungsfähigkeit der Verbrauchsstiftung (§ 80 Abs. 2 BGB) durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 ein aktuelles Thema. Auch Neuigkeiten im "Stiftungssteuerrecht" geben Anlass, sich mit Fragen rund um die St...mehr

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FoVo 08+09/2013, Ausschlagu... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: Erbe haftet für Verbindlichkeiten Verstirbt der Schuldner, ist zunächst zu sehen, dass entgegen der landläufigen Meinung der Erbe die Erbschaft nicht annehmen muss, sondern der Anfall – auch ohne Wissen des Erben – kraft Gesetzes geschieht. Die Erbschaft geht also nach § 1942 BGB unbeschadet des Rechts, sie auszuschlagen, auf den berufenen Erben über (Anfall de...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

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zfs 08/2013, zfs aktuell / 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Am 1.8.2013 ist das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG v. 23.7.2013 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2.586). Danach wird die Kostenordnung durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) und die Justizverwaltungskostenordnung durch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Echte Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 5 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Bei der ‚echten‘ Lohnzahlung durch Dritte erbringt der Dritte Leistungen an den ArbN, ohne dass eine Auftrags-Beziehung der unter > Rz 2 bezeichneten Art zum ArbG besteht. Der Dritte gewährt in diesen Fällen dem ArbN > Arbeitslohn oder einen geldwerten Vorteil (> Sachbezüge), ohne im ausdrücklichen Auftrag des ArbG zu handeln. Gleichwohl bleib...mehr

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Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

Leitsatz 1. Erbauseinandersetzungskosten sind als Anschaffungsnebenkosten i.S.d. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB im Wege der AfA abziehbar, wenn sie der Überführung der bebauten Grundstücke von der fremden in die eigene Verfügungsmacht und damit der alleinigen Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftserzielung dienen. 2. § 11d Abs. 1 EStDV orientiert sich an den Werten des Rechtsv...mehr

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ZErb 7/2013, Bewertung eine... / Aus den Gründen

Die nach den §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beteiligte zu 2) ist von der Erbfolge nach seinem Vater ausgeschlossen, weil er nach dem Tod seiner zuerst verstorbenen Mutter die Pflichtteilsstrafklausel nach Ziffer 4) des gemeinschaftlichen Testaments seiner Eltern vom 3.3.2010 (UR-Nr. 176/2010 des Notars L) ausgelöst hat ("Sollte eines u...mehr

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AGS 07/2013, Notarkosten nach dem neuen GNotKG. Einführung – Berechnungsbeispiele – Synopse. Von Notarass. Dr. Christian Fackelmann, M.St. (Oxford). Verlag Nomos, Baden-Baden 2013, 547 S., broschiert. 28,00 EUR.

Es gibt Kommentar- oder Buchbesprechungen, die sind eine – durchaus angenehme und notwendige – Pflichtübung. Dies gilt für jene Klassiker des Anwalts- oder Notarrechts, die schon seit vielen Jahren die berufliche Tätigkeit prägen und durch Neuauflagen dafür sorgen, dass man immer up to date ist. Bei aller Dankbarkeit für solche Werke freut es dann aber gleichwohl, wenn ein Ne...mehr

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ZFS 6/2013, Grüneberg: Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck, 597 Seiten, kart. 45 EUR, ISBN 978-3-406-65097-0

Der Verfasser hat in der Neuauflage für den Zeitraum Anfang September 2011 bis Mitte Januar 2013 in seiner Sammlung von ca. 4.800 Fällen gut 100 neue Entscheidungen ausgewertet. Gerichtsverfahren, in denen Beteiligte nach einem Straßenverkehrsunfall um die Haftung bzw. Mithaftung streiten, ebben danach nicht ab. Wie der Autor hervorhebt, hat sich auch der BGH in mehreren weg...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

1. Man könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die kurze Aussage bringen: "Beiwohnung im Reagenzglas". Tatsächlich geht es in der Entscheidung um die Gewichtung der Beiträge der Mutter und des biologischen Vaters zum Entstehen eines Kindes. Nach früherer Gesetzesterminologie war hierzu eine "Beiwohnung"[1] erforderlich, das heißt, die künftigen Eltern mussten miteinande...mehr

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FF 07/2013, Geschäftsbericht 2011/2012

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2012 in Bremen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 26. November 2011 in Darmstadt bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.902 Mitg...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Anordnung der Zwangsverwaltung und Beitritt zum Verfahren erfolgen aufgrund eines vollstreckbaren Titels. In Betracht kommen: Im Normalfall wird der Titel gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer la...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Muster Nr. 1: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Rz. 1126 Muster 1 Zum Amtsgericht Musterstadt Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich an, dass ich die Volksbank Musterstadt, Mar...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / II. Muster Nr. 2: Anordnungsbeschluss

Rz. 1127 Muster 2 In der Zwangsvollstreckungssache Volksbank Musterstadt vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Eifrig in Musterstadt, Markstraße 1 – Gläubigerin – gegen Peter FAUL, Birkenallee 19 in Musterstadt – Schuldner – wird wegen der unten bezeichneten Forderung die Zwangsve...mehr

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ZErb 06/2013, Vollmachterte... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) ist der Ehemann der im Grundbuch als Eigentümerin gebuchten Erblasserin. Diese erteilte ihm in notarieller Verhandlung vom 14.4.2011 (UR-Nr. ##/#### Notar Q in T2) eine Generalvollmacht, sie in allen Vermögensangelegenheiten zu vertreten. Die Vollmacht sollte sich auf alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen erstrecken, die von ihr und ihr gegenüber vor...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 4. Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung durch ein privatschriftliches bzw. durch ein notarielles Verzeichnis richtet sich nach § 888 ZPO, da sie eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand hat.[31] Eine außergerichtliche Fristsetzung muss dem Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels nicht vorausgehen,[32] ist aber seitens des Klägers ratsam. Der Antrag kan...mehr

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AGS 6/2013, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht. Muster und Erläuterung zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Von Dr. Thomas Dien. Verlag C. H. Beck, 2013. XIV, 312 S. 29,80 EUR.

Seit dem 27.6.2013 ist es nun fast amtlich, dass das 2. KostRMoG in Kraft treten wird. Kernstück dieses Gesetzes ist die Abschaffung der Kostenordnung durch das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Insbesondere die Notare und Anwaltsnotare werden sich mit diesem Gesetz vertraut machen müssen, da sich in allen neuen Fällen (voraussichtlich) ab dem 1.8.2013 die Abrec...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referent: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panora...mehr