Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / h) Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Vergleich?

Rz. 294 Grundsätzlich ist der erkennende Richter berechtigt, im Rahmen eines Vergleichs gem. § 127a BGB, Erklärungen aufzunehmen, die ansonsten der notariellen Beurkundung bedürfen. Ein solcher Vergleich wahrt nach Ansicht des BGH [214] auch die Form des § 127a BGB. Rz. 295 In dem vom BGH entschiedenen Fall wurden unter anderem die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie sowie d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Praxistipps/Berechnungsbeispiele

Rz. 127 Praxistipp In der Praxis hat es sich bewährt, vor der Abrechnung gegenüber dem Mandanten sich bei notariell beurkundeten Eheverträgen mit dem Notar bezüglich des Wertes abzustimmen, sonst sind Rückfragen des Mandanten vorprogrammiert. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anwaltliche Tätigkeit möglicherweise insgesamt mehr umfasst hat, als lediglich die Beurk...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 738 In Familiensachen kommt es immer wieder zu sog. "Güterichterverfahren", zum einen für reine FamFG-Angelegenheiten gem. § 36 Abs. 5 FamFG und für Familienstreitsachen sowie Verbundverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO. Rz. 739 Zitat § 36 Abs. 5 FamFG "(5)" -1- Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Anwendungsbereich des § 100 Abs. 1 GNotKG

Rz. 111 Bewertet werden nach § 100 Abs. 1 GNotKG z.B.:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Mehrere Regelungen/Güterstandsschaukel

Rz. 118 Auch bei Modifikation des Güterstands durch Ehevertrag (i.S.v. § 1408 BGB) berechnet sich der Geschäftswert nach § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 GNotKG.[75] Für Eheverträge, in denen ausschließlich Modifikationen zu den Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB geregelt werden, richtet sich die Wertbestimmung für den Notar nach § 51 Abs. 2 GNotKG; es gilt als W...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 559 Wird negativ festgestellt, dass es nicht zum Ausgleich kommt (§ 224 Abs. 3 FamFG), ist gleichwohl für den Wert des Versorgungsausgleichs ein Wert festzusetzen:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 12. Wertsicherungsklausel

Rz. 446 Eine Wertsicherungsklausel führt zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruchs und ist daher in die Bewertung mit einzubeziehen. Groß hält eine Anpassung des Verfahrenswerts entsprechend der Bewertung durch Notare für angemessen (Zuschlag 5–20 %).[428]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 11. Unterhaltsverzicht

Rz. 441 In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte oder auch beide auf jeglichen Unterhalt verzichten. Der Wert bestimmt sich hierbei nach dem Anspruch, auf den verzichtet wird, selbst wenn sich dieser erst in der Zukunft ergibt. Bildet ein möglicher oder unsicherer Anspruch den Gegenstand des Verzichts, so wird hierbei lediglich ein Bruchteil des Wertes nach § 51 ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Wertberechnung bei Volljährigenadoption

Rz. 166 Um Erwachsene adoptieren zu können, reichen die Adoptiveltern gemeinsam mit dem adoptionswilligen Volljährigen gemeinsam einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Bei der Volljährigenadoption wird vorrangig gem. § 42 Abs. 2 FamGKG bewertet; der Auffangwert mit 5.000,00 EUR kommt nur bei Fehlen genügender Anhaltspunkte in Betra...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift können Lebenspartner gemeinsam bestimmen, dass die von ihnen in der Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Ansprüche auf eine anpassungsfähige Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden (Rentensplitting unter Lebenspartnern). Die sich aus Satz 1 ergebende Gestaltungsmöglichkeit von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ergibt sich für Ehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 186 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 186, der der Regelung in § 124 Abs. 6a und b AVG entspricht, gibt den Berufsgruppen, die über ein eigenes Versorgungswerk verfügen, ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nachversicherung. Deshalb kann von den Versicherten bzw. den Hinterbliebenen beantragt werden, dass die aus dem Nachversicherungsrecht zustehenden Beiträge statt an den Rentenversicherungsträger an...mehr

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Stimmbindungsvereinbarungen der GmbH-Gesellschafter (GmbHStB 2023, Heft 7, S. 223)

Aktuelle Rechtsfragen Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Gesellschafter können außerhalb der Satzung ihre Rechtsbeziehungen in Gesellschaftervereinbarungen regeln (sofern die betreffende Regelung nicht zwingend Bestandteil der Satzung sein muss). Praxisrelevant sind hierbei insbesondere Stimmbindungsverträge, in denen die Gesellschafter ihr Abstimmungsverhalten koordinieren zum Z...mehr

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Güterrecht / 17 Form des Ehevertrages

Rz. 327 Gemäß § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten bei der Beurkundung anwesend sind und von dem unparteiischen Notar über die Bedeutung der Vereinbarungen belehrt werden. Eine persönliche Anwesenheit der Ehegatten ist nicht erford...mehr

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Güterrecht / 3.1.8 Nebenansprüche

Rz. 49 Im Gesetz sind noch weitere Ansprüche vorgesehen, die allerdings in der Praxis so gut wie keine Rolle spielen. Dazu zählt zum einen, dass jeder Ehegatte gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BGB verlangen kann, bei der Aufnahme des ihm vorzulegenden Verzeichnisses hinzugezogen zu werden oder einen Vertreter zu senden. § 1379 Abs. 1 S. 3 1. Halbsatz BGB ist nach dem S...mehr

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Güterrecht / 2.1.4 Ersetzung der Zustimmung

Rz. 15 Nach § 1365 Abs. 2 BGB kann das Familiengericht die verweigerte Zustimmung eines Ehegatten ersetzen, wenn das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht und der Ehegatte sie entweder ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit bzw. Abwesenheit an der Abgabe der Zustimmungserklärung gehindert ist und mit dem Aufschub Gefahr ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Ermittlungen bei Notaren

Rz. 106 Auch Notare können um Auskünfte ersucht werden. Es ist allerdings immer damit zu rechnen, dass der Notar unter Berufung auf sein Dienstgeheimnis Auskünfte verweigert und eine Befreiung aller Beteiligter von seiner Verschwiegenheitspflicht verlangt.[106] Dies kann gerade bei Erbengemeinschaften ein Hindernis darstellen. So bleibt nur die Möglichkeit, von den Miterben ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Notare

Rz. 20 Möglicherweise hatte der Erblasser auch einer oder mehreren Personen notarielle Vollmachten erteilt. Falls es keinen "Hausnotar" des Erblassers gibt, können nicht nur alle Notare am Wohnort des Erblassers, sondern auch am Wohnort des vermutlichen Bevollmächtigten angeschrieben werden. Schließlich kommt es nicht selten vor, dass bei Besuchen "mal eben" ein Termin beim ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 5. Zentrales Vorsorgeregister der Notare bei Vorsorgevollmachten

Rz. 22 Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer[13] ist zuständig für die Dokumentation von Vorsorgevollmachten. Falls der Erblasser in dieser Form verfügt hat, kann eine Anfrage dort lohnend sein. Diese kann auch per E-Mail gestellt werden, wenn man sich als Nutzer hat registrieren lassen. Rz. 23 Hinweis Notare und Rechtsanwälte können sich als institutionelle Nut...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / a) Fehlende Geschäftsfähigkeit

Rz. 28 Bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung fehlt es an einer Willenserklärung, so dass die Vollmacht unwirksam ist. Gerade im Bereich der Vorsorgevollmachten kommt es nicht selten vor, dass geistig hinfällige Menschen noch zur Unterschrift unter eine Vollmacht gebracht werden, um eine Betreuung zu verhindern. Unleserliche ...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Recherche

Rz. 6 Ein Vollmachtgeber, der anwaltliche Beratung sucht, wird in der Regel alle Informationen über die erteilten Vollmachten bereithalten können bzw. die fehlenden oder abhanden gekommenen Unterlagen leicht besorgen können.[3] Die Erben wissen zwar in den meisten Fällen, wer bevollmächtigt wurde und im Verdacht steht, eigenmächtig gehandelt zu haben, gleichwohl sind Kopien d...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / I. Adressat des Widerrufs

Rz. 49 Der Widerruf richtet sich gem. § 168 S. 3 BGB danach, wie die Vollmacht gem. § 167 Abs. 1 BGB erteilt wurde, entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber dem Dritten, mit dem Geschäfte gemacht werden sollen. In der Praxis wird die zum Widerruf berechtigte Person zunächst gegenüber dem Bevollmächtigten die Vollmacht widerrufen. Das allein ist aber in aller Re...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Ausdrückliche Vereinbarung

Rz. 173 Beruft sich der Bevollmächtigte auf eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber, ist diese genau zu prüfen. Handelt es sich um eine formularmäßig verwendete Klausel, wonach auf die Rechnungslegung verzichtet wird, kann diese wegen unangemessener Benachteiligung des Vollmachtgebers gem. § 307 BGB unwirksam sein.[150] Rz. 174 Für die Annahme einer vorformuliert...mehr

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Vorwort

Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 g...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / 2. Widerruf durch einen Miterben

Rz. 35 Erbengemeinschaften sind häufig Konfliktgemeinschaften, die auch in der Frage des Widerrufs einer Vollmacht zerstritten sein können. Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft Bevollmächtigter ist und sich erwartungsgemäß gegen die Absetzung wehrt. Die nach wie vor überwiegend vertretene Auffassung[26] seit dem Reichsgericht[27] gibt jedem Miterben ei...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / I. Unerkannt vollmachtsloser Vertreter

Rz. 10 Die Angehörigen eines zunehmend pflegebedürftigen Menschen erkennen manchmal erst zu spät die Notwendigkeit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Obwohl eigentlich klar ist, dass der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, wird ihm noch eine Bankvollmacht oder gar eine notarielle Vorsorgevollmacht "abgerungen". Gerade bei Demenzkranken, die auch bei fortgeschri...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.1 Vaterschaftsfeststellung

Bei unverheirateten Paaren mit Kind ist Vater der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt über eine Erklärung des Vaters, die bereits vor der Geburt abgegeben werden kann. Die Mutter muss dieser Anerkennung zustimmen. Anerkennung und Zustimmungserklärung müssen öffentlich beurkunde...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / 1. Aufgabe des deutschen Notars

Der Notar soll dem Grunde nach den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und eindeutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Bes...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / 3. Blick in die Statistik: Anzahl inländischer Notare im Zeitverlauf

Aktuelle statistische Auswertungen belegen den stetigen Rückgang der inländischen Notarzulassungen im Zeitverlauf und rücken daher ausländische Fernbeglaubigungen bei Vermögensübertragungen & Co. in den Blickpunkt der Beraterpraxis. Dieses ist gerade bei M&A-Transaktionen sowie volumigen Real-Estate-Transaktionen nicht nur mit Blick auf etwaige Notarkosten praxisrelevant. Que...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / II. Funktionales Gleichwertigkeitserfordernis ausländischer Fernbeglaubigungen

Nach aktueller Judikatur (vgl. OLG Karlsruhe v. 8.11.2002 – 11 Wx 48/02, GmbHR 2002, 1244 = NJW-RR 2003, 101) stellt eine Beglaubigung lediglich aufgrund eines Abgleichs der Unterschrift mit einer Unterschriftsprobe durch einen ausländischen Notar zudem keine Identitätsprüfung i.S.d. deutschen Rechts dar, so dass eine formwahrende Substitution der öffentlichen Beglaubigung a...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / III. Fazit

Die Zulässigkeit und die Gleichwertigkeit von Beurkundungen und Beglaubigungen durch ausländische Notare nach deutschem Recht ist ein Dauerbrenner in der juristischen Literatur und Transaktionspraxis. Festzuhalten ist, dass eine der nach deutschem Recht erfolgten Unterschriftsbeglaubigung gleichwertige Beurkundung dann nicht vorliegt, wenn der ausländische Notar (hier: Luxem...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / 2.2. Entscheidung des KG

Nach Ansicht des Gerichts soll eine Beglaubigung durch einen ausländischen Notar grundsätzlich zulässig sein, eine Fernbeglaubigung durch einen ausländischen Notar in Abwesenheit der Unterzeichnenden soll jedoch im Ergebnis nicht gleichwertig mit einer Beglaubigung eines deutschen Notars sein. Weiter stellt das KG fest, dass die Einhaltung (jedenfalls) aller Erfordernisse de...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / 2.1. Praxissachverhalt

Eine GmbH, war in das Handelsregister des AG Charlottenburg, Abteilung B, eingetragen. Mit einer notariell beglaubigten elektronischen Erklärung meldete der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft unter Beifügung einer notariellen Urkunde über eine entspr. Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft und die Änderung des Ges...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / [Ohne Titel]

RA/FASt Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. / Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar[*] Nach aktueller Judikatur ist eine von einem im Ausland ansässigen Notar vorgenommene Beurkundung, z.B. zur Echtheit der Unterschrift der Beteiligten nur dann ausreichend, wenn sie einer Beurkundung durch einen deutschen Notar funktional gleichwertig ist. Welche Implikationen sich aus diesem funktio...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / I. Hintergrund

Wird z.B. eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers (vgl. § 55 Abs. 1 GmbHG). GmbH-Geschäftsanteile werden hierbei grundsätzlich durch einen notariell zu beurkundenden Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrags übertragen. D...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 2. Keine Verjährung

Rz. 54 Der Vergütungsanspruch für Tätigkeiten nach der StBVV verjährt in drei Jahren zum Ende eines Jahres (§ 195 und § 199 Abs. 1 BGB in der Fassung seit dem 01. 01. 2002). Dies ist unabhängig davon, ob der StB seinem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat (BGH v. 21. 11. 1996 – IX ZR 159/95, INF 1997, 126). Für die Berechnung des Verjährungszeitraumes kommt es allein auf d...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / d) Dritte Personen

Rz. 42 Die Vergütungsverordnung regelt nicht die Honorierung anderer nach §§ 3, 3a, 4 oder 6 StBerG ganz oder eingeschränkt zur Hilfeleistung in Steuersachen befugter Personen, Körperschaften, Vereinigungen oder Behörden. Allerdings verweist § 35 RVG für den Steuerrechtshilfe leistenden RA insbesondere auf die §§ 23–39 (vgl. Rz. 26). Ansonsten kann die StBVV nur in Einzelfäl...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Rechtsbehelfe gegen den Notar

Rz. 430 Verzögerungen bei der Arbeit der Notariate fallen grundsätzlich nicht dem jeweiligen Antragsteller zur Last. Ist der Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs – hier: eines Auskunftsanspruchs, so obliegt es ihm nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck hinzuwirken, sondern bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens ggf. Rechtsbehelfe gegen den ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / XII. Auskunftsrechte gegenüber einem Notar

Rz. 182 Anspruch auf Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften: Nach § 51 Abs. 1 BeurkG kann bei notariellen Niederschriften über Willenserklärungen jeder Ausfertigungen verlangen, der eine Erklärung im eigenen Namen abgegeben hat oder in dessen Namen eine Erklärung abgegeben worden ist (Vertretener), bei anderen Niederschriften jeder, der die Aufnahme der Urkunde beantrag...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Notarielles Verzeichnis: Belege sind dem Notar vorzulegen

Rz. 217 Aber: Soweit die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses durch einen Notar oder eine Behörde verlangt werden kann – insbesondere nach § 2314 BGB –, hat sich der Notar grundsätzlich auch insoweit Belege vorlegen zu lassen, weil er anders die Verantwortung für die Richtigkeit des Verzeichnisses nicht übernehmen könnte, wie es die obergerichtliche Rechtsprechung von ihm ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Antrag des Erben auf Übertragung der Inventarerrichtung auf einen Beamten oder Notar

Rz. 688 Muster 11.44: Antrag des Erben auf Übertragung der Inventarerrichtung auf einen Beamten oder Notar Muster 11.44: Antrag des Erben auf Übertragung der Inventarerrichtung auf einen Beamten oder Notar An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in...mehr