Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 22. Urkundsgewährung durch den Notar – die Pflicht zur Amtsausübung

Rz. 450 Die Urkundsgewährungspflicht des Notars nach § 15 BNotO folgt aus dem Beurkundungsmonopol der Notare. Der Notar darf seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Andernfalls begeht er eine Dienstpflichtverletzung. Rz. 451 Gründe, die die Weigerung rechtmäßig erscheinen lassen, sind:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Sachverhaltsermittlung durch den Notar

Rz. 439 Aufgrund des dargestellten Verbots, auch zugunsten von Heimbewohnern oder -bewerbern an Verbotsadressaten einvernehmlich testamentarische Zuwendungen zu machen, ist es für den ein Testament beurkundenden Notar nicht immer sofort ersichtlich, ob ein Verstoß gegen § 14 HeimG vorliegen könnte. Hier muss schon eine sehr genaue Sachverhaltsermittlung erfolgen (Berufspflic...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 178 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seite...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Aufgaben der Notare im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 57 Grundsätzlich sind Notare berechtigt, auf Ersuchen auch ohne konkreten Entwurfs- oder Beurkundungsauftrag das Grundbuch mit dem elektronischen Zugang abzurufen (sog. isolierte Grundbucheinsicht), § 133a Abs. 1 GBO. Rz. 58 Der vom Notar erteilte Grundbuchabdruck ist gemäß § 85 GBV mit der Aufschrift "Abdruck" und dem Hinweis auf das Datum des Abrufs der Grundbuchdaten z...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Tätigkeitsfelder des Notars

Rz. 403 Der Notar ist mit § 14 HeimG i.d.R. befasst beimehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Schweigepflicht des Notars

Rz. 162 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Auftraggeber selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 1 S. 2 BNotO). Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht zu ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Ausschließung des Notars als Beurkundungsperson

Rz. 177 Absolut wirkende Ausschließungsgründe sind in § 6 BeurkG aufgezählt. Danach ist der Notar ausgeschlossen bei der Beurkundung von Willenserklärungen, die er selbst, sein Ehegatte oder eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war, abgibt, oder wenn ein Vertreter für diese Personen handelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift macht die Beurkundung als ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / II. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Von der Verschwiegenheitspflicht werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO alle Umstände erfasst, die dem Notar bei Ausübung seines Amts bekannt geworden sind.[6] Dabei ist es ohne Relevanz, ob ein Geheimhaltungsinteresse oder ein Geheimhaltungswille hinsichtlich der dem Notar bekannt gewordenen Umstände besteht.[7] Auch müssen dem Notar Informationen nicht ausdrücklich anvertraut ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / I. Berufsgeheimnisträger

Der Notar ist Berufsgeheimnisträger und unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht, die nicht bloß standesrechtlich besteht, sondern gesetzlich in § 18 BNotO [2] als eine Kardinalspflicht des Notaramts normiert ist.[3] Die Verschwiegenheitspflicht besteht gem. § 18 Abs. 1, 4 BNotO während und nach der Amtszeit; was gleichermaßen für dessen Mitarbeiter (§ 26 BNotO) gilt. Verstö...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigepflicht des Notars gem. § 18 Abs. 1 BNotO gegenüber Bevollmächtigten und Erben

1 Nicht erst seit Kurzem, aber in jüngerer Zeit merklich zunehmend, versuchen (vermeintlich zukünftige aber auch wirkliche) Erben und (zweifelhaft) (privatschriftlich) (general-)bevollmächtigte Individuen hinsichtlich der (möglicherweise) getätigten Urkundsgeschäfte des Erblassers/Vollmachtgebers über Notare an Informationen über sowohl alle jemals getätigten Urkundsgeschäf...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 40 Die Feststellungen des Notars zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit, die gem. § 28 BeurkG in notarielle Urkunden aufgenommen werden sollen, erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit i.S.d. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im FG-Verfahren gem. § 286 ZPO, §§ 29, 30 FamFG zu würdigen. Rz. 41 Das KG[26] legt den Feststellungen des Nota...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Nachweis der notariellen Prüfung bei Entwurf des beglaubigenden Notars

Rz. 139 OLG Schleswig:[151] Zitat 1. Dem Grundbuchamt ist ein Nachweis zu erbringen, dass die zur Grundbucheintragung erforderlichen Erklärungen von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit geprüft worden sind. 2. Ein Nachweis durch einen notariellen Prüfvermerk ist entbehrlich, wenn die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen notariell beurkundet worden sind. Entsprechendes gilt...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Keine Beurkundung deutscher Notare im Ausland

Rz. 61 In einem vom Kammergericht entschiedenen Fall wollte ein deutscher Notar die Generalvollmacht eines in Den Haag lebenden deutschen Staatsbürgers in Den Haag nach deutschem Recht notariell beurkunden. Der Notarsenat des Kammergerichts[55] lehnte dieses Begehren des Notars ab. Das Urteil des Kammergerichts ist keine Überraschung. Schließlich ist die notarielle Beurkundu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Wahrnehmungen des Notars zur Testierfähigkeit

Rz. 251 Ist die Verfügung von Todes wegen, deren Wirksamkeit angezweifelt wird, notariell beurkundet, so dürfte in aller Regel der beweispflichtigen Partei die Vorschrift des § 28 BeurkG zu Hilfe kommen. Danach hat der Notar Feststellungen zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu treffen. Diese Feststellungen des Notars in der notariellen Urkunde können vom Prozessgericht im ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 20. Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars

Rz. 445 Den Notar, der eine entsprechende Verfügung beurkundet, trifft gem. § 17 BeurkG eine Belehrungspflicht über die mögliche Unwirksamkeit und die Genehmigungsfähigkeit gem. § 14 Abs. 6 HeimG bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Rz. 446 Aufgrund der teilweisen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verbotsnormen in den Landesgesetzen ist es für den Testa...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 23. Schadensersatzpflicht des Notars

Rz. 453 Will ein im Heim befindlicher Erblasser zugunsten des Heimträgers ein notarielles Testament errichten, so ist der Notar sowohl gegenüber dem Erblasser als auch gegenüber dem Heimträger als dem Begünstigten verpflichtet, auf die Bedenken gegen die Wirksamkeit des Testaments im Hinblick auf § 14 HeimG hinzuweisen und über die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zu be...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 12

Auf einen Blick In § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO steht unmissverständlich, dass Notare zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Nach § 18 Abs. 1 S. 2 BNotO bezieht sich diese Pflicht auf alles, was Notaren bei der Ausübung ihres Amts bekannt geworden ist. Eine Befreiung kann nur erfolgen durch alle Urkundsbeteiligten höchstpersönlich (§ 18 Abs. 2 Hs. 2 BNotO) oder in den Fällen des ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Mitteilung des Grundbuchinhalts und Erteilung eines Grundbuchabdrucks durch Notarinnen und Notare

aa) Aufgaben der Notare im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit Rz. 57 Grundsätzlich sind Notare berechtigt, auf Ersuchen auch ohne konkreten Entwurfs- oder Beurkundungsauftrag das Grundbuch mit dem elektronischen Zugang abzurufen (sog. isolierte Grundbucheinsicht), § 133a Abs. 1 GBO. Rz. 58 Der vom Notar erteilte Grundbuchabdruck ist gemäß § 85 GBV mit der Aufschrift "Abd...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / i) Muster: Anträge betreffend die Entbindung eines Notars von der Schweigepflicht

aa) Innerhalb eines Prozesses Rz. 264 Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Notar _________________________ in _________________________ hier: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _____________________...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / III. Strikte Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann – auch gegenüber Bevollmächtigten und’Erben

Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann.[16] Es wird deshalb auch vom "absoluten Geheimnisschutz" gesprochen.[17] Bei mehreren Beteiligten muss der Notar folglich auch innerhalb der Beteiligten genau beachten, welche Umstände er von welchem Beteiligten erfahren hat und mithin welche Umstände den jeweiligen Beteiligten untereinander bekannt sind.[18] Der BGH ha...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 2

Dem steht die Verschwiegenheitspflicht des § 18 BNotO entgegen. Obwohl es sich bei § 18 BNotO um eine zentrale und hochbedeutungsvolle Regelung für das Institut des Notaramts handelt,[1] scheint diese Norm in der Praxis dennoch oft unterzugehen – entweder weil sie ignoriert wird oder gar nicht bekannt ist.mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / IV. Befreiung durch Beteiligte oder Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 2 BNotO)

Aus § 18 Abs. 2 Hs. 1 BNotO ergibt sich, dass die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, wenn die Beteiligten Befreiung hiervon erteilen. Folglich müssen alle Beteiligten den Notar von seiner Schweigepflicht befreit haben, damit sich der Notar äußern darf. Der Begriff der Beteiligten ist, wie sich aus Wortlaut, Historie, Systematik und Telos ergibt, sehr weit zu verstehen,[23...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / V. Zweifelsfragen über Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 18 Abs. 3 BnotO)

Bestehen im Einzelfall Zweifel über die Pflicht zur Verschwiegenheit, so kann der Notar die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nachsuchen (§ 18 Abs. 3 S. 1 BNotO). Dies bedeutet aber keine Befreiung durch die Beteiligten, sondern Zitat "dient vielmehr lediglich der Klärung der dem Notar zweifelhaften Frage, ob im Einzelfall überhaupt eine Verschwiegenheitspflicht besteht."[34]mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VI. Abgrenzung zu § 51 BeurkG

Aus dem Vorstehenden darf nicht darauf geschlossen werden, dass Bevollmächtigte und Erben keine Einsicht in die vom Notar errichteten Urkunden des Vollmachtgebers/Erben erhalten. Sowohl Bevollmächtigte, bei entsprechender Bevollmächtigung, als auch Erben haben gem. § 51 Abs. 1, 3 BNotO das Recht auf Einsicht in die Urschrift sowie auf Erteilung von Ausfertigungen sowie begla...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 1

Nicht erst seit Kurzem, aber in jüngerer Zeit merklich zunehmend, versuchen (vermeintlich zukünftige aber auch wirkliche) Erben und (zweifelhaft) (privatschriftlich) (general-)bevollmächtigte Individuen hinsichtlich der (möglicherweise) getätigten Urkundsgeschäfte des Erblassers/Vollmachtgebers über Notare an Informationen über sowohl alle jemals getätigten Urkundsgeschäfte ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VII. Ergebnis und Fazit

Auf die Verschwiegenheitspflicht dürfen sich Notare nicht nur nach eigenem Ermessen zurückziehen, sondern sie müssen diese Pflicht zwingend in jedem Fall beachten, weil die Verschwiegenheit eine essenzielle Amtspflicht ist. Dem sich aus der Anfrage von Bevollmächtigten und/oder Erben ergebenden Handlungsdrang zur schnellen Informationsweitergabe und Klärung der Angelegenheit...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 3

Der Beitrag möchte deshalb prägnant für Klarheit in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht gem. § 18 BNotO von Notaren gegenüber Bevollmächtigten und Erben sorgen.mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VIII. Mustertextbaustein

Eine mögliche Rückmeldung auf das einleitend aufgezeigte Auskunftsverlangen könnte als Mustertextbaustein wie folgt lauten: Zitat In Anbetracht meiner Verschwiegenheitspflicht gem. § 18 BNotO, die gegenüber jedermann gilt und somit insb. auch gegenüber den nächsten Verwandten, Bevollmächtigten und/oder Erben der Beteiligten zu wahren ist, ist es mir nicht möglich, mich inhaltl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Antrag des Erben

Rz. 683 Auf Antrag des Erben (vgl. das Muster Rdn 688) oder eines Miterben nimmt das Nachlassgericht das Inventar entweder selbst auf oder überträgt diese Aufgabe einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Beamten oder Notar, § 2003 BGB. Der Erbe kann den Beamten oder Notar nicht unmittelbar beauftragen.[538] Rz. 684 Grundsätzliches zur Mitwirkung des Notars bei der Aufnahm...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / h) Notarielle Schweigepflicht

Rz. 257 Der Notar unterliegt nach § 18 BNotO der Schweigepflicht. Wenn er zu Umständen der Beurkundung, u.a. über seine Wahrnehmungen betreffend die Geschäfts- und Testierfähigkeit, Aussagen machen soll – vor Gericht oder gegenüber einem Beteiligten außerhalb eines Rechtsstreits –, so muss er von der Schweigepflicht entbunden werden. Die Entbindung nehmen nach § 18 BNotO gru...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 16 Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Ort: _________________________ Verhandelt am _________________________ Mitwirkend: Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ Anwesend sind heute in meiner Kanzlei:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

Rz. 21 Der Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Abfassung der Vollmacht geschäftsfähig sein.[27] Geschäftsfähigkeit erfordert die Einsichtsfähigkeit sowie die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, mithin die grundsätzliche Bedeutung des Erklärten verstanden und bewertet werden kann;[28] sie ist nicht mit einem freien Willen gleichzusetzen.[29] Die Frage, ob der Vollmac...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Feststellung zur Testierfähigkeit/Geschäftsfähigkeit

Rz. 188 Nach § 28 BeurkG soll der Notar seine Wahrnehmungen über die Geschäftsfähigkeit des Erblassers in der Niederschrift vermerken. Daneben gilt § 11 BeurkG, wonach der Notar eine Beurkundung ablehnen soll, wenn einem der Beteiligten nach seiner Überzeugung die erforderliche Geschäftsfähigkeit fehlt. Bestehen lediglich Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, so soll der Notar ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Innerhalb eines Prozesses

Rz. 264 Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Notar _________________________ in _________________________ hier: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________, Landgericht ___________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Form des Auskunftsanspruchs

Rz. 220 Der Erbe hat den Auskunftsanspruch durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass gem. § 260 BGB zu erfüllen. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privat oder aber auch amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis fordern. Das Verzeichnis muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten, jedoch im Zweifel nicht die Wer...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 9. Erbvertragsaufhebung; Muster

Rz. 157 Der Erbvertrag kann durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Enthält ein Erbvertrag lediglich Verfügungen von Todes wegen und ist er auch mit keinem Rechtsgeschäft unter Lebenden in einer Urkunde verbunden, so kann er gem. § 2300 Abs. 2 BGB auch durch Rücknahme aus der Verwahrung beim Notar bzw. aus der besonderen amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Muster: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 74 Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindu...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Muster: Rücktritt des Erblassers vom einseitigen Erbvertrag

Rz. 218 Muster 4.17: Rücktritt des Erblassers vom einseitigen Erbvertrag Muster 4.17: Rücktritt des Erblassers vom einseitigen Erbvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheint Herr _________________________. Er ist nach der Überzeugung des Notars zweifelsfrei geschäftsfähig. Sodann erklärt er folgenden Rücktritt von einem Erbvertrag I. Vorwort In de...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Muster: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages

Rz. 223 Muster 7.46: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages Muster 7.46: Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht bei der Auslegung eines Erbvertrages An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Beschwerdebegründung...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Notarielles Testament

Rz. 99 Wurde das Testament vor einem Notar errichtet, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG . Rz. 100 Hinweis Will der Erblasser bei einem notariellen Testament die Verwahrung bei einem anderen Gericht als dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 S. 1 FamFG , so ist bei der Ei...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (8) Muster: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten

Rz. 200 Muster 4.16: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten Muster 4.16: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist, persönlich bekannt, Herr _________________________ und erklärt die folgende Erbve...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (3) Hinzuziehung einer Verständigungsperson

Rz. 201 Nach § 24 BeurkG soll der Notar in der Niederschrift feststellen, wenn der Testator hör- oder sprachbehindert und eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist. Hat der Notar dies festgestellt, so muss er eine Person hinzuziehen, die sich mit dem Testator verständigen kann und mit deren Zuziehung dieser nach der Überzeugung auch einverstanden ist. Dieses und etwaige Z...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Muster: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben

Rz. 83 Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind: 1. Frau W 2. Herr A 3. Herr B Die Anwesenden erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Nacherben-Anwartschaftsrechts-Kauf- und ...mehr