Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schriftform, elektronisches Dokument, Unterschrift.

Rn 5a Die Beschwerdeschrift (II 1) ist gem II 4 v Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten der nach inhaltlicher Prüfung die Verantwortung übernimmt (BGH FamRZ 23, 369), zu unterzeichnen. Das gilt auch für Behörden u Versorgungsträger (Bremen FamRZ 20, 531). Zur Unterzeichnung m ›iA‹ bzw ›iV‹ oder einer unleserlichen Unterschrift sowie Einreichung mittels Telefax, Compu...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 4. Einordnung der vorliegenden Entscheidung

Vergleicht man die vorliegende Entscheidung des Amtsgerichts Köln mit diesem "Material", so ist festzuhalten, dass sich das Familiengericht mit seinem Beschluss auf sehr sicherem, tragfähigen Boden bewegt: Konstellationen, in denen der Verfahrensbeistand einem vom Familiengericht angesetzten Termin zur Anhörung des Kindes oder zur Anhörung der weiteren Beteiligten unentschul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterlassener Rechtsbehelf.

Rn 11 Lit b begründet eine Obliegenheit des Beklagten auch dann, wenn er das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in den Anforderungen der Norm entsprechender Weise erhalten hat, gegen die ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einzulegen, sofern er von deren Inhalt rechtzeitig und in einer Weise Kenntnis erlangt, die ihm dies erlaubt (verneinend zur früheren Brüssel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (Bassenge/Roth Einl Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Wettbewerbsrecht.

Rn 25 Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterlassungsverfügung ist, wenn noch keine Verletzungshandlung vorliegt, die Begehungsgefahr; nach erfolgter Verletzung die dann zu vermutende Wiederholungsgefahr (§ 8 I UWG). Sie entfällt bei Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung, wenn eine angemessene Strafhöhe (BGH NJW 83, 941, 942 [BGH 07.10.1982 - I ZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sozialrechtliche Unterhaltsbestimmung.

Rn 16 Der Pfändungsumfang muss vom Vollstreckungsgericht nach sozialrechtlichen Maßstäben individuell berechnet werden (BGH NJW 08, 227 [BGH 31.10.2007 - XII ZR 112/05] Rz 30). Der vollstreckungsrechtlich notwendige Unterhalt darf dabei nicht mit dem unterhaltsrechtlich notwendigen Selbstbehalt gleichgesetzt werden, der zwar ebenfalls an den sozialrechtlichen Größen ausgeric...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Bedeutung der Rechnung

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14 UStG definiert den Begriff der Rechnung aus der Sicht des und für das Umsatzsteuerrecht(s). Dabei kommt der Rechnung für die beiden Seiten des Leistungsaustausches unterschiedliche Bedeutung zu. Für den leistenden Unternehmer entsteht die Steuer grundsätzlich durch Erbringung einer Leistung i. S. d. UStG (vgl. § 13 Abs. 1 UStG). Insofern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 25c Abs. 6 UStG)

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Umsätze mit Anlagegold gelten zusätzlich zu den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Geldwäschegesetzes (nachfolgend kurz "GwG") entsprechend. Angesichts der möglichen Verwendung von Gold sowohl zu gewerblichen als auch zu Anlagezwecken und um der Geldwäsche entgegenzuw...mehr

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zfs 04/2024, Zur Räum- und ... / 1 Aus den Gründen:

(gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO) I. Die Berufungen beider Parteien sind zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat nur die Berufung der Beklagten Erfolg. Ansprüche der Klägerin bestehen nicht. Im Einzelnen: 1. Die Klägerin hat keinen Anspruch gem. § 839 Abs. 1, § 253 BGB; Art. 34 GG; § 256 Abs. 1 ZPO. Die Beklagte hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645, Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der SV ist regelmäßig austauschbar, so dass es keiner allg Pflicht zur Erstattung von Gutachten bedarf. Die ZPO sieht deshalb eine Pflicht nur für bestimmte Personengruppen kraft beruflicher Stellung (Abs 1) und diejenigen vor, die sich zur Erstattung bereit erklärt haben (Abs 2). Zum Verweigerungsrecht s § 408; zu möglichen Folgen einer unberechtigten Weigerung s § 409...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Exkurs: Fiskalvertretung in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es Regelungen zu Fiskalvertretern, die für deutsche Unternehmer, welche im EU-Ausland Umsätze tätigen, von Bedeutung sind. Zur weiteren Klärung von Einzelfragen sei auf die Länderanhänge dieses Kommentars verwiesen. Generell gilt: M. W. v. 01.01.2002 ist eine Änderung der 6. EG-RL in Kraft getreten ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Haftungsausschluss

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung tritt gemäß § 25e Abs. 4 S. 3 UStG nicht ein, wenn der Betreiber der elektronischen Schnittstelle innerhalb einer vom FA i. R. d. Mitteilung über die steuerliche Pflichtverletzung des Händlers gesetzten Frist nachweist, dass der Händler über die elektronische Schnittstelle des Betreibers keine Waren mehr anbieten kann (Sperrung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Für die gepfändete Forderung muss der Drittschuldner ein Faustpfandrecht an einer beweglichen Sache bestellt haben. Verlangt der Gläubiger aufgrund der Pfändung und Überweisung der Forderung die Sache vom Schuldner heraus, tritt er entspr § 1251 II 1 BGB in die Verpflichtungen als Faustpfandgläubiger ein. Den Gläubiger treffen deswegen die Pflichten aus den §§ 1214 f, 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Ausschluss der Haftung für Lieferungen von auf der elektronischen Schnittstelle als Nichtunternehmer registrierten Lieferern (§ 25e Abs. 3 UStG)

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Während § 25e Abs. 2 UStG den Haftungsausschluss des Betreibers der elektronischen Schnittstelle i. Z. m. Lieferungen von Händlern regelt, die sich auf der elektronischen Schnittstelle als Unternehmer registriert haben, greift § 25e Abs. 3 UStG den Fall von Händlern auf, die sich auf der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer regi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretenmüssen einer Zuwiderhandlung (Abs 4).

Rn 6 Grundlegend setzt die Festsetzung eines Ordnungsmittels einen zu vertretenden Verstoß gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs voraus. Eine Zuwiderhandlung ist jedes Verhalten, das der sich aus dem Titel ergebenden Verpflichtung widerspricht (Celle BeckRS 23, 3780). Bereits an einer Zuwiderhandlung fehlt es, wenn ein Kind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die starke Zunahme des E-Commerce, dessen treibende Kraft elektronische Schnittstellen wie z. B. die Online-Marktplätze ebay oder Amazon sind, führte zu einem vereinfachten Zugang ausländischer Händler zum europäischen bzw. inländischen Markt. Insbesondere bei Umsätzen mit Drittlandsbezug war die Besteuerung nicht immer sichergestellt; gleichz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Herausgabe, Überlassung und Räumung.

Rn 8 Für die Bestimmtheit genügt es, wenn der Titel auf ›Herausgabe, Räumung oder Überlassung‹ (wie in § 885 formuliert) lautet, eine genauere Eingrenzung ist nicht erforderlich, weil alle drei Vorgänge vollstreckungsrechtlich nach denselben Regeln ablaufen (LG Bremen 22.12.20 – 4 T 504/20, Rz 2). Für die Anwendbarkeit des § 885 kommt es darauf an, ob nach dem Inhalt des Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze.

Rn 26 Das Verfahren in Kindschaftssachen ist, wie auch das materielle Recht, § 1697a BGB, am Kindeswohl ausgerichtet. Dies beinhaltet zunächst die Verpflichtung des Gerichts, auch bei der Ausgestaltung des Verfahrens die Interessen und Belange des Kindes im Blick zu behalten. Diesem Ziel dienen insb die § 159 (Anhörung des Kindes), § 158 (Bestellung eines Verfahrensbeistands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Konfliktpotential.

Rn 30 Naturgemäß wird das Verhalten des Richters (Tun und Unterlassen) in den verschiedenen Verfahrenssituationen zum Anlass genommen, ihn abzulehnen (MüKoZPO/Stackmann § 42 Rz 33), wobei die Praxis zeigt, dass Ablehnungen selten sind (s Rn 1). Rn 31 Rechtsfindung erfolgt durch Kommunikation (s Rn 4), die häufig nicht eindeutig ist. Zu berücksichtigen ist immer, dass die Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Übermittlung in nur maschinell lesbarer Form (Abs 2).

Rn 4 Die Überführung der nur für den Mahnantrag geltenden Regelung aus § 690 III aF in eine allgemeine Formvorschrift bewirkt durch neue Formulierungen in § 702 II, dass nun beide Parteien (nicht nur ASt des MB) des Mahnverfahrens grundsätzlich alle Anträge und Erklärungen (nicht nur den Mahnantrag) in nur maschinell lesbarer Form übermitteln können, wenn (unverändert zu § 6...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008

a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Abzüge, soweit ihrer Berüc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei den durch § 3c Abs. 1 UStG betroffenen Fällen handelt es sich um den sog. i. g. Fernverkauf (bis 30.06.2021: i. g. Versandhandel). Hauptanwendungsfall des § 3c Abs. 1 UStG ist die Lieferung an Privatpersonen (vgl. Definition des Erwerbers i. S. d. Vorschrift, § 3a Abs. 5 S. 1 UStG). Im Ergebnis führt § 3c Abs. 1 UStG zu einer Verlegung de...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / I. Ausgangspunkt der Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln

Rz. 4 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln in Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist § 62 ArbGG, der für das Urteilsverfahren einerseits die Frage der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsrechtlicher Titel regelt, andererseits die anwendbaren Vollstreckungsregeln der ZPO im Achten Buch, §§ 704 ff. ZPO benennt. Soweit § 62...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Mitteilung des Finanzamts als haftungsbegründende Maßnahme

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gelangt das für den auf der elektronischen Schnittstelle registrierten Händler zuständige FA zu der Erkenntnis, dass dieser seinen "steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang" nachkommt, ist es berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle eine entsprechende Mitteilung zu machen, wenn "andere Maßnahmen keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Beratung gem. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu beraten, ob und auf welche Weise Kündigungen vermieden oder eingeschränkt und ihre Folgen verhindert werden können.[72] Die Verpflichtung der Beteiligten zur Beratung korrespondiert mit den Pflichten aus §§ 92, 111 BetrVG. Die Pflicht zur Beratung i.S.v. § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG geht über eine bloß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfüllungseinwand.

Rn 12 Ein Erfüllungseinwand des Schuldners ist vom Prozessgericht im Rahmen des Verfahrens nach § 888 zu berücksichtigen (inzw unstr, vgl nur BGH NJW-RR 13, 1336 f [BGH 06.06.2013 - I ZB 56/12], NJW-RR 11, 470, 471 [BGH 20.01.2011 - I ZB 67/09]; BAG 18.12.12 – 3 AZB 73/12, Rz 25; Saarbr ZEV 14, 170; Ddorf FGPrax 17, 118 [BGH 21.02.2017 - II ZB 16/15], Rz 18; LAG Köln BB 17, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Durchsetzung.

Rn 22 Erteilt der Schuldner die erforderlichen Auskünfte nicht freiwillig, kann der Gläubiger sein Begehren nach § 836 III 2 iVm den §§ 899 ff durchsetzen. Deswegen muss die Auskunft zunächst vom Schuldner verlangt werden (AG Donaueschingen DGVZ 13, 97). Die Auskünfte sind iRd Vollstreckungsverfahrens erzwingbar. Dazu muss der Schuldner die Auskünfte verweigert, unvollständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rn. 295 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Betriebsvorgänge, die in den Grundbetragsbereich fallen, bestehen grds weder (ertragsteuerliche) Aufzeichnungs- noch Aufbewahrungspflichten; (nachprüfbar) festzuhalten hat der LuF aber seinen Viehbestand. Soweit der Gewinn in bestimmten Teilbereichen durch EÜR zu ermitteln ist, gelten hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Besondere Belastungen § 115 I 3 Nr. 5.

Rn 29 Die Abzugsfähigkeit der besonderen Belastungen auf Nachweis ist weiterhin möglich, er ist jetzt in der Nr. 5 geregelt. Rn 30 Vom Einkommen abgezogen werden weiterhin besondere Belastungen der Partei, soweit der Abzug angemessen ist. Eine besondere Belastung liegt nur dann vor, wenn der entsprechende Bedarf durch den Regelsatz iSd § 22 SGB XII nicht gedeckt ist. Deswegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 4 enthält ebenso wie § 3 eine zentrale Anforderung an die Ausgestaltung einer Mediation. Es geht im Kern um die Vertraulichkeit des Verfahrens, die durch einzelne Pflichten zur Verschwiegenheit abgesichert wird. Es liegt im Wesen einer Mediation, dass Mediator und Parteien miteinander in Gespräche kommen, die sich auf einer Vertrauensgrundlage entwickeln. Nur wenn es ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Kompakt-ABC

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-Recht: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei! Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 31 VDuG – Haftung des Sachwalters.

Gesetzestext Verletzt der Sachwalter schuldhaft ihm nach diesem Gesetz obliegende Pflichten, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar Der Sachwalter hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 21 Neben der Einholung von Drittauskünften ist auch möglich, ein vorhandenes Vermögensverzeichnis zu vervollständigen. Insb wird die Möglichkeit zur Einholung von Drittauskünften nicht durch ein dem Gläubiger offenstehendes Nachbesserungsverfahren verdrängt (Hergenröder DGVZ 22, 181, 188). Bei Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnisses steht die Einholung von Fremdauskünft...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.5 One-Stop-Shop für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Slowakei hat die Regelungen zum "Mini-One-Stop-Shop" – "MOSS" eingeführt. Dieser betrifft Dienstleister, die E-Dienstleistungen, Kommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Kunden (Nichtunternehmen) in mehreren EU-Mitgliedstaaten erbringen bzw. zu erbringen planen. Daneben wurde mit Wirkung vom 01.07.2021 das E-Commerce Pac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entwickelt die bereits in § 50b FGG aF geregelte Kindesanhörung weiter, wobei insb die Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung des Kindes stärker hervorgehoben wird (BTDrs 16/6308, 240). Die persönliche Anhörung des Kindes dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs va auch der Sachaufklärung gem § 26 (BTDrs 16/6308, 416; BGH FuR 19, 103; FuR 17, 23;...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das USt-Binnenmarktgesetz zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt und danach nur marginal geändert. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neu gefasst wurde § 14a UStG "Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen" (zuvor "Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen") durch Art....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Versicherung des Schuldners (Abs 8 S 1).

Rn 36 Der Kunde muss nach Abs 8 S 2 ggü dem Kreditinstitut versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. Erfolgen soll die Erklärung bei der Abrede über das Pfändungsschutzkonto. Terminologisch ist diese Formulierung ungenau, weil eine vertragliche Vereinbarung allein bei der Ersteinrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfolgt. Sachlich muss diese Erkläru...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.9 Sicherheitseinbehalte, Leasinggeschäfte, Ratenverkäufe etc.: BFH stellt die bisherigen Liquiditätsnachteile der Sollbesteuerung infrage

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat darauf erkannt, dass ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer, der seinen Entgeltsanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerbe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§§ 20a ff. MWStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerzahler ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer zum Tag der Erbringung der steuerbaren Leistung oder zum Tag des Zahlungseingangs zu erklären, je nachdem, was früher eintritt. Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Steuerzahler erklärt die Steuer in der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, in dem die Verpflichtung entstanden ist, ...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 8. Muster: Kündigung durch Ausbildenden

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.2: Kündigung durch Ausbildendenmehr