Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Pflicht zur quartalsweisen Aktualisierung der Mitteilung (Abs. 2)

„(2) [1] Bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sind Änderungen und Ergänzungen [...] innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalendervierteljahres mitzuteilen, in dem die jeweils mitteilungspflichtigen Umstände eingetreten sind.” Rz. 16 [Autor/Stand] Anlassbezogene quartalsweise Aktualisierung. § 138h Abs. 2 AO normiert die Pflicht zu einer quartalsweisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 1 Einführung

Bereits am 31.7.2019 trat die "Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union" in Kraft. Ziel der Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152/EU ist die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.1 Begründete Beantwortung von Teilzeit-Änderungswünschen und Entfristungsverlangen

Die bedeutendste Änderung im TzBfG soll Teilzeitbeschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten den Anspruch sichern, auf einen geäußerten Änderungswunsch (d. h. den Wechsel in Vollzeit oder einen erhöhten Teilzeitfaktor) innerhalb eines Monats eine begründete Antwort in Textform zu erhalten. Ähnlich aufgebaut ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen E...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.2 Nachweis vereinbarter Ruhepausen, Ruhezeiten, Schichtarbeit

Der Nachweispflicht unterliegen vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG). Gelten in der Einrichtung/im Betrieb lediglich die gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem ArbZG, so bedarf es keines ausdrücklichen Hinweises. Das Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.2 Nachweis durch Arbeitsvertrag und/oder Nachweis nach dem NachwG?

Wie bisher entfällt die Verpflichtung zum Nachweis nach § 2 Abs. 4 NachwG, wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, soweit der Arbeitsvertrag die in § 2 geforderten Angaben enthält. Aufgrund der erheblichen Ausweitung der nachzuweisenden wesentlichen Vertragsbedingungen gilt es zu entscheiden, ob sämtliche Angaben in einen zukünftig sehr...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.1 Berufsbildungsgesetz

Bereits bisher sah § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Verpflichtung des Ausbilders zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Inhalte des Ausbildungsvertrags vor. Die mitzuteilenden Vertragsinhalte werden mit Wirkung zum 1.8.2022 wie folgt ergänzt (Neuregelung hervorgehoben durch Kursivdruck und Unterstreichung): § 11 BBiG Vertragsniederschrift (1) Ausbildende haben unv...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1 Erhebliche Ausweitung der nachzuweisenden Arbeitsbedingungen

2.1.1 Überblick über die Änderungen im NachwG Das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen" bringt wesentliche Änderungen im NachwG. Das NachwG spielte in der bisherigen arbeitsrechtlichen Praxis eine untergeordnete Rolle. Meist wurden die wesentlichen Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufgenommen (§ 2 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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zfs 08/2022, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

Dem Kl. steht gegenüber der Bekl. ein Anspruch auf Zahlung einer weiteren Entschädigung für den streitgegenständlichen Wasserschaden in Höhe von 11.401,34 EUR zu. Im Rahmen der vorliegenden Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden durch Rückstau versichert (GB 3308 Ziffer 1 a, 2b). Ein solcher Rückstau ist eingetreten. Unstreitig kam es infolge von Niederschlägen zum Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.5 Bußgeld bei fehlender, nicht vollständiger oder formunwirksamer Unterrichtung

Bisher sah das NachwG keine eigenständige Sanktion bei Verstößen gegen die Nachweispflicht vor. Das Arbeitsverhältnisses kommt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Unterrichtungspflichten vollständig nachgekommen ist, wirksam zustande. Die Nichtbeachtung des § 2 NachwG berührt nicht die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags; das Gesetz enthält auch keine Regelungen über die ...mehr

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Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.6 Nachweis bei Auslandstätigkeit

Die Informationspflicht des Arbeitgebers bei einer mehr als vierwöchigen ununterbrochenen Auslandstätigkeit ist in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 NachwG in der Fassung ab 1.8.2022 sprachlich neu gefasst wie folgt: § 2 NachwG: (2) Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als 4 aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so hat der Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.1 Schriftformerfordernis

§ 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG in der ab 1.8.2022 gültigen Fassung lautet: "Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen." § 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG – die Vorschrift bestimmt, dass der Nachweis der wesentlichen Vertra...mehr

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Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.3 Nachweis eines Arbeitszeitrahmens bei Arbeit auf Abruf

Auch wenn die Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) bereits nach der gegenwärtigen Gesetzeslage einen weitgehenden Schutz erfährt, sind auch diesbezüglich Neuerungen zu beachten. So ist künftig ein Zeitrahmen ("Referenzstunden" und "Referenztage") zu vereinbaren, innerhalb dessen Arbeit abgerufen werden kann und außerhalb dessen das Abrufen der Arbeit untersagt ist, § 12 Abs. 3 TzBf...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die Änderungen im AÜG sehen einen Anspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Verleiher vor, wonach dieser Firma und Anschrift des Entleihers mitzuteilen hat. Ferner kann der Leiharbeitnehmer dem Entleiher gegenüber ein Übernahmegesuch äußern, welches der Entleiher binnen eines Monats beantworten und begründen muss. Nachfolgend der Gesetzestext in der ab dem 1.8.2022 geltenden F...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 4 Fazit

Zusammengefasst ist festzustellen, dass bei Arbeitgebern konkreter Handlungsbedarf besteht. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen tritt mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft. Einrichtungen und Unternehmen sehen sich neuen Herausforderung bei der Arbeitsvertragsgestaltung sowie der Vermeidung von Bußgeldern ausgesetzt. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.4 Umgang mit am 1.8.2022 bereits bestehenden Arbeitsverträgen

Anpassungsbedarf ergibt sich für bestehende Arbeitsverträge, wenn am 1.8.2022 bereits im Arbeitsverhältnis stehende Beschäftigte den Arbeitgeber zur Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen auffordern (§ 5 NachwG n. F.). In diesem Fall sind die Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 NachwG n. F. vom Arbeitgeber spätestens am siebten Tag nach der Aufforderung in Schri...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.2 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG in der Fass...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.1 Überblick über die Änderungen im NachwG

Das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen" bringt wesentliche Änderungen im NachwG. Das NachwG spielte in der bisherigen arbeitsrechtlichen Praxis eine untergeordnete Rolle. Meist wurden die wesentlichen Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufgenommen (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 NachwG in der Fassung bis 31.7.2022)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.2 Verkürzung der Fristen für schriftliche Unterrichtungen

Nach § 2 Abs. 1 NachwG (Fassung bis 31.7.2022) hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Ab 1.8.2022 unterscheidet das NachwG dazu 3 Fristen: Spätestens am 1. Tag der Arbeitsleistung sind d...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.3 Zeitrahmen bei Arbeit auf Abruf

Eine für die betriebliche Praxis wichtige Neuregelung betrifft die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf.mehr

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Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.4 Nachweis vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG muss der Arbeitgeber hinweisen auf einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung". Zunächst gilt es den Begriff der "Fortbildung" zu klären. Die berufliche Fortbildung ist gesetzlich nicht definiert, aber in § 1 Abs. 4 BBiG näher erläutert. Danach zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.5 Nachweis zum Kündigungsverfahren

Nach bisheriger Rechtslage mussten Arbeitgeber lediglich die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angeben, § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG (Fassung bis 31.7.2022). Wichtig Ab 1.8.2022 muss der Arbeitgeber über das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens über das Schriftformerfordernis und die Fristen fü...mehr

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zfs 08/2022, Unwirksamkeit ... / Leitsatz

Eine Klausel, die dem VN die Obliegenheit auferlegt, zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen "funktionsbereit" zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.5.2022 – 7 U 71/21mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs und Mitteilung durch den Nutzer (Abs. 6)

„(6) [1] Unterliegt ein Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit und hat der Nutzer ihn von dieser Pflicht nicht entbunden, so geht die Pflicht zur Übermittlung der Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 und 10 auf den Nutzer über, sobald der Intermediär 1. den Nutzer über die Mitteilungspflicht, die Möglichkeit der Entbindung von der Verschwiegenheitspfl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Eine enge Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Gerichte ist für ein Gelingen der Sanierung unerlässlich.[1] Schließlich haben die Entscheidungen der einzelnen Gerichte häufig eine über das einzelne Gruppenverfahren hinausgehende Tragweite. Für den Fall, dass kein einheitlicher Gruppengerichtsstand nach § 3a gebildet wurde, statuiert § 269b daher eine Pflicht zur Zusam...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Für den Fall, dass bei einer Konzerninsolvenz kein Einheitsverwalter bestellt wurde[1] – was die Ausnahme bleiben sollte –, sondern in den Einzelverfahren verschiedene Insolvenzverwalter bestellt wurden, regelt § 269a die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter. Der Gesetzgeber wollte diese sich bereits aus der Pflicht zur Massemehrung gemäß § 1 Satz 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1 Im Einzelnen

Rn 11 Gemäß § 269f Abs. 2 besteht für die (vorläufigen) Insolvenzverwalter in den Einzelverfahren eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Verfahrenskoordinator. Ob die Zusammenarbeits- und Informationspflichten auch für Sachwalter gelten, ist im Detail strittig.[11] Die Zusammenarbeit wird regelmäßig in Form der gegenseitigen Bereitstellung von Informationen für die Vo...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / I. Sanktionierung

„ § 379 AO Steuergefährdung [1] [...] (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig [...] 1e. entgegen § 138d Absatz 1, entgegen § 138f Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 1 bis 7 sowie 9 und 10 oder entgegen § 138h Absatz 2 eine Mitteilung über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht oder nicht rechtzeitig macht oder zur Verfügung stehende Angaben nicht vollstän...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1 Regelinsolvenzverfahren

Rn 17 § 269a selbst enthält keine Regelung zur Durchsetzung der Norm. Rn 18 Allerdings formuliert die Norm die Zusammenarbeit (vgl. hierzu im Einzelnen oben Rn. 12 ff.) und die gegenseitige Unterrichtung (vgl. hierzu im Einzelnen oben Rn. 5 ff.) als echte Pflichten des Insolvenzverwalters. Damit kann das Insolvenzgericht die Pflichten im Rahmen des § 58 durchsetzen. Insbesond...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / II. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 18 [Autor/Stand] Umsetzung der EU-Vorgaben. Mit der Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) mit Datum vom 5.6.2018 haben EU-Parlament und Ministerrat auch dem deutschen Gesetzgeber die Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ins Lastenheft geschrieben. Als Reaktion hierauf wurde mit Datum vom 11.9.2018 durch das Bundesmini...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Keine Zusammenarbeit bei Verletzung der Interessen der Beteiligten des Verfahrens

Rn 13 Da sich der Gesetzgeber bewusst gegen eine Konsolidierungslösung entschieden hat,[14] bleibt es bei dem Grundsatz, dass jeder Insolvenzverwalter zunächst der Masse "seines" Insolvenzverfahrens verpflichtet ist. Gemäß § 269a Satz 1 2. HS ist ein Insolvenzverwalter daher zur Informationsweitergabe nur verpflichtet, soweit hierdurch nicht die Interessen der Beteiligten "s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / cc) Verhältnis zu § 90 AO

Rz. 48 [Autor/Stand] Andere Zielsetzung. Die Mitteilungspflichten der §§ 138d–138k AO stehen gleichrangig neben den Mitwirkungspflichten des § 90 AO. Die Zielsetzung der Normen ist indes weitgehend unterschiedlich. Nach dem Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO obliegt die Ermittlung des Sachverhalts der Finanzbehörde. Hier bezweckt § 90 AO neben einer grundsätzlichen Mitwirkun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Auswirkungen für den Intermediär

Rz. 45 [Autor/Stand] Ermittlungspflicht des Intermediärs? Der Nutzer wird gem. § 138d Abs. 5 AO in Relation zu einer konkreten Steuergestaltung definiert, wobei erst dann von einem Nutzer gesprochen werden kann, wenn wenigstens eines der fristauslösenden Ereignisse des § 138f Abs. 2 AO (bzw. § 138d Abs. 5 AO) gegeben ist (s. Rz. 11 ff.). Gleichzeitig ist von einem Intermediä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Keine Informationspflicht des Intermediärs

Rz. 11 [Autor/Stand] Angabepflicht obliegt dem Nutzer. Der (gegenüber dem BZSt) die Steuergestaltung mitteilende Intermediär hat dem Nutzer nach § 138f Abs. 5 AO unverzüglich die vom BZSt zugeteilte Registrier- und Offenlegungsnummer mitzuteilen (s. § 138f AO Rz. 207). Weitergehende Pflichten sehen die §§ 138d ff. AO bzw. konkret § 138k AO in diesem Zusammenhang nicht vor. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zahlungen an Amateursportler und Lohnsteuer

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Amateursportler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte Vert...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1 Unterrichtung

Rn 5 Die Unterrichtung als Unterfall der Zusammenarbeit[5] umfasst die Weitergabe von Informationen an in anderen Verfahren über das Vermögen gruppenangehöriger Gesellschaften bestellte Insolvenzverwalter. Es ist davon auszugehen, dass keine Pflicht zur Weitergabe irrelevanter oder überflüssiger Informationen besteht. Vielmehr beschränkt sich die Pflicht auf die Weitergabe v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Mehrfach zur Mitteilung verpflichteter Intermediär (Abs. 8)

"(8) Ist ein Intermediär hinsichtlich derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung zur Mitteilung im Geltungsbereich dieses Gesetzes und zugleich in mindestens einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, so ist er von der Mitteilungspflicht nach diesem Gesetz nur dann befreit, wenn er nachweisen kann, dass er die grenzüberschreitende Steuergestaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Regelungsumfang

Rn 6 Die Vorschrift umfasst nicht nur die Zusammenarbeit im Sinne eines Informationsaustauschs, sondern vielmehr auch darüber hinausgehende Mitwirkungsverpflichtungen der Gerichte (wie die Herausgabe von Unterlagen und die organisatorische Abstimmung von Terminen etc.).[8] Der reibungslose Informationsaustausch kann vor allem durch die rudimentäre technische Ausstattung einz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Zur Erläuterung berechtigte Person

Rn 3 Die Erläuterung des Koordinationsplanes soll vorrangig vom Verfahrenskoordinator durchgeführt werden. Rn 4 Für den Fall, dass der Verfahrenskoordinator die Erläuterung nicht vornimmt, ist jeder einzelne Insolvenzverwalter in seinem Insolvenzverfahren zur Erläuterung des Koordinationsplanes verpflichtet. Im Fall der Eigenverwaltung obliegt diese Pflicht den Organen des ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Grenzen der Zusammenarbeit

Rn 9 Ausweislich der Gesetzesbegründung darf eine Weitergabe von Informationen und eine Zusammenarbeit jedoch nicht erfolgen, wenn dies den Zielen des bei dem betroffenen Gericht geführten Insolvenzverfahrens zuwiderlaufen würde.[13] In § 269b fehlt zwar eine ausdrückliche Regelung zur Frage, ob die Gläubigerinteressen im betreffenden Verfahren eine Grenze der Kooperation da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steuergestaltung

„(2) [1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...” Rz. 31 [Autor/Stand] Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen ist. Die Gesetzesbegründung erläutert d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gemäß § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a u b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu 300 EUR (in den VZ 2007–20120: 200 EUR; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr