Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung (Zahlung oder Teilzahlung) erbracht wird, d. h., beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG, Anhang 10). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüssen, Abschlagszahlungen, Zahlungen gestundeter Beträge) erbracht wird...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 1. Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Die Normengruppe der §§ 138d ff. AO bestimmt eine Mitteilungspflicht für als solche definierte Steuergestaltungen durch bestimmte Personengruppen, die Intermediäre oder (nachrangig) Nutzer der betreffenden Steuergestaltung. Die mitzuteilenden Steuergestaltungen betreffen grundsätzlich Strukturen oder Konstellationen, die zu Effek...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Entsprechende Anwendung der für Intermediäre geltenden Regelungen (Abs. 6)

"(6) Hat ein Nutzer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung für sich selbst konzipiert, so sind für ihn auch die für Intermediäre geltenden Regelungen entsprechend anzuwenden." Rz. 141 [Autor/Stand] Inhouse-Gestaltungen erfasst. Nach § 138d Abs. 6 AO sind die für Intermediäre geltenden Regelungen entsprechend anzuwenden, sofern ein Nutzer eine grenzüberschreitende Steuerge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Verweisung an Gruppen-Gerichtsstand

Rn 3 Um eine solche einheitliche Verwertungsstrategie zu erhalten, ermöglicht § 3d die Verweisung an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstandes nach §§ 3a. Sofern gruppenangehörige Schuldner oder deren Gläubiger Anträge auf Eröffnung von Gruppen-Folgeverfahren bei anderen Gerichten als bei dem nach § 3a Abs. 1 zuständigen Gericht stellen, eröffnet § 3d die Verweisungsoption. Di...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 1. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Längerfristiger Trend zu Transparenz und Offenlegung. Die Einführung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen fügt sich in eine größere, seit wenigstens zwei Jahrzehnten andauernde Entwicklung mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz hinsichtlich grenzüberschreitender Sachverhalte. So haben die weltweiten Fisci wie auch internat...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / 2. Entwicklungen auf internationaler und auf OECD-Ebene

Rz. 2 [Autor/Stand] Anzeigepflichten in anderen Rechtsräumen. Anzeigepflichten für Steuergestaltungen bestehen in anderen Jurisdiktionen bereits seit geraumer Zeit. So kennen die USA schon seit 1984 entsprechende Regelungen, die zum Vorbild zur Einführung solcher Pflichten in Kanada und Großbritannien genommen wurden.[2] Diese können auch als Orientierungspunkt für die OECD ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus VuV

Rn. 135 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Einkünfte aus VuV sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt (BFH BStBl II 1987, 322; Nießbrauchs-Erlass BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Rz 1), dh, wer die rechtliche und tatsächliche Macht hat, die in § 21 Abs 1 EStG genannten WG einem anderen entgeltlich auf Zeit zur...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / III. BMF-Schreiben

Rz. 31 [Autor/Stand] Diskussionsentwurf. Das BMF hat mit Datum vom 2.3.2020 den Diskussionsentwurf eines Schreibens über die Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen veröffentlicht.[2] Dieser gibt in weiten Teilen den Gesetzeswortlaut und die Gesetzesbegründung wieder. Zum Entwurf haben die einschlägigen Kammern und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. Angabe der Registriernummer- und der Offenlegungsnummer

Rz. 157 [Autor/Stand] Angabe der Registriernummer nicht verpflichtend. Die Finanzverwaltung sieht verschiedene Fälle vor, in denen nach ihrer Auffassung eine bereits erteilte Registriernummer bzw. Offenlegungsnummer mitzuteilen ist. Dies betrifft zunächst den Fall, wenn einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung bereits eine Registriernummer zugewiesen worden ist.[2] Des W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). Sie gehören vie...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / II. Rechtsschutz

Rz. 78 [Autor/Stand] Kein direkter Rechtsschutz. Gegen die Pflichten nach §§ 138d ff. AO ist kein direkter Rechtsschutz gegeben. Demgegenüber kann gegen Maßnahmen des BZSt, so bspw. die Weiterleitung der Mitteilung, u.U. vorgegangen werden.[2] Gegen die Auswertung der in der Mitteilung gemachten Angaben ist vor dem FG Köln Klage zu erheben. Ebenso kann der Finanzrechtsweg er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Hilfspersonen des Intermediärs

Rz. 19 [Autor/Stand] Hilfspersonen sind keine Intermediäre. Das Gesetz wie auch die zugehörige Begründung lassen offen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Intermediäre sich ihm Rahmen ihrer Tätigkeiten nach § 138d Abs. 1 AO Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen bedienen. Hier stellt sich die Frage, ob solche Hilfspersonen dann (auch) den Pflichten des Intermediärs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.4 Kooperationspflichten in der Eigenverwaltung

Rn 15 Für den eigenverwaltenden Schuldner ergibt sich die Kooperationspflicht aus § 270g, sodass hier im Vergleich zum Insolvenzverwalter keine Besonderheiten bestehen. Rn 16 Eine entsprechende Regelung für den Sachwalter fehlt. Da aber die Sachwalter die insolvenzspezifischen Aufgaben, wie die Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen, wahrnehmen, sollten sie sich zu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Der Insolvenzverwalter eines gruppenangehörigen Schuldners hat im Berichtstermin den Koordinationsplan zu erläutern, wenn dies nicht durch den Verfahrenskoordinator oder eine von diesem bevollmächtigte Person erfolgt. 2Der Insolvenzverwalter hat im Anschluss an die Erläuterung zu begründen, von welchen im Plan beschriebenen Maßnahmen er abweichen will. 3Liegt zum Zeitp...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / dd) Verhältnis zu § 102 AO

Rz. 50 [Autor/Stand] Auskunftsverweigerungsrecht. § 102 AO normiert ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht umfasst u.a. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer hinsichtlich der Informationen, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Zusammenarbeit im vorläufigen Verfahren

Rn 22 Da gerade in Konzerninsolvenzverfahren zahlreiche Verflechtungen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst werden und die Weichen für eine Sanierung oder Zerschlagung gestellt werden müssen, ist es ratsam, bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren mit der Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter zu beginnen. Eine Pflicht zu einer solchen Zusammenarbeit sieht das Ges...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Durchsetzung

Rn 12 Die Durchsetzung der Pflicht gegen den Willen des Insolvenzgerichts ist im Gesetz nicht vorgesehen. Schon aufgrund der gem. Art. 97 GG garantierten richterlichen Unabhängigkeit ergeben sich an dieser Stelle allerdings Grenzen.[21] So gibt es keinen klagbaren Anspruch auf die Zusammenarbeit.[22] Dennoch handelt es sich um eine echte Amtspflicht, so dass eine Verletzung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Umsetzungsdatum

„6. das Datum des Tages, an dem der erste Schritt der Umsetzung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gemacht wurde oder voraussichtlich gemacht werden wird, ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Voraussichtlich erster Umsetzungsschritt. Ferner ist das (voraussichtliche) Umsetzungsdatum der Steuergestaltung anzugeben. Es kommt auf den Tag des Beginns der Umsetzung an, wobei auch Vo...mehr

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zfs 08/2022, Pflichtverletz... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. stehen gegen den Bekl. der geltend gemachte Hauptanspruch in Höhe von 80.000,00 EUR und die Nebenforderungen in voller Höhe zu. 1. Ein Zahlungsanspruch der Kl. gegen den Bekl. ergibt sich in Höhe von 80.000,00 EUR aus übergegangenem Recht gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 631 BGB i.V.m. § 86 VVG. Dem VN der Kl. stand gegen die Bekl. seinerseits ein Schadensersatzanspruc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Mehrere Intermediäre

Rz. 16 [Autor/Stand] Mehrere Intermediäre einer Gestaltung. An einer konkreten Steuergestaltung können durchaus mehrere Intermediäre mitwirken. So ist bspw. denkbar, dass ein steuerlicher Berater eine Gestaltung konzipiert und organisiert und diese Gestaltung dann durch ein Finanzinstitut vermarktet, zur Nutzung bereitgestellt oder deren Umsetzung durch Dritte verwaltet wird...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / aa) Verhältnis zu § 30 AO

Rz. 44 [Autor/Stand] Kein Konflikt mit dem Steuergeheimnis. Gegenstand der §§ 138d ff. AO ist die Offenlegung von Steuergestaltungen gegenüber dem BZSt sowie mittelbar den betroffenen inländischen sowie EU-weiten Finanzverwaltungen. Dies konfligiert grundsätzlich nicht mit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Denn Gegenstand dieses Regelungskreises sind die unbefugte Offenbarun...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / IV. Im Zweifel höherrangiges Recht

Das OLG Düsseldorf sieht wie gesagt keine normative gesetzliche Grundlage. Für den nicht vertretenen Fall, dass das Formular eine verbindliche Rechtsnorm darstelle, will das OLG Düsseldorf aber auch dann keine Notwendigkeit für die Vorlage eines Originalberechtigungsscheines erkennen. Die BerHFV habe dann als einfache Rechtsverordnung hinter höherrangigen Gesetzesrecht zurüc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Erfassung durch das BZSt (Abs. 5)

„(5) [1] Das Bundeszentralamt für Steuern weist dem eingegangenen Datensatz im Sinne des Absatzes 3 1. eine Registriernummer für die mitgeteilte grenzüberschreitende Steuergestaltung und 2. eine Offenlegungsnummer für die eingegangene Mitteilung zu und teilt diese dem mitteilenden Intermediär mit. [2] Hat das Bundeszentralamt für Steuern oder die zuständige Behörde eines andere...mehr

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Vor §§ 138d–k AO / IV. Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 83 [Autor/Stand] Unterschiedliche Umsetzung. Die der innerstaatlichen Umsetzung zugrunde liegende EU-Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) gilt gleichermaßen für alle EU-Mitgliedstaaten. Dementsprechend sind diese ebenfalls zu einer Umsetzung dieser Vorgaben in ihr innerstaatliches Recht verpflichtet. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass die Regelungen überhaupt bzw. jewei...mehr

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zfs 08/2022, Überholen eine... / Leitsatz

1. Wer ordnungsgemäß zum Überholen einer Kolonne angesetzt hat, hat gegenüber ausscherenden Fahrzeugen aus der Kolonne Vorrang, auch wenn im weiteren Verlauf die Absicht, links abzubiegen, erkennbar wird. (amtl. Leits.) 2. Das Überholen einer großen Kolonne von 9–10 Fahrzeugen, ohne dass eine unklare Verkehrslage vorliegt, ist grundsätzlich erlaubt und führt nicht zu einem Mi...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / a) Ein Dritter hat erworben

Nach Abschluss des Versteigerungsverfahrens hat die Bank den Rückgewähranspruch zu erfüllen durch Abtretung an die früheren Eigentümer.[106] Im Fall dermehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Erläuterung des Koordinationsplanes

Rn 6 Die Erläuterung des Koordinationsplanes hat der Verfahrenskoordinator in den Berichtsterminen bzw. einer gesonderten Gläubigerversammlung sämtlicher gruppenangehöriger Schuldner vorzunehmen (§ 269i Abs. 1 Satz 1; vgl. zur Erläuterung im Einzelnen unter § 269i Rn. 6 f.). Rn 7 Damit einher geht das Recht auf Zutritt zu sämtlichen Gläubigerversammlungen konzernangehöriger U...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zustimmungsberechtigter

Rn 2 § 263 Satz 1 sieht die Möglichkeit vor, im gestaltenden Teil des Insolvenzplans zu regeln, dass bei bestimmten Geschäften des Schuldners oder der Übernahmegesellschaft, legaldefiniert in § 260 Abs. 3, ein Zustimmungsvorbehalt des Insolvenzverwalters gilt. Zwar kann wegen der Dispositivität der gesetzlichen Regeln nach § 217 Abs. 1 Satz 1 auch jede andere Person anstelle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 § 269d wurde ebenfalls mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt und bietet die Möglichkeit ein sog. Koordinationsverfahren einzuleiten. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird vom Insolvenzgericht ein Verfahrenskoordinator bestellt (§ 269e). Dieser hat als neutrale dritte Person für eine abgestimmte Abwicklung der Verfahren zu s...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet Einschränkungen des in § 11 niedergelegten Grundsatzes, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder juristischen Person eröffnet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts handelt. § 12 ordnet die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bundesr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung

Tz. 9 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung die Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn die Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung nach § 48 EStG vorlegen. Derartige Freistellungsbescheinigungen/Freistellungserklärungen erhalten die ausführenden Firmen von ihrem Betriebsstättenfinanzamt auf entsprechenden Antr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Anrechnung des Steuerabzugsbetrages/Erstattungsverfahren

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Das Anrechnungsverfahren hat der Gesetzgeber in § 48c Abs. 1 EStG geregelt. D.h., der vom Leistungsempfänger einbehaltene und an das zuständige Finanzamt abgeführte Steuerabzugsbetrag wird bei den Firmen auf deren steuerliche Verpflichtungen angerechnet, bzw. es wird gegen vorhandene Steueransprüche aufgerechnet. Die Anrechung kann nach (s. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sponsoring

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zur ertragsteuerlichen Behandlung aus Sicht der Finanzverwaltung siehe den Sponsoringerlass, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212. Sponsoring ist gegeben, wenn Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, ökologischen, sozialen, oder ähnlich bedeutsamen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Typologie der Intermediäre

Rz. 17 [Autor/Stand] Typische Gruppen von Intermediären. Der Gesetzeswortlaut benennt keine konkreten Berufsgruppen bzw. Branchen, die regelmäßig als Intermediär in Frage kommen. Die Gesetzesbegründung stellt vielmehr ausdrücklich klar, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kein konstitutives Merkmal eines Intermediärs ist, sondern allein die o.g. Tätigkeit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Inlandsbezug des Intermediärs (Abs. 7)

„(7) [1] Ein Intermediär ist nur dann zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet, wenn er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz 1. im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat oder 2. nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, er aber im Geltungsber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / b) Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 53 [Autor/Stand] Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Regelungen der §§ 138d ff. AO stellen die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben dar. So enthält die Amtshilferichtlinie zwingende Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber. Insoweit sind die innerstaatlichen Regelungen daher einer Überprüfung durch das BVerfG entzogen.[2] So ist das für die Überprüfung der Mitteilung...mehr

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zfs 08/2022, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

[15] Zu Recht hat das BG angenommen, dass die Feststellungsklage zulässig und insbesondere das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse des Kl. gegeben ist. Die Zulässigkeit der Feststellungsklage scheitert entgegen der Ansicht der Revision nicht am Vorrang der Leistungsklage. [16] 1. Ist dem Kl. eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar und erschöpft si...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / I. Sachverhalt

Mit Beschluss des AG (im Folgenden: Insolvenzgericht) in 2000 wurde über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Auf Antrag v. 6.4.2006 setzte das Insolvenzgericht für die Tätigkeit des Beklagten einen Vorschuss auf seine Vergütung i.H.v. 43.012,17 EUR fest und gestattete dem Beklagten die Entnah...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftungsbescheid, Ermessensausübung

Rn. 331 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Erlass eines Haftungsbescheids gegen den Haftungsschuldner nach § 10b Abs 4 S 2 EStG erfolgt in der Regel wegen des Sachzusammenhangs durch das für die Besteuerung des Zuwendungsempfängers örtlich zuständigen BetriebsstättenFA (AEAO zu § 24 Nr 1 S 1, 2 AO). Ist der Zuwendungsempfänger im Ausland ansässig und wird im Inland nicht steuerl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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ZErb 08/2022, Zur Lösung ei... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte, der aktueller Eigentümer des in Rede stehenden Grundbesitzes ist, hat mit Antrag vom 19.10.2021 die Löschung des in Abt. II unter der lfd. Nr. 6 eingetragenen Nacherbenvermerks beantragt. Der Nacherbenvermerk hat folgenden Wortlaut: Zitat Die "(…)" J W in E ist befreite Vorerbin. Nacherben des F W sind beim Tode der Vorerbin deren eheliche Abkömmlinge. Für de...mehr

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AGS 08/2022, Anrechnung der... / II. Anrechnung ist vorzunehmen / kein Ablauf von mehr als zwei Kalenderjahren

Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss hat zu Unrecht von einer Anrechnung der Geschäftsgebühr abgesehen. Zwar ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine Anrechnung ausgeschlossen, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor. Die Zwei-Kalenderjahres-Frist wäre lediglich dann abgelaufen, wenn der Auftrag...mehr

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ZErb 08/2022, Die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen des Familienheims - Ein Kurzbeitrag aus aktuellem Anlass

Steuerbefreiung sind grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen zu gewähren. Anlässlich einer Anfrage einer Mandantin ergab sich die Frage, ob moralische Verpflichtungen ein steuerschädliches Ereignis im Fall des Familienheims auslösen können. Derzeit fliehen tausende Menschen aus den Kriegsgebieten der Ukraine. Viele hilfsbereite Menschen sind bereit, den Geflüchteten ein...mehr