Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten beim Eigenkapitalausweis von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29 Im Abschluss einer OHG oder KG kommt der Differenzierung von Kap.-Anteilen nach Gesellschaftern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gliederungsstetigkeit

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur Gliederungsstetigkeit als Unterform der in § 265 Abs. 1 kodifizierten Darstellungsstetigkeit bedeutet, dass das berichtende UN bezüglich der folgenden Wahlrechte und Spielräume grds. an diejenige Entscheidung gebunden ist, die für den vorhergehenden JA getroffen wurde: Wahl des primären Gliederungsformats bei Existenz mehrerer G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufklärungen und Nachweise

Rn. 15 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu den Duldungspflichten der gesetzlichen Vertreter einer KapG aus § 320 Abs. 1 Satz 1 kommen in § 320 Abs. 2 auch Verpflichtungen zur aktiven Unterstützung des AP (Mitwirkungspflichten). Die gesetzlichen Vertreter müssen dem AP alle Aufklärungen und Nachweise geben, die "für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind" (§ 320 Abs. 2 Satz 1). Mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausnahme für kleine Kapitalgesellschaften (Satz 4)

Rn. 11a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 240 Satz 4 AktG gilt die in Satz 3 vorgesehene Pflicht, die Verwendung der aus der Kap.-Herabsetzung und der Auflösung von Gewinnrücklagen gewonnenen Beträge im Anhang erläutern zu müssen, für kleine Kapitalgesellschaften (vgl. § 267 Abs. 1; überdies § 267a Abs. 2) nicht. Die durch das BilRUG eingefügte Erleichterung soll die Belastu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anhangangaben

Rn. 64 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 265 Abs. 4 Satz 2 ist die Ergänzung der Gliederung im Anhang anzugeben und zu begründen. Diese Pflicht wird nach hier vertretener Ansicht erfüllt, wenn die folgenden Informationen vermittelt werden: Nennung der Geschäftszweige, für die unterschiedliche Gliederungen vorgeschrieben sind; Nennung des Geschäftszweigs, dessen Gliederung als P...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorgehen bei unwesentlichen Vorjahresbeträgen

Rn. 129 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zum Ausweis eines Leerpostens, der im VJ einen Betrag aufwies, gilt nach § 265 Abs. 8 unabhängig davon, ob der Betrag des VJ wesentlich war oder nicht. Soweit hiervon jedoch Posten betroffen sind, die mit arabischen Zahlen versehen sind, greift § 265 Abs. 7 Nr. 1 mit der Folge, dass der Posten mit einem anderen Posten zusammengef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Reichweite der Angabepflicht von Vorjahresbeträgen

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Aus dem Wortlaut des § 265 Abs. 2 Satz 1 ergeben sich Hinweise auf die von der Pflicht zur Angabe von VJ-Beträgen betroffenen JA-Informationen, die Platzierung der VJ-Angaben. 1. Betroffene Jahresabschlussinformationen Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 265 Abs. 2 Satz 1 müssen die VJ-Angaben zu jedem Posten der Bilanz und GuV gemacht werden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Postenstetigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Postenstetigkeit verlangt eine Identität der Zuordnung von gleichartigen Geschäftsvorfällen zu den einzelnen in Bilanz, GuV und Anhang dargestellten Posten im Zeitablauf, um auf diesem Weg für eine Vergleichbarkeit der Einzelposten in aufeinander folgenden JA zu sorgen. Sie bezieht sich damit zunächst auf die im Gesetz angeführten Wahlrec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsziel

Rn. 26 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 2 Satz 1 verlangt, zu jedem Bilanz- und GuV-Posten den jeweiligen VJ-Betrag anzugeben. Wie § 265 Abs. 1 dient damit auch Abs. 2 Satz 1 dazu, dem Adressaten einen Vergleich der RL im Zeitablauf zu ermöglichen. Anders als die Vorschrift zur Darstellungsstetigkeit bezieht sich § 265 Abs. 2 Satz 1 jedoch nicht auf die gesamte Pflicht-R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Reichweite des Stetigkeitsgebots

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 1 Satz 1 verlangt, die "Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen [...] beizubehalten". Dabei verdeutlicht das Wort "insbesondere", dass der Verweis auf die Bilanz- und GuV-Gliederung nur exemplarisch und somit keine umfängliche Aufzählung dessen ist, was d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 320

Rn. 70 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Würde die Erfüllung der Prüfungs- und Auskunftsrechte vonseiten des geprüften UN ganz oder teilweise verweigert, stünde dem AP aus § 320 kein einklagbarer Anspruch zu, um die gesetzlichen Vertreter unmittelbar zu einem anderen Verhalten zu zwingen (vgl. so etwa auch ADS (2000), § 320, Rn. 82; MünchKomm. HGB (2020), § 320, Rn. 24; KK-RLR (2011...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einschränkung des Wahlrechts

Rn. 125 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Ein Leerposten darf nach § 265 Abs. 8 (2. Halbsatz) nicht weggelassen werden, wenn er im VJ einen Betrag aufgewiesen hat. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nach § 265 Abs. 2 zu jedem Bilanz- und GuV-Posten der VJ-Betrag angegeben werden muss. Rn. 126 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gibt ein UN freiwillig Vergleichswerte für mehrere VJ ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Reichweite des Rechts zur Zusammenfassung und Verlagerung

Rn. 109 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sowohl für die Zusammenfassung unwesentlicher Posten als auch für die Verlagerung von Posten in den Anhang regelt das Gesetz keine Pflicht, sondern lediglich ein Wahlrecht, das zudem mit einer Einschränkung auf bestimmte Posten und nur bei Fehlen von Formblättern zur Verfügung steht. 1. Posten, die zusammengefasst bzw. verlagert werden dürfen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Konkretisierung der Postenbezeichnung

Rn. 99 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Haben bei einem UN einzelne VG, Schulden, Aufwendungen oder Erträge eine besondere Bedeutung, ohne dass unmittelbar erkennbar ist, in welchem Posten sie enthalten sind, so kann dies dazu führen, dass der Abschluss nicht mehr klar und übersichtlich ist, was nach § 265 Abs. 6 zu der Pflicht führt, die Bezeichnung der betroffenen Posten zu konkr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitraum

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Einstellung in die Kap.-Rücklage hat gemäß § 232 AktG nur zu erfolgen, wenn sich ein Unterschiedsbetrag bei der Aufstellung der Jahresbilanz für das GJ, in dem der Beschluss über die Kap.-Herabsetzung gefasst wurde, oder für eines der beiden nachfolgenden GJ ergibt. § 232 AktG ist demnach für einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beschl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 27 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur hinreichenden Aufgliederung der Bilanz nach § 247 Abs. 1 erfordert grds. eine Aufgliederung des EK. Das gesetzlich nicht definierte buchmäßige EK ergibt sich am BilSt als Saldo in der Bilanz, nachdem AV und UV sowie Schulden und RAP zutreffend angesetzt und bewertet worden sind. Dabei handelt es sich – insbesondere angesichts ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vollständigkeitserklärung

Rn. 21 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP hat nicht in allen Fällen die Möglichkeit, Nachweise für die den JA und Lagebericht beeinflussenden Geschäftsvorfälle zu ermitteln (z. B. bei der Prüfung auf Vollständigkeit der gegebenen Bürgschaften oder geleisteten Sicherheiten). Für solche Fälle hat sich der GoA herausgebildet, dass der AP von den gesetzlichen Vertretern einer KapG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) ersetzte § 320 Abs. 1 bis 3 die Regelungen der §§ 148, 165 und 336 Abs. 4 AktG 1965 (vgl. Göbel (1988), S. 59 (60)). Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, dem AP alle notwendigen Unterlagen vorzulegen und Informationen zu geben, di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorlagepflicht

Rn. 36 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nachstehende Übersicht strukturiert die Regelungen des § 320 Abs. 3 Satz 1: Übersicht: Vorlagepflicht bei der Konzernabschlussprüfung Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, die nach den §§ 290–293 einen KA aufzustellen haben, dem KA-Prüfer die im Gesetz aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Die gleichen Pflichten gelte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorlagepflicht

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen KapG haben den JA und den Lagebericht sowie ggf. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach deren Aufstellung unverzüglich dem AP vorzulegen (vgl. § 320 Abs. 1 Satz 1). "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB). Mit dieser Vorschrift soll der AP in die Lage...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 333 ist lex specialis bei vom HGB vorgeschriebenen (Pflicht-)Prüfungen sowohl gegenüber § 404 AktG als auch den §§ 203f. StGB (vgl. HdR-E, HGB § 333, Rn. 37). Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Geschütztes Rechtsgut ist das Interesse an der Bewahrung von Geheimnissen einer KapG einschließlich der genannten, mit ihr verbundenen UN. Dies gilt schü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handlungen des Abschlussprüfers oder seines Gehilfen

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 333 Abs. 1 ist die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses der geprüften KapG, eines TU (vgl. § 290 Abs. 1f.), eines gemeinsam geführten UN (vgl. § 310) oder eines assoziierten UN (vgl. § 311) unter Strafe gestellt (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 333, Rn. 27f.). Vom Gesetz besonders hervorgehoben ist die Offenbarung eines Betriebs- ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinzufügungen zusätzlicher Zwischensummen

Rn. 79a Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 5 Satz 2 erlaubt auch das Hinzufügen neuer Zwischensummen. Rn. 79b Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach dem Gesetzeswortlaut sind auch solche zusätzlichen Zwischensummen nur zulässig, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Diese Einschränkung wirkt zunächst unpassend, weil ihrer Natur nach Zwischensummen ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Komponentenstetigkeit

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bestimmte Angaben können, sei es aufgrund kodifizierter Wahlrechte oder (wie im Beispiel freiwilliger Angaben) wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben, wahlweise in der Bilanz bzw. GuV oder im Anhang, entweder im Anhang oder Lagebericht, optional im Lagebericht oder anderweitig platziert werden. Für sie verlangt die Komponentenstetigkeit einen gege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.12 Verfahren zur Vermögensauskunft

Rz. 16 Der besondere Rechtsbehelf zugunsten des Schuldners, wie der zurzeit in § 900 Abs. 4 ZPO vorgesehene Widerspruch, wird im Wege der Reform der Sachaufklärung zum 1.1.2013 abgeschafft. Bestreitet der Schuldner die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen oder wegen der in § 802d ZPO n. F. geregelt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Nach § 768 ZPO können nur die vom Gesetz für dieses Verfahren zugelassenen Einwendungen geltend gemacht werden (vgl. BeckOK/ZPO-Preuß, § 768 Rn. 3, 4). Das sind der Eintritt der Bedingung (§ 726 Abs. 1 ZPO), die Rechtsnachfolge (§ 727 Abs. 1 ZPO), die Nacherbfolge (§ 728 Abs. 1 ZPO), die Wirkung eines im Prozess des Testamentsvollstreckers ergangenen Urteils gegenüber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. Pflicht zur Vorfinanzierung

Zahlung der Steuer unabhängig von Vereinnahmung des Entgelts: Das eigentliche Problem – dass nämlich Steuerpflichtige damit die Steuer evtl. über längere Zeiträume vorfinanzieren müssen – handelte der Gerichtshof in den Antworten auf beide Vorlagefragen relativ kurz ab. Die Pflicht zur Entrichtung der Steuer bestehe, wenn Unternehmer Umsätze steuerpflichtig erbrächten und zw...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 3.1 Verpflichtungen

Der vorliegende Fall ist auf nicht-öffentliche Unternehmen mit einem hohen Anteil von Bildschirmtätigkeiten anwendbar. Diese Unternehmen unterliegen in der Regel dem autonomen Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Im vorliegenden Fall hatte die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit keine ausreichende Dokumentation gem. § 6 Arbeitsschutzgesetz vorliegen. Die vorli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dokumentation der Gefährdun... / 2.2 Verpflichtung zur Analyse und Beurteilung

Der Fall ist im unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz und der Anwendung der Ende 2016 außer Kraft gesetzten Bildschirmarbeitsverordnung[1] zu sehen. Im Bezug auf die fachliche Zuständigkeit ist § 6 Arbeitssicherheitsgesetz noch von Belang. Deshalb kommt diesem Gerichtsurteil für Ihre Arbeit vor Ort besondere Bedeutung zu. Es geht um die "Beweiskr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / 1.1 Begriff

Verantwortung im Arbeitsschutz ist die Zuständigkeit und Verpflichtung, bestimmte Aufgaben zur Förderung und Bewahrung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erfüllen. Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz, die den Rahmen der Verantwortung regeln, ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV-V 1. Wer verantwortlich ist, regelt insbesondere § 13 ArbSchG. Ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.2 Privatrechtliche Rechtsfolgen

Unterschieden werden Haftung aus Vertrag: Haftung besteht grundsätzlich nur zwischen den vertragsschließenden Parteien. Sie haben sich im Vertrag zur Einhaltung von Rechten und Pflichten verständigt. Kommt eine Partei ihren vereinbarten Pflichten schuldhaft nicht oder nur mangelhaft nach, kann sich hieraus eine Haftung gegenüber dem Vertragspartner ergeben. Gefährdungshaftung:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.1 Begriff der Allgemeinheit

Rz. 3 Der Begriff der "Allgemeinheit" i. S. dieser Norm ist aus zwei Perspektiven zu betrachten: Allgemeinheit als Anforderung an den Personenkreis[1] und darüber hinaus Allgemeinheit als Anforderung an den Förderzweck (Gemeinwohl) Personenkreisbezogen ist zunächst abzugrenzen innerhalb der beiden extremen Fälle, nämlich der Gesamtheit der Bevölkerung einerseits und einem abgesc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / 2 Praxisfragen

Die Übertragung von Verantwortung kann durch die Stellung im Unternehmen automatisch erfolgen, sie kann auf gesetzlicher Grundlage beruhen, sie kann durch den Arbeitsvertrag erfolgen und sie kann durch andere Verträge auf Dritte übertragen werden. Während die eindeutige Regelung in einem Vertrag (Arbeitsvertrag, Anweisung oder sonstige vertragliche Regelung) den Verantwortung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.3.2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB

Im Regelfall dürfte zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer ein Bauvertrag zustande kommen, der die Bestimmungen der VOB zum Vertragsbestandteil macht. Sie haben die Qualität von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die VOB enthält im Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Dort sind neben Leistungsumfang, Vergütung und Abnahme auc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Mitarbeiter un... / 1.1 Definition und Hintergrund

Mitarbeiter können nur sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kennen. Bei allen, auch den modernsten Arbeitsmitteln und -verfahren bleiben immer Restgefahren bestehen, die den Mitarbeitern bekannt sein müssen, damit sie sich richtig verhalten können. Dieses Wissen muss vermittelt werden. Nach § 12 ArbSchG s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist es wichtig, dass ... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Der Arbeitgeber ist und bleibt Adressat im gesamten deutschen Arbeitsschutzrecht. Das ist die Grundstruktur dieses Rechtsbereiches, die nicht unterbrochen werden kann. Natürlich kann und muss der Arbeitgeber Pflichten an weitere Verantwortliche delegieren, allen voran an die Führungskräfte und Vorgesetzten der nachgeordneten Unternehmensstrukturen. Er kann das aber immer nur...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Mitarbeiter un... / 2 FAQ

1) Warum sollte eine Unterweisung regelmäßig durchgeführt werden? Durch regelmäßige Wiederholungen bleiben die Unterweisungsinhalte besser im Bewusstsein. Dabei sollten nicht nur Sicherheitsaspekte besonders gefährlicher Tätigkeiten regelmäßig geschult werden. Auch Routinetätigkeiten müssen berücksichtigt werden, bei denen häufig die Gefahr besteht, durch die ständig wiederke...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beauftragter des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Nach § 13 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber seine arbeitsschutzrechtlichen Pflichten ganz oder teilweise an geeignete beauftragte Personen weitergeben. Er tut das z. B., in dem er den Führungskräften die Arbeitsschutzverantwortung für ihre Zuständigkeitsbereiche überträgt. Aber auch davon unabhängig findet eine Übertragung von Unternehmerpflichten immer dann s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Aufgaben hat der Bet... / 1.1 Definition

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Betrieben der Privatwirtschaft. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Im BetrVG sind Anhörungs-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats vorgesehen. Seine Aufgabe ist es u. a. die Beschäftigung im Betrieb sowie die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern (vgl. § 80 Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Vorfinanzierung

Pflicht zur Vorfinanzierung besteht weiter: Unternehmer, die ihre Tätigkeiten als Sollbesteuerer ausüben, müssen auch künftig im Leistungszeitpunkt ihre Umsätze auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern. Wann dieses Entgelt fällig ist, wann also der Leistungsempfänger das Entgelt an den Leistenden zu entrichten hat, ist dabei grundsätzlich unerheblich.[62] Auch w...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / 1.2 Wer ist verantwortlich?

§ 13 ArbSchG regelt eindeutig, wer die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sind. Dabei handelt es sich um den Arbeitgeber, seine gesetzlichen Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, den vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftrag...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Fachkraft f... / 2 FAQ

1) Was ist der Unterschied zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten? Der Sicherheitsbeauftragte ist meist in den Produktionsprozess direkt eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen: Er achtet z. B. darauf, dass Schutzeinrich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Mitarbeiter un... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

§ 12 ArbSchG weist die Pflicht zur Unterweisung dem Arbeitgeber zu: Er kann (und wird i. d. R.) diese Aufgabe delegieren: "der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben ... in eigener Verantwortung wahrzunehmen" (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Je nachdem, welche Inhalte in den Unterweisungen vermittelt werden sollen,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / Zusammenfassung

Überblick Verantwortung im Arbeitsschutz ist die Zuständigkeit und Verpflichtung, bestimmte Aufgaben zur Förderung und Bewahrung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erfüllen Der Kreis der Verantwortlichen im Arbeitsschutz ist in § 13 ArbSchG eindeutig und abschließend geregelt. Die dort genannten Verantwortlichen sind neben dem Arbeitgeber verantwortlich, d. h., di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte es eine Notfal... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Zu den Pflichten gehört u. a., dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen ergreift, die zur ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 4 Organisation – ein Schlüsselfaktor

Ein effizienter organisatorischer Rahmen ist die Basis für effektive Unfallverhütung bei Fremdfirmen im Betrieb. Ein entsprechendes Fremdfirmen-Management bildet dabei den wichtigsten Eckpfeiler. Die darin verankerte Betriebsverordnung sollte Folgendes regeln: Art und Umfang der Auftragnehmererklärung, Art und Umfang der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung, Art, Umfang ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1 Verkehrssicherungspflichten

Das bekannteste Schild an Baustellen ist das Betretungsverbot. Für Schäden, die Personen auf der Baustelle oder einem Grundstück entstehen, ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Betreiber schadensersatzpflichtig. Die Ergänzung "Eltern haften für ihre Kinder" kann die Haftung des Eigentümers nicht ausschließen. Verkehrspflichten sind der Oberbegriff der Verkehrssicherungspflic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdung durch Lärm und V... / 5.3 Gehörschutz

Werden trotz technischer oder organisatorischer Schutzmaßnahmen die unteren Auslösewerte erreicht oder überschritten, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten wirksamen persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen. § 8 Abs. 2 LärmVibrationsArbSchV bestimmt, dass unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung eines angewandten Gehörschutzes die Werte LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak ...mehr