Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Keine Bilanzierung der Altersversorgungsverpflichtungen bei deren Deckung durch "zugriffsfrei" ausgelagerte Vermögensgegenstände

a) Begriff und Wirkungsweise einer "zugriffsfreien" Auslagerung (Outsourcing) Rn. 660 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das BilMoG hat den in § 246 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Grundsatz, dass VG nicht mit Schulden verrechnet werden dürfen, beibehalten. Allerdings fügte es sogleich in Satz 2 des § 246 Abs. 2 eine bemerkenswerte Ausnahme von diesem Grundsatz ein, indem es für "Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung, Übergangsregelungen und Anhangangaben bei unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen

1. Unterscheidung in "normale Versorgungszusagen", "zugriffsfrei ausgelagerte Altersversorgungsverpflichtungen" und "wertpapiergebundene Versorgungszusagen" Rn. 671 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. BilMoG erstmalig intensiv mit der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen befasst und dabei spezielle Übergangsvorschriften und Anhangangaben vorge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung "normaler Versorgungszusagen"

a) Pensionsrückstellung als Erfüllungsbetrag Rn. 673 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Pensionsrückstellung ist der am jeweiligen BilSt maßgebliche Erfüllungsbetrag für die künftigen Versorgungszahlungen. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 2, der besagt, dass Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen sind....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung von vor BilMoG schon zu erfüllenden Anhangangaben

aa) Angabe der Unterbewertung bei vor dem Jahr 1987 erteilten Versorgungszusagen (Altzusagen; Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Rn. 728 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 nicht gebildet zu werden, wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.1987 erteilt wurde (Altzusage). Dies gilt auch für Erhöhungen von Altzusagen,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Passivierungswahlrecht für Erhöhungen von Altzusagen

Rn. 644 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das Passivierungswahlrecht gilt nicht nur für die ursprünglich erteilten Altzusagen, sondern auch für ihre Erhöhungen. Hierfür sprechen zwei Gründe: Zum einen ist nicht nur jede Pensionsverpflichtung gegenüber einer bestimmten Person eine Schuld für sich (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3), sondern auch ein einheitlicher (negativer) VG. Es wäre widers...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 328 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 vorläufig frei Rn. 329 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 § 253 Abs. 2 ordnet ein generelles Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr an. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, den Abschlussadressaten realitätsnähere Informationen über die wahre Belastungswirkung ungewisser Verbindl. zu vermitteln und auf diese Weis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung der künftigen Versorgungszahlungen

aa) Gehalts- und Rententrends Rn. 674 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Aufgrund des Gebots der "vernünftigen kaufmännischen Beurteilung" (§ 253 Abs. 1 Satz 2) müssen voraussichtliche künftige Anhebungen der Versorgung für Versorgungsanwartschaften und vermutliche künftige Erhöhungen laufender Rentenzahlungen realitätsnah abgeschätzt werden. Derartige Anhebungen können sich aus Lohn-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ungewisse Verbindlichkeiten im Sinne von § 249 Abs. 1 Satz 1

1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff Rn. 600 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Altersversorgungsverpflichtungen sind die auf unmittelbaren oder mittelbaren Versorgungszusagen beruhenden Verpflichtungen von UN gegenüber ihren AN – oder denen gleichgestellten Personen (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung zu erbring...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung des Passivierungswahlrechts für Altzusagen

Rn. 641 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Grundsatz der Passivierungspflicht für Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 634) wird durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeschränkt. Nach dieser Regelung braucht für eine "laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension aufgrund einer unmittelbaren Zusage eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 des H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Biometrische Wahrscheinlichkeiten

Rn. 678 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Auf jeden Fall müssen bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung die biometrischen Wahrscheinlichkeiten beachtet werden. Zu ihnen gehört u. a. die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide zu werden oder zu sterben, beim Einräumen von Hinterbliebenenversorgung auch die Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein, wenn der Famili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterte Anhangangaben aus dem BilMoG

aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen Rn. 742 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Gesetzlich vorgegebener Rechnungszins (RückAbzinsV)

Rn. 679 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen, die Verpflichtungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bewerten, mit einem Durchschnittszins abzuzinsen, der dieser Restlaufzeit entspricht. Dieser Zins wird von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben, wobei sie die Vorgaben der RückAbzinsV zu beachten ha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsatz: Passivierungspflicht

a) Passivierungspflicht aa) Allgemeines Rn. 634 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Unmittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind aufgrund des § 249 Abs. 1 Satz. 1 grds. voll zu passivieren. Da § 249 erstmals auf GJ anzuwenden war, die nach dem 31.12.1986 begannen (vgl. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), war z. B. zum Ende eines GJ, das vom 01.10.1986 bis zum 30.09.1987 reichte – auch f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 791 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Begriff der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ableiten. Der Satz 2 des Abs. 1 des Art. 1 EGHGB spricht zwar nicht von Altersversorgungsverpflichtungen wie das HGB in § 253 Abs. 1 Satz 3 und in § 246 Abs. 2 sowie § 253 Abs. 2 Satz 2, gebraucht aber den Begriff der "mittelbaren Verpflic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Zugriffsfreie Auslagerung von Vermögensgegenständen: Bewertung, Erfolgsrechnung, Übergangsregelungen und Anhangangaben

a) Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen und der Vermögensgegenstände aa) Bewertung der ausgelagerten Altersversorgungsverpflichtungen Rn. 754 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 sind Altersversorgungsverpflichtungen insoweit nicht beim zusagenden UN zu bilanzieren, wie sie durch "zugriffsfrei" ausgelagerte VG gedeckt sind. Die Altersversorgungsverpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich

Rn. 12 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Sachlicher Geltungsbereich: § 4f EStG gilt für die steuerliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich, nicht dagegen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Bei EÜR ist der Anwendungsbereich der Norm nicht eröffnet, da Verpflichtungen hier mangels Passivierung auch keinen Passivierungsbeschränkungen unterliegen, die zur Prolongation zur Dispo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abraumbeseitigung

Rn. 86 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Unter Abraumbeseitigung versteht man die Entfernung von Abraumrückstand, d. h., über bereits abgebauter Substanz oder im Anschluss daran befindet sich noch Deckgebirge, das nicht in Relation zum Abbau der Substanz abgeräumt wurde. Rn. 87 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Soweit für die Abraumbeseitigung eine öffentlich-rechtliche oder vertragliche Ver...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Staatlich erhobene Abgaben iSd. IFRIC 21

Tz. 92a Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Unter Abgaben (levies) iSd IFRIC 21 sind gemäß IFRIC 21.4f. Beträge zu verstehen, die das bilanzierende Unternehmen an die öffentliche Hand künftig zu zahlen hat und die weder eine Ertragsteuer iSd. IAS 12 noch eine Strafe oder ein Bußgeld noch eine Zahlung für den Kauf eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung darstellen. Verpflichtun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Anhangangaben zum "positiven Unterschiedsbetrag" im Übergangsjahr auf das BilMoG und in Folgejahren

Rn. 750 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 67 Abs. 2 EGHGB müssen KapG und bestimmte andere UN die "in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen jeweils im Anhang und im Konzernanhang angeben." Diese Vorschrift bezieht sich auf Angaben zur Verteilung eines positiven Unterschiedsbetrags (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsbilanz

Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie zurück, der für Rückstellungen den Ansatz des notwendigen Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen

Rn. 92 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Mit der Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als ungewisse Verbindl. i. S. d. § 249 sind Rückstellungen auch für Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes zulässig und geboten. Schon daraus ergibt sich, dass es ein Sonderrecht für Umweltschutzrückstellungen nicht geben kann, vielmehr muss die Bildung derartiger Rückstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff und Bewertung wertpapiergebundener Versorgungszusagen

aa) Begriff der wertpapiergebundenen Versorgungszusagen Rn. 764 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber regelt in § 253 Abs. 1 Satz 3 die Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen. Er formuliert folgendermaßen: "Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. II...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Provision

Tz. 14 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Eine Rückstellung (provision) wird als Schuld definiert, die bezüglich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe unsicher ist (IAS 37.10). Damit stellt sie eine Teilgruppe der Schulden dar (vgl. Förschle/Kroner/Heddäus, WPg 1999, S. 42) und unterscheidet sich von den sonstigen Schulden allein hinsichtlich des Unsicherheitsgrades des zeitlichen Anf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Ausübung und Folgen des Passivierungswahlrechts

aa) Umfang der Passivierung Rn. 651 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die UN bedeutet das Passivierungswahlrecht, dass sie frei darüber entscheiden können, ob sie eine Rückstellung nicht, teilweise oder voll bilden. Dabei haben sie anders als im Steuerrecht kein Nachholverbot zu beachten. Infolgedessen können zunächst unterlassene Rückstellungen bzw. Zuführungen zur Rückstellung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 291 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Dem Vorsichtsprinzip wird bei der Bewertung von Rückstellungen in der HB traditionell ein hoher Stellenwert eingeräumt. Von den unterschiedlichen Ausprägungen, die dieser Grundsatz annimmt (vgl. Fülbier/Kuschel/Selchert, HdR-E, HGB § 252), erweist sich das Prinzip der Bewertungsvorsicht als eine wichtige Entscheidungsregel für die Auswahl ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Aufhebung der ... / II. Objektive und subjektive Anforderungen des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

Voraussetzung für eine Aufhebung der VKH-Bewilligung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist zunächst, dass der Partei durch Beschluss VKH bewilligt worden ist. Er ermöglicht in bestimmten Fällen eine nachträgliche Korrektur der getroffenen Entscheidung (MüKo-ZPO/Wache, 6. Aufl., 2020, § 124 Rn 2). Ein solcher Fall ist gegeben, wenn die Partei ihrer Verpflichtung gem. § 120a Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Übergangsregelungen des BilMoG für "normale" unmittelbare Versorgungszusagen

a) Verteilungswahlrecht für positive Unterschiedsbeträge aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung Rn. 706 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung der Einstandspflichten und Anhangangaben

a) Bewertung der Einstandspflichten Rn. 796 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die vorab geschilderten Einstandspflichten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 794f.) können recht unterschiedlicher Natur sein. Es kommt darauf an, obmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Auflösung von Pensionsrückstellungen

a) Verbot einer willkürlichen Rückstellungsauflösung Rn. 655 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gebildete Pensionsrückstellungen dürfen gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 nur insoweit aufgelöst werden, wie der Grund für ihre Bildung entfallen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rückstellungsbildung auf Basis der Passivierungspflicht bei "Neuzusagen" oder des Passivierungswahlrechts bei "Al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1)

Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen Lasten, da Gestaltungsmissbrauch bei Beendigung des unternehmerischen Engagements grds nicht im Raum steht. Da die Übertragu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anpassungsprüfungspflicht

Rn. 689 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 16 Abs. 1 BetrAVG regelt die sog. Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers für laufende Versorgungsleistungen. Danach muss der Arbeitgeber alle drei Jahre die Möglichkeit einer Anpassung laufender Versorgungsleistungen, also der Rentenzahlungen, überprüfen und entscheiden, ob er eine Anpassung vornehmen kann. Bei der Anpassungsentscheidu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Passivierungswahlrecht bei fehlenden Deckungsmitteln eines externen Versorgungsträgers

1. Begriff "mittelbarer Altersversorgungsverpflichtungen" und Einstandspflichten des Unternehmens a) Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff Rn. 791 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Begriff der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ableiten. Der Satz 2 des Abs. 1 des Art. 1 EGHGB spricht zwar nicht von Altersversorgun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stehenlassen oder teilweises Auflösen der Pensionsrückstellung bei negativen Unterschiedsbeträgen

aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen Rn. 719 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des WJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Dies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Vorlage zur Vo... / 3 Hinweis:

Es besteht ein Zusammenhang von unionsrechtlich harmonisierten Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Überprüfung dieser Voraussetzungen durch den Ausstellermitgliedstaat und der Pflicht zur Anerkennung dieses in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins. Dabei weist der EuGH weist zunächst darauf hin, dass der Grundsatz der gegenseiti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entscheidungen gem. § 120a ZPO

Rz. 24 Nicht nur das Interesse des beigeordneten Anwalts an der Ausführung einer vom Gericht getroffenen Zahlungsanordnung durch die Staatskasse ist geschützt, sondern auch sein Interesse an dem Fortbestand derselben. Allerdings ist umstritten, mit Hilfe welchen Rechtsbehelfs dem Schutzbedürfnis des Rechtsanwalts Genüge getan werden kann. Teilweise wird vertreten, dass dem R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 59 Zwischen den Parteien der Einigung muss ein Rechtsverhältnis streitig sein. Nicht erforderlich ist, dass ein Rechtsverhältnis tatsächlich besteht. Es genügt, wenn ein solches Rechtsverhältnis von einer der Parteien behauptet wird. Der Streit über das Bestehen und den Umfang des Rechtsverhältnisses soll ja gerade durch die Einigung beseitigt werden. Rz. 60 Der Begriff d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angaben zu passivierten Rückstellungen

Tz. 135 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 37.84–92 regelt die Anhangangaben für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen. Für Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten beziehen sich die Angaben jeweils auf sog. Gruppen (classes). Zur Bestimmung einer solchen Gruppe ist nach IAS 37.87 darauf zu achten, dass die betroffenen Rückstellungen, Eventualverbi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / 2 Aus den Gründen:

"… In der Sache folgt die Kammer den Ausführungen des AG unter Beachtung der Rspr. des BGH." Die Forderung wurde nicht wirksam durch die “Abtretung und Zahlungsanweisung' (…) an die Kl. abgetreten. Der BGH hatte in mehreren Parallelverfahren über die Wirksamkeit der auch hier verwendeten Klausel “Abtretung und Zahlungsanweisung' zu entscheiden (BGH Urt. v. 17.7.2018 – VI ZR 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Andere Verkehrsmittel (VV 7004)

Rz. 22 Nach VV 7004 sind bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Anders als bei den Kosten eines Kraftfahrzeugs findet hier also eine Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. Rz. 23 Die Kosten einer Bus- oder Bahnfahrt sind immer zu erstatten. Der Anwalt muss die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu ben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Regelmäßig kein Stehenlassen der Pensionsrückstellung bei Rentnern

Rn. 721 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein negativer Unterschiedsbetrag konnte sich bei Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber Rentnern ergeben. Das Wahlrecht des Stehenlassens der höheren gebildeten Pensionsrückstellung war bei Rentnern i. d. R. irrelevant, da die Rentnerrückstellung von Jahr zu Jahr mit dem zunehmenden Alter des Rentners sinkt. Folglich war die Bedingung, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Unbeachtlichkeit von Wartezeiten

Rn. 639 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Unerheblich für die Passivierungspflicht ist auch, ob die Versorgungszusage eine Wartezeitklausel beinhaltet (vgl. IDW RS HFA 30 (2016), Rn. 17; ADS (1998), § 249, Rn. 87; Küting/Strickmann, BB 1997, Beilage Nr. 12 zu Heft 34, S. 1 (5)). Wartezeiten sind leistungsausschließende Zeiten; tritt also der Versorgungsfall während dieser Frist ein,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Gesetzliche Anpassungspflicht bei Renten aus Entgeltumwandlung

Rn. 695 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laufende Versorgungsleistungen aus einer mittels Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusage, die nach dem 31.12.2000 vereinbart wurde (vgl. § 16 Abs. 5 i. V. m. § 30c Abs. 3 BetrAVG), sind jährlich mindestens um 1 % anzupassen. Die mindestens 1 %-ige Anpassungspflicht für Rentenzahlungen aus Entgeltumwandlung befreit den Arbeitgeber vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pensionsrückstellung als Erfüllungsbetrag

Rn. 673 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Pensionsrückstellung ist der am jeweiligen BilSt maßgebliche Erfüllungsbetrag für die künftigen Versorgungszahlungen. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 2, der besagt, dass Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen sind. Das Gebot der "vernünftigen kaufmännischen B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags bei seiner Einstellung in die Gewinnrücklagen

Rn. 726 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB konnte der negative Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Am Ende des Übergangsjahres wurde dann die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung am letzten BilSt vor dem Übergangsjahr und der niedrigeren Pensionsrückstellung am Ende des Übergangsjahres erfolgsneutral in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 81 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 In den durch § 4f Abs 1 S 3–6 EStG bezeichneten Ausnahmefällen unterbleibt beim Übertragenden eine Aufwandsverteilung. In übertragenen Verpflichtungen gebundene stillen Lasten werden aufgedeckt und entsprechend der durch die Rspr bestätigten Grundsätze (BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Fluktuation

Rn. 677 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Auch die Fluktuation, also der Arbeitgeberwechsel eines AN, kann bei der Bewertung des Gewichts der Versorgungsverpflichtung von Bedeutung sein. Da das Fluktuationsverhalten sehr unterschiedlich ist, kommt es grds. auf die individuell beim einzelnen UN festgestellten Werte an. Generell gilt, dass jüngere AN eher als ältere zu einem Wechsel d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Kein Aufrechnen von negativen und positiven Unterschiedsbeträgen

Rn. 723 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Weder der Einzelne, noch die Summe der negativen Unterschiedsbeträge durften mit Einzelnen oder der Summe der positiven Unterschiedsbeträge aufgerechnet werden. Dies folgt indirekt aus Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB, der zwar die erfolgsneutrale Überführung eines negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklage im Übergangsjahr gestattet(e),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen

Rn. 742 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Folglich muss das versicherungsmathematisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2021, VKH für Vatersc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung lässt trotz ihrer ausführlichen Begründung einige Fragen offen. 1. Bewilligungsreifer Sachvortrag? Der Senat bewilligt Verfahrenskostenhilfe für den in erster Linie (Rn 15) geltend gemachten Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft, wobei er allerdings offenlässt, ob es sich beim Hauptverfahren um ein "isoliertes Abstammungsfeststellungsverfahren" bzw. ein "s...mehr