Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 136 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Kennzahlen und Zielen. Fokussiert werden Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspekte de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000

Rz. 37 Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), der International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachha...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.3 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 Phase-in-Regelungen, die eine schrittweise Anwendung einzelner Angabepflichten der ESRS vorsehen, sind auch für ESRS 2 von Bedeutung. Zunächst wurde jedoch von der EFRAG die Wirkung der themenspezifischen Phase-in-Regelungen auf den ESRS 2 klargestellt.[1] Demnach werden die Angabepflichten von ESRS 2 grds. nicht durch die Übergangserleichterungen für ESRS E4, ESRS S1,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 8 ESRS E3 beinhaltet Angabepflichten, die mit den Offenlegungsanforderungen anderer EU-Rechtsakte übereinstimmen. Demnach kommt diesen Angaben durch deren Relevanz für Zwecke eines weiteren Rechtsakts eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren unterliegen diese Angaben Harmonisierungsbestrebungen mit den EU-Rechtsvorschriften, die korrespondierende Inhalte aufweisen. Aber...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.2 Einsatz von Verweisen

Rz. 162 ESRS 1 erlaubt den Einsatz von Verweisen bzw. ermutigt zu diesem sogar, um Redundanzen in der Berichterstattung zu vermeiden. Einzig die Lesbarkeit der gesamten Nachhaltigkeitserklärung darf nicht beeinträchtigt werden, indem diese etwa durch eine zu große Zahl an Verweisen fragmentiert wird (ESRS 1.122). Innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung sind solche Verweise au...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 64 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatzerlösen, anzugeben (ESRS E1.40–E1.43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoumsatzerlös definiert und ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 5 Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach § 325 HGB sind die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses bei der das Unternehmensregister führenden Stelle verpflichtet. Die Art und der Umfang der Offenlegungsverpflichtung sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Die Größenkriterien ergeben sich aus den §§ 267 sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / Zusammenfassung

Überblick Das HGB kennt eine Vielzahl von Bestimmungen zur Rechnungslegung, die für Kapitalgesellschaften die allgemeinen Regelungen über den Jahresabschluss ergänzen. Diese Bestimmungen betreffen neben speziellen Regelungen zu einzelnen Bilanzposten vor allem den Lagebericht, den Anhang und die Offenlegung des Jahresabschlusses und weiterer Unterlagen sowie die Prüfung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.2 Umfang des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft und damit auch jeder AG grundsätzlich – es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB [1] – aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang. Diese 3 Bestandteile bilden eine Einheit und sind von den gesetzlichen Vertretern der AG grundsätzlich innerhalb der ersten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.3 Bedeutung der Größenklassen nach § 267 HGB

Nach § 267 HGB sind alle Kapitalgesellschaften in 3 Größenklassen eingeteilt. Zusätzlich ist durch die Einführung des § 267a HGB eine 4. Größenklasse von Kleinstkapitalgesellschaften geschaffen worden. Diese Einteilung erfolgt anhand von 3 Kriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl).[1] Mindestens 2 der 3 Kriterien müssen an 2 Bilanzstichtagen nacheinander erfü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Ermittlung des Leistungsortes getrennt für jeden Umsatz

Getrennte Bestimmung: Schließlich führt der BFH an, es wäre auch denkbar, dass der Ort der Dienstleistung vom Kommittenten an den Kommissionär und der Ort der Dienstleistung vom Kommissionär an die Endkunden getrennt gemäß den Art. 44, 45 MwStSystRL zu bestimmen ist.[26] Ort der Leistung an den Kommissionär (im Regelfall B2B): Das hieße im vorliegenden Fall zum einen, dass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Offenlegungspflicht bei der (Wieder-)Belebung einer leeren GmbH-"Hülle"

Zusammenfassung Wirtschaftliche Neugründungen sind gegenüber dem Registergericht offenlegungspflichtig. Damit einher geht die Pflicht zur Abgabe der Versicherung zur Aufbringung des Stammkapitals entsprechend den Grundsätzen einer regulären Neugründung, die von sämtlichen Geschäftsführern abgegeben werden muss. Die sogenannte wirtschaftliche Neugründung spielt in der M&A-Prax...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.4 Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

Schreib- und Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten des Steuerpflichtigen waren bislang nur dann nach § 129 AO korrigierbar, wenn die Finanzbehörde den Fehler erkennen konnte und sich diesen somit zu Eigen machte. War Letzteres – wegen Fehlens ergänzender Unterlagen oder Berechnungen, vor allem bei elektronischer Erklärungsabgabe – nicht der Fall, blieb dem Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wertermittlung einer Steuer... / 3.2 Verschwiegenheitspflicht

Als berufliche Besonderheit des Steuerberaters ist seine berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht i. S. v. § 57 Abs. 1 StBerG zu nennen. Darunter fallen alle Verhältnisse der Mandanten, auch wenn das Mandat bereits durch Tod von Steuerberater oder Mandant beendigt ist. Im Rahmen der Praxisbewertung darf daher einem möglichen Erwerber ohne ausdrückliche Einwilligung des Manda...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.2 Besteuerung von Einzweck-Gutscheinen

Bei Einzweck-Gutscheinen löst der Verkauf des Gutscheins durch einen Unternehmer, der im eigenen Namen handelt, die Umsatzbesteuerung aus. Die Umsatzsteuer für die durch den Einzweck-Gutschein geschuldete Leistung entsteht somit im Zeitpunkt des Verkaufs i. S. der Ausgabe an (Privat-)Kunden oder der Übertragung an einen anderen Unternehmer.[1] Denn bei Ausgabe bzw. Übertragu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.3 Nutzung

Rz. 14 Eine Art Auffangtatbestand bildet das Nutzen, worunter jede Verwendung von Sozialdaten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt, auch die Weitergabe innerhalb der verantwortlichen Stelle, zu verstehen ist. Unter dem Begriff "Nutzung" ist die Organisation, das Ordnen, das Auslesen, aber auch die Offenlegung durch Übermittlung und die Verbreitung in Form der Bereit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.5.1 Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen

Rz. 62 Art. 32 Abs. 1 DSGVO enthält eine nicht abschließende Aufzählung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus; danach sollen diese Maßnahmen unter anderem Folgendes einschließen: die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten; die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.2.3 Risikobewertung

Rz. 51 Nach Art. 24 DSGVO hat der Verantwortliche bei den zu treffenden Maßnahmen Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu berücksichtigen, d. h. er hat eine Risikobewertung vorzunehmen. Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / B. Offenlegung von Auslandsbeziehungen (Absatz 1)

I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1) 1. Beantragung (1) Beantragt ... Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff "beantragt" kann nicht i.S. eines förmlichen Antrags auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Dabei se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7 Offenlegung aller Beziehungen

2.1.1.7.1 Beziehung Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zur Person im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Beziehungen sind z. B. Geschäftsbeziehungen, wobei das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Modifikation der Rechtsfolge des § 160 AO

a) Allgemeines ... erst dann genau bezeichnet, ... Rz. 65 [Autor/Stand] Rechtsfolgenerweiterung gegenüber § 160 AO. Bereits in Rz. 55 wurde auf die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO hingewiesen. Die Worte "so ist erst dann genau bezeichnet" machen deutlich, dass die Bezugnahme i.S. einer Rechtsfolgenerweiterung zu verstehen ist. Während es nach § 160 AO ausreicht, wenn der Steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1, 3 – Auszug § 16 AStG betreffend und Anlage 2 –

Rz. 3 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 5 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.1 Beziehung

Rz. 59 Der Stpfl. ist seiner Mitwirkungspflicht erst dann nachgekommen, wenn er alle unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen, die zur Person im Ausland bestehen oder bestanden haben, offengelegt hat. Beziehungen sind z. B. Geschäftsbeziehungen, wobei das Berufen auf eine konkrete Geschäftsbeziehung nicht von der Offenlegung daneben bestehender verdeckter Geschäftsbeziehun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw die pflichtgemäße Ermessensausübung wie auch bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn gerichtet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Rechtsfolge (Absatz 1)

1. Grundsatz: Anwendung des § 160 AO ..., so ist im Sinne des § 160 der Abgabenordnung ... Rz. 59 [Autor/Stand] Die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO ist i.S. einer echten Rechtsfolgeverweisung zu verstehen, d.h., die sich aus der Verletzung der Offenlegungspflichten i.S. von § 16 ergebende Rechtsfolge ist ausschließlich in § 160 AO niedergelegt. Eine abweichende Ermittlung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

1. Beantragung (1) Beantragt ... Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff "beantragt" kann nicht i.S. eines förmlichen Antrags auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Dabei setzt ein Geltendmachen nicht ein irgendw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.8 Auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Rz. 985 Die Anzeige ist gem. § 18 Abs. 3 S. 2 1. Halbs. AStG ebenso wie die Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Eine formlose Offenlegung eines solchen Sachverhalts gegenüber dem zuständigen Finanzamt reicht nicht aus, um die Anzeigepflicht zu erfüllen, da das Gesetz explizit die Abgabe der Anzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (S. 2 Nr. 1)

Rz. 61 In § 17 Abs. 1 S. 2 AStG finden sich enumerativ aufgezählte Regelbeispiele. Die Regelbeispielsqualität wird durch das Wort "insbesondere" gesetzgeberisch vorgegeben. Die Aufzählung ist mithin nicht abschließend. Inhaltlich würden die genannten Beispiele auch von § 17 Abs. 1 S. 1 AStG abgedeckt werden. Durch die Regelbeispiele werden die typischsten Pflichten bei der S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 17 AStG

Rz. 20 Die Norm des § 17 AStG enthält für die Sachverhaltsaufklärung zur Anwendung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG), zur Zurechnungsbesteuerung bei zwischengeschalteten Gesellschaften (§ 5 AStG) und bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) spezielle Regelungen.[1] Aus der Verbindung einer Erkenntnis des FA von einer nicht oder unwesentli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zum Steuerpflichtigen

..., die mit ihren Einkünften, ... Rz. 34 [Autor/Stand] Einkünfte. Während an sich § 16 nicht auf die Anwendung auf Ertragsteuern begrenzt ist, stellt die Vorschrift systemwidrig nur auf die unwesentliche Besteuerung von Einkünften des ausländischen Geschäftspartners ab, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen stehen. Da der Begriff "Einkünft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.7.2 Offenlegen

Rz. 60 Der Begriff Offenlegen normiert eine besonders umfangreiche und vorbehaltlose Auskunftspflicht. Hierzu gehören alle Tatsachen, die für eine steuerliche Beurteilung von Bedeutung sein können. Dazu gehören z. B. Gründungsvorgang, Rechtsform, Registereintragung, eigene Beteiligungen (unmittelbare und mittelbare), sonstige Gesellschaftsverhältnisse und die wirtschaftliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Ausländische Gesellschaft

... mit einer ausländischen Gesellschaft ... Rz. 27 [Autor/Stand] Für den Begriff der "ausländischen Gesellschaft" ist die Legaldefinition in § 7 Abs. 1 maßgebend, ohne dass es auf die Eigenschaft einer Zwischengesellschaft ankommen könnte.[2] Danach muss es sich um eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des KStG handeln, die weder Geschäftsleitung no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Taktiken während de... / II. Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen

Rz. 102 Ein Sachverständiger (nicht aber ein Institut) kann aus denselben Gründen abgelehnt werden wie ein Richter, § 406 S. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch im selbstständigen Beweisverfahren.[73] Eine offensichtliche Pflichtverletzung des Sachverständigen ist nicht erforderlich. Rz. 103 Ablehnungsgründe sind u.a.:[74]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 10 [Autor/Stand] Unionsrecht. Der Anwendungsbereich des § 16 dürfte durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts stark eingeschränkt sein. Soweit § 16 für Geschäftsbeziehungen zu niedrig besteuerten EU/EWR-ausländischen Geschäftspartnern höhere Anforderungen stellt, als an inländische Geschäftsbeziehungen, wäre von einer Ungleichbehandlung auszugehen, die schwerlich zu r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Ansässigkeit im Ausland

... im Ausland ansässigen ... Rz. 30 [Autor/Stand] § 16 Abs. 1 verwendet in Bezug auf eine Person den Ausdruck "ansässig". Dies ist deshalb befremdend, weil der Ausdruck "ansässig" ein terminus technicus des DBA-Rechts ist. Es ist zwar die freie Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, bei einer Regelung im AStG an die abkommensrechtliche Terminologie anzuknüpfen. Dies hat au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsatz: Anwendung des § 160 AO

..., so ist im Sinne des § 160 der Abgabenordnung ... Rz. 59 [Autor/Stand] Die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO ist i.S. einer echten Rechtsfolgeverweisung zu verstehen, d.h., die sich aus der Verletzung der Offenlegungspflichten i.S. von § 16 ergebende Rechtsfolge ist ausschließlich in § 160 AO niedergelegt. Eine abweichende Ermittlung der ggfs. nicht zu berücksichtigenden B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Beantragung

(1) Beantragt ... Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff "beantragt" kann nicht i.S. eines förmlichen Antrags auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Dabei setzt ein Geltendmachen nicht ein irgendwie gesondertes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Berufung auf Geschäftsbeziehungen

... unter Berufung auf ... Rz. 21 [Autor/Stand] Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner. Der inländische Steuerpflichtige muss die Betriebsausgaben bzw. Schulden unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner geltend machen. Ob dem Merkmal des "Berufens" neben dem Merkmal des Beantragens (siehe Rz. 16 ff.) e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.9 Rückgängigmachung der Anteilsveräußerung

Tz. 34 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Rechtswirksam entstandenes Eigentum wird grds nicht dadurch beseitigt, dass es rückwirkend auf einen anderen übertragen wird oder dass eine Rückabwicklung erfolgt. Folglich kann ein Veräußerungstatbestand durch einen derartigen Vorgang nicht mit stlicher Rückwirkung aufgehoben werden. Dem liegt der Grundsatz zu Grunde, wonach ein einmal verw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 17 Abs. 1 AStG behandelt die Offenlegung von Informationen, auf deren Grundlage die FinVerw Anwendungsfragen zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur erweitert beschränkten Steuerpflicht klären können soll. Die Vorschrift konkretisiert für alle Steuerarten die Erklärungs- und Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO. Im Wesentlichen geht es al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Absetzung von Steuerminderungsbeträgen

..., die Absetzung ... Rz. 52 [Autor/Stand] Der Begriff "Absetzung" steht im geltenden Steuerrecht im engsten Zusammenhang mit der Absetzung für Abnutzung bzw. Substanzverringerung, die ihrerseits wiederum unter den Oberbegriff "Abschreibung" fällt. Die Absetzung i.S. des § 16 hat jedoch direkt mit Abschreibungen nichts zu tun, wenngleich auch im Rahmen von § 16 Absetzungen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Gläubiger und Empfänger

... der Gläubiger ... Rz. 62 [Autor/Stand] Unter dem Begriff "Gläubiger" ist bei wörtlicher Auslegung die Person zu verstehen, die an einem Schuldverhältnis beteiligt ist und aus dem Schuldverhältnis Rechte herleitet. Kennzeichnend für die Gläubigerposition ist eine "Forderung"; das ist der schuldrechtliche Anspruch des Gläubigers, der sich gegen einen bestimmten Schuldner ri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Person oder Personengesellschaft

... oder einer ... Person ... Rz. 28 [Autor/Stand] Unter den Begriff "Person" fallen sowohl natürliche (§ 1 BGB) als auch juristische (§§ 21 ff. BGB) Personen. Zwischen den Begriffen "ausländische Gesellschaft" und "Person" ergeben sich deshalb gewisse Überschneidungen, wobei der Begriff "Person" als der Grundbegriff angesehen werden muss, der die ausländischen Gesellschaften...mehr