Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Wechselrecht in den Basistarif

Rz. 153 Da der Basistarif neu eingeführt wurde, bedurfte es auch Neuregelungen zum Tarifwechsel in den Basistarif, wobei im Hinblick auf das Zugangsrecht zwischen Bestandskunden (Vertragsabschluss vor dem 1.1.2009) und Neukunden (Vertragsabschluss nach dem 1.1.2009) zu unterscheiden ist. Rz. 154 Bestandsversicherte konnten nur zeitlich beschränkt in den Basistarif wechseln un...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (3) Rentenbezug

Rz. 673 Viele Tarifbedingungen in der Krankentagegeldversicherung sehen vor, dass dann keine Versicherungsfähigkeit vorliegt, wenn Rente wegen Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld bezogen werden. Bei einer entsprechend ausdrücklichen Regelung in den Tarifbedingungen bestehen gegen die Wirksamkeit derartiger Klauseln grundsätzlich keine Bedenken. Rz. 674 Ob ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / e) Anzeigepflichten

Rz. 270 Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer aus unterschiedlichem Anlass dazu verpflichtet, bestimmte Umstände unverzüglich anzuzeigen. Gemäß § 6 Nr. 1 AFB 87/B § 1 AFB 2010 stellt es eine Verletzung der Anzeigepflicht dar, bei Abschluss des Versicherungsvertrages im Antragsformular unzutreffende Angaben über gefahrerhebliche Umstände gemacht zu haben. Hier...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 27 Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommt die Rentenversicherung als sog. Rückdeckungsversicherung, als Direktversicherung i.S.v. § 1b Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) oder als Pensionskassenversorgung vor. Rz. 28 Die Direktversicherung stellt einen der fünf Durchführungswege der betriebli...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Sicherungsabtretung und Verpfändung

Rz. 630 Dem Pfandgläubiger und dem Zessionar im Rahmen einer Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung steht in der Insolvenz des Versicherungsnehmers hinsichtlich der von der Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung erfassten Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 InsO).[1101] Rz. 631 Sind die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Streitwertbemessung

Rz. 315 Für die Leistungsklage auf regelmäßige Rentenzahlungen bestimmt § 9 ZPO grundsätzlich den 3,5-fachen Wert der jährlichen Rente zum Streitwert.[770] Ein zusätzlicher Feststellungsantrag erhöht grundsätzlich den Streitwert. Liegt jedoch eine teilweise wirtschaftliche Identität der Begehren vor, erfolgt insoweit keine Streitwerterhöhung.[771] Rz. 316 Überschussanteile od...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Rentenversicherung

Rz. 21 Bei der Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung im Erlebensfall in einer in Bezug auf die versicherte Person lebenslangen Rentenzahlung. Der Versicherer trägt bei der Rentenversicherung das sog. Langlebigkeitsrisiko. Rz. 22 Im Todesfall kommen je nach Ausgestaltung der Versicherung verschiedene Leistungen in Betracht. Marktüblich sind als Todesfallleistung...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Modalitäten der Rentenzahlung

Rz. 241 Die Höhe der Rente wird in der Regel bei der BUZ in Prozent der Versicherungssumme der Lebensversicherung bemessen und bei der BUV gemäß vertraglicher Festlegung. Sie ist in der Zeit vom Vertragsabschluss bis zum Eintritt des Versicherungsfalles regelmäßig nicht statisch, sondern ansteigend. Mitunter kann bei Vertragsschluss gewählt werden zwischen zwei Varianten: Di...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben.[10] Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[11] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde a...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / g) Die normierte Modellrechnung nach § 154 VVG

Rz. 77 Nach § 154 VVG ist dem Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen eine normierte Modellrechnung zu übermitteln, wenn der Versicherer im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung bezifferte Angaben zur Höhe möglicher Leistungen über die vertraglich garantierten Leistungen hinaus macht. Hintergrund für diese Bestimmung ist, dass dem Vers...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Änderung der Pflegebedürftigkeit

Rz. 345 Bei der Pflegebedürftigkeit können sowohl gesundheitliche Änderungen in positiver, als auch in negativer Hinsicht eine Rolle spielen. Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ist nach vielen Bedingungswerken eine Leistungseinstellung gerechtfertigt, wenn der Umfang der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person unter eine bestimmte Punktzahl sinkt...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 300 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 218 Die Leistungsart Unfallrente (UIR) findet sich in den Musterbedingungen AUB 2020/2014. Als Sonderbedingung, vielfach Unfallinvaliditätsrente genannt, war diese Leistungsart seit langem bei vielen VR im Angebot. Sinn ist es, der VP bei besonders schwerwiegenden, unfallbedingten Gesundheitsschädigungen dauerhaft eine Rente zu zahlen. Die UIR steht als selbstständige Le...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Private Rentenversicherung der sog. dritten Schicht

Rz. 24 Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist die steuerliche Förderung der Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung der sog. dritten Schicht für Vertragsabschlüsse ab 1.1.2005 entfallen. Im Rentenbezug sind Renten aus privaten Rentenversicherungen der dritten Schicht steuerlich dadurch gefördert, dass sie lediglich mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern sind ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 644 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleichsberechtigten...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 591 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 665 Der Abschluss einer Lebensversicherung ist keine Anlage des Geldes des Betreuten bei einem Kreditinstitut auf einem Anlagekonto i.S.v. § 1841 Abs. 2 BGB. Die Anlegung von Anlagegeld kann jedoch gem. § 1848 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auch in Lebensversicherungen erfolgen. Rz. 666 Während die Möglichkeit der Genehmigung in Bezug auf Kapitalversicherungen...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 652 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1163] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum Ende der Ehezeit und zum Beginn ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Basisrente

Rz. 25 Bei der sog. Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) handelt es sich um eine besondere, steuerlich geförderte Rentenversicherung. Förderfähig sind Basisrenten, die den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes für Basisrentenverträge (§§ 2, 2a AltZertG) erfüllen und nach § 5a AltZertG zertifiziert sind. Die Beiträge zu ei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 507 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Fondsgebundene Rentenversicherung

Rz. 34 Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines aus Investmentfonds bestehenden Anlagestocks. Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus dem Fondsguthaben, also dem Wert der Fondsanteile, multipliziert mit einem sog. Rentenfaktor. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie hoch die Altersrente bezogen a...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Aufgeschobene und sofortbeginnende Rentenversicherung

Rz. 36 In der Rentenversicherung wird weiter unterschieden zwischen sog. sofortbeginnenden und aufgeschobenen Rentenversicherungen. Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer eine Einmalprämie; die Rentenzahlung beginnt sogleich nach Abschluss der Versicherung. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die erste Rente erst nach einer Wart...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Schadensaufwendungen

Rz. 9 Die Schadensaufwendungen für die Krankenhaus-Haftpflicht zu bestimmen, ist komplex und schwierig, zumal neben Personenschäden auch Aufwendungen für Sach- und Vermögensschaden beachtet werden müssen. Die Statistiken, die es gibt, belegen einen eindeutigen Anstieg der Aufwendungen im Verlauf der letzten 15–20 Jahre. Rz. 10 Die Schadensaufwendungen bei Arzthaftpflichtschäd...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (1) Ausgestaltung der Versicherungsfähigkeit im Tarif

Rz. 651 Das Versicherungsverhältnis endet bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der in § 15 Abs. 1 a MB/K/ immer noch vorgesehen automatischen Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird auf die Ausführungen zu den Beendigungsfolgen (Rd...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Prämien-/Leistungsanpassung

Rz. 166 Die Vorschrift des § 163 Abs. 1 VVG sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Prämienanpassung durch den Versicherer vor.[181] Eine Prämienanpassung durch den Versicherer setzt voraus, dass sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat und, dass die nach den berich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge des Rechts der Lebensversicherung dar und gibt einen Überblick über praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Eine erschöpfende Darstellung des Lebensversicherungsrechts ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht möglich. Insoweit wird auf die Kommentierungen der §§ 150 ff. VVG und der Allgemeinen Bed...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 49 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 22; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 48). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 230 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Regelung der Überschussbeteiligung seit dem 1.1.2008

Rz. 260 Mit der Neuregelung in § 153 VVG wird das erste Mal ein zivilrechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Überschussbeteiligung begründet. Rz. 261 Der Neuregelung vorausgegangen war ein Urteil des BVerfG v. 26.7.2005. Das BVerfG stellte in diesem Urteil fest, dass die bis dahin geltende Rechtslage für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Übersc...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 214 Für die AUB 10/08/99 und AUB 94/88 gelten im Grundsatz die vorgenannten Ausführungen zu den AUB 2020/2014. Abweichend sind die Fristen, die nicht einheitlich auf 15 Monate abstellen, sondern die Eintrittsfrist auf zwölf Monate nach dem Unfall festschreiben. Weitere Änderungen findet man in der Gliedertaxe. Bei den AUB 94/88 und AUB 61 war die Beeinträchtigung z.B. "ei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Erwerbsunfähigkeitsklausel

Rz. 124 Bei besonders risikoreichen Berufen oder auch bei schwer bestimmbaren beruflichen Anforderungen wurden in der Vergangenheit teilweise sog. Erwerbsunfähigkeitsklauseln vereinbart.[303] Diese lautet beispielsweise: Zitat "Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird durch folgende Vereinbarung ersetzt: Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsfreih...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 249 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

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B / 8 Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 701]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / Zusammenfassung

Überblick Die betriebliche Altersversorgung ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Ansprüche der Arbeitnehmer gehen nicht verloren. Ergänzend können durch privatrechtliche Maßnahmen die Rechte der Arbeitnehmer über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus geschützt werden. Der Insolvenzschutz der betrieblichen Alters...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2 Wechsel zwischen den internen Durchführungswegen

Auch bei einem Wechsel der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) wird die bisherige betriebliche Altersversorgung entweder von einem neuen Arbeitgeber oder in einem anderen Durchführungsweg fortgeführt. Zum Übertragungszeitpunkt entsteht jeweils keine Beitragspflicht in der Sozialversicherung.mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.2 Wechsel zwischen internen Durchführungswegen

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage oder eine Zusage auf Unterstützungskassenleistungen (= interne Durchführungswege) und wird im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses zwischen diesen Durchführungswegen gewechselt, löst der Vorgang keinen Arbeitslohnzufluss aus. Grund ist, dass dem Arbeitnehmer in beiden Durchführungswegen kein Rechtsanspruch auf die s...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 3 Leistungen aus der Insolvenzsicherung

Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung – bei Rückversicherung des Lebensversicherungsunternehmens[1] – und des Dritten, über den die privatrechtliche Insolvenzsicherung abgewickelt wird, gehören im Insolvenzfall zu den Einkünften, zu denen die Versorgungsleistungen gehören würden, wenn der Sicherungsfall nicht eingetreten wäre. Durch die Insolvenzsicherung der betrieb...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2 Rentenhöhe

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbezogene Leistungen. Daher ist die Höhe der Rente u. a. von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Da Rentenversicherungsbeiträge nur vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen sind, ergeben sich bei einer Vergütungsoptimierung auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer Minderung des Bruttogehalts m...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1.1 Krankengeld

Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer Beschäftigung, zahlt die Krankenkasse nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das Krankengeld wird aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt rund 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts. Praxis-Beispiel Niedrigeres Krankengeld durch Vergütungsoptimi...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1 Auswirkung auf Leistungsansprüche

Bei einer Vergütungsoptimierung wird die Erhöhung des Auszahlungsbetrags beim Arbeitnehmer durch eine Minderung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts erreicht. Dies scheint für beide Beteiligten zunächst vorteilhaft. Für den Arbeitnehmer sind bei einer Vergütungsoptimierung jedoch auch andere Aspekte zu berücksichtigen: Im Gegenzug vermindert sich dur...mehr