Fachbeiträge & Kommentare zu Personalakte

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.3 Geheimnisschutzsystem im Unternehmen: Umsetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen

Damit in einem Unternehmen Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und um die Schutzansprüche des GeschGehG geltend machen zu können, müssen die Informationen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterzogen werden. Bislang ist die Rechtsprechung uneinheitlich hinsichtlich der im Einzelfall erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das Kammergericht Berli...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1. Unterrichtung des Personalrats

Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend (§ 66 Abs. 1 BPersVG) von der geplanten Maßnahme zu unterrichten. Rechtzeitig ist die Unterrichtung, wenn dem Personalrat nach der Unterrichtung eine Frist von 10 Arbeitstagen verbleibt, die der Dienststellenleiter in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage abkürzen kann (§ 70 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BPersVG). Umfassend ist die Unterricht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 25 Unerlaubte Einsicht in Personalakten

Die Einsichtnahme durch arbeitsvertraglich nicht befugte Mitarbeiter in die Personalakten und/oder die Gehaltsunterlagen ihrer Arbeitskollegen im Betrieb kann zumindest eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Dabei ist eine vorangehende, einschlägige Abmahnung in der Regel nicht erforderlich. Denn der unerlaubte Einblick in diese Personalunterlagen stell...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.1 Schutzpflichten

Abgeleitet aus seiner Fürsorgepflicht treffen den Arbeitgeber insbesondere eine Reihe von Schutzpflichten, so z. B. hinsichtlich: Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers Die Fürsorgepflicht bezüglich Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers hat durch § 618 BGB eine Konkretisierung erfahren. Gemäß § 618 BGB ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.4 Weitere Bereiche

An sonstigen Einzelpflichten, die aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden, sind zu nennen: Beschaffung von Schutzkleidung durch den Arbeitgeber, Belehrung über Krankenversicherung oder die Möglichkeit betrieblicher Altersversorgung, Verhinderung der Überanstrengung des Arbeitnehmers, Entbindung von Schweigepflichten zur Rechtsverfolgung durch den Arbeitnehmer, Wiedereinst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten

Zusammenfassung Begriff Unter Personalakte ist jede Sammlung von Urkunden und Vorgängen durch den Arbeitgeber zu verstehen, die Angaben zu den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers enthalten und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Eine Personalakte liegt unabhängig davon vor, an welcher Stelle die Sammlung geführt wird und w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 1 Begriff der Personalakte

Eine Legaldefinition des Begriffs der Personalakte besteht nicht. Gesetzliche, aber auch tarifvertragliche Normen setzen den Begriff regelmäßig voraus (vgl. § 83 BetrVG, § 3 Abs. 5 TVöD-AT). Das BAG unterscheidet zwischen dem formellen und dem materiellen Personalaktenbegriff.[1] Personalakten im formellen Sinn sind danach die Schriftstücke, die der Arbeitgeber als "Personal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 8 Aufbewahrung der Personalakte

Sowohl die Führung als auch die Aufbewahrung der Personalakte muss dem Grundsatz der Vertraulichkeit genügen. Der Grundsatz der Vertraulichkeit wird u. a. in Art. 5 Abs. 2f DSGVO konkretisiert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakten sorgfältig zu verwahren, bestimmte Informationen (insbesondere über den Gesundheitszustand und allgemeine Aussagen über die Persönl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 2 Führung der Personalakte

Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitnehmer nicht zur Führung einer Personalakte verpflichtet. Er wird jedoch kaum anders als durch Führung von Personalakten den arbeits-, handels-, gesellschafts- und steuerrechtlich gebotenen Pflichten nachkommen und z. B. die für Krankheitsfälle notwendige Abrechnung der Entgeltfortzahlung gegenüber den gesetzlichen Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 3 Inhalt

Für die Bestimmung von Reichweite und Grenzen des Inhalts der Personalakte sind die divergierenden Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berücksichtigen und gegeneinander abwägen.[1] Die Personalakte soll ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers geben.[2] Deshalb gehören...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 4 Beurteilung von Arbeitnehmern in Personalakten

Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilung in den Personalakten festhalten. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er seine Beurteilung begründen. Denn der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass er die Gründe erfährt, die für die Beurteilung maßgebend waren. Dabei hat der Beurteilende d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / Zusammenfassung

Begriff Unter Personalakte ist jede Sammlung von Urkunden und Vorgängen durch den Arbeitgeber zu verstehen, die Angaben zu den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers enthalten und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Eine Personalakte liegt unabhängig davon vor, an welcher Stelle die Sammlung geführt wird und welche Form (nor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 6 Berichtigungsanspruch

Arbeitnehmer haben das Recht, unrichtige Eintragungen in der Personalakte entfernen oder berichtigen zu lassen. In der Praxis handelt es sich zumeist um den Anspruch auf Entfernung von zu Unrecht erteilten Abmahnungen. Arbeitnehmer können nach §§ 242, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog die Entfernung einer solchen Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen.[1] In dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 7 Datenschutz

Nach § 26 BDSG ist der Arbeitgeber berechtigt, personenbezogene Daten des einzelnen Beschäftigten nur zu bestimmten Zwecken zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Allerdings ist die Norm nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH[1] nicht mehr anwendbar, weil sie gegenüber der DSGVO keinen weitergehenden, eigenständigen Regelungsgehalt besitzt. Somit muss auch für die dat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / Arbeitsrecht

1 Begriff der Personalakte Eine Legaldefinition des Begriffs der Personalakte besteht nicht. Gesetzliche, aber auch tarifvertragliche Normen setzen den Begriff regelmäßig voraus (vgl. § 83 BetrVG, § 3 Abs. 5 TVöD-AT). Das BAG unterscheidet zwischen dem formellen und dem materiellen Personalaktenbegriff.[1] Personalakten im formellen Sinn sind danach die Schriftstücke, die der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 8 Auskünfte über Arbeitnehmer

Informationsrecht des Auskünfte suchenden Arbeitgebers Ist der Bewerber beim vorherigen Arbeitgeber bereits ausgeschieden oder ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, darf der an Auskunft interessierte Arbeitgeber generell auch ohne Einwilligung des Bewerbers Auskünfte einholen, es sei denn, der Bewerber hätte ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten. Befindet sich hingegen der Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 1 Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 4 Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Sie möchten einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen. Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie korrekt formuliert sein. Deshalb ist die sehr sorgfältige Anfertig...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW

Rz. 81 Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Beförderung und Konkurrentenklage Sie haben die Mitteilung erhalten, dass ein Mitbewerber die Stelle bekommen soll, auf die Sie s...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & Zu 1. Die Erhebung einer Klage gegen eine Abmahnung ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Zum einen ist sie mit Kosten für den Arbeitnehmer verbunden, die er unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst zu tragen hat, sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe gewährt wird. Zum anderen belastet ein Klageverfahren das ohnehin sch...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 26 Muster 9.6: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit Muster 9.6: Rechtsbehelfe außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch Gegen Verwaltungsakte kann je nach Einzelfall zunächst ein Widerspruch eingelegt werden, um eine verwaltun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 27 & 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch (siehe Muster Widerspruchsverfahren) Für das Widerspruchsverfahren gelten sowohl VwGO als auch VwVfG nach Maßgabe des § 79 VwVfG. Rz. 28 & 2. Formlose Rechtsbehelfe a) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 32 VwVfG. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen, § 32 Abs. 1 S. 2 VwVfG. b) Ant...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen für das absolute Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG betragen 6 Wochen vor der Entbindung bzw. 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Die letztgenannte Schutzfrist verlängert sich bei Früh- und Mehrgeburten bzw. der Geburt eines i. S. d. § 2 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.14 Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen Hinweis auf den steuerlichen Progressionsvorbehalt Auf Wunsch: Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbet...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (2) Entfernung aus der Personalakte

Rz. 390 Nimmt der Arbeitgeber eine Abmahnung, die sachlich unbegründet ist, zur Personalakte, verletzt er den Arbeitnehmer dadurch in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht. Der Arbeitnehmer kann nach der Rspr. des BAG aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in analoger Anwendung der §§ 242, 1004 BGB verlangen, dass der Arbeitgeber die Abmahnung widerruft und das Abma...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 82. Personalakten

Rz. 1331 Ob und in welcher Art der Arbeitgeber eine Personalakte führt, obliegt allein seiner Entscheidung (GK-BetrVG/Wiese, § 83 Rn 7). Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu nicht. Ein Arbeitnehmer hat daher auch keinen Anspruch darauf, dass eine geführte Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen ist (BAG v. 16.10.2007, BG 2008, 819, 820). Insb. wegen öffen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Klageantrag

Rz. 63 Zur Disposition stehen Feststellungs- oder Leistungsantrag auf Entfernung und Rücknahme der Abmahnung. Im Fall einer schriftlichen Abmahnung lautet der richtige prozessuale Antrag wie folgt: Rz. 64 Muster 21.2: Klageantrag Muster 21.2: Klageantrag Der Arbeitgeber wird verurteilt, die Abmahnung vom _________________________ ersatzlos aus der Personalakte des Klägers zu e...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (4) Entfernungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 80 Ist das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer grds. keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte (BAG v. 19.4.2012 – 2 AZR 233/11, juris; BAG v. 14.9.1994 – 5 AZR 632/93, NZA 1995, 220 = DB 1995, 732). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Anspruch ausnahmsweise dann bestehen, wenn es objektive Anh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Konkretisierung der Pflichtverletzung

Rz. 5 Häufigste Fehlerquelle der Abmahnung ist die unzureichende Umschreibung der Pflichtverletzung. Die Abmahnung kann ihren Sinn und Zweck nur erfüllen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, ein genau bezeichnetes Fehlverhalten zu ändern. Die Konkretisierungspflicht erfordert es, exakt darzulegen, welche näher zu beschreibenden Leistungsmängel oder Pflichtwidri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers

Rz. 16 Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist im Bereich der Privatwirtschaft keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Im öffentlichen Dienst hat § 13 Abs. 2 BAT bestimmt, dass der Angestellte über für ihn ungünstige oder nachteilige Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art vor Aufnahme in die Personalakte gehört werden muss. Die Rspr. hat die vorherige Anh...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 14 Aufbewahrung der erfassten Daten, Datenschutz und Vernichtung

Rz. 1 Datenschutz im weiteren Sinne ist allgemeiner Ausdruck des Persönlichkeitsschutzes des Arbeitnehmers. Trotz vielfältiger politischer Bemühungen gibt es noch immer kein einheitliches Arbeitnehmerdatenschutzrecht. Insofern muss wie bisher auf das BDSG zurückgegriffen werden, das den Einzelnen davor schützen will, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Date...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) Fristen

Rz. 25 Problematisch ist, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem von ihm beanstandeten Verhalten eine Abmahnung auszusprechen oder ob er zur Vorbereitung einer Kündigung auch längere Zeit warten kann, bis er eine schriftliche Abmahnung ausspricht und zu den Personalakten nimmt (vgl. Becker-Schaffner, BB 1995, 2526, 2529; Hunold, B...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (5) Streitwert

Rz. 81 Der Streitwert hinsichtlich der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ist mit einem Monatsgehalt zu veranschlagen (vgl. Streitwertkatalog; LAG Nürnberg v. 11.11.1992 – 6 Ta 153/92, NZA 1993, 430). Sofern der Arbeitnehmer auf Entfernung von mehreren Abmahnungen aus der Personalakte klagt, soll die erste und die zweite Abmahnung jeweils mit einem Monatsverdienst...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Unterlagen überlassen

Rz. 889 Auf Verlangen des Betriebsrates hat der Arbeitgeber diesem die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat soll die Entscheidung des Arbeitgebers nachvollziehen können (BAG v. 7.8.1986 – 6 ABR 77/83, juris). "Zur Verfügung stellen" ist mehr als nur "vorlegen". Der Arbeitgeber muss die Unterlagen deshalb dem Betriebsrat – etwa in Abschrift – zumin...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Rechtskraft des Abmahnungsprozesses

Rz. 74 Die Rechtskraft des im Abmahnungsprozess ergangenen Urteils richtet sich gem. § 322 Abs. 1 ZPO zunächst nach dem Streitgegenstand, der durch die gestellten Anträge und den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt definiert wird. Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das Gericht nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was sie nicht beantragt hat. Hatte der Arbei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Mehrere Pflichtverletzungen

Rz. 9 In einer Abmahnung können auch verschiedene Vertragsverletzungen gerügt oder beanstandet werden. Jede einzelne Pflichtverletzung muss hinreichend konkretisiert werden. Erweist sich auch nur ein Teil der Vorwürfe als unzutreffend, muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Personalakte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrec...mehr

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§ 32 Abwicklung / A. Allgemeines

Rz. 1 Zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses anlässlich seiner Beendigung gehört als Pflicht des Arbeitnehmers die Herausgabe der Arbeitsgeräte, -mittel, -unterlagen und Schlüssel zu Geräten, Maschinen, Räumen und als Pflicht des Arbeitgebers die Ausstellung und Aushändigung der Arbeitspapiere und des Arbeitszeugnisses. Mit anderen Worten, die Personalakte des Arbeitnehmers...mehr