Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegekasse

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Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.2 Durchführung und Vereinbarung mit den Spitzenverbänden (Abs. 1 Satz 3 bis 5)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 führt das Bundesamt für Soziale Sicherung den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch. Dieses verwaltet auch den Ausgleichsfonds (vgl. § 65). Der Gesetzgeber hat die Durchführung des Finanzausgleichs bei Schaffung des SGB XI zum 1.1.1995 dem Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt) übertragen, weil diese Behörde durch d...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.2 Rücklagesoll (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt die Höhe des Rücklagesolls: Die Pflegekassen haben einheitlich eine Rücklage in Höhe von 50 vom Hundert des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben zu bilden. In der Pflegeversicherung wird die Höhe der zu bildenden Rücklage nicht wie in der Krankenversicherung der Selbstverwaltung überlassen. Während die ...mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 2.1 Träger und Inhalt des Sicherstellungsauftrags (Satz 1)

Rz. 3 Träger und Adressat des Sicherstellungsauftrags sind ausschließlich die Pflegekassen. Demgegenüber sind die Pflegeeinrichtungen nach dem Willen des Gesetzgebers von der unmittelbaren gesetzlichen Verantwortung für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung ausgenommen. Dies unterscheidet die Regelung des Satzes 1 von der im Übrigen aus dem Bereich der gesetzl...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 wird nach Ablauf des Kalenderjahres zwischen den Pflegekassen ein Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Erge...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.7 Vereinbarungsoption zur Vermeidung einer Kündigung

Rz. 15 Die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit Wirkung zum 1.7.2008 neu eingefügte Regelung des Abs. 1 Satz 3 ermöglicht es den Landesverbänden der Pflegekassen und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe, einvernehmlich durch eine Vereinbarung mit dem Träger der Pflegeeinrichtung von einer fristgebundenen Kündigung abzusehen, obgleich deren Voraussetzungen vorlieg...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.1 Grundsätze der Zusammenarbeit (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fasst die wesentlichen Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst sowie dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den heimrechtlichen Aufsichtsbehörden zusammen. Inhaltlich sehen diese Grundsätze zur wechselseitigen Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB XI und den heimr...mehr

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Sommer, SGB XI § 69 Sichers... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 12 Abs. 1 Satz 1 weist den Pflegekassen als wesentliche Aufgabe die Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten zu. Zur Erreichung dieses Ziels haben sie hierbei mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammenzuarbeiten und auf die Beseitigung von Mängeln der pflegerischen Vers...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.5 Besondere verfahrensrechtliche Anforderungen

Rz. 12 Betrachtet man im Einklang mit der heute vorherrschenden Rechtsauffassung die von den Landesverbänden der Pflegekassen erklärte Kündigung rechtlich als Verwaltungsakt (vgl. hierzu Rz. 3), bedarf es zu ihrer Rechtmäßigkeit der vorherigen Anhörung der Pflegeeinrichtung nach Maßgabe des § 24 SGB X . Dem betroffenen Leistungserbringer ist hiernach vor einer abschließenden ...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1 Daten zur Durchführung des monatlichen Ausgleichs (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, welche Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung eines Ausgleichsanspruchs bzw. Überweisungsbetrages an den Ausgleichsfonds erforderlich sind. Während der Gesetzentwurf hierzu lediglich das Beitrags-Soll der Mitglieder ohne das Beitrags-Soll aus den Rentenzahlungen sowie die tatsächlich verausgabten Leistungsaufwendungen des Vormonats benannte (vgl. BT-Drs....mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge aus: den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklage (§ 64 Abs. 4), den vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Die Pflicht der Deutschen Rentenversicherung B...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.3 Betriebsmittel- und Rücklage-Soll (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Nr. 3 sind das Betriebsmittel-Soll und das Rücklage-Soll zu ermitteln. Das Betriebsmittel-Soll darf nach § 63 Abs. 2 Satz 1 im Durchschnitt des Haushaltsjahres monatlich das Einfache des nach dem Haushaltsplan der Pflegekasse auf einen Monat entfallenden Betrages der vorgesehenen Aufwendungen nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Beträge sind der Rückl...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.3 Zuführung von Mitteln aus der Rücklage (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 hat die Pflegekasse Mittel aus der Rücklage den Betriebsmitteln zuzuführen, wenn Einnahme- und Ausgabeschwankungen innerhalb eines Haushaltsjahres nicht durch die Betriebsmittel ausgeglichen werden können. Mit dieser Verpflichtung wird sichergestellt, dass eine Erstattung der Mehrausgaben im Rahmen des Finanzausgleichs i. S. d. § 67 Abs. 2 Satz 2 erst dann e...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.4 Übersteigen des Rücklagesolls (Abs. 4)

Rz. 7 Nach Abs. 4 Satz 1 ist bei einem Übersteigen des Rücklagesolls durch die Rücklage der übersteigende Betrag den Betriebsmitteln bis zu der in § 63 Abs. 2 genannten Höhe zuzuführen. Darüber hinaus sind nach Abs. 4 Satz 2 verbleibende Überschüsse bis zum 15. des Monats an den Ausgleichsfonds (§ 65) zu überweisen. Damit ist vorrangig die Auffüllung des Betriebsmittelsolls b...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.3 Mitteilung der Berechnungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Abs. 3 haben die Pflegekassen dem Bundesamt für Soziale Sicherung die notwendigen Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. So wird die konkrete Durchführung des Finanzausgleichs ermöglicht (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Die Norm enthält damit neben der Pflicht der Pflegekassen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen in Abs. 1 auch die Pflicht zur Mitteilung bzw....mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.3 Informationsverpflichungen (Abs. 3 und 4)

Rz. 6 Die wirksame Zusammenarbeit der Landesverbände der Pflegekassen, der auf Landesebene organisierten Medizinischen Dienste sowie des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den nach den heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden setzt zur wechselseitigen Aufgabenerfüllung der Beteiligten nach Maßgabe des Abs. 1 einen hierzu n...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.8 Rechtsschutz

Rz. 18 Für Klagen gegen die Kündigung von Versorgungsverträgen steht nach Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 73 Abs. 2 der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Im Wege der Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 SGG ist dort über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Versorgungsverträgen zu entscheiden. Der Klage geht kein Vorverfahren voraus. Ferner hat die Klage keine aufschiebende W...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.1 Ausgabenist (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Ausgaben zu ermitteln, also das Ausgaben-Ist. Dabei handelt es sich um die kumulierten Beträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats hinsichtlich aller Leistungsausgaben, die Anteile der Pflegeversicherung an den umlagefinanzierten Kosten des Medizinischen Dienstes und alle sonstigen Au...mehr

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Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.1.2 Beitrags-Ist (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Nr. 2 sind die bis zum Ende des Vormonats gebuchten Einnahmen, also das Beitrags-Ist, zu ermitteln. Dabei handelt es sich um die kumulierten Einnamen von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Vormonats. Hierzu gehören alle für die Pflegekassen durch die Krankenkassen eingezogenen Beitragseinnahmen und alle sonstigen Einnahmen der Pflegekassen. Nicht d...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.3 Verordnungsermächtigungen (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 kann das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere regeln über: die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach den §§ 66 bis 68, die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür von den Pflegekassen mi...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 8 Aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls ermöglicht Abs. 2 Satz 1 den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe eine fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages nur für den Fall, dass die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen derart gröblich verletzt, dass ein Festhalten an dem Vertra...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.2 Ordentliche Kündigung

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 kann der Versorgungsvertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Wenngleich in Fällen der ordentlichen Kündigung die Kündigung des gesamten Versorgungsvertrages in der Praxis den Regelfall darstellt, eröffnet daneben die Regelung des Abs. 1 Satz 1 nach dem Wortlaut der V...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB XI § 61a Beteil... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass der Bund zur pauschalen Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2022 jährlich 1 Mrd. EUR in monatlich zum jeweils ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Ausgleichsfonds nach § 65 leistet. Diese Beteiligung des Bundes wurde notwendig, da die Pflegekassen u. a. durch die Corona-Pandemie ...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Förderung der Zusammenarbeit der Landesverbände der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes (MD) mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden. Mit Wirkung zum 4.8.2011 wurde der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. durch das Infektionsschutzgesetz v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) als weite...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.2 Modellvorhaben (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG eingefügt. Hiernach können die Landesverbände der Pflegekassen und die Prüfinstitutionen des § 114 Abs. Satz 1 mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und mit Änderung durch das PSG I seit 1.1.2015 auch unmittelbar mit den obersten Landesbehörden für die Durchf...mehr

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Sommer, SGB XI § 117 Zusamm... / 2.4 Kostenregelungen (Abs. 5 und 6)

Rz. 10 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Pflegekassen und ihre Verbände sowie der Medizinische Dienst und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. ausschließlich diejenigen Kosten der Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht zu tragen haben, die ihnen in eigener, d. h. originärer Aufgabenerfüllung entstehen (z. B. Fahrtkosten). Dagegen ist eine finanziel...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift beschreibt die gesetzlichen Modalitäten für die Auflösung von Versorgungsverträgen durch Kündigung. Abs. 1 regelt die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung und eröffnet zu deren Vermeidung den Landesverbänden der Pflegekassen daneben eine Vereinbarungsoption. Abs. 2 schreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine außerordenliche (fristlose) Kü...mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Grundsätze über Verwendung, Höhe und Verwaltung der Betriebsmittel der Pflegekassen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 129 zu § 71) und ergänzt als Spezialvorschrift die allgemeinen Regelungen in den §§ 80 ff. SGB IV. Was Betriebsmittel sind, bestimmt § 81 SGB IV. Danach handelt es sich um kurzfristig verfügbare Mittel zur Bestreitung der laufenden Au...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.2 Anlage der Mittel (Abs. 3 und 5 Satz 1 HS 2, Satz 2 und 3)

Rz. 7 Nach Abs. 3 sind die Mittel des Ausgleichsfonds so anzulegen, dass sie für den in §§ 67, 68 genannten Zweck verfügbar sind. Dieser besteht darin, dass monatlich und jährlich ein Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durchgeführt werden kann (Näheres vgl. Kommentierung dort). Rz. 8 Bereits in der Gesetzesbegründung zu Abs. 3 findet sich der Hinweis, dass die Mittel d...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.6 Schriftform

Rz. 14 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nach Abs. 3 Satz 1 grundsätzlich der Schriftform, die den gesetzlichen Anforderungen des § 125 Abs. 1 BGB genügt. Insoweit wird die von den Landesverbänden der Pflegekassen gemeinsam zu erklärende Kündigung allen formellen Anforderungen nur gerecht, wenn sie in einem Schriftstück (Urkunde) ausgesprochen wird.mehr

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Sommer, SGB XI § 118 Beteil... / 2.2 Gegenstand der Mitwirkungsrechte

Rz. 6 Die in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 im Zusammenhang mit der Erarbeitung oder Änderung von Richtlinien für die Betroffenenorganisationen festgeschriebenen Mitwirkungsrechte erstrecken sich im Einzelnen auf nachfolgende Regelungskomplexe: Richtlinien des MD Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI (§ 17 Abs. 1), Richtlinien des MD Bund zur Dienstleistungsorient...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Ergänzung und Fortführung des monatlichen Ausgleichs (vgl. § 67) den Jahresausgleich und folgt damit ebenfalls dem Ziel, dass im Rahmen des Finanzausgleichs (vgl. § 66) der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Pflegekassen zeitnah Rechnung getragen werden kann. Im Gesetzentwurf war die Vorschrift wesentlich umfangreicher (vgl. BT-Drs. 12/5262...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.8 Gemeinsame Grundsätze der beteiligten Behörden (Abs. 8)

Rz. 17 Nach Abs. 8 regeln das BZSt, die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Spitzenverband Bund der Pflegekassen in Gemeinsamen Grundsätzen, die vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu genehmigen sind, das Näher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Ausgleichsfonds wurde als Sondervermögen zur Durchführung des Finanzausgleichs (vgl. §§ 66 ff.) errichtet (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 74). Er hat den Charakter einer kassenübergreifenden Schwankungsreserve und Finanzierungsstelle der sozialen Pflegeversicherung. Seine Mittel stehen der sozialen Pflegeversicherung als Vermögensträger gemeinschaftlich zu. Verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 8 Träger

Leistungsträger sind alle Träger von Teilhabeleistungen, also Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter, Rentenversicherungsträger (einschl. der Träger der Alterssicherung der Landwirte), Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Jugendhilfeträger, Träger der Sozialhilfe, Träger der Sozialen Entschädigung. Hinweis Andere Träger Auch bei einer Pflegekasse, obwohl diese nicht zu den T...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 4 Leistungsumfang/-dauer

Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz wurde klargestellt, dass Teilhabeleistungen auch ohne Bezug auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe budgetfähig sind. Zudem wurde bestimmt, dass neben Teilhabeleistungen auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe bu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 2 Leistungsträger

Leistungen zur Teilhabe werden von den nachfolgenden Trägern erbracht: Rentenversicherungsträger im Rahmen des SGB VI; Gesetzliche Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V Allgemeine Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ersatzkasse, Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung), Sozialversicherung für Landw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.3 Meldungen zur Klärung der Elterneigenschaft

Die Zahlstelle hat ab dem 1.7.2025 bei Beginn eines in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtigen Versorgungsbezugs eine weitere Anmeldung zu erstatten. Diese Anmeldung erfolgt zum Abruf der Elterneigenschaft und der Anzahl der für die Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Anmeldung erfolgt über die Deutsche Ren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines Alleinerbscheins und wendet sich gegen die Erteilung eines von den Beteiligten zu 2 und 3 beantragten und diese sowie die Beteiligte zu 1 als Erben zu jeweils 1/3 ausweisenden Erbscheins. Die Erblasserin ist kinderlos. Ihr Ehemann ist am 20.10.2008 vorverstorben. Die Beteiligte zu 3 ist ihre Schwester. Die Beteiligten zu 1 und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) Inhalt von Sachverständigengutachten

Rz. 16 Das Sachverständigengutachten hat sich mit der "Notwendigkeit der Betreuung" auseinanderzusetzen, § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG. Es dient zur Vorbereitung der Entscheidung dieser Rechtsfrage durch das Gericht. Der Betroffene ist zur Erstellung des Gutachtens zu untersuchen oder zu befragen. Er ist ärztlich zu explorieren.[32] Dadurch werden die Mitwirkungs- und Anhörungsrech...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Rz. 6 Abs. 3 begründet eine spezielle örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für die im Einzelnen aufgeführten Angelegenheiten. Dabei wird z. T. auf eine historisch gewachsene Zuständigkeit abgestellt. Rz. 7 Die Prüfung des Risikostrukturausgleichs fand nach früherem Recht (§ 57a Abs. 2) durch das Sozialgericht Köln statt. Sie wird nun erstinstanz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 2 Grundsätze für die Leistungserbringung

Für die steuerfinanzierte Eingliederungshilfe gilt weiterhin grundsätzlich das Nachrangprinzip, d. h. Eingliederungshilfe erhält nicht, wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Rehabilitationsträgern erhält. Dementsprechend gilt, dass andere Träger von Sozialleistungen ihre Leistungen nicht unter Verweis auf die Eingliederungshilfe versagen dürfen.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5 Nachweise

Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle (z. B. dem Arbeitgeber) nachgewiesen werden, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind. Selbstzahler müssen diese selbst gegenüber der Pflegekasse bekunden. Mitglieder, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse zahlen (z. B. f...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Nachweisverfahren soll die Mitglieder von der Vorlage von Nachweisen zur Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder und die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung und Erfassung dieser Nachweise entlasten und gleichzeitig den Zeitraum überbrücken, bis ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023

Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirken vom 1.7.2023 an; erfolgt der Nachweis für zwischen dem 1.4.2023 und dem 30.6.2023 geborene Kinder innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes, gilt der Nachweis in Bezug auf den Beitragszuschlag für Kinderlose mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht. Bei der Ermittlung der 3-Monats-Frist wird der Geburtstag al...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.1 Elterneigenschaft

Zu den Eltern im Sinne dieser Regelung zählen neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern auch Stiefeltern und Pflegeeltern. Die Definition ist grundsätzlich dieselbe wie für den Beitragszuschlag für Kinderlose.[1] Eine einmal begründete Elterneigenschaft nimmt Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose aus. Die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.3 Spätere Berücksichtigung der Beitragsabschläge

Können die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen aktuell nicht berücksichtigt werden, sind sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30.6.2025 zu erstatten.[1] Die Erstattung erfolgt durch die beitragsabführenden Stellen, bei Selbstzahlern durch die Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist. Der Erstattungsanspruch auf die Beitragsabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 5.1 Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder

Für den Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder stehen optional 2 Verfahren zur Verfügung. Die beitragsabführende Stelle, bei Selbstzahlern die Pflegekasse, entscheidet, welches Verfahren sie anwendet. Es besteht bis zum 30.6.2025 die Möglichkeit sich die Angaben zu den Kindern ohne weitere Prüfung mitteilen zu lassen (vereinfachtes Verfahren) oder sich die Nac...mehr