Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / L. Der Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 147 Da die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zum Zahlungsanspruch, oftmals ein langwieriger Prozess ist, sollte seitens des Anwalts nach Möglichkeit auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt werden. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Zahlungsanspru...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / b) Zug-um-Zug-Verurteilung bei Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

aa) Grundsatz Rz. 96 Ist der Beschenkte der überlebende Ehegatte (Stiefmutterfälle!) und hat in der nunmehr aufgelösten Ehe Zugewinngemeinschaft bestanden, so liegt ein Fall des § 1371 Abs. 2 BGB vor, wonach der überlebende Ehegatte den rechnerischen Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil verlangen kann, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird. Ein solcher Fall ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Pflichtteilsansprüche

Rz. 241 Wenn ein vor dem 1.7.1949 geborenes nichteheliches Kind durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge am Vater und/oder an den väterlichen Verwandten ausgeschlossen ist (in Testamenten war lange Zeit die Formulierung üblich: "Nichteheliche Kinder werden in der väterlichen Linie von jeglichem Erbrecht ausgeschlossen"), führt dies gem. §§ 2303 ff. BGB für die nunmeh...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / III. Zahlungsklage im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 112 Nach Ansicht des OLG Düsseldorf[123] begeht der Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung, wenn er im Rahmen einer Zahlungsklage zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen die Klageforderung erhöht, ohne den Mandanten über die entsprechenden Risiken und Mehrkosten des Rechtsstreits zu belehren. Dies gilt zumindest dann, wenn der Auskunftsanspruch zum Zeitpunkt der Klage...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 6. Pflichtteilsansprüche

Rz. 46 Wenn ein vor dem 1.7.1949 geborenes nichteheliches Kind durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge am Vater und/oder an den väterlichen Verwandten ausgeschlossen ist (in Testamenten war lange Zeit die Formulierung üblich: "Nichteheliche Kinder werden in der väterlichen Linie von jeglichem Erbrecht ausgeschlossen"), führt dies gem. §§ 2303 ff. BGB für die nunmehr...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / E. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 11 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von drei Faktoren bestimmt, nämlich von der Höhe der gesetzlichen Erbquote und weiter von dem Wert und dem Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Rz. 12 Für die konkrete Ermittlung des Nachlasswertes ist so vorzugehen, dass i...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / D. Die Ausschlagung der Erbschaft unter Beibehaltung des Pflichtteilsanspruchs

I. Allgemeines Rz. 392 Vorauszuschicken ist, dass sich der Pflichtteilsberechtigte im Grundsatz den Pflichtteilsanspruch nicht durch Ausschlagung der Erbschaft eröffnen kann. Lediglich in zwei Fällen eröffnet die Ausschlagung den Pflichtteilsanspruch: (1) im Falle des § 1371 Abs. 3 BGB für den überlebenden Ehegatten bei bestanden habender Zugewinngemeinschaft und (2) im Falle d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Überleitung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach § 93 SGB XII

Rz. 735 Typisch für eine Beratungssituation ist, dass der Erblasser wissen will, ob er einen Abkömmling enterben soll, damit Gläubiger bzw. auch der Sozialhilfeträger später nicht auf das ererbte Vermögen zugreifen können. Diese Frage stellt sich dann, wenn der Abkömmling verschuldet ist oder es sich bspw. um ein behindertes Kind handelt, das Leistungen des Sozialhilfeträger...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 102 Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage (Auskunft und Leistungsklage) wird in gebührenrechtlicher Hinsicht als eine Angelegenheit betrachtet. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche (§ 44 GKG), in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen v...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 169 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[359] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / III. Das Vermächtniskürzungsrecht

Rz. 113 Hat der Erbe außer dem Vermächtnis auch einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, so kann er nach § 2318 Abs. 1 BGB das Vermächtnis in der Weise kürzen (Erfüllungsverweigerung), dass Erbe und Vermächtnisnehmer die Pflichtteilslast im Verhältnis ihres jeweiligen Erwerbs tragen. Rz. 114 Dieses Kürzungsrecht setzt nach wohl h.M. aber voraus, dass der Erbe von dem Pflichtte...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / II. Besonderheiten der Verjährung

Rz. 139 Kenntnis vom Erbfall liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers[207] bzw. von dessen Todeserklärung nach dem VerschG erfährt. Das gilt auch für einen Nacherben.[208] Rz. 140 An der erforderlichen Kenntnis von der beeinträchtigenden Verfügung fehlt es bei begründeten Zweifeln an deren Wirksamkeit.[209] Dagegen soll die fehlerhafte Auslegung eine...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VII. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 122 Im Rahmen der Ausschlagung kann eine Pflichtverletzung beispielsweise darin liegen, dass der Rechtsanwalt den Mandanten nicht auf den bevorstehenden Ablauf von Ausschlagungs- oder Annahmefrist (§ 1944 BGB) hinweist. Oftmals wird in der Praxis auch nicht erkannt, dass – mit Ausnahme der Fälle der §§ 2306, 2307 BGB und § 1371 Abs. 3 BGB – die Ausschlagung der Erbschaft ...mehr

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§ 16 Der Vermächtnisnehmer ... / C. Die Kürzung des Vermächtnisanspruchs nach § 2318 BGB

Rz. 14 Gemäß § 2318 Abs. 1 BGB kann der Erbe gegenüber dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis kürzen, wenn er einen Pflichtteil auszahlen muss. Der Vermächtnisnehmer hat sich insoweit an der Pflichtteilslast zu beteiligen.[17] Das Kürzungsrecht des Erben nach § 2318 Abs. 1 BGB besteht dergestalt, dass der Vermächtnisnehmer im Verhältnis seiner Einsetzung die Pflichtteilslast ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 135 Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 sah § 2332 BGB gegenüber der langen, grds. 30-jährigen Verjährung erbrechtlicher Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. eine kurze dreijährige Verjährung für den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Erben vor. Diese Sonderre...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 60 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[83] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Während sich der ordentliche Pflichtteilsanspruch aus dem zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlass berechnet, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem fiktiven Nachlass ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / I. Allgemeines

Rz. 392 Vorauszuschicken ist, dass sich der Pflichtteilsberechtigte im Grundsatz den Pflichtteilsanspruch nicht durch Ausschlagung der Erbschaft eröffnen kann. Lediglich in zwei Fällen eröffnet die Ausschlagung den Pflichtteilsanspruch: (1) im Falle des § 1371 Abs. 3 BGB für den überlebenden Ehegatten bei bestanden habender Zugewinngemeinschaft und (2) im Falle des § 2306 Abs....mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 2. Bei der Nachfolgeklausel

Rz. 32 Bei der Nachfolgeklausel erfolgt der Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege des Erbrechts.[33] Für den Pflichtteil ergeben sich somit auf den ersten Blick keine Besonderheiten, da bei einem Übergang im Wege des Erbrechts der Gesellschaftsanteil zunächst in den Nachlass fällt und somit bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils mitberücksichtigt wird.[34] Rz. ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / j) Erweiterter Erblasserbegriff beim Berliner Testament

Rz. 434 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[472] Aber: Dieser erweiterte Erblasserbegriff gilt nur bei der Erbteilung, nicht auch im P...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 7. Zugewinnausgleich

Rz. 67 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 nach der Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB.[37] Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet und ist der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder wählt er die "güterrechtli...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / C. Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen

Rz. 5 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmen § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 6 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und se...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / b) Ordentlicher Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil als zwei selbstständige Ansprüche

Rz. 135 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht als selbstständiger Anspruch neben dem Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil. Entscheidend ist nicht, ob der Pflichtteilsberechtigte tatsächlich einen Pflichtteilsanspruch hat oder nicht, sondern vielmehr, ob er zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten des § 2303 BGB gehört oder nicht. OLG Hamm:[208] Zitat "… Die Ausschlagung d...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / E. Pflichtteil und Testamentsvollstreckung

Rz. 26 Nach § 2213 Abs. 1 S. 2 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch bei einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden.[34] Ebenso darf der Testamentsvollstrecker den Pflichtteilsanspruch nicht mit Wirkung für den Erben anerkennen.[35] Im Hinblick auf die spätere Zwangsvollstreckung in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass ist jedoc...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Anfechtung wegen Erklärungs- und Inhaltsirrtums

Rz. 406 In Betracht kommt hier zunächst der Erklärungsirrtum gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB sowie der Inhaltsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB. Einen Inhaltsirrtum stellen etwa die Fälle dar, in denen der Annahmewille trotz äußeren Anscheins in Wirklichkeit gar nicht vorliegt. Dies wird besonders deshalb relevant, weil die Annahme der Erbschaft auch durch schlüssiges Verhal...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / cc) Auskunftsansprüche des Beschenkten

Rz. 98 Stehen dem Beschenkten als überlebendem Ehegatten Pflichtteils- und/oder Zugewinnausgleichsansprüche zu, bspw. aus § 1371 Abs. 2 BGB, so hat er auch Auskunftsansprüche gem. § 2314 BGB – wegen des Pflichtteilsanspruchs – und/oder § 1379 BGB – wegen des Zugewinnausgleichsanspruchs. Solche Ansprüche könnten, wenn eine Herausgabeklage von Seiten des/der Vertrags- bzw. Sch...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / Literaturtipps

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 1. Bei der Fortsetzungsklausel

Rz. 27 Wird bei dem Tod eines Gesellschafters eine Personengesellschaft aufgrund einer Fortsetzungsklausel oder kraft Gesetzes unter den Überlebenden fortgesetzt, so stellt sich die Frage, ob der Gesellschaftsanteil bzw. der Abfindungsanspruch des Erblassers Nachlassbestandteil wird und wie der Wert des Anteils zu bemessen ist. Rz. 28 Nach § 738 Abs. 1 S. 2 Fall 3 BGB steht d...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 5. Pflichtteilsverjährung

Rz. 63 Der ordentliche Pflichtteil verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010[34] grundsätzlich gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Dies gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch gemäß §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Vervollständigungsanspruch gemäß § 2316 Abs. 2 BGB sowie den Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß §§ 2325 ...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 6 Vorzugsweise geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor, wenn die positive Aussicht auf einen Zahlungsanspruch feststeht oder wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten. Da der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich keine Kenntnis über den Bestand des Nachlasses hat, ist ihm der Weg über die Stufenklage gestattet. Von der Stuf...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Kosten der Grabpflege

Rz. 61 Die herrschende Meinung lehnt es ab, die Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten anzusehen.[52] Sie mindern demnach auch nicht den Nachlasswert im Verhältnis zu dem Pflichtteilsberechtigten. Als allgemeine Formel gilt, dass es sich bei der Grabpflege um eine "sittliche Pflicht" handelt. Diese soll auch den Angehörigen obliegen. Es zeigt sich eine gewisse Paralle...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / II. Die Anrechnung nach § 2315 BGB

Rz. 6 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte einen Vorempfang, den er zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Bestimmung versehen hat. Dabei muss der Erblasser die Anrechnung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung bestimmt haben.[5]...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / C. Das Wahlrecht des überlebenden Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 12 Ebenso wie der pflichtteilsberechtigte Erbe hat der überlebende Ehegatte beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein sogenanntes "taktisches" Ausschlagungsrecht. Im Unterschied zu § 2306 BGB steht dem Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB das Ausschlagungsrecht auch dann zu, wenn der Erbteil nicht durch Anordnung von Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist. Wird der...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Einleitung

Rz. 59 Der nach § 2311 BGB für den Pflichtteilsanspruch maßgebliche Wert des Nachlasses ist der Nettowert, also nach Abzug der Verbindlichkeiten. Hinsichtlich der Bestattungen kommen als Verbindlichkeiten die Kosten der Bestattung selbst und die Grabpflege in Betracht.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / II. Ausschlagungsfrist

Rz. 397 Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist gemäß § 1944 Abs. 1 BGB sechs Wochen und beginnt gemäß § 1944 Abs. 2 S. 1 BGB ab Kenntnis des Erbfalls und des Berufungsgrundes. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Monate, wenn sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB). Bei Minderjährigen ist dabei auf den Aufenthalt des gesetzlichen Vertreters...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 334 Nach einer früheren Entscheidung des BGH[358] sollte der Sozialhilfeträger bei gegenseitiger Erbeinsetzung von Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche eines behinderten Kindes unabhängig von dessen eigener Entscheidung auf sich überleiten und geltend machen können. Die Auslegung sog. Behindertentestamente ergebe jedoch regelmäßig, dass für ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / H. Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten ("Passiva")

Rz. 45 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist.[50] Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Prüfung der den Mandanten betreffenden Verjährungsfristen

Rz. 105 Zu den wichtigsten und gleichzeitig auch haftungsträchtigsten Pflichten des Anwalts im Rahmen der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[113] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen und anwenden und gerade im Bereich des Pflichtteilsrechts auch die spezielle Regelung des § 2332 BGB beach...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Grundsatz

Rz. 96 Ist der Beschenkte der überlebende Ehegatte (Stiefmutterfälle!) und hat in der nunmehr aufgelösten Ehe Zugewinngemeinschaft bestanden, so liegt ein Fall des § 1371 Abs. 2 BGB vor, wonach der überlebende Ehegatte den rechnerischen Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil verlangen kann, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird. Ein solcher Fall liegt am häuf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Die "Ausstattung" als Alternative zur gemischten Schenkung

Rz. 731 Eine in der Praxis selten anzutreffende Zuwendungsart ist die der Ausstattung [806] nach § 1624 BGB. Da es sich bei der Ausstattung um eine causa sui generis und nur insoweit um eine Schenkung handelt, als die Ausstattung das den Umständen entsprechende Maß übersteigt (vgl. § 1624 Abs. 1 BGB), kommen die §§ 528, 530 ff. BGB hier regelmäßig nicht zur Anwendung.[807] Rz...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / a) Ermittlung des erbfallrelevanten Sachverhalts

Rz. 18 Maßgebend ist der historische Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt seiner rechtlichen Bedeutung für den Erbfall, sei es dass er unverhofft schnell oder erst Jahrzehnte später eintreten wird. Von Bedeutung sind vor allemmehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Die Wirkung der Erbausschlagung gemäß § 1953 BGB

Rz. 180 Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt gemäß § 1953 Abs. 1 BGB der Anfall der Erbschaft an den Erben als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt dann gemäß § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen an, der erben würde, wenn der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt hätte. Durch die Ausschlagung verliert der Erbe gegebenenfalls auch seinen Pflichtteilsanspruch. Nur in Ausnahmefäl...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Zusatzpflichtteil gem. § 2305 BGB

Rz. 501 Für die Frage, ob den verbleibenden Erben ein Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil zusteht, ist nunmehr die neue – höhere – Beteiligungsquote entscheidend. Hinweis Deshalb ist vor der Abschichtung zu klären, inwieweit Zusatzpflichtteilsansprüche gem. § 2305 BGB bestehen könnten, zumal für den Pflichtteilsanspruch einerseits und das Auseinandersetzungsguthaben (Abfindu...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / III. Neuer testamentarischer Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 172 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 247 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteilsbetrage...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / D. Taktisches Vorgehen durch den Berater

Rz. 19 Für die Wahl zwischen der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung kommt es darauf an, wie hoch der konkrete Zugewinnausgleich im Verhältnis zum Nachlass ist und neben welcher Erbenordnung der Ehegatte Erbe würde.[21] Nieder [22] hat für den Fall, dass nur der verstorbene Ehegatte einen Zugewinn erzielt hat, folgende Rechenformel aufgestellt: Rz. 20 Nieder'sche Fo...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / E. Der Voraus des Ehegatten nach § 1932 BGB

Rz. 22 Bei der Ermittlung des Umfangs des Ehegattenerbrechts wird in der Praxis oftmals der Ehegattenvoraus nach § 1932 BGB übersehen. Bei dem Voraus handelt es sich um ein gesetzliches Vorausvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten. Der Voraus umfasst die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände sowie die Hochzeitsgeschenke. Die Vorschrift des § 1932 BGB kommt ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / A. Allgemeines

Rz. 1 Für den Erben stellt sich zuerst die Frage, ob er die Erbschaft annehmen soll. Dies ist sicherlich dann zu bejahen, wenn der Nachlass nicht überschuldet ist. Für diese Feststellung und Entscheidung hat der Erbe in der Regel sechs Wochen – in Ausnahmefällen sechs Monate – Zeit, § 1944 BGB. Lässt er die Ausschlagungsfrist verstreichen, so ist die Erbschaft – endgültig – ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / bb) Zuständigkeit des Familiengerichts?

Rz. 100 Für die Zugewinnausgleichsforderung ist nach § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG, §§ 111 Nr. 9, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1, 269 Abs. 2 FamFG ("Güterrechtssachen") das Familiengericht zuständig, während für den Herausgabeanspruch und den Pflichtteilsanspruch das allgemeine Zivilgericht zuständig ist. Hier geht es um eine Zug-um-Zug-Verurteilung, so dass eine Trennung des Prozesses nach...mehr