Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Rechtsschutz [Rdn 869]

Rdn 870 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 724 m.w.N. Rdn 871 1. Der Rechtsschutz im jugendgerichtlichen Vollstreckungsverfahren ist – bedingt durch das Institut des einheitlichen Vollstreckungsleiters (s. auch → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 727) – abweichend vom allgemeinen Vollstreckungsrecht g...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Strafmakel, Beseitigung [Rdn 897]

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung in allen gerichtlichen Verfahren, in denen der RA die Gerichtsakten selbst abholt oder durch einen Mitarbeiter abholen lässt. Das LG Dessau-Roßlau hat ein wesentliches Problem des Falles nicht erörtert und in der Sache im Ergebnis falsch entschieden. I. Gegenstand der Entscheidung Nur mit Mühe lässt sich den Beschlussgründen entnehmen,...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte der Angekl. den in Aken kanzleiansässigen RA zum Pflichtverteidiger bestellt. Aken liegt in der Nähe des Gerichtsortes Dessau-Roßlau. Gegen das die Angekl. am 6.5.2014 vom Vorwurf des versuchten Todschlags freisprechende Urteil des LG legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungssch...mehr

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zfs 12/2015, Keine Dokument... / Sachverhalt

Der in einem Strafverfahren wegen versuchten Mordes als Pflichtverteidiger bestellte RA H beantragte nach Beendigung des Verfahrens die Festsetzung des ihm aus der Landeskasse zustehenden Vergütung, darunter die Position "Dokumentenpauschale 1299 Seiten" mit einem Betrag i.H.v. 212,35 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Auf Nachfrage hat der Verteidiger mitgeteilt, dass er die ihm ...mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer war der ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Durch Urteil des LG wurde die ehemalige Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungsschriften der Staatsanwaltschaft vom 24.7.2014 ...mehr

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zfs 12/2015, Keine Dokument... / 3 Anmerkung:

I. Die Entscheidung des KG Das KG hat über einen fiktiven Sachverhalt entschieden. Der Pflichtverteidiger hatte die Akten nämlich nicht lediglich eingescannt, sondern die Scans wieder auf Papier ausgedruckt. Deshalb waren hier an sich die Voraussetzungen der Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG erfüllt, wenn die Fertigung der Kopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Strafsache geboten war. ...mehr

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AGS 12/2015, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Pflichtverteidiger des in der Haft befindlichen Angeklagten B. in einem Strafverfahren vor dem LG. Die Rechtspflegerin des LG hatte die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung für den Verteidiger festgesetzt und dabei die Terminsgebühr für den 28.7.2014 abgesetzt und eine mehr als einstündige Pause am 4.8.2014 abgezogen. Hiergegen hatte der Beschwer...mehr

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AGS 12/2015, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gem. §§ 56, 33 RVG hat hinsichtlich der abgesetzten Hauptverhandlungsterminsgebühr vom 28.7.2014 Erfolg, im Übrigen ist sie unbegründet. Das LG hat völlig zutreffend darauf abgestellt, dass die Terminsgebühr nur dann anfällt, wenn am 28.7.2014 ein Verhandlungstermin (Hauptverhandlungstag i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Nr. 4121 VV) stattgefunden hat. Der Be...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Leitsatz

Fahrtkosten einer Angestellten des Pflichtverteidigers zur Abholung und Rückgabe der Gerichtsakten zwecks Akteneinsicht im Revisionsverfahren sind dann nicht gem. § 46 Abs. 1 RVG zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich, wenn der Verteidiger sich die Akten mit der Post hätte übersenden lassen können. In diesem Fall ist nur die ersparte Aktenversendungspaus...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

Die beantragten Gebühren sind seitens des Rechtspflegers des AG zu Recht gekürzt worden. Der Verteidiger kann die Grundgebühr nach Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr nach Nr. 4107 VV und die Postpauschale nach Nr. 7002 VV nur einmal für das führende Verfahren 493 Js 23098/12, nicht jedoch auch für das hinzuverbundene Verfahren 493 Js 8358/13 geltend machen. Die nach der Verbin...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

In dem Verfahren 493 Js 23098/12 wurde der Angeklagte durch die Staatsanwaltschaft angeklagt, eine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Nach dessen Festnahme teilte der Verteidiger die Übernahme des Mandats mit und beantragte seine Beiordnung...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens rechnete der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin seine Vergütung mit der Landeskasse ab, darunter auch Auslagen für Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzte die beantragten Reisekosten (Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld nebst Umsatzsteuer) ab und begründete dies damit, dass die Kanzlei...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG gilt für alle Fälle der Verfahrensverbindung unabhängig davon, ob die Beiordnung als Pflichtverteidiger vor oder nach der Verbindung erfolgt ist. Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 13.4.2...mehr

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AGS 11/2015, Verfahrensgebü... / 1 Sachverhalt

Die Angeklagte war erstinstanzlich vom AG zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgenommen. Hiernach beantragte der beigeordnete Pflichtverteidiger die Festsetzung seiner Vergütung für das Berufungsverfa...mehr

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AGS 11/2015, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Berufung nach Erhalt der Urteilsgründe vor Ablauf der Begründungsfrist wieder zurück, steht dem Pflichtverteidiger keine Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren zu. OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2015 – III-2 Ws 400/15mehr

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AGS 11/2015, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat verweist, einen Gebührenanspruch des Beschwerdeführers für das Berufungsverfahren abgelehnt. Die Frage, ob dem Verteidiger für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV zusteht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt, ist in Rspr. und...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH halte ich im Ergebnis für zutreffend, nur an der Begründung stört mich einiges. Die Teilnahme an einer Revisionshauptverhandlung mit einer Dauer von nur einer guten halben Stunde rechtfertigt nicht die Bewilligung einer Pauschgebühr. I. Die Argumentation des BGH Die Auffassung des BGH, die Bewilligung einer Pauschgebühr komme nur dann in Betracht, wenn...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / Sachverhalt

Das LG Dortmund hatte den Angekl. wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen. Von der Anordnung einer Maßregel hat das LG Abstand genommen. Die Staatsanwaltschaft hat die hiergegen zu Ungunsten der Angekl. eingelegte Revision auf das Un...mehr

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AGS 10/2015, Keine neue Gru... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Untergebrachten gegen den Beschluss des LG wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung verworfen. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung. Die ausnahmsweise zulässige Auswechselung des Verteidigers, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine ...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / Leitsatz

Bei der Bewilligung der Pauschgebühr ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt. Der Zeitaufwand, der seinen Grund in verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat, wie für die Durchführung der Terminsreise, bleibt hingegen unberücksichtigt. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 1.6....mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… 2. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem BGH – nur insoweit ist der BGH nach § 51 Abs. 2 S. 2 RVG zuständig (BGH BGHSt 23, 324) – liegen nicht vor." [5] a) Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG ist Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die übe...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / I. PKH

Ein interessanter Aspekt des Adhäsionsverfahrens ist die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO zu beantragen. Dies steht dem Antragsteller und dem Angeschuldigten – unabhängig voneinander – zu.[38] Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt in Betracht.[39] Ein Rechtsanwalt wird bei fehlendem Anwalts-zwang ab...mehr

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zfs 9/2015, Berechnung der ... / Sachverhalt

Der im Ermittlungs- und Strafverfahren als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt des Verurteilten hat mit seinem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung die Dokumentenpauschale für die erste Instanz und das Ermittlungsverfahren wie folgt geltend gemacht:mehr

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zfs 9/2015, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen:

"II. 1. Die weitere Beschwerde ist zulässig." 2. Die weitere Beschwerde ist allerdings nicht begründet. Das AG wie auch das LG haben zu Recht dem Antrag des Pflichtverteidigers in Bezug auf die geltend gemachten Kopierkosten vollumfänglich stattgegeben. a) Die Erstattung von Kopierkosten des Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG. Danach sind die für angefertigt...mehr

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AGS 7/2015, Teilnahme an ei... / 1 Sachverhalt

Der Beschuldigte war wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Ihm war Rechtsanwalt M. als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Am 31.10.2013 fand ein vom LG K. terminierter Erörterungstermin nach § 202a StPO statt, an dem – neben weiteren Verfahrensbeteiligten – auch Rechtsanwalt M. teilnahm. Auf dem Boden der am 31.10.2013 erzielten Verständigung wurde das Verfa...mehr

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AGS 7/2015, Teilnahme an ei... / 2 Aus den Gründen

Die Strafkammer hat zu Unrecht eine Terminsgebühr entsprechend Nr. 4102 VV festgesetzt. Für die Teilnahme an dem nach § 202a StPO durchgeführten Erörterungstermin steht dem Pflichtverteidiger eine gesonderte Gebühr nicht zu. Auf eine unmittelbare Anwendung der Nr. 4102 VV kann die Festsetzung einer Terminsgebühr für die Teilnahme an dem Erörterungstermin nicht gestützt werde...mehr

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AGS 6/2015, Abtretung des K... / 2 Aus den Gründen

In der Sache erweist sich die sofortige Beschwerde der Verteidigerin als unbegründet. Die Strafvollstreckungskammer hat im Ergebnis zu Recht ihren Antrag auf Festsetzung der notwendigen Auslagen ihres Mandanten im eigenen Namen zurückgewiesen. a) Bei der vorliegenden Fallkonstellation, in der die Beschwerdeführerin zunächst als Wahlverteidigerin des Verurteilten tätig war, die...mehr

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AGS 5/2015, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer war zunächst Pflichtverteidiger des Angeklagten Y. Nach Einstellung des Verfahrens hinsichtlich des Y gem. § 154 Abs. 2 StPO wurde das Verfahren zunächst gegen den Angeklagten C weitergeführt und der ehemals Angeklagte Y als Zeuge geladen. Vor Vernehmung des Zeugen Y in der Hauptverhandlung wurde der Erinnerungsführer diesem als Zeugenbeistand beigeordn...mehr

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AGS 4/2015, Pflichtverteidi... / 2 Aus den Gründen

Auf seinen nach § 51 Abs. 1 RVG statthaften und auch im Übrigen zulässigen Antrag ist dem Antragsteller eine Pauschgebühr von 9.700,00 EUR zu gewähren. … a) Dem Antragsteller stehen für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger gesetzliche Gebühren in Höhe von 6.132,00 EUR zu. Für die Frage der anwendbaren Gebührensätze der Pflichtverteidigervergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / 2 II. Die Entscheidung

Für die Pflichtverteidigervergütung ist der Tag der Bestellung maßgebend Für die Frage der anwendbaren Gebührensätze der Pflichtverteidigervergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der Stichtag der Bestellung maßgeblich (vgl. auch BVerfG AGS 2009, 66). Die Bestellung des Antragstellers erfolgte am 17.10.2013, also nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG am 1.8.2013 (vgl. dort Art. 5...mehr

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AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / 1 I. Der Fall

Der Antragsteller war zunächst aufgrund Vollmacht vom 4.3.2013 als Wahlverteidiger des Angeklagten in einem gegen diesen geführten Ermittlungsverfahren beauftragt. Der Antragsteller ist sodann für den Angeklagten auch noch als Wahlverteidiger in der am 16.7.2013 begonnenen und sogleich wieder ausgesetzten Hauptverhandlung aufgetreten. Am 17.10.2013 wurde der Antragsteller de...mehr

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AGS 4/2015, Pflichtverteidi... / Leitsatz

Erfolgte die Bestellung zum Pflichtverteidiger nach einer gesetzlichen Änderung der Gebührensätze, so richtet sich dessen Vergütung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auch dann nach neuem Recht, wenn er bereits vor der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger tätig war. OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2014 – 2 AR 36/14mehr

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AGkompakt 4/2015, Pflichtve... / Leitsatz

Ist der Pflichtverteidiger nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG beauftragt worden, so richtet sich seine Vergütung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auch dann nach den neuen Gebührenbeträgen, wenn er bereits vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG als Wahlverteidiger beauftragt war. OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2014 – 2 AR 36/14mehr

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AGS 4/2015, Pflichtverteidi... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller war zunächst aufgrund Vollmacht v. 4.3.2013 als Wahlverteidiger des Angeklagten tätig. Das LG hat mit Beschl. v. 8.7.2013 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Antragsteller trat für den Angeklagten zunächst als Wahlverteidiger in der am 16.7.2013 begonnenen und sogleich wieder ausgesetzten Hauptverhandlung auf. Am 17.10.2013 wurde er dem Angeklagt...mehr

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AGS 2/2015, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt H. war der Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Später hat Rechtsanwalt H. die Festsetzung seiner Gebühren beantragt. Dabei hatte er auch für den ausgefallenen eigentlichen 116. Hauptverhandlungstag am 27.5.2014 eine Terminsgebühr Nr. 4121 VV in Höhe von 434,00 EUR in Ansatz gebracht. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die für den abgeset...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 2. Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Auch die Problematik um die Frage, wann eine Beratungshilfe zulässigerweise noch "außerhalb" eines gerichtlichen Verfahrens gewährt wird, oder ob sie bereits innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens unzulässigerweise gewährt werden soll, war vor der Reform bereits bekannt und blieb unverändert. Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[7] Die ...mehr

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AGS 1/2015, Vertretung des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung

Leitsatz Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Verteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände aus Teil 4 Abschnitt 1 VV. OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.11.2014 ...mehr

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AGS 1/2015, Vertretung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Pflichtverteidigers ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 3 RVG zulässig und zum Teil begründet. Der Senat folgt der Auffassung des OLG München (Beschl. v. 23.10.2008 – 4 Ws 140/08; Beschl. v. 27.2.2014 – 4c Ws 2/14) und des OLG Bamberg (Beschl. v. 21.12.2010 – 1 Ws 700/10), dass sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhin...mehr

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AGS 1/2015, Vertretung des ... / 1 Sachverhalt

Mit Verfügung des Strafkammervorsitzenden wurde der Beschwerdeführer dem Angeklagten als Pflichtverteidiger "für den heutigen Sitzungstag" beigeordnet, weil sich der Wahlverteidiger des Angeklagten an diesem Tag im Urlaub befand. Der Pflichtverteidiger beantragte sodann die Festsetzung folgender Vergütung: Praxis-Beispielmehr

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AGS 1/2015, Vertretung des ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Nürnberg ist dem Grunde nach zutreffend. Wird dem Angeklagten wegen Verhinderung seines Pflichtverteidigers ein anderer Pflichtverteidiger bestellt, so ist dieser für die Zeit seiner Bestellung vollwertiger Verteidiger. Er muss sich in die Sache einarbeiten, sodass er eine Grundgebühr (Nr. 4100 VV) verdient. Für jeden Tag, an dem er einen Hauptverhandlu...mehr

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AGS 08/09/2015, Fälligkeit ... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet gem. den §§ 51 Abs. 2 S. 4, 42 Abs. 3 S. 2 RVG in der Besetzung mit drei Richtern. 2. Die vom Bezirksrevisor unter Berufung auf die bisherige Rspr. des KG hinsichtlich der Pauschgebühr für das vorbereitende Verfahren und den ersten Rechtszug erhobene Einrede der Verjährung greift nicht durch. Die Verjährungsfrist beträgt in entsprechender Anwendung des...mehr

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AGS 1/2015, Vertretung des ... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Verteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände aus Teil 4 Abschnitt 1 VV. OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.11.2014 – 2 Ws 5...mehr

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AGS 08/09/2015, Gesonderte ... / 1 Sachverhalt

Der im Ermittlungs- und Strafverfahren als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt des Verurteilten hat mit Kostenfestsetzungsantrag hinsichtlich der Kopierkosten für die erste Instanz und das Ermittlungsverfahren die Erstattung von Auslagen wie folgt beantragt: Kopierkosten Ermittlungsverfahren Nr. 7000 Nr. 1 VV 72 Seiten (50 x 50 Cent; 22 x 15 Cent) EUR 28,30 netto, Kopi...mehr

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AGS 08/09/2015, Terminsgebü... / 1 Sachverhalt

Der Angeklagte, dem der Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war, legte gegen das Urteil des AG Berufung ein. Das LG beraumte daraufhin Termin zur Berufungsverhandlung an. Am Terminstag nahm der Beschwerdeführer die Berufung im Anschluss an ein Rechtsgespräch und nach Rücksprache mit dem Angeklagten in dessen Auftrag noch vor Aufruf der Sache zurück. In ...mehr

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AGS 08/09/2015, Fälligkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte den Angeklagten am 16.10.2009 verurteilt. Mit der Verwerfung seiner Revision durch Beschluss des BGH ist das Urteil rechtskräftig geworden. Der Pflichtverteidiger beantragte am 19.9.2014 eine Pauschgebühr in "angemessener Höhe". Diese setzte der Senat auf 28.000,00 EUR fest.mehr

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AGS 1/2015, Teilnahme an ei... / 1 Sachverhalt

Die Rechtspflegerin des LG hatte die vom Pflichtverteidiger geltend gemachten Gebühren und Auslagen auf 1.564,63 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der Bezirksrevisor des LG insoweit Erinnerung eingelegt, als dem Verteidiger für eine Teilnahme an einem Explorationstermin seines Mandanten durch den psychiatrischen Sachverständigen eine Terminsgebühr in Höhe von 137,00 EUR zuzügli...mehr

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AGS 1/2015, Teilnahme an ei... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung hat insoweit Erfolg, als die Akteneinsichtspauschalen nur in Höhe von 2 x 12,00 EUR angefallen sind, mithin 4,00 EUR vom Verteidiger an die Staatskasse zurückzuzahlen sind. Im Übrigen hat die Erinnerung des Bezirksrevisors dagegen keinen Erfolg. Die Kammer hält es im Einklang mit der Auffassung des LG Offenburg v. 31.5.2006 (vgl. NStZ-RR 2006, 358 ff.)...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / III. Die Höhe der Gebühr

Die Zusätzliche Gebühr entsteht für den Wahlanwalt jeweils in Höhe der Rahmenmitte (Anm. Abs. 3 zu Nr. 4141 VV). Es handelt sich damit faktisch um eine Festgebühr (LG Düsseldorf AGS 2007, 26; AG Hamburg AGS 2006, 439 = RVGreport 2006, 351; AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 4141 VV Rn 114). Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass über die Höhe der Zusätzlichen Gebühr Streit entsteht....mehr