Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines [Rdn 1768]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 699]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Rücknahme, Allgemeines [Rdn 1653]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Rechtsmittelverzicht [Rdn 1143]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 1211]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1071]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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AGS 6/2016, Einsatz einer Lebensversicherung zur Finanzierung der Prozesskosten

Leitsatz Eine Lebensversicherung muss dann nicht zur Prozessführung eingesetzt werden, wenn das Kapital aufgrund der vertraglichen Gestaltung, etwa durch eine entsprechende Fälligkeit, Zweckbindung oder durch sonstige Regelungen für die Alterssicherung bestimmt und geeignet ist und ohne das einzusetzende Kapital eine angemessene Altersversorgung nicht gewährleistet ist. OLG Ha...mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / Leitsatz

Im Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG kommt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht. OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.1.2016 – 5 WF 20/16mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren des AG betreffend die Frage des Entzuges der elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB hatte das FamG rechtskräftig mit Beschl. v. 8.5.2015 festgestellt, dass keine familiengerichtlichen Maßnahmen im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht erforderlich sind. Mit richterlicher Verfügung vom 18.9.2015 hat das FamG eine neue Akte unter demselben Aktenzeichen angelegt und ei...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 2 Anmerkung zu OLG Hamm und OLG Koblenz

Zutreffend ist, dass eine Lebensversicherung zur Führung eines gerichtlichen Verfahrens einzusetzen ist, wenn sie nicht erforderlich für eine angemessene Altersversorgung ist. Der Verfahrensbevollmächtigte, der insoweit den Einsatz der Lebensversicherung vermeiden möchte, sollte und muss im Einzelnen darlegen, wie es um seine Altersversorgung bestellt und in welchem Umfang e...mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG handelt es sich um nic...mehr

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AGS 6/2016, Reisekosten nac... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte gegen die Beklagte, die ihren Sitz in Hamburg hat, Klage vor dem ArbG Frankfurt erhoben. Die Beklagte hatte daraufhin in Frankfurt ansässige Prozessbevollmächtigte mit ihrer Vertretung beauftragt. Das ArbG Frankfurt verwies den Rechtsstreit wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges an das LG in Hamburg. Die Beklagte ließ sich weiterhin durch ihre Frankfurter Proz...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache begründet. Entgegen dem angefochtenen Beschluss geht der Senat nicht davon aus, dass es der Antragsgegnerin gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zumutbar ist, für die Verfahrenskosten den das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert der Lebensversicherung bei der K einzusetzen. Ob eine Lebensv...mehr

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AGS 6/2016, Zuständigkeit f... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren hatten die Parteien in der Berufung vor dem OLG einen Vergleich geschlossen, wonach sich die Klägerin verpflichtet hatte, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 1.900,00 EUR zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu ¾ zu tragen. Noch vor Stellung des Kostenausgleichungsantrags erklärte die Kläg...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigung der ... / 2 Aus den Gründen

Die in der zweiten Instanz angefallenen Gerichtsgebühren hätten gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. von vier auf zwei Gebühren ermäßigt werden müssen. Gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. ermäßigt sich die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen aus Nr. 1220 GKG-KostVerz. vom vierfachen Satz auf den zweifachen Satz, wenn die Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs

Rz. 17 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Reparaturkosten müssen stets im Jahr der Verausgabung abgezogen werden (§ 11 Abs 2 EStG; BFH 182, 44 = BStBl 1995 II, 457). Dies gilt auch, wenn die Reparaturkosten durch Aufnahme eines Darlehens finanziert werden (EFG 1983, 16). Bei Verlust des Kfz sind AfaA (> Rz 12) nur für das Unfalljahr abziehbar oder – bei verdeckten Schäden – in dem V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines beruflich veranlassten Unfalls (> Rz 2 ff) werden in vollem Umfang als WK/BA berücksichtigt, soweit sie nicht von einem anderen, zB einer Versicherung, steuerfrei ersetzt werden. Sie sind nicht etwa im Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung des Fahrzeugs aufzuteilen (BFH 111, 59 = BStBl ...mehr

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Prozesskostenmanagement: Op... / 3.3 Herkömmliche Verfahren vs. prozessbasierte Verfahren

Am besten lässt sich die Schwäche der herkömmlichen Zuschlagskalkulation gegenüber der prozessbasierten Kalkulation anhand eines Beispiels verdeutlichen. Dieses vergleicht die Kalkulation eines Kleinauftrages mit der eines Großauftrages auf Basis der unterschiedlichen Kalkulationsverfahren. Ausgangsbasis In beiden Kalkulationsverfahren wird dieselbe Ausgangsbasis zugrunde gele...mehr

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Prozesskostenmanagement: Op... / 2 Prozessoptimierung

Vorab ein kurze Definition zu der Frage: Was ist ein Prozess bzw. ein Geschäftsprozess? Ein Prozess ist eine Kette von Aktivitäten mit dem Ziel der Erbringung eines Leistungsoutputs. Die Prozessoptimierung zielt auf eine verbesserte Nutzung der im Unternehmen vorhandenen Ressourcen, d. h. mehr Output bei gleichem Ressourcenverbrauch oder weniger Ressourcenverbrauch bei gleiche...mehr

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Prozesskostenmanagement: Op... / 2.1 Ziel der Prozessoptimierung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es bei der Prozessoptimierung darum geht, den Ablauf der Geschäftsprozesse durch Verbesserung der Prozessqualität und der Verkürzung von Prozesszeiten effizienter zu gestalten und damit eine Reduktion der Prozesskosten zu erreichen (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Dimensionen der Prozessoptimierungmehr

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Prozesskostenmanagement: Op... / 3 Prozessbasierte Kalkulation

Bei der Kalkulation mit Prozesskostensätzen werden die Prozesskosten über Prozesskostensätze und Prozessmengen den Kostenträgern direkt zugerechnet. Kostenträger können beispielsweise Produkte oder Kunden sein. 3.1 Herkömmliches Kalkulationsverfahren Zuschlagskalkulation Nach wie vor häufig eingesetztes Kalkulationsverfahren ist die so genannte Vollkostenrechnung auf der Basis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Einlage mit den Anschaffungskosten

Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 5 Abs 2 UmwStG gelten die Anteile iSd § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum stlichen Übertragungsstichtag mit den AK in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person als eingelegt. Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v 09.10.1979, BStBl II 1980, 116 und v ...mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten... / 2 Gründe:

Die Klage ist begründet. 1. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 7.5.2015 und die Einspruchsentscheidung vom 8.6.2015 sind rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Zu Unrecht hat die Beklagte Aufwendungen von 2.433,65 EUR nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG vor Abzug d...mehr

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AGS 5/2016, Kosten einer Pr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht meint, Kosten für die Beschaffung einer Bankbürgschaft, die die Zwangsvollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Titel erst ermögliche, seien keine nach § 788 ZPO erstattungsfähigen Kosten. Die Beschaffung der Sicherheit sei ein Vorgang, der sich außerhalb des eigen...mehr

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FoVo 5/2016, Kosten der Zwa... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

BGH stimmt LG nur im Ergebnis zu Das LG nimmt zu Unrecht an, dass die Kosten für die Beschaffung einer Prozessbürgschaft, die für die Vollstreckung aus einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel erforderlich ist, keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO sind. Die Entscheidung kann deshalb nur im Ergebnis Bestand haben. Eine Frage – dr...mehr

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AGS 5/2016, Kosten der Nebe... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat angenommen, bei einem Vergleichsschluss seien die Kosten der Nebenintervention in dem Maße vom Gegner zu tragen, wie dieser auch die Kosten der von dem Nebenintervenienten unterstützten Hauptpartei zu tragen habe. Dies folge aus § 101 ZPO und gelte unabhängig davon, ob der Nebenintervenient an dem Vertragsschluss b...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Kostentscheidung ist gem. § 58 FamFG statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 58, 63, 64 FamFG). Einer Mindestbeschwer i.S.d. § 61 FamFG bedarf es bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung in Kindschaftssachen nicht (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876 [= AGS 2013, 505]). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Indem d...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 2. Berichtigung der Kostenrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens

Liegt eine Gegenstandsidentität vor und zählen die Kosten des Beweisverfahrens deshalb zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens, sind beide Akten dem Kostenbeamten vorzulegen. Dieser hat zu prüfen, ob die ursprünglich im Beweisverfahren aufgestellte Gerichtskostenrechnung zu berichtigen ist. Eine Berichtigung wird immer dann vorzunehmen sein, wenn aufgrund der Kostenentscheidu...mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten... / 1 Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen im Streitjahr (2014). Die Klägerin wurde im August 2014 geschieden. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 machte die Klägerin einen Betrag von 5.513 EUR (Gerichts- und Anwaltskosten) als Scheidungskosten geltend. Mit Bescheid über Einkommensteuer für da...mehr

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AGS 5/2016, Kosten der Nebe... / Leitsatz

Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus. BGH, Beschl. v. 4.2.2016 – IX ZB 28/15mehr

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zfs 5/2016, Privatgutachten... / Leitsatz

Die Kosten eines während des Rechtsstreits von der nicht mit verklagten Haftpflichtversicherung des Bekl. eingeholten und bezahlten Privatgutachtens gehören nicht zu den der Kostenfestsetzung unterliegenden Kosten des Rechtsstreits. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Köln, Beschl. v. 11.1.2016 – 17 W 255/15mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 1. Teil der Kosten des Hauptverfahrens bei Gegenstandsidentität

Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind jedoch ausnahmsweise als Teil der Kosten des Hauptverfahrens zu behandeln, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweis- und Hauptsacheverfahrens identisch sind.[16] In diesen Fällen umfasst die Kostenentscheidung des Hauptverfahrens auch die Kosten des Beweisverfahrens. Dabei liegt eine Gegenstandsidentität auch d...mehr

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AGS 5/2016, Aufhebung der P... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Das ArbG durfte die Prozesskostenhilfebewilligung nicht gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO aufheben. 1. Gem. § 120a Abs. 1 S. 1 ZPO soll das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlich...mehr

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AGS 5/2016, Kosten der Nebe... / 1 Sachverhalt

Der Kläger machte Schadensersatzansprüche gegen die Beklagten geltend. Die Rechtsbeschwerdegegnerin trat dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten als Streithelferin bei. Das Gericht schlug den Parteien den Abschluss eines Vergleichs vor, der unter anderem folgende Regelungen vorsah: 1. Die Beklagten verpflichten sich gesamtschuldnerisch, an den Kläger einen Betrag in Höhe vo...mehr

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AGS 5/2016, Erstattung bei ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat gegen die Beklagten, die eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, Schadenersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend gemacht. In dem von der Klägerin zunächst angestrengten Mahnverfahren haben diese sich selbst vertreten. Nach Übergang in den Rechtsstreit beauftragten die Beklagten die auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei ihrer nunmehrigen Prozessbevoll...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Rückzahlung bei Kostenfreiheit oder PKH/VKH-Bewilligung

Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Partei von der Zahlung der Kosten oder Gebühren befreit ist. Da die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von der befreiten Partei nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann, steht der Gegenpartei in ...mehr

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AGS 5/2016, Klage auf Beric... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des ArbG gem. § 63 Abs. 2 GKG. Im Ausgangsverfahren begehrte der Kläger von der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, die inhaltliche Abänderung erteilter Nachweise gem. § 2 NachwG. Der Kläger bestritt die Höhe der ausgewiesenen Vergütung, die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagstätigkeit, Vorbehalt...mehr

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AGS 5/2016, Streit über Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt den Erinnerungsführer daher nicht in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO analog). 1. Zu Recht hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Kostenfestsetzung den tatsächlichen, am Klageinteresse des Erinnerungsführers bemessenen Streitwert i.H.v. 99,00 EUR und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Vollmachtloser Vertreter

Rz. 4 Die Kostentragungspflicht trifft grundsätzlich nur den Beteiligten, der das Verfahren beantragt oder dem die Verfahrenskosten durch Richterspruch auferlegt worden sind.[1] Über den Wortlaut des § 135 Abs. 1 FGO hinaus kostentragungspflichtig ist nach der Rspr. auch der vollmachtlose Vertreter, obwohl er nicht Beteiligter ist[2], es sei denn, der Kläger selbst hat ihn z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Kostenaufhebung

Rz. 4 In das Ermessen des Gerichts ist es gestellt, statt einer quotalen oder betragsmäßigen Aufteilung der Verfahrenskosten diese gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, fallen die Gerichtskosten den Beteiligten je zur Hälfte zur Last; die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet. Diese Regelung dient der Vereinfachung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Rz. 1 Nach § 136 Abs. 2 FGO hat derjenige, der einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, die Verfahrenskosten zu tragen. So kann die Absicht unterstellt werden, Kostenerstattung zu beantragen, wenn bei Rücknahme einer vom FA eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde anzunehmen ist, dass dem anwaltlich vertretenen Kläger, der ausdrück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Inhalt und Gegenstand der Kostenentscheidung

Rz. 1 Mit der Kostenentscheidung stellt das Gericht verbindlich fest, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat, bei mehreren kostenpflichtigen Beteiligten auch, in welchem Verhältnis diese Kosten auf die Beteiligten entfallen. Es hat die Entscheidung von Amts wegen zu treffen. Eines besonderen Antrags bedarf es nicht, außer bei Klagerücknahme.[1] Die Kostenentscheidung setzt ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3.4 Aufhebung der Einspruchsentscheidung bzw. des Verwaltungsakts durch das Gericht

Rz. 27 § 138 Abs. 2 S. 2 a. F. ist durch das FGO-ÄndG v. 21.12.1992 aufgehoben worden. Diese Vorschrift regelte den Fall, dass nach § 100 Abs. 2 S. 2 FGO a. F. das Gericht die angefochtene Einspruchsentscheidung oder den angefochtenen Verwaltungsakt ohne Entscheidung in der Sache aufhebt. Dies setzte wesentliche Verfahrensmängel aufseiten des FA voraus, sodass unterstellt we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3.2.1 Rücknahme oder Änderung des Verwaltungsakts

Rz. 6 Im Fall der Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, mit der das Gericht dem Klagebegehren ganz oder teilweise entspricht, trägt die Finanzbehörde die Verfahrenskosten. Das gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung zugunsten des Klägers, die erst im Lauf des Klageverfahrens eintritt. Führt sie daraufhin zu einer Erledigung des Klageverfahrens zugu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Haftung nach Kopfteilen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 10 Sind mehrere Personen ganz oder teilweise unterlegen, haften sie für die Verfahrenskosten nach Kopfteilen und nicht als Gesamtschuldner. Es bedarf insoweit keiner ausdrücklichen Regelung in der Kostenentscheidung. Zur Kostenpflicht mehrerer Personen führen Streitgenossenschaft[1], Prozessverbindung[2], gleichgerichtete Rechtsmittel des Beigeladenen und des von ihm unterst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1.1 Gerichtskosten

Rz. 1 Zum Begriff s. Vor § 135 FGO Rz. 2. Kostenpflicht i. S. d. §§ 135ff. FGO ist begrifflich Kostentragungspflicht [1], denn die Vorschriften regeln, wer die im Verfahren entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt. Unabhängig und abweichend von der Kostenentscheidung kann jeder am Verfahren Beteiligte Kostenschuldner und damit kostenpflichtig sein.[2] So i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 Nicht immer führt das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zu einer streitigen Entscheidung der Hauptsache durch Urteil oder Beschluss; denn in seinem Verlauf können außerprozessuale Ereignisse eintreten, die das Klagebegehren ganz oder teilweise gegenstandslos werden lassen, etwa wenn die beklagte Finanzbehörde einen geänderten Bescheid erlässt, der dem Antrag des Kläg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der in § 135 Abs. 1 FGO geregelte allgemeine kostenrechtliche Grundsatz, dass der unterliegende Beteiligte die Verfahrenskosten trägt, wird in § 137 FGO durchbrochen, wenn der ganz oder teilweise obsiegende Beteiligte die Entscheidung verzögert oder erschwert, weil er die entscheidungserheblichen Tatsachen verspätet geltend gemacht oder bewiesen hat[1], ein Beteiligter, ...mehr